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GERATI Schreiben (4) Antwort auf E-Mail der Colin Goldner (Great Ape Project) Rechtsanwälte

Am Freitag übersandten mir die Rechtsanwälte von Colin Goldner (Great Ape Project) eine E-Mail und gaben erstaunlich an, nicht Zustellungsbevollmächtigter meiner Schreiben zu sein. Das kommt mir irgendwie bekannt vor!

Dasselbe passierte bei dem Abmahnversuch von Frank Albrecht (EndZoo), wo der Rechtsanwalt nach meiner Stellungnahme und der damit verbundenen Aufklärung über seinen Mandaten, das Mandat niederlegt. Frank Albrecht behauptete zwar weiter von diesem Rechtsanwalt beraten zu werden, in einem Telefonat widersprach aber die Kanzlei der Behauptung von Frank Albrecht! 

Im Fall von Colin Goldner hatte ich den Rechtsanwälten die beiden Abmahnungen vom 28.11.2021 und vom 08.12.2021 noch einmal zugesendet, da ich diese in einem angestrebten Klageverfahren als Widerklage Punkte einreichen werde! Gleichzeitig belegen diese beiden Abmahnungen, dass Herr Colin Goldner selbst Aussagen offiziell gegen mich verbreitet, die nachweislich falsche Tatsachen behaupten. Er wiederum sei „NOT AMUSED“, wenn man denselben Stil nutzt und ihn mit seiner wahren Vergangenheit konfrontiert! 

Im Austeilen wollen radikale Tierrechtler die größten sein! Geht es um das Einstecken mit derselben Handlungsweise, beginnen sie fürchterlich an zu heulen und rennen zu Mami oder eben zu einem Rechtsanwalt!

E-Mail der Rechtsanwälte von Colin Goldner vom 08.04.2022

Sehr geehrter Herr Harnos,

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 03.04.2022.

Wir sind nicht zustellungsbevollmächtigt bezogen auf die von Ihnen übersandten Abmahnungen vom 23.11.2021 und 08.12.2021.

Unsere Vollmacht bezieht sich auf unser Schreiben vom 29.03.2022 und den dort geschilderten Sachverhalt.

Mit freundlichen Grüßen

Späth

Rechtsanwalt

Nun, da weder Colin Goldner, noch jemand von Great Ape Project, oder der übergeordneten Stiftung „Giordano Bruno-Stiftung“ antwortete, muss man davon ausgehen, dass die angegebenen Kontaktdaten nicht stimmen! Dieses wäre ein Verstoß gegen das Telemediengesetz (TMG), das vorschreibt, dass vorladbare Kontaktdaten von offiziellen Web-, sowie auch Facebook Seiten diese vorhalten müssen!

Meine Antwort sendete ich natürlich rechtssicher per Fax an die Rechtsanwälte

BSD-City, 09.04.2022

Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!

Ihre E-Mail vom 08.04.2022

Ihr Zeichen: 00265/22 Spa/wa

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Zustellbevollmächtigung ergibt sich aus ihrer Mandantenvollmacht vom 24.03.2022, in Verbindung mit der Gegenforderung, gegenüber ihren Mandanten.

Die von ihrem Mandanten im Internet angegebenen Kontaktdaten, scheinen nicht zu existieren. Dieses ist ein Verstoß gegen das TMG!

Weiterhin ist die Zuständigkeit damit begründet, dass im Fall einer Klage von ihnen bzw. ihrem Mandanten, ich diese Forderungen in einer Widerklage gelten mache!

Ich fordere sie hiermit auf die beiden Abmahnungen bis zum 13.04.2022 an ihren Mandanten zu übermitteln und mir dieses per Fax: 03581 7921529 zu bestätigen.

Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Zustellbestätigung erhalten, werde ich unverzüglich Beschwerde bei der für ihre Kanzlei zuständige Rechtsanwaltskammer einlegen!

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

Nun heißt es wieder warten, um dann die angedrohten Maßnahmen fortzuführen. Transparent werde ich natürlich weiter über die Colin Goldner Aktion berichten.

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