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Kuriose Reaktionen: Colin Goldner, Rechtsanwalt, verwirrt mit Antworten auf Forderungen

Per E-Mail erreicht mich eine Nachricht von Colin Goldners Rechtsanwalt. Doch ob dieser überhaupt weiß, dass eine solche Zustellung nicht rechtssicher ist, bleibt fraglich. Aus Transparenz- und Rechtsbewusstsein heraus entscheide ich mich, nicht einfach per E-Mail zu antworten, sondern eine rechtssichere Zustellung per Fax vorzunehmen. Im Interesse der Öffentlichkeit und meiner eigenen Transparenzpflicht als angeblich beschuldigter Betreiber der Webseite www.Gerati.de, veröffentliche ich an dieser Stelle den Wortlaut der E-Mail.

Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt aus journalistischen Gründen, um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu bedienen und die Transparenzpflicht zu erfüllen.

Was die E-Mail enthüllt: Hintergründe und Zusammenhänge

Ich habe dem Rechtsanwalt und Herrn Colin Goldner eine Rechnung über eine Aufwandsentschädigung als gemeinschaftlicher Schuldner zugestellt. Dabei spielt es keine Rolle, wer letztendlich für die Kosten aufkommt, ob der Rechtsanwalt oder Colin Goldner, der für mich rechtsschriftlich nicht erreichbar ist. Sollte die Zahlung ausbleiben, werde ich Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegen beide Schuldner einleiten.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die E-Mail des Rechtsanwalts keine rechtsverbindliche Zustellung ist, was eigentlich ein Rechtsanwalt wissen sollte. Interessant wird es nun, denn in meinem letzten Schreiben habe ich erneut die Weiterleitung der Abmahnungen in Bezug auf die von Colin Goldner zu verantwortende Facebook-Seite gefordert. Weder Colin Goldner, der im Impressum als Kontaktperson und somit als haftbarer Ansprechpartner aufgeführt wird, noch die Giordano Bruno-Stiftung haben auf meine Schreiben reagiert.

Mit der erteilten Vollmacht an den Rechtsanwalt Späth hat Colin Goldner diesem eine Postbevollmächtigung für alle im Zusammenhang mit dem Rechtsverfahren anfallenden Schriftstücke erteilt. Meine Forderungen sind demnach dem Verfahren zuzuordnen, da ich bei Klageerhebung unverzüglich Widerklage einreichen werde, um meine Forderungen einzufordern.

Colin Goldner ist für zahlreiche falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Drohungen verantwortlich, die er als Verwalter der Facebook-Seite verbreitet hat. Auch die absurden Behauptungen in seinem Buch über meine Person, dass ich Mitglied der rechtsextremen Szene von Görlitz gewesen sei und rechtsradikale Werbung auf der Webseite von GERATI schalte, sind erwähnenswert. Beweise konnte er dafür nicht vorbringen, insbesondere da es sich bei der Werbung um Google Werbung handelt, die auf den Nutzer interessenbezogen ausgeliefert wird. Wenn Colin Goldner also rechtsradikale Werbung angezeigt bekommt, muss er im Internet sein Interesse dafür bekundet haben. Andernfalls würde er Werbung für Toilettenpapier erhalten, passend zu dem Mist, den er verbreitet.

Und so antwortete ich dem Rechtsanwalt wie folgt …

Rechtsanwälte Moosmeier / Späth

z.Hd. Ra. Robert Späth
Hochstr. 12

94405 Landau

Deutschland

Fax: +49 (0)9951 989725

E-Mail: info@rechtsanwaltskanzlei-landau.de

GERATI
Silvio Harnos
BSD-City
Golden Vienna 2, C2/9
15322 Serpong
Indonesien

Tel.: +49 (0)3581 7921521
Handy: +62 (0)87 882424150
Fax: +49 (0)3581 7921529
E-Mail: info@gerati.de

BSD-City, 14.03.2023

Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!

Ihr Zeichen: Az.: 00118/23 Spa/k

Mein Zeichen: Goldner 2303-1 (Bitte immer angeben)

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Späth,

ich nehme Bezug auf Ihre am 09.03.2023 übersandte E-Mail und teile Ihnen mit, dass diese aufgrund fehlender rechtlicher Zustellung unwirksam ist.

Punkt Zahlung:

Als Rechtsanwalt obliegt es Ihnen, Ihren Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen und ihn auf der Grundlage seiner Angaben über die rechtlichen Aussichten zu informieren. Sollte Ihr Mandant Ihnen vorsätzlich falsche Anschuldigungen unterbreiten, die zu einem Aufwand oder finanziellen Schaden führen, haften Sie dafür. Sie erhalten eine Vergütung von Ihrem Mandanten für Ihre Dienstleistungen, jedoch dürfen Sie durch haltlose Anschuldigungen Ihres Mandanten nicht profitieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie bereits im März 2022 eine Unterlassungsaufforderung ausgesprochen haben, aber bis heute keine gerichtliche Klageschrift eingereicht wurde, obwohl Ihr Mandant auf Facebook wiederholt behauptet hat, dies getan zu haben. Diese Behauptung ist ebenfalls falsch und zielt darauf ab, mich in den sozialen Medien zu diskreditieren.

Als Rechtsanwalt sind Sie gemeinschaftlich mit Ihrem Mandanten für meine Forderungen haftbar. Sollte Ihr Mandant absichtlich meine Kontaktaufnahme verhindern, indem er mich ghostet und für mich unerreichbar ist, liegt es in Ihrer Verantwortung als Teil des Mandantenverhältnisses, alle Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten. Eine Nichtweiterleitung würde gegen Ihre Pflichten als Rechtsanwalt verstoßen.

Punkt Mandatsvollmacht Colin Goldner:

Colin Goldner ist als verantwortliche Kontaktperson für sämtliche öffentliche Webseiten und sozialen Medien des Great Ape Project benannt. Dies geht einerseits aus dem Impressum hervor, welches unter folgendem Link abrufbar ist:

Impressum Webseite: greatapeproject.de

Darüber hinaus ist belegt, dass ihr Mandant Colin Goldner seit 2008 als Gremienmitglied im Beirat der Giordano Bruno-Stiftung tätig ist. Der Nachweis hierzu ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Gremienmitgliedern_der_Giordano-Bruno-Stiftung.

Ebenso ist belegt, dass Colin Goldner seit 2011 das Great Ape Project sowie dessen soziale Medien und Webseiten leitet. Der entsprechende Beweis kann unter folgendem Link und dessen weiterführenden Verlinkungen eingesehen werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Colin_Goldner.

Es ist daher unbestritten, dass Ihr Mandant die volle Verantwortung für meine Vorwürfe trägt und zudem als empfangsberechtigte Person im Namen der Giordano Bruno-Stiftung agiert.

Ich habe versucht, auf rechtlich zulässige Weise mit Ihrem Mandanten Kontakt aufzunehmen, jedoch waren die vorhandenen Kontaktmöglichkeiten für mich nicht verfügbar oder Ihr Mandant hat nicht auf meine E-Mails und Anrufe reagiert, was einen Verstoß gegen das Telemediengesetz darstellt.

Ihr Mandant hat in seinem Buch „Robby der letzte Zirkusschimpanse“ die falsche und absurde Behauptung aufgestellt, dass ich einer neonazistischen Zelle in Görlitz angehört haben soll. Diese Behauptung wird auch auf den von ihm verantworteten Social-Media-Seiten des „Great Ape Project“, durch ihn gepostet, oder von Dritten auf dieser Facebook Seite verbreitet und von ihm wissentlich geduldet, was eine klare Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte darstellt.

Ihr Mandant behauptet fälschlicherweise in seinem Buch „Robby der letzte Zirkusschimpanse“, dass ich vorsätzlich rechte Werbung auf meiner Webseite gerati.de verbreite. Die auf meiner Webseite geschaltete Werbung wird jedoch ausschließlich von Google auf der Grundlage von Personen- und Interessenbezogenheit ausgespielt. Wenn Ihr Mandant beim Besuch meiner Webseite rechtsgerichtete Werbung angezeigt bekommt, kann dies lediglich auf sein eigenes Interesse in dieser Richtung oder auf seinen regelmäßigen Besuch rechtsradikaler Seiten im Internet zurückzuführen sein. Es ist anzunehmen, dass er ansonsten Werbung für andere Produkte wie Toilettenpapier erhalten würde. Angesichts der Tatsache, dass er wiederholt andere Personen diffamiert hat, insbesondere in seinen Büchern, ist seine Behauptung in diesem Zusammenhang besonders unverantwortlich.

Es ist unzutreffend zu behaupten, dass in Ihrer Mandatsvollmacht keine weiteren Sachverhalte enthalten sind. Offensichtlich sind Sie beauftragt, Ihren Mandanten in allen Angelegenheiten zu vertreten, die im Zusammenhang mit dem Unterlassungsanspruch stehen, einschließlich der von mir zu erwartenden Widerklagen. Ich bitte Sie daher, Ihre Aussage zu korrigieren und in Zukunft genau zu prüfen, bevor Sie falsche Behauptungen aufstellen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das Verbreiten falscher Tatsachenbehauptungen über eine Person einen Straftatbestand darstellen kann, insbesondere wenn dies in der Öffentlichkeit geschieht und die Ehre und Reputation der betroffenen Person beeinträchtigt. Wenn Ihr Mandant also tatsächlich unwahre Behauptungen über eine angebliche Klage oder Strafanzeigen verbreitet, die nicht existieren, könnte er sich möglicherweise wegen Verleumdung oder übler Nachrede strafbar machen.

Es ist daher wichtig, dass Ihr Mandant sich in der Öffentlichkeit korrekt und wahrheitsgemäß äußert und keine unwahren Behauptungen verbreitet, die den Ruf anderer Personen schädigen können.

Als Rechtsanwalt Ihres Mandanten sind Sie verpflichtet, mir eine Klageschrift sowie das Aktenzeichen und das zuständige Gericht mitzuteilen, sofern eine Klage tatsächlich erhoben wurde. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegt mir weder eine gerichtliche Klageschrift noch ein Schreiben einer Staatsanwaltschaft vor. Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht nach und teilen Sie mir die benötigten Informationen mit, damit ich meine Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.

Hiermit fordere ich Ihren Mandanten auf, die unwahren Behauptungen bezüglich einer gerichtlichen Klage und Strafanzeigen gegen mich unverzüglich aus den von ihm verantworteten sozialen Medien zu entfernen. Des Weiteren erwarte ich von Ihrem Mandanten eine schriftliche Unterlassungserklärung, in welcher er sich dazu verpflichtet, zukünftig derartige Behauptungen nicht mehr zu verbreiten. Die Formulierung dieser Erklärung überlasse ich gerne Ihnen als seinem Rechtsanwalt.

Gleichzeitig ersuche ich hiermit Ihren Mandanten um Mitteilung der Verkaufszahlen seines Buches „Robby – der letzte Zirkusschimpanse„. Wie bereits von mir angemerkt, sind in diesem Buch zahlreiche unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Verleumdungen gegen meine Person enthalten. In diesem Zusammenhang beabsichtige ich, gegen Ihren Mandanten Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Es wird höflich darum gebeten, dass Sie mir unverzüglich eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen, ob Sie als Vertreter des Mandanten bereit sind, meine Forderungen und dieses Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten. Sollten Sie sich weigern, diese Pflicht zu erfüllen, obwohl Sie als Rechtsanwalt des Mandanten handeln, könnten Sie sich gemäß § 43a Abs. 3 BRAO strafbar machen. Bitte beachten Sie, dass die Weigerung, die notwendige Kommunikation zwischen Ihrem Mandanten und mir zu erleichtern, eine Verletzung Ihrer anwaltlichen Sorgfaltspflichten darstellen könnte.

Ich fordere Sie und Ihren Mandanten hiermit auf, mir gemäß § 5 Abs. 1 TMG die notwendigen erreichbaren Zustellmöglichkeiten für Ihren Mandanten zu benennen. Insbesondere bitte ich Sie, mir eine gültige Faxnummer zu nennen, die Ihr Mandant nachweislich besitzt und aus dem Impressum entfernt hat. Bitte beachten Sie, dass Ihr Mandant als Diensteanbieter nach § 5 Abs. 1 TMG verpflichtet ist, diese Angaben zur Verfügung zu stellen.

Um zum Abschluss noch auf ihren Letzen Satz der E-Mail einzugehen. „Der Unterzeichner ist nur für bestimmte Sachverhalte beauftragt und nicht allgemeiner Postbevollmächtigter des Herrn Dr. Goldner.

Angesichts der Tatsache, dass sämtliche Forderungen in den bisherigen Schreiben sich unmittelbar auf das gegenwärtige Verfahren beziehen und ich unverzüglich nach Einreichung einer Klage Widerklage erheben werde, unterliegen Sie als Rechtsanwalt Ihres Mandanten einer rechtlichen Verpflichtung, die Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten, sobald Sie Kenntnis von diesen erhalten.

Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen zur Erledigung der in meinem vorherigen Schreiben dargelegten Forderungen. Bitte beachten Sie, dass eine Antwort per E-Mail nicht ausreichend ist. Ich fordere Sie auf, rechtssicher per Fax zu antworten. Als Jurist sollten Sie über die notwendige Fachkompetenz verfügen, um diese Anforderung zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

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