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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Wolfsabschuss

  • Wolfsmanagement in Iggewarden: Kritik am Podium der CDU-Veranstaltung greift zu kurz

    Wolfsmanagement in Iggewarden: Kritik am Podium der CDU-Veranstaltung greift zu kurz

    CDU und Hegering laden zur öffentlichen Wolfsdebatte

    Am Montag, dem 24. August 2026, findet auf dem Hof Iggewarden eine öffentliche Informationsveranstaltung unter dem Titel „Rund um den Wolf“ statt. Eingeladen haben der CDU-Stadtverband Nordenham, der CDU-Gemeindeverband Butjadingen und der Hegering Butenland. Beginn der Veranstaltung ist um 19 Uhr.

    Im Mittelpunkt sollen die Auswirkungen der wachsenden Wolfspopulation auf Landwirtschaft, Weidetierhaltung und Deichsicherheit stehen. Nach bisherigen Angaben werden Vertreter aus Landwirtschaft und Politik sowie Fachleute mit Bezug zum Deichschutz an der Diskussion teilnehmen.

    Gerade in der Wesermarsch ist das Thema von besonderer Bedeutung. Schafe und andere Weidetiere erfüllen auf den Deichen nicht nur eine landwirtschaftliche Funktion, sondern leisten durch die Verdichtung der Grasnarbe auch einen Beitrag zum Küstenschutz. Wolfsangriffe betreffen deshalb nicht allein einzelne Tierhalter, sondern können mittelbar auch Fragen der regionalen Sicherheit berühren.

    Leser kritisiert Zusammensetzung des Podiums

    In einer Leserzuschrift an die „Kreiszeitung Wesermarsch“ kritisierte Lars Hadeler aus Bremerhaven, dass auf dem angekündigten Podium offenbar keine Vertreter des Naturschutzes vorgesehen seien. Er äußerte zugleich die Befürchtung, die Veranstaltung könne sich einseitig auf erleichterte Abschüsse von Wölfen konzentrieren.

    Diese Kritik wirft jedoch selbst Fragen auf. Weder ist bislang eine vollständige Teilnehmerliste veröffentlicht worden, noch ist ersichtlich, weshalb Vertreter von Naturschutzverbänden zwingend über größere praktische Fachkenntnisse verfügen sollten als Weidetierhalter, Jäger, Deichverantwortliche oder Mitarbeiter des Wolfsmanagements.

    Naturschutzorganisationen vertreten zudem eigene politische und gesellschaftliche Interessen. Ihre Beteiligung kann eine Diskussion ergänzen, macht eine Veranstaltung aber nicht automatisch fachlicher oder ausgewogener. Ebenso wenig wird eine Veranstaltung allein deshalb einseitig, weil Menschen zu Wort kommen, die unmittelbar mit den Folgen von Wolfsangriffen konfrontiert sind.

    Praktische Erfahrung ist ebenfalls Fachwissen

    In der Wolfsdebatte wird häufig der Eindruck vermittelt, Fachkompetenz liege fast ausschließlich bei Naturschutzverbänden oder Biologen. Für die tatsächlichen Probleme vor Ort reicht diese Perspektive jedoch nicht aus.

    Weidetierhalter verfügen über praktische Erfahrungen mit Herdenschutz, Zaunanlagen, Tierverhalten und den Folgen von Wolfsangriffen. Jäger können Kenntnisse über Wildtierbestände, Revierstrukturen und auffälliges Verhalten einbringen. Vertreter des Deichschutzes müssen beurteilen, welche Auswirkungen eine erschwerte Schafhaltung auf die Pflege und Stabilität der Deiche haben kann.

    Auch diese Erfahrungen sind fachlich relevant. Eine ernsthafte Diskussion über Wolfsmanagement darf deshalb nicht nur theoretische Schutzkonzepte behandeln, sondern muss berücksichtigen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen unter realen Bedingungen überhaupt umsetzbar sind.

    Abschüsse sind nicht das einzige Thema – dürfen aber auch kein Tabu sein

    Kritiker von Veranstaltungen zum Wolfsmanagement warnen regelmäßig davor, den Abschuss als einzige Lösung darzustellen. Tatsächlich umfasst Wolfsmanagement weit mehr als die Entnahme einzelner Tiere. Dazu gehören Monitoring, Präventionsmaßnahmen, Entschädigungen, Beratung und der Schutz von Weidetieren.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass die Entnahme auffälliger Wölfe aus der Diskussion ausgeschlossen werden darf. Wenn Tiere wiederholt geeignete Schutzmaßnahmen überwinden, Nutztiere angreifen oder ihre Scheu gegenüber Menschen verlieren, muss der Staat handlungsfähig bleiben.

    Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob über Abschüsse gesprochen werden darf, sondern unter welchen rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen eine Entnahme zulässig und erforderlich ist. Eine ergebnisoffene Informationsveranstaltung muss auch dieses Thema behandeln können, ohne dass den Teilnehmern pauschal Wolfsfeindlichkeit unterstellt wird.

    Niedersachsen drängt auf Änderungen beim Wolfsrecht

    Die Veranstaltung findet zu einem Zeitpunkt statt, an dem auf Landes- und Bundesebene über Änderungen beim Umgang mit dem Wolf diskutiert wird. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium setzt sich seit Längerem für rechtssichere und schnellere Möglichkeiten zur Entnahme problematischer Wölfe ein.

    Dabei geht es insbesondere um Regionen mit hoher Wolfsdichte sowie um Fälle, in denen Herdenschutzmaßnahmen ihre Wirkung verlieren. Die bisherigen Verfahren werden von Tierhaltern und politischen Vertretern häufig als zu langsam, kompliziert und praxisfern kritisiert.

    Amtliche Daten zum Wolfsbestand und zu bestätigten Vorkommen stellt unter anderem die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf bereit. Für konkrete Entscheidungen sind jedoch die zuständigen Landesbehörden verantwortlich. Naturschutzverbände besitzen dagegen keine behördliche Entscheidungsbefugnis, auch wenn sie sich öffentlich regelmäßig zum Wolfsmanagement äußern.

    GERATI-Fazit

    Die Kritik an der Zusammensetzung des Podiums ist zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Solange keine vollständige Teilnehmerliste vorliegt, lässt sich nicht seriös behaupten, dass fachlich relevante Positionen bewusst ausgeschlossen wurden.

    Zudem wäre es falsch, Fachkompetenz ausschließlich mit der Beteiligung klassischer Naturschutzorganisationen gleichzusetzen. Gerade bei einer regionalen Veranstaltung müssen diejenigen gehört werden, die täglich mit Weidetierhaltung, Deichpflege, Jagd und den praktischen Folgen der Wolfsausbreitung beschäftigt sind.

    Eine ausgewogene Diskussion entsteht nicht dadurch, dass möglichst viele Verbände auf einem Podium sitzen. Sie entsteht, wenn überprüfbare Daten, geltendes Recht und die Erfahrungen der unmittelbar Betroffenen gleichermaßen berücksichtigt werden. Ob dies in Iggewarden gelingt, wird sich erst anhand der tatsächlichen Teilnehmer und der dort geführten Debatte beurteilen lassen.

    Quellen:

  • Gericht stoppt Wolfsabschuss bei Olpe – Verband warnt vor verhungernden Welpen

    Gericht stoppt Wolfsabschuss bei Olpe – Verband warnt vor verhungernden Welpen

    Olpe. Der geplante Abschuss eines Wolfs im Kreis Olpe ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen erteilte Ausnahmegenehmigung zunächst außer Vollzug gesetzt. Hintergrund ist ein Eilantrag der Naturschutzinitiative, die vor möglichen Folgen für einen möglichen Nachwuchs des Wolfs warnt.

    Zahlreiche Nutztierrisse führten zur Ausnahmegenehmigung

    Der Wolfsrüde mit der Kennung GW1896m wird für zahlreiche Nutztierrisse im Kreis Olpe verantwortlich gemacht. Nach Angaben der zuständigen Behörden wurden dem Tier bereits mehrere Übergriffe auf Weidetiere zugeordnet. Allein im April sollen 35 Schafe und Lämmer getötet worden sein.

    Die zunehmenden Schäden hatten in der Region zu Forderungen nach einem Eingreifen geführt. Vor allem Weidetierhalter beklagen seit längerem, dass sich die Situation verschärft habe und weitere Verluste drohten. Die Landesbehörden sahen schließlich die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung als erfüllt an.

    Mit der Genehmigung sollte verhindert werden, dass es zu weiteren Angriffen auf Nutztiere kommt. Nordrhein-Westfalen hätte damit erstmals von den neuen bundesrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht, um gegen einen als problematisch eingestuften Wolf vorzugehen.

    Naturschutzinitiative zieht vor Gericht

    Gegen die Entscheidung des Landes wandte sich die Naturschutzinitiative mit einem Eilantrag. Der Verband hält die Voraussetzungen für einen Abschuss nicht für gegeben und sieht zudem mögliche Verstöße gegen europäische Artenschutzbestimmungen. Nach Ansicht der Organisation müsse zunächst geklärt werden, ob sich im Gebiet Welpen befinden.

    Der Verband warnt davor, dass ein Abschuss des Tieres schwerwiegende Folgen für den Nachwuchs haben könnte. Sollten Jungtiere vorhanden sein, könnten diese unter Umständen nicht mehr ausreichend versorgt werden. Die Naturschutzinitiative sieht deshalb die Gefahr, dass Welpen verhungern könnten.

    Zudem verweist die Organisation auf die weiterhin geltenden Schutzvorschriften für den Wolf. Diese seien auch bei Ausnahmegenehmigungen zu berücksichtigen. Entsprechend sei eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung notwendig gewesen.

    Gericht setzt Genehmigung vorläufig außer Vollzug

    Das Verwaltungsgericht Arnsberg entschied daraufhin, die Abschussgenehmigung zunächst auszusetzen. Damit soll verhindert werden, dass vor Abschluss des Eilverfahrens unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden. Die Richter werden nun die rechtlichen Voraussetzungen der Genehmigung näher prüfen.

    Eine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Abschusses ist damit noch nicht gefallen. Das Verfahren befindet sich weiterhin in der gerichtlichen Prüfung. Bis zu einer Entscheidung bleibt die Ausnahmegenehmigung außer Vollzug.

    Das Gericht hat sich mit der vorläufigen Entscheidung noch nicht zur grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Abschusses geäußert. Vielmehr soll zunächst sichergestellt werden, dass bis zur Klärung des Sachverhalts keine irreversiblen Folgen eintreten.

    Konflikt zwischen Wolfsschutz und Weidetierhaltung bleibt bestehen

    Die Entscheidung dürfte die Diskussion um den Umgang mit problematischen Wölfen erneut anheizen. In vielen Regionen wird seit Jahren über die Vereinbarkeit von Wolfsschutz und Weidetierhaltung diskutiert. Während Naturschutzverbände auf den strengen Schutzstatus des Wolfs verweisen, fordern betroffene Tierhalter schnellere Eingriffsmöglichkeiten.

    Insbesondere nach wiederholten Nutztierrissen sehen viele Weidetierhalter ihre Existenz bedroht. Sie verweisen darauf, dass Entschädigungen den Verlust von Tieren und den zusätzlichen Arbeitsaufwand nicht vollständig ausgleichen können. Gleichzeitig wird die Forderung nach praktikablen Lösungen lauter.

    Wie das Verfahren im Fall des Wolfs GW1896m letztlich ausgehen wird, ist derzeit noch offen. Fest steht jedoch, dass der Konflikt zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung auch weiterhin eines der umstrittensten Themen im Umgang mit dem Wolf in Deutschland bleiben dürfte.

  • Schweiz greift durch: Problemwolf im Meiental nach sechs Schafsrissen erlegt

    Schweiz greift durch: Problemwolf im Meiental nach sechs Schafsrissen erlegt

    Uri setzt Abschussverfügung konsequent um

    Während in Deutschland häufig jahrelang über den Umgang mit Problemwölfen diskutiert wird, hat der Schweizer Kanton Uri nun gezeigt, wie ein konsequentes Wolfsmanagement aussehen kann. Nachdem im Meiental mindestens sechs Schafe durch einen Wolf getötet worden waren, wurde die gesetzliche Schadensschwelle erreicht. Die Behörden reagierten innerhalb weniger Tage – und vollzogen den Abschuss.

    Der zum Abschuss freigegebene Wolf wurde bereits am 12. Juni von einem Wildhüter erlegt. Die offizielle Mitteilung dazu erfolgte am 15. Juni. Der Abschuss fand in unmittelbarer Nähe der zuvor dokumentierten Nutztierrisse statt.

    Sechs gerissene Schafe führten zur Abschussfreigabe

    Ausgangspunkt waren mehrere Wolfsangriffe auf der Alp „Heimkuhweide Fürlauwi“ im Meiental. Mindestens sechs Schafe wurden dabei getötet. Die betroffene Alp gilt nach Einschätzung des Amts für Landwirtschaft als nicht zumutbar schützbar.

    Nach den ersten Angriffen wurden die vorgeschriebenen Notfallmaßnahmen umgesetzt, darunter zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Herde. Da dennoch weitere Tiere gerissen wurden, war die gesetzlich festgelegte Schadensschwelle nach Schweizer Bundesrecht erreicht.

    Bereits am 9. Juni erließ die Sicherheitsdirektion des Kantons Uri die Abschussverfügung. Nur wenige Tage später wurde diese umgesetzt.

    Behörden gehen von schadenstiftendem Wolf aus

    Bei dem erlegten Tier handelt es sich um einen männlichen Einzelwolf. Dem Tier wurden DNA-Proben entnommen, die nun vom Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin in Bern ausgewertet werden.

    Die Urner Sicherheitsdirektion geht davon aus, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um den schadenstiftenden Wolf handelt. Nach Angaben der Behörden kehren Wölfe, die Nutztiere gerissen haben, häufig an die betreffenden Orte zurück. Genau dieses Verhalten sei auch im vorliegenden Fall beobachtet worden.

    Aktuell keine weiteren Risse

    Seit dem Abschuss wurden im betroffenen Gebiet keine weiteren Wolfsrisse gemeldet. Die Behörden sehen derzeit keinen unmittelbaren weiteren Handlungsbedarf.

    Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass die Sommermonate traditionell die Zeit mit den meisten Nutztierrissen darstellen. Sollte es erneut zu Übergriffen kommen, könnten weitere Maßnahmen erforderlich werden.

    Ein deutlicher Unterschied zu Deutschland

    Der Fall aus Uri zeigt einen grundsätzlichen Unterschied zwischen der Schweiz und Deutschland. Während in Deutschland oftmals langwierige Genehmigungs- und Gerichtsverfahren den Umgang mit Problemwölfen erschweren, verfügen die Schweizer Kantone über klar definierte rechtliche Instrumente.

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, können die Behörden handeln. Genau das ist im Meiental geschehen: Sechs gerissene Schafe, eine nicht zumutbar schützbare Alp, umgesetzte Notfallmaßnahmen und das Erreichen der gesetzlichen Schadensschwelle führten zu einer schnellen Entscheidung.

    Fazit

    Der Kanton Uri hat die gesetzlichen Möglichkeiten genutzt und den zum Abschuss freigegebenen Wolf innerhalb weniger Tage erlegt. Aus Sicht der Behörden scheint die Maßnahme zunächst Wirkung zu zeigen, denn weitere Wolfsrisse wurden bislang nicht festgestellt.

    Der Fall dürfte die Diskussion über den Umgang mit Problemwölfen auch außerhalb der Schweiz weiter anheizen. Für viele Nutztierhalter ist das Vorgehen in Uri ein Beispiel dafür, wie Wolfsmanagement funktionieren kann, wenn Politik und Behörden bereit sind, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden.

  • Wolfsabschuss Cuxhaven – Gericht stoppt umstrittene Tötung

    Wolfsabschuss Cuxhaven – Gericht stoppt umstrittene Tötung

    Der geplante Wolfsabschuss Cuxhaven sorgt derzeit für hitzige Diskussionen. Während Landwirte den Verlust zahlreicher Nutztiere beklagen, sehen Tierschützer im staatlich angeordneten Abschuss einen gefährlichen Präzedenzfall. Das Verwaltungsgericht Stade hat nun entschieden, die Abschussgenehmigung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vorerst zu stoppen. Der Fall zeigt, wie stark in Deutschland die Fronten zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Behörden verhärtet sind.

    Streit um den Abschussbefehl

    Nach mehreren Wolfsrissen im Landkreis Cuxhaven ordnete der NLWKN am 17. Oktober 2025 eine sogenannte Ausnahmegenehmigung zur „Wolfsentnahme“ an. Die Regelung war befristet auf 21 Tage und galt in einem Radius von 1.000 Metern rund um betroffene Weideflächen. Für betroffene Tierhalter sollte dies schnelle Abhilfe schaffen. Doch Tierschützer reagierten prompt – und erfolgreich.

    Die Naturschutzinitiative, ein Verein mit Sitz in Rheinland-Pfalz, stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stade. Ziel war es, die Tötung des Wolfes zu verhindern, bis über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung entschieden ist. Das Gericht folgte dieser Argumentation und erließ einen Hängebeschluss: Bis zu einer endgültigen Entscheidung darf der Wolf nicht getötet werden.

    Warum der Abschuss überhaupt geplant war

    Die Genehmigung basierte auf einer Reihe von Angriffen, die im September und Oktober gemeldet wurden. Nach Angaben des Wolfsbeauftragten der Landesjägerschaft Niedersachsen gab es insgesamt 16 bestätigte Vorfälle. Dabei wurden 36 Nutztiere – Schafe, Rinder und sogar ein Pferd – getötet, weitere 36 verletzt. Die Bilanz zeigt, dass der Konflikt zwischen Wolfs- und Weidetierschutz längst keine theoretische Debatte mehr ist.

    Landwirte sehen sich zunehmend machtlos, denn der Herdenschutz verursacht hohe Kosten und ist auf großen Flächen kaum lückenlos möglich. Für sie schien der Abschuss die einzige schnelle Lösung. Doch aus Sicht der Tierschützer steht fest: Der Tod eines Wolfes verhindert keine weiteren Angriffe. „In dem Moment, wo ein Wolf entnommen wird, rückt ein neuer nach“, so eine Sprecherin der Naturschutzinitiative. Diese Argumentation überzeugt auch juristisch, denn eine einmal getötete geschützte Tierart kann nicht wieder lebendig gemacht werden – und genau hier greift das Vorsorgeprinzip des Hängebeschlusses.

    Recht und Ethik im Konflikt

    Der Fall Wolfsabschuss Cuxhaven zeigt exemplarisch, wie komplex das Zusammenspiel von Tierschutzrecht, Landwirtschaft und öffentlicher Sicherheit ist. Der NLWKN steht unter Druck, schnell zu handeln, um wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Gleichzeitig muss jede Entscheidung den strengen Vorgaben des Artenschutzes genügen. Der Wolf ist nach EU-Recht streng geschützt – Eingriffe dürfen nur im Ausnahmefall erfolgen.

    Das Gericht betonte in seinem Beschluss, dass vorerst keine „vollendeten Tatsachen“ geschaffen werden dürfen. Der Hängebeschluss ist somit kein endgültiges Urteil, sondern eine Vorsichtsmaßnahme, die sicherstellt, dass keine irreversible Handlung erfolgt, bevor die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist. Ob der Wolf am Ende tatsächlich verschont bleibt, hängt vom Ausgang des Hauptverfahrens ab.

    Fazit

    Der Wolfsabschuss Cuxhaven bleibt ein Symbol für die wachsenden Spannungen zwischen Mensch und Natur. Während Landwirte um ihre Existenz kämpfen, pochen Naturschützer auf das Recht jedes Wildtieres zu leben. Das Verwaltungsgericht Stade hat mit seiner Entscheidung ein deutliches Signal gesetzt: Der Schutz des Lebens steht über vorschneller Reaktion. Ob dies langfristig den Konflikt löst oder nur verschiebt, wird sich zeigen – doch eines steht fest: Der Streit um den Wolf wird Deutschland noch lange beschäftigen.

    Quellen:

  • Bundesregierung erleichtert Abschüsse von Wölfen

    Wenn es um die Wölfe geht, ist das Gerangel der Befürworter und Gegner eines jeden Vorschlages groß. Von einem gemeinsamen Nenner ist man weit entfernt!

    Geht es dabei um die Argumentation der Tierrechtler, sollte kein Wolf egal welche Probleme und Schäden er verursacht gejagt werden dürfen. Da spielt es auch keine Rolle, ob die Landwirte finanziell, durch den Wolf und deren Übergriffe auf die Herdentiere, gefährdet sind.

    Tierrechtler legen da die Scheuklappen an und wollen aufzeigen, wie harmlos der Wolf ist. So wird das Raubtier gern als Kuscheltier präsentiert. Dieses kann dann wiederum dazu führen, dass Menschen sich unwissend einen Wolf nähern und sich dadurch in Gefahr begeben.

    Keine Hilfe aus Tierrechtskreisen!

    Von seitens der Tierrechtler wird populistische Argumentlosigkeit an den Tag gelegt. So startet man Kampagnen für den Wolf, vergisst aber dabei die Menschen, die mit diesem Tier leben müssen.

    So ist es auch nicht verwunderlich, dass man keinem Tierrechtler Live erleben kann, wie er einen Tierhalter bei Schutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe unterstützt. Gleichzeitig werden bei Tod aufgefundenen Wölfen, sofort die schuldhaften Verdächtigungen auf den Landwirt oder einem Jäger übertragen.

    Es ist dann auch nicht verwunderlich, dass man hier insbesondere bei Peta immer falsche Verdächtigungen ausspricht.

    Wird dann festgestellt, dass Peta hier vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen ausgesprochen hat, gibt man sich selbst kleinlaut.

    Eine beliebte Aussage von Peta und Co ist auch, dass eine Jagd auf die Wölfe die Anzahl der Tiere steigen lassen würde.

    Diese Aussage, würde ja ehern zu einer Abschussfreigabe aus artenschutzrechtlichen Argumenten sprechen. Will man doch den Wolf in Mitteleuropa wieder ansiedeln und somit seine Vermehrung anregen! Dass dieses Argument haltlos ist, beweisen wissenschaftliche Analysen!

    Anzumerken sei, es geht hier bei dem Beschluss der Bundesregierung nicht um eine Freigabe der Jagd auf Wölfe, sondern eine behördliche Vereinfachung der Bejagung von Problemtieren. Bisher musste die finanzielle Existenz, eines Tierhalters durch mehrere Wolfsattacken bedroht sein, bevor man über den Landkreis einen Antrag auf Abschuss stellen konnte.

    Dieser Behördenweg soll nun vereinfacht werden. Was aber nicht bedeutet, dass Jäger jetzt einen absolute Abschusserlaubnis für den Wolf erhalten. Es muss immer noch ein Antrag auf Abschuss gestellt werden, der behördlich geprüft wird. In der Regel versucht man, durch gezielte Abschüsse von einzelnen Tieren, deren Beutezug auf Weidetiere einzudämmen.

    Der Abschuss wird nur genehmigt, wenn ein Angriff vorgelegen hat und die Schutzmaßnahmen für die Herdentiere in ausreichender Form existiert haben. Sollte nach erfolgten Einzelabschuss, weitere Überfälle in der Region auftreten, ist es jetzt auch erlaubt, dass komplette Rudel abzuschießen.

    Dieser gesetzliche Beschluss hätte verhindert werden können!

    Leider sitzen Tierrechtler lieber zu Hause, oder in ihrem veganen Bürostuhl, anstatt direkt vor Ort Mensch und Tier zu helfen. Mit wilden Spekulationen in Pressemitteilungen, wagen Argumentationen und haltlosen Unterstellungen, versucht man das Opfer, den Tierhalter in Misskredit zu bringen. Anstatt konstruktiv mit Behörden und den Tierhaltern zusammenzuarbeiten, liebt man es lieber E-Mail-Adressen in Fake-Petitionen zu sammeln, wie es Peta immer wieder an den Tag legt.

    Sehr geehrte Damen und Herren, Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Sie sind ein unerlässlicher Bestandteil eines intakten Ökosystems und tragen zur Regulierung und Gesundheit von Wildtierpopulationen bei.

    Statt wertvolle Aufklärungsarbeit zu leisten, schüren Landwirte und die Jägerschaft jedoch unbegründete Ängste. Die Folge: eine regelrechte mediale Hetzjagd gegen den Wolf, damit er seinen Status als streng geschützte Tierart verliert. Bitte lassen Sie sich nicht von diesen Interessengruppen instrumentalisieren.

    Ich bitte Sie, die im Koalitionsvertrag geplante Aufweichung des Wolfsschutzes nicht zu verwirklichen. Das wichtigste Mittel zur Konfliktprävention ist die Aufklärung der Bevölkerung. Diese kann ein friedliches Zusammenleben mit den Wildtieren fördern und den Menschen unbegründete Ängste nehmen.

    Die Rückkehr des Wolfes ist ein Lichtblick in Anbetracht des im rasanten Tempo weltweit voranschreitenden großen Artensterbens.

    Peta.de

    Argumente werden dabei gern gewendet!

    Fakt ist es, dass durch Wölfübergriffe auf Herdentiere ein Schaden entsteht. Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen schienen in diesen Fällen versagt zu haben. Anstatt jetzt einmal von seitens Peta, als Tierrechtsorganisation zu analysieren, wie man solche Überfälle in Zukunft verhindern könne, versucht man den Landwirten und natürlich den Jägern als ausführendes Organ, den Buhmann zuzuschieben.

    Wer sich für Wölfe einsetzen möchte, sollte sich auch kritisch mit den Folgen beschäftigen. Die populistische Herangehensweise von Peta und anderen Tierrechtlern hilft weder dem Wolf noch dem Landwirt. So kann man letztendlich zu der Erkenntnis kommen, dass Tierrechtlern auf Grundlage ihrer Untätigkeit, beim Schutz vor Schäden, die durch den Wolf verursacht werden, an der Tötung der Problemwölfe eine Teilschuld trifft.