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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Peta Strafanzeige

  • PETA Strafanzeige Wilhelma: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

    PETA Strafanzeige Wilhelma: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

    Erneut hat eine Strafanzeige von PETA gegen eine zoologische Einrichtung nicht zu dem von der Organisation angestrebten strafrechtlichen Verfahren geführt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Ermittlungen gegen Verantwortliche der Wilhelma eingestellt, nachdem sie keinen Anfangsverdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz feststellen konnte. Ausgangspunkt waren Beobachtungen, die PETA bei Besuchen des Stuttgarter Zoos im Juli und Oktober 2024 gesammelt und anschließend zum Gegenstand einer Strafanzeige gemacht hatte. Nachdem die strafrechtliche Bewertung nicht im Sinne der Tierrechtsorganisation ausfiel, kritisiert PETA nun vor allem, dass kein externer Gutachter hinzugezogen worden sei.

    PETA-Strafanzeige gegen Wilhelma ohne strafrechtlichen Anfangsverdacht

    PETA hatte im Januar 2025 mit einer Strafanzeige schwere Vorwürfe gegen Verantwortliche der Wilhelma erhoben. Nach Angaben der Organisation sollten verschiedene von ihr dokumentierte Verhaltensweisen von Tieren auf erhebliche Leiden und damit auf mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hindeuten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart kam nach der Prüfung der Vorwürfe jedoch zu einem anderen Ergebnis. Einen ausreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat sah die Ermittlungsbehörde nicht.

    Nach Darstellung von PETA bezog die Staatsanwaltschaft dabei auch die Einschätzung der zuständigen Amtstierärztin ein. Damit wurde die Anzeige keineswegs einfach unbeachtet zu den Akten gelegt, sondern die vorgebrachten Vorwürfe wurden fachlich und strafrechtlich bewertet. Das Ergebnis war für PETA eindeutig enttäuschend: Keine Anklage, keine gerichtliche Auseinandersetzung und nach Einschätzung der Ermittlungsbehörde kein ausreichender Grund, das Verfahren weiterzuführen. Die von PETA erhobenen Vorwürfe konnten damit jedenfalls keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht begründen.

    Nach der Einstellung kritisiert PETA die Begutachtung

    PETA richtet seine Kritik nun insbesondere darauf, dass kein unabhängiger externer Sachverständiger mit einer zusätzlichen Begutachtung beauftragt wurde. Dr. Yvonne Würz, bei PETA als Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche tätig, fordert eine unabhängige verhaltensbiologische oder tiermedizinische Beurteilung der von der Organisation dokumentierten Verhaltensweisen. Damit verschiebt sich die Diskussion allerdings von der ursprünglichen Strafanzeige zunehmend auf die Frage, welche Gutachter aus Sicht von PETA hätten beteiligt werden sollen. An der bereits getroffenen Entscheidung der Staatsanwaltschaft ändert diese Forderung zunächst nichts.

    Dass eine Tierrechtsorganisation mit der fachlichen Einschätzung einer Behörde nicht einverstanden ist, bedeutet nicht automatisch, dass diese Einschätzung fehlerhaft wäre. Für die Staatsanwaltschaft war entscheidend, ob tatsächliche Anhaltspunkte vorlagen, die einen strafrechtlichen Anfangsverdacht begründen konnten. Genau diese Schwelle wurde nach ihrer Bewertung nicht erreicht. PETA kann zusätzliche Gutachten fordern, daraus ergibt sich jedoch noch kein Beleg dafür, dass die bisherige Prüfung unzureichend war.

    Verhaltensauffälligkeiten werden von PETA als Beweisstück präsentiert

    Bei ihren Besuchen will PETA unter anderem Elefanten beim sogenannten Weben beobachtet haben. Darüber hinaus berichtet die Organisation von Reptilien, die wiederholt gegen Glasscheiben gelaufen seien, sowie von Menschenaffen, die sich Haare ausgerissen oder eigenen Kot verzehrt haben sollen. PETA interpretiert diese Beobachtungen als Hinweise auf erhebliche und durch die Haltung verursachte Leiden. Eine solche Interpretation ist jedoch zunächst die Bewertung der Organisation und nicht automatisch eine tiermedizinische Diagnose oder der Nachweis einer Straftat.

    Auffälliges Verhalten bei Tieren kann unterschiedliche Ursachen haben und muss im jeweiligen Einzelfall betrachtet werden. Dabei können die Vorgeschichte eines Tieres, sein Gesundheitszustand, frühere Haltungsbedingungen und zahlreiche weitere Faktoren eine Rolle spielen. Eine beobachtete Verhaltensweise allein beantwortet daher noch nicht die Frage, ob ein aktueller Haltungsfehler oder gar ein strafrechtlich relevanter Verstoß vorliegt. Genau zwischen einer öffentlichkeitswirksamen Interpretation und einer strafrechtlich belastbaren Bewertung muss unterschieden werden.

    PETA-Anzeigen gegen Zoos führen nicht automatisch zu Rechtsverstößen

    Der Fall Wilhelma steht zudem nicht isoliert. PETA lehnt die Haltung von Tieren in Zoos grundsätzlich ab und nutzt regelmäßig Strafanzeigen und öffentliche Kampagnen, um seine Forderungen gegen zoologische Einrichtungen zu untermauern. Gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ verwies Würz selbst auf weitere Anzeigen gegen Zoos in Baden-Württemberg. Dazu gehört unter anderem der Leintalzoo in Schwaigern, bei dem ein Verfahren nach Darstellung von PETA ebenfalls eingestellt wurde.

    Eine Strafanzeige ist zunächst nicht mehr als die Aufforderung an die zuständigen Behörden, einen möglichen Sachverhalt zu prüfen. Sie ist weder ein Beweis für eine Straftat noch eine behördliche Bestätigung der darin erhobenen Vorwürfe. Gerade bei öffentlichkeitswirksamen Anzeigen gegen Zoos entsteht jedoch schnell der Eindruck, bereits die Anzeige selbst belege einen Missstand. Der Ausgang des Wilhelma-Verfahrens zeigt, warum zwischen dem Vorwurf einer Organisation und der Bewertung durch Ermittlungsbehörden klar unterschieden werden muss.

    Flamingo-Verfahren bleibt weiterhin offen

    Noch nicht abgeschlossen ist nach Angaben von PETA ein separates Verfahren zum Flügelstutzen bei Flamingos in der Wilhelma. Hier liegt bislang keine abschließende Entscheidung der zuständigen Behörden vor. Deshalb lässt sich aus diesem Verfahren derzeit weder ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht ableiten noch dessen Ausgang vorwegnehmen. Die strafrechtliche Bewertung bleibt abzuwarten.

    Damit bestehen bei der Wilhelma zwei klar voneinander zu trennende Sachverhalte. Die PETA-Strafanzeige wegen der behaupteten Verhaltensauffälligkeiten führte nicht zu einem strafrechtlichen Anfangsverdacht und das entsprechende Verfahren wurde eingestellt. Die Prüfung des Flügelstutzens bei Flamingos dauert nach Angaben von PETA hingegen noch an. Erst eine abschließende Entscheidung der zuständigen Behörden wird zeigen, ob sich dort überhaupt ein rechtlich relevanter Vorwurf ergibt.

    Für PETA ist die Einstellung des ersten Verfahrens offenbar kein Anlass, die eigenen Vorwürfe grundsätzlich zu hinterfragen. Stattdessen kritisiert die Organisation nun das Fehlen eines externen Gutachtens und hält an ihrer eigenen Interpretation der beobachteten Verhaltensweisen fest. Das kann PETA im Rahmen seiner Kampagnen selbstverständlich tun. Das bisherige strafrechtliche Ergebnis bleibt dennoch eindeutig: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sah aufgrund der vorgebrachten Vorwürfe keinen ausreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat gegen Verantwortliche der Wilhelma.

    Quellen

  • PETA gegen Wildpark Granat: Öffentliches Tribunal statt seriöser Aufklärung?

    PETA gegen Wildpark Granat: Öffentliches Tribunal statt seriöser Aufklärung?

    Die nächste Strafanzeige von PETA Deutschland gegen den Naturwildpark Granat ist noch nicht einmal juristisch bewertet, da läuft die öffentliche Vorverurteilung bereits auf Hochtouren. Wieder einmal präsentiert PETA zugespielte Bilder, erhebt schwerwiegende Vorwürfe und erzeugt maximalen öffentlichen Druck. Doch erneut stellt sich die Frage: Geht es hier tatsächlich um sachliche Aufklärung – oder vor allem um Aufmerksamkeit, Schlagzeilen und mediale Empörung?

    Im Mittelpunkt stehen sogenannte „Schnabelklauen“ bei Mufflons. Überwachsene Hufe können ohne Zweifel problematisch sein und müssen ernst genommen werden. Genau deshalb existieren Veterinärämter, tierärztliche Kontrollen und rechtsstaatliche Verfahren. Doch PETA geht erneut einen anderen Weg: Noch bevor eine unabhängige Bewertung abgeschlossen ist, wird öffentlich der Eindruck systematischer Tierquälerei erzeugt.

    Dabei ist besonders brisant, dass bereits eine frühere Strafanzeige von PETA gegen den Wildpark-Betreiber eingestellt wurde. Die damaligen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Essen führten gerade nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung oder behördlichen Eskalation. Trotzdem wiederholt PETA nun praktisch dieselbe öffentliche Kampagnenstrategie erneut. Das wirft zwangsläufig Fragen auf.

    Denn wenn eine Organisation immer wieder schwerste Vorwürfe öffentlich verbreitet, obwohl frühere Anzeigen eingestellt wurden und Veterinärbehörden aktuell ausdrücklich erklären, dass keine behördlichen Maßnahmen erforderlich seien, dann darf man durchaus kritisch hinterfragen, ob hier noch objektive Aufklärung betrieben wird. Oder ob Bilder und Einzelfälle gezielt genutzt werden, um maximale Empörung zu erzeugen.

    Besonders auffällig ist dabei die Rolle der angeblich „zugespielten“ Fotos. Der WDR-Bericht macht deutlich, dass PETA die Bilder erhalten hat und daraufhin direkt wieder die Strafanzeige-Schiene wählt. Doch nirgendwo wird ersichtlich, ob PETA die Hintergründe dieser Aufnahmen überhaupt unabhängig geprüft hat. Wann entstanden die Bilder genau? Wurde das betroffene Tier bereits behandelt? Handelt es sich tatsächlich um systematische Vernachlässigung oder um einzelne Tiere, die in einem riesigen Freigehege zunächst nicht sofort auffallen? All diese Fragen bleiben öffentlich weitgehend unbeantwortet.

    Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen zeichnet jedenfalls ein deutlich differenzierteres Bild. Dort spricht man ausdrücklich von „Einzelfällen“. Zudem verweist die Behörde auf die praktischen Herausforderungen eines 60 Hektar großen Wildparks mit rund 200 Mufflons. Tiere mit Problemen seien nicht immer sofort erkennbar und schon gar nicht leicht einzufangen. Gleichzeitig bestätigte das Amt, dass der Betreiber Maßnahmen ergreift: harte und steinige Bereiche zur natürlichen Hufabnutzung, regelmäßige Kontrollen sowie gezieltes Einfangen auffälliger Tiere zur Klauenpflege.

    Genau diese Differenzierung fehlt jedoch häufig in der öffentlichen Kampagnenkommunikation von PETA. Stattdessen entsteht schnell ein Schwarz-Weiß-Bild: hier die vermeintlichen Tierquäler, dort die selbsternannten moralischen Ankläger. Dass Behörden und Staatsanwaltschaften die Lage deutlich zurückhaltender bewerten, geht in der medialen Empörungslogik oft unter.

    Man darf deshalb die Frage stellen: Verbreitet PETA hier bewusst ein verzerrtes Bild, um Aufmerksamkeit zu generieren? Denn genau von öffentlicher Empörung lebt die Organisation seit Jahren. Dramatische Bilder, harte Vorwürfe und emotionalisierte Kampagnen erzeugen Reichweite, Spenden und mediale Präsenz. Der eigentliche juristische Ausgang spielt in der öffentlichen Wahrnehmung später oft kaum noch eine Rolle.

    Gerade deshalb bleibt rechtsstaatliche Zurückhaltung wichtig. Ein einzelnes Foto ersetzt keine vollständige Untersuchung. Eine Strafanzeige ersetzt keine Verurteilung. Und moralische Kampagnen ersetzen keine objektive Einordnung durch Fachbehörden.

    Der Fall Wildpark Granat zeigt erneut ein grundsätzliches Problem moderner Aktivismus-Kampagnen: Der öffentliche Schaden entsteht häufig bereits lange vor einer tatsächlichen juristischen Klärung. Selbst wenn Verfahren eingestellt werden oder Behörden keine gravierenden Verstöße feststellen, bleibt der mediale Verdacht dauerhaft bestehen. Genau darin liegt die enorme Macht – aber auch die enorme Verantwortung – solcher Organisationen.

    Wer ernsthaft Tierschutz betreiben will, sollte deshalb zuerst auf Aufklärung, Zusammenarbeit und faktenbasierte Prüfung setzen – nicht auf vorschnelle öffentliche Anklagen mit maximaler Skandalisierung.

  • PETA Strafanzeige Stallbrand: Wenn Aktivismus Ermittlungen ersetzt

    PETA Strafanzeige Stallbrand: Wenn Aktivismus Ermittlungen ersetzt

    Nach dem Stallbrand in Hechingen-Weilheim, bei dem 23 von 100 Rindern ums Leben kamen, meldete sich die Tierrechtsorganisation PETA umgehend mit einer Strafanzeige zu Wort. Der Vorwurf: ein möglicher Verstoß gegen §17 des Tierschutzgesetzes. Der Fall ist tragisch, die Bilder sind emotional – doch genau an diesem Punkt beginnt ein altbekanntes Muster, das weit über den konkreten Brand hinausweist.

    Die PETA Strafanzeige Stallbrand steht exemplarisch für eine Praxis, bei der laufende Ermittlungen öffentlich vorverurteilt werden. Noch bevor die Brandursache geklärt ist, wird der Eindruck eines strafbaren Handelns erzeugt. Für GERATI ist dieser Fall deshalb nicht nur ein Bericht über einen Brand, sondern ein Lehrstück über den Umgang mit Katastrophen, Emotionen und politischem Aktivismus.

    Der Sachverhalt: Brand, Tote Tiere, offene Fragen

    In der Nacht gegen 1.30 Uhr brach in einem Rinderstall im Hechinger Stadtteil Weilheim ein Feuer aus. Mehr als 130 Einsatzkräfte waren im Großeinsatz, die Wasserversorgung schwierig, der Schaden erheblich. Am Ende 23 Rinder verendet, der Sachschaden wird auf mindestens 150.000 Euro geschätzt.

    Entscheidend ist: Die Brandursache unklar. Genau das bestätigte auch die Staatsanwaltschaft Hechingen, die weiterhin zur Ursache ermittelt. Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse zu technischen Defekten, baulichen Mängeln oder menschlichem Fehlverhalten. Juristisch gilt damit ein Grundsatz, der in emotional aufgeladenen Debatten gerne verdrängt wird: Unschuldsvermutung.

    Die Anzeige: §17 Tierschutzgesetz als politisches Instrument

    Dennoch erstattete PETA Strafanzeige wegen eines möglichen Vergehens nach §17 Tierschutzgesetz. Der Paragraf sieht Strafen vor, wenn ein Wirbeltier ohne „vernünftigen Grund“ getötet wird. Dass ein Brandereignis mit unklarer Ursache nicht automatisch ein vorsätzliches oder fahrlässiges Töten darstellt, bleibt in der öffentlichen Kommunikation der Organisation weitgehend ausgeblendet.

    Hier zeigt sich das Kernproblem: Die Anzeige wird nicht als letzter Schritt nach gesicherter Faktenlage genutzt, sondern als frühzeitiges Signal an Öffentlichkeit und Medien. Die PETA Strafanzeige Stallbrand erzeugt damit einen moralischen Rahmen, in dem Ermittlungen nicht mehr ergebnisoffen wirken, sondern von Beginn an unter Verdacht stehen.

    Rhetorik statt Aufklärung

    PETA verknüpft den konkreten Fall mit der Behauptung, jährlich würden zehntausende Tiere bei Stallbränden sterben, weil gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten würden. Diese Aussage bleibt im Artikel unbelegt und pauschal. Sie dient vor allem einem Zweck: Emotionalisierung.

    Für GERATI ist diese Strategie problematisch. Sie ersetzt Differenzierung durch Schuldzuweisung und nutzt tragische Ereignisse als Bühne für bekannte Narrative. Der Großeinsatz Feuerwehr und die schwierigen Einsatzbedingungen werden erwähnt, spielen in der Bewertung jedoch keine Rolle. Stattdessen rückt der Betrieb implizit in die Nähe strafbaren Handelns – ohne dass die Ermittlungen abgeschlossen sind.

    Aktivismus versus Rechtsstaat

    Natürlich ist es legitim, auf strukturelle Probleme wie Brandschutz in Ställen hinzuweisen. Genau dafür gibt es politische Debatten, Fachgremien und Gesetzgebungsverfahren. Was jedoch kritisch gesehen werden muss, ist die Verschiebung von juristischer Prüfung hin zu öffentlicher Anklage.

    Die PETA Strafanzeige Stallbrand illustriert diesen Konflikt deutlich: Die Anzeige wird als Mittel genutzt, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und Druck aufzubauen. Ob sich der Vorwurf bestätigt oder nicht, ist für die öffentliche Wirkung oft zweitrangig. Der Schaden für Betroffene entsteht bereits im Moment der medialen Zuschreibung.

    Fazit

    Der Stallbrand von Hechingen-Weilheim ist eine Tragödie – für die Tiere, für den Betrieb und für die Einsatzkräfte. Er verdient eine gründliche, sachliche und ergebnisoffene Aufklärung. Die PETA Strafanzeige Stallbrand steht dem jedoch eher im Weg, als dass sie hilft.

    Wer Tierschutz ernst nimmt, sollte Ermittlungen nicht durch Vorverurteilungen ersetzen. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, Ursachen zu klären, Verantwortung festzustellen und erst dann zu bewerten. Aktivismus, der diesen Prozess politisiert und emotional auflädt, trägt nicht zur Lösung bei – sondern verschärft Gräben. Genau darauf weist GERATI seit Jahren hin.

    Quellen:

  • PETA Hundedressur Europa-Park: Zwischen Vorwurf, Reaktion und öffentlichem Druck

    PETA Hundedressur Europa-Park: Zwischen Vorwurf, Reaktion und öffentlichem Druck

    Die Entscheidung des Europa-Parks, eine Hundedressur aus dem Zirkusprogramm zu streichen, hat eine breite Debatte ausgelöst. Auslöser waren schwere Vorwürfe gegen einen Hundetrainer, erhoben von PETA. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell Anschuldigungen, öffentliche Kommunikation und unternehmerisches Handeln ineinandergreifen – und wie dünn dabei oft die Linie zwischen notwendiger Reaktion und politischer Kampagne verläuft.

    Der Europa-Park reagierte zügig und nahm die Zirkusnummer aus dem Programm. Gleichzeitig nutzt PETA den Vorfall, um weit über den konkreten Einzelfall hinausgehende Forderungen zu platzieren. Genau an diesem Punkt lohnt ein genauer, nüchterner Blick.

    Vorwürfe, Bilder und Eskalation

    Nach Angaben von PETA sollen aktuelle Aufnahmen aus einer Hundeshow im Europa-Park Rust zeigen, wie Hunde hinter den Kulissen eingeschüchtert und misshandelt werden. Konkret ist von Seil Schläge und von deutlich verängstigten Tieren die Rede. Die Organisation kündigte umgehend eine Strafanzeige an und informierte die Öffentlichkeit per Pressemitteilung.

    Parallel dazu forderte PETA beim zuständigen Veterinäramt Wegnahme der Hunde und wandte sich direkt an die Geschäftsführung des Freizeitparks. Bereits an dieser Stelle wird deutlich, dass der Vorwurf nicht allein der Aufklärung dienen soll, sondern Teil einer maximalen öffentlichen Eskalation ist.

    Bemerkenswert ist zudem, dass PETA die Vorwürfe nicht auf die konkrete Zirkusnummer begrenzt, sondern sie unmittelbar in eine grundsätzliche Ablehnung jeglicher Dressuren einbettet – auch bei domestizierten Tieren.

    Reaktion des Europa-Parks: Schadensbegrenzung und Kurswechsel

    Der Europa-Park erklärte, die Darbietung bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus dem Programm gestrichen zu haben – nach eigener Darstellung sogar noch vor einem formellen Hinweis durch PETA. Sprecher Florian Kornprobst betonte, der geschilderte Umgang mit Tieren widerspreche klar den Werten des Parks.

    Künftig wolle man im Zirkus stärker auf Artistik, Tanz und Comedy setzen. Die Entscheidung erinnert an einen früheren Schritt: Schon 2017 hatte der Europa-Park nach massiver öffentlicher Kritik eine Elefantennummer beendet. Damals richtete sich der Protest allerdings nicht gegen Trainingsmethoden, sondern gegen die generelle Tierhaltung im Showbetrieb.

    Parallel dazu verweist der Park auf weiterhin bestehende Formate wie die Pferde Stuntshow in der Spanischen Arena. Diese orientiere sich an den Vorgaben des §11 Tierschutzgesetz, der für bestimmte Tierhaltungen und -präsentationen eine behördliche Erlaubnis vorsieht.

    PETA und das bekannte Muster

    Der Fall fügt sich nahtlos in ein bekanntes Kommunikationsmuster ein. PETA verbindet konkrete Vorwürfe regelmäßig mit einer weitreichenden politischen Agenda. Aus einer einzelnen Europa-Park Hundedressur wird so ein Argument gegen sämtliche Tierdressuren.

    Dabei bleibt offen, welche Rolle behördliche Prüfungen, Verhältnismäßigkeit und rechtsstaatliche Verfahren spielen sollen. Die öffentliche Vorverurteilung steht im Vordergrund, nicht die sorgfältige Einordnung. Dass der Europa-Park die Nummer streicht, wird von PETA als Bestätigung der eigenen Position gelesen – ungeachtet dessen, dass eine unternehmerische Reaktion nicht gleichbedeutend mit einer rechtlichen Feststellung ist.

    Gerade hier zeigt sich die Schwäche dieser Strategie: Wer jeden Einzelfall nutzt, um ein generelles Verbot zu fordern, riskiert, berechtigte Tierschutzanliegen mit ideologischer Zuspitzung zu überlagern.

    Fazit: Ein Einzelfall mit grundsätzlicher Debatte

    Der Europa-Park hat auf die Vorwürfe konsequent reagiert und eine umstrittene Zirkusnummer gestrichen. Das ist Ausdruck von Risikomanagement und öffentlicher Sensibilität, nicht zwangsläufig ein Schuldeingeständnis. PETA hingegen nutzt den Vorgang, um bekannte Forderungen erneut in den Fokus zu rücken.

    Der Fall zeigt, wie notwendig eine klare Trennung zwischen überprüfbaren Vorwürfen, behördlicher Bewertung und politischem Aktivismus ist. Tierschutz braucht Sachlichkeit, Transparenz und rechtliche Verfahren – nicht permanente Eskalation. Genau diese Differenzierung droht verloren zu gehen, wenn jede Anschuldigung sofort zur Bühne für Maximalforderungen wird.

    Quellen:

  • PETA Strafanzeige in Bremervörde: Wenn Aktivismus die Realität ignoriert

    PETA Strafanzeige in Bremervörde: Wenn Aktivismus die Realität ignoriert

    In Bremervörde hat die Tötung eines Hausschweines ein juristisches Nachspiel – zumindest, wenn es nach PETA geht. Am 13. November wurde das Schwein mit behördlicher Erlaubnis von einer Jägerin erschossen, nachdem es zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr gekommen war. Was für die Behörden ein klarer Fall von Gefahrenabwehr war, nutzt PETA nun einmal mehr für eine medienwirksame Aktion.

    Die Organisation spricht von fehlender Empathie, zieht fragwürdige Vergleiche zu Menschen im Straßenverkehr und reicht – wie so oft – eine Anzeige „gegen Unbekannt“ ein. Grund genug, den Fall genauer unter die Lupe zu nehmen und die Frage zu stellen, ob diese neue PETA Strafanzeige überhaupt irgendeine Substanz besitzt.

    Was tatsächlich passiert ist

    Das Tier war aus bislang ungeklärten Umständen entlaufen und streunte in der Waldstraße von Bremervörde umher. Schnell wurde klar: Die Lage war nicht harmlos. Wie bereits berichtet, kam es zu mehreren gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Ein ausgewachsenes Schwein, das auf die Straße läuft, kann für Autofahrer lebensgefährlich werden. Genau deshalb griff die Stadt ein.

    Die Behörden gaben einer erfahrenen Jägerin die Erlaubnis, das Tier zu töten – ein Vorgehen, das im Rahmen der gesetzlichen Gefahrenabwehr völlig legitim ist.

    Warum PETA wieder einmal Anzeige erstattet

    PETA argumentiert, es habe „mildere Mittel“ gegeben, um das Tier einzufangen. Welche das sein sollen, bleibt wie üblich unklar. Die Organisation behauptet gern, alles sei ohne Tötung möglich – ganz egal, ob realistisch oder nicht.

    Die Anzeige richtet sich offiziell „gegen Unbekannt“, wie die PETA-Referentinnen Lisa Kainz und Julia Weibel erklärten. Das bedeutet im Klartext: Man hat eigentlich keinen Anhaltspunkt – aber eine Anzeige erzeugt mediale Aufmerksamkeit. Und um Aufmerksamkeit ging es PETA schon immer mehr als um Lösungen.

    PETA kritisiert außerdem die „geringe Wertschätzung sogenannter Nutztiere“. Das klingt empört, löst aber keinen einzigen realen Sicherheitskonflikt im Straßenverkehr. Wieder einmal steht das gewohnte Narrativ im Vordergrund: Alles sei ein gesellschaftliches Problem, das nur durch vegane Ernährung zu lösen sei. Dass Behörden in akuten Gefahrensituationen handeln müssen, passt dabei nicht ins Drehbuch.

    Ist die Strafanzeige gerechtfertigt?

    Klar und deutlich: Nein.

    Die Stadt Bremervörde handelte korrekt, die Jägerin handelte auf behördliche Anweisung. Genau für solche Fälle gibt es klare Regelungen. Sobald ein Tier eine Gefahr für Menschen darstellt, wird im Sinne des Schutzes der Allgemeinheit eingegriffen. Das gilt für Wildtiere, entlaufene Haustiere und selbst für Nutztiere – ganz egal, ob sie „neugierig“ oder „verspielt“ wirken.

    PETA blendet diese Realität konsequent aus, um eine moralische Empörungsspirale zu erzeugen. Dass dadurch Einsatzkräfte, Behörden oder – wie in diesem Fall – eine einzelne Jägerin öffentlich an den Pranger gestellt werden, scheint der Organisation egal zu sein.

    Es wirkt wie ein Muster: Strafanzeigen, die ins Leere laufen, aber Schlagzeilen produzieren. Genau hier zeigt sich die Problematik: Aktivismus ersetzt keine Rechtsgrundlage, und Emotionen ersetzen keine Verantwortung.

    Im Ergebnis entsteht ein verzerrtes Bild, das weder der Realität noch dem Tierschutz dient – denn dieser Fall war kein Fall von Misshandlung, sondern ein Fall von notwendiger Gefahrenabwehr.

    Fazit

    Die PETA Strafanzeige im Fall Bremervörde ist ein Paradebeispiel dafür, wie die Organisation versucht, legitime Entscheidungen von Behörden öffentlich zu skandalisieren. Die Jägerin hatte eine klare behördliche Erlaubnis, das Tier stellte eine akute Gefahr dar, und die Entscheidung war rechtlich gedeckt.

    Anstatt konstruktive Vorschläge zu machen oder realistische Alternativen zu entwickeln, bleibt PETA bei der altbekannten Strategie: Lautstarke Vorwürfe, vegane Appelle und juristische Nebelkerzen. Für ernsthaften Tierschutz ist das ein problematischer Weg.

    Quellen:

  • Kritik am RTL-Artikel zur Tigerattacke in Delbrück: Journalistische Einseitigkeit im Dienste von PETA?

    Kritik am RTL-Artikel zur Tigerattacke in Delbrück: Journalistische Einseitigkeit im Dienste von PETA?

    In der Berichterstattung über tragische Ereignisse ist journalistische Sorgfalt besonders gefragt. Doch nicht immer gelingt es Medien, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Der vorliegende Artikel nimmt den RTL-Beitrag zur Tigerattacke im Tierpark Nadermann unter die Lupe – und zeigt auf, wie schnell sich Berichterstattung in einseitige Parteinahme verwandeln kann. Im Zentrum der Kritik steht die unkommentierte Übernahme einer PETA-Strafanzeige, deren juristischer Ausgang ungeklärt bleibt. Warum das problematisch ist, welche Strategie PETA seit Jahren verfolgt – und warum Journalismus mehr leisten muss als bloße Empörungsweitergabe, analysiert dieser Beitrag.

    Wenn Medien Meinungen machen statt Fragen zu stellen

    Der RTL-Artikel zur tragischen Tigerattacke im Tierpark Nadermann in Delbrück gibt sich auf den ersten Blick sachlich. Doch schon im Unterton offenbart sich eine journalistische Schlagseite: RTL berichtet, dass PETA den Zoo „schon vor Monaten“ angezeigt habe. Das klingt nach Weitsicht oder gar prophetischem Engagement. Was jedoch verschwiegen wird: Die Erfolgsquote von PETA-Strafanzeigen ist mehr als dürftig. In nahezu allen dokumentierten Fällen werden sie von den Behörden eingestellt – ohne Anklage, ohne juristische Folgen.

    Statt eine kritische Einordnung zu leisten, dient der Verweis auf PETA offenbar als moralischer Verstärker der Empörung. Damit wird nicht nur suggeriert, dass PETA „vorher schon gewarnt“ habe, sondern auch, dass man ihre Einschätzungen als gegeben hinnehmen könne. Diese journalistische Verkürzung ersetzt kritisches Hinterfragen durch einseitige Deutung – und wird dem komplexen Thema nicht gerecht.

    PETA und die Strategie der Strafanzeige: Aufmerksamkeit um jeden Preis

    PETA ist bekannt dafür, mit drastischen Bildern, emotionalen Kampagnen und provokanten Aktionen Aufmerksamkeit zu generieren. Strafanzeigen sind dabei ein zentrales Werkzeug: regelmäßig richtet sich die Organisation gegen Zoos, Tierhalter, Zirkusse oder Unternehmen. Die rechtliche Substanz dieser Anzeigen scheint dabei zweitrangig – im Fokus steht vielmehr die erzeugte Öffentlichkeit.

    In der überwiegenden Mehrheit werden diese Anzeigen von Staatsanwaltschaften eingestellt. Die Gründe sind vielfältig: fehlender Tatverdacht, unzureichende Beweislage oder die Tatsache, dass die Vorwürfe auf subjektiven Einschätzungen statt auf objektiven Kriterien beruhen. Ein Beispiel: Im Jahr 2022 stellte PETA über 130 Strafanzeigen – öffentlich bekannt gewordene Anklagen oder gar Verurteilungen: Fehlanzeige.

    In Deutschland kann grundsätzlich jeder eine Strafanzeige stellen – auch wiederholt und ohne eigene juristische Folgen. Für PETA ist das ein kalkulierter PR-Hebel. Denn während Ermittlungen aufgenommen werden müssen, bleibt bei der Öffentlichkeit oft der Eindruck bestehen: „Wenn da ermittelt wird, muss doch etwas dran sein.“ Dass sich die Vorwürfe später als haltlos herausstellen, interessiert medial meist niemanden mehr.

    Der Fall Zoo Hannover: Manipulation statt Aufklärung

    Ein besonders aufschlussreiches Beispiel ist der Fall des Erlebnis-Zoos Hannover im Jahr 2017. PETA veröffentlichte ein Video, das angeblich systematische Gewalt gegenüber Elefanten durch Zoo-Pfleger dokumentieren sollte. Unterlegt mit dramatischer Musik und aus dem Zusammenhang gerissenen Szenen, wurde das Material schnell zum medialen Aufreger.

    Die Staatsanwaltschaft Hannover nahm Ermittlungen auf – und stellte sie wieder ein. Der Grund: Das Material war manipulativ. Wichtige Kontexte fehlten, die gezeigten Szenen waren nicht als Tierquälerei zu bewerten. Auch eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle wurde zurückgewiesen. Es liege kein strafbares Verhalten vor.

    Doch der mediale Schaden war längst angerichtet. Wochenlang dominierte der Vorwurf die Berichterstattung, PETA sammelte Spenden und Aufmerksamkeit. Ein klassisches Beispiel dafür, wie Kampagnenwirkung auch ohne juristische Grundlage enorme Reichweite erzielen kann – und wie schwer sich solche Bilder aus dem öffentlichen Bewusstsein wieder entfernen lassen.

    RTL als Sprachrohr statt kritischer Beobachter?

    Vor diesem Hintergrund ist es mehr als fragwürdig, dass RTL in seinem Artikel zur Tigerattacke ungeprüft auf eine frühere PETA-Strafanzeige verweist. Es fehlt an jeder kritischen Distanz: Kein Hinweis darauf, wie häufig solche Anzeigen ins Leere laufen. Keine Nachfrage zu Inhalt oder Bearbeitungsstand. Kein Bezug zu vergleichbaren Fällen.

    Die Wirkung ist klar: Dem Leser wird suggeriert, dass PETA gewarnt habe – und man auf sie hätte hören müssen. Doch ob die Anzeige konkrete Missstände benannte, ob sie in direktem Zusammenhang zur Tigerattacke stand oder ob sie gar bereits eingestellt wurde – all das bleibt unerwähnt. Damit reproduziert RTL ein Narrativ, das PETAs Sichtweise ohne Einordnung übernimmt.

    Journalistisch verantwortungsvoll wäre es gewesen, genau an diesem Punkt zu differenzieren. Denn gerade bei Vorwürfen, die potenziell rufschädigend sind, braucht es sorgfältige Recherche. Die bloße Erwähnung einer Anzeige ersetzt kein Urteil – und keine objektive Wahrheit.

    Die Verantwortung der Medien: Zwischen Information und Meinungsmache

    Medien tragen Verantwortung – besonders bei emotionalen Themen wie Tierhaltung, Tierschutz oder Unfällen mit Wildtieren. Hier ist es besonders wichtig, faktenbasiert zu berichten, Perspektiven zu prüfen und keine vorschnellen Schlüsse zu ziehen.

    Wenn sich Redaktionen jedoch als Verstärker von Aktivismus begreifen, schwindet die journalistische Integrität. Die Folge ist eine gefährliche Verwischung der Grenzen zwischen Bericht und Meinung. Leserinnen und Leser glauben, objektiv informiert zu werden, während sie in Wahrheit einseitige Darstellungen erhalten.

    Der RTL-Artikel zur Tigerattacke ist hierfür ein Beispiel. Anstatt journalistisch zu prüfen, stellt er eine suggestive Verbindung zwischen dem tragischen Vorfall und einer PETA-Anzeige her – ohne diese Verbindung zu belegen oder zu hinterfragen. Damit wird PETA nicht nur legitime Akteurin, sondern auch moralische Instanz – ungeachtet ihrer zweifelhaften Erfolgsbilanz.

    Fazit: Einseitigkeit ist keine Aufklärung

    Der Fall zeigt deutlich, wie gefährlich journalistische Oberflächlichkeit sein kann. PETA nutzt Strafanzeigen als PR-Mittel – mit kaum belegbarer juristischer Wirksamkeit. Dass ein großes Medium wie RTL diese Taktik unterstützt, indem es sie unkommentiert übernimmt, ist bedenklich.

    Denn es legitimiert eine Strategie, die auf Empörung, emotionalem Druck und Vorverurteilung basiert – aber nicht auf Fakten oder Rechtssicherheit. Journalismus muss genau hier gegensteuern: durch Differenzierung, Recherche und Einordnung.

    Strafanzeigen sind keine Urteile. Und Kampagnenrhetorik ist kein Beweis. Wenn Medien das nicht erkennen – oder bewusst ignorieren –, wird aus Information Meinung. Und aus Journalismus wird PR mit Senderlogo.

    Quellen:

  • Falsche Verdächtigung: GERATI erstattet Strafanzeige gegen Peta

    Peta erstattete erneut Strafanzeige gegen einen Landwirt, obwohl man bei Peta weiß, dass dieser gegen keinerlei Gesetzte verstoßen hatte.

    Gegen Peta läuft bereits ein ähnliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Görlitz. Silvio Harnos stellt im Auftrag von GERATI bereits diese Strafanzeige. Auch dort gab Peta bereits an, vor der Strafanzeigenstellung kenntniss zu besitzen, das der Landwirt gegen kein Gesetz verstoßen hatte.

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    Verwundert muss man feststellen, obwohl Peta mehrere Rechtsanwälte und Juristen (Krishna Singh und Christian Arleth) beschäftigt, so massiv öffentlich gegen geltende Gesetze verstößt. Es dürfte jeden Klar sein, dass man für eine Strafanzeige einen Anfangsverdacht einer Straftat benötigt. Man muss wirklich sagen, die DUMMEN Juristen die bei Peta beschäftigt sind, beweisen sogar in ihrer mitgetragenen Pressemitteilung, dass sie vorsätzlich mit der Stellung der Strafanzeige eine Straftat begangen haben.

    So heißt es in der Beat-Pressemitteilung wie folgt …

    Die Tierrechtsorganisation appelliert nun an die Bundesländer sowie an die Bundesregierung, die „Anbindehaltung“ von Rindern bundesweit zu verbieten.

    (…)

    Dr. Edmund Haferbeck:„Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.“

    peta.de

    In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung und trotzdem prangert Peta einen Landwirt an. Selbst in der Strafanzeige verweisen sie dann darauf, dass der Landwirt ja nichts falsch gemacht habe und man nur diese Strafanzeige stellt, weil man die Politik auffordern möchte die Gesetze zu ändern. Mehr DUMMHEIT geht wohl nicht!

    Hier meine Strafanzeige im Wortlaut

    (Diese darf natürlich kopiert und angepasst werden)

    11.11.2020

    Strafanzeige gegen

    Ingrid Newkirk, als 1. Vorsitzende

    Harald Ullmann, als 2. Vorsitzende

    Krishna Singh, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung

    Ra. Christian Arleth, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung

    Dr. Edmund Haferbeck, als Leiter der Rechtsabteilung

    Julia Zhorzel, als Mittarbeiter der Presseabteilung

    wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen die Vereinsführung des Vereins PeTA Deutschland e. V. und den Mitarbeitern des Vereins Peta Deutschland Ingrid Newkirk, Harald Ullmann, Krishna Singh, Ra. Christian Arleth, Dr. Edmund Haferbeck und Julia Zhorzel, alle Vorladbar unter der Adresse: Friolzheimer Str. 3, 70499 Stuttgart, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz § 164 StGB, üble Nachrede unter Vorsatz § 186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz § 187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

    Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Der radikale Tierrechtsverein Peta Deutschland e. V. hat nach eigenen Angaben, Strafanzeige gegen einen Landwirt in Zimmern, bei der Staatsanwaltschaft Rottweil gestellt. Az: 21 Js 12162/20.

    Dieses gibt Peta in einer Pressemitteilung vom 05.11.2020 bekannt, diese Strafanzeige gestellt zu haben. Abzurufen unter https://www.peta.de/tierschutzwidrige-rinderhaltung-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-einen-betrieb-3

    Peta räumt in dieser Pressemitteilung selbst ein, keinerlei Kenntnisse zu besitzen, die auf eine Straftat hinweisen.

    Peta Deutschland begründet die Strafanzeige wie folgt …

    Zitat:

    Auch in Biobetrieben ist diese tierquälerische Praxis über die langen Wintermonate hinweg erlaubt, obwohl die empfindlichen Tiere infolgedessen oft Schmerzen haben, etwa durch entzündete Gelenke oder Quetschungen am Hals. Die Tierrechtsorganisation appelliert nun an die Bundesländer sowie an die Bundesregierung, die „Anbindehaltung“ von Rindern bundesweit zu verbieten.

    (…)

    Dr. Edmund Haferbeck:„Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.“

    (Pressemitteilung Peta)

    Peta selbst erstattet nach eigenen Angaben mehrere hunderte Strafanzeigen jedes Jahr, bei Staatsanwaltschaften in Deutschland. Peta kann bei diesen Strafanzeigen weder eine Straftat noch einen Vorsatz belegen!

    Peta reagiert ehern auf Pressemitteilungen, ohne grundsätzliche Beweise zu besitzen, die eine Strafanzeige begründen würden.

    Allein die Aussage von Peta, dass man weiß, dass der angezeigte Landwirt keine Rechtsverletzung begeht und man selbst aussagt, man stelle diese Strafanzeige nur, weil man die Politik zu einer Gesetzesänderung auffordern möchte, belegt den Straftatbestand, der falschen Verdächtigung!

    Mit der Pressemitteilung suggeriert Peta, dann etwas für den Tierschutz zu tun und diffamiert, öffentlich den Landwirt, in Form an den Pranger stellen. Und das, obwohl selbst Peta die Erkenntnis besitzt, das dieser Landwirt nichts falsch gemacht hatte.

    Obwohl alle Strafanzeigen die Peta stellt, von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden, erstattet Peta fleißig weitere Strafanzeigen und diffamiert das ausgesuchte Opfer, in einer Pressemitteilung, wie in diesem Fall!

    Obwohl Peta mehrere ausgebildete Juristen besitzt, können diese den jeweiligen Straftatbestand nicht juristisch belegen.

    Es hat ehern den Anschein, dass die Strafanzeigen den Sinn einer reinen kostenlosem Werbe bzw. PR-Aktion von Peta haben, die letztendlich vom Steuerzahler getragen wird.

    Zwar hat jeder das Recht Strafanzeigen zu stellen, jedoch nimmt dieses bei Peta einen perfiden Sachverhalt an. Insbesondere wenn Peta diese Strafanzeigen als Vorwand nimmt, geltende Gesetze infrage zu stellen.

    Allein daraus erkennt man, dass Peta weiß, das im Fall der gestellten Strafanzeige, weder ein Vorwand noch gesetzlicher Verstoß vorliege.

    Wenn Peta dieses weiß, kann man davon ausgehen, dass man die Strafanzeigen vorsätzlich mit falschen Tatsachenbehauptungen stellt.

    Da Peta diese Strafanzeigen, als einzige Tierschutzarbeit ausgibt, kann man weiterhin von Betrug und Veruntreuung von Spendengelder ausgehen. Spender geben ihr Geld für den Tierschutz und nicht für Straftaten, wie falsche Verdächtigungen und üble Nachrede, aus!

    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

    Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

    Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!

    Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Hier noch die Bestätigung der Zustellung der Strafanzeige


    Versandnachweis Fax Strafanzeige gegen Peta
    Versandnachweis Fax Strafanzeige gegen Peta

  • Peta zeigt erneut Angler an

    Wieder erstattet Peta eine Strafanzeige, gegen Angler aus Ernsgaden, bei einer Staatsanwaltschaft. Grund für die Strafanzeige die Bezeichnung „Königsfischen!“

    Kein einziger Peta Mitarbeiter war beim Königsfischen in Ernsgaden anwesend. Auch gab es keine einzige Mitteilung eines von Peta immer wieder aufgeführten Whistleblower! Wie üblich erlangte Peta Kenntnis, von diesem Königsfischen in Ernsgaden, nur durch einen Artikel in einer Zeitung. Aus diesem Zeitungsartikel und dem Namen „Königsfischen“ behauptet Peta, das Angler gegen Gesetze verstoßen.

    Peta erstattet also diese Strafanzeige nur aus reiner Vermutung, dass aus dem Namen „Königsfischen“ eine strafbare Handlung abzuleiten ist. Da Peta generell Strafanzeige nur auf die Namensgebung einer Veranstaltung zieht, kann man hier bereits eine Straftat von Peta ableiten.

    Begeht Peta vorsätzliche Straftaten?

    Das Gesetz ist hier eindeutig. Im § 164 StGB lautet es …

    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
    (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

    gesetze-im-internet.de

    Und tatsächlich finden gerade umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen Peta durch die Staatsanwaltschaft Görlitz statt. Nach einer Strafanzeige von Silvio Harnos dem Betreiber von GERATI wurden die Ermittlungsmaßnahmen gegen 6 Mitarbeiter von Peta verstärkt.

    Auch in diesem Fall hat Peta auf Grundlage eines Presseartikels gegen einen Landwirt, dem sein Gehöft abgebrannt war, eine verleumderische Strafanzeige gestellt. Alle von Peta erstatteten Strafanzeigen werden in der Regel von den ermittelnden Staatsanwaltschaften eingestellt. Peta behauptet ja immer wieder das die Justiz Lobbyarbeit leistet. Nur wie soll die Polizei und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen durchführen, wenn selbst Peta keine Beweise ihrer Behauptung präsentieren kann! Die Begründung man müsse nur auf Grundlage eines haltlosen Verdachtes ermitteln, schränkt nicht nur die Ermittlungsbehörden ein, die richtige Straftaten wie Mord, Totschlag und Vergewaltigung ermitteln müssen.

    Warum wohl ist keiner der unzähligen Peta Mitarbeiter bei solchen Veranstaltungen Vorort?

    Wenn es Peta um den Tierschutz gehen würde, dann würde doch aus rein menschlichen Verstand, Peta doch bei solchen Veranstaltungen Vorort sein, um die Einhaltung des Tierschutzes beizuwohnen. Das Peta sich hier verweigert, kann nur damit begründet werden, das Peta weiß, dass es keine Verstöße, bei diesen Veranstaltungen gibt. 

    Auch das von Peta die unfähigste Mitarbeiterin Tanja Breinig vorgeschoben wird, um die im Bereich Wasserlebewesen angeblichen Gesetzesverstöße zu begründen, ist wohl mehr als Lächerlich! Tanja Breinig ist nicht einmal in der Lage, lebendige Fische in einem Aquarium, von Plastikfischen zu unterscheiden. Auch hier erstattete Peta Strafanzeige bei einem Veterinäramt. Diese machten sich aus der 60 Kilometer entfernten Behörde auf den Weg, um diese Plastikfische zu retten. Unfähiger geht es wohl kaum, liebe Frau Tanja Breining!

    Angler wehrt euch!

    Es wäre schön, wenn sich betroffene Angler hier rechtlich Tätig würden. Betroffene können selbst Klage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung einreichen. Auch Strafanzeigen die jede Polizei und Staatsanwaltschaft formlos annimmt, sind hier möglich. Der DAFV steht hier beratend zu Seite!