Schweiz greift durch: Problemwolf im Meiental nach sechs Schafsrissen erlegt

Uri setzt Abschussverfügung konsequent um

Während in Deutschland häufig jahrelang über den Umgang mit Problemwölfen diskutiert wird, hat der Schweizer Kanton Uri nun gezeigt, wie ein konsequentes Wolfsmanagement aussehen kann. Nachdem im Meiental mindestens sechs Schafe durch einen Wolf getötet worden waren, wurde die gesetzliche Schadensschwelle erreicht. Die Behörden reagierten innerhalb weniger Tage – und vollzogen den Abschuss.

Der zum Abschuss freigegebene Wolf wurde bereits am 12. Juni von einem Wildhüter erlegt. Die offizielle Mitteilung dazu erfolgte am 15. Juni. Der Abschuss fand in unmittelbarer Nähe der zuvor dokumentierten Nutztierrisse statt.

Sechs gerissene Schafe führten zur Abschussfreigabe

Ausgangspunkt waren mehrere Wolfsangriffe auf der Alp „Heimkuhweide Fürlauwi“ im Meiental. Mindestens sechs Schafe wurden dabei getötet. Die betroffene Alp gilt nach Einschätzung des Amts für Landwirtschaft als nicht zumutbar schützbar.

Nach den ersten Angriffen wurden die vorgeschriebenen Notfallmaßnahmen umgesetzt, darunter zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Herde. Da dennoch weitere Tiere gerissen wurden, war die gesetzlich festgelegte Schadensschwelle nach Schweizer Bundesrecht erreicht.

Bereits am 9. Juni erließ die Sicherheitsdirektion des Kantons Uri die Abschussverfügung. Nur wenige Tage später wurde diese umgesetzt.

Behörden gehen von schadenstiftendem Wolf aus

Bei dem erlegten Tier handelt es sich um einen männlichen Einzelwolf. Dem Tier wurden DNA-Proben entnommen, die nun vom Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin in Bern ausgewertet werden.

Die Urner Sicherheitsdirektion geht davon aus, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um den schadenstiftenden Wolf handelt. Nach Angaben der Behörden kehren Wölfe, die Nutztiere gerissen haben, häufig an die betreffenden Orte zurück. Genau dieses Verhalten sei auch im vorliegenden Fall beobachtet worden.

Aktuell keine weiteren Risse

Seit dem Abschuss wurden im betroffenen Gebiet keine weiteren Wolfsrisse gemeldet. Die Behörden sehen derzeit keinen unmittelbaren weiteren Handlungsbedarf.

Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass die Sommermonate traditionell die Zeit mit den meisten Nutztierrissen darstellen. Sollte es erneut zu Übergriffen kommen, könnten weitere Maßnahmen erforderlich werden.

Ein deutlicher Unterschied zu Deutschland

Der Fall aus Uri zeigt einen grundsätzlichen Unterschied zwischen der Schweiz und Deutschland. Während in Deutschland oftmals langwierige Genehmigungs- und Gerichtsverfahren den Umgang mit Problemwölfen erschweren, verfügen die Schweizer Kantone über klar definierte rechtliche Instrumente.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, können die Behörden handeln. Genau das ist im Meiental geschehen: Sechs gerissene Schafe, eine nicht zumutbar schützbare Alp, umgesetzte Notfallmaßnahmen und das Erreichen der gesetzlichen Schadensschwelle führten zu einer schnellen Entscheidung.

Fazit

Der Kanton Uri hat die gesetzlichen Möglichkeiten genutzt und den zum Abschuss freigegebenen Wolf innerhalb weniger Tage erlegt. Aus Sicht der Behörden scheint die Maßnahme zunächst Wirkung zu zeigen, denn weitere Wolfsrisse wurden bislang nicht festgestellt.

Der Fall dürfte die Diskussion über den Umgang mit Problemwölfen auch außerhalb der Schweiz weiter anheizen. Für viele Nutztierhalter ist das Vorgehen in Uri ein Beispiel dafür, wie Wolfsmanagement funktionieren kann, wenn Politik und Behörden bereit sind, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden.

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