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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Rechtsanwalt

  • YouTube – Rechtsanwalt „Herr Anwalt“ analysiert die Frage wie Weit dürfen Tierrechte gehen?

    YouTube – Rechtsanwalt „Herr Anwalt“ analysiert die Frage wie Weit dürfen Tierrechte gehen?

    Tierrechte und die ethischen sowie rechtlichen Fragen, die sich daraus ergeben werden in diesem Artikel aufgezeigt. Die Diskussion konzentriert sich auf die Anerkennung von Tieren als fühlende Lebewesen mit eigenen Rechten, was zu weitreichenden gesellschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen führen könnte. Im Mittelpunkt steht auch die kritische Analyse des Rechtsanwalts ‚Herr Anwalt‘ in seinem YouTube-Video, das die Problematik der Tierrechte aus verschiedenen Perspektiven betrachtet. Die Diskussion um Tierrechte wirft somit wichtige ethische und rechtliche Fragen auf, die weiterhin Aufmerksamkeit erfordern.

    Tierrechte: Eine Einführung

    Tierrechte sind ein zentrales Thema in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte und beschäftigen sich mit der Frage, inwieweit Tiere moralische und rechtliche Ansprüche haben. Im Gegensatz zum Tierschutz, der sich vorwiegend mit dem Wohl der Tiere befasst, setzen sich Tierrechtler aktiv für die Anerkennung von Rechten für Tiere ein. Dies beinhaltet unter anderem das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit. Die Diskussion darüber, inwieweit Tiere als eigenständige Lebewesen mit Rechten zu betrachten sind, hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.

    Die Grundlage für Tierrechte bildet die Anerkennung der Tiere als fühlende und empfindungsfähige Lebewesen, die Schmerz und Leid erfahren können. Tierrechtler argumentieren, dass Tiere aufgrund dieser Fähigkeiten Anspruch auf Schutz und Anerkennung ihrer Rechte haben. Dies steht im Kontrast zur traditionellen Auffassung, in der Tiere vorwiegend als Ressourcen für den Menschen betrachtet wurden und ihre Interessen oft hinter wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen zurückgestellt wurden.

    Die Debatte um Tierrechte erstreckt sich über verschiedene Bereiche, darunter die Landwirtschaft, die Unterhaltungsindustrie und die Nutzung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken. Befürworter von Tierrechten setzen sich für einen ethischen Umgang mit Tieren ein und fordern Veränderungen in Gesetzgebung und gesellschaftlichem Bewusstsein, um den Schutz und die Anerkennung der Rechte von Tieren zu gewährleisten. Kritiker hingegen argumentieren, dass eine Anerkennung von Tierrechten die menschlichen Interessen und Bedürfnisse vernachlässigen könnte.

    In der heutigen Gesellschaft sind Tierrechte ein kontroverses und bedeutendes Thema, das zahlreiche ethische, rechtliche und gesellschaftliche Fragen aufwirft. Die Diskussion darüber, wie Tiere in unserer Gesellschaft behandelt werden sollen und welche Rechte ihnen zustehen, wird voraussichtlich auch in Zukunft eine zentrale Rolle in der gesellschaftlichen Debatte spielen.

    Die Debatte um Tierrechte: Herr Anwalt beleuchtet die Problematik

    In seinem Video „Sollten Tiere unsere Rechte haben? | Herr Anwalt“ wirft der YouTube-Rechtsanwalt ‚Herr Anwalt‘ ein kritisches Licht auf das kontroverse Thema der Tierrechte. Er verdeutlicht die potenziellen Schwierigkeiten, die sich ergeben würden, wenn Tieren die gleichen Rechte wie Menschen zugesprochen würden.

    Eine der zentralen Problematiken, die Herr Anwalt in seinem Video anspricht, ist die Auswirkung auf die Haustierhaltung. Die Diskussion um Tierrechte vernachlässigt oft die Konsequenzen, die sich aus einer solchen Gleichstellung ergeben würden. Die Folge wäre, dass selbst die gängige Praxis der Haustierhaltung in Frage gestellt werden müsste. Denn wenn Tiere als Rechtsträger anerkannt wären, dürfte man sie weder in einem Haushalt einsperren noch an einer Leine zum Gassi gehen ausführen.

    Herr Anwalt verdeutlicht, dass die Diskussion um Tierrechte auch ethische und rechtliche Fragen aufwirft. Er betont, dass die Debatte eine gründliche Auseinandersetzung mit den potenziellen Konsequenzen erfordert, sowohl im Hinblick auf den Tierschutz als auch auf die gesellschaftlichen Strukturen.

    Das Video wirft somit einen wichtigen Blick auf eine bislang oft vernachlässigte Dimension der Tierrechtsdebatte. Es regt dazu an, die Diskussion um Tierrechte differenzierter zu betrachten und die potenziellen Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche sorgfältig zu analysieren.

    Insgesamt bietet ‚Herr Anwalt‘ mit seinem Video eine fundierte und zugleich kontroverse Perspektive auf die Debatte um Tierrechte, die zum Nachdenken und weiteren Diskurs anregt.

    Das ethische Dilemma des Speziesismus

    Tierrechtler und Gegner von Tierrechten stehen immer wieder vor der Frage des Speziesismus. Wenn Tieren die gleichen Rechte wie Menschen eingeräumt würden, müsste ein Löwe, der ein anderes Tier tötet, sich vor der Justiz verantworten – ein Dilemma, das die Diskussion um Tierrechte prägt.

    Die Frage nach dem Beginn von Speziesismus wird deutlich, wenn man das Verhalten von Raubtieren betrachtet. Würde man einen Löwen juristisch als Mörder betrachten, ergäbe sich die Frage, ob dieser dann wie ein unter 14-jähriges Kind behandelt werden müsste, um die Wiederholungsgefahr zu minimieren.

    Dies führt zu der Frage, ob Tierrechtler selbst Speziesismus betreiben, indem sie dem Löwen das Sonderrecht einräumen, andere Tiere zu jagen und zu fressen. Hat ein Zebra oder ein Gnu weniger Rechte als ein Löwe, wenn es um das Recht auf Leben und Freiheit geht?

    Die Diskussion um Speziesismus und Tierrechte wirft somit ethische Fragen auf, die die Grenzen zwischen Mensch und Tier in Bezug auf Rechte und Verantwortlichkeiten herausfordern. Es bleibt eine komplexe Debatte, die sowohl moralische als auch juristische Aspekte berührt und weiterhin Aufmerksamkeit erfordert.

    Tierrecht: Zwischen Ideal und Realität

    Bei der intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema Tierrechte wird schnell deutlich, dass die Übertragung menschlicher Rechte auf Tiere nicht ohne weiteres möglich ist. Einerseits ist der Mensch in vielerlei Hinsicht auf Tiere angewiesen und nutzt sie teilweise sogar unwissentlich aus. Andererseits wird die Tierwelt durch menschliche Aktivitäten wie Verkehr und landwirtschaftliche Nahrungsmittelproduktion massiv beeinflusst.

    Der YouTube-Rechtsanwalt „Herr Anwalt“ betonte in einem Video insbesondere die Auswirkungen des Verkehrs und der landwirtschaftlichen Produktion auf die Tierwelt. Tausende Tiere werden täglich durch den Verkehr getötet, während bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Pflügen und Schädlingsbekämpfung ebenfalls unzählige Tiere zu Schaden kommen.

    Ein häufig vorgebrachtes Argument von Tierrechtlern ist die Forderung nach Rechten für fühlende Tiere, ohne Insekten einzubeziehen. Dies wirft jedoch die Frage auf, inwieweit Tierrechtler selbst in eine Form von Speziesismus verfallen, den sie ihren Gegnern vorwerfen. Die Diskussion darüber, ob allen Tieren Rechte zustehen sollten oder ob das Konzept der Tierrechte von vornherein auf wackeligen Grundfesten steht, bleibt in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung. Es stellt sich die Frage, ob die Forderung nach Tierrechten realistisch und umsetzbar ist oder ob sie letztlich an den Grenzen unserer menschlichen Perspektive scheitert.

    Tierschutz und die Realität der Nutzung von Tieren

    Tierschutzgesetze in zahlreichen Ländern der Welt sollen die Tierquälerei unter Strafe stellen und den Tieren Schutz gewähren. Dennoch bleibt die Nutzung von Tieren für Nahrung, medizinische Tierversuche und Unterhaltung ein unvermeidlicher Bestandteil des menschlichen Lebens.

    Eine rein vegane Ernährung für die gesamte Weltbevölkerung von 8,06 Milliarden Menschen stellt sich als unpraktikabel dar. Die Notwendigkeit von landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Ernährung der Bevölkerung verdeutlicht die Komplexität und Realität der Ernährungsbedürfnisse.

    Die westlichen Industrieländer, die von einem Überfluss an tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln geprägt sind, neigen dazu, die Idee einer veganen Welternährung zu propagieren. Jedoch mangelt es oft an konkreten Beweisen und Fakten, die eine solche Vision unterstützen.

    Es ist wichtig zu erkennen, dass Tierschutz und die Realität der Nutzung von Tieren in einem komplexen Spannungsfeld stehen. Eine offene und sachliche Diskussion über die verschiedenen Aspekte ist von großer Bedeutung, um realistische Lösungsansätze zu entwickeln.

    Zusammenfassung

    Der Artikel diskutiert die kontroverse Debatte über Tierrechte und deren ethische sowie rechtliche Implikationen. Er hebt die Anerkennung von Tieren als fühlende Lebewesen mit eigenen Rechten hervor und analysiert die kritische Perspektive des Rechtsanwalts ‚Herr Anwalt‘ in seinem YouTube-Video zu diesem Thema. Die Diskussion um Tierrechte wirft wichtige ethische und rechtliche Fragen auf, die weiterhin Aufmerksamkeit erfordern. Tierrechte werden im Kontext von Speziesismus, Idealismus und Realität sowie im Vergleich zum Tierschutz betrachtet.

  • Verzögerungsrüge im Berufungsverfahren 10 U 73/22 – 27 O 519/19

    Im Verfahren 27 O 519/19 erlitten Dr. Edmund Haferbeck als Kläger 1 und PETA als Kläger 2 eine Niederlage bei sieben von insgesamt elf Klagepunkten. Daraufhin legten beide Parteien Berufung beim Kammergericht Berlin ein.

    Bislang wird mir vom Kammergericht jegliches Recht auf rechtliches Gehör verwehrt, und eine Zuweisung eines Rechtsanwaltes gemäß § 121 Abs. 5 ZPO wurde mir ebenfalls verweigert. Da meine rechtlichen Schreiben unbeantwortet bleiben, habe ich mich heute dazu entschlossen, eine Verzögerungsrüge gegen das Kammergericht zu erheben, um dem Verfahren neuen Schwung zu verleihen.

    Hier mein Schreiben an das Kammergericht Berlin

    BSD-City, 18.10.2023

    Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!

    Verzögerungsrüge Az: 10 U 73/22 – 27 O 519/19

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in dem Rechtsstreit

    Dr. Edmund Haferbeck (Kläger 1) und PETA Deutschland (Kläger 2) – Kläger –

    Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Günther Hamburg

    gegen

    Silvio Harnos, GERATI – Beklagter –

    wird die Dauer des Verfahrens gemäß § 198 Abs. 3 GVG gerügt, und zwar durch den Beklagten.

    Begründung:

    Aufgrund der bisherigen Behandlung der Angelegenheit durch die Kammer besteht für den Beklagten Anlass zur Besorgnis, dass das Verfahren unangemessen verzögert wird. Insbesondere möchten wir auf folgende Punkte hinweisen:

    1. Die bislang ausstehende Zuweisung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO bereitet dem Beklagten Sorge. Das Urteil im Verfahren 27 O 519/19 wurde bisher von keiner Rechtsanwaltskanzlei überprüft, da der damalige Rechtsanwalt sein Mandat nach der Urteilsverkündung offiziell niedergelegt hat. Diese Tatsache ist dem Landgericht und dem Kammergericht Berlin bekannt.
    2. Des Weiteren ist bekannt, dass die Klägerpartei den Rechtsanwalt in diesem Verfahren durch Verbreitung von persönlichen Daten mit einem rechtsradikalen Shitstorm überzogen hat, was höchstwahrscheinlich zur Mandatsniederlegung geführt hat.
    3. Als Beklagter in mehreren Verfahren aus dem Umfeld von PETA, habe ich mehrere Rechtsanwälte kontaktiert, die die Übernahme des Mandats ablehnten, sobald der Name des Klägers „PETA“ genannt wurde.
    4. Trotz wiederholter Hinweise und vorgelegter Beweise hat das Gericht gegen die Klägerpartei und deren Klagevertreter bis heute keine Rüge ausgesprochen.
    5. Durch die Verweigerung der Zuweisung eines Rechtsanwaltes wird dem Beklagten sein Grundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 GG verwehrt.
    6. Es scheint, als ob das Kammergericht Berlin durch das Ausbleiben von Schriftstücken in diesem Verfahren zuungunsten des Beklagten ein Versäumnisurteil erlassen möchte. Auf mein Schreiben vom 26.07.2023 habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
    7. Daher fordere ich das Kammergericht unverzüglich auf, meine Grundrechte zu gewähren und mir einen Medienfachrechtsanwalt zuzuweisen, der auch im Berufungsverfahren den PKH-Antrag stellen soll. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Berliner Gerichte mir in vier weiteren Verfahren aus dem Umfeld des Klägers die PKH unter der Scheinheiligen Begründung verweigerten, „ich würde den Kläger sowieso nur beleidigen.“

    Ich erwarte kurzfristig eine Antwort auf meine Verzögerungsrüge.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

  • Antwortschreiben an den Präsidenten des Landgericht Berlin

    Eigentlich hatte ich nicht mehr mit einem Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Berlin gerechnet. Doch am 5. Oktober erhielt ich überraschenderweise ein Fax in Bezug auf meinen Antrag auf Akteneinsicht im Verfahren 27 O 639/17 Krishna Singh (Leiter der PETA Rechtsabteilung) ./. GERATI, Silvio Harnos. Diejenigen, die mich verfolgen, wissen, dass ich bis heute kein Urteil in diesem Verfahren erhalten habe. Mein damaliger Anwalt verweigert sogar die Auskunft gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, die Aufgrund meiner Beschwerde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren einleitete. Als Konsequenz wurde diesem Herrn durch die Generalstaatsanwaltschaft der Titel des Rechtsanwalts aberkannt.

    Bemerkenswert ist, dass die Position des Präsidenten des Landgerichts Berlin derzeit vakant ist. Wie aus Pressemitteilungen hervorgeht, wechselte der bisherige Amtsinhaber nach Potsdam. Es ist äußerst fragwürdig, dass dieser Wechsel so kurzfristig erfolgte, ohne dass ein Nachfolger für die Position bereitstand. Die Gründe für diesen plötzlichen Wechsel lassen sich nur spekulieren, jedoch möchten wir uns auf Fakten und Tatsachen beschränken. Daher habe ich meine Korrespondenz mit dem Präsidenten des Landgerichts Berlin ausführlicher gestaltet. In meinem Schreiben habe ich dargelegt…

    Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Berlin als PDF (geschwärzt)

    Antwort auf Ihr Schreiben vom 05.10.2023

    AZ: 1451/1 E-16-651/2023 Verfahren: 27 O 639/17

    BSD-City, 10.10.2023

    Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!

    Antwort auf Ihr Schreiben vom 05.10.2023
    AZ: 1451/1 E-16-651/2023 Verfahren: 27 O 639/17

    Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Präsidentin,

    ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 05.10.2023 und möchte dazu wie folgt Stellung nehmen:

    In dem Verfahren 27 O 639/17 wurde mir bis zum heutigen Tage kein Urteil verbunden mit einer Urteilsbegründung übermittelt. Ich habe das Gericht mehrfach aufgefordert, diesen Mangel zu beheben.

    Zwar hat das Gericht mir ein nachweislich nicht rechtswirksames, angebliches Empfangsbekenntnis meines damaligen Rechtsanwaltes zugesandt, jedoch kann dieses zweifelsfrei nicht ihm zugeordnet werden.

    Meiner rechtlichen Auffassung nach hätte das Urteil durch das Landgericht Berlin durch ein direktes Empfangsbekenntnis an meinen Rechtsanwalt übergeben werden müssen. Dass dies nicht geschehen ist, wird durch die nachträgliche Anforderung eines Empfangsbekenntnisses seitens des Gerichts bestätigt.

    Das mir als Beweismittel übermittelte angebliche Empfangsbekenntnis des Urteils ist weder rechtswirksam noch eindeutig meinem damaligen Rechtsanwalt zuzuordnen. Erstens fehlen wichtige Angaben, die nach § 182 ZPO erforderlich sind. Zweitens ist die Absenderfaxnummer nicht meinem damaligen Rechtsanwalt zuzuordnen. Drittens lässt die auf diesem Fax getätigte Unterschrift keine eindeutige Zuordnung zu meinem damaligen Rechtsanwalt zu, wie aus vorliegenden Vergleichsschreiben hervorgeht.

    Das vom Landgericht Berlin präsentierte angebliche Empfangsbekenntnis kann von jeder Person versendet worden sein. Dies wird insbesondere dadurch unterstützt, dass die Absender-Faxnummer aus Frankfurt am Main stammt, während mein damaliger Rechtsanwalt aus Königsstein stammt.

    Mein damaliger Rechtsanwalt hat die Auskunft gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer verweigert und sich auch nicht am anschließenden Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main beteiligt. Das Ermittlungsverfahren wurde laut Angaben der Rechtsanwaltskammer mit dem Entzug seiner Rechtsanwaltsvollmacht abgeschlossen.

    Für mich stellt sich daher die Frage, ob es in diesem Verfahren zu einer Absprache zwischen meinem damaligen Rechtsanwalt und dem Landgericht Berlin gekommen ist, die zu dieser unsicheren Zustellung des Urteils und weiterer rechtlicher Schreiben geführt hat.

    Ich versichere erneut, dass ich bis heute weder das Urteil noch eine Urteilsbegründung erhalten habe.

    Es ist zudem fraglich, wie es zu dem angeblichen Anerkenntnisurteil gekommen ist. Die von Kläger Krishna Singh beanstandete Aussage, „Er habe seinen Rechtsanwaltstitel verloren“, ist nachweislich Umgangssprache. Ähnlich wie bei einer Jobkündigung sagt man in der Umgangssprache auch „Er hat seinen Job verloren“. Gleiches gilt für den Entzug eines Führerscheins. Weiterhin muss der Kontext meiner Aussage berücksichtigt werden, da der Kläger vor Weihnachten 2016 (geschätzt) Massenabmahnungen als Rechtsanwalt im Namen von PETA unterzeichnet hatte und plötzlich am 16. Januar keinen Rechtsanwaltstitel mehr führte. Zudem bezog ich mich auf ein Antwortschreiben der zuständigen Rechtsanwaltskammer, die aufgrund einer Beschwerde über die von ihm durchgeführten Massenabmahnungen die Aussage getroffen hatte, dass der Kläger nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen sei.

    Es gab an dem Tag der Verhandlung ein Telefonat mit meinem Rechtsanwalt, in dem er mich fragte, ob ich bereit sei, den Artikel offline zu nehmen. Meine Antwort war klar und eindeutig: Nur unter der Bedingung, dass der Kläger die Klage zurückzieht und die Kosten des Verfahrens trägt. Ich nahm an, dass es sich um die vor dem Gerichtsverfahren anberaumte Güteverhandlung handelte. Am Ende sagte mein Rechtsanwalt, dass er in meinem Sinne handele und ich den Artikel offline nehmen solle.

    Da ich weder ein Urteil noch irgendwelche Kosten von meinem damaligen Rechtsanwalt in Rechnung gestellt bekommen habe, ging ich bis zur Kenntniserlangung von einem angeblichen Schuldanerkenntnisurteil davon aus, dass der Kläger die Klage in der Güteverhandlung zurückgezogen hatte.

    In dem Schreiben vom 22.09.2023 übermittelte das Landgericht Berlin mir eine Stellungnahme des Klägervertreters, in der er die Aussage tätigte: „Der Vorsitzende Richter hat in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass dem Antrag des Klägers stattgegeben würde und deshalb die Frage aufgeworfen, ob der Beklagte nicht aus Kostengründen anerkennen wolle.“ Diese Aussage halte ich für frei erfunden und hätte in der Akte vermerkt sein müssen.

    Tatsache ist, dass mir aufgrund der nicht rechtskonformen oder unterbliebenen Zustellung des Urteils an mich und meinen damaligen Rechtsanwalt ein rechtlicher Nachteil entstanden ist. Hätte ich Kenntnis von dem angeblichen Anerkenntnisurteil gehabt, hätte ich selbstverständlich Rechtsmittel eingelegt und insbesondere Aussagen, die sich auf diese Aussage stützen, entfernt.

    Des Weiteren äußert sich der Klägervertreter in seinem Schreiben dahingehend: „Sollte das Gericht eine Akteneinsicht in Erwägung ziehen, könnte diese allein in den Räumlichkeiten des LG Berlin unter strenger Überwachung durch einen Justizbeamten gewährt werden.“ Diese Darstellung stellt mich als Schwerverbrecher dar, indem sie die Notwendigkeit einer „strengen Überwachung“ betont. Ich lehne diese Darstellung ab und fordere das Gericht auf, den Klägervertreter wegen dieser Äußerung zu rügen. Des Weiteren deutet die weitere Aussage, dass der Kläger über den Termin zur Akteneinsicht informiert werden soll, auf eine Drohung hin.

    Ich erhalte wiederholt Morddrohungen aus dem Umfeld der radikalen Tierrechtsbewegung, wie ich dem Gericht mit Beweisen bestätigt habe. Gleichzeitig hat die Klägerpartei persönliche Daten, wie den Namen meines Rechtsanwaltes im Verfahren 27 O 519/19, veröffentlicht, woraufhin er einem Shitstorm ausgesetzt war. Auch diese Vorfälle habe ich dem Gericht gemeldet und die Rüge des Klägers gefordert. Darüber hinaus wurden persönliche Einkommensdaten an Dritte weitergegeben, wie beispielsweise Daten aus meinem PKH-Antrag, die auf der Facebook-Seite des Great Ape Project auftauchten.

    Aufgrund der Gefahr für Leib und Leben sowie der wiederholten Verletzung des Datenschutzes und meiner persönlichen Daten beantrage ich, keinerlei persönliche Daten an die Klägerpartei zu übermitteln und, wenn notwendig, diese Daten zu schwärzen.

    Das Recht auf Akteneinsicht ergibt sich aus § 299 ZPO. Angesichts der schwerwiegenden Rechtsverstöße in mehreren Verfahren des Klägervertreters PETA und deren Mitarbeiter und meiner beabsichtigten Einleitung eines Amtshaftungsverfahrens erwarte ich, dass mir der Zugang zu den Gerichtsakten unverzüglich in Form einer Kopie oder durch eigenständiges Einsehen der Akten, vorzugsweise bei der deutschen Botschaft in Jakarta, gewährt wird. Sollte das Gericht eine Akteneinsicht nur in seinen Räumlichkeiten oder die Anfertigung von Kopien in Betracht ziehen, bitte ich um Kostenübernahme, da ich nachweislich nicht in der Lage bin, die Kosten zu tragen.
    Da das Landgericht meine PKH-Anträge mit der Begründung, „Ich würde den Kläger sowieso nur beleidigen“, ablehnt, gehe ich davon aus, dass auch im Fall der Akteneinsicht dieser Antrag abgelehnt werden wird.

    Gleichzeitig verweigert das Gericht die Zuweisung eines Rechtsanwalts nach § 121 Abs. 5 ZPO. Ich habe eine Liste der Rechtsanwaltskammer erhalten und 25 Rechtsanwälte kontaktiert, die alle die Übernahme eines Mandats abgelehnt haben. Dies sei allein dem Kläger zuzuweisen. Sein Arbeitgeber PETA führt immer wieder massive Shitstorms gegen Rechtsanwälte, die Tierhalter oder Kritiker verteidigen, durch. Ein Rechtsanwalt hat mir mündlich am Telefon bestätigt, dass er aus Gründen des Mandantenschutzes die Übernahme eines Mandats ablehnt. Dies ist verständlich, wenn eine Kanzlei vom Kläger diffamiert wird.

    Aufgrund der Handlungen des Klägers und der Äußerungen des Klägervertreters Dr. Ulrich Wollenteit ist eine angemessene Verteidigung meiner Interessen gegen die Klagen in Deutschland nicht möglich. Auch die Bindung der Zuweisung eines Rechtsanwalts an die Bewilligung des PKH-Antrags, bei dem ich aufgrund meines Wohnsitzes in Jakarta Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Formulare habe, ist problematisch. Der Rechtsanwalt sollte den PKH-Antrag rechtssicher einreichen.

    Es kann nicht sein, dass mein verfassungsmäßiges Recht auf rechtliches Gehör durch das Landgericht mit der Verweigerung der Zuweisung eines Rechtsanwalts an die Bewilligung des PKH-Antrags eingeschränkt wird, insbesondere wenn ich beabsichtige, ein Amtshaftungsverfahren gegen das Landgericht Berlin einzuleiten.

    Durch die Verweigerung der rechtlichen Vertretung in Verbindung mit der Anwaltspflicht verstößt das Landgericht Berlin gegen mein Grundrecht nach Art. 103 des Grundgesetzes.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

  • Kuriose Reaktionen: Colin Goldner, Rechtsanwalt, verwirrt mit Antworten auf Forderungen

    Per E-Mail erreicht mich eine Nachricht von Colin Goldners Rechtsanwalt. Doch ob dieser überhaupt weiß, dass eine solche Zustellung nicht rechtssicher ist, bleibt fraglich. Aus Transparenz- und Rechtsbewusstsein heraus entscheide ich mich, nicht einfach per E-Mail zu antworten, sondern eine rechtssichere Zustellung per Fax vorzunehmen. Im Interesse der Öffentlichkeit und meiner eigenen Transparenzpflicht als angeblich beschuldigter Betreiber der Webseite www.Gerati.de, veröffentliche ich an dieser Stelle den Wortlaut der E-Mail.

    Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt aus journalistischen Gründen, um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu bedienen und die Transparenzpflicht zu erfüllen.



    Sehr geehrter Herr Harnos,
    wir dürfen Bezug nehmen auf Ihr Schreiben vom 02.03.2023.
    Eine Zahlung, wie von Ihnen verlangt, wird nicht erfolgen.
    Im Übrigen wollen Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass wir die Giordano Bruno-Stiftung nicht vertreten.
    Die an Sie übersandte Vollmacht ist bezogen auf die von Herrn Dr. Goldner geltend gemachten Unterlassungsansprüche.
    Weitere Sachverhalte, die Sie gegen Herrn Dr. Goldner geltend machen wollen, sind hiervon nicht umfasst.
    Entsprechende Aufforderungen wollen Sie bitte an Herrn Dr. Goldner selbst übersenden.
    Der Unterzeichner ist nur für bestimmte Sachverhalte beauftragt und nicht allgemeiner Postbevollmächtigter des Herrn Dr. Goldner.
    Mit freundlichen Grüßen
    Späth Rechtsanwalt

    Was die E-Mail enthüllt: Hintergründe und Zusammenhänge

    Ich habe dem Rechtsanwalt und Herrn Colin Goldner eine Rechnung über eine Aufwandsentschädigung als gemeinschaftlicher Schuldner zugestellt. Dabei spielt es keine Rolle, wer letztendlich für die Kosten aufkommt, ob der Rechtsanwalt oder Colin Goldner, der für mich rechtsschriftlich nicht erreichbar ist. Sollte die Zahlung ausbleiben, werde ich Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegen beide Schuldner einleiten.

    Es ist wichtig zu erwähnen, dass die E-Mail des Rechtsanwalts keine rechtsverbindliche Zustellung ist, was eigentlich ein Rechtsanwalt wissen sollte. Interessant wird es nun, denn in meinem letzten Schreiben habe ich erneut die Weiterleitung der Abmahnungen in Bezug auf die von Colin Goldner zu verantwortende Facebook-Seite gefordert. Weder Colin Goldner, der im Impressum als Kontaktperson und somit als haftbarer Ansprechpartner aufgeführt wird, noch die Giordano Bruno-Stiftung haben auf meine Schreiben reagiert.

    Mit der erteilten Vollmacht an den Rechtsanwalt Späth hat Colin Goldner diesem eine Postbevollmächtigung für alle im Zusammenhang mit dem Rechtsverfahren anfallenden Schriftstücke erteilt. Meine Forderungen sind demnach dem Verfahren zuzuordnen, da ich bei Klageerhebung unverzüglich Widerklage einreichen werde, um meine Forderungen einzufordern.

    Colin Goldner ist für zahlreiche falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Drohungen verantwortlich, die er als Verwalter der Facebook-Seite verbreitet hat. Auch die absurden Behauptungen in seinem Buch über meine Person, dass ich Mitglied der rechtsextremen Szene von Görlitz gewesen sei und rechtsradikale Werbung auf der Webseite von GERATI schalte, sind erwähnenswert. Beweise konnte er dafür nicht vorbringen, insbesondere da es sich bei der Werbung um Google Werbung handelt, die auf den Nutzer interessenbezogen ausgeliefert wird. Wenn Colin Goldner also rechtsradikale Werbung angezeigt bekommt, muss er im Internet sein Interesse dafür bekundet haben. Andernfalls würde er Werbung für Toilettenpapier erhalten, passend zu dem Mist, den er verbreitet.

    Und so antwortete ich dem Rechtsanwalt wie folgt …

    Rechtsanwälte Moosmeier / Späth

    z.Hd. Ra. Robert Späth
    Hochstr. 12

    94405 Landau

    Deutschland

    Fax: +49 (0)9951 989725

    E-Mail: info@rechtsanwaltskanzlei-landau.de

    GERATI
    Silvio Harnos
    BSD-City
    Golden Vienna 2, C2/9
    15322 Serpong
    Indonesien

    Tel.: +49 (0)3581 7921521
    Handy: +62 (0)87 882424150
    Fax: +49 (0)3581 7921529
    E-Mail: info@gerati.de

    BSD-City, 14.03.2023

    Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!

    Ihr Zeichen: Az.: 00118/23 Spa/k

    Mein Zeichen: Goldner 2303-1 (Bitte immer angeben)

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Späth,

    ich nehme Bezug auf Ihre am 09.03.2023 übersandte E-Mail und teile Ihnen mit, dass diese aufgrund fehlender rechtlicher Zustellung unwirksam ist.

    Punkt Zahlung:

    Als Rechtsanwalt obliegt es Ihnen, Ihren Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen und ihn auf der Grundlage seiner Angaben über die rechtlichen Aussichten zu informieren. Sollte Ihr Mandant Ihnen vorsätzlich falsche Anschuldigungen unterbreiten, die zu einem Aufwand oder finanziellen Schaden führen, haften Sie dafür. Sie erhalten eine Vergütung von Ihrem Mandanten für Ihre Dienstleistungen, jedoch dürfen Sie durch haltlose Anschuldigungen Ihres Mandanten nicht profitieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie bereits im März 2022 eine Unterlassungsaufforderung ausgesprochen haben, aber bis heute keine gerichtliche Klageschrift eingereicht wurde, obwohl Ihr Mandant auf Facebook wiederholt behauptet hat, dies getan zu haben. Diese Behauptung ist ebenfalls falsch und zielt darauf ab, mich in den sozialen Medien zu diskreditieren.

    Als Rechtsanwalt sind Sie gemeinschaftlich mit Ihrem Mandanten für meine Forderungen haftbar. Sollte Ihr Mandant absichtlich meine Kontaktaufnahme verhindern, indem er mich ghostet und für mich unerreichbar ist, liegt es in Ihrer Verantwortung als Teil des Mandantenverhältnisses, alle Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten. Eine Nichtweiterleitung würde gegen Ihre Pflichten als Rechtsanwalt verstoßen.

    Punkt Mandatsvollmacht Colin Goldner:

    Colin Goldner ist als verantwortliche Kontaktperson für sämtliche öffentliche Webseiten und sozialen Medien des Great Ape Project benannt. Dies geht einerseits aus dem Impressum hervor, welches unter folgendem Link abrufbar ist:

    Impressum Webseite: greatapeproject.de
    Impressum Webseite: greatapeproject.de

    https://www.greatapeproject.de/impressum/

    Darüber hinaus ist belegt, dass ihr Mandant Colin Goldner seit 2008 als Gremienmitglied im Beirat der Giordano Bruno-Stiftung tätig ist. Der Nachweis hierzu ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Gremienmitgliedern_der_Giordano-Bruno-Stiftung.

    Ebenso ist belegt, dass Colin Goldner seit 2011 das Great Ape Project sowie dessen soziale Medien und Webseiten leitet. Der entsprechende Beweis kann unter folgendem Link und dessen weiterführenden Verlinkungen eingesehen werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Colin_Goldner.

    Es ist daher unbestritten, dass Ihr Mandant die volle Verantwortung für meine Vorwürfe trägt und zudem als empfangsberechtigte Person im Namen der Giordano Bruno-Stiftung agiert.

    Ich habe versucht, auf rechtlich zulässige Weise mit Ihrem Mandanten Kontakt aufzunehmen, jedoch waren die vorhandenen Kontaktmöglichkeiten für mich nicht verfügbar oder Ihr Mandant hat nicht auf meine E-Mails und Anrufe reagiert, was einen Verstoß gegen das Telemediengesetz darstellt.

    Ihr Mandant hat in seinem Buch „Robby der letzte Zirkusschimpanse“ die falsche und absurde Behauptung aufgestellt, dass ich einer neonazistischen Zelle in Görlitz angehört haben soll. Diese Behauptung wird auch auf den von ihm verantworteten Social-Media-Seiten des „Great Ape Project“, durch ihn gepostet, oder von Dritten auf dieser Facebook Seite verbreitet und von ihm wissentlich geduldet, was eine klare Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte darstellt.

    Ihr Mandant behauptet fälschlicherweise in seinem Buch „Robby der letzte Zirkusschimpanse“, dass ich vorsätzlich rechte Werbung auf meiner Webseite gerati.de verbreite. Die auf meiner Webseite geschaltete Werbung wird jedoch ausschließlich von Google auf der Grundlage von Personen- und Interessenbezogenheit ausgespielt. Wenn Ihr Mandant beim Besuch meiner Webseite rechtsgerichtete Werbung angezeigt bekommt, kann dies lediglich auf sein eigenes Interesse in dieser Richtung oder auf seinen regelmäßigen Besuch rechtsradikaler Seiten im Internet zurückzuführen sein. Es ist anzunehmen, dass er ansonsten Werbung für andere Produkte wie Toilettenpapier erhalten würde. Angesichts der Tatsache, dass er wiederholt andere Personen diffamiert hat, insbesondere in seinen Büchern, ist seine Behauptung in diesem Zusammenhang besonders unverantwortlich.

    Es ist unzutreffend zu behaupten, dass in Ihrer Mandatsvollmacht keine weiteren Sachverhalte enthalten sind. Offensichtlich sind Sie beauftragt, Ihren Mandanten in allen Angelegenheiten zu vertreten, die im Zusammenhang mit dem Unterlassungsanspruch stehen, einschließlich der von mir zu erwartenden Widerklagen. Ich bitte Sie daher, Ihre Aussage zu korrigieren und in Zukunft genau zu prüfen, bevor Sie falsche Behauptungen aufstellen.

    In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das Verbreiten falscher Tatsachenbehauptungen über eine Person einen Straftatbestand darstellen kann, insbesondere wenn dies in der Öffentlichkeit geschieht und die Ehre und Reputation der betroffenen Person beeinträchtigt. Wenn Ihr Mandant also tatsächlich unwahre Behauptungen über eine angebliche Klage oder Strafanzeigen verbreitet, die nicht existieren, könnte er sich möglicherweise wegen Verleumdung oder übler Nachrede strafbar machen.

    Es ist daher wichtig, dass Ihr Mandant sich in der Öffentlichkeit korrekt und wahrheitsgemäß äußert und keine unwahren Behauptungen verbreitet, die den Ruf anderer Personen schädigen können.

    Als Rechtsanwalt Ihres Mandanten sind Sie verpflichtet, mir eine Klageschrift sowie das Aktenzeichen und das zuständige Gericht mitzuteilen, sofern eine Klage tatsächlich erhoben wurde. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegt mir weder eine gerichtliche Klageschrift noch ein Schreiben einer Staatsanwaltschaft vor. Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht nach und teilen Sie mir die benötigten Informationen mit, damit ich meine Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.

    Hiermit fordere ich Ihren Mandanten auf, die unwahren Behauptungen bezüglich einer gerichtlichen Klage und Strafanzeigen gegen mich unverzüglich aus den von ihm verantworteten sozialen Medien zu entfernen. Des Weiteren erwarte ich von Ihrem Mandanten eine schriftliche Unterlassungserklärung, in welcher er sich dazu verpflichtet, zukünftig derartige Behauptungen nicht mehr zu verbreiten. Die Formulierung dieser Erklärung überlasse ich gerne Ihnen als seinem Rechtsanwalt.

    Gleichzeitig ersuche ich hiermit Ihren Mandanten um Mitteilung der Verkaufszahlen seines Buches „Robby – der letzte Zirkusschimpanse„. Wie bereits von mir angemerkt, sind in diesem Buch zahlreiche unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Verleumdungen gegen meine Person enthalten. In diesem Zusammenhang beabsichtige ich, gegen Ihren Mandanten Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

    Es wird höflich darum gebeten, dass Sie mir unverzüglich eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen, ob Sie als Vertreter des Mandanten bereit sind, meine Forderungen und dieses Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten. Sollten Sie sich weigern, diese Pflicht zu erfüllen, obwohl Sie als Rechtsanwalt des Mandanten handeln, könnten Sie sich gemäß § 43a Abs. 3 BRAO strafbar machen. Bitte beachten Sie, dass die Weigerung, die notwendige Kommunikation zwischen Ihrem Mandanten und mir zu erleichtern, eine Verletzung Ihrer anwaltlichen Sorgfaltspflichten darstellen könnte.

    Ich fordere Sie und Ihren Mandanten hiermit auf, mir gemäß § 5 Abs. 1 TMG die notwendigen erreichbaren Zustellmöglichkeiten für Ihren Mandanten zu benennen. Insbesondere bitte ich Sie, mir eine gültige Faxnummer zu nennen, die Ihr Mandant nachweislich besitzt und aus dem Impressum entfernt hat. Bitte beachten Sie, dass Ihr Mandant als Diensteanbieter nach § 5 Abs. 1 TMG verpflichtet ist, diese Angaben zur Verfügung zu stellen.

    Um zum Abschluss noch auf ihren Letzen Satz der E-Mail einzugehen. „Der Unterzeichner ist nur für bestimmte Sachverhalte beauftragt und nicht allgemeiner Postbevollmächtigter des Herrn Dr. Goldner.“

    Angesichts der Tatsache, dass sämtliche Forderungen in den bisherigen Schreiben sich unmittelbar auf das gegenwärtige Verfahren beziehen und ich unverzüglich nach Einreichung einer Klage Widerklage erheben werde, unterliegen Sie als Rechtsanwalt Ihres Mandanten einer rechtlichen Verpflichtung, die Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten, sobald Sie Kenntnis von diesen erhalten.

    Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen zur Erledigung der in meinem vorherigen Schreiben dargelegten Forderungen. Bitte beachten Sie, dass eine Antwort per E-Mail nicht ausreichend ist. Ich fordere Sie auf, rechtssicher per Fax zu antworten. Als Jurist sollten Sie über die notwendige Fachkompetenz verfügen, um diese Anforderung zu verstehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos