Präsident des Kammergerichtes Berlin reagiert nicht auf Antrag nach § 121 Abs. 5 ZPO für die Zuweisung eines Rechtsanwaltes im Berufungsklageverfahren von Dr. Edmund Haferbeck und PETA und verstößt damit gegen mein Grundrecht mich vor Gericht als Beschuldigter verteidigen zu können!
Ein Ende des Rechtsstreites zwischen PETA / Dr. Edmund Haferbeck und GERATI, Silvio Harnos ist noch lange nicht beendet. Mittlerweile tut sich ein Schlund von Rechtsbrüchen bei der Berliner Justiz auf. Ich soll ein Schuldanerkenntnis im Klageverfahren des PETA Juristen Krishna Singh abgeben haben, wo von weder ich noch mein damaliger Rechtsanwalt Kenntnis besitzen. Das dazugehörige Urteil wurde weder meinem Rechtsanwalt noch mir bis heute zugestellt. Mein damaliger Rechtsanwalt, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Anwaltspflichten lief, konnte den Empfang des Urteils und die Weiterleitung gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, nicht bestätigen! Wie PETA-Korrupt ist die Berliner Justiz? Diese Fragen stellte ich in einem Antwortschreiben auch an den Präsidenten des Kammergerichtes Berlin.
Ich habe mich an den Präsidenten des Kammergerichtes von Berlin mit einer Beschwerde gewendet und bekam daraufhin folgende Antwort.
Darauf antwortete ich jetzt wie folgt, in einem Schreiben.
Sehr geehrter Präsident des Kammergerichts Berlin,
Ihr Schreiben vom 11.01.2023 wurde mir am 12.01.2023 per Fax zugestellt.
Ich bin rechtlich ein wenig verwundert, da selbst sie, so wie es den Anschein hat, mir mein verfassungsgemäßes Recht auf Gehör, abstreiten!
Ich habe in meinem Schreiben darum gebeten, aufgrund des Umfanges der Beschwerde mir das laut Gesetz gegebene Recht der Beschwerde zu Niederschrift zu geben.
In einem Telefonat mit einer ihrer Mitarbeiter hatte ich bereits fast 45 Minuten meine Probleme mit dem Landgericht und dem Kammergericht geschildert. Da die Prozessordnung durch § 128a die Teilnahme am Prozess per Video und Tonübertragung zulässt, gehe ich davon aus, dass dieses auch auf ein Beschwerdeverfahren zulässig ist!
Ich stelle deswegen erneut den Antrag, meine Beschwerde zur Niederschrift im Bild/Ton oder Tonverfahren zur Niederschrift stellen zu können!
Allein schon aus dem Gleichheitsgebot ist eine Ablehnung bezogen auf meinen Wohnsitz Jakarta/Indonesien wohl rechtlich fragwürdig.
Du willst die Arbeit von GERATI unterstützen?
Alternativ könnte das Kammergericht die zuständige Deutsche Botschaft in Jakarta um Amtshilfe ersuchen, damit mir meine Rechte im Beschwerdeverfahren, als Deutscher Staatsbürger, in mehreren Zivilstreitprozessen mit der Klägerpartei PETA und deren Mitarbeitern, eingeräumt wird!
Zuweisung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO
Auf Seite 1, vorletzter und letzter Absatz ihres Schreibens, räumen sie ein, die Verfahrensakten und mein Beschwerdeschreiben aufmerksam durchgelesen zu haben!
Da stelle ich mir die Frage, warum sie in ihrem Schreiben auf meinem Antrag auf Zuweisung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO nicht eingegangen sind!
Beim Landgericht und dem Kammergericht Berlin herrscht Anwaltszwang! Im Verfahren 27 O 519/19 legte mein damaliger durch PKH bewilligter Rechtsanwalt „Tripp“ mit Beendigung des mündlichen Verfahrens sein Mandat nieder. Das Urteil und die Urteilsbegründung wurden bis heute nicht durch einen Rechtsanwalt geprüft. Antrag auf Zuweisung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO wird von den zuständigen Richtern des Kammergerichtes mit der Begründung „eine Zuweisung eines Rechtsanwaltes kann nur nach Bewilligung eines PKH Antrages erfolgen“ abgelehnt!
Nun kann ich das Urteil nicht prüfen lassen und auf die vom Kläger beantragte Berufung/Revision beim Kammergericht Berlin im Verfahren 10 U 73/22 nicht reagieren, da hier Anwaltszwang herrscht.
Die Richter des Kammergerichtes bestätigten in 3 weiteren Beschwerdeverfahren, wegen nicht Genehmigung der PKH beim Landgericht Berlin, dass diese mir nicht bewilligt werden müsste.
Also muss ja in meinen PKH Anträgen ein massiver Rechtsfehler vorliegen, da ich ja selbst in den Verfahren immer Beweise liefern, die alle Anschuldigungen der Klägerpartei widerlegen könnten. Diese werden jedoch nicht durch die Richter begutachtet, da diese nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden können!
Mittlerweile liegen so wie ich es in Erinnerung habe 7 Verfahren vom selben Kläger vor! Ich habe in keinem weiteren Verfahren, außer beim Verfahren 27 O 519/19, einen Rechtsanwalt gestellt bekommen. Im Verfahren 27 O 400/20 erließ das Landgericht Berlin ein Versäumnisurteil, nachdem das Kammergericht, meine Beschwerde zur Befangenheit, durch Nötigung und Erpressung meiner Person abgelehnt hatte.
Mir wurde im Telefongespräch mit dem Kammergericht Berlin eröffnet, dass ich ohne Rechtsanwalt keine Beschwerde wegen Befangenheit gegen Richter des Landgerichtes Berlin führen kann, da hier Anwaltszwang auch im Beschwerdeverfahren herrscht. Wenn ich auf die Beschwerde bestehe, würde man diese aus dem genannten Gründen abweisen und mir entstünden Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren! Ich fragte nach, wenn ich die Beschwerde zurückziehe, ob dann das Verfahren kostenneutral behandelt wird. Dieses wurde mir am Telefon bestätigt!
Trotzdem erhielt ich in allen Befangenheitsbeschwerdeverfahren vom Kammergericht Berlin eine Kostenrechnung!
Nach der Rücknahme meiner Beschwerde erließ das Landgericht im Verfahren 27 O 400/20 ein Versäumnisurteil mit der Begründung, ich hätte die Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt, ohne mich erneut angehört zu haben!
Vorab verweigerte das Landgericht, die Bearbeitung des PKH Antrages, mit der Begründung, die Richter dürfen beim Befangenheitsverdacht keine PKH Beschlüsse bearbeiten!
Nun fühle ich mich ein wenig verdummt. Beim Kammergericht benötige ich im Beschwerdeverfahren einen Rechtsanwalt. Diesen bekomme ich aber nicht, da mir die PKH verwehrt wird, weswegen ich den zuständigen Richtern Befangenheit vorwerfe!
Auch im Verfahren 27 O 400/20 habe ich mich beim Kammergericht beschwert. Ich weiß nicht einmal, ob ich bis heute überhaupt eine Antwort erhalten habe! Aber bei 7 diversen Verfahren aus dem Umfeld einer radikalen Tierrechtsorganisation wie PETA sei das mir zu entschuldigen, dass ich die Übersicht zu den einzelnen Verfahren verloren habe!
Kläger wird weder vom Land- noch vom Kammergericht gerügt, persönliche Daten an Dritte weiterzugeben!
Ich habe die Richter des Land- und des Kammergerichtes informiert, dass die Klägerparteien, aus dem Umfeld der radikalen Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V., persönliche Daten an Dritte aus diesem Verfahren herausgeben.
So wurde neben meinem angeführtem Einkommen, was ich in dem PKH Antrag angab, auch der Name meines Rechtsanwaltes „Tripp“, durch diesen Kläger an Dritte weitergegeben. Dadurch wurde dieser mit einem kriminellen Shitstorm überzogen. Ich habe den Namen meines Rechtsanwaltes im Vorfeld niemals genannt. Wie kann es dann sein, dass ein Tierrechtler, mit dem Namen Simon Fischer, Informationen und persönliche Daten aus dem Verfahren erhielt und diese auf Facebook und YouTube veröffentlichte!
Hier scheint der Hauptgrund zu liegen, warum mein Rechtsanwalt Tripp, sein Mandat nach der mündlichen Verhandlung niederlegte! Ich habe über 30 Rechtsanwälte kontaktiert und alle wiesen das Mandat bei der Nennung des Klägers „PETA“ zurück. Telefonisch teilte mir ein Rechtsanwalt mit, dass er aufgrund des Mandantenschutzes das Mandat nicht übernehme, da er Angst haben müsse, man würde von PETA in einen Shitstorm gezogen!
Wie soll man sich dann verteidigen, wenn die Klägerpartei durch ihre Unterstützer, Rechtsbeistände öffentlich diffamiert!
Dass dieses seit Jahren gang und gäbe ist, zeigt der Vorfall des ehemaligen Rechtsberaters von PETA, Dr. Edmund Haferbeck, der im Berufungsverfahren 10 U 73/22 auch Klägerpartei ist und dem Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerle der Kanzlei Graf von Westfalen. Hier sorgte der Kläger selbst dafür, dass illegale Verleumdungsvideos, gegen den Rechtsanwalt und diverse Webseiten, die zur Verleumdung dienten, veröffentlicht wurden. Erst im Herbst 2022 wiederholte Herr Edmund Haferbeck, bei einer Tierrechtsdemo, die haltlosen Anschuldigungen gegen den renommierten Rechtsanwalt Dr. Scheuerle.
Diese zeigte ich in mehreren Schreiben dem Land- und dem Kammergericht auf und trotzdem wurde, der Kläger weder zur Unterlassung aufgefordert noch er gerügt!
Wie auch, wenn die Berliner Justiz korrupt erscheint. Kurze Begründung:
- PETA erhält ein Verbandsklagerecht in Berlin, obwohl, wie auch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig feststellte, nur 7 stimmberechtigte Mitglieder besitzt und nicht demokratisch aufgestellt ist (Diese Anforderungen stehen auch im Berliner Tierschutzmitwirkungsgesetz)! Wie kann es dann sein, dass dieser Verein ein Verbandsklagerecht in Berlin eingeräumt bekommt!
- Als PETA das Verbandsklagerecht erhielt, forderten diese ein Auskunftsrecht von Berliner Bezirken zu Tierschutzverstößen. Vier Bezirke weigerten sich. PETA verklagte diese vier Bezirke und wurde dabei von PETA Rechtsanwalt Christian Arleth vertreten. Der Richter gab PETA auf Grundlage des Berliner Tierschutzgesetzes recht, räumte jedoch ein, dass das Berliner Tierschutzgesetz, gegen Bundesrecht verstoßen könnte und hier eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden sollte. Dieses taten die vier Berliner Bezirke auch!
- Jetzt auf einmal wechselte der PETA Rechtsanwalt Christian Arleth, als Kläger für PETA, in den Berliner Justizsenat, als Berater. Hat also eine beratende Funktion gegenüber der Berliner Justiz und somit auch auf Richter, die Verfahren zugunsten von PETA entscheiden müssen! Verständlich, dass das Berliner Land- und Kammergericht, alle Verfahren von PETA in Berlin halten möchten und nicht an andere Gerichte verweisen möchte, die unbefangen agieren würden!
- Der ehemalige Justizsenator Dirk Behrendt nahm, kurz bevor er seinen Stuhl räumen musste, die Beschwerdeverfahren gegen das Berliner Tierschutzgesetz der vier Bezirke, beim Bundesverfassungsgericht, an sich und zog, wie ein Wunder, die Verfassungsbeschwerde zurück. Schon skurril, wenn der Senator, der das Gesetz durchgeboxt hat, eine rechtsstaatliche Überprüfung verhindern möchte!
- Berliner Justiz immer wieder mit Skandalen behaftet. Erst kürzlich wurde eine Richterin des Berliner Landgerichtes verhaftet, da sie der Reichsbürgerbewegung nahestand. Jene Bewegung hat ein Regierungsumsturz geplant. Die Klägerpartei PETA und deren Mitarbeiter liebäugeln bereits, seit längeren, mit der Reichsbürgerbewegung, wie ich durch Rechercheergebnisse belegen kann! https://gerati.de/2018/03/10/peta-von-reichsbuergern-unterwandert/
- Ganz zu schweigen von dem Tipp an den auch mit PETA verbandelten Corona und Holocaustleugner, Attila Hildmann aus den Reihen der Berliner Staatsanwaltschaft, dem dadurch die Flucht vor der Justiz gelang.
- Diese ganzen Punkte belegen nachweislich, dass die Berliner Justiz nicht unabhängig, beim Kläger PETA, agieren kann. Wenn selbst der Kläger beratende Positionen, im Berliner Justizsenat innehat und der Kläger Edmund Haferbeck öffentlich einräumt, von mehreren Staatsanwälten und Richtern, die private Telefonnummer zu besitzen, wollen sie behaupten, Richter der Berliner Justiz, sind von Haus aus unabhängig?
Um es noch einmal zu verdeutlichen, das sind nur einige Punkte meiner Beschwerde und ich bitte sie hier noch einmal, mir mein Beschwerderecht zur Niederschrift einzuräumen!
Für mich scheint die Berliner Justiz nicht unabhängig im Fall des Klägers PETA zu agieren. Das belegen diverse rechtliche Bevorzugungen des Klägers, insbesondere mit dem Rechtsbruch verbundene Erteilung des Verbandsklagerechtes!
Sollten sie zu keiner für mich positiven Entscheidung kommen, bitte ich sie meine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht weiterzuleiten und mir das Aktenzeichen per Fax mitzuteilen, damit ich mich darauf berufen kann!
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos