PeTA stellt Strafanzeigen nur zum Zwecke der Diffamierung

Immer mehr Opfer von Diffamierungen durch PeTA wehren sich und somit kommen immer weitere Lügen die von PeTA verbreitet werden ans Licht!

Im Dezember 2017 zeigte PeTA eine Teilnehmerin bei „Wer wird Millionär“ an, da dieses sagte, sie angle in Frankreich und würde große Fische wieder zurücksetzen. Dass in Frankreich das deutsche Tierschutzgesetz keine Anwendung findet und in Frankreich expliziert erlaubt ist, Fische die nicht verwertet werden können zurückzusetzen, scheint PeTA gern vorsätzlich zu vergessen. Anders lässt sich diese Strafanzeige nicht erklären.

Auf regionalbraunschweig.de kam der Rechtsanwalt der rechtswidrig beschuldigten Anglerin zu Wort. Dieser äußerte sich wie folgt.

Raimund Müller, Dozent für Strafrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht an der FHöV NRW vertrat die Anglerin und teilte mit, dass das Verfahren nun auf der Grundlage des § 170 Abs.2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt wurde.

„Das eigentlich erstaunliche ist, dass PETA Strafanzeige erstattet hat, obwohl in der von Ihnen genannten Sendung eindeutig und unmissverständlich berichtet wurde, dass Frau S. ihren Karpfen in Frankreich gefangen und – übrigens entsprechend dort geltendem Recht – zurückgesetzt hat. Damit stand von Anfang an fest, dass ein Straftatbestand nach dem TSG gar nicht gegeben sein konnte, da sich die angebliche “Tat“ außerhalb des Geltungsbereiches des § 17 TSG abgespielt hat.

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Nun darf man sich natürlich die Frage stellen, warum PeTA hier Anzeige erstattet hatte. PeTA leistet sich eine aufgeblasene Rechtsabteilung. Warum hat keiner der studierten Juristen dieses Problem erkannt? Oder wollte man dieses nicht erkennen und ist dem Erfolgsdruck von PeTA erliegen.

Fakt ist PeTA erstattet Strafanzeigen am laufenden Band! Diese werden in der Regel zeitnah durch die ermittelnden Behörden eingestellt. Das erbärmliche an diesen Strafanzeigen ist, dass PeTA diese unschuldigen Opfer durch eine selbst veröffentlichte Pressemitteilung dann noch an den Pranger stellt und somit eine Vorverurteilung durch die Leser schafft.

Eine Entschuldigung, oder sogar die Löschung der Pressenachricht nach Feststellung der Unschuld des Opfers erfolgt von PeTA nicht! Hier muss das Opfer selbst den Rechtsweg wählen, was dann wiederum zu immensen Kosten bei PeTA sorgt, wie die Rechtskostenausgaben des Vereins belegen!

PeTA geht es nur um Diffamierung des ausgesuchten Opfers!

Zu dieser Erkenntnis kam auch der Verteidiger in diesem Fall.

Das heißt: PETA hat Frau S. mit einer Verdächtigung überzogen, die wirklich keinerlei rechtliche Substanz hat. Besonders bezeichnend: Auch in der von PETA verfassten Pressemitteilung – die vermutlich Grundlage Ihres Berichtes ist – wird mit keinem Wort erwähnt, dass der Fisch in Frankreich gefangen wurde, obwohl PETA dies nachweislich wusste. PETA ging es also um Diffamierung und um nichts anderes“, so Müller. 

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Nun wer jetzt denkt, man hat PeTA, der irrt sich bei der deutschen Justiz gewaltig. Die Braunschweigerin erstattete selbstverständlich Strafanzeige gegen PeTA. Und was hier herauskam, schlägt wirklich alles.

Die Staatsanwaltschaft habe PETA auf den Sachverhalt, insbesondere nicht Nichtanwendbarkeit des TSG wegen des “Tatortes“ im Ausland hingewiesen, teil der Anwalt mit. PETA habe die Anzeige daraufhin zurückgezogen. Das dies bestätigende Schreiben der Staatsanwaltschaft liege Müller vor und er fragt: „Warum hat PETA Anzeige erstattet, wenn man wusste, dass in Frankreich geangelt wurde?“

Laut Anwalt Müller habe die Braunschweigerin nun ihrerseits Strafanzeige gegen PETA wegen falscher Verdächtigung gestellt. „Hierzu vertritt die Staatsanwaltschaft die Auffassung, dass PETA der direkte Vorsatz zur Unrichtigkeit der aufgestellten Behauptung nicht nachweisbar sei, obwohl PETA den Sachverhalt trotz entsprechender Kenntnis unvollständig, also falsch, durch Weglassen des Frankreich Faktors sowohl in der Anzeige wie auch der Presseveröffentlichung dargestellt hat. Ziemlich “interessant“…“, lässt Müller wissen.

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PeTA fehlt also der Vorsatz?

Wie viele unschuldige Opfer will die Staatsanwaltschaft jetzt noch sehen? Das Vorgehen von PeTA ist eindeutig! Geht das Opfer zu einem Anwalt, wird sofort die Strafanzeige von PeTA zurückgenommen. Warum wohl nur? Nun, wenn PeTA hier dann Fehler einräumt, darf man sich wohl die Frage erlauben, welche Fähigkeiten die Juristen und Hobbydetektive um den NICHT-Juristen Dr. Edmund Haferbeck überhaupt besitzen, wenn diese nicht in der Lage sind, so einfache Rechtsgrundlagen zu erkennen.

Hier sollte PeTA ihren Mitarbeitern der Rechtsabteilung einmal eine Nachschulung organisieren!

Ähnlichkeiten zu meiner Strafanzeige von PeTA!

Auch ich wurde von PeTA mit einer Strafanzeige wegen Verletzung des deutschen Tierschutzgesetzes angezeigt. PeTA weis seit 2013, das ich in Indonesien lebe. Die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg ist seit Februar 2018 nicht in der Lage mir mein angebliches Vergehen nach dem deutschen Tierschutzgesetz, was aus der Strafanzeige von PeTA ja hervorgehen muss, zu erklären. Ich bin 2008 nach Indonesien ausgewandert und im Februar 2018 das erst mal wieder in Deutschland gewesen. Wie kann ich da gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben.

Auch diese Frage kann mir die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg bis heute nicht erklären. Auch der Status des Ermittlungsverfahrens ist mir bis heute schleierhaft. Mittlerweile hat man aufgrund der Zuständigkeit die Ermittlungen an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben. Von dieser ist aber bis heute auch noch nichts gekommen. Angeblich wird seit Februar 2018 geprüft, ob diese Staatsanwaltschaft die Ermittlungen überhaupt übernimmt!

PeTA behauptet ja immer noch ich würde mich vor der deutschen Justiz verstecken. So ganz kann das ja nicht stimmen, wenn ich noch diesen Monat ein Showdown habe. Vielleicht hat Dr. Edmund Haferbeck den Mumm, mir einmal in seinem Leben persönlich in die Augen zu schauen.

Wie immer halte ich Euch auf dem Laufenden und werde auch darüber berichten, sobald dieses Verfahren beendet ist! Aber allein an dieser Behauptung, ich würde mich vor der deutschen Justiz verstecken, sieht man das PeTA nur eins kann und das ist das Verbreiten von Lügen!

Warum kann man PeTA nicht untersagen, Strafanzeigen zu stellen!

Dazu muss man erst einmal eins sehen. PeTA klagt ja nicht selbst, sondern sie bittet den Staat, ein Ermittlungsverfahren gegen ein ausgesuchtes PeTA Opfer zu führen. Nach dem Gesetz hat jeder das Recht eine Strafanzeige zu stellen. Das hat nichts mit einer Klage zu tun. Eine Klage reicht man bei Gericht ein und ist der Kläger!

Das PeTA nicht klagt, mag einerseits daran liegen, dass ihnen das Verbandsklagerecht auf Grundlage verschiedener Voraussetzungen verwehrt wurde und das PeTA einfach überhaupt keine Klagebefugnis besitzt. Klagebefugnis kann nur das Opfer einer Straftat selbst haben. Also als Beispiel bei einer Verleumdung kann nur der Verleumdete selbst Klage erheben. Oder man geht den Weg über eine Strafanzeige und dort prüft eine Staatsanwaltschaft, ob die Grundlage für eine Klage gegeben ist.

Fakt ist, PeTA hat überhaupt keine rechtlichen Mittel selbst für ein Tier in Deutschland Klage zu erheben.

In Deutschland hat jeder das Recht eine Strafanzeige zu stellen. Dieses kann der Gesetzgeber nicht verhindern. Das dieses, wie hier im Fall von PeTA, perfide dazu genutzt wird, um kostenlose Werbekampagnen auf Kosten des Steuerzahlers zu führen, sollte wohl einmal durch den Gesetzgeber geprüft werden. Nicht nur das PeTA mit ihren Pressemitteilungen bei Strafanzeigen, die geltende Rechtsvorschriften der Unschuldsvermutung außer Acht lässt, nein die unschuldigen Opfer werden dazu noch an den öffentlichen Pranger gestellt.

Warum wohl, wartet PeTA nicht das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft ab, bevor man öffentlich die Schuld eines ausgesuchten Opfers anprangert? Hier währe ich einmal an einer Aussage direkt von dem Gesetzgeber interessiert.

Was kann man dann gegen PeTA tun?

Ist man Opfer einer solchen perfiden Verleumdungskampagne von PeTA geworden, sollte man sich Rechtsbeistand suchen. Leider setzen immer wieder Opfer so eine Verleumdungskampagne von PeTA aus und warten die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ab. Dass eine Gegenstrafanzeige, die sofortige Rücknahme der Strafanzeige durch PeTA, mit Löschung der Prangerpressemitteilung zur Folge hat, zeigen Fälle immer wieder.

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Es hilft wenig, den Kopf in den Sand zu stecken. Auch wenn man denkt, es ist vorbei. Monate und Jahre später kann es sich rächen, wenn man gegen eine PeTA Verleumdung nicht vorgegangen ist. Mittlerweile lesen auch Rechtsanwälte auf Facebook mit. Eine kurze Anfrage für die Suche eines Rechtsanwaltes, dem man seinen Fall dann privat schildern kann, ist auch auf Facebook in diversen Anti-Tierrechtsgruppen Erfolg versprechend.

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