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Wolfsangriffe in Sachsen-Anhalt: 54 Fälle und einheitliche Herdenschutzregeln

KI-generiertes Symbolbild zum Thema Wolfsangriffe in Sachsen-Anhalt: Schaf vor einer eingezäunten Weide mit weiteren Schafen und der Überschrift „185 tote Nutztiere: Neue Schutzregeln“.

Sachsen-Anhalt hat für 2026 vorläufig 54 bestätigte oder mögliche Wolfsangriffe mit mindestens 185 getöteten Nutztieren erfasst. Zugleich haben das Landwirtschaftsministerium und das Landesverwaltungsamt eine Handlungsanleitung für den Umgang mit Wolfsrissen veröffentlicht. Sie konkretisiert erstmals landesweit einheitlich, welche Anforderungen an zumutbaren Herdenschutz gestellt werden. Für betroffene Tierhalter hängen damit zwei praktische Fragen zusammen: Wie wird ein Schaden untersucht, und wie werden die vorhandenen Schutzmaßnahmen bewertet?

54 Fälle sind nicht 54 genetisch bestätigte Angriffe

Die Bilanz umfasst Fälle, in denen der Wolf als Verursacher bestätigt wurde oder nicht ausgeschlossen werden konnte. Sie darf deshalb nicht als Aufstellung ausschließlich durch DNA nachgewiesener Wolfsangriffe gelesen werden. Betroffen sind nach dem Bericht der Ostdeutschen Allgemeinen vor allem Schafe, Ziegen und Rinder. Die Zahl von mindestens 185 getöteten Tieren beschreibt somit die Verluste innerhalb dieser zusammengefassten Fallgruppe, nicht ausschließlich genetisch bestätigte Wolfstötungen.

Auch der Vergleich mit dem Vorjahr braucht einen klaren Zeitbezug. Die amtliche Rissstatistik nennt für das gesamte Vorjahr 2025 insgesamt 74 Übergriffe; die vorläufigen 54 Fälle für 2026 liegen 20 darunter. Daraus lässt sich noch kein Rückgang für das Gesamtjahr ableiten. Der Bericht beschreibt zudem schwankende Tierverluste: 2020 waren es mehr als 330 getötete Nutztiere, 2024 weniger als halb so viele und im darauffolgenden Jahr wieder deutlich mehr.

Herdenschutz wird Teil der Untersuchung

Bei einem möglichen Wolfsriss bleibt das Wolfskompetenzzentrum Iden beim Landesamt für Umweltschutz die Meldestelle für Nutztierhalter. Seine Fachleute dokumentieren den Vorfall und bewerten die vorhandenen Herdenschutzmaßnahmen. Anschließend informieren sie die zuständige Jagdbehörde zeitnah über die Untersuchungsergebnisse. Damit gehört zur Bearbeitung eines Schadens ausdrücklich auch die Frage, wie die betroffene Herde geschützt war.

Für verschiedene Tierarten benennt die neue Handlungsanleitung Mindeststandards für Zäune und weitere Schutzmaßnahmen. Das Landesverwaltungsamt will damit Tierhaltern, Behörden und Jägerschaft eine verlässliche Grundlage zur Bewertung einzelner Schäden geben. Für Halter ist daran besonders relevant, dass der Begriff des zumutbaren Herdenschutzes mit konkreten Anforderungen verbunden wird. Die Regeln sollen vergleichbare Fälle nach denselben Maßstäben behandeln lassen; sie sind damit zugleich eine Orientierung für den Schutz der Herde und für die spätere Bewertung eines Übergriffs.

Wie wichtig die Trennung einzelner Untersuchungsschritte ist, verdeutlicht als gesondertes Beispiel der Wolfsriss-Fall in Breddorf. Dort hatte ein Begutachter nach dem von GERATI aufgegriffenen Medienbericht einen Wolf als Verursacher dreier toter Schafe eingeschätzt. Genproben waren weitergeleitet worden; ob sie analysiert würden, war zum damaligen Berichtsstand offen. Eine Einschätzung am Fundort und ein genetisches Ergebnis sind unterschiedliche Untersuchungsschritte – eine Unterscheidung, die auch beim Lesen zusammengefasster Risszahlen zählt.

Abschuss bleibt eine gesonderte Entscheidung

Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht bedeutet nach der von der Ostdeutschen Allgemeinen wiedergegebenen behördlichen Erläuterung keine freie Bejagung. Ein Abschuss bleibe eine Einzelfallentscheidung, etwa nach dem Überwinden von Schutzzäunen und anschließenden Nutztierrissen. Für eine reguläre Jagd nennt der Bericht zusätzlich einen gesicherten Bestand und einen revierübergreifenden Managementplan als Voraussetzungen. Anfang Oktober war ein solcher Plan für Sachsen-Anhalt demnach noch nicht fertig; ein Entwurf wurde innerhalb der Verwaltung abgestimmt.

Dass Risszuordnung und rechtliche Bewertung eines Abschusses getrennte Fragen sind, zeigt auch der historische Vergleich mit dem DNA-Nachweis im Pitztal. GERATI berichtete dort im Oktober über die genetische Zuordnung von sechs Ziegenrissen zu einem getöteten Wolf. Die Zulässigkeit der Tötung wurde zum damaligen Berichtsstand weiterhin geprüft. Der österreichische Fall folgt anderen rechtlichen Rahmenbedingungen, macht aber die sachliche Unterscheidung deutlich: Die Identifizierung des Verursachers beantwortet nicht automatisch die Frage nach der Erlaubnis zum Abschuss.

Jagdverband und Nabu setzen unterschiedliche Schwerpunkte

Nach dem Bericht der Ostdeutschen Allgemeinen kritisiert der Landesjagdverband, Sachsen-Anhalt nutze die neuen Möglichkeiten bislang nicht ausreichend. Der Nabu Sachsen-Anhalt lehnt dagegen eine allgemeine Bejagung ab und verlangt Vorrang für den Herdenschutz; Abschüsse kämen aus seiner Sicht nur als letzter Schritt im begründeten Einzelfall infrage. Weitergehende Jagdforderungen waren auch Thema der gesonderten Bauernversammlung in Pfunds, bei der der Obmann der Weidezone Tirol eine ganzjährige Wolfsbejagung verlangte. Für die Halter in Sachsen-Anhalt liegt die konkrete Bedeutung der neuen Hinweise zunächst darin, dass Meldung, Untersuchung und Bewertung des Herdenschutzes landesweit nach einem gemeinsamen Verfahren erfolgen sollen.

Quellen

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