Gericht stoppt Wolfsabschuss bei Olpe – Verband warnt vor verhungernden Welpen

Olpe. Der geplante Abschuss eines Wolfs im Kreis Olpe ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen erteilte Ausnahmegenehmigung zunächst außer Vollzug gesetzt. Hintergrund ist ein Eilantrag der Naturschutzinitiative, die vor möglichen Folgen für einen möglichen Nachwuchs des Wolfs warnt.

Zahlreiche Nutztierrisse führten zur Ausnahmegenehmigung

Der Wolfsrüde mit der Kennung GW1896m wird für zahlreiche Nutztierrisse im Kreis Olpe verantwortlich gemacht. Nach Angaben der zuständigen Behörden wurden dem Tier bereits mehrere Übergriffe auf Weidetiere zugeordnet. Allein im April sollen 35 Schafe und Lämmer getötet worden sein.

Die zunehmenden Schäden hatten in der Region zu Forderungen nach einem Eingreifen geführt. Vor allem Weidetierhalter beklagen seit längerem, dass sich die Situation verschärft habe und weitere Verluste drohten. Die Landesbehörden sahen schließlich die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung als erfüllt an.

Mit der Genehmigung sollte verhindert werden, dass es zu weiteren Angriffen auf Nutztiere kommt. Nordrhein-Westfalen hätte damit erstmals von den neuen bundesrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht, um gegen einen als problematisch eingestuften Wolf vorzugehen.

Naturschutzinitiative zieht vor Gericht

Gegen die Entscheidung des Landes wandte sich die Naturschutzinitiative mit einem Eilantrag. Der Verband hält die Voraussetzungen für einen Abschuss nicht für gegeben und sieht zudem mögliche Verstöße gegen europäische Artenschutzbestimmungen. Nach Ansicht der Organisation müsse zunächst geklärt werden, ob sich im Gebiet Welpen befinden.

Der Verband warnt davor, dass ein Abschuss des Tieres schwerwiegende Folgen für den Nachwuchs haben könnte. Sollten Jungtiere vorhanden sein, könnten diese unter Umständen nicht mehr ausreichend versorgt werden. Die Naturschutzinitiative sieht deshalb die Gefahr, dass Welpen verhungern könnten.

Zudem verweist die Organisation auf die weiterhin geltenden Schutzvorschriften für den Wolf. Diese seien auch bei Ausnahmegenehmigungen zu berücksichtigen. Entsprechend sei eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung notwendig gewesen.

Gericht setzt Genehmigung vorläufig außer Vollzug

Das Verwaltungsgericht Arnsberg entschied daraufhin, die Abschussgenehmigung zunächst auszusetzen. Damit soll verhindert werden, dass vor Abschluss des Eilverfahrens unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden. Die Richter werden nun die rechtlichen Voraussetzungen der Genehmigung näher prüfen.

Eine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Abschusses ist damit noch nicht gefallen. Das Verfahren befindet sich weiterhin in der gerichtlichen Prüfung. Bis zu einer Entscheidung bleibt die Ausnahmegenehmigung außer Vollzug.

Das Gericht hat sich mit der vorläufigen Entscheidung noch nicht zur grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Abschusses geäußert. Vielmehr soll zunächst sichergestellt werden, dass bis zur Klärung des Sachverhalts keine irreversiblen Folgen eintreten.

Konflikt zwischen Wolfsschutz und Weidetierhaltung bleibt bestehen

Die Entscheidung dürfte die Diskussion um den Umgang mit problematischen Wölfen erneut anheizen. In vielen Regionen wird seit Jahren über die Vereinbarkeit von Wolfsschutz und Weidetierhaltung diskutiert. Während Naturschutzverbände auf den strengen Schutzstatus des Wolfs verweisen, fordern betroffene Tierhalter schnellere Eingriffsmöglichkeiten.

Insbesondere nach wiederholten Nutztierrissen sehen viele Weidetierhalter ihre Existenz bedroht. Sie verweisen darauf, dass Entschädigungen den Verlust von Tieren und den zusätzlichen Arbeitsaufwand nicht vollständig ausgleichen können. Gleichzeitig wird die Forderung nach praktikablen Lösungen lauter.

Wie das Verfahren im Fall des Wolfs GW1896m letztlich ausgehen wird, ist derzeit noch offen. Fest steht jedoch, dass der Konflikt zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung auch weiterhin eines der umstrittensten Themen im Umgang mit dem Wolf in Deutschland bleiben dürfte.

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