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Gero Hocker fragt „Warum ist PeTA noch gemeinnützig?“

FDP Politiker Dr. Gero Hocker hält sein Wahlversprechen ein und stellt im Bundestag die Frage „Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, PeTA und anderen Tierrechtsorganisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen“.

23.04.2018 Gero Hocker fragt „Warum ist PeTA noch gemeinnützig?“ von Silvio Harnos

Vor der Bundestagswahl gab FDP Politiker Dr. Gero Hocker ein Versprechen ab, alles zu unternehmen, um die Fragwürdigkeit der Gemeinnützigkeit von radikalen Tierrechtsvereinen prüfen zu lassen! Und tatsächlich, seitdem Dr. Gero Hocker im Bundestag sitzt, sprechen seine Reden und Fragen immer wieder die richtigen versprochenen Wahlthemen an.

Dieses Mal stellte er die Frage „Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, PeTA und anderen Tierrechtsorganisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen“

Diese Frage löste bei Wolfgang Schäuble, Präsident des Bundestages ein lächeln aus, bevor er diese Frage an das Finanzamt weitergab.

Ob er der Bundestagspräsident als ehemaliger Finanzminister deshalb lachen musste, da er diese Frage in seiner Amtszeit immer vor sich hergeschoben hat, ist bisher nicht bekannt. Auch das Finanzministerium schien offensichtlich ein wenig überfordert mit dieser Frage zu sein und bat sich Zeit aus um eine ausführliche Antwort in Schriftform zu verfassen. Man darf also gespannt sein.

Auch die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast, stellte im Anschluss gegenüber den Medien diesen Sachverhalt klar!

Osnabrück. Mit heimlich gedrehten Bildern aus Ställen sorgen Tierrechtler regelmäßig für Empörung. Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) hat sich jetzt dafür ausgesprochen, die Gemeinnützigkeit von Tierrechtsorganisationen wie Peta zu überprüfen und im Zweifelsfall abzuerkennen. Sie kritisiert deren Methoden.

Zitat: Osnabrücker Zeitung

Da die Justiz hier ja mittlerweile der Meinung ist, dass auf Grundlage, der Unfähigkeit der Behörden, dieses ein legitimes Mittel sei, um Tierschutzvergehen aufzudecken, würde ich hier die Forderung konkretisieren.

Tierrechtler sollten sie ein Tierschutzvergehen feststellen müssen dieses unverzüglich und sofort, meinetwegen auch anonym bei den Behörden anzeigen. Es darf nicht sein, dass Tierrechtsvereine wie PeTA, sich über ein halbes Jahr Zeit lassen, um angebliche Tierrechtsverstöße zu melden, nur weil sie den besten Zeitpunkt abwarten möchten. Mit diesem System machen sich die Tierrechtler selbst der Tierquälerei schuldig, da sie ja wissentlich weitere Quälereien zulassen würden. Hier wäre es meines Erachtens empfehlenswert, die unterlassene Hilfeleistung auf das Tierschutzgesetz auszuweiten.

1.698 Straftaten seit 2008

Die Polizeibehörden verzeichneten seit 2008 deutschlandweit insgesamt 1698 Straftaten in diesem Zusammenhang, teilte das Bundeskriminalamt auf Anfrage mit. Sie reichen von Beleidigung und Hausfriedensbruch bis hin zu Körperverletzung und Brandstiftung. Der Anteil der Gewalttaten, so das BKA, liege mit 118 Delikten bei 6,9 Prozent. „Sachbeschädigungen machen den deutlichen Schwerpunkt der strafrechtlich relevanten Aktionen aus.“

Bei den Fallzahlen seien Wellenbewegungen zu beobachten, heißt es beim BKA. 2013, 14 und 15 lag die Zahl der Delikte demnach konstant über 200. 2016 waren es dann nur 118. Für das vergangene Jahr konnte das BKA noch keine Angaben machen.

Zitat: Osnabrücker Zeitung

Bei 1.698 Straftaten kommt man im Durchschnitt auf alle 2 Tage eine Straftat durch radikale Tierrechtler. Bei den Gewalttaten, die im Durchschnitt bei 179 Fällen pro Jahr liegen, bleibt es bei den durchschnittlichen alle 2 Tage stattfindenden Gewaltstraftaten durch radikale Tierrechtler. Auch wenn diese im Jahr 2016 rückläufig waren.

Wie hoch die Dunkelziffer ist, kann nur geschätzt werden!

Sie sprach sich zudem für eine strengere Kontrolle der Organisationen aus, die häufig als gemeinnützig anerkannt sind und damit Steuervorteile genießen.

Zitat: Osnabrücker Zeitung

Es ist ja nicht nur der Steuervorteil, der hier infrage gestellt werden muss. Sondern das mit diesen gesparten Steuergeldern, die dazu noch aus Spendengeldern die für den Tierschutz herstammen, Straftaten begangen werden. Damit macht sich der Staat, sobald er Kenntnis davon erlangt laut geltendem Recht selbst mitschuldig!

Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck Leiter der Rechtsabteilung von PeTA bezieht Stellung!

Peta wehrt sich

Peta-Vertreter Edmund Haferbeck konterte die Kritik der Ministerin: „Das ist nur Blendwerk, hier soll Stimmung gegen uns gemacht werden.“ Die Gemeinnützigkeit sei immer wieder und „bis auf die letzte Rechnung“ vom Finanzamt überprüft und bestätigt worden. Otte-Kinast lasse sich mit ihren Äußerungen „vor den Karren der Agrar-Industrie spannen“, so Haferbeck. Peta werde sich davon nicht einschüchtern lassen, im Gegenteil: „Wir werden noch massiver werden.“

Zitat: Osnabrücker Zeitung

Richtig nur das Finanzamt prüft eine Zulässigkeit der Gemeinnützigkeit eines Vereins. So werden durch das Finanzamt keine Fragen der Rechtsstaatlichkeit geprüft. Weiterhin gibt es für Bürger überhaupt keine Möglichkeit diese erteilte Gemeinnützigkeit anzuzweifeln.

Das Finanzamt beruft sich auf das Steuergeheimnis!

Auch Fragen, warum PeTA die Gemeinnützigkeit erteilt wird, obwohl diese doch überhaupt keine Ausgaben in dem Bereich Tierschutz vorweisen können, bleibt für den Bürger durch das zuständige Finanzamt unbeantwortet.

Im Jahr  2017 gibt PeTA ihre Spendeneinnahmen mit 7.583.971 € an. Ein Wirtschaftsbericht liegt bisher nicht vor. GERATI hatte sich die Zahlen von 2016 einmal angeschaut und kam zu folgendem Ergebnis!

PeTA 2016 – Null Euro für den Tierschutz

Ausgaben: 

Die Prozentangabe entspricht immer in Bezug auf die gesamt Spendeneinnahmen.

  • Abschreibungen: 34.648,06 € = 0,61 %
  • Personalkosten: 1.948.071,95 € = 34,11 % 
  • Werbekosten: 2.393.622,08 € = 41,92 %
  • Rechtskosten / Verurteilungen: 29.500,63 € = 0,52 %
  • Miete / Nebenkosten: 193.315,67 € =3,39 %
  • Reisekosten: 55.402,13 € = 0,97 %
  • Sonstiges: 130.409,99 € = 2,28 %
  • Gewinn / Überschuss: 924.251,10 = 16,19 %

Es gibt bereits mehrere Grundsatzurteile, die eine Gemeinnützigkeit bei zu hohem Personal- und Werbekostenanteil ausschließen würden. Es gibt in Deutschland keine verpflichtende Überprüfungsmöglichkeit, die die Einnahmen und Ausgaben außerhalb des Steuerrechts prüft.

Zwar gibt es das Spendensiegel der DZI, die die Gemeinnützigkeit genauer prüfen, jedoch ist dieses auf freiwilliger Basis!

DZI Spenden-Siegel (DZI): Das DZI prüft gemeinnützige Organisationen auf die Verwendung ihrer Spendengelder. Organisationen, die die Spenden nachweislich transparent, zweckgerichtet, sparsam und wirtschaftlich verwenden, sind zum Tragen des DZI Spenden-Siegels berechtigt. Die Beantragung des Siegels kostet mindestens die jährliche Grundgebühr von 500 Euro und einen Zusatzbetrag von 0,035 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen der Organisation. Die Kostenobergrenze liegt bei 12.000 Euro jährlich, diese ist unabhängig vom Spendenaufkommen. Für Erstanträge wird eine zusätzliche Gebühr von 1.000 Euro erhoben. Aufgrund der Kosten und jährlichen Gebühren richtet sich das Siegel daher auch eher an größere Organisationen mit entsprechendem Umsatz bzw. entsprechenden Einnahmen.

Wikipedia

[amazon_link asins=’B01F9G43WU‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’d33efdc1-46ac-11e8-9b3f-fd24a7f4cb3b‘]Bei über 7 Millionen Euro Spendeneinnahmen die PeTA im Jahr 2017 erwirtschaftete ist auch die Höchstkostenobergrenze von 12.000 Euro Peanuts. So versteckt sich PeTA und andere Tierrechtsorganisationen hinter dem Siegel Initiative Transparente Zivilgesellschaft! Diese fordert nur eine Veröffentlichung von 10 wichtigen transparenten Punkten. Gleichzeitig findet aber keine Prüfung der Daten und Zahlen durch dieses Siegel statt, was wiederum dem Betrug Tür und Tor öffnet.

Initiative Transparente Zivilgesellschaft räumt auf Ihrer Webseite dieses Selbst ein und schreibt.

Aufgrund dieses Selbstverständnisses kümmern wir uns nicht um konkrete Korruptionsfälle. Wir verfügen außerdem nicht über die personellen und finanziellen Ressourcen, um Hinweisgebenden direkte Unterstützung zukommen zu lassen, und sind als Verein nicht berechtigt, Rechtshilfe zu leisten. Allerdings möchten wir jenen, die einen konkreten Korruptionsverdacht hegen und nicht wissen, an wen sie sich damit wenden sollen, und jenen, die vielleicht selbst in ein korruptives Geflecht hineingeraten sind und nach einem Ausweg suchen, hier einige Hinweise an die Hand geben:

transparency.de/ueber-uns/was-tun-wir-dagegen/

Also zum Fazit nichts anderes als Augenwischerei.

Hier ist die Bundesregierung gefragt!

Meine Vorschläge dazu lauten:

  • Schaffung eines Prüfungsgremiums, was je nach höhe der Spendeneinnahmen, Kontrolle bei den Vereinen durchführt. Diese Aufgabe könnte man auch dem DZI zuweisen und eine Spendenmindestgrenze festlegen, wo Vereine geprüft werden müssen. Diese kann mei­nes Er­ach­tens bei 100.000 Euro liegen.
  • Schaffung einer Möglichkeit, wo Bürger Probleme mit gemeinnützigen Vereinen melden und sich informieren können. Dieses ist aufgrund des Steuergeheimnisses und der Verwaltung durch das Finanzamt derzeit nicht möglich! Auch hier wäre das DZI eine Alternative.
  • Gesetzliche Festlegungen der Höhe, welchen Prozentsatz den Spenden, bei den als gemeinnützig anerkannte Vereine, in den angegebenen Tätigkeitsbereich aktiv und nachweisbar fließen müssen. Weiterhin die Höhe den Verwaltungsausgaben Prozentual zu den Spendeneinnahmen einzugrenzen. Es kann und darf nicht sein, dass zum Beispiel PeTA 100 % den Spendeneinnahmen in den Verein direkt steckt und keinen einzigen Cent in den von PeTA angegebenen gemeinnützigen Tierschutz landen.

Was haltet ihr von so einem Vorschlag? Welche Vorschläge würdet ihr noch einbringen. Eure Meinung untern in die Kommentare!

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5 Kommentare
  1. Zitat: Peta-Vertreter Edmund Haferbeck konterte die Kritik der Ministerin: „Das ist nur Blendwerk, hier soll Stimmung gegen uns gemacht werden.“ Die Gemeinnützigkeit sei immer wieder und „bis auf die letzte Rechnung“ vom Finanzamt überprüft und bestätigt worden.

    Gemeinnützigkeit oder gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl, also allen dient. Sie macht sich nicht an Rechnungen fest.

    Peta dient nur sich selbst, aber vermarktet sein tun als dem „Gemeinwohl dienend“. Nicht mal der Staat darf Unrecht durch Unrecht aufdecken. Also z.B. einen Entführer mit Folter bedrohen, um den Tod des Entführten zu verhindern. Dabei wäre in solch einem Fall
    eventuell ein Menschenleben zu retten.

  2. Ein weiterer Punkt, den ich für wichtig halte, währe die Voraussetzung von Demokratischen Strukturen innehalb von gemeinützigen Organisationen. Entweder gibt es einen durch alle Mitglieder gewählten Vorstand, der die Organisation leitet oder einen ebenso gewählten Aufsichtsrat der die Vorstände bestellt und beaufsichtigt.
    Sowas gibt es bei keinem der fragwürdigen Vereine wie PETA und Co.

  3. Danke für Posting this awesome Artikel. Ich bin ein langjähriger Leser, aber ich
    war nie gezwungen, einen Kommentar abzugeben. Ich abonniert Ihren Blog und teilte dies auf meinem Twitter.

    Nochmals vielen Dank für einen tollen Post!

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