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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

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  • Udo Lindenberg will GERATI abmahnen

    Gegen 15:15 Uhr WIZ also 10:15 Uhr MEZ lief bei mir ein Fax auf, wo eine Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag von Udo Lindenberg mir eine Abmahnung zukommen ließ!​

    Lieber Udo Lindenberg, anstatt mir eine kurze E-Mail zusenden, und dein Problem auf diese Weise zu klären, hetzt du Anwälte auf mich, die dann noch unfähig, viel zu kurze Fristen setzen und mich Auffordern, wahre Tatsachenbehauptungen zu entfernen. Wie gesagt mit einer E-Mail wäre das einfach zu klären gewesen und ich hätte auch wahrscheinlich alles gelöscht!

    So aber nicht Udo Lindenberg

    Ich habe deinen Anwälten per Fax mit einer gesetzten Frist gebeten einer Veröffentlichung ihres Schreibens zu widersprechen. Diese Frist ist nun fruchtlos verstrichen, sodass ich das Schreiben deiner Anwälte jetzt, natürlich anonymisiert veröffentlichen werde. Gleichzeitig werde ich in diesem Artikel auf dieses Schreiben öffentlich reagieren, sodass das Zitatrecht gewahrt bleibt.

    Weiterhin sehe ich ein öffentliches Interesse an diesem Abmahnversuch, der durch folgende Punkte begründet ist:

    • Andere werden gewarnt (bei Serienabmahnungen)
    • Andere finden den Inhalt lustig
    • Andere sollen auf Missstände des Rechts hingewiesen werden (Brötchenabmahnung)
    • Der Absender plant oder begeht eine Straftat
    • etc

    siehe: Darf ich eine Email, Abmahnung oder ein Schreiben im Internet veröffentlichen? – Eine Anleitung in 7 Schritten 

    Hier das anonymisierte Schreiben

    Rechtsverletzung Persönlichkeitsrechte Udo Lindenberg durch
    Facebook-Beitrag auf der Seite „Peta – Nein Danke“

    Sehr geehrter Herr Hamos,

    in o.g. Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass uns Herr Udo Lindenberg mit der Wahrnehmung seiner Interessen in o.g. Angelegenheit betraut hat. Eine entsprechende Vollmacht wird anwaltlich versichert und bei Bedarf nachgereicht.

    Herr Lindenberg ist darauf aufmerksam geworden, dass Sie auf der Facebook Seite „Peta Nein Danke“ unter Verwendung des Namens und Bildes von Herrn Lindenberg Werbung für Ihre „FCK P€TA“ T-Shirts, sowie weitere Produkte, machen. Ebenfalls nutzen Sie den Namen und das Bild von Herr Lindenberg als Unterstützung zur Verbreitung Ihrer Meinung und Ansichten gegenüber der Tierrechtsorganisation Peta. Die entsprechenden Verweise finden sie unter https://www.facebook.com/PetaNeinDanke/photos/pb.49468642724563 l .- 2207520000. ! 567504284./242 l 569014557353/?type;J&theaier. Sie nennen den Namen von Herrn Lindenberg und erwecken den Eindruck er würde für Ihr Produkt einstehen und Ihre Ansichten bezüglich der Tierrechtsorganisation Peta teilen. Jeder Leser wird dadurch die Werbeprodukte in irgendeiner Form mit unserem Mandanten in Verbindung bringen. Sämtliche Risiken, auch in Form der Negativpublicity, trägt dabei unser Mandant.

    Eine Nutzungsgenehmigung unseres Mandanten oder seines Managements liegen nicht vor. Es liegt daher eine rechtswidrige Nutzung zu Werbezwecken vor, mit der Sie Persönlichkeits­- und Namensrechte unseres Mandanten erheblich verletzen.

    Unser Mandant ist daher gem. §§ 823 Abs. 1, 12 BGB sowie hilfsweise gem. §§ 823 Abs. 1 iVm. allg. Persönlichkeitsrecht berechtigt, Sie auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus ergibt sich ein Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch aus §§ 8 Abs. 1 S. 1, 9 S. 1 UWG. Indem Sie in der oben beschriebenen Art für Ihr Angebot werben, nutzen Sie die Wertschätzung, die unser Mandant in der Öffentlichkeit genießt, in unangemessener Weise aus, um dem von Ihnen angebotenen Produkt zum Verkauf zu verhelfen. Die Nutzung des Bildes unseres Mandanten verletzt zudem das Recht unseres Mandanten am eigenen Bild aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, 22 S. 1 KunstUrhG.

    Aufgrund der Rechtsverletzungen hat unser Mandant einen Anspruch auf Abgabe der beiliegenden Unterlassungs- und Verpflichtungscrklärung. Weiter hat unser Mandant einen Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung sowie Ersatz des Schadens als Kompensation für die erfolgten Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

    Wir fordern Sie daher namens und in Vollmacht unseres Mandanten auf, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung umgehend, jedoch spätestens bis

    Donnerstag, 12.09.2019 (hier eingehend)

    unterzeichnet an uns zurückzusenden. Ebenfalls haben wir Sie aufzufordern innerhalb der vorgenannten Frist Auskunft über den Umfang der Werbemaßnahmen einzuleiten, die Sie unter Nutzung von Namen und/oder Bild unseres Mandanten eingeleitet haben.

    Sollten Sie die Erklärung nicht innerhalb der gesetzten Fristen abgegeben, sind wir angewiesen weitere rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. 

    Mit freundlichen Grüßen

    Weiter geht es mit der vorgefertigten Unterlassungserklärung, dieser Rechtsanwälte

    Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

    Silvio Harnos, als Vertreter der Facebook Seite „Peta – Nein Danke“ ……………………………………………………………….. Anschrift bitte einfügen verpflichtet sich gegenüber Herrn Udo Lindenberg,

    1. die folgenden Äußerungen unter Verweis auf Udo Lindenberg zu unterlassen:

    a) Udo Lindenberg löscht umstrittenen #PETA-Post auf seiner Facebook Seite.
    b) Um zu zeigen, dass er sich mit PET A Deutschland, nach einer Vielzahl der berechtigten Kritik es verstanden hat, nahm er sich zwischen zwei Songs beim letzten Auftritt die Zeit um satirisch ein Foto für #GERAT! zu machen.
    c) Stolz präsentiert Udo hier das neue T-Shirt „FCK P€TA“ und hält auf einem anderen Foto ein Plakat hoch mit der Aufschrift „P€T A sind keine Tierschützer“
    d) Danke Udo für dein Engagement!

    2. es zu unterlassen, das Bild von Udo Lindenberg zur Bewerbung der „FCK Peta Kollektion“ zu nutzen bzw. nutzen zu lassen;
    3. für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 1 und 2 eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe durch Herrn Udo Lindenberg festgesetzt und ggf. durch das Landgericht Hamburg überprüft wird.

     

    ……………………………

    Silvio Harnos

     

    Meine Reaktion auf diesen Abmahnversuch

    Lieber Udo Lindenberg,

    bevor man sich auf eine radikale Tierrechtsorganisation wie Peta einlässt, die rein nichts mit dem Tierschutz zu tun hat, die keinen einzigen Cent in den aktiven Tierschutz investiert und Millionen von Euros in Werbekosten und Lohnkosten regelrecht verprasst, sollte man sich vorher über diese Organisation informieren.

     

    Insbesondere, wenn man ein so bekanntes Gesicht der deutschen Pop-Kultur ist. Man könnte dieses auch mit Sorgfaltspflicht vergleichen! Nachdem massive und berechtigte Kritik über das Auftreten für Peta medial seinen Höhepunkt erreichte, räumtest du Udo deinen Fehler selbst ein. Gern bin ich deinem Gedächtnis behilflich und übersende dir einen Screenshot deiner eigenen Aussage, die du auf deinem eigenen Facebook Account veröffentlicht hattest.

    Mir dann aber durch deine Rechtsanwälte verbieten zu lassen wollen, dass ich die Aussage …“Udo Lindenberg löscht umstrittenen #Peta-Post auf seiner Facebook-Seite“ veröffentliche Borniertheit!

    Dieses ist eine Tatsache, die sich tatsächlich ereignete und somit auch durch diverse Screenshots belegbar ist.

    Auch stellt sich die Frage, ob deine Anwälte den Fachbegriff Memes kennen. Gern helfe ich ihnen dabei aus.

    Google sagt dazu:

    Was bedeutet Meme auf Deutsch?

    Memes entstehen aus Bildern, Videos, Blogs, Texten oder ganzen Webseiten, die sich wie Lauffeuer über das Internet verbreiten. Dabei handelt es sich in der Regel um aussagekräftige Motive, die mit einem Text kombiniert werden – und so neue Bedeutungen erhalten. 09.02.2017google

    Gleichzeitig stellen deine Anwälte selbst fest, das in Verbindung mit dem veröffentlichtem Foto das Wort „satirisch“ fällt. Auch wurde das Foto so offensichtlich bearbeitet, dass jedem sofort die Manipulation auffallen muss.

    Niemand, glaub mir Udo, würde das T-Shirt „FCK-Peta“ kaufen nur, weil du es trägst. Schön wäre es gewesen, wenn du dich nicht so feige nach der berechtigten Kritik durch das heimliche Löschen deines selbst veröffentlichten Beitrages aus der Bredouille gestohlen hättest und einfach einmal deinen Standpunkt, den du ja in einem Kommentar dargelegt hattest, stehen würdest. 

    Du bist eine Person des öffentlichen Lebens und auch eine Person des öffentlichen Zeitgeschehens der auch mich in meiner Jugend geprägt hatte. Ich erinnere mich noch wie wir heimlich auf dem Schulhof und bei der Schul-Disko, wenn kein Lehrer in der Nähe war deinen Hit „Sonderzug nach Pankow“ hörten.

    Auch die Geschichte mit der Übersendung der Lederjacke an Erich Honecker wurde im Osten bejubelt. Hier hättest du aber den vollen Hass von Peta auf dich gezogen. Peta diffamiert unschuldige Menschen und nennt dieses, Tierschutz! So zeigt Peta Landwirte deren Höfe abgebrannt sind, an ohne Beweise zu besitzen, dass diese gegen ein geltendes Gesetz verstoßen haben. Gleichzeitig werden diese Landwirte, durch Peta öffentlich an den Pranger gestellt, obwohl diese gänzlich unschuldig sind. 

    Mein Kommentar an die bleib unbeantwortet

    In einem Kommentar auf deinen Betrag fragte ich dich, warum du nicht einfach einmal für ein Tierheim in Deutschland dein Gesicht präsentierst. Warum müssen VIP´s wie du, immer nur eine radikale Tierrechtsorganisation wie Peta unterstützen. Dabei graben dies Organisationen wie Peta, dem Tierschutz in Deutschland das Geld ab und füllen sich die eigenen Brieftaschen durch saftige Lohnzahlungen, anstatt aktiv im Tierschutz tätig zu sein.

    Auf der anderen Seite kämpfen Tierheime in Deutschland um das finanzielle Überleben. 

    Wenn ich dir mit meiner Fotocollage damit die Augen geöffnet habe, wäre ich glücklich. Es ist und war nicht der Sinn dich in Misskredit zu bringen, sondern dir einen Denkanstoß auf den Weg zu geben. 

    Tierschutz ist wichtig

    Jedoch sollte man, sich anschauen für welche Organisation man sich verkauft. Gegen Peta liegt seit diesem Jahr ein Antrag der FDP im Bundestag vor, die Gemeinnützigkeit von Peta und anderen Tierrechtsorganisationen die nicht mit dem Tierschutz zu tun haben, abzuerkennen. Denn Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus, wie die FDP ihren Antrag begründet.

    Um zum Abschluss zu kommen sei dir Udo Lindenberg eines gesagt. Ich verstecke mich nicht vor der deutschen Justiz, wie Peta es immer gern behauptet. Dafür habe ich bereits genügende rechtliche Kämpfe durchgeführt.

    Manchmal kann eine persönliche E-Mail von dir oder deinem Management mehr bewirken als der Gang zu einem Anwalt. Die kosten die du dafür bisher aufgewendet hast hättest du lieber einem Tierheim spenden sollen.

    Ich wäre der letzte gewesen, der nicht Sachen auf Anfrage gelöscht hätte. Wie du nach meiner Stellungnahme nun weiter verfährst, ist dir überlassen. Aber glaube mir, ich werde mich nach diesem Angriff durch deine Anwälte, weder  einschüchtern lassen, noch einen gerichtlichen Zweikampf scheuen. 

    Belustigend ist natürlich auch, dass du und deine Anwälte nicht einmal die Höhe der angedrohten Vertragsstrafe bekannt geben kannst. Diese sollte wohl in einer Unterlassungserklärung festgehalten sein!

    Peace und ein langes Leben…

  • Peta will Jesus auf einem E-Scooter sehen

    Lange habe ich überlegt, wie ich auf den Schwachsinn von Nicht-Diplom-Inhaber und von Peta selbst degradierter Peter Höffken reagieren sollte.

    Bei Tierrechtlern scheinen sich die Mangelerscheinungen ihrer Ernährungsweise immer weiter auf ihre kognitiven Fähigkeiten in der Denkweise auszuwirken. Egal welche Tierrechtsgruppe man sich anschaut, letztendlich muss man zu dem Entschluss kommen, dass die Aussagen die diese Treffen eine krankhafte Denkweise widerspiegeln. Ist es bei Peta, nicht nur Peter Höffken, der davon betroffen ist, kann man diese Erkenntnisse auch zum Beispiel bei Simon Fischer erkennen. Dieser verbreitet Lügen und wundert sich dann, dass er als Spinner tituliert wird. 

    Aber kommen wir auf Peter Höffkens wahnwitzige Forderung zurück bei den Passionsspielen von Oberammergau (Bayern), Jesus auf einen E-Roller einreiten zu lassen. 

    Die Passionsspiele gibt es seit über 400 Jahren und beziehen sich auf ein Versprechen der damaligen Bewohner der Stadt, die Passionsspiele immer wieder aufzuführen, wenn ihre Stadt von der Pest verschont werden sollte.

    Anstatt das Jesus auf einen Esel in Jerusalem einreiten sollt, fordert Peter Höffken auf dummer und stupider Art und Weise die Nutzung eines E-Rollers. Wenn das Gott nicht erzürnen würde und Oberammergau nachträglich mit Pest und Cholera überschüttet.

    Leserbrief an die Bildzeitung

    Es gibt unter uns Menschen, die Redaktionen, Politiker und auch fanatische Tierrechtler, mit sarkastischen Worten, auf den Boden der Tatsachen zurückholen.

    Und so möchte ich euch einen Leserbrief nicht vorenthalten, der auf den Bericht, der Bild Zeitung verfasst wurde.

    Sehr geehrte Damen und Herren, 

     

    ich denke jeden Tag, dass es nicht mehr dümmer geht.  Nix da – „Peterchens Mondfahrt“ geht weiter.  Für substanzloses Gequatsche  braucht man schließlich auch kein Diplom…

    Ich las die Schlagzeile mit „Rolling Jesus“ an der Tankstelle und habe so einen Lachkrampf bekommen, dass die Kassiererin fast einen Arzt geholt hätte.  Herrlich, ich denke darüber nach dem Bundesbauminister vorzuschlagen das Wohnungsbauprogramm zu reduzieren, zu Gunsten von flächendeckenden Neubauten von geschlossenen Idiotenanstalten. Lange werden die nicht leer stehen. 

    Jesus auf einem Tretroller, du meine Güte, dass lang andauernde vegane Fehlernährung zu Problemen führen kann ist längst klar, hier aber müssen offensichtlich bewusstseinsverändernde Substanzen im Spiel sein!

    Liebe Redakteure, beachten Sie bitte, dass es sich bei dieser Spezies niemals um Tierschützer handelt!

    Es sind, auch nach eigener Darstellung, allenfalls Tierrechtler!

    Und als solche stellen die eher eine an auffallender Synapsenlähmung leidende Kreuzung aus pathologischen Antiempatikern, perfiden Profilneurotikern und eben einfachen Dummköpfen dar. Alternativ wären durchaus auch Begriffe aus Martin Luthers Fäkalsprachschatz möglich.

     

    Also bitte die Bezeichnung „Tierschützer“ im Zusammenhang mit solchen Volksverhetzern streichen!

    Mit herzlichem Dank für die eindrucksvollen Einblicke in die Geisteskrämpfe dieser Ideologie.

  • Das ist ein Fischmaul – kein Fischmund

    Gastartikel

    In diesem Beitrag möchte ich mit dem Mythos aufräumen „Jeder maßigen Fisch muss, entnommen und verwerten werden er darf auf keinen Fall zurücksetzen werden!“

    Um diesen Mythos zu entzaubern, musste ich mich, durch einen sehr langen, aber informativen und aus meiner Sicht, kompetenten Beitrag von Rechtsanwalt Kolja Kreder ackern. Ich habe die Antworten für die einzelnen Phasen schon mal vorweggenommen. Für diejenigen die den kompletten Beitrag von Rechtsanwalt Kolja Kreder Lesen möchten ist im unteren Teil die ungekürzte Fassung als Link und in Textform auf dieser Seite. Die aus meiner Sicht wichtigsten Textpassagen sind rot markiert. Ich zolle hiermit Herrn Rechtsanwalt Kolja Kreder meinen Respekt. Sie haben mit ihrer Analyse der rechtlichen Lage zu diesem Thema eine Menge geleistet um Angelgegnern wie PETA & Co. den Wind aus den Segeln zu nehmen und Anglern die nötige Rechtssicherheit zugeben. Vielen Dank!

    Phase 1: (Haken und Drillen des Fisches):

    Hält sich der Angler, in dieser Phase an die Vorgaben des Landesfischereigesetzes kann PETA & Co. ihm nicht ans Bein Pissen!

    Einziger Fallstrick hier: Ein bewusstes, in die Länge ziehen des Drills kann für den Angler juristische Konsequenzen haben!

    Phase 2 (Entscheidung über das Töten oder Zurücksetzen des Fisches):

    Jeder Angler darf, ja muss sogar auch maßige Fische zurücksetzen, wenn er keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit für den gefangenen Fisch hat.

    Gründe für Nichtentnahme:

    • Angler möchte den Fisch nicht zu Nahrungszwecken verwenden
    • der gefangene Fisch ist für den Angler kein guter Speisefisch
    • der gefangene Fisch entspricht nicht den Zielfisch des Anglers
    • der gefangene Fisch ist für den Angler zu groß
    • der gefangene Fisch ist für den Angler zu klein
    • der gefangene Fisch ist für den Angler unverwertbar

    Einziger Fallstrick hier:

    Wenn der Angler gegenüber Fischereiaufseher oder Polizei freimütig zugibt, dass er die Fische immer ohne Entnahmeabsicht fängt, hat der Angler juristische Konsequenzen zu fürchten!

    Phase 3: (Zurücksetzen oder Töten des Fisches)

    § 4 Landesfischereiverordnung NRW schreibt vor:

    „Fische sind unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt ins Fanggewässer zurückzusetzen“.

    Gegen Fotos von Anglern mit ihrem Fang ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Dies muss aber in einer Weise erfolgen, die nicht zu länger anhaltendem Leid beim Fisch führt. „Unverzüglich“ heißt in der Juristensprache: „Ohne schuldhaftes Zögern“

    Einziger Fallstrick hier: Wenn der gefangene Fisch nicht unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zurückgesetzt wird. (Gegen ein kurzes Foto ist nichts einzuwenden.) Muss der Angler mit juristischen Folgen Rechnen.

    Zusammenfassung:

    Wir Fassen also zusammen: Angler müssen mit juristischen Folgen nur Rechnen wenn:

    1. Wenn er den Drill bewusst in die Länge zieht
    2. Wenn der Angler gegenüber dem Fischereiaufseher oder der Polizei freimütig zugibt, dass er Fische immer ohne Entnahmeabsicht fängt.
    3. Wenn der gefangene Fisch nicht unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zurückgesetzt wird. (Gegen ein kurzes Foto ist nichts einzuwenden.)

    PETA Masche prominente Angler Anzeigen

    Die Liste der angezeigten Prominenten Angler ist beachtlich. Wer noch mehr Fälle kennt, bitte an info@gerati.de senden auch Hintergrundinformationen die zur Anzeige führten können Hilfreich sein! An Urteilen sind wir auch Interessiert.

    Vitali Dalke – wie ein Hochkrimineller Gangster behandelt

    Materia (bürgerlich Marten Laciny) steht immer noch am öffentlichen Pranger auf der PETA Seite! Hat sich Leider auf eine 5000 € Strafzahlung gegen Einstellung des Verfahrens eingelassen! Angezeigt aufgrund folgenden Videos:

    In diesem Video hält Materia 22 Sekunden in die Kamera und lässt ihn danach wieder Frei. PETA meint, hier lag Fischquälerei durch Catch & Release vor. Moment mal haben wir nicht gerade gelernt: Jeder Angler darf, ja muss sogar auch maßige Fische zurücksetzen. Wenn er keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit für den gefangenen Fisch hat? Hm, vielleicht überlegt sich der gute die Sache nochmal und geht in Berufung.

    Matze Koch: Wird immer noch von PETA öffentlich gedemütigt:

    Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: PETA zeigt Angler aus Ostfriesland an

    Erstaunlich das der stets kampfbereite und gegenüber PETA kein Blatt vor dem Mund nehmende Matze Koch noch keine Mittel und Wege gefunden hat, dass dieser Rufschädigende Beitrag gelöscht wird. Bleibt zu hoffen das sich da noch etwas tut.

    Matze redet Tacheles über PETA:

    Jüngstes prominentes Beispiel Claudia Darga wurde vor ca. 2 Jahren von der PETA nach Markus Lanz Talk Show angezeigt. Weil in der Talk Show ein Video gezeigt wurde, in dem Claudia Darga mit einem Karpfen in der Hand gezeigt wurde, den sie in Schleswig-Holstein in der Nähe von Flensburg gefangen hatte. Obwohl man in dem Video nicht sieht, ob Claudia Draga den Fisch tötet oder ihn frei lässt, hatte PETA mal wieder nichts Besseres zu tun als eine Pauschal-Anzeige rauszuhauen. Bildzeitungsschlagzeilen garantierten PETA natürlich einmal mehr mediale Aufmerksamkeit. Bild Titel: „Fische sind traumatisiert“ Tierschützer zeigen Karpfen-Queen an.

    Ergebnis der Strafanzeige nach 2 Jahren, Zitat: „Das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte wird gemäß § 153 Absatz 1 der Strafprozessordnung eingestellt, weil die Schuld, als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Link: § 153 StPO – Einzelnorm

    Frage an PETA: Warum wurde nach der Einstellung des Verfahrens gegen Claudia Draga nicht unverzüglich folgender PETA Beitrag von ihrer Seite gelöscht:Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: PETA zeigt Hamburgs „Karpfenkönigin“ Claudia Darga an

    Claudia Draga ist ja wohl mit der Einstellung des Verfahrens vollständig rehabilitiert. Also husch, husch lieber Dr. Edmund Haferbeck walten sie ihres Amtes! Ansonsten kann es sein das vom Klage Befugten bei nicht Löschung des Verleumderischen Claudia Draga Beitrages auf ihrer PETA Seite, rechtliche Schritte gegen PETA einzuleiten!

    Ausführungen von Pseudoexpertin Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining:

    Zitat: „Angeln bedeutet Fische in eine Falle zu Locken, ihnen einen Haken durch den Mund zu bohren. Minuten bis Stundenlang einem qualvollen Todeskampf auszusetzen. Bis sie schließlich Erschlagen oder Teils noch Lebendig ausgenommen werden …“

    Meine Analyse zu ihren Aussagen:

    Haken durch den Mund“

    Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining, seit wann haben Fische Münder? Drücken Sie sich doch einmal Fachlich korrekt aus! Tiere haben Mäuler das Lernen Kinder schon im Vorschulalter! Ihre Inkompetenz lässt Tief Blicken. Wo haben sie ihren Doktor gemacht? Hat man ihre Doktorarbeit auf Plagiate überprüft?

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fischmaul

     

    „Stundenlang einem qualvollen Todeskampf auszusetzen.“

    Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining was haben sie den für eine verschrobene Wahrnehmung von uns Anglern? Ich kenne niemanden in der Angelszene, der einen Drill bewusst in die Stundenlänge zieht. Wenn sie den kompletten Beitrag von Rechtsanwalt Kolja Kreder studieren werden sie schnell merken was sie hier für einen Bullshit verbreiten. Wat is‘ denn (was?), wat is‘ denn (was?), wat is‘ denn los mit ihnen?

    Hier ein kleiner Ausschnitt:

    Ein bewusstes, in die Länge ziehen des Drills ist von dieser Erlaubnis nicht mehr erfasst, da es für den Fang des Fisches nicht erforderlich ist.“

    Und wissen sie was, Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining? Ich bin mir sicher, 99,9 % der Angelfreunde halten sich an die Vorgaben des Landesfischereirechts! Also, falls sie mal wieder hinter einem Busch sitzen, heimlich Angler Filmen und der höchst unwahrscheinliche Fall eintritt, das jemand absichtlich einen Drill in die Länge zieht, komme ich persönlich nach Stuttgart und gebe ihnen ein Veganes Bier aus, versprochen!

    „Erschlagen und teils lebendig ausgenommen!“

    Zu ihrer Aussage „Erschlagen und teils lebendig ausgenommen“ fällt mir nicht mehr viel ein. Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining, sie unterstellen Millionen Anglern ja allerhand! Aber mit Verleumdung kennt sich ihr „Expertenverein“ ja bestens aus. Nur so viel Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining, wir Angler wissen sehr genau wie man einen Fisch waidgerecht betäubt und anschließend tötet! Und das ist kein Verbrechen, auch wenn sie Begriffe wie Tier/Fischquälerei und Mord in diesem Zusammenhang gebetsmühlenartig immer und immer wieder wiederholen, wird ihre Aussage deshalb nicht wahrer.

    Kostenlose PR Empfehlung

    Ich empfehle ihnen in Zukunft ihren „Feind“ genau zu studieren bevor sie Tresen-Thesen aufstellen die jeder Grundlage entbehren. Und wenn sie mit ihrem Busenfreund Dr. Edmund Haferbeck (Nichtjurist der sich als Anwalt für Tiere ausgibt) mal wieder einen über den Durst Trinken und dabei allerlei Gehirn-Pups-Ideen entstehen. Denken Sie bitte daran, nicht jeder Gehirn-Pups ist es Wert in die Welt hinausposaunt zu werden. Sonst entstehen manchmal Bumerang Effekte ungeahnten Ausmaßes. Wie kürzlich als zwei bekannte Angel YouTuber mit ihren tollen Videos in kürzester Zeit mehr als 20000 Stimmen für die Petition „Gemeinnützigkeit PETA abschaffen“ generiert haben. Das waren nur 2 YouTuber, Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining. Was passiert, wenn sich alle von PETA zu Unrecht an den Pranger gestellten Verbrüdern, um gemeinsam gegen ihren aufgeblähten Verein vorzugehen, brauche ich ihnen ja wohl nicht zu sagen.

    Wie lange lassen sich Prominente noch vor den dreckigen PETA Karren Spannen?

    Dann ist bald nix mehr mit geräumiger Bürofläche in bester Stuttgarter Lage! Was glaubt ihr unlustiger Denunzianten Verein eigentlich, wie Lange die Prominenten sich noch vor den dreckigen PETA Karren spannen lassen? Bisher hieß es für viele von den D bis F Promis noch immer, wenn die Summe stimmt, gebe ich mich für jeden Scheiß her. Aber wenn die Geldströme versiegen, habt ihr ein riesiges Problem. Und glauben sie mir Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining genau darauf läuft es hinaus, wenn bei euch nicht langsam mal ein paar Leute das Gehirn einschalten und zugeben, dass sie sich an der einen oder andern Stelle verrannt haben. Am besten Entschuldigt man sich Öffentlich nur mal so als Tipp von Mensch zu Mensch, wenn sie verstehen!?

    Komplettfassung von Rechtsanwalt Kolja Kreder Quelle:Rechtliche Probleme beim Zurücksetzen von Fischen

    Zitat Rechtsanwalt Kolja Kreder:

    „Wir Teilen den Ablauf beim Angeln in 3 Phasen ein.“

     

    1. Phase: Haken und Drillen des Fisches:

    Jedes Bundesland in Deutschland verfügt über ein Landesfischereigesetz. Jedes dieser Landesfischereigesetze erlaubt das Fischen mit der Handangel. Zwangsläufig wird dabei ein Haken benutzt. Ebenso zwangsläufig ist es, dass der Fisch dabei gehakt und gedrillt wird, also Leid erfährt. Dies ist aber unvermeidlich und erfolgt im Rahmen eines typischen Fischfanges mit der Handangel. Damit gibt das Landesfischereirecht dem Angler also die Erlaubnis für dieses Leid Zufügung. Juristen sprechen hier von einem sogenannten Erlaubnistatbestand. Diese Erlaubnis ist natürlich nicht grenzenlos, denn die Landesfischereigesetze geben keine grundsätzliche Erlaubnis, dem Fisch Leid zuzufügen, sondern nur insoweit, als es für den Fang des Fisches erforderlich ist. Ein bewusstes, in die Länge ziehen des Drills ist von dieser Erlaubnis nicht mehr erfasst, da es für den Fang des Fisches nicht erforderlich ist. Bedauerlicherweise scheint dies nicht allen Richtern klar zu sein. Daher liest man in einigen Urteilen immer wieder lange Ausführungen darüber, dass das Haken und Drillen Leid zufügt. Dies ist, aber – wie dargestellt – irrelevant, solange sich der Angler an die Vorgaben seines Landesfischereirechts hält.

    Man sieht also, bis hier her sind wir ohne eine Diskussion über den Verzehr des Fanges ausgekommen. Neben dem Landesfischereirecht ist kein weiterer „vernünftiger Grund“ erforderlich, auch wenn es von einigen Kreisen immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt wird.

    Fazit: Hält sich der Angler, in Phase 1 an die Vorgaben des Landesfischereigesetzes kann PETA ihm nicht ans Bein Pissen!

    2. Phase: Entscheidung über das Töten oder Zurücksetzen des Fisches

    Hier trifft der Angler die Entscheidung, wie er mit dem gefangenen maßigen Fisch verfährt. Die meisten Landesfischereigesetze machen hierzu keine weiteren Vorschriften. Soweit das Landesfischereigesetz in Bayern die Tötung des Fisches zwingend vorschreibt, ist dies rechtlich bedenklich, wie sich später noch ergeben wird.

    Ab dem Zeitpunkt, in dem der Angler den Fisch in Händen hält, wird nun also das Tierschutzgesetz wieder relevant. Will der Angler den Fisch töten und entnehmen, benötige er gemäß § 17 Nr. 1 TierSchG hierfür einen vernünftigen Grund. Ohne Zweifel ist dies der Fall, wenn der Angler den Fisch als Nahrungsmittel verwertet. Es ist aber auch der Fall, wenn man den Fisch tötet, um ihn später als Köderfisch zu verwenden. Die Entsorgung in der Biotonne stellt hingegen keinen vernünftigen Grund dar. Hieraus ergibt sich aber im Umkehrschluss auch, dass ein Angler einen Fisch, den er nicht verwerten kann, zwingend zurücksetzen muss. Ihm fehlt schlicht der vernünftige Grund ihn zu töten. Etwas Anderes kann sich nur dann ergeben, wenn der Fisch nach dem Anlanden so verletzt ist, dass er nicht mehr lebensfähig ist. Dann ergibt sich die Berechtigung zum Töten daraus, dem Fisch weiteres Leid zu ersparen. In diesem Fall muss der Fisch auch nicht zwingend verwertet werden, weil sich der vernünftige Grund zum Töten aus dem ersparten Leid ergibt. Wird der Fisch, aus hege technischen Gründen aus dem Gewässer entfernt, darf er ebenfalls getötet werde, da sich der vernünftige Grund aus der Hege ergibt.

    Fehlt dem Angler der vernünftige Grund, um den Fisch zu töten, muss er ihn zurücksetzen! Dies ist z. B. immer dann der Fall, wenn der Angler einen Fisch fängt, den er nicht zu Nahrungszwecken verwenden möchte. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. So mag es sein, dass der Fisch für den Angler kein guter Speisefisch ist, er nicht seinem Zielfisch entspricht und den gefangenen Fisch nicht essen mag, weil er zu klein oder zu groß und für den Angler schlicht unverwertbar ist.

    Teilweise wird eingewandt, jeder Fisch sei letztlich irgendwie zu verwerten. Man könne ihn verschenken oder der Katze zum Fressen geben. Dieser Einwand überzeugt jedoch nicht. Die Frage, ob ein Fisch verwertet werden kann, ist nicht objektiv zu beantworten. Es ist der subjektive Beurteilungsspielraum des Anglers, der für sich diese Entscheidung treffen muss. Der Angler ist nicht verpflichtet, für die gefangenen, von ihm nicht verwertbaren Fische nach Abnehmern zu suchen. Abgesehen davon, dass er im Vorhinein nicht weiß, ob er einen Abnehmer findet, gibt es keine “objektive“ Verwertbarkeit. Das Strafrecht entscheidet über die subjektiven Beweggründe des „Täters“. Ihm, dem Angler, muss ein persönlicher Schuldvorwurf gemacht werden können.

    An dieser Stelle zeigt sich nun auch, weshalb die Regelung in Bayern rechtlich problematisch ist. Wenn der Angler nämlich keinen vernünftigen Grund hat, den Fisch zu töten, dann kommt er automatisch in eine juristische Zwickmühle. Töten und verbuddeln läuft dem Gedanken des Tierschutzgesetzes zuwider. Den Fisch zurückzusetzen, läuft aber auch dem Landesfischereirecht in Bayern zuwider. Diese Problematik hier zu diskutieren, würde nun aber den Rahmen dieses Artikels sprengen.

    Fehlen jedweder Entnahmeabsicht

    Jetzt fragen sich vielleicht einige, wie es denn rechtlich mit dem sogenannten Catch & Release aussieht. Zunächst halte ich diesen Begriff für höchst problematisch. Catch & Release beschreibt übersetzt lediglich den Vorgang des Fangens und des Zurücksetzens. Bei untermaßigen oder geschonten Fischen ist dies gar gesetzlich vorgeschrieben. In der Angelpresse wird unter dem Begriff zumeist etwas Anderes verstanden, nämlich, dass ein Angler bereits mit der Absicht zum Angeln geht, jeden gefangenen Fisch ausnahmslos zurückzusetzen. Daher möchte ich im Folgenden auch nicht vom Catch & Release sprechen, sondern von dem Fehlen jedweder Entnahmeabsicht.

    Es stellt sich nun die Frage, warum es denn überhaupt problematisch sein sollte, jeden gefangenen, maßigen Fisch zurückzusetzen. Wie oben dargestellt, ergibt sich doch die Erlaubnis, dem Fisch durch das Angeln Leid zuzufügen, aus dem Landesfischereirecht. Wann kommt dann aber die fehlende Entnahmeabsicht rechtlich ins Spiel? Das Zurücksetzen des Fisches selber stellt schließlich kein zusätzliches Leid dar, sondern beendet dieses, weil man den Fisch seinem Element zurückgibt.

    An dieser Stelle wird dann gerne wieder auf den „vernünftigen Grund“ gemäß der § 1 u. 17 TierSchG zurückgegriffen. Dies ist allerdings „schräg“, denn wie oben dargelegt, ergibt sich der „vernünftige Grund“ ja gerade aus dem Landesfischereirecht. Wie wird nun aber dieses Problem gelöst?

    Wie vorstehend erläutert, kann diese Problematik nur über das Fischereirecht und nicht über das Merkmal „vernünftiger Grund“ gelöst werden. Daher verbieten einige Landesfischereigesetze das Catch & Release (z. B. Saarland). Ob ein solches, ausdrückliches Verbot sinnvoll ist, mag dahingestellt sein. Hieran gibt es berechtigte Zweifel, wie noch zu zeigen sein wird. Die Problematik wurde in der Vergangenheit auch ohne ein solches, ausdrückliches Verbot gelöst. Die Lösung des Problems erfolgt über den Begriff „Fischerei“. Fischerei wird regelmäßig definiert als „Zucht und Fang von Fischen und anderen Wassertieren zur Nahrungsgewinnung“. Folgt man dieser Definition – an deren Sinnhaftigkeit man zumindest für die Angelfischerei zweifeln kann – übte der Angler, der ohne jedwede Entnahmeabsicht angelt, keine Fischerei im Sinne der Landesfischereigesetze aus. Übt der Angler aber keine Fischerei aus, klappt für ihn rückwärts „die Falle“ zu. In diesem Fall kann er sich nicht mehr auf die Landesfischereigesetze als „vernünftigen Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes stützen. Kann er nun keinen alternativen, vernünftigen Grund vorweisen, macht er sich nach § 17 TierSchG strafbar, weil er dem Fisch durch das Haken und Drillen Leid zugefügt hat.

    Man sieht nun ganz deutlich, dass die eigentliche Problematik gar nicht beim Merkmal „vernünftiger Grund“ liegt, sondern bei der Frage, ob jemand Fischerei betreibt, wenn er ohne jedwede Entnahmeabsicht angelt.

    Unabhängig davon, ob man nun ein ausdrückliches Catch & Release Verbot in die Landesfischereigesetze schreibt oder im Begriff der „Fischerei“ eine grundsätzliche Entnahmeabsicht fordert, bleibt beides in der Praxis letztlich ein zahnloser Tiger. Es stellt sich nämlich die Frage, wie die Staatsanwaltschaft das grundsätzliche Fehlen jedweder Entnahmeabsicht nachweisen soll. Die Tatsache, dass der Angler dabei beobachtet wurde, wie er einen maßigen Fisch zurücksetzte, reicht ja gerade nicht aus, um ein Fehlen jedweder Entnahmeabsicht zu unterstellen. In der Praxis wird sich der betroffene Angler darauf berufen können, keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit für den gefangenen Fisch gehabt zu haben, weil dieser Fisch eben nicht seinem Zielfisch entsprach. Anders als der Jäger kann der Angler seine Beute vor dem Haken nicht sehen. Er kann also nie ausschließen, einen anderen, als den Zielfisch zu fangen. Selbst wenn er seinen Zielfisch fängt, kann dieser noch aufgrund seiner Größe für den Angler nicht verwertbar sein. Fehlt ihm aber die Verwertungsmöglichkeit, darf er den gefangenen Fisch wegen § 17 Nr. 1 TierSchG gar nicht töten (s. o.). Wenn er dazu noch behauptet, in der Vergangenheit Zielfische zum Nahrungserwerb verzehrt zu haben – was die Staatsanwaltschaft kaum widerlegen kann – endet hier die Strafverfolgung. Genau aus diesem Grund kommt es in der Praxis auch nur in den seltensten Fällen zu einer Verurteilung wegen des Zurücksetzens eines Fisches. Hierfür müsste sich der Angler schon selber „ans Messer“ liefern, indem er behauptet, ohne Verwertungsabsicht geangelt zu haben. Bei der Verwertungsabsicht handelt es sich um eine sogenannte innere Tatsache. Man könnte auch sagen, sie spielt sich alleine im Kopf des Anglers ab. Daher ist dies nur strafrechtlich relevant, wenn diese innere Tatsache durch irgendeine Handlung erkennbar nach außen tritt. Dies ist aber praktisch nie der Fall. Selbst wenn ein Angler bereits einige – für ihn nicht verwertbare Fische – zurückgesetzt hat, ist dies kein Indiz für das Fehlen jedweder Entnahmeabsicht. Die innere Haltung des Anglers, alle Fische zurücksetzen zu wollen, kann man nicht daran festmachen, dass der Angler dabei beobachtet wurde, wie er einen bestimmten Fisch zurückzusetzen. Denn als Nächstes kann er ja schon seinen Zielfisch fangen und diesen entnehmen.

    Dies wirft dann aber zwangsläufig die Frage auf, wie sinnvoll eine solche Regelung ist, wenn sie praktisch nicht justiziabel ist. Wie soll denn ein Fischereiaufseher oder die Polizei vor Ort feststellen, ob bei einem Angler keine grundsätzliche Entnahmebereitschaft vorliegt, außer der Angler ist so „dumm“ dies freimütig gegenüber den Behörden einzuräumen oder sich gar damit zu brüsten. Insoweit erscheint die Definition des Begriffs „Fischen“, wie sie die herrschende Meinung vornimmt, vielleicht auf den ersten Blick naheliegend, sie ist aber in letzter Konsequenz kaum justiziabel. Nichts Anderes gilt für ein ausdrückliches Catch & Release Verbot in den Landesfischereigesetzen.

    Darüber hinaus kann man auch anzweifeln, ob die oben genannte Definition von Fischerei jemals auf die Angelfischerei passte. Letztlich definiert man so die Berufsfischerei, wie sich bei Wikipedia nachlesen lässt.

    Als Fischerei oder Fischwirtschaft bezeichnet man die Wirtschaftszweige, die sich mit dem Fangen oder Züchten von Fischen und anderen Wassertieren zur Nahrungsgewinnung und Weiterverarbeitung beschäftigen.

    (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fischerei 21.09.2018)

    Diese Definition auf die Angelfischerei anzuwenden, geht an der Realität vollständig vorbei. Der Erwerbsfischer bestreitet seinen Lebensunterhalt durch das Fischen. Er geht also mit der Erwartung ans Werk, mit seiner Fischerei Geld zu verdienen. Damit muss er zwangsläufig die Fische auch entnehmen. Ganz anders sieht es bei dem „Hobby“ Angeln aus. Der Angler investiert in der Regel mehr Geld in die Fischerei, als er jemals durch den gefangenen Fisch erspart. Wenn es um das Nahrungsmittel Fisch geht, lässt sich dieses deutlich günstiger kaufen. Die gegenwärtige Strategie der meisten deutschen Angelverbände, nun gerade die Verwertung des Fisches als Nahrungsmittel in den Vordergrund zu stellen, entbehrt hier nicht einer gewissen Scheinheiligkeit. Hierzu wird bei den politischen Konsequenzen noch einmal einzugehen sein. Nun aber erst einmal zur Phase 3.

    Phase 3: Zurücksetzen oder Töten des Fisches

    Wie oben bereits dargelegt endet die Erlaubnis nach Landesfischereirecht, Fischen durch Haken und Drillen Leid zuzufügen, in dem Moment, in dem der Angler den Fisch gelandet hat. Ab diesem Zeitpunkt sind die Tierschutzbestimmungen, wie das Tierschutzgesetz oder die Tierschlachtverordnung, maßgebend.

    Wie stellt sich nun der Vorgang des Zurücksetzens rechtlich dar? – das Zurücksetzen ist für den Fisch, verglichen mit der Tötung, der weitaus weniger gravierenden Eingriff. Das Zurücksetzen mehrt also nicht das Leid des Fisches, sondern verringert es. Etwas anderes gilt für den Fall, dass ein erkennbar nicht mehr lebensfähiger Fisch zurückgesetzt wird. Aus diesem Grunde sollten erkennbar stark verletzte Fische auch nicht mehr zurückgesetzt werden.

    Auch bei der Frage, wie der Fisch zurückzusetzen ist, muss das Tierschutzgesetz beachtet werden. Für geschonte Fische legt das Landesfischereirecht dies bereits fest. So schreibt z. B. § 4 Landesfischereiverordnung NRW vor:

    „[… die Fische sind] unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt ins Fanggewässer zurückzusetzen“

    Auch wenn sich diese Vorschrift konkret auf geschonte Fische bezieht, so ist selbstverständlich klar, dass tierschutzrechtlich für maßige Fische nichts anderes gelten kann. Damit stoßen wir jetzt zu dem eigentlichen Problem vor, welches fälschlicherweise immer mit dem Angeln ohne Entnahmeabsicht in einen Topf geworfen wird. Dies ist die Praxis, von den gefangenen Fischen sogenannte Trophäenfotos aufzunehmen. Gegen Fotos von Anglern mit ihrem Fang ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Dies muss aber in einer Weise erfolgen, die nicht zu länger anhaltendem Leid beim Fisch führt. Daher ist aus meiner Sicht auf alles zu verzichten, was das Zurücksetzen des Fisches in irgendeiner Weise erheblich verzögert. Eine Ausnahme bildet hier lediglich das Wiegen und Messen, wenn es im Rahmen der Fischhege geboten ist. „Unverzüglich“ heißt in der Juristensprache: „Ohne schuldhaftes Zögern“ dies trifft es auch recht gut, wenn es um das Zurücksetzen von Fischen geht. Dies sehen letztlich die Strafrichter genauso. Das zeigen auch die insoweit ergangenen Urteile. Hier wurden die Angler nämlich regelmäßig nicht deshalb verurteilt, weil sie die gefangenen Fische zurückgesetzt haben, sondern weil sie diese verzögert zurückgesetzt haben. Von der Tagespresse und von Tierrechtsorganisationen, wie PeTA, werden diese Urteile immer wieder unter der Überschrift Catch & Release gehandelt. Nicht das Zurücksetzen des Fisches ist hier das Problem, sondern die Verzögerung, mit der es geschieht. Wer also einer Strafe aus dem Weg gehen will, sollte die Fische, die er nicht verwerten kann „unverzüglich“ zurücksetzen. Dass dies auch mit der gebotenen Sorgfalt erfolgen muss, dürfte kein Punkt sein, dem man unter Anglern diskutieren muss. Hier sollte man sich aus Gründen des Selbstschutzes auch nicht auf Diskussionen einlassen, wie lang oder kurz die Verzögerung für das Foto war. Dies führt nahezu zwangsläufig dazu, dass letztendlich Gutachter darüber entscheiden, ab wann ein Fisch länger anhaltend leidet. Zuletzt wurde dies von einem Strafgericht bereits bei einer Verzögerung von etwas mehr, als 60 Sekunden angenommen. Hier bewegt man sich als Angler auf sehr dünnem Eis.

    Außer Frage steht in diesem Zusammenhang, dass die Hälterung in Karpfensäcken, mit späterem Zurücksetzen, tierschutzwidrig ist. Die Lebendhälterung von Fischen ist nach § 9 Tierschlachtverordnung nur dann erlaubt, wenn es sich um Schlachtfisch handelt, also um Fisch, der für den anschließenden Verzehr gedacht ist. Teilweise beinhaltet das jeweilige Landesfischereirecht spezielle Normen dazu, wie Setzkescher konstruiert sein müssen. In diesem Fällen richten sich die Art und die Bedingungen der Hälterung nach den landesrechtlichen Bestimmungen.

    Darüber hinaus beinhaltet die Tierschlachtverordnung auch genaue Angaben dazu, wie der Fisch getötet werden muss. Für den Angler bedeutet dies, dass der Fisch zunächst mit einem stumpfen Schlag auf den Kopf betäubt wird. Ausnahmen gibt es hier für Plattfisch (direkter Kehlschnitt) oder den Aal (Durchtrennen der Wirbelsäule hinter dem Kopf und sofortigem Ausweiden). Dies ist nachzulesen in § 12 Abs. 10 TierSchlV.

    Fazit:

    Entgegen der landläufigen Meinung spielt der „vernünftige Grund“ gemäß Tierschutzgesetz für den Angler erst ab dem Zeitpunkt eine Rolle, in dem der Regelungsbereich des Landesfischereirechts endet. Dies ist regelmäßig der Fall, sobald der Angler den Fisch gelandet hat. Bis dahin kann er sich für das Haken und Drillen des Fisches auf die Erlaubnis des Landesrechts berufen. Fischt der Angler allerdings ohne jede Entnahmeabsicht, kann er sich nach herrschender Meinung nicht auf die Erlaubnis des Landesfischereirechts berufen, da er keine Fischerei ausübt. Das Zurücksetzen von nicht verwertbaren Fischen –aus subjektiver Sicht des Anglers – ist nicht strafbar, wenn der Angler mit einer grundsätzlichen Entnahmeabsicht angelt. Mit Strafe rechnen muss derjenige, der Fische verzögert zurücksetzt. Das Hältern von Fischen, die zum Verzehr gedacht sind, ist unter geeigneten Bedingungen nach dem jeweiligen Landesfischereirecht oder § 9 Abs. 1 TierSchlV erlaubt. Die Tötung muss (in der Regel) nach vorheriger Betäubung durch Ausbluten erfolgen.

    Die falsche Behauptung, insbesondere der Angelgegner, es bedürfe eines vernünftigen Grundes für das Angeln, sollten wir Angler nicht übernehmen. Wie dargestellt, spielt der vernünftige Grund keine entscheidende Rolle. Dies gilt auch für die Argumentation der Angelgegner, der Fisch leide durch das Haken und den Drill. Unabhängig davon, ob dies biologisch so haltbar ist, spielt es rechtlich keine Rolle, da die Landesfischereigesetze das Angeln mit dem Haken ausdrücklich erlauben. Damit ist aber auch die Erlaubnis verbunden, hierdurch dem Fisch das unvermeidliche Maß an Leid zuzufügen. Erst mit der Anlandung kommt das Tierschutzgesetz wieder ins Spiel. Aus diesem Grund benötigt der Angler einen vernünftigen Grund, um den Fisch zu töten. Fehlt ihm ein solcher, weil er z. B. den gefangenen Fisch gar nicht verwerten kann oder will, fehlt ihm auch ein vernünftiger Grund, den Fisch zu töten. In letzter Konsequenz muss er ihn also zurücksetzen, weil ihm dies das Tierschutzgesetz gebietet.

    Politischer Ausblick:

    Den Anglern selbst, aber auch deren Vertretern in den Verbänden, sei ans Herz gelegt, sich die Struktur der gesetzlichen Regelungen vor Augen zu führen und nicht die oft falschen Argumentationen der Angelgegner unkritisch zu übernehmen. Politisch sollte darauf hingewirkt werden, die Catch & Release, Verbote – egal, wie sie nun begründet werden – abzuschaffen. In der Praxis stellen sich diese Verbote ohnehin als zahnloser Tiger dar. Das Paradigma vom Angeln zum Nahrungserwerb sollte aufgegeben werden. Es ist weder zeitgemäß, noch entspricht es der Lebenswirklichkeit. Daran ändert auch nichts, dass viele Angler ihre Fische verwerten. Der Nahrungserwerb ist letztlich nicht die Triebkraft, die den Angler ans Wasser führt. Hier täte mehr Ehrlichkeit gut. – Stattdessen muss hervorgehoben werden, dass es viele gute Gründe gibt, Angeln als Freizeitbeschäftigung gesellschaftlich zu fördern. Angeln ist eine nachhaltige, naturnahe Freizeitbetätigung, welche die Sensibilität für die Natur fördert. Dies ist vor dem Hintergrund einer immer weiter fortschreitenden Naturentfremdung in unserer Gesellschaft dringend geboten. Entgegen der Meinung von Tierrechtlern und einigen Naturschützern, ist der Angler nicht der Feind, sondern ein Freund der Natur. Natürlich macht dies nicht gleich jeden Angler zu einem Naturschützer. Dies ist aber auch gar nicht erforderlich. Genauso wenig, wie jedes Mitglied eines Sportvereins auch tatsächlich Sport treiben muss. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Angler aus Naturverbundenheit auch für die Belange der Natur einsetzt, weit höher, als unter denen, die kein naturnahes Hobby ausüben. Genauso wie die Wahrscheinlichkeit bei den Mitgliedern eines Sportvereins höher ist, dass diese auch tatsächlich Sport treiben. Ebenso, wie der Sport als gesellschaftlich wünschenswert angesehen wird, weil er die Gesundheit fördert, gilt dies vergleichbar auch für das Angeln. Auch das Angeln fördert die Gesunderhaltung von Körper und Geist. Dies gilt umso mehr in unserer immer hektischeren und reizüberfluteteren Gesellschaft. Angeln entschleunigt unseren hektischen Alltag, dient dem Stressabbau und kann sich damit nur positiv auf die Gesundheit auswirken. Man kann der heutigen Smartphone-Generation doch nur wünschen, dass sie den Weg zum Angeln findet und wenigstens auf diese Weise dem Irrweg der medialen Reizüberflutung zu entkommen. Wie man sieht, gibt es eine ganze Reihe triftiger Gründe, warum das Hobbyanglern gesellschaftspolitisch geboten ist. Alles gute Gründe, sich von dem Paradigma zu lösen, dass die Verwertung des Fisches die einzige Rechtfertigung für unser Hobby sein soll. Genau hier muss der Hebel politisch angesetzt werden. Dies geschieht am besten auf der Ebene der Landesfischereigesetze. Daher stehen vor allem die Landesfischereiverbände an dieser Stelle gegenüber den Anglern in der Pflicht.

  • Anstatt Tieren zu helfen, investiert Peta seine Arbeitszeit lieber in den Duden

    Während in den USA Peta hunderte von Hunden durch die Giftspritze hinrichtet, beschäftigt man sich in Deutschland lieber mit dem Duden!

    Peta jubelt wieder einmal! Nach dem man den Betreiber des Dudens, wahrscheinlich mit Demos gedroht hatte, nahm dieser den Begriff veganes Leder auf. GERATI schaute sich dein Eintrag einmal an und viel fasst aus seinem Bürosessel, als er den Eintrag las. 

    Wer jetzt den Duden bemüht und nach veganem Leder sucht, wird bitterböse enttäuscht werden. Denn dieser Begriff wird in dieser Zusammensetzung überhaupt nicht angezeigt und gefunden. Erst wenn man nach Leder sucht, taucht auf einmal unter der Bezeichnung „WENDUNGEN, REDENSARTEN, SPRICHWÖRTER“ die Bezeichnung „veganes Leder“ auf.

    Also lohnt es wieder einmal einen Blick auf den Verfasser dieser Pressemitteilung zu werfen

    Diese Pressemitteilung wurde von einer gewissen Johanna Fuoß, PETA-Fachreferentin für Tiere in der Bekleidungsindustrie verfasst. Man darf sich also fragen, ob diese Frau Johanna Fuoß überhaupt geprüft hat, was sie letztendlich behauptet. Den Anschein hat es jedenfalls nicht, denn sonst wäre es ihr aufgefallen, dass wenn man diesen Begriff im Duden sucht, einfach nicht fündig wird.

    Noch interessanter ist es von Peta zu erfahren, was der Begriff veganes Leder mit Tierschutz zu tun hat und wie viel Geld verprasst wurde, um sich damit zu beschäftigen, dass die Bezeichnung veganes Leder in irgendeiner Form erfasst wird.

    Auch in Deutschland brauchen Tiere Hilfe. Hunderte von Tierheimen sind von der finanziellen Existenz bedroht, weil Peta die Spendengelder die für Tierheime bestimmt wären abgreift. Im Tierschutz landet bei Peta von den über 8 Millionen Euro jährlich kein einziger Cent. 

    Peta – Spender sollte sich überlegen, ob es wichtig ist, dass im Duden die Bezeichnung veganes Leder als Redewendung erscheint, oder ob sich Tierheime liebevoll um Tiere durch die Spenden kümmern können. Den Spendern sei gesagt, dass die Vereinsführung, versucht man die horrenden Lohnkosten die Peta selbst angibt aufzuschlüsseln, mit einem sechsteiligen Betrag in die eigene Brieftasche aus diesen Spenden die für den Tierschutz sind bereichert. Was ist wohl wichtiger, der Tierschutz oder das ein Herr Uhlmann oder Haferbeck sich horrende Lohnzahlungen gönnen!

    Veganes Leder schädigt mehr die Umwelt als echtes Leder aus Tierhaut

    Einerseits ist Kunstleder oder auch veganes Leder nicht so langlebig wie echtes Leder. Sodass hier bereits, eine enorme Umweltbelastung entsteht. Baut sich normales Leder nach der Entsorgung, auf natürliche Weise ab, sind die Reste von Kunst und Veganen Leder die chemisch aufgearbeitet werden noch Jahrhunderte Nachweisbar! Deswegen empfiehlt es sich lieber auch Echtleder zurückzugreifen, als irgend was durch chemische Bastelei wie Leder aussehen zu lassen, was nur wenige Jahre überlebt. Das Leder ist ein Abfallprodukt und insbesondere eine Kuh wird derzeit zu fast 100 Prozent verwertet. Warum soll man dann Teile wegschmeißen, wenn diese mehrere Jahrzehnte ein wunderschönes Kleidungsstück präsentieren kann! 

  • Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern wendet sich erneut an meine Provider

    Erneut gibt sich Simon Fischer der Lächerlichkeit Preis und wendet sich mit der Behauptung, ich würde gegenüber ihm, eine Beleidigung aussprechen, da ich ihn als Tierrechtler mit „Spinner“ betitele.

    Natürlich darf man sich Fragen warum Simon Fischer, nicht dem von der Staatsanwaltschaft Görlitz in der Einstellungsverfügung mitgeteilten Zivilklage weg wählt, wenn er doch so sicher sei, dass er im Recht ist. Ich brauche mich nicht vor der deutschen Justiz verstecken, auch wenn dieses immer wieder von radikalen Tierrechtlern behauptet wird.

    Hier erst einmal das Anschreiben von Simon Fischer an meinen Provider

    Betreff: Hinweis zur Löschung wegen Beleidigung und Verleumdung

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    der Nutzer Silvio Harnos veröffentlichte am 29.08.2019 auf der über Ihre Firma gehosteten Domain „gerati.de“ einen Artikel, in welchem  ich als „Spinner“ beleidigt werden. Es ist nicht das erste Mal, dass Ihr Kunde verleumderische, ehrverletzende und unwahre Behauptungen über  meine Person in verschiedensten Artikeln veröffentlicht. Sie sind als Webhoster verpflichtet, nach Mitteilung einer möglichen Rechtsverletzung für eine  Sperrung des Angebots zu sorgen. (siehe LG Hamburg (Urteil vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09)). Ich fordere Sie damit in einem ersten Schritt auf,  den Artikel

     

    http://gerati.de/2019/08/29/buergermeister-andreas-wutzlhofer-begeht-straftaten/

     

    zu entfernen. Im übrigen wird hier zudem ein Bürgermeister verleumdet. Sollte der Artikel weiterhin abrufbar bleiben, behalte ich mir  eine Privatklage ausdrücklich vor.

     

    Simon Fischer

    Simon Fischer will also auch im Namen des Bürgermeisters, über den der journalistisch aufgearbeitete Artikel sich handel eine juristische Forderung stellen. Dass er dazu überhaupt nicht Klage befugt ist, scheint er nicht so ganz zu verstehen.

    Natürlich setze ich mich nach einem kurzen erfreulichen Telefonat mit meinem Provider hin und schrieb eine Stellungnahme zu den Vorwürfen!

    Meine Antwort auf die Vorwürfe von Simon Fischer

    Sehr geehrter K***,

     

    hiermit teile ich zu der Meldung von Herrn Simon Fischer folgendes mit.

     

    Simon Fischer behauptet selbst gegenüber der Presse gegenüber mir in einem Rechtsstreit sich zu befinden. So machte er gegenüber dem Onlinemagazin Nordbayern.de folgende Aussage zu meiner Person!

     

    „Blogger aus Indonesien

    Überdies verweist der Jura-Zoo auf Facebook auf Beiträge des Bloggers Silvio Harnos, der sich — wie er selbst schreibt — seit 2013 kritisch mit „radikalen Tierschützern“ beschäftigt. „Simon Fischer, Vorstandsmitglied der Partei Ethia und Alleinunterhalter der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, geht es gar nicht um die Tiere, sondern nur um sein Ego“, schreibt Harnos auf seiner Seite. Er übe zwar Kritik, helfe aber nicht bei den derzeit laufenden Umbauarbeiten im Jura-Zoo. Die von Harnos erhobenen Vorwürfe seien unhaltbar, entgegnet Fischer. „Das ist ein Typ aus Indonesien, mit dem ich mich in einem Rechtsstreit befinde.

     

    Das Veterinäramt hatte bei der jüngsten Begehung des Jura-Zoos nur kleinere Mängel festgestellt. Allerdings muss das Gibbon-Gehege bis März 2018 erneuert werden.

     

    https://www.nordbayern.de/region/neumarkt/tierrechtler-jubeln-jura-zoo-gibt-mehrere-tiere-ab-1.6588122

     

    Seine versuchte Strafanzeige wurde von seitens der Staatsanwaltschaft Görlitz abgewiesen! Einstellungsverfügung liegt ihnen bereits aus einem vorangegangenen Vorfall vor.

     

    Auch dort hat Herr Simon Fischer mit Lügen gearbeitet. So behauptete er gegen über ihnen folgende falsche Tatsachenbehauptung:

     

    Auf der Seite http://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/ wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten  Screenshot veröffentlicht. Dieser weckt den Anschein, als hätte ich den dort genannten Satz in den sozialen Medien von mir gegeben.

     

    Die Staatsanwaltschaft hat trotz intensiver Ermittlungen, die über ein Jahr dauerten, aber keine Erkenntnisse erlangen können, dass der von mir veröffentlichte Screenshot eine Fälschung sei.

     

    Mit dieser Äußerung hat Simon Fischer, also vorsätzlich gelogen, was ihn als Lügner entlarvt, den man umgangssprachlich auch als Spinner betiteln kann. Die Behauptungen, die Simon Fischer als Tierrechtler immer wieder aufstellt, können durch Ermittlungsbehörden nicht bestätigt werden, wie auch das oben genannte Zitat des Nordbayern.de belegt.

     

    Demnach ist die Aussage „Spinner“ keine Beleidigung oder Verleumdung, sondern beschreibt ehern die immer wieder durch Simon Fischer aufgestellten falschen Tatsachenbehauptungen, die durch Ermittlungsbehörden der Staatsanwaltschaft als falsch herausstellen.

     

    Der Begriff Spinner wird unter anderem definiert: 2) Person, die unsinnige Gedanken, Vorstellungen hat

     

    Diese Definition trifft auf Simon Fischer, der als Tierrechtler aktiv ist, zu.

     

    Gleichzeitig betreibe ich den Blog gerati.de als journalistische Webseite, in der ich mich insbesondere mit radikalen Tierrechtlern befasse.

     

    Demnach berufe ich mich auf den Artikel 5 (1) des Grundgesetzes in dem es heißt:

     

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

     

    Selbst alle angestrebten Strafanzeigen, die sich auf Artikel von GERATI beziehen und vom selbsternannten größten Tierrechtsverein Peta stammen, wurden erst kürzlich alle durch die Staatsanwaltschaft Görlitz eingestellt.

     

    Dennoch habe ich die Bezeichnung „Spinner“ in dem Artikel durch „Anstatt sich die Tierhaltung selbst im Circus anzuschauen und sich davon zu überzeugen was Simon Fischer als Tierrechtler für Lügen verbreitet“ abgeändert.

     

    Herrn Simon Fischer steht es natürlich jederzeit frei, gegen meine Person eine Zivilrechtliche Klage anzustreben. Darüber wurde er in der Einstellungsverfügung seiner Strafanzeige informiert.

     

    Bisher ist keine Klageschrift von seiner Seite bei mir eingetroffen!

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Silvio Harnos

    Um es mit den Worten von Stefan Bröckling zu halten

    Verklag mich doch, Simon Fischer!

  • Simon Fischer vom Aktionsgruppe Tierrechte Bayern bekommt Angst

    Anders lässt es sich nicht erklären, dass er versucht seine durch GERATI aufgeklärten und dokumentierten Straftaten im Internet entfernen zu lassen.

    Simon Fischer ein Stalker, Lügner und straf bekannter Tierrechtler, versucht anscheinen sein desaströses Image aufzupolieren. Grund dafür dürfte die GERATI – Kritik an den Bürgermeister Andreas Wutzlhofer von Altenstadt bei Vohenstrauß sein, der diesen auf die Lügen, die Simon Fischer verbreitet hinwies. 

    Simon Fischer schrieb einen Brief an den Bürgermeister und stellte die unbewiesene Behauptung auf, dass der Circus Afrika angeblich Tier quäle. Dazu legte er stark manipuliertes Material in Videoform vor, die dieses Belegen sollten. Für solche Manipulationen ist Simon Fischer bekannt. So nutzt er Nahaufnahmen, um ein angeblich zu kleines Gehege aufzuzeigen. Selbst die Justiz, die bereits in mehreren Fällen seiner Anschuldigungen Ermittlungen aufnahm, kam zu der Erkenntnis, dass die Behauptungen der Tierqual von Simon Fischer sich nicht bestätigen lassen.

    So kam die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen zum Jura Zoo, zu der Erkenntnis, dass dies von Simon Fischer behaupteten angeblichen Tierquälerei, sich nicht bestätigen lassen.

    Die Staatsanwaltschaft hat derweil ihre Ermittlungen in dem Fall eingestellt, bestätigt Sprecherin Antje Gabriels-Gorsolke. Es habe sich nicht belegen lassen, dass Tieren durch Rohheit Schmerzen oder Leid zugefügt worden seien.

    mittelbayerische.de

    Simon Fischer habe also wieder nur aus reiner Polemik und Geltungsbedürfnis gelogen und falsche Tatsachenbehauptungen in den Raum gestellt.

    Simon Fischer hetzt seit Jahren gegen Zirkusse und Zoos

    Unmanipulierte Belege, für seine angeblichen Beweise der Tierquälerei kann Simon Fischer nicht aufzeigen. So ist es dann auch nicht verwunderlich, dass er sich im Stil von Animal Peace freut, wenn Mitarbeiter eines Zirkus verletzt, oder gar getötet werden. 

    Eine von Ihm wahrscheinlich getätigte Aussage auf Facebook, die von GERATI dokumentiert und veröffentlicht wurde, wollte er durch eine Strafanzeige gegen GERATI entfernen lassen. Dieses Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

    So stellte er in der Abmahnung an meinen Provider folgende falsche Behauptung auf …

    Herr Silvio Harnos betreibt die über Sie gehostete Domain http://gerati.de/. Auf dieser Internetseite werden bereits seit Jahren Einzelpersonen  und Organisationen diffamiert. Wegen dort veröffentlichter Artikel liegen gegen Herrn Harnos bei zahlreichen Staatsanwaltschaften bereits rund 20 Strafanzeigen vor.

    Auf der Seite http://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/ wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten  Screenshot veröffentlicht.

    Ich wendete mich natürlich sofort an die Staatsanwaltschaft Görlitz, da dieses aus der mir zugestellten Einstellungsverfügung nicht hervorging. Am Telefon bestätigte man mir, dass man zu keiner einer solchen Erkenntnis im Rahmen der Ermittlung gekommen ist.

    Dem Provider schickte ich die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft, der dann Simon Fischer auch noch einmal, auf seine strafbare Aussage hinwies. Der Artikel bleib auf dem Server online!

    Simon Fischer meldet Reaktion-Videos von GERATI wegen angeblicher Hassverbreitung

    Bereits in der Vergangenheit hat Simon Fischer versucht, Reaktionsvideos auf seine Handlungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung bei YouTube zu melden. Dieses Mal meldete er zwei Videos wegen angeblicher Hassverbreitung. 

    Auch YouTube scheint der Meinung zu sein, dass Simon Fischer mit seinen Meldungen nicht alle Tassen im Schrank hat und sperrte die Videos nur für deutsche IP-Adressen. Damit sieht natürlich auch Simon Fischer diese Videos nicht mehr. 

    Sobald man aber einen Proxy nutzt, oder ins Ausland fährt, sind diese Videos wieder abrufbar.

    Hi Gerati TV,

    We received a legal complaint concerning your video:

    Wildtiere sind Wildtiere weil sie Wild sind – Simon Fischer: http://www.youtube.com/watch?v=n2QGLH7rl0s

    Upon review, your content will not be visible on the German YouTube country site, in accordance with German law concerning privacy.

    YouTube restricts content where necessary to comply with local laws. For more information, please review our help center article concerning the German Network Enforcement Act.

    The YouTube Team

    YouTube – E-Mail

    Das Lustige daran ist, dass diese Videos bereits über ein Jahr alt sind und dadurch kaum noch Beachtung fanden. Durch seine Meldung landen diese natürlich erneut im Fokus von GERATI und werden dadurch wieder hervorgekramt und diskutiert.

    Damit jeder selbst entscheiden kann, ob die Reaktions-Videos angebliche Hassvideos sind, habe ich diese auf meinen Server einmal veröffentlicht.

    Video 1

    Wildtiere sind Wildtiere weil sie Wild sind – Aussage von Simon Fischer

    Video 2

    Simon Fischer verklagt mich

    Bei beiden Videos reagiere ich unter Bezugnahme meiner persönlichen Meinung, auf Aussagen und Taten von Simon Fischer. Wer in diesen Videos Stellen findet, die einen Hass wiedergeben oder zu diesem Aufrufen, kann diese gern in einem Kommentar hinterlassen.

  • Dänemark kauft letzte vier Elefanten aus einem Zirkus auf

    Für 1,5 Millionen Euro kaufte der dänische Staat die letzten vier Elefanten in dänischen Zirkusse auf.

    Anstatt die von Tierrechtlern undurchführbare, da gesetzeswidrige Beschlagnahmung zu fokussieren, ging Dänemark einen unkonventionellen Weg. Man bot den beiden letzten dänischen Zirkusse mit Elefanten, 1,5 Millionen Euro und kaufte diese vier Tiere einfach ab. Die Elefanten stammen aus den beiden Zirkusse Circus Arena und Circus Trapez.

    Dänische Zoos können sich jetzt bewerben und den vier Elefanten eine Altersresidenz zur Verfügung stellen. Gleichzeitig will man im dänischen Parlament einen Beschluss einreichen, bei dem die Haltung von Elefanten in Zirkusse eingeschränkt werden soll.

     

    Diese Vorgehensweise finde ich persönlich als einen richtigen Weg. Ein Verbot zu erlassen, ohne die Entschädigung abzuklären ist kaum möglich. Insbesondere in Deutschland würde dieses einem widerrechtlichen Berufsverbot entsprechen. In Dänemark setzte sich die Politik und die Zirkusse mit den letzten vier Elefanten an einen Tisch und fanden einen Konzens. Für Deutschland ist dieses derzeit kaum umsetzbar, da hier 20 Elefanten derzeit noch in deutschen Zirkusse leben. Hier müsste also vergleichsweise eine Summe von 7,5 Millionen Euro investiert werden, um die Elefanten aufzukaufen.

    Peta wie wäre es wenn man anstatt Werbung für Peta macht, einfach Elefanten aufkauft?

    Peta hat allein in den Jahren 2016, 2017 und 2018 folgenden Summen in der Werbung für die Marke Peta verprasst. Davon floss kein einziger Cent in den Tierschutz!

    • 2016 2.393.622,08 € das sind 41,92 % der gesamten Spendeneinnahmen
    • 2017 4.096.149,17 € das sind 54,32 % der gesamten Spendeneinnahmen
    • 2018 4.738.989,46 € das sind 60,14 % der gesamten Spendeneinnahmen

    Demnach hat Peta in den letzten drei Jahren 11.228.760,71 € in Werbekosten investiert! Und das nicht, um ein einziges Tier zu retten oder zu helfen. Nein nur um eigene Peta Produkte zu bewerben. 

     

    So ließ man eine Dildo-Bahn durch deutsche Großstädte fahren und investieren einen sechsstelligen Betrag zum DFB Supercup, nur um das Peta eigene Produkt Veganstart zu präsentieren. Dass es dabei nicht um Tierschutz, sondern um reine Produktwerbung handelt, verschweigt Peta natürlich. Auch das diese Werbeausgaben in den letzten drei Jahren um fast 200 Prozent gestiegen sind und nun mittlerweile über 60 Prozent der gesamten Spendeneinnahmen, die für den Tierschutz gedacht sind, einnehmen scheint dem zuständigen Bearbeiter des Finanzamtes Stuttgart nicht auffallen zu wollen. 

    Ein Schelm wer da hier die Vermutung äußert, dass er an diesen Werbeeinnahmen beteiligt wird. Neben den hohen Werbekostenausgaben die Peta dem Finanzamt präsentiert, sind auch die Lohn- und Mietkosten durch rechtsgültige Urteile, bereits als Gemeinnützlichschädlich in anderen Fällen eingestuft worden. 

    Anfragen an das Finanzamt zu dem Thema Gemeinnützigkeit von Peta mit verweis auf die hohen Kosten, werden mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht beantwortet. Man darf sich natürlich Fragen wer hier das Finanzamt Stuttgart kontrolliert, um den verdacht der Korruption auszuräumen! 

    Da man keine Antwort erhält, darf man sich hier selbst Gedanken machen!

    PeTA schmeißt 52.500 € zum Fenster hinaus

    Peta schmeißt weiter Spendengelder aus dem Tierschutz zum Fenster hinaus

    Im vergangenen Jahr hat Peta zudem 500.000 € Schulden gemacht. Dennoch startete Peta eine vermarktete Rap-Kampagne und schmeißt somit weiter Spendengelder, die für den Tierschutz bestimmt sind, zum Fenster hinaus.

    Anstatt Tieren zu helfen, verbreitet man Lügen über die Tierhaltungen

    So war Peta bei der illegalen Beschlagnahmung von Tieren durch die Kieler Staatsanwaltschaft federführend. Gegen die Staatsanwältin, die derzeit beurlaubt ist, läuft ein Verfahren wegen Amtsmissbrauches. So finanzierte Peta den Transport eines illegal beschlagnahmten Elefanten des Zirkus Vegas, nach Belgien, obwohl überhaupt keine Tierschutzverstöße vorlagen. 

    Zu dieser Erkenntnis kam ein Richter, der dem Zirkus Vegas recht gab und somit den Weg ebnete, Entschädigungsansprüche zu stellen. Die zuständige Kommune hat bereits einen Fond mit über 5.000.000 € angelegt, um Entschädigungsansprüche durch Fehlurteile dieser Staatsanwältin abzudecken. Diese Summe wird aber aufgrund der Vielzahl der Fälle wohl nicht ausreichen. Auch hier schwebt der Verdacht der Korruption über Peta. Immerhin wäre eine simple Prüfung der Vorwürfe von Peta leicht zu widerlegen gewesen.

    Zirkusse mit Elefanten auch in Deutschland ein Auslaufmodell

    Die zwanzig Elefanten, die in Deutschland noch in Zirkusse leben, stehen alle samt kurz vor ihrer Rente. So hat zum Beispiel der Zirkus Krone bereits zwei alte Elefantendamen nach Spanien in Rente geschickt. Wildfänge sind seit Jahren bereits verboten. Die Nachzucht in Zirkusse ist zwar erlaubt, wird aber aufgrund der schwierigen Haltung von Bullen nicht durchgeführt. Die einzige legitime Möglichkeit wären Käufe aus anderen Zirkusse, oder Zoos. Zoos wollen aber in der Regel auch nur Bullen abgeben. Dieses liegt auch an den Haltungsschwierigkeiten, die man mit mehreren Bullen hat. So sind die Auftritte von Elefanten in Zirkusse gezählt.

    Tierrechtler sollten sich erst einmal mit der Tierhaltung beschäftigen, bevor sie absurde Forderungen stellen, die das Grundgesetz verletzen würden. Aber Tierrechtlern geht es von Haus aus nur um Hetze, Randale und Bambule.

  • Customs get a boost for Brackley Festival of Motorcycling

    Intro text we refine our methods of responsive web design, we’ve increasingly focused on measure and its relationship to how people read.

    A wonderful serenity has taken possession of my entire soul, like these sweet mornings of spring which I enjoy with my whole heart. Even the all-powerful Pointing has no control about the blind texts it is an almost unorthographic life One day however a small line of blind text by the name of Lorem Ipsum decided to leave for the far World of Grammar. The Big Oxmox advised her not to do so, because there were thousands of bad Commas, wild Question Marks and devious Semikoli, but the Little Blind Text didn’t listen.

    On the topic of alignment, it should be noted that users can choose from the options of None, Left, Right, and Center. In addition, they also get the options of Thumbnail, Medium, Large & Fullsize.

    And if she hasn’t been rewritten, then they are still using her. Far far away, behind the word mountains, far from the countries Vokalia and Consonantia, there live the blind texts. Separated they live in Bookmarksgrove right at the coast of the Semantics, a large language ocean. A small river named Duden flows by their place and supplies it with the necessary regelialia.

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    A wonderful serenity has taken possession of my entire soul

    On her way she met a copy. The copy warned the Little Blind Text, that where it came from it would have been rewritten a thousand times and everything that was left from its origin would be the word „and“ and the Little Blind Text should turn around and return to its own, safe country.A wonderful serenity has taken possession of my entire soul, like these sweet mornings of spring which I enjoy with my whole heart. I am alone, and feel the charm of existence in this spot, which was created for the bliss of souls like mine. I am so happy, my dear friend, so absorbed in the exquisite sense of mere tranquil existence, that I neglect my talents.

    But nothing the copy said could convince her and so it didn’t take long until a few insidious Copy Writers ambushed her, made her drunk with Longe and Parole and dragged her into their agency, where they abused her for their projects again and again.

    Far far away, behind the word mountains, far from the countries Vokalia and Consonantia, there live the blind texts. Separated they live in Bookmarksgrove right at the coast of the Semantics, a large language ocean. A small river named Duden flows by their place and supplies it with the necessary regelialia. It is a paradisematic country, in which roasted parts of sentences fly into your mouth.

    What to do in Uluwatu Bali

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    Walk down the Uluwatu beach

    A collection of textile samples lay spread out on the table – Samsa was a travelling salesman – and above it there hung a picture that he had recently cut out of an illustrated magazine and housed in a nice, gilded frame. It showed a lady fitted out with a fur hat and fur boa who sat upright, raising a heavy fur muff that covered the whole of her lower arm towards the viewer.

    Gregor then turned to look out the window at the dull weather. Drops of rain could be heard hitting the pane, which made him feel quite sad. „How about if I sleep a little bit longer and forget all this nonsense“, he thought, but that was something he was unable to do because he was used to sleeping on his right, and in his present state couldn’t get into that position. However hard he threw himself onto his right, he always rolled back to where he was.

    One morning, when Gregor Samsa woke from troubled dreams, he found himself transformed in his bed into a horrible vermin. He lay on his armour-like back, and if he lifted his head a little he could see his brown belly, slightly domed and divided by arches into stiff sections. The bedding was hardly able to cover it and seemed ready to slide off any moment. His many legs, pitifully thin compared with the size of the rest of him, waved about helplessly as he looked. „What’s happened to me? “ he thought. It wasn’t a dream.

    His room, a proper human room although a little too small, lay peacefully between its four familiar walls. A collection of textile samples lay spread out on the table – Samsa was a travelling salesman – and above it there hung a picture that he had recently cut out of an illustrated magazine and housed in a nice, gilded frame.

    Hidden beach paradise that Balinese would never tell you

    Before you get started, please be sure to always search this Documentation, and also watch our Video Tutorials. If you have further questions beyond the scope of this Documentation, please don’t hesitate to contact us. We’ll do our very best to reply as promptly as possible.

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    Lonely girl waiting for a loved one on the beach

    It is a paradisematic country, in which roasted parts of sentences fly into your mouth. One morning, when Gregor Samsa woke from troubled dreams, he found himself transformed in his bed into a horrible vermin. He lay on his armour-like back, and if he lifted his head a little he could see his brown belly, slightly domed and divided by arches into stiff sections. The bedding was hardly able to cover it and seemed ready to slide off any moment.

    It showed a lady fitted out with a fur hat and fur boa who sat upright, raising a heavy fur muff that covered the whole of her lower arm towards the viewer. Gregor then turned to look out the window at the dull weather. Drops of rain could be heard hitting the pane, which made him feel quite sad.

  • Über 50.000 haben unterzeichnet! Gemeinnützigkeit von Peta abschaffen!

    Pressemitteilung des Deutschen Anglelfischerereiverband (DAFV)

    Angler wehren sich – Petitionsziel erreicht!

    Über 10.000 neue Unterstützer an nur einem Tag! Nach dem erneuten Aufruf an alle Angler 10.000 fehlende Unterschriften in den letzten 10 Tagen noch zu sammeln, ging die Zahl der Unterstützer durch die Decke. Gestern um 20.45 Uhr war es dann soweit: 50.000 Unterstützende!

    Berlin, 29.08.2019. Die Aktivisten von der Tierrechtsorganisation PETA haben jüngst auf perfide Weise zur Überwachung von Anglern aufgerufen. „In einer in das Internet gestellten Handlungsanweisung fordert die Organisation unbeteiligte Dritte auf, Angler zu stören bzw. anzugreifen, Steine zu werfen, die gefangenen Fische der Angler „zu retten“ oder aber die Angler mindestens zu filmen. Findet sich überhaupt nichts Angreifbares, so soll man laut PETA die angetroffenen Angler mit falschen Vermutungen am besten einfach mal so bei der Polizei anzeigen.“ so die Justiziarin des DAFV. Dass solche Organisationen in Deutschland in den Genuss der Gemeinnützigkeit kommen, ist kaum einzusehen. Das finden auch über 50.000 Unterstützer der Petition: „Gemeinnützigkeit von PETA abschaffen“.

    An diesem Beispiel kann man sehen was Anglerinnen und Angler in Deutschland erreichen können, wenn sie sich gemeinsam für ihre Interessen einsetzen. Für die Unterstützung der Petition haben die Fachpresse, Angelprofis, Influencer, politische Vertreter, Verbände und Vereine und natürlich die Anglerinnen und Angler gemeinsam aufgerufen. Es ist das gleiche Mittel, welches Natur- und Tierschutzverbände seit Jahren mit Erfolg anwenden und damit konsequent ihre Interessen durchsetzen.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Sobald die Zeichnungsfrist beendet ist und die Petition offiziell als erfolgreich anerkannt wird, wird sie dem Deutschen Bundestag und dem Finanzamt Stuttgart übergeben. Der DAFV wird versuchen in Absprache mit dem Petitionsleiter Thomas Karches eine öffentlichkeitswirksame Übergabe der Unterschriften zu organisieren.

    Darüber hinaus steht der DAFV in engem Kontakt mit dem Bundestagsabgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP). Hocker hat bereits im Juni 2018 im Bundestag einen Antrag mit dem Titel „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ (19/2580) eingebracht.

    Die Liberalen fordern die Bundesregierung in dem Antrag auf, Körperschaften grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen zu lassen, wenn deren Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks der Körperschaft gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder zu einem Rechtsbruch aufrufen.

    Petition verleiht Bundestagsdebatte Nachdruck

    Hocker zeigte sich heute Morgen von dem Ausgang der Petition beeindruckt: “Dass diese Petition bereits lange vor Ablauf ihrer Frist die erforderliche Unterstützung erhalten hat, ist ein gutes Zeichen dafür, dass die Debatte über die Gemeinnützigkeit von Tierrechtsorganisationen nicht alleine im Deutschen Bundestag, sondern auch gesellschaftlich breit geführt wird. Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD sind jetzt gefordert, entweder unserem Antrag zuzustimmen oder ein eigenes Papier vorzulegen, wie und nach welchen Kriterien die Vergabe von Gemeinnützigkeit künftig erfolgen soll. Weiterhin zu tolerieren, dass auch Organisationen, die zum Gesetzesbruch aufrufen, in den Genuss von Gemeinnützigkeit kommen, kann jedenfalls keine Option sein.”,

    Die Zeichnungsfrist ist noch nicht beendet. Wer noch nicht unterzeichnet hat, kann das bis zum 9. September unter https://www.openpetition.de/petition/online/gemeinnuetzigkeit-von-peta-abschaffen noch nachholen.

    Der DEUTSCHE ANGELFISCHERVERBAND e.V. (DAFV)

    Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 27 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

    Kontakt:

    Olaf Lindner  Tel: 030 97104379 • Email: o.lindner@dafv.de  Web: www.dafv.de

  • Bürgermeister Andreas Wutzlhofer begeht Straftaten

    Wie tief, kann der Bürgermeister Andreas Wutzlhofer von Altenstadt bei Vohenstrauß noch Sinken, um seinen persönlichen Hass, gegen Zirkusse ausleben zu wollen.

    Jener Bürgermeister Andreas Wutzlhofer nahm eine vertraglich abgeschlossene Plakatiergenehmigung zurück, nur weil er von Simon Fischer vom Aktionsbündnis Tierrechte Bayern mit Lug und Betrug über Zirkusse dazu angestiftet wurde. Dabei äußerte sich dieser Bürgermeister gegenüber den Medien in volksverhetzender Art und Weise gegen den Circus Afrika, ohne einen einzigen stichhaltigen Beweis zu besitzen. So mutmaßte er nach der Aussage von Simon Fischer, dass die Tiere im Circus Afrika gequält würden. Natürlich unterließ er es, Veterinärämter zu befragen, die diesen Circus seit Jahren eine ordentliche, wenn nicht sogar ausgezeichnete Tierhaltung verschreiben. Lieber glaubt Herr Wutzlhofer einem Dahin gelaufenem Tierrechtler wie Simon Fischer, der nachweislich überhaupt keine Ahnung von der Tierhaltung besitzt.

    Um seine weiteren strafbaren Handlungen, die aufgrund der Kritik und der Lächerlichkeit einen Simon Fischer als Leumund, mit Kopfschütteln bezeugt wurde, präsentierte er jetzt, den im Tierschutz überhaupt nicht tätig zu sein, scheinenden Verein Peta, der Millionen Euro von Spendengelder sich ehern in die eigene Tasche zu stecken scheint, als damit Tierschutz zu betreiben.

    Peta habe nach seiner Überzeugung, angebliche Tierquälerei bei Circus Afrika aufgedeckt. Das Peta Bilder manipuliert, um genau solche Eindrücke zu erwecken, davon hat dieser Bürgermeister nichts gehört.

    Warum wohl verweigert Bürgermeister Andreas Wutzlhofer, sich die Tierhaltung selbst bei diesem Circus sich anzuschauen?

    Anstatt sich die Tierhaltung selbst im Circus anzuschauen und sich davon zu überzeugen was Simon Fischer als Tierrechtler für Lügen verbreitet, zog er durch die Straßen und entfernte widerrechtlich Plakate des Circus mit eigenen Händen. Dabei verletzte er sogar private Grundstücke, die dem Circus das Plakatieren auf ihrem Eigentum erlaubt hatten. Demnach kommt nach der Straftat Volksverhetzung, nun Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Verleumdung hinzu. Ein saftiges Strafmaß was sich der Bürgermeister hier, aufgebaut hat. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, darf man nur hoffen, dass hier nicht die Kommune finanziell bluten muss, sondern dieser unfähige Bürgermeister diesen Schaden aus der eigenen Brieftasche zu begleichen hat.

    Aufklärung über Simon Fischer zeigt Wirkung!

    Nachdem GERATI diesen Bürgermeister über Simon Fischer aufgeklärt hatte, wurde dieser anscheinen Nervös. Nicht nur das er bereits erfolglos gegen GERATI ein Strafverfahren versuchte, so forderte er den Provider von GERATI durch Lügen auf bestimmte Artikel zu löschen. Hier war er erfolglos. Jetzt meldete er bei YouTube zwei Videos, die die Lügen, die er präsentierte aufdeckte. YouTube hat diese vorübergehend für deutsche Nutzer gesperrt. Hier habe ich aber bereits Rechtsmittel eingelegt.

    Hier die Mitteilung von YouTube:

     

    Hi Gerati TV,

    We received a legal complaint concerning your video:

    Wildtiere sind Wildtiere weil sie Wild sind – Simon Fischer: http://www.youtube.com/watch?v=n2QGLH7rl0s

    Upon review, your content will not be visible on the German YouTube country site, in accordance with German law concerning privacy.

    YouTube restricts content where necessary to comply with local laws. For more information, please review our help center article concerning the German Network Enforcement Act.

    The YouTube Team

    Natürlich hat GERATI sofort diese Videos wieder auch für Deutsche Nutzer verfügbar gemacht!

    Video 1

    Video 2

    Viel Spaß beim Ansehen!