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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: Silvio

  • Sind Tierrechtler was Besseres?

    Tierrechtler denken doch tatsächlich für sie gelten keine gesetzlichen Bestimmungen! Oder denken Tierrechtler tatsächlich, sie sind was Besseres!

    Ich möchte hier nicht die Katzenbesitzerin als Tierrechtler betiteln, die sich sorgen um ihr vermisstes Tier macht. Fakt ist aber, dass sie Schuld an den ausufernden Shitstorm gegen ihre Heimatstadt ist.

    Anstatt einfach einmal nachzudenken und die getätigten Fehler einzuräumen und abzustellen, wird heute alles breit im Internet verteilt. Zum Schluss wundert man sich, wie in diesem Fall, das stupide Tierrechtsidioten, diesen Fehler für einen Shitstorm nutzen, der selbst vor Mord- und Todschlagdrohungen nicht zurückschreckt.

    Eigentlich sollte mittlerweile jeder selbst wissen, dass wildes Plakatieren in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit ist, und unweigerlich ein Bußgeld mit sich führt. Für Suchaktionen gibt es in einigen Supermärkten sogenannte Schwarze Bretter, wo man solche Suchaufrufe kostenlos aufhängen darf. Will man in einer Stadt eine Plakataktion starten muss man sich vorab an das zuständige Ordnungsamt wenden. Ob hier bei dieser geringen Anzahl ein Betrag zu entrichten sei, blieb bisher offen.

    Anstatt das die Dame nach der Mitteilung, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, einfach aufs Amt geht und sich eine Genehmigung holt, postete sie ihr Unverständnis auf Facebook! Dass damit einen Shitstorm gegen ihre eigene Heimatstadt auslöste, war ihr wahrscheinlich nicht bewusst! So gab sie an.

    „Mit diesen heftigen Reaktionen habe ich nicht gerechnet“, beteuert Wiedmer und betont, dass sie die Welle der Entrüstung auf der Facebook-Seite der Stadt Maulbronn keinesfalls lanciert habe. „Ich wollte nur in Facebook-Gruppen, die sich mit dem Thema Tierschutz beschäftigen, darauf aufmerksam machen, was passieren kann, wenn man ohne Genehmigung Suchplakate aufhängt.“ Wobei sie sich doch ein wenig wundert: „Ich habe vorher in Mönsheim gewohnt. Dort haben wir öfter mit Plakaten und Handzetteln nach verschwundenen Tieren gesucht und nie ein Problem bekommen.“

    Zitat: muehlacker-tagblatt.de

    Bürgermeister äußerte sich souverän!

    Er machte deutlich das in seiner Stadt es genauso Regeln gibt wie in jeder anderen Stadt auch. Dieses Regeln die sich in den Gesetzen wiederfinden sind einzuhalten. Auch wenn es andere Kommunen und Gemeinden anders halten, in seiner Stadt herrscht Ordnung!

    Gleichzeitig sagte er.

    Im Übrigen wundert sich Felchle, wie „durchgedreht“ manchmal die sozialen Netzwerke im Internet seien. Er selbst lasse sich davon nicht beeindrucken: „Wenn jemand glaubt, dass es mich als Bürgermeister interessiert, was jemand aus Berlin oder Pforzheim postet, der irrt gewaltig.“

    Zitat: muehlacker-tagblatt.de

    Tierrechtler haben echt einen an der Waffel. Anstand der Dame mal den simplen Hinweis zu geben, dass sie einfach sich die Genehmigung holen soll, damit sie die Suchplakate wieder aufhängen kann, bauschen sie sich gegenseitig auf und ziehen über eine Kommune her, die nur für Recht und Ordnung sorgen möchte. Vor dem Gesetz sind immer noch alle gleich. Aber das verstehen die von #PeTA und anderen Tierrechtsorgasaufgeputschten stupiden Mitmenschen leider nicht mehr!

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    Ein Hinweis für Nutzer, die sich diese Plakate ausdrucken, dass man sich beim zuständigen Ordnungsamt vor dem Verteilen bzw. Aufhängen informieren sollte, welche Vorschriften es gibt, findet man auf der Seite nirgends. Hier sollte Tasso, tatsächlich einmal nachbessern. Ich möchte hier nicht gegen Tasso haten, sondern nur aufzeigen, dass sich solche Probleme mit einem kleinen Hinweis an die Nutzer umgehen ließen!

  • PeTA stellt Strafanzeigen nur zum Zwecke der Diffamierung

    Immer mehr Opfer von Diffamierungen durch PeTA wehren sich und somit kommen immer weitere Lügen die von PeTA verbreitet werden ans Licht!

    Im Dezember 2017 zeigte PeTA eine Teilnehmerin bei „Wer wird Millionär“ an, da dieses sagte, sie angle in Frankreich und würde große Fische wieder zurücksetzen. Dass in Frankreich das deutsche Tierschutzgesetz keine Anwendung findet und in Frankreich expliziert erlaubt ist, Fische die nicht verwertet werden können zurückzusetzen, scheint PeTA gern vorsätzlich zu vergessen. Anders lässt sich diese Strafanzeige nicht erklären.

    Auf regionalbraunschweig.de kam der Rechtsanwalt der rechtswidrig beschuldigten Anglerin zu Wort. Dieser äußerte sich wie folgt.

    Raimund Müller, Dozent für Strafrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht an der FHöV NRW vertrat die Anglerin und teilte mit, dass das Verfahren nun auf der Grundlage des § 170 Abs.2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt wurde.

    „Das eigentlich erstaunliche ist, dass PETA Strafanzeige erstattet hat, obwohl in der von Ihnen genannten Sendung eindeutig und unmissverständlich berichtet wurde, dass Frau S. ihren Karpfen in Frankreich gefangen und – übrigens entsprechend dort geltendem Recht – zurückgesetzt hat. Damit stand von Anfang an fest, dass ein Straftatbestand nach dem TSG gar nicht gegeben sein konnte, da sich die angebliche “Tat“ außerhalb des Geltungsbereiches des § 17 TSG abgespielt hat.

    regionalbraunschweig.de

    Nun darf man sich natürlich die Frage stellen, warum PeTA hier Anzeige erstattet hatte. PeTA leistet sich eine aufgeblasene Rechtsabteilung. Warum hat keiner der studierten Juristen dieses Problem erkannt? Oder wollte man dieses nicht erkennen und ist dem Erfolgsdruck von PeTA erliegen.

    Fakt ist PeTA erstattet Strafanzeigen am laufenden Band! Diese werden in der Regel zeitnah durch die ermittelnden Behörden eingestellt. Das erbärmliche an diesen Strafanzeigen ist, dass PeTA diese unschuldigen Opfer durch eine selbst veröffentlichte Pressemitteilung dann noch an den Pranger stellt und somit eine Vorverurteilung durch die Leser schafft.

    Eine Entschuldigung, oder sogar die Löschung der Pressenachricht nach Feststellung der Unschuld des Opfers erfolgt von PeTA nicht! Hier muss das Opfer selbst den Rechtsweg wählen, was dann wiederum zu immensen Kosten bei PeTA sorgt, wie die Rechtskostenausgaben des Vereins belegen!

    PeTA geht es nur um Diffamierung des ausgesuchten Opfers!

    Zu dieser Erkenntnis kam auch der Verteidiger in diesem Fall.

    Das heißt: PETA hat Frau S. mit einer Verdächtigung überzogen, die wirklich keinerlei rechtliche Substanz hat. Besonders bezeichnend: Auch in der von PETA verfassten Pressemitteilung – die vermutlich Grundlage Ihres Berichtes ist – wird mit keinem Wort erwähnt, dass der Fisch in Frankreich gefangen wurde, obwohl PETA dies nachweislich wusste. PETA ging es also um Diffamierung und um nichts anderes“, so Müller. 

    regionalbraunschweig.de

    Nun wer jetzt denkt, man hat PeTA, der irrt sich bei der deutschen Justiz gewaltig. Die Braunschweigerin erstattete selbstverständlich Strafanzeige gegen PeTA. Und was hier herauskam, schlägt wirklich alles.

    Die Staatsanwaltschaft habe PETA auf den Sachverhalt, insbesondere nicht Nichtanwendbarkeit des TSG wegen des “Tatortes“ im Ausland hingewiesen, teil der Anwalt mit. PETA habe die Anzeige daraufhin zurückgezogen. Das dies bestätigende Schreiben der Staatsanwaltschaft liege Müller vor und er fragt: „Warum hat PETA Anzeige erstattet, wenn man wusste, dass in Frankreich geangelt wurde?“

    Laut Anwalt Müller habe die Braunschweigerin nun ihrerseits Strafanzeige gegen PETA wegen falscher Verdächtigung gestellt. „Hierzu vertritt die Staatsanwaltschaft die Auffassung, dass PETA der direkte Vorsatz zur Unrichtigkeit der aufgestellten Behauptung nicht nachweisbar sei, obwohl PETA den Sachverhalt trotz entsprechender Kenntnis unvollständig, also falsch, durch Weglassen des Frankreich Faktors sowohl in der Anzeige wie auch der Presseveröffentlichung dargestellt hat. Ziemlich “interessant“…“, lässt Müller wissen.

    regionalbraunschweig.de

    PeTA fehlt also der Vorsatz?

    Wie viele unschuldige Opfer will die Staatsanwaltschaft jetzt noch sehen? Das Vorgehen von PeTA ist eindeutig! Geht das Opfer zu einem Anwalt, wird sofort die Strafanzeige von PeTA zurückgenommen. Warum wohl nur? Nun, wenn PeTA hier dann Fehler einräumt, darf man sich wohl die Frage erlauben, welche Fähigkeiten die Juristen und Hobbydetektive um den NICHT-Juristen Dr. Edmund Haferbeck überhaupt besitzen, wenn diese nicht in der Lage sind, so einfache Rechtsgrundlagen zu erkennen.

    Hier sollte PeTA ihren Mitarbeitern der Rechtsabteilung einmal eine Nachschulung organisieren!

    Ähnlichkeiten zu meiner Strafanzeige von PeTA!

    Auch ich wurde von PeTA mit einer Strafanzeige wegen Verletzung des deutschen Tierschutzgesetzes angezeigt. PeTA weis seit 2013, das ich in Indonesien lebe. Die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg ist seit Februar 2018 nicht in der Lage mir mein angebliches Vergehen nach dem deutschen Tierschutzgesetz, was aus der Strafanzeige von PeTA ja hervorgehen muss, zu erklären. Ich bin 2008 nach Indonesien ausgewandert und im Februar 2018 das erst mal wieder in Deutschland gewesen. Wie kann ich da gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben.

    Auch diese Frage kann mir die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg bis heute nicht erklären. Auch der Status des Ermittlungsverfahrens ist mir bis heute schleierhaft. Mittlerweile hat man aufgrund der Zuständigkeit die Ermittlungen an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben. Von dieser ist aber bis heute auch noch nichts gekommen. Angeblich wird seit Februar 2018 geprüft, ob diese Staatsanwaltschaft die Ermittlungen überhaupt übernimmt!

    PeTA behauptet ja immer noch ich würde mich vor der deutschen Justiz verstecken. So ganz kann das ja nicht stimmen, wenn ich noch diesen Monat ein Showdown habe. Vielleicht hat Dr. Edmund Haferbeck den Mumm, mir einmal in seinem Leben persönlich in die Augen zu schauen.

    Wie immer halte ich Euch auf dem Laufenden und werde auch darüber berichten, sobald dieses Verfahren beendet ist! Aber allein an dieser Behauptung, ich würde mich vor der deutschen Justiz verstecken, sieht man das PeTA nur eins kann und das ist das Verbreiten von Lügen!

    Warum kann man PeTA nicht untersagen, Strafanzeigen zu stellen!

    Dazu muss man erst einmal eins sehen. PeTA klagt ja nicht selbst, sondern sie bittet den Staat, ein Ermittlungsverfahren gegen ein ausgesuchtes PeTA Opfer zu führen. Nach dem Gesetz hat jeder das Recht eine Strafanzeige zu stellen. Das hat nichts mit einer Klage zu tun. Eine Klage reicht man bei Gericht ein und ist der Kläger!

    Das PeTA nicht klagt, mag einerseits daran liegen, dass ihnen das Verbandsklagerecht auf Grundlage verschiedener Voraussetzungen verwehrt wurde und das PeTA einfach überhaupt keine Klagebefugnis besitzt. Klagebefugnis kann nur das Opfer einer Straftat selbst haben. Also als Beispiel bei einer Verleumdung kann nur der Verleumdete selbst Klage erheben. Oder man geht den Weg über eine Strafanzeige und dort prüft eine Staatsanwaltschaft, ob die Grundlage für eine Klage gegeben ist.

    Fakt ist, PeTA hat überhaupt keine rechtlichen Mittel selbst für ein Tier in Deutschland Klage zu erheben.

    In Deutschland hat jeder das Recht eine Strafanzeige zu stellen. Dieses kann der Gesetzgeber nicht verhindern. Das dieses, wie hier im Fall von PeTA, perfide dazu genutzt wird, um kostenlose Werbekampagnen auf Kosten des Steuerzahlers zu führen, sollte wohl einmal durch den Gesetzgeber geprüft werden. Nicht nur das PeTA mit ihren Pressemitteilungen bei Strafanzeigen, die geltende Rechtsvorschriften der Unschuldsvermutung außer Acht lässt, nein die unschuldigen Opfer werden dazu noch an den öffentlichen Pranger gestellt.

    Warum wohl, wartet PeTA nicht das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft ab, bevor man öffentlich die Schuld eines ausgesuchten Opfers anprangert? Hier währe ich einmal an einer Aussage direkt von dem Gesetzgeber interessiert.

    Was kann man dann gegen PeTA tun?

    Ist man Opfer einer solchen perfiden Verleumdungskampagne von PeTA geworden, sollte man sich Rechtsbeistand suchen. Leider setzen immer wieder Opfer so eine Verleumdungskampagne von PeTA aus und warten die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ab. Dass eine Gegenstrafanzeige, die sofortige Rücknahme der Strafanzeige durch PeTA, mit Löschung der Prangerpressemitteilung zur Folge hat, zeigen Fälle immer wieder.

    [amazon_link asins=’3442176719′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’d2c91914-9ed4-11e8-8794-0322df2d3cf6′]Öffentlichkeit informieren und die Presse nicht vor den Kopf stoßen, auch wenn diese vorab „Pro“ PeTA berichtet haben. Immer mehr Medien berichten mittlerweile kritisch über PeTA, da solche Fälle publik wurden und PeTA immer mehr hinterfragt wird.

    Es hilft wenig, den Kopf in den Sand zu stecken. Auch wenn man denkt, es ist vorbei. Monate und Jahre später kann es sich rächen, wenn man gegen eine PeTA Verleumdung nicht vorgegangen ist. Mittlerweile lesen auch Rechtsanwälte auf Facebook mit. Eine kurze Anfrage für die Suche eines Rechtsanwaltes, dem man seinen Fall dann privat schildern kann, ist auch auf Facebook in diversen Anti-Tierrechtsgruppen Erfolg versprechend.

  • STATUSBERICHT PETA VS. GERATI (3)

    Gestern hatte ich ja bereits das Antwortschreiben der Generalstaatsanwaltschaft auf Facebook veröffentlicht und dort auch Fragen aufgeworfen, die meine persönliche Rechtsauffassung beim Lesen dieses Schreibens widerspiegeln.

    Hier erst einmal der Facebook-Post zu dem Antwortschreiben der Generalstaatsanwaltschaft München, zu meinem Schreiben bezüglich der Ablehnung der Beschwerde auf Grundlage, das sich diese gegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde handelte, was nicht der Fall war.

    Dort ist dann auch das Schreiben einsehbar. Heute setzte ich mich also hin und schrieb eine Antwort auf dieses Schreiben!

    Hier noch der letzte Artikel von GERATI zu dieser Story!

    Statusbericht PeTA vs. GERATI (2)

    GERATI, Silvio Harnos, BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien

    Generalstaatsanwaltschaft München
    Karlstraße 66
    80335 München
    Deutschland
    per Fax: 089 / 5597-xxxx

    08.08.2018

    Ihr Schreiben vom 07.08.2018
    Az: 25 Zs 1932/18 f

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ihr Schreiben vom 07.08.2018 habe ich erhalten, muss aber sehr verwundert Rückfrage mit der Bitte um Antwort stellen.

    (1)

    Sie Schreiben „es wird mitgeteilt, dass o.g. Verfahren zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben wurde.“

    Ihnen ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg in meiner Strafanzeige Az. 100 Js 117152/18 wegen Rechtsbeugung bereits das Ermittlungsverfahren eingestellt hatte! Gegen diesen Einstellungsbeschluss legte ich den Rechtsweg der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein.

    Bedeutet ihre Aussage, dass dieses Verfahren erneut durch die Staatsanwaltschaft Augsburg eröffnet werden muss und der Sachstand in den vorherigen Stand gesetzt wird, oder ist mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen sich selbst einzustellen, als gegeben hin zu nehmen?

    (2)

    Sie schreiben „Eine Abgabe der Strafanzeige an eine andere Behörde ist nicht zu veranlassen (§140 GVG), da nur wenige Personen mit der Bearbeitung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Augsburg befasst waren und von der ausreichenden Objektivität der übrigen Personen der Staatsanwaltschaft Augsburg  auszugehen ist!“

    Mittlerweile hat die Bearbeitung dieses Falles sehr wohl die Objektivität, selbst des leitenden Oberstaatsanwaltes Herrn Wxxx verloren.

    Dieses belegt auch die Auffassung der Dienstaufsichtsbeschwerde die er bearbeitete. Es ist sehr wohl davon auszugehen, dass der Leiter dieser Staatsanwaltschaft alles unternehme, um seine Behörde zu schützen und Fehler die durch seine Mitarbeiter getätigt werden deckt, damit diese nicht weiterverfolgt werden.

    [1] Insbesondere bleibt für mich fraglich, warum der Verein PeTA Deutschland e.V., der seinen Sitz in Stuttgart hat, hier Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg stellt.

    [2] Warum wurden diese Strafanzeigen ohne Prüfung auf Zuständigkeit angenommen? Nach meinem Hinweis übergab man sofort auf einmal die Akten an die Staatsanwaltschaft Görlitz!

    [3] Wie kam es zu der Entscheidung mich kurzfristig zur Fahndung auszuschreiben und dieses nur beim Flughafen München. Andere Polizeidienstellen hatten keine Fahndungsnotiz vorliegen. Hier liegt der Verdacht offen, dass Mitarbeiter von PeTA einen sehr persönlichen Kontakt zur Staatsanwaltschaft Augsburg besitzen.

    [4] Warum verweigert man mir die Akteneinsicht, obwohl mir dieses als Beschuldigter rechtlich zusteht. Auch hier ist der leitende Oberstaatsanwalt involviert, da ich ihn telefonisch darüber nochmals nach meinem Antrag informierte.

    [5] warum werden mir bis heute sechs Monate nach der vorübergehenden Festnahme immer noch nicht die Konkreten Vorwürfe aufgezeigt. Ich habe erst durch Ihr Schreiben von den Vorwürfen Kenntnis erlangt, wobei auch dieses nicht ausreichend sind. Ein Artikel besteht aus unzähligen Wörtern, man sollte mir schon einmal offenlegen welche Aussage in dem Artikel rechtfertigen soll, dass fünf Bundesbeamte am Flughafen München mich mit Maschinenpistolen bewaffnen direkt am Gate abfangen und abführen.

    [6] Warum wurde der simple Adressabgleich nicht bei der üblichen Passkontrolle durchgeführt? Wie dieses bei der Ausreise der Fall war wo ich wieder festgehalten wurde, da man von Seitens der Staatsanwaltschaft trotz meiner Anfrage nicht in der Lage war die Fahndungsnotiz zu löschen.

    Und da sie die Behauptung aufstellen, die Staatsanwaltschaft Augsburg hätte mich über die Bundespolizei in ausreichender Form als Beschuldigter aufgeklärt. Ich wurde mit den Worten aus Deutschland entlassen, „Wir können immer noch nicht sagen was man ihnen vorwirft – sie dürfen ausreisen!“

    (3)

    Sie schreiben weiter „Im Übrigen ist der Vorgang nicht von herausragender Bedeutung oder einem Gewicht, was alleine eine Übertragung auf eine andere Staatsanwaltschaft rechtfertigen könnte.“

    Diese Aussage verletzt Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes! Dort steht „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Wie kann es also sein, dass eine Staatsanwaltschaft gegen sich selbst ermitteln darf, gegen die Rechtsbeugung im Amt vorgeworfen wird und dieses auch im Einzelnen belegt werden kann. Gleichzeitig ist diese Staatsanwaltschaft bereits in mehreren Fällen negativ in die Schlagzeilen geraten. Insbesondere im Wikipedia Eintrag zu dieser Staatsanwaltschaft findet man die Vorwürfe:

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg sieht sich besonderer öffentlicher Kritik ausgesetzt. Sie war mit mehreren spektakulären Fällen befasst, die in der Bevölkerung oftmals den Eindruck erweckten, wonach die Behörde nicht objektiv arbeiten würde. Es kam zu einigen dubiosen Vorgängen. Der Staatsanwaltschaft Augsburg wird vorgeworfen, sich von den Interessen Politischer Parteien, insbesondere von der CSU, beeinflussen zu lassen und demzufolge in manchen Fällen besonders eifrig (z. B. gegen Kritiker), in anderen aber überhaupt nicht zu ermitteln (bzw. Verfahren zu Unrecht einzustellen), je nach politischer Vernetzung des Betroffenen.[2][3][4] Dieser vermeintliche Nepotismus (bzw. Klüngel / Amigo-Wirtschaft) wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Grundgesetz. Besondere Bekanntheit erreichten dahingehend die folgenden Fälle:

    Abzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_Augsburg

    Und da sind sie tatsächlich der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft Objektiv gegen sich selbst ermitteln kann?!?

    Fakt ist unteranderem auch eins. Der Verein PeTA Deutschland e.V. stellt unberechtigte Strafanzeigen am laufenden Band. Diese werden von den bearbeitenden Staatsanwaltschaften zeitnah eingestellt. Warum die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht in der Lage ist Fälle von 2014 auf Rechtsgrundlage zu prüfen und den Beschuldigten über die Vorwürfe aufklären kann, damit dieser sein Recht wahrnehmen darf, sich zu rechtfertigen ist ein weiterer Punkt der in meinen Augen es erschwert, der Staatsanwaltschaft Augsburg das Ermittlungsverfahren gegen sich selbst zu übertragen.

    Der Verein PeTA Deutschland e.V. ist unteranderem auch in dem Rechtsbeugefall der Staatsanwaltschaft Kiel involviert. So übernahm PeTA unteranderem die Transportkosten für einen (ILLEGAL)beschlagnahmten und zwangsverkauften Elefanten nach Belgien. Hier wurde das Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen Staatsanwältin, der Staatsanwaltschaft Kiel entzogen!

    Aus den aufgezählten Gründen möchte ich sie bitten das Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg an eine neutrale Staatsanwaltschaft abzugeben, um die von mir aufgezählten Verdachtsgründe aus der Welt zu räumen.

    Weiterhin fehlt immer noch eine Stellungnahme wann und in welcher Form ich Akteneinsicht als Beschuldigter erhalten kann. Die Staatsanwaltschaft Görlitz scheint ja bis heute das Verfahren nicht übernommen zu haben, sodass die Ermittlungen ja immer noch bei der Staatsanwaltschaft Augsburg liegen dürften.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

  • PeTA zieht Strafanzeige zurück

    Wieder einmal kann nachgewiesen werden, das PeTA falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt, und diese sogar öffentlich verbreitet und somit unschuldige von PeTA ausgesuchte Opfer, verleumdet!

    Es geht um die Strafanzeige gegen einen Köckelwicker Landwirt. PeTA ist wie immer ohne Beweise zu besitzen, oder gar selbst vor Ort gewesen zu sein mit einer Strafanzeige gegen diesen Landwirt vorgeprescht. Dieses ist ein übliches Verfahren von PeTA und dient nur dazu um Aufmerksamkeit zu erlangen, da PeTA selbst im aktiven Tierschutz nicht aktiv ist!

    GERATI hatte über diese stupide PeTA-Strafanzeige ausführlich berichtet.

    Ab jetzt kann man bei jedem Stallbrand PeTA Anzeigen

    Nun musste der Hobbyjurist und Leiter der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck einräumen, dass die von PeTA gestellte Strafanzeige falsch gewesen sei.

    „Da waren wir vielleicht ein bisschen zu schnell“

    Zitierte die Münster-Landzeitung diesen Hobbyjuristen! Mit diesem Artikel kündigte PeTA an, die Strafanzeige gegen den KöckelwickerLandwirt zurückzuziehen. Gleichzeitig verschwand auf der Webseite von PeTA die Pressemitteilung über die Ankündigung der Strafanzeige. Da scheint sich Dr. Edmund Haferbeck wohl wieder einmal in die Hosen zu machen (Achtung! SATIRE!!!), denn ansonsten bleiben diese Pressemitteilungen als Prangerliste stehen, auch wenn die Unschuld des Betroffenen durch ein Ermittlungsverfahren festgestellt wurde.

    Man darf wohl hier die Vermutung äußern, dass die Anwälte des Landwirtes hier PeTA einmal gehörig auf die Finger gehauen haben. Leider wird auch dieser Schmerz viel zu schnell verschwinden und die vermutlichen Geldbußen werden locker flockig von PeTA aus den Spendengeldern bedient.

    Wer jetzt denkt das PeTA sich öffentlich entschuldigt wird wie immer schwer enttäuscht!

    Offiziell findet man auf den von PeTA betriebenen Webseiten und in den sozialen Netzwerken, die von PeTA betrieben werden, keine Entschuldigung, oder Bedauern für das Leid, was man diesem unschuldigen Landwirt angetan hat, der Opfer eines perfiden Brandanschlag wurde. Verwunderlich ist auch das PeTA, jetzt nachdem Bekannt wurde, dass es um einen Brandanschlag sich handelt, keine Strafanzeige gegen den Brandstifter stellte.

    Keine Klage von PeTA? – Hat PeTA etwas zu verbergen?

    Haben Tierrechtler den Hof in Band gesteckt?

    Dieses scheint vermutlich PeTA nun einzuräumen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass PeTA keine Strafanzeige gegen den Brandstifter der für den Tod von Tieren zuständig ist, stellt. Aber PeTA stellt generell keine Anzeigen, auch wenn dabei Tiere getötet oder verletzt werden, wen der Verdacht besteht, dass es sich bei diesem feigen Anschlag um eine Aktion von Tierrechtfanatikern handeln könne. Siehe oben verlinkten Artikel.

    So urteilt PeTA, also mit zweierlei Maß. Sterben Tiere auf einen Bauernhof, wird der Bauer verklagt, obwohl es keinen einzigen Anhaltspunkt für PeTA gibt, dass ein Fehlverhalten des Landwirts vorliegt. Schlimmer noch, PeTA urteilt aus Medienberichten oder irgendwelchen Meldungen von sogenannten Whistleblowern. Geprüft auf den Wahrheitsgehalt werden diese Meldungen von PeTA nicht. Uns so stürmt PeTA immer wieder ohne nachzudenken vor und wundert sich dann, dass ihnen Strafzahlungen ins Haus flattern. Diese werden dann als juristische Tierrechtsarbeit und Beratungskosten im Wirtschaftsjahresbericht verschleiert. Im Jahr 2017 waren es 75.088,01 €, wie PeTA selbst angibt! Das sind immerhin 1,14 % der gesamten Spendeneinnahmen von PeTA. Kaum zu glauben, was ein Tierheim mit 75.000 € alles für Tiere tun könne.

    Würde sich PeTA aber einmal richtig über den Fall informieren, so hätte man längst der Erkenntnis erlangen müssen, dass in dieser Region ein Feuerteufel unterwegs ist, der es nicht nur auf landwirtschaftliche Betriebe abgesehen hat. Natürlich kann es auch sein, dass PeTA hier noch tiefere Erkenntnisse besitzt. Denn wie behauptet Dr. Edmund Haferbeck immer wieder. PeTA wird rundum fassend von allen Seiten informiert und erhält immer wieder auch anonyme Berichte.

    Vielleicht kennt PeTA sogar den Täter, der für den Tod von 7 Rindern verantwortlich ist, und deckt diesen nur, weil er aus der Tierrechtsszene stammt! Wie stand es bei PeTA zum Thema Alf auf deren Webseite (nachzulesen unter Archive.org)!

    Die Alf (Animal Lieberations Front) ist ein legitimes Mittel der Tierrechtsbewegung!

  • Statusbericht PeTA vs. GERATI (2)

    Nun ist es wieder einmal Zeit, ein Update über den Stand der stupiden Klagewelle von PeTA gegen GERATI abzugeben.

    Um es vorwegzunehmen! Nein, ich weis immer noch nicht genau, was PeTA mir in seinen Strafanzeigen im eigentlichen Sinne vorwirft. Eins scheint mir jedoch mit dem heutigen Sachstand klar zu sein. In Bayern arbeitet die Justiz sehr komisch. Warum! Mehr gibt es in diesem Artikel.

    Ich besitze jetzt die Aktenzeichen der Görlitzer Staatsanwaltschaft, die aber bis heute mich auch nicht über die Vorwürfe aufgeklärt hat. Es wurde auch noch nicht entschieden, ob man die Strafanzeigen von PeTA überhaupt übernimmt. Wenn nicht geht alles wieder nach Augsburg.

    Was ist seit dem letzten Update alles passiert?

    Post von der Staatsanwaltschaft Augsburg

    Gegen die Einstellungsverfügung gegen das Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg habe ich selbstverständlich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Und hier das Bayrische Justiz Kasperle Theater, frei nach der Augsburger Puppenkiste, weiter.

    Meine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München habe ich wie folgt tituliert:

    Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens 100 Js 117152/18

    In dieser Beschwerde habe ich als Erstes mich dahin gehend geäußert, dass es für mein Rechtsverständnis sehr schwer nachvollziehbar ist, dass eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung von der Person bearbeitet wird, gegen die diese Strafanzeige wegen Rechtsbeugung sich richtet! Vergleich bar ist das, wenn ein Straftäter gleichzeitig Richter in seinem Verfahren wäre.

    Generalstaatsanwaltschaft lehnt Beschwerde ab!

    Ich musste tatsächlich das Schreiben mehrfach lesen, bis ich begriff, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft die Beschwerde auf meine Fachaufsichtsbeschwerde abwies und nicht auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.

    So kann man Folgendes in dem Schreiben lesen.

    Bei der Beschwerde handelt es sich um eine Aufsichtsbeschwerde.

    Der Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft wurde am 28.06.2018 verfasst! Die Mitteilung über meine Fachaufsichtsbeschwerde wurde aber erst am 13.07.2018 durch den leitenden Staatsanwalt in Augsburg bearbeitet!

    Ist die Generalstaatsanwaltschaft nun hellseherisch veranlagt, dass sie bereits 16 Tage bevor der Oberstaatsanwalt überhaupt meine Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet, davon ausgeht, dass ich mich wegen dieser Beschwerde?

    Aber es kommen noch mehr Details zum Vorschein!

    Die Generalstaatsanwaltschaft sendete ihr Schreiben an eine Adressform, die es seit 2015 nicht mehr gibt. Nach einigen Recherchen fand ich diese Angabe bei einer Abmahnung, die ich PeTA zukommen lassen habe. Gleichzeitig verweist man aber auf meinen Briefbogen und gibt trotzdem die falsche Adresse an und macht aus dem Blok ein Bok und schreibt Golden mit zwei dd. Aber das Beste ihr lest erst einmal selbst den Bescheid.

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    Seite 2
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    Dazu habe ich heute folgendes Schreiben per Fax gesendet.

    GERATI, Silvio Harnos, BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien

    Generalstaatsanwaltschaft München

    Karlstraße 66

    80335 München

    Deutschland

    per Fax: 089 / 5597-xxx

     

    06.08.2018

    Einspruch gegen den Bescheid vom 28.06.2018 und Antrag auf Widereinsetzung in den Vorigen Stand – 25 Zs 1932/18 f

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ihren Bescheid habe ich am 31.07.2018 per Postbrief erhalten. Für den weiteren Verlauf möchte ich sie bitten, vom Briefversand auf Grund der langen Laufzeit abzusehen und mir ihre Schreiben per Fax +49 (0)3581 7921529 zu zusenden. Ich versichere ihnen, dass nur ich dieses Fax einsehen kann.

    Der Bescheid über die Nichtstattgebung meiner Beschwerde von Ihnen, richten sie gegen eine Fachaufsichtsbeschwerde!

    Von meiner Seite wurde jedoch Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg gestellt. Siehe Seite 5 meines Schreibens an die Staatsanwaltschaft Augsburg!

    Nach ihrer Aussage liegen ihnen ja alle Akten vor, was ich deutlich zu bezweifeln mag!

    Für mich ist es unerklärlich wie es sein kann, dass eine Staatsanwaltschaft gegen die Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt wurde, hier gegen sich selbst ermitteln darf. Auf Seite 1 meines Schreibens forderte ich die Staatsanwaltschaft Augsburg auf, dieses Ermittlungsverfahren an eine neutrale Behörde abzugeben!

    Vorsorglich verweise ich hier auf das noch laufende Verfahren der Kieler Staatsanwaltschaft, wo auch PeTA involviert ist.

    Sie schreiben im zweiten Absatz, dass sie unter „Beiziehung der Akten“ entschieden haben.

    Dieses lässt sich bezweifeln, da mir von Herrn Effinger der Polizeidienstelle KPI Augsburg am Telefon mitgeteilt wurde, dass die Akten leer und eine weitere Strafanzeige von PeTA eingetroffen sei. Zu dieser Äußerte er sich, dass er PeTA bitten möchte Stellung zu beziehen worin sie bei der Äußerung „PeTA will auch Blindenhunde verbieten lassen“ eine Verleumdung sehe. Immerhin gebe ja PeTA selbst öffentlich zu, gegen jede Tierhaltung zu sein! Weiterhin kann man dieses Aussagen auch unter den FAQ von PeTA herauslesen.

    Nun frage ich mich welche Akten ihnen vorgelegt wurden, wenn man von Seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht einmal in der Lage ist, die Vorwürfe gegen meine Person konkret zu benennen (siehe meine Schreiben), was die Pflicht der Staatsanwaltschaft ist. Trotz Anfrage auf Akteneinsicht, die mir nach §147 Abs. 4 StPO als Beschuldigter zusteht, wurde darauf bisher nicht reagiert.

    Das selbe gilt für den Antrag von Aufnahmen von Beweisen nach §163a Abs. 2 StPO für meine Entlastung!

    Hier werden meine Rechte als Beschuldigter regelrecht mit den Füßen getreten!

    Im Absatz 3 der Seite 2 stellen sie die Behauptung auf die Staatsanwaltschaft Augsburg hätte jedoch ausreichend Rechnung getragen in dem sie in der Fahndungsausschreibung Verleumdung zum Nachteil von PeTA Deutschland e.V als Tatvorwurf bezeichnete.

    Dieses ist jedoch Falsch! Auf der Fahndungsauschreibung stand weder etwas von PeTA! Es stand da wegen Verletzung des deutschen Tierschutzgesetzes und wegen Verleumdung und nichts weiter. Ich hatte als erstes die Vermutung bei der Strafanzeige handelt es sich um Soko Tierschutz, da diese in Augsburg ihren Sitz hat! Das diese von PeTA stammt wurde erst nach einem Rückruf mit der Bereitschaft der Staatsanwaltschaft Augsburg erklärt, wobei da wiederum nicht die Anschuldigung konkretisiert wurden.

    Von der Bundespolizei teilt man mir mit ich solle mich an die Staatsanwaltschaft wenden um zu erfahren was man mir im Einzelnen vorwirft. Was ich am nächsten Montag auch tat. Diese wiederum hier in Form von Frau Rxxxx teilte mir mit ich solle mich an die Polizei wenden solle.

    Ich ging zur bayrischen Staatspolizei im Hauptbahnhof München. Diese schickten mich zur Bundespolizei im Hauptbahnhof. Beide Behörden konnten mir keine Auskunft über die Vorwürfe geben!

    Bei dem Anruf der Bundespolizei am Flughafen München bei der Bereitschaft der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden zwei Aktenzeichen aus dem Jahr 2014 aber kein konkreter Tatvorwurf genannt. Auch ihnen müsste klar sein das Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2014 verjährt sind.

    Daraufhin rief die Bundespolizei erneut an und präsentierte mir dann 3 neue Aktenzeichen ohne Nennung der konkreten Tatvorwürfen.

    Ich sollte dann ein Protokoll unterschreiben, wo ich ankreuzen sollte, dass ich keine Auskunft zu den Vorwürfen mache.

    Das wäre der Punkt Nötigung im Amt!

    Erstens muss ich mich als Beschuldigter nicht selbst belasten und zweitens wie soll ich Stellung nehmen, wenn man mir nicht sagt was man mir konkret vorwirft. Verleumdung kann vieles sein. Interessant wäre ja auch die Strafanzeige wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes. Von Seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg dürfte es wohl leicht herauszufinden sein, dass ich im Jahr 2008 nach Indonesien ausgewandert bin und erst im Februar 2018 das erste mal wieder in Deutschland eingereist bin. Wie soll ich dann, gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben? Oder gilt neuerdings auch die Deutsche Gesetzgebung zum Tierschutzgesetz auch in Indonesien?

    [amazon_link asins=’B005DERX1M‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’fa5e756d-995e-11e8-aef6-f11ab7ec3e92′]Da ich vermute das PeTA mir vorwirft Civetkatzen zu halten, dürfte sich der Vorwurf allein da schon relativieren, dass PeTA bis heute nicht selbst in Indonesien war und ich keine Civetkatzen halte. Aber auch wenn ich welche halten würde, dürfte hier die indonesische Gesetze Anwendung finden!

    Das ich die Vorlage von Zweitakten durch die Staatsanwaltschaft Augsburg bezweifele liegt auch daran, dass sie eine völlig alte Adresse die ich bisher in diesem Verfahren noch nie gegenüber der Staatsanwaltschaft Augsburg angegeben habe benennen. Wobei dies auch von ihrer Seite gänzlich falsch geschrieben wurde. Ein Blick ins Impressum und bei den hinterlegten Domaindaten von gerati.de, würde ihnen die richtige Anschrift aufzeigen.

    Ich habe dann doch einmal die Mühe gemacht zu recherchieren wie sie zu dieser Anschrift gekommen sind. Und siehe da ich habe im Februar 2014 PeTA abgemahnt, als diese Anschrift noch Rechtsgültig war.

    Da die Akten jetzt vorliegen gehe ich davon aus, dass sie die Staatsanwaltschaft Augsburg anweisen mir als Beschuldigter die Einsicht zu gewähren, damit ich endlich die tatsächlichen Tatvorwürfe erfahre!

    Es müsste sie doch auch wundern, dass man mir bis zum heutigen Tage von Seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht die Vorwürfe im Detail aufgezeigt hat. Vorsorglich verweise ich auf das Gesetzbuch, dass sie ja durch ihren Beruf kennen sollten.

    Auch ist die Nutzung der von Ihnen gewählten Adresse fragwürdig, da sie ja selbst Absatz 6 der Seite 2 auf meinen Briefbogen eingehen, wo meine Anschrift korrekt angegeben worden ist.

    In Verbindung Adresse mit den Fehlern kann ich nur davon ausgehen, dass sie telefonisch Kontakt zum Strafanzeigensteller aufgenommen haben und ihnen die Adresse durchgegeben wurde. Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg waren ja Nachweislich keine Akten vorhanden bzw. diese waren leer, wie mir von der KPI Augsburg mitgeteilt wurde!

    Um zum Ende dieses Schreibens zu kommen.

    Meine Beschwerde richtete sich nicht gegen die Fachaufsichtsbeschwerde, die zu guter Letzt auch erst nach dem verfassen ihres Bescheides durch die Staatsanwaltschaft Augsburg bearbeitet wurde. Wie soll ich dann mich beschweren können, wenn es zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt keine Bearbeitung stattgefunden hat! Diese wurde am 13.07.2018 durch den leitenden Oberstaatsanwalt Wxxx erst bearbeitet. Ihr Bescheid stammt vom 28.06.2018!!!

    Sie hingegen, geben also schon vorher einer Beschwerde die Ablehnung, bevor ich mich dagegen beschweren kann, da diese mir zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht vorlag.

    Fakt ist, ich habe mich darüber beschwert, dass eine Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft Augsburg, gegen sich selbst und deren Mitarbeiter, selbst von diesen beschuldigten Mitarbeitern bearbeitet wurde. Rein rechtlich schon ein sehr fragwürdiges Vorgehen, da ich diesen Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft Augsburg Rechtsbeugung im Amt vorwerfe.

    Am Fall der Staatsanwältin in Kiel, sieht man das dieses durch eine neutrale Staatsanwaltschaft bearbeitet wird. Warum geht das nicht in Bayern?

    Weiterhin wäre es einmal Schön, wenn man mir von der Staatsanwaltschaft Augsburg endlich einmal mitteilt was die genauen Vorwürfe waren, die jene Staatsanwaltschaft dazu nötigten, mich von mit Maschinenpistolen  bewaffneten Beamten direkt am Gate abfangen zu lassen und dann wie ein Schwerverbrecher oder Terrorist an allen Passagieren vorbei begleiten zulassen!

    Die ganzen Ereignisse lassen nichts anderes zu, als den Verdacht zu äußern, dass bei der Staatsanwaltschaft Augsburg zu Gunsten des Strafanzeigenstellers PeTA Deutschland e.V. Rechtsbeugung vorgenommen wurde. Insbesondere, da die Staatsanwaltschaft Augsburg ja nach meinem Hinweis selbst erkennen musste, überhaupt nicht zuständig zu sein.

    Dieser Verdacht scheint auch kein Einzelfall zu sein, wie der Wikipedia Eintrag zu der Staatsanwaltschaft Augsburg aufzeigt!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

  • Ab jetzt kann man bei jedem Stallbrand PeTA Anzeigen

    PeTA stellt Strafanzeigen am laufenden Band, ohne Beweise zu besitzen. Nach eigener PeTA – Aussage kann man sogar deuten, dass PeTA Berichte von Tätern nutzt, um Strafanzeigen gegen unschuldige Bauern zu erstatten!

    Das bei PeTA, zu deutsch nur Idioten arbeiten müssen (persönliche Meinungsbildung) wird immer deutlicher. Anders lässt sich das Stellen von stupiden Strafanzeigen, nicht erklären. PeTA muss immer wieder einräumen, bei Bränden überhaupt nicht vor Ort gewesen zu sein. Dadurch dürfte hier bereits eine Klagebefugnis von Haus aus wegfallen.

    Nun leistet sich ja PeTA eine aufgeblähte Rechtsabteilung, die wahrscheinlich den lieben langen Tag nichts zu tun hat. Und so muss es kommen, wie es kommen musste, aus lieber Langerweile werden unschuldige Bürger von PeTA auf illegaler Weise zu Straftaten bezichtigt. Ich persönlich kann darüber ja bereits ein Buch schreiben.

    Die radikale Tierrechtsorganisation PeTA, die selbst Straftaten nicht scheut, verklagte einen Landwirt aus Vreden-Köckelwick bei dem in der letzten Woche das Gehöft abgebrannt war. Laut PeTA Strafanzeige fehlten die Brandschutzmaßnahmen. Seit Jahren hat PeTA Hunderte von Landwirten wegen angeblicher Verletzung der Brandschutzmaßnahmen und fehlender Löschwasser Versorgung verklagt. Mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, wo sich diese Behauptungen bestätigten.

    Man muss sich einmal in die Lage der Opfer dieser PeTA Verleumdungskampagnen versetzen. Der Stall vielleicht sogar das angrenzende Wohnhaus abgebrannt und vor den Scherben der Existenz stehend und dann kommt PeTA mit so einer stupiden und völlig hirnrissigen Strafanzeige an. Ich hatte ja bereits erklärt, dass für Altbauten von Ställen es Bestandsrecht gilt und die Löschwasserversorgung durch die Kommune bereitgestellt werden muss. Dennoch verklagt PeTA den Landwirt.

    PeTA erstattet wahnwitzige Anzeige

    Im neusten Brandfall kam jetzt raus, dass es sich um Brandstiftung handelt!

    Anders wie in der Vergangenheit hinterfragen die Medien die Strafanzeigen von PeTA und bringen diesen Verein sichtlich in Erklärungsnot. Warum sich nicht der Verantwortliche der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck zu dieser Presseanfrage geäußert hat, ist wohl verständlich. Meine Anfrage an die Beauftragten einer ominösen Emnidumfrage wurde mit „Nicht Antworten“ an alle Befragten abgetan!

    Tierrechtler präsentieren Emnid Umfrage ohne Belege

    In diesem Fall wurde eine gewisse Agrarwissenschaftlerin Lisa Kainz von PeTA der Presse zum Fraß vorgeworfen. Diese äußerte sich wie folgt!

    Screenshot Facebook
    Screenshot Facebook

    Vor Ort beim Brand war niemand von PeTA. Wir bekommen die Berichte von Bränden und wenn dort keine Brandschutzmaßnahmen erwähnt werden, stellen wir Strafanzeige.

    Nun die Aussage man bekäme Berichte, da stellen sich für mich weitere Fragen auf. Von wem stammen diese Berichte und warum soll nur, weil Brandschutzmaßnahmen nicht erwähnt wurden, diese nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen vorhanden gewesen sein. Und wurde dieser Bericht, der PeTA zugespielt wurde, eventuell sogar vom Brandstifter selbst PeTA zugeschoben? In diesem Fall würde sich PeTA wohl selbst strafbar machen.

    Wie schon erwähnt ist mir kein einziger Fall bekannt, wo eine Strafanzeige von PeTA, in einem Brandfall von Erfolg gekrönt war.

    Opfer wird diffamiert und öffentlich als Straftäter durch PeTA hingestellt.

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    Schlimmer noch, die Pressemitteilungen werden nicht einmal gelöscht, sodass das Opfer weiter am Pranger steht, obwohl die Unschuld erwiesen ist. Für PeTA sind diese Strafanzeigen nur reine PR, wo auf Kosten des Steuerzahlers. Wo die Aussage gemacht werden sollte, das PeTA sich für den Tierschutz einsetzt. Nur wo, bleibt beim genauen Hinterfragen offen.

    Fazit:

    Nach PeTA Vorstellung kann also jetzt jeder PeTA wegen verdacht der Brandstiftung verklagen, da ja in den Presseberichten nichts davon berichtet wird, dass ein PeTA Mitarbeiter vor Ort war.

  • PeTA kürt wieder einen Erfolg, der keiner ist

    Mit einer Pressemitteilung preschte PeTA wieder einmal vor und feierte einen Erfolg, der so keiner sein kann. So teilte PeTA mit, das UNICEF die Zusammenarbeit mit dem Circus Krone aufkündigte!

    Als sogenannter Experte ließ PeTA den Diplomlosen Peter Höffken in ihrer Pressemitteilung zu Wort kommen. Dieser faselte davon, dass UNICEF sich aus Tierschutzgründen vom Circus Krone abgewandt hatte.

    So ganz kann dieses aber nicht stimmen, denn auf der im November 2018 stattfindenden Spendengala, tritt als Festrednerin die erfolgreiche Dressurreiterin Ann Kathrin Linsenhoff auf.

    Als Festrednerin für diesen Abend konnten wir die erfolgreiche Dressurreiterin Ann Kathrin Linsenhoff gewinnen. Sie ist seit April 2008 ehrenamtliche stellvertretende Vorstandsvorsitzende beim Deutschen Komitee für UNICEF und wird über das Thema „Für jedes Kind – Warum UNICEF (mir) so wichtig ist!“ sprechen.

    https://www.gut-ising.de/sport-freizeit-events/eventkalender/details/unicef-spendengala-2018.html

    Selbstverständlich habe ich bei Krone und auch bei UNICEF eine Anfrage bezüglich dieser Behauptung von PeTA, dass UNICEF aus tierschutzrechtlichen Gründen die Zusammenarbeit mit dem Circus Krone aufgekündigt habe, gestellt. Sollte ich dazu noch genauere Informationen erhalte, werde ich euch natürlich per Update informieren.

    Lustig ist es schon, wenn man die von PeTA gewählten Fotos, auf Facebook sich anschaut und gleichzeitig die Information erhält, dass eine erfolgreiche Dressurreiterin bei der nächsten Spendengala die Festrede hält.

    Spendengala im November 2018 vornehmer!

    Wenn man sich die geplante Veranstaltung anschaut, zielt diese auf ein ganz anderes Klischee ab. Als Dresscode ist festliche Abendgarderobe gefordert. Hier versucht man wohl ehern an die größeren Spender heranzukommen, die sich nicht unter das gemeine Volk mischen möchten.

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    Von seitens von PeTA und deren Mitarbeiter sind keine Spendenleistungen an das UN-Kinderhilfswerk bekannt. Dass man dann Menschen die mit Enthusiasmus die sich dafür engagieren, dass Spenden für Not leidende Kinder gesammelt werden, wie hier im Fall des Circus Krone, von PeTA und anderen Tierrechtlern diffamiert, ohne konkrete Beweise vorlegen zu können, ist schon erschreckend.

    Das Wichtigste ist für diese Tierrechtler nur eines, dass sie sich profilieren können und das auf den Rücken unschuldiger Not leidender Kinder!

    SCHÄMT EUCH PeTA!!!

    UPDATE:

    Da war ich gerade fertig mit dem Artikel, da kam die Antwort auf meine Presseanfrage von UNICEF herein.

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    Vielen Dank für Ihre Fragen.

    UNICEF hatte nie eine Kooperation mit Zirkus Krone. Deshalb sind wir der falsche Ansprechpartner. Dies haben wir Peta mitgeteilt.

    Die erwähnte Veranstaltung wurde von der Münchner Tageszeitung TZ mit dem Zirkus durchgeführt. Wir hatten keinen Einfluss darauf.

    Erlöse aus der Veranstaltung flossen in die jährliche Medienpartnerschaft von TZ und UNICEF für Kinder in Entwicklungsländern und Krisengebieten. Diese Partnerschaft beinhaltet zahlreiche weitere Initiativen und Aktionen.

    Von der TZ haben wir erfahren, dass im kommenden Jahr keine Veranstaltung mit dem Zirkus geplant ist. Dies haben wir Peta mitgeteilt. Zum Zirkus Krone haben wir uns nicht geäußert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rudi Txxx

    Abteilungsleiter Presse / Sprecher

    Bereich Kommunikation und Kinderrechte

    _____________________________________________

     

    Antwort auf meine Presseanfrage 02.08.2018 – 16:15 Uhr WIZ

    Also PeTA lügt hier vorsätzlich in einer Pressemitteilung! Was kann man diesem Verein denn wirklich noch Glauben!

  • ÖFFENTLICHE BRIEFE AN MEDIEN UND POLITIKER (9)

    Gastartikel: Dieses Mal ein Schreiben an die Stadtverwaltung von Ingolstadt, nach dem knappen Berufsverbot gegen Zirkusse.

    Donaukurier GmbH
    Stauffenbergstr. 2a
    85051 Ingolstadt

    Zirkus Krone   –  Verbot von Wildtier-Zirkus auf städtischen Flächen in Ingolstadt

    Sehr geehrte 22 mit Vernunft ausgestattete Damen und Herren, Hallo an die 24 Wahrheitsleugner,

    eines war vorauszusehen, der von den Grünen getriebene Antrag gleicht wie ein Ei dem anderen den schwachsinnigen Pseudoargumentationen der Tierrechtscliquen.  Selbst die Wortwahl stammt aus dem Souffleurkasten dieser Unruhestifter.  Auf den pseudowissenschaftlichen Hintergrund in den Auslassungen von Labertaschen, wie Würz, Fischer u. Co. will man schon gar nicht mehr Bezug nehmen.  So bösartig verlogene, wie unbewiesene angebliche Beobachtungen von Tierqualen während eines Tierschaubesuches sagen schon alles. Man ist selbstverständlich viel schlauer als Veterinärmediziner und wirkliche Experten, wobei ich das Wort Experte schon zum Unwort erklären würde, da jeder – aber auch wirklich jeder eingebildete Trottel das für sich und seine mittelmäßige Resthirnausbeute zu nutzen scheint, wie man sieht:

    „…Die Tierhaltung im Zirkus, insbesondere bei Circus Krone, ist uns dabei ein Herzensthema geworden. Regelmäßig besuchen wir den Betrieb und dokumentieren dabei immer wieder Verhaltensstörungen bei Pferden, Löwen und Elefanten. Diese Stereotypien, da sind sich Verhaltensbiologen einig, sind ein Zeichen für erhebliches Leiden…“.  Oder der hier : „… sicher können Sie nachvollziehen, dass eine solche Entscheidung ein Schlag ins Gesicht jedes Tierfreundes ist, der seine Freizeit seit Jahren für den Schutz dieser Tiere ‚opfert’…“  

    Man könnte jeden Satz dieser Laienprediger ins Nirvana schießen, lassen wir das mal und bleiben beim Opfer…. Wer opfert hier was? Doch wohl eher diejenigen, die tagtäglich Umgang mit ihren Tieren pflegen. Diese sind die echten und ehrlichen Tierschützer, die sich aber nicht als Opfer sehen, weil das von Kindesbeinen an ihre Berufung ist! Davon können selbsternannte Klugscheißer oder diejenigen, die durch weiter nichts auffallen als durch Nachplappern aus Märchenbüchern, nicht mal träumen.  Wobei der Hauptinhalt des Daseins dieser Traumtänzer einzig und allein aus unsinnigen Utopien von einer tierbefreiten Welt besteht, wofür ihre ganze Energie drauf geht. Das Leben nur mit der Suche nach Negativem zu verbringen und wenn man partout nichts findet, man sich seine eigenen Doktrin zusammen bastelt. Das ist einfach krank !

    Einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen, die einen Nutzen für die Gesellschaft bringt kann man von jenen „Opfern“ scheinbar kaum erwarten, wenn man fast jedem Zirkus hinterher reist, Mitarbeiter und sogar Besucher mit Verleumdungen und Diffamierungen belästigt, beleidigt und schon Kinder einschüchtert. Vor sturer Bösartigkeit die wertvollen Mensch-Tier-Beziehungen erkennen, gern auch zu diskutieren oder gar genießen, wird ersetzt durch Geschrei und in feiger Absicht einen Zirkus zwar zu betreten aber nur um sprichwörtliche „Scheißhausparolen“ an die Toilettenwände zu schmieren, was auch an Wagen und Plakaten zu sehen ist.

    Was soll man jetzt von einer politischen Elite halten, die mit ihrem Tun diese Auswüchse geradezu gluckenhaft bebrütet…?!

    Die Herrschaften von „4Pfoten“ führen als Beispiel für Zirkus ohne Tiere u.a. den Zirkus FlicFlac an und loben ihn dafür. Im letzten Weihnachtsprogramm kündigte FlicFlac nun aber eine in Monte Carlo prämierte Tierlehrerin an, die NUR mit Hunden und einem Pferd auftreten sollte. Nicht mal mit, nach völlig irreführender und unzutreffender Bezeichnung, Wildtieren….   Und sofort wurden ShitStorms angezettelt und dem Zirkus mit Gewaltanschlägen gedroht, sodaß schließlich der Vertrag annulliert wurde, aus Angst vor kriminellen Übergriffen….! Das muß man sich mal vorstellen: das kulturelle und gesellschaftliche Leben wird von Idioten dominiert !  Wo bitte finden Ihre sauberen Gewissensagitatoren hier noch irgend einen Bezug zur Demokratie?!

    Worin ist begründet, daß jeder x-beliebige Kommunalkasper mit seinem Platz im Stadtparlament ein Dauerticket für solch eine arrogante Grundhaltung erwirbt, sich auch nicht höchst persönlich und gründlich von dem zu überzeugen hat, daß zur Diskussion und Abstimmung steht?  Im Ratssessel lümmelnd die Pamphlete von Verleumdungspropheten verkünden zeugt eher von einem recht unterentwickelten Gewissen.

    Gebetsmühlenhaftes Dauergeschwafel von offensichtlichen Lügenparolen, dargeboten von profilneurotischen angeblichen Experten, die mit Phantastereien über Zahlen, was Tier-Zirkus ablehnende „Mehrheiten“ angeht, ihre Para-Religiöse Ideologie zur Schau tragen, machen noch lange keine Wahrheit aus diesem Blödsinn.  Und wenn wir schon bei Zahlen sind: zu empfehlen ist dringend eine Recherche wie man mit gekauften sog. Freunden, Stimmen oder gar maschinell mittels SocialBots seine Mehrheiten zusammen schwindeln kann!  Soviel blinder Realitätsverlust ist dringend behandlungspflichtig!   (Vgl.TLZ 16.06.18 „vorsicht, wir werden manipuliert“).

    Außerdem ist mittlerweile die Tatsache bekannt, daß nur ca. ein Viertel der deutschen Journalisten unvoreingenommen und unparteiisch ist und handelt. Sie werden also in dem Restpool, der wiederum zu fast 70% von den Grünen beeinflußt wird, immer einen finden, der entsprechend  verzerrte Berichte verfaßt in denen die Wahrheit solange verbogen wird bis es passt. Insofern ist auch das Anführen von Beiträgen aus dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen (z.B.“Frontal 21“ ) nur bis zu einem gewissen Grad ohne Tabletten verträglich.

    Bei Ihrer „Gewissensabstimmung“ ist einigen der Damen und Herren nach dem Vorbeimarsch am Tierrechtsmob vor der Tür, wohl auch gleich noch das Rechtsverständnis in die Hose gerutscht.  Mit diesem Verbot verstoßen Sie nämlich lt. entsprechender OVG-Urteile gründlich gegen geltendes Recht. Diesbezügliche Rechtskonformität hat aber z.B. bei den Grünen noch nie zu den Kernkompetenzen gehört. Also auch nichts Neues. Welches Gewissen also?!  Wenn Entscheidungen auf Fehlbeurteilungen basieren und durch Ahnungslosigkeit oder vordergründige Parteinahme für Randgruppen mit eindeutig extremistischer Ideologie unter dem Vorwand des Tierschutzes gefällt werden, dann ist das einfach nur zutiefst gewissenlos!  Für den Fall  der fachlichen Ahnungslosigkeit wäre „Klappe halten“ angezeigt gewesen.  Alles andere ist eines solchen Postens unwürdig, weil höchst ungerecht. Wer Gewissensbisse verspürt muß ja keinen Zirkus besuchen, hat aber kein Recht seine persönliche Einstellung der Allgemeinheit aufzudrücken !

    Insofern ist diese ungeheuerliche Rechtsbeugung, auch unter dem scheinheiligen Mäntelchen einer Gefahrenabwehr, keines Falls vorurteilsfrei, nicht der Wahrheit entsprechend und somit  abzulehnen!  Dieser primitiven Logik folgend müssen Sie auch alle anderen Tierhaltungen auf die Agenda setzen. Immerhin sind von 1998 bis 2015 rund 1100 Todesfälle durch Tiere belegt. Darüberhinaus nur 1 ( in Worten EIN ! ) Todesfall durch ein Zirkustier, einen Elefanten,   in dem Fall ein „Mitwirken“ von Tierbefreiern aber nicht ausgeschlossen werden konnte….

    Abschließend zitiere ich hier die Feststellung von Papst Benedikt XVI aus dem Jahr 2011, in der er die „…zentrale Bedeutung der Gewissensbildung für Gesellschaft und Demokratie…“ darstellte. Sie dagegen halten es wohl eher mit dem Spruch von Otto Walkes:  „Sollte uns das nicht zu denken geben – ich denke NEIN…“

    Mit (Tier-) freundlichen und zirzensischen Grüßen

  • PeTA – wenn Dummheit wehtun würde!

    PeTA vermenschlicht alles, was sich nicht wehren kann. Dabei zeigt man gleichzeitig die eigene Unwissenheit auf, die sich in der puren Dummheit ihrer Mitarbeiter sich widerspiegelt!

    PeTA bezeichnet ja gern ihre Kritiker als „Spinner“. Dabei vergisst dieser Verein aber dabei gänzlich, dass ihre eigenen Mitarbeiter mehr als unfähig zu sein scheinen. Und dennoch betitelt PeTA diese Mitarbeiter als sogenannte „Experten“. Tagtäglich kann man auf den von PeTA betriebenen Seiten dieses erleben. Da werden Artikel und Kommentare geschrieben, wo man als normaler Mensch nur die Hände vor das Gesicht halten kann und dazu mit dem Kopf schütteln muss.

    Ein solches Beispiel präsentiert PeTA wieder einmal, mit dem Facebook-Artikel „Ich bin doch noch ein Kind“ der auf folgenden Artikel auf peta.de verlinkt.

    Galopprennen mit zweijährigen Pferden in München: PETA übt scharfe Kritik an missbräuchlichem Einsatz von Pferdekindern und fordert Absage des Rennens

    Das ein PeTA-Experte, sowenig Ahnung von Tieren hat, wie ich vom Fliegen eines Jumbojets, belegen sie jeden Tag aufs Neue. So kann eine studierte Meeresbiologin, die es zum Doktor geschafft hat, nicht einmal Plastikfische von lebendigen unterscheiden und hetzt auf den Aquariumbesitzer, das Veterinäramt.

    PeTA verprasst wieder Steuergelder, Plastefische gehören nicht in eine Bar

    Aber kommen wir jetzt einmal auf den neusten Artikel von PeTA.

    PeTA übt scharfe Kritik an missbräuchlichem Einsatz von Pferdekindern! Hier geht es um ein Galopprennen von zweijährigen Pferden in München. Das die Autorin des Artikels, Jana Hoger die Bezeichnung „Fohlen“ nicht kennt, ist wohl noch das geringste verwerflichste an diesem Artikel. Eine simple Nutzung des Internets würde dieser Nicht-Expertin aufzeigen, was sie für eine Dummheit von sich gibt!

    So findet man unter der Bezeichnung Kinder folgende Deklaration!

    Kind
    /kɪnt, Kínd/
    Substantiv, Neutrum [das]
    1a.
    noch nicht geborenes, gerade oder vor noch nicht langer Zeit zur Welt gekommenes menschliches Lebewesen; Neugeborenes, Baby, Kleinkind ein gesundes, kräftiges, neugeborenes, tot geborenes, ungewolltes, unerwünschtes, lang ersehntes Kind“

    1b.
    Mensch, der sich noch im Lebensabschnitt der Kindheit befindet (etwa bis zum Eintritt der Geschlechtsreife), noch kein Jugendlicher ist; noch nicht erwachsender Mensch „ein kleines, elfjähriges, halbwüchsiges Kind“

    Ein Pferd bezeichnet man nicht einmal umgangssprachlich als Kind, sondern immer noch als Fohlen. Auch wenn man den Vergleich auf dem Menschen zuließe, muss man schnell zu der Erkenntnis gelangen, dass ein Pferd nur bis zum 1. Lebensjahr als Fohlen bezeichnet wird.

    Aber die Aussagen von Jana Hoger werden noch besser und zeugen von Ihrem Unverstand. So schreibt sie in Ihrem Artikel:

    bei dem nur zweijährige Tiere zugelassen sind. Noch im Wachstum befindliche Pferde werden somit im Kindesalter zu unnatürlichen Höchstleistungen gezwungen und missbraucht.

    Da PeTA ja immer wieder menschliche Vergleiche zieht, könnte man also auch die Behauptung aufstellen, das Menschen bis zum 25. Lebensjahr nicht arbeiten dürfen, da sie ja bis dahin noch wachsen.

    Ach ja ich vergaß, bei PeTA arbeiten ja nur Akademiker, wie Herr Dr. Edmund Haferbeck ja in einer Pressemitteilung zu meiner Person mitteilte. Diese haben ja mehr studiert, als sich fachliches und praxisnahes Wissen anzueignen. Hier eine Presseantwort von Herrn Dr. Edmund Haferbeck, auf eine Anfrage zu meiner Person, durch Doggennetz.de.

    Herr Höffken hat gerade Rücksprache genommen, auch über den Vorstand: Wir geben keine persönlichen Daten von unseren Leuten raus, nur weil ein Spinner in Indonesien über uns her zieht. Die Dokumente liegen hier alle vor, es sind keine Fälschungen. Wir haben hier bei PETA im übrigen nur Akademiker, davon vier, die sogar promoviert haben.

    PETA Deutschland, Presseantwort von Dr. Edmund Haferbeck, 25.07.14 an Doggennetz (Karin Burger)

    Vermenschlichung von Tieren, hält keiner Analyse stand!

    Auch wenn man Tiere nur ansatzweise mit den Menschen vergleich würde, dürfte das Kartenhaus schnell von PeTA zusammenfallen. Die Argumentation, dass zweijährige Pferde nicht an einem Sportrennen teilnehmen dürfen, hackt dann bereits, wenn man sich anschaut, dass in der Schule es Sportunterricht gibt und dort auch regelmäßig Wettkämpfe stattfinden, die kleine Kinder und Jugendliche zu Höchstleistungen treiben.

    Ist PeTA also gegen den Sportunterricht an Schulen?

    Aber auch die stetige Behauptung in der Tierhaltung würden Tiere ausgenutzt, widerspricht sich dann, wenn man Tiere dem Menschen gleichsetzt! Jeder Mensch ist angehalten, einen Beruf zu erlernen und diesen auch einem größten Teil seines Lebens nachzugehen. Hier wird der Mensch vollständig ausgenutzt, egal ob einem der Job Spaß macht, oder nicht.

    Kinder müssen in die Schule und werden gezwungen zu lernen 😉

    Wenn PeTA Tiere dem Menschen gleichsetzt, warum soll dann nicht auch ein Tier zum Beispiel in einem Zirkus etwas lernen dürfen?

    Die Vermenschlichung von Tieren, die PeTA immer wieder zelebriert bekommt schnell Schlagseite. Dass sich PeTA auf Diskussionen zu solchen Themen nicht einlässt, zeigt, dass sie selbst nicht wissen, wie sie in ihre stetigen irrwitzigen Behauptungen argumentieren sollen. So verwundert es auch nicht, das Kommentatoren, unter solchen Beiträgen, die Kritik und Fragen äußern, deren PeTA nicht gewachsen ist, einfach dann mit der Begründung Beleidigung in den sozialen Netzwerken gesperrt werden.

    Da PeTA nicht bereit ist sich solchen Fragen und Argumentationen zu stellen, darf man dann schon einmal die Frage aufwerfen, ob diese Dummheit wehtut und ob man bei PeTA nur noch schreiend durch das Büro rennt, da diese Dummheit so schmerzt.

    Aber auch PeTA lernt dazu! Und so wurde der Betreiber von GERATI, Silvio Harnos, vom Spinner aus Indonesien zum selbst ernannten Blogger empor erhoben. Nun ich betreibe einen Blog, also hat hier PeTA tatsächlich einmal die Wahrheit erkannt.

    Vom Spinner aus Indonesien, zum selbsternannten Blogger

    [amazon_link asins=’B00ZZIPH9G‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’46224374-92d5-11e8-aaca-ddb2318e927c‘]Es ist also doch noch nicht Hopfen und Malz verloren. Unfähige Mitarbeiter scheinen bei PeTA nach und nach aussortiert zu werden. Anders lässt sich die Ausdünnung von Auftritten eines Peter Höffken für PeTA nicht erklären. Langsam stelle ich mir schon persönlich die Frage, ob er überhaupt noch für PeTA arbeitet. Vielleicht in der Kantine? Dann hätte er es tatsächlich den umgedrehten Weg, „vom Tellerwäscher zum erfolgreichen Geschäftsmann“ geschafft und somit ganz unten angekommen. Aber dieses sind alles nur persönliche Meinungsäußerungen. Ich glaube nicht, dass man sich um den Diplomlosen große Gedanken machen muss. Er hatte seine Chance gehabt und diese eben versaut.

    Mal sehen welcher von den PeTA Experten, als Nächstes so daneben haut.

  • Das Demokratieverständnis der Tierschutzallianz

    Die Tierschutzallianz beschwert sich in einem Leserbrief darüber, dass die schwaebische.de sich erdreistet noch über Zirkusse zu berichten.

    Dass die Tierrechtler Ihr eigenes Demokratie- und Rechtsverständnis haben, ist nichts Neues. Das jetzt aber die Tierschutzallianz (Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz) eine Partei, von den Medien verlangt nicht mehr über Zirkusse zu berichten, widerspricht der Presse- und Meinungsfreiheit. So äußerte sich der Landesvorsitzende der Tierschutzallianz Thomas Mosmann in einer veröffentlichten Pressemitteilung zu dem Artikel „Zirkusdirektor ärgert sich über Tierschützer“ der schwaebische.de wie folgt.

    „Anders als der Zollernalb-Kurier, der über keinen Zirkus mehr mit Wildtieren berichtet, berichtet die Schwäbische Zeitung wieder von den tollen süßen Tigern und den tollen Haltungsbedingungen des berühmt-berüchtigten Krawall-Zirkus Manuel Weisheit“, schreibt Thomas Mosmann, Tuttlinger Kreis- und Landesvorsitzender der Allianz.

    Demnach will diese Tierrechtspartei massiv die Pressefreiheit einschränken und Medien untersagen über Zirkusse zu berichten. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die öffentlich rechtlichen Fernsehsender bei der Übertragung des internationalem Zirkusfestivals von Monte-Carlo Attraktionen mit Tieren aus der Sendung herausschneiden und selbst die Gewinner von Darbietungen mit Tieren der Öffentlichkeit verschweigen. So was nennt man dann umfangreiche Informationsübermittlung der öffentlich rechtlichen Fernsehanstalten.

    Begründet wird dieses von der ARD und ZDF damit, dass Tierrechtler immer wieder einen massiven Shitstorm bei Übertragungen von Tierschauen in Zirkusse aufwarten.

    Wenn Medien sich nicht von Tierrechtlern einschützen lassen, kommen diese mit der Moral!

    Doch was ist daran moralisch verwerflich über einen Zirkus in den Medien zu berichten, der nachweislich keine Tierquälerei begeht! Die Vorwürfe der Tierrechtler sind an den Haaren herbeigezogen und frei erfunden. Möchtegern Tierschützer, denken sie seien ausgebildete Veterinäre, Verhaltensforscher und Tierpsychologen in einem.

    Sie stellen ihr nicht vorhandenes Wissen über dem Fachwissen von studierten Experte und scheinen gänzlich Beratungsresistenz zu sein. Aus kurzen Bewegungsabläufen von Tieren sehen diese Tierrechtler Verhaltensstörungen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um ein natürliches Verhalten, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Wie unter anderem dieses Video beweist.

    Die Argumentation der Tierrechtler ist immer dieselben und ist einfach zu widerlegen!

    So schreibt die Tierschutzallianz in ihrem Leserbrief weiter!

    Aus ethischer Sicht gebe es „keinerlei Rechtfertigung, Tiere zum Zweck des Gelderwerbs gefangen zu halten, zu dressieren und zum Vergnügen in der Manege vorzuführen“. Der moderne Zirkus komme auch „ohne Tierqual“ aus. „Namhafte Zirkusunternehmen wie der Zirkus Roncalli machen es vor und sind Garant dafür, dass Menschen der Zirkusbesuch wieder Freude bereitet, ohne dass Tiere leiden müssen.“

    Tierrechtler verweisen immer wieder auf die Ethik. Vergessen aber dabei, dass sie sich dabei nur die ethischen Anforderungen Vortragen, die ihnen gerade passen. Dabei werden Begriffe der Ethik auch gern einmal aus dem Kontext gerissen. Allein der erste Satz dieses Zitates belegt bereits dieses Herausreißen.

    Natürlich ist es nicht verwerflich Tiere zu halten und es spielt auch keine Rolle, ob die Tiere zum Gelderwerb gehalten werden, wie man auf Zoos und Zirkusse dieses deuten könnte. Jeder der ein Haustier hält macht dieses aus einem gewissen Vorteil heraus. Sei es das er glückliche Stunden mit seinem Haustier verbringen möchte, oder sich an der Schönheit eines Tieres oder seines Lebensraumes begeistern kann. Letzteres sehe ich im Bereich Aquarium angesiedelt.

    Die ethische Vorstellung, dass die Haltung und damit ist bei Tierrechtlern, jede Tierhaltung inbegriffen, verwerflich ist, ist eine Erfindung deren Selbst und spiegelt nicht die geltenden ethischen Grundlagen wieder. Und ja wo Tiere gehalten werden, wird es auch schwarze Scharfe geben. Dann aber wie Tierrechtler jeden Tierhalter über denselben Kamm zu scheren ist wohl gänzlich falsch.

    Vorgehen von Tierrechtlern ethisch verwerflich!

    Das Demokratieverständnis der Tierschutzallianz
    Das Demokratieverständnis der Tierschutzallianz

    Dazu schauen wir uns mal die Aktionen von Tierrechtlern gegen Zirkusse an. Man beschimpft Zirkusse in Deutschland als Tierquäler und argumentiert mit Videomaterial aus Russland, China oder anderen Ländern. Da man in Deutschland keine Tierquälereien mehr findet, werden Videos erstellt, die gänzlich aus dem Kontext gerissen werden, oder so manipuliert, dass diese angebliche Tierquälereien zeigen sollen. Bestes Beispiel ist PeTA mit ihrer Kampagne gegen den Erlebenis Zoo Hannover.

    Die Menschenwürde ist unantastbar, so steht es im ersten Artikel des deutschen Grundgesetzes. Dieser Anspruch wird Zirkusse seit Langem nicht mehr gewährt. So werden Zirkusse ohne Beweise zu besitzen als Tierquäler bezeichnet. Die fehlenden Beweise werden dann, wie jetzt erst in Emden bei Circus Krone manipuliert, oder vorsätzlich falsch dargestellt. Dort veröffentlichen Tierrechtler Videos, die angeblich aufzeigen sollen, dass ein Pferd psychisch krank ist. Dieses Pferd beugt sich dreimal in Richtung einer Ecke, wo es sonst sein Futter findet. Das Video geht wenige Sekunden und ist der Beweis für Tierrechtler, dass dieses Tier gequält wird.

    Zirkusse ohne Tiere sei möglich!

    Auch die Tierschutzallianz bedient sich dieser Äußerung, die sich schnell widerlegen lässt. Früher wurde das Varieté Flic Flac, als vorzeige „Zirkus“ genannt. Flic Flac war nie ein Zirkus, sondern das Konzept war bereits seit Beginn auf Varieté ausgelegt. Nun wird Roncalli vorgeschoben, der seit diesem Jahr gänzlich auf Tiere verzichtet. Nun erst in diesem Jahr fand Roncalli, einen passenden Spruch zu der Tierrechtsorganisation PeTA und sagte: „PeTA ist die Stradivari unter den Arschgeigen„. Ob das neue Konzept ohne Tiere bei Roncalli funktionieren kann, wird die Zeit zeigen. Andere bewiesen, dass es für einen Zirkus nicht so einfach ist, seinem Publikum Tiershows vorzuenthalten.

    Dass dieses nicht funktioniert bewies in Deutschland der Moskauer Zirkus, der ein Jahr auf Tiere verzichtete und mehrere Vorstellungen auf seiner Tournee, wegen fehlenden Publikums, absagen musste. Auch in den USA wurde beim Zirkus RINGLING BROS bewiesen, dass die Besucher Tiere sehen wollten. Als RINGLING BROS aufgrund von massiven falschen Verdächtigungen von PeTA die sie der Tierquälerei bezichtigten, auf ihre Elefantenshow verzichteten, blieben die Besucher aus.

    Das zeigt, dass Besucher nur Zirkusse mit Tieren besuchen wollen.

    Dummheit der Tierrechtler!

    So findet man die bei Tierrechtlern beliebten Verweise wie z. B. auf den Bundesrat!

    Mosmann: „Wir, die Tierschutzallianz, fordern (wie auch Bundesrat, Bundestierärztekammer und andere Institutionen) ein bundesweites Wildtierdressur-Verbot in Zirkusunternehmen

    Auch Mossmann von der Tierschutzallianz scheint den Entschließungsantrag überhaupt nicht zukennen. Dieses belegt jedenfalls seine Aussage mehr als deutlich!

    Der Entschließungsantrag wurde wiederholt auf Grundlage von geltenden Gesetzeskonflikten abgewiesen. Gleichzeitig sieht dieser eine Übergangsfrist vor. So besteht bereits, da bei bestimmten Tierarten ein Nachzucht- und Kaufverbot besteht.

    [amazon_link asins=’B003VPSEJA‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’e9316a42-916e-11e8-adb3-6ff0308a793b‘]Hier einmal der komplette Antrag des Bundesrates zum Nachlesen.

    So sollen laut diesem Entschlussantrag, Großkatzen weiterhin in Zirkusse erlaubt sein. Das findet man in keiner Publikation von Tierrechtlern, die immer wieder auf ein Wildtierverbot verweisen. Nun hier kann man wieder einmal sagen. Tierrechtler sind zu dumm zum Lesen und das diese Lügen bei jeder ihrer Aussagen.