Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Rechtsstreit

  • Neuestes Buch von Flop Autor Colin Goldner – Alibri Verlag fängt 2024 beim Autor an zu sparen

    Neuestes Buch von Flop Autor Colin Goldner – Alibri Verlag fängt 2024 beim Autor an zu sparen

    Das neueste Buch von Flop Autor Colin Goldner sorgt für Kontroversen im Alibri Verlag, da es nur als E-Book veröffentlicht wird. Die Entscheidung des Verlags, auf eine gedruckte Ausgabe zu verzichten, wirft Fragen auf, insbesondere angesichts Goldners bisheriger mäßiger Erfolge. Steffi (GAP) Arendt, eine treue Unterstützerin des Autors, versucht verzweifelt, Werbung für das Buch zu machen, doch bisher ohne großen Erfolg. Die Auseinandersetzungen um Goldners literarische Werke und die Anschuldigungen von Arendt gegen GERATI bringen eine Reihe von juristischen und persönlichen Kontroversen ans Licht, die die Leserschaft in Atem halten.

    Die Kontroverse um Colin Goldners neuestes Buch

    Steffi (GAP) Arendt scheint regelrecht zu flehen, in Demut und Hingabe, um die Weisheit und Klarheit einer Stellungnahme von GERATI zu dem neuesten literarischen Werk des äußerst bescheidenen Schriftstellers und Flop Autors Colin Goldner zu erhalten! Selbstverständlich darf Steffi (GAP) Arendt nicht auf die edle Kunst verzichten, falsche Behauptungen, Lügen und beleidigende Kommentare zu verbreiten, während sie unter ihrem eigenen Beitrag eine Vielzahl an anonymen Profilen ermutigt, sich ebenfalls beleidigend zu äußern.

    Es ist äußerst erfreulich zu erfahren, dass sie sich mehrfach dazu bekannt hat, die Verantwortung für die Facebook-Seite des Great Ape Project zu tragen, da Colin Goldner offensichtlich nicht in der Lage ist, mit sozialen Medien umzugehen. Diese Erkenntnis konnte man auch in seinem jüngsten Auftritt im Bayerischen Rundfunk in der Sendung ‚Quer‘ bestaunen, wo er auf beeindruckende 30 Sekunden reduziert wurde und keinerlei Gelegenheit erhielt, seine bemerkenswerten Vorschläge vorzustellen. In diesen vergleichsweise langen 30 Sekunden wurde sogar der vertrauliche Verlauf von Colin Goldners Webseitenaufrufen unbeabsichtigt offenbart.

    Mit großem Vergnügen verkünde ich die neueste Kreation von Colin Goldner, die er mit der Welt teilen möchte. Meine Augen können sich kaum fassen – anstelle eines altmodischen gedruckten Exemplars wird uns lediglich ein PDF-Dokument präsentiert, das in der modernen Umgangssprache als „E-Book“ bekannt ist. Ein wahrlich revolutionärer Schritt in der Welt der Literatur.

    E-Book-Autoren bewegen sich bevorzugt in den erlesenen Gefilden von „Wie werde ich schnell reich?“ oder „Wie finde ich eine Freundin?“ – Themen, die zweifellos von höchster Relevanz für die Menschheit sind. Meine persönliche literarische Entdeckung in diesem Bereich machte ich anno 2010 mit einem opulenten Werk zum Thema „Affiliate“. Eine wahrhaft zeitgemäße Lektüre, die zweifellos den Zeitgeist einfing. E-Books sind also zweifellos ein Relikt vergangener Tage! Heute dominieren Hörbücher die Welt der Wissensvermittlung, mit dem unschätzbaren Vorteil, dass man sie auch bequem im Auto oder während Flugreisen konsumieren kann.

    Es ist bemerkenswert, dass der Alibri Verlag beschlossen hat, das neueste Werk von Colin Goldner mit dem bezeichnenden Titel ‚Zirkus Nein Danke‘ nur in digitaler Form anzubieten, anstelle einer gedruckten Ausgabe. Angesichts der eher bescheidenen Resonanz auf Goldners bisherige Werke und der juristischen Herausforderungen, die der Autor dem Verlag beschert hat, erscheint diese Entscheidung nur allzu vernünftig. Offenbar sind die Prognosen für den Absatz des Buches nicht gerade vielversprechend, sodass sich der Alibri Verlag dazu durchgerungen hat, dieses potenzielle Meisterwerk ausschließlich als PDF anzubieten.

    Es ist äußerst bemerkenswert, dass andere Neuerscheinungen beim Alibri Verlag weiterhin als Printmedien veröffentlicht werden, während man sich ausgerechnet dazu entschlossen hat, beim Lieblingsautor Colin Goldner darauf zu verzichten. Diese Entscheidung mutet geradezu brillant an, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Goldner in den letzten Jahrzehnten nur Meisterwerke des Scheiterns hervorgebracht hat. Es scheint also mehr als rational, diese fragwürdige Wahl zu hinterfragen.

    Steffi (GAP) Arendt bettelt um Werbezeit für Goldners Buch auf GERATI

    Nachdem die äußerst bedauerliche Steffi (GAP) Arendt feststellen musste, dass ihr genialer Facebook-Beitrag, in dem sie das literarische Meisterwerk ‚Zirkus Nein Danke‘ von Colin Goldner ankündigte, leider nicht die gewünschte Aufmerksamkeit erhielt, entschied sie sich zu einem zweiten Versuch. Selbst die geschickte Verknüpfung mit der hochkarätigen ‚groß Demonstration‘ vermochte nicht, das Interesse zu wecken. Mit beeindruckenden weniger als 200 Teilnehmern war die Demonstration, die von namhaften Tierrechtsorganisationen unterstützt wurde, zweifellos ein Höhepunkt. Offenbar sind weder die Ziele der Demonstration noch das Buch von besonderem Interesse für die breite Öffentlichkeit.

    Steffi (GAP) Arendt suchte offensichtlich dringend nach Aufmerksamkeit und griff zu ihren bewährten Mitteln! Mit ihrer charmanten Art, Hass und Hetze gegen GERATI zu verbreiten, animierte sie ihn dazu, einen Bericht über das neueste „Meisterwerk“ von Colin Goldner zu verfassen. Und wenn ich auf so eine liebenswerte und nette – ähm, eher hasserfüllte – Weise dazu aufgefordert werde, erfülle ich diesen Wunsch natürlich mit Freude. Besonders dankbar bin ich, dass Steffi (GAP) Arendt mir erneut eine ausgezeichnete juristische Vorlage liefert, indem sie mir erneut das Recht auf einen sarkastischen Gegenangriff einräumt. Denn wie sie so treffend auf Facebook schrieb …

    <IN EIGENER SACHE
    Es dauert gewiss nicht lange, bis der in Indonesien ansässige Lügen- und Hetzblogger Silvio Harnos („gerati“) irgendwelche Falsch- und Schmähbehauptungen zu dem neuen Buch Colin Goldners ins Netz kübelt, wie er das seit Jahren und in nachgerade krankhafter Perfidie mit praktisch jeder Veröffentlichung Goldners (und anderer ihm missliebiger Tierrechtler:innen) macht. Eine Vielzahl gegen Harnos eingereichter Klagen hat ihn bislang nicht davon abgehalten, Verleumdungen, üble Nachreden und Diffamierungen jedweder Sorte gegen aktive Tierrechtler:innen zusammenzupöbeln .
    Über das zuletzt, nämlich Anfang Oktober 2023 erschienene Buch Goldners „Tiergefängnis Zoo“ behauptete er am 11. Oktober 2023, Amazon habe das Buch „unmittelbar nach seiner Veröffentlichung aus dem Verkauf genommen“, um, ebenso frei daherhalluziniert, am 30. Oktober 2023 nachzulegen, das „Neueste Buch von Flop-Autor Colin Goldner ‚Tiergefängnis Zoo‘ entpuppt sich bereits nach 1 Woche als Ladenhüter“. Beide Lügen-posts auf der website des Harnos sind, wie so viele seiner sonstigen Lügen und Falschbehauptungen, bis heute im Netz zu finden.
    Selbstredend wurde Harnos seiner Lügen- und Schmähtiraden wegen längst und mehrfach verklagt, seines Wohnsitzes im Ausland wegen konnte er sich indes bislang – und dies durchaus erfolgreich – jeder Strafverfolgung entziehen. Sollte er eines Tages in seine „alte Heimat“ zurückreisen wollen – er stammt ursprünglich aus Görlitz – dürfte er freilich bei der Einreise sein blaues Wunder erleben. Im Übrigen dürfte auch seine fortdauernde Versteckspiel- und/oder Hinhaltetaktik der deutschen Justiz gegenüber irgendwann – und das vermutlich sehr bald schon – zu einem für ihn wohl ziemlich bitteren Ende kommen: ewig lassen deutsche Anwälte und Gerichte sich nicht für blöd verkaufen.>
    Steffi (GAP) Arendt auf Facebook "Great Ape Project"

    Auseinandersetzung mit den Anschuldigungen von Steffi (GAP) Arendt

    Ja, die hochgeschätzte Steffi „GAP“ Arendt fühlt sich tatsächlich etwas verlassen, wenn sie und ihr geschätzter Kollege Colin Goldner sowie das Great Ape Project nicht gebührend von Kritikern gewürdigt werden. Es ist erstaunlich zu beobachten, wie die Online-Besucherzahlen dramatisch einbrechen, wenn nicht über diese Gruppe von selbsternannten Tierrechtsaktivisten kritisch berichtet wird.

    Nun höre ich gleich wieder die Kommentare, „warum lässt du es nicht einfach“, und erzeugst für dieses Schwachsinn-Projekt „Great Ape Project“ Trafik. Es ist sicherlich äußerst erheiternd, sich selbst ein Bild von dem Bildungsstand der Personen zu machen, die dieses Projekt unterstützen. Unwahrscheinlich ist es, dass ein Leser von GERATI, der nicht gerade in der Welt der Tierrechtsverklärung schwebt, auf die Idee käme, dieses Projekt zu befürworten. Stattdessen investiert Steffi (GAP) Arendt lieber Geld, um sich Likes aus den Philippinen und Thailand zu ergattern – wobei man wohl besser nicht allzu hohe Erwartungen hinsichtlich ihrer sprachlichen Kompetenz hegen sollte.

    Aber schauen wir uns einmal erneut die wüsten Anschuldigungen an die Steffi (GAP) Arendt daher schwafelt

    Es scheint, als hätte Steffi (GAP) Arendt die großzügige Annahme getroffen, dass das Great Ape Project für GERATI von herausragender Bedeutung sei. Doch wie so oft, liegt sie hier komplett daneben. Denn viel bedeutsamer sind doch jene Organisationen, die nicht verzweifelt um Aufmerksamkeit ringen müssen und dabei noch diejenigen erreichen, die fälschlicherweise glauben, dass Tierrechte etwas mit Tierschutz zu tun hätten.

    Es ist wirklich bewundernswert, wie geschickt sie mir stets vorwirft, angeblich ‚Falsch- und Schmähbehauptungen‘ zu verbreiten. Doch es scheint eher so, als würde sie versuchen, ihre eigenen Handlungen auf GERATI abzuwälzen. Dabei fällt nicht nur das Fehlen jeglichen Rechtsgrundwissens auf, sondern es scheint ihr gänzlich an einem grundlegenden Bildungsstand zu mangeln.

    Es ist einfach herzzerreißend, wie sehr sie sich darüber aufregt, dass GERATI herausgefunden hat, dass das Buch ‚Tiergefängnis Zoo‘ nur mit einer kleinen Verspätung von einem Jahr und einigen Verschiebungen veröffentlicht wurde. Diese belegbaren Fakten scheinen sie wirklich zu erschüttern. Sie selbst hatte ein Jahr zuvor die Veröffentlichung des Buches von Colin Goldner mit großem Tamtam angekündigt. Doch oh Schreck, das Buch war nicht erschienen! Als es dann endlich bei Amazon auftauchte, wurde es nach nur 24 Stunden wieder gelöscht, da es einfach nicht verfügbar war. Erst eine Woche später, nach über einem Jahr der Vorankündigung, war das Werk dann endlich auf Amazon erhältlich. Wahrlich ein Meilenstein in der Welt der Literatur!

    Die akribische Dokumentation dieses Vorgangs ist selbstverständlich auf GERATI.de verfügbar. Allerdings scheint Steffi (GAP) Arendt ein ganz eigenes Verständnis von Fakten zu haben, wenn sie plötzlich von Falschinformationen spricht. Aber gut, jeder hat mal einen schlechten Tag, nicht wahr?

    Steffi musste erneut mit großem Vergnügen feststellen, dass diverse Suchmaschinen, einschließlich Google, bei verschiedenen Schlüsselwörtern, die auf ihr Lieblingsbuch von Colin Goldner verweisen, die Artikel von GERATI sogar noch vor der Amazon-Verknüpfung ranken. Oh, welch eine Überraschung – GERATI scheint tatsächlich etwas Ahnung von SEO zu haben. Und besonders bemerkenswert ist es, wenn man bei Google in den Top Ten oder wie in diesem Fall sogar auf Platz 1 rankt. Offensichtlich ist Google der festen Überzeugung, dass die Artikel einen erheblichen Mehrwert für die Nutzer bieten, denn sonst ist Google nicht zögerlich, Content abzustrafen.


    GERATI Buchkritik zu Colin Goldners Werk 'Tiergefängnis ZOO': Platz 1 und Platz 4 in den Google-Suchergebnissen
    GERATI Buchkritik zu Colin Goldners Werk ‚Tiergefängnis ZOO‘: Platz 1 und Platz 4 in den Google-Suchergebnissen

    Screenshot Facebook GAP / Beschwerde Steffi (GAP) Arendt über Google Position von GERATI
    Screenshot Facebook GAP / Beschwerde Steffi (GAP) Arendt über Google Position von GERATI

    Es ist einfach herzerwärmend, wie Sie behaupten, dass das Buch ‚Robby der letzte Zirkusschimpanse‘ ein wahres Verkaufswunder sei. Der Alibri Verlag hat in einem spektakulären Rechtsstreit selbst bewiesen, dass dieses literarische Meisterwerk tatsächlich seit Monaten die Regale wie Blei belastet. Da frage ich mich doch, wer hier die Märchenstunde eröffnet, wenn selbst der Verlag vor Gericht zugibt, dass das Buch so gut wie Unsichtbarkeitsumhang ist.

    Rechtsverständnis von Steffi (GAP) Arendt gleich Null

    Steffi (GAP) Arendt scheint fest davon überzeugt zu sein, dass ich aufgrund des angeblichen Vorgehens des Great Ape Project oder Colin Goldner erfolgreich verklagt worden bin. Es ist natürlich äußerst peinlich, dass selbst das Landgericht Landshut schriftlich bestätigen muss, dass bisher kein rechtliches Verfahren gegen mich anhängig ist.

    Natürlich kann Steffi (GAP) Arendt zweifellos ihre Behauptungen mit einer Fülle von überzeugenden Beweisen und glaubwürdigen Quellen untermauern, ODER? Wie es sich gehört, habe ich selbstverständlich sämtliche Beweismittel umgehend bei Erhalt transparent auf Facebook veröffentlicht. Abschließend wirft sie dann die gewagte These in den Raum, dass ich mich angeblich vor der deutschen Justiz verstecke. Trotz meines rechtsgültigen Impressums und der Bereitstellung einer deutschen Faxnummer für eine rechtssichere Kontaktaufnahme. Interessanterweise hat Herr Colin Goldner seine Faxnummer gelöscht, nachdem er von mir eine Abmahnung erhalten hatte.

    Es ist äußerst amüsant, wie die werte Steffi (GAP) Arendt von „Telefonbelästigung“ spricht, wenn man versucht, Herrn Colin Goldner aufgrund einer rechtssicheren Abmahnung zu kontaktieren, die ihm leider nicht zugestellt werden konnte. Herr Goldner hat es sich dabei nicht nehmen lassen, sich von seinem Anrufbeantworter vertreten zu lassen und auf jeglichen Rückruf zu verzichten. Gemäß TMG ist er als selbsternannter verantwortlicher Betreiber dazu verpflichtet, mindestens zwei schnelle Kontaktmöglichkeiten bereitzustellen. Doch da er weder telefonisch erreichbar ist noch auf E-Mails reagiert – oder diese aufgrund seiner Spam-Einstellungen einfach abweist –, scheint er bewusst gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Ein wahrlich beeindruckendes Verständnis von Verantwortungsbewusstsein.

    Natürlich bin ich stets erfreut, mich einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu stellen. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn die gewählten Rechtsanwälte und Gerichte nicht bereits von der schieren Präsenz eines juristischen Laien in den Wahnsinn getrieben werden könnten.

    Die eindeutig falsche Annahme, dass ich bei der Einreise nach Deutschland mit rechtlichen Konsequenzen oder gar Verhaftung zu rechnen hätte, zeugt von einem bemerkenswert begrenzten Wissensstand. Steffi (GAP) Arendt scheint den Unterschied zwischen einem Strafverfahren und einem Zivilrechtsstreit nicht zu kennen. Besonders amüsant wird dies, wenn man bedenkt, dass sie sich als Klägerinzeniererin präsentiert. Darüber hinaus bleibt fraglich, ob Colin Goldner mit seiner angestrebten Klage überhaupt die Klägerbefugnis besitzt, wie aus der mir vorliegenden Kopie der Klageschrift des Rechtsanwalts Colin Goldners hervorgeht.

    Colin Goldner scheint entschlossen zu sein, im Namen des Great Ape Project Klage zu erheben. Eine bewundernswerte Initiative, wenn da nicht die kleine Unstimmigkeit wäre, dass er überhaupt nicht klageberechtigt ist. Denn das Great Ape Project wird gemäß des Impressums von der Giordano Bruno-Stiftung rechtlich vertreten. Es ist sicherlich nur ein Missverständnis, dass das Landgericht Landshut in Verbindung mit dem Land Bayern, sich nun einer möglichen Amtshaftungsklage gegenübersieht, auf Grundlage der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und des Postgeheimnisses. Aber wer weiß, vielleicht bringt diese Klage von Colin Goldner am Ende ja doch etwas Aufregung in den grauen Büroalltag.

    Nun, es ist ja nur ein Zivilverfahren, also kein Grund zur Aufregung. Der ehrenwerte Richter wird also entscheiden müssen, ob die Aussage gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes zur Presse- und Meinungsfreiheit gehört oder nicht. Es ist wirklich faszinierend, dass ich hier nicht derjenige war, der mit Beleidigungen und falschen Behauptungen gegen das Great Ape Project vorgegangen ist, sondern nur mein Recht auf einen angemessenen Gegenschlag wahrgenommen habe. Ein interessanter Aspekt, wenn man bedenkt, dass auch der berühmte Satiriker Böhmermann in einem ähnlichen Fall gegen den Imker Rico Heinzig den Kürzeren zog.

    Ach, wie schade! PETA hat tatsächlich in erster Instanz mit 7:4 verloren. Die Organisation versuchte vergeblich, 11 Aussagen von GERATI zu verbieten. Das Gericht entschied jedoch, dass sieben dieser Aussagen unter die Meinungsfreiheit fallen, während die restlichen vier, die zufälligerweise sehr ähnlich waren, aber in einem anderen Kontext geäußert wurden, nicht mehr verwendet werden dürfen. Diese werden selbstverständlich umgehend gelöscht oder angepasst. Natürlich werde ich in Zukunft diese Aussagen nicht mehr äußern. Aber nur weil Steffi (GAP) Arendt glaubt, dass es sich um Beleidigungen oder falsche Tatsachen handelt, bedeutet das noch lange nicht, dass es so ist. Letztendlich ist es ein Richter, der in einem Urteil darüber entscheidet. Und da kann sie gerne so viele Rumpelstielzchen-Tänze aufführen, wie sie möchte.


    We beleidigt hier wohl wen?
    We beleidigt hier wohl wen?

    Falls sie wirklich darauf besteht, dass keine kritischen Berichte über das Great Ape Project und ihren verehrten Colin Goldner veröffentlicht werden, dann sollte

    sie vielleicht nicht so unverschämt darum bitten. Immerhin sind weder sie noch ihre anonymen Unterstützer, darunter Frank Albrecht vom von Amtswegen aufgelösten radikalen Tierrechtsverein ‚Endzoo‘, der mich unter einem Fake-Account „Elke Petermann“ als ‚Vollidiot‘ auf Indonesisch beleidigt, in der Lage, auch nur annähernd mit mir zu konkurrieren.

    Sollte Steffi (GAP) Arendt weiter so charmant darauf drängen, dass ich nach Deutschland reise, werde ich mich zweifellos dazu durchringen, ihr einen höflichen Besuch abzustatten. Selbstverständlich nur, um gemeinsam eine Tasse Kopi Luwak zu genießen, die ich dann großzügigerweise noch selbst mitbringen werde!

    Zusammenfassung

    Inmitten der Kontroversen und Streitigkeiten um Goldners Werke und Arendts Anschuldigungen gegen GERATI wird deutlich, dass Steffi (GAP) Arendt sich in ihrer verzweifelten Suche nach Aufmerksamkeit und Anerkennung selbst im Kreis der Kontroversen verliert. Ihre Versuche, das Buch von Colin Goldner zu bewerben, stoßen auf wenig Resonanz, während sie gleichzeitig durch ihre beleidigenden Kommentare und falschen Behauptungen für weitere Kontroversen sorgt. Letztlich scheint Steffis Verhalten und ihre Angriffe gegen GERATI und andere als ein verzweifelter Versuch, im Rampenlicht zu stehen, während sie sich dabei selbst der lächerlichen Darstellung preisgibt.

  • Rechtsstreit um vernachlässigte Tiere wird teuer : 250.000 € Kostenforderung

    Der Artikel untersucht den Fall der Beschlagnahmung vernachlässigter Tiere in Oberbayern und den daraus resultierenden Rechtsstreit über die Verantwortung für die Kosten ihrer Pflege. Das Veterinäramt beschlagnahmte 139 Katzen und Hunde von einem Bauernhof, wo sie unter unwürdigen Bedingungen lebten. Obwohl ihnen verboten wurde, jemals wieder Tiere zu besitzen oder sich um sie zu kümmern, wurde keine Einigung zwischen der Familie und der Regierung erzielt.

    Folglich muss die angeblich hauptverantwortliche Person nun eine Rechnung von fast 250.000 Euro für die Pflege der Tiere begleichen. Herausforderungen traten während der Rettungsaktion aufgrund fehlender Durchsuchungsbefehle auf, was zu Diskussionen über Gerichtsbeschlüsse in solchen Fällen führte. Es besteht auch Unsicherheit darüber, ob alle Familienmitglieder vom Besitz von Tieren ausgeschlossen werden oder nur die angeblich hauptverantwortliche Person. Das Problem des Tierhortens wird weiter untersucht und seine schädlichen Auswirkungen auf Tierheime sowohl finanziell als auch emotional hervorgehoben.

    139 Hunde und Katzen wurden vom Veterinäramt beschlagnahmt.

    Das veterinärmedizinische Amt hat aufgrund der erschreckenden Zustände und Vernachlässigung auf dem verwahrlosten Bauernhof in Oberbayern eine Anzahl von Hunde und Katzen beschlagnahmt. Diese Tiere wurden einer Umgebung ausgesetzt, die von Auszehrung, übermäßigem Kot und sogar dem Vorhandensein von verstorbenen Tieren geprägt war. Diese Situation veranlasste die Behörden, einzuschreiten und sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohl dieser vernachlässigten Hunde zu gewährleisten.

    Diese Beschlagnahme hat rechtliche Konsequenzen für die Besitzer, die für ihre Vernachlässigung verantwortlich sind. Erstens ist ihnen untersagt, in Zukunft Tiere zu besitzen oder sich um sie zu kümmern. Dieses Verbot dient als Konsequenz für ihre Fahrlässigkeit und soll verhindern, dass sich unter ihrer Obhut ähnliche Vorfälle wiederholen. Zusätzlich kann es finanzielle Konsequenzen für diese nachlässigen Besitzer geben. In diesem speziellen Fall wird erwartet, dass die angeblich hauptverantwortliche Person fast 250.000 Euro für die Kosten der Betreuung dieser geretteten Hunde in Rechnung gestellt wird.

    Die Tierrehabilitation wird eine entscheidende Rolle spielen, um die körperliche und psychische Erholung dieser beschlagnahmten Hunde zu gewährleisten. Tierschutzorganisationen sind wahrscheinlich daran beteiligt, die notwendige medizinische Behandlung, angemessene Ernährung und Verhaltensunterstützung für diese traumatisierten Tiere während ihres Rehabilitationsprozesses zu bieten.

    Auch die öffentliche Aufmerksamkeit ist ein wichtiger Aspekt, der sich aus solchen Fällen von Vernachlässigung ergibt. Die Berichterstattung in den Medien über diesen speziellen Fall kann dazu beitragen, das öffentliche Bewusstsein für Fragen des Tierschutzes zu schärfen und Diskussionen über verantwortungsbewusstes Haustierbesitztum anzustoßen.

    Wer trägt die Kosten von 250.000 €?

    Dem mutmaßlich Hauptverantwortlichen für die Betreuung der in diesem Fall involvierten Tiere wird eine Rechnung in Höhe von fast 250.000 Euro gestellt. Diese finanzielle Belastung ist erheblich, da es sich um eine beträchtliche Geldsumme handelt, die von der betreffenden Person beglichen werden muss. Aus rechtlicher Sicht unterstreicht diese Rechnungsstellung die Konsequenzen, denen Einzelpersonen ausgesetzt sein können, wenn sie nicht für angemessene Tierpflege sorgen.

    Hinsichtlich Ethik und Verantwortungsbewusstsein dient die finanzielle Haftung des mutmaßlich Hauptverantwortlichen als Mahnung, dass Vernachlässigung des Tierschutzes ernsthafte Folgen haben kann. Es sendet eine Botschaft aus, dass solche Handlungen nicht toleriert werden und betont die Bedeutung der Einhaltung ethischer Standards bei der Tierpflege.

    Die tierwohlimmanenten Konsequenzen in diesem Fall sind offensichtlich, mit 139 Katzen und Hunden, die unter unzumutbaren Bedingungen gefunden wurden. Die abgemagerten Körper, überall Kot und das Vorhandensein von toten Tieren deuten auf schwere Vernachlässigung und mögliches Leiden hin, dass diese Tiere erfahren haben. Präventive Maßnahmen sollten ergriffen werden, um sicherzustellen, dass sich solche Situationen nicht wiederholen.

    Derzeit steht jedoch die Entscheidung eines Gerichts aus, ob die Beschlagnahme der Tiere rechtlich korrekt erfolgt ist. In diesem Fall wurden die Tiere vom Veterinäramt ohne vorherigen richterlichen Beschluss in Gewahrsam genommen. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich bereits vor einigen Jahren in Deutschland, als eine Staatsanwältin aus Kiel Tiere ebenfalls ohne richterlichen Beschluss beschlagnahmte und zur Zwangsveräußerung freigab. In mehreren Fällen wurden den Tierhaltern daraufhin Schadensersatzleistungen zugesprochen.

    Es besteht kein Zweifel daran, dass Tieren geholfen werden muss. Dennoch sollten insbesondere Behörden stets eine rechtliche Absicherung gewährleisten. Sollte das Gericht in diesem Fall zu dem Schluss kommen, dass die Beschlagnahme der Tiere unrechtmäßig war, müsste die zuständige Gemeinde die Kosten in Höhe von 250.000 € übernehmen, was bedeutet, dass diese aus Steuermitteln finanziert werden müssten. Zudem hätte der beschuldigte Tierquäler Anspruch auf eine Entschädigung.

    Beschlagnahme durch das Veterinäramt ohne richterlichen Beschluss

    Die Beschlagnahme von Tieren durch das Veterinäramt ohne gerichtlichen Beschluss wirft Fragen nach der rechtlichen Zuständigkeit und den Verfahrensanforderungen auf, die mit solchen Maßnahmen einhergehen. Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit, ob das Veterinäramt die Befugnis hat, Beschlagnahmungen ohne vorherige Genehmigung durch ein Gericht durchzuführen. Diese Frage wirft die Frage nach dem Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Tierwohls und der Achtung des Eigentumsrechts Einzelner auf.

    Es könnten alternative Lösungsansätze in Betracht gezogen werden, um diese rechtlichen Bedenken anzugehen. Eine Möglichkeit besteht darin, strengere Vorschriften einzuführen, die eine gerichtliche Anordnung vor jeder Beschlagnahme erfordern. Dadurch würde sichergestellt, dass ordnungsgemäße rechtliche Verfahren eingehalten werden, was Klarheit und Rechenschaftspflicht in Fällen von Tierbeschlagnahmung gewährleistet.

    Die öffentliche Aufklärung spielt eine entscheidende Rolle, um solche Situationen von vornherein zu verhindern. Die Aufklärung der Menschen über verantwortungsbewusste Haustierhaltung und die Hervorhebung der Bedeutung der Meldung von Verdachtsfällen von Vernachlässigung oder Misshandlung können dazu beitragen, dass Tiere nicht in beklagenswerte Zustände geraten, die eine Beschlagnahmung rechtfertigen.

    Präventionsstrategien sollten auf eine frühzeitige Intervention ausgerichtet sein, wie z.B. obligatorische Inspektionen für risikoreiche Grundstücke oder regelmäßige Untersuchungen durch Tierärzte, um Anzeichen von Vernachlässigung oder Hortungsverhalten zu erkennen. Durch die proaktive Bewältigung dieser Probleme können die Behörden eingreifen, bevor Tiere extrem vernachlässigt oder misshandelt werden.

    Die Konsequenzen für Tiere, die ohne gerichtlichen Beschluss beschlagnahmt werden, können belastend sein. Tiere können zusätzlichen Stress aufgrund der plötzlichen Entfernung aus ihrer Umgebung, potenzieller Gesundheitsrisiken in überfüllten Tierheimen und der Unsicherheit hinsichtlich ihrer zukünftigen Platzierung oder ihres Schicksals erleben.

    Auch im Tierschutz gilt der Rechtsstaat

    Rechtliche Grundsätze müssen im Tierschutz eingehalten werden, einschließlich der Anforderung einer ordnungsgemäßen Genehmigung vor der Beschlagnahme von Tieren. Dies gewährleistet den Schutz der Rechte sowohl der Tiere als auch ihrer Besitzer und sorgt gleichzeitig für Rechenschaftspflicht und verhindert möglichen Missbrauch von Macht. Die Einhaltung dieser rechtlichen Standards ist entscheidend, um die ethische Behandlung von Tieren sicherzustellen und gesellschaftliche Werte zu wahren.

    Die rechtlichen Auswirkungen einer Beschlagnahme von Tieren ohne ordnungsgemäße Genehmigung sind erheblich. In solchen Fällen können die Handlungen von Tierschutzinspektoren infrage gestellt werden, was möglicherweise zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten führt. Tierschutzstandards legen fest, dass Inspektionen im Rahmen etablierter rechtlicher Verfahren durchgeführt werden sollten, die oft eine Durchsuchungsbefehl oder eine gerichtliche Anordnung erfordern.

    Für Tierschutzinspektoren können Herausforderungen entstehen, wenn sie mit Situationen konfrontiert werden, in denen eine sofortige Intervention erforderlich ist, aber keine ordnungsgemäße Genehmigung vorliegt. Das Abwägen dieser Herausforderungen unter Beachtung rechtlicher Grundsätze erfordert sorgfältige Überlegungen sowohl von Inspektoren als auch von Justizbehörden.

    Um diesen Herausforderungen effektiv zu begegnen, sollten Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden, um die Einhaltung der Tierschutzgesetze zu gewährleisten. Dies umfasst die Bereitstellung angemessener Schulungen und Ressourcen für Tierschutzinspektoren, damit sie komplexe Situationen richtig bewältigen und gleichzeitig rechtlichen Anforderungen gerecht werden können. Interventionen sollten darauf abzielen, durch rechtzeitige Beschaffung einer ordnungsgemäßen Genehmigung schnell zu handeln, wenn dies erforderlich ist.

    Tierhortung ist ein ernstes Problem, bei dem Menschen eine übermäßige Anzahl von Tieren in unangemessenen Bedingungen halten. Wenn du das mitbekommst, gibt es mehrere Dinge, die du tun kannst:

    1. Melde es den Behörden: Benachrichtige die örtliche Polizei oder das Veterinäramt

    2. Informiere die örtliche Tierschutzorganisation: Kontaktiere eine örtliche Tierschutzorganisation oder das Tierheim und informiere sie über die Situation. Gib so viele Informationen wie möglich, einschließlich der genauen Adresse und einer Beschreibung der Bedingungen, unter denen die Tiere gehalten werden.

    Tierhortung ist ein komplexes Problem, das Aufmerksamkeit und Eingreifen erfordert, um die Vernachlässigung und Schädigung der betroffenen Tiere zu beheben. Präventivmaßnahmen sind unerlässlich, um Tierhortung zu bekämpfen. Dazu können strengere Vorschriften zur Tierhaltung gehören, wie z.B. Begrenzungen für die Anzahl der Tiere, die eine Person besitzen kann, oder eine obligatorische Lizenzierung für Tierbesitzer. Unterstützung für Tierhorter ist ebenfalls entscheidend, da viele Personen, die Tierhortung betreiben, zugrunde liegende psychische Probleme haben können, die zu ihrem Verhalten beitragen. Der Zugang zu psychischen Gesundheitsdiensten und Beratung kann helfen, diese Ursachen anzugehen.

    Bildung und Aufklärung spielen eine bedeutende Rolle bei der Bekämpfung von Tierhortung. Durch die Erhöhung des öffentlichen Wissens über die Anzeichen von Hortungsverhalten und dessen Folgen ist es wahrscheinlicher, dass Einzelpersonen Fälle von Tierhortung erkennen und melden. Gemeinschaftliche Beteiligung ist ein weiterer wichtiger Aspekt, um dieses Problem effektiv anzugehen. Die Förderung der Meldung von Verdachtsfällen von Tierhortung durch Gemeindemitglieder und die Bereitstellung von Ressourcen für diese Meldungen können eine frühzeitige Intervention unterstützen.

    Die Auswirkungen auf die psychische Gesundheit bei Tierhortung sollten nicht übersehen werden. Horter haben oft eine emotionale Bindung zu ihren Tieren, was es für sie schwierig machen kann, loszulassen oder freiwillig Hilfe zu suchen. Interventionsstrategien sollten die komplexen psychologischen Faktoren berücksichtigen, die eine Rolle spielen.

    Insgesamt erfordert die Bewältigung von Tierhortung einen vielschichtigen Ansatz, der Präventivmaßnahmen, Unterstützung für Tierhorter, Bildungs- und Aufklärungsprogramme sowie aktive Beteiligung der Gemeinschaft umfasst. Nur durch umfassende Bemühungen können wir hoffen, den Schaden, der durch diese schädliche Praxis verursacht wird, zu mindern und das Wohlergehen der betroffenen Tiere zu gewährleisten.

    Schlussfolgerung

    Zusammenfassend ist die Beschlagnahmung vernachlässigter Tiere und der anschließende Rechtsstreit darüber, wer die Kosten für ihre Betreuung tragen wird, eine komplexe Angelegenheit. Der Fall in Oberbayern verdeutlicht die Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses in solchen Fällen, da Inspektoren aufgrund fehlender Durchsuchungsbefehle Schwierigkeiten hatten. Die angeblich hauptverantwortliche Person könnte eine Rechnung von fast 250.000 Euro für die Betreuung der Tiere erhalten, aber es bleibt unklar, ob allen Familienmitgliedern das Halten und Betreuen von Tieren verboten wird. Das Horten von Tieren ist auch ein wachsendes Problem, das finanzielle und emotionale Herausforderungen für Tierheime verursacht.

  • PETA und der Fall der angeblichen Zoophilie im Zoo Leipzig

    Im Jahr 2014 sorgte die Tierschutzorganisation PETA e.V. für Aufsehen, als sie dem Zoo Leipzig öffentlich Zoophilie-Vorwürfe unterstellte. Der Hintergrund war ein Anruf einer vermeintlichen Zoomitarbeiterin namens Lena in der WDR-Talksendung Domian, in dem sie ihre angeblichen sexuellen Gefühle für einen Schimpansen im Zoo gestand. PETA reagierte darauf mit einer Strafanzeige und einer Pressemitteilung, in der sie den Zoo öffentlich denunzierte.

    Die Vorwürfe entbehrten jeglicher Grundlage, wie sich später herausstellte. Die angebliche Zoomitarbeiterin Lena gab in einem Online-Forum zu, den Anruf frei erfunden zu haben. Der Zoo Leipzig bestätigte zudem, dass es weder eine Mitarbeiterin mit diesem Namen noch einen Schimpansen namens Alex gab. Die Tierpfleger des Zoos haben auch keinen direkten Kontakt zu den Tieren in Pongoland.

    Der Rechtsstreit zwischen dem Zoo Leipzig und PETA endete mit einem Erfolg für den Zoo. PETA unterzeichnete eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Organisation untersagt, jegliche Zoophilie-Behauptungen gegenüber dem Zoo Leipzig aufzustellen.

    Kritik an PETA

    Der Vorfall wirft ein schlechtes Licht auf PETA und ihre Arbeitsweise. Die Organisation hat mit ihren Vorwürfen gegenüber dem Zoo Leipzig nicht nur falsche Anschuldigungen erhoben, sondern auch die Privatsphäre der Mitarbeiter des Zoos verletzt. Es ist fraglich, ob PETA in ihrem Engagement für den Tierschutz noch die Grenzen des Anstands und der Legalität wahrt.

    Zudem ist die Art und Weise, wie PETA auf den vermeintlichen Anruf reagiert hat, zweifelhaft. Anstatt den Fall gründlich zu prüfen und zu recherchieren, hat die Organisation ohne weitere Nachforschungen eine Strafanzeige gestellt und eine Pressemitteilung veröffentlicht. Dies zeigt, dass PETA offenbar bereit ist, auch auf Basis von Halbwahrheiten und Spekulationen gegen vermeintliche Tierschutzverstöße vorzugehen.

    Der Schutz von Tieren ist zweifellos ein wichtiges Anliegen. Doch PETA sollte sich fragen, ob ihr Vorgehen in diesem Fall angemessen war und ob es wirklich dazu beigetragen hat, das Wohl der Tiere zu verbessern. Die Organisation sollte sich an die Grundsätze von Fairness, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit halten, um glaubwürdig und erfolgreich zu sein.

    Fazit

    Der Fall der angeblichen Zoophilie im Zoo Leipzig zeigt, wie schnell falsche Anschuldigungen zu schwerwiegenden Konsequenzen führen können. PETA hat mit ihrem Vorwurf nicht nur den Ruf des Zoos beschädigt, sondern auch die Privatsphäre der Mitarbeiter verletzt. Der Rechtsstreit hat gezeigt, dass solche Vorwürfe nicht unbeantwortet bleiben sollten.

    Es bleibt zu hoffen, dass PETA aus diesem Vorfall lernt und in Zukunft sorgfältiger mit ihren Anschuldigungen umgeht. Der Schutz von Tieren ist zweifellos ein wichtiges Anliegen, aber er sollte nicht auf Kosten von Menschenrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen erreicht werden. Leider machte PETA seit 2014 genauso weiter! Was PETA mehrere Gerichtsverfahren einbrachte die PETA verlor. Mehr dazu hier auf GERATI.

  • Kuriose Reaktionen: Colin Goldner, Rechtsanwalt, verwirrt mit Antworten auf Forderungen

    Per E-Mail erreicht mich eine Nachricht von Colin Goldners Rechtsanwalt. Doch ob dieser überhaupt weiß, dass eine solche Zustellung nicht rechtssicher ist, bleibt fraglich. Aus Transparenz- und Rechtsbewusstsein heraus entscheide ich mich, nicht einfach per E-Mail zu antworten, sondern eine rechtssichere Zustellung per Fax vorzunehmen. Im Interesse der Öffentlichkeit und meiner eigenen Transparenzpflicht als angeblich beschuldigter Betreiber der Webseite www.Gerati.de, veröffentliche ich an dieser Stelle den Wortlaut der E-Mail.

    Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt aus journalistischen Gründen, um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu bedienen und die Transparenzpflicht zu erfüllen.



    Sehr geehrter Herr Harnos,
    wir dürfen Bezug nehmen auf Ihr Schreiben vom 02.03.2023.
    Eine Zahlung, wie von Ihnen verlangt, wird nicht erfolgen.
    Im Übrigen wollen Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass wir die Giordano Bruno-Stiftung nicht vertreten.
    Die an Sie übersandte Vollmacht ist bezogen auf die von Herrn Dr. Goldner geltend gemachten Unterlassungsansprüche.
    Weitere Sachverhalte, die Sie gegen Herrn Dr. Goldner geltend machen wollen, sind hiervon nicht umfasst.
    Entsprechende Aufforderungen wollen Sie bitte an Herrn Dr. Goldner selbst übersenden.
    Der Unterzeichner ist nur für bestimmte Sachverhalte beauftragt und nicht allgemeiner Postbevollmächtigter des Herrn Dr. Goldner.
    Mit freundlichen Grüßen
    Späth Rechtsanwalt

    Was die E-Mail enthüllt: Hintergründe und Zusammenhänge

    Ich habe dem Rechtsanwalt und Herrn Colin Goldner eine Rechnung über eine Aufwandsentschädigung als gemeinschaftlicher Schuldner zugestellt. Dabei spielt es keine Rolle, wer letztendlich für die Kosten aufkommt, ob der Rechtsanwalt oder Colin Goldner, der für mich rechtsschriftlich nicht erreichbar ist. Sollte die Zahlung ausbleiben, werde ich Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegen beide Schuldner einleiten.

    Es ist wichtig zu erwähnen, dass die E-Mail des Rechtsanwalts keine rechtsverbindliche Zustellung ist, was eigentlich ein Rechtsanwalt wissen sollte. Interessant wird es nun, denn in meinem letzten Schreiben habe ich erneut die Weiterleitung der Abmahnungen in Bezug auf die von Colin Goldner zu verantwortende Facebook-Seite gefordert. Weder Colin Goldner, der im Impressum als Kontaktperson und somit als haftbarer Ansprechpartner aufgeführt wird, noch die Giordano Bruno-Stiftung haben auf meine Schreiben reagiert.

    Mit der erteilten Vollmacht an den Rechtsanwalt Späth hat Colin Goldner diesem eine Postbevollmächtigung für alle im Zusammenhang mit dem Rechtsverfahren anfallenden Schriftstücke erteilt. Meine Forderungen sind demnach dem Verfahren zuzuordnen, da ich bei Klageerhebung unverzüglich Widerklage einreichen werde, um meine Forderungen einzufordern.

    Colin Goldner ist für zahlreiche falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Drohungen verantwortlich, die er als Verwalter der Facebook-Seite verbreitet hat. Auch die absurden Behauptungen in seinem Buch über meine Person, dass ich Mitglied der rechtsextremen Szene von Görlitz gewesen sei und rechtsradikale Werbung auf der Webseite von GERATI schalte, sind erwähnenswert. Beweise konnte er dafür nicht vorbringen, insbesondere da es sich bei der Werbung um Google Werbung handelt, die auf den Nutzer interessenbezogen ausgeliefert wird. Wenn Colin Goldner also rechtsradikale Werbung angezeigt bekommt, muss er im Internet sein Interesse dafür bekundet haben. Andernfalls würde er Werbung für Toilettenpapier erhalten, passend zu dem Mist, den er verbreitet.

    Und so antwortete ich dem Rechtsanwalt wie folgt …

    Rechtsanwälte Moosmeier / Späth

    z.Hd. Ra. Robert Späth
    Hochstr. 12

    94405 Landau

    Deutschland

    Fax: +49 (0)9951 989725

    E-Mail: info@rechtsanwaltskanzlei-landau.de

    GERATI
    Silvio Harnos
    BSD-City
    Golden Vienna 2, C2/9
    15322 Serpong
    Indonesien

    Tel.: +49 (0)3581 7921521
    Handy: +62 (0)87 882424150
    Fax: +49 (0)3581 7921529
    E-Mail: info@gerati.de

    BSD-City, 14.03.2023

    Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!

    Ihr Zeichen: Az.: 00118/23 Spa/k

    Mein Zeichen: Goldner 2303-1 (Bitte immer angeben)

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Späth,

    ich nehme Bezug auf Ihre am 09.03.2023 übersandte E-Mail und teile Ihnen mit, dass diese aufgrund fehlender rechtlicher Zustellung unwirksam ist.

    Punkt Zahlung:

    Als Rechtsanwalt obliegt es Ihnen, Ihren Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen und ihn auf der Grundlage seiner Angaben über die rechtlichen Aussichten zu informieren. Sollte Ihr Mandant Ihnen vorsätzlich falsche Anschuldigungen unterbreiten, die zu einem Aufwand oder finanziellen Schaden führen, haften Sie dafür. Sie erhalten eine Vergütung von Ihrem Mandanten für Ihre Dienstleistungen, jedoch dürfen Sie durch haltlose Anschuldigungen Ihres Mandanten nicht profitieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie bereits im März 2022 eine Unterlassungsaufforderung ausgesprochen haben, aber bis heute keine gerichtliche Klageschrift eingereicht wurde, obwohl Ihr Mandant auf Facebook wiederholt behauptet hat, dies getan zu haben. Diese Behauptung ist ebenfalls falsch und zielt darauf ab, mich in den sozialen Medien zu diskreditieren.

    Als Rechtsanwalt sind Sie gemeinschaftlich mit Ihrem Mandanten für meine Forderungen haftbar. Sollte Ihr Mandant absichtlich meine Kontaktaufnahme verhindern, indem er mich ghostet und für mich unerreichbar ist, liegt es in Ihrer Verantwortung als Teil des Mandantenverhältnisses, alle Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten. Eine Nichtweiterleitung würde gegen Ihre Pflichten als Rechtsanwalt verstoßen.

    Punkt Mandatsvollmacht Colin Goldner:

    Colin Goldner ist als verantwortliche Kontaktperson für sämtliche öffentliche Webseiten und sozialen Medien des Great Ape Project benannt. Dies geht einerseits aus dem Impressum hervor, welches unter folgendem Link abrufbar ist:

    Impressum Webseite: greatapeproject.de
    Impressum Webseite: greatapeproject.de

    https://www.greatapeproject.de/impressum/

    Darüber hinaus ist belegt, dass ihr Mandant Colin Goldner seit 2008 als Gremienmitglied im Beirat der Giordano Bruno-Stiftung tätig ist. Der Nachweis hierzu ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Gremienmitgliedern_der_Giordano-Bruno-Stiftung.

    Ebenso ist belegt, dass Colin Goldner seit 2011 das Great Ape Project sowie dessen soziale Medien und Webseiten leitet. Der entsprechende Beweis kann unter folgendem Link und dessen weiterführenden Verlinkungen eingesehen werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Colin_Goldner.

    Es ist daher unbestritten, dass Ihr Mandant die volle Verantwortung für meine Vorwürfe trägt und zudem als empfangsberechtigte Person im Namen der Giordano Bruno-Stiftung agiert.

    Ich habe versucht, auf rechtlich zulässige Weise mit Ihrem Mandanten Kontakt aufzunehmen, jedoch waren die vorhandenen Kontaktmöglichkeiten für mich nicht verfügbar oder Ihr Mandant hat nicht auf meine E-Mails und Anrufe reagiert, was einen Verstoß gegen das Telemediengesetz darstellt.

    Ihr Mandant hat in seinem Buch „Robby der letzte Zirkusschimpanse“ die falsche und absurde Behauptung aufgestellt, dass ich einer neonazistischen Zelle in Görlitz angehört haben soll. Diese Behauptung wird auch auf den von ihm verantworteten Social-Media-Seiten des „Great Ape Project“, durch ihn gepostet, oder von Dritten auf dieser Facebook Seite verbreitet und von ihm wissentlich geduldet, was eine klare Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte darstellt.

    Ihr Mandant behauptet fälschlicherweise in seinem Buch „Robby der letzte Zirkusschimpanse“, dass ich vorsätzlich rechte Werbung auf meiner Webseite gerati.de verbreite. Die auf meiner Webseite geschaltete Werbung wird jedoch ausschließlich von Google auf der Grundlage von Personen- und Interessenbezogenheit ausgespielt. Wenn Ihr Mandant beim Besuch meiner Webseite rechtsgerichtete Werbung angezeigt bekommt, kann dies lediglich auf sein eigenes Interesse in dieser Richtung oder auf seinen regelmäßigen Besuch rechtsradikaler Seiten im Internet zurückzuführen sein. Es ist anzunehmen, dass er ansonsten Werbung für andere Produkte wie Toilettenpapier erhalten würde. Angesichts der Tatsache, dass er wiederholt andere Personen diffamiert hat, insbesondere in seinen Büchern, ist seine Behauptung in diesem Zusammenhang besonders unverantwortlich.

    Es ist unzutreffend zu behaupten, dass in Ihrer Mandatsvollmacht keine weiteren Sachverhalte enthalten sind. Offensichtlich sind Sie beauftragt, Ihren Mandanten in allen Angelegenheiten zu vertreten, die im Zusammenhang mit dem Unterlassungsanspruch stehen, einschließlich der von mir zu erwartenden Widerklagen. Ich bitte Sie daher, Ihre Aussage zu korrigieren und in Zukunft genau zu prüfen, bevor Sie falsche Behauptungen aufstellen.

    In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das Verbreiten falscher Tatsachenbehauptungen über eine Person einen Straftatbestand darstellen kann, insbesondere wenn dies in der Öffentlichkeit geschieht und die Ehre und Reputation der betroffenen Person beeinträchtigt. Wenn Ihr Mandant also tatsächlich unwahre Behauptungen über eine angebliche Klage oder Strafanzeigen verbreitet, die nicht existieren, könnte er sich möglicherweise wegen Verleumdung oder übler Nachrede strafbar machen.

    Es ist daher wichtig, dass Ihr Mandant sich in der Öffentlichkeit korrekt und wahrheitsgemäß äußert und keine unwahren Behauptungen verbreitet, die den Ruf anderer Personen schädigen können.

    Als Rechtsanwalt Ihres Mandanten sind Sie verpflichtet, mir eine Klageschrift sowie das Aktenzeichen und das zuständige Gericht mitzuteilen, sofern eine Klage tatsächlich erhoben wurde. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegt mir weder eine gerichtliche Klageschrift noch ein Schreiben einer Staatsanwaltschaft vor. Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht nach und teilen Sie mir die benötigten Informationen mit, damit ich meine Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.

    Hiermit fordere ich Ihren Mandanten auf, die unwahren Behauptungen bezüglich einer gerichtlichen Klage und Strafanzeigen gegen mich unverzüglich aus den von ihm verantworteten sozialen Medien zu entfernen. Des Weiteren erwarte ich von Ihrem Mandanten eine schriftliche Unterlassungserklärung, in welcher er sich dazu verpflichtet, zukünftig derartige Behauptungen nicht mehr zu verbreiten. Die Formulierung dieser Erklärung überlasse ich gerne Ihnen als seinem Rechtsanwalt.

    Gleichzeitig ersuche ich hiermit Ihren Mandanten um Mitteilung der Verkaufszahlen seines Buches „Robby – der letzte Zirkusschimpanse„. Wie bereits von mir angemerkt, sind in diesem Buch zahlreiche unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Verleumdungen gegen meine Person enthalten. In diesem Zusammenhang beabsichtige ich, gegen Ihren Mandanten Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

    Es wird höflich darum gebeten, dass Sie mir unverzüglich eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen, ob Sie als Vertreter des Mandanten bereit sind, meine Forderungen und dieses Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten. Sollten Sie sich weigern, diese Pflicht zu erfüllen, obwohl Sie als Rechtsanwalt des Mandanten handeln, könnten Sie sich gemäß § 43a Abs. 3 BRAO strafbar machen. Bitte beachten Sie, dass die Weigerung, die notwendige Kommunikation zwischen Ihrem Mandanten und mir zu erleichtern, eine Verletzung Ihrer anwaltlichen Sorgfaltspflichten darstellen könnte.

    Ich fordere Sie und Ihren Mandanten hiermit auf, mir gemäß § 5 Abs. 1 TMG die notwendigen erreichbaren Zustellmöglichkeiten für Ihren Mandanten zu benennen. Insbesondere bitte ich Sie, mir eine gültige Faxnummer zu nennen, die Ihr Mandant nachweislich besitzt und aus dem Impressum entfernt hat. Bitte beachten Sie, dass Ihr Mandant als Diensteanbieter nach § 5 Abs. 1 TMG verpflichtet ist, diese Angaben zur Verfügung zu stellen.

    Um zum Abschluss noch auf ihren Letzen Satz der E-Mail einzugehen. „Der Unterzeichner ist nur für bestimmte Sachverhalte beauftragt und nicht allgemeiner Postbevollmächtigter des Herrn Dr. Goldner.“

    Angesichts der Tatsache, dass sämtliche Forderungen in den bisherigen Schreiben sich unmittelbar auf das gegenwärtige Verfahren beziehen und ich unverzüglich nach Einreichung einer Klage Widerklage erheben werde, unterliegen Sie als Rechtsanwalt Ihres Mandanten einer rechtlichen Verpflichtung, die Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten, sobald Sie Kenntnis von diesen erhalten.

    Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen zur Erledigung der in meinem vorherigen Schreiben dargelegten Forderungen. Bitte beachten Sie, dass eine Antwort per E-Mail nicht ausreichend ist. Ich fordere Sie auf, rechtssicher per Fax zu antworten. Als Jurist sollten Sie über die notwendige Fachkompetenz verfügen, um diese Anforderung zu verstehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

  • Schreiben an die Colin Goldner Rechtsanwälte Az: Goldner 2303-1

    Nachdem ich den Rechtsanwälten von Colin Goldner darauf hinwies und ihm eine Rechnung bzw. Aufwandsendschädigung in Form einer Schadenersatzrechnung zusendet, lieferte er nach über einem Monat endlich eine rechtsgültige Mandatsvollmacht von Colin Goldner. Natürlich antwortete ich ihm sofort in einem Schreiben.

    Rechtsanwälte Moosmeier / Späth

    z.Hd. Ra. Robert Späth
    Hochstr. 12
    94405 Landau

    Deutschland

    Fax: +49 (0)9951 989725
    E-Mail: info@rechtsanwaltskanzlei-landau.de

    GERATI

    Silvio Harnos
    BSD-City
    Golden Vienna 2, C2/9
    15322 Serpong
    Indonesien

    Tel.: +49 (0)3581 7921521
    Handy: +62 (0)87 882424150
    Fax: +49 (0)3581 7921529
    E-Mail: info@gerati.de

    BSD-City, 02.03.2023

    Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!

    Ihr Zeichen: Az.: 00118/23 Spa/k
    Mein Zeichen: Goldner 2303-1 (Bitte immer angeben)

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Späth, ich habe die von mir geforderte Mandatsvollmacht, die am 23.2.2023 von Ihrem Mandanten Colin Goldner unterschrieben wurde, erhalten. Ich möchte jedoch ausdrücklich betonen, dass ich hiermit nicht auf die Schadensersatzforderung (siehe Schreiben/Rechnung) verzichte. Sollten Sie und Ihr Mandant als Gesamtschuldner weiterhin die Zahlung verweigern, werde ich die Rechnung als Mahnverfahren mit der angestrebten Übergabe an das zuständige Mahngericht anstreben (§ 362 BGB). Ich fordere Sie daher auf, das offene Betragskonto schnellstmöglich zu begleichen. Des Weiteren habe ich bereits vor Ihrer ersten Unterlassungsaufforderung gegenüber Ihrem Mandanten mehrere Unterlassungsansprüche geltend gemacht, wie aus den beiden Ihnen vorliegenden Abmahnungen ersichtlich ist. Haben Sie mittlerweile, wie von mir gefordert, die beiden Abmahnungen an Ihren Mandanten übergeben? Ihr Mandant wird als verantwortliche Person, die im Namen der Giordano Bruno-Stiftung betriebenen Social-Media-Seiten mit dem Namen „Great Ape Project“ öffentlich im Impressum angegeben. Somit ist er auch für Inhalte verantwortlich, die auf seinen zu verantwortenden sozialen Medien Seiten veröffentlicht werden. Ich erwarte hierzu unverzüglich eine klärende Antwort. Als vertretungsberechtigter Rechtsanwalt treten Sie nun auch als Postbevollmächtigter für im Rechtsverfahren anfallende Rechtschreiben auf. Ihr Mandant und die Giordano Bruno-Stiftung scheinen trotz der erforderlichen Kontaktdatenpflicht falsche Impressumsangaben zu machen oder mich zu ignorieren. Ich fordere deswegen Ihren Mandanten auf, an Eides statt gegenüber mir zu versichern, dass er in keinem Fall eine verantwortliche Position für das „Great Ape Project“ innehat und somit auch nicht für Inhalte verantwortlich ist, die auf den sozialen Medien-Seiten des „Great Ape Project“ gepostet werden. Die zu beanstandenden veröffentlichten Kommentare und Beiträge auf Facebook unter dem Pseudonym „Great Ape Project“ und von Dritten, die größtenteils über Fake-Accounts veröffentlicht werden, sind ehrverletzend, beinhalten immer wieder Urheberrechtsverletzungen, sind beleidigend und enthalten Drohungen und falsche Tatsachenbehauptungen. Damit handelt es sich um eine strafbare Handlung. Gemäß § 7 Abs. 1 TMG ist der Betreiber einer Internetplattform für die eigenen Inhalte verantwortlich. Darüber hinaus haftet er auch für fremde Inhalte, sofern er Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung hat und es ihm technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§ 10 Abs. 1 TMG). Im Impressum des „Great Ape Project“ ist Ihr Mandant als verantwortliche Person für den Inhalt der Plattform benannt. Daher besteht die Vermutung, dass er auch für die von Dritten veröffentlichten Inhalte haftet. Insbesondere da er trotz mehrmaliger Hinweise per E-Mail und Fax von meiner Seite aus nicht reagiert und die strafbaren Handlungen weiterhin öffentlich zugänglich hält, verstärkt sich der Verdacht der Haftung Ihres Mandanten. Seit meinem letzten Schreiben hat Ihr Mandant seine Fax-Nummer im Impressum entfernt. Allerdings ist ein Betreiber eines öffentlichen Internetauftritts gemäß TMG dazu verpflichtet, mindestens zwei erreichbare Kontaktmöglichkeiten anzugeben. Da Ihr Mandant weder telefonisch erreichbar ist, noch auf meine schriftlichen Hinweise per E-Mail reagiert, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Selbst eine E-Mail an die Adresse info@greatapeproject.de blieb unbeantwortet. Ich lege das Schreiben diesem Anschreiben bei und fordere Sie als Postbevollmächtigten Mandatsvertreter auf, es Ihrem Mandanten als verantwortliche Kontaktperson des „Great Ape Project“ zu übermitteln und mir dies zu bestätigen. Seine Haftung als Verantwortlicher für den Internetauftritt des „Great Ape Project“ bleibt hiervon unberührt. Für die verbindliche schriftliche Bestätigung der Haftung Ihres Mandanten gemäß dem Impressum des „Great Ape Project“ setze ich Ihnen hiermit eine Frist bis zum 9. März 2023. Bitte bestätigen Sie bis dahin schriftlich die Verantwortlichkeit Ihres Mandanten für die Inhalte und Handlungen im Zusammenhang mit dem genannten Projekt. Sollten Sie diese Frist ungenutzt verstreichen lassen oder die Verantwortlichkeit ablehnen, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Ihren Mandanten vor. Ich weise darauf hin, dass ich Ihnen in den nächsten Tagen weitere Vorwürfe gegen Ihren Mandanten vorlegen werde. Um die Übersicht zu wahren, bitte ich Sie in Ihren Antwortschreiben immer „Mein Zeichen“ anzugeben, auf die Sie sich beziehen möchten. Mit freundlichen Grüßen, Silvio Harnos