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Schlagwort: Verwaltungsgericht Arnsberg

  • Wolf GW1896m: Kreis Olpe legt Beschwerde ein – Nun entscheidet das Oberverwaltungsgericht

    Wolf GW1896m: Kreis Olpe legt Beschwerde ein – Nun entscheidet das Oberverwaltungsgericht

    Der Streit um den Problemwolf GW1896m, besser bekannt als „Milan“, ist noch lange nicht beendet. Nachdem das Verwaltungsgericht Arnsberg den Vollzug der Abschussgenehmigung im Eilverfahren gestoppt hatte, hat der Kreis Olpe nun Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. Damit beschäftigt sich künftig das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mit dem Fall.

    Verwaltungsgericht stoppte Abschuss

    In der vergangenen Woche hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden, dass der Wolf vorerst nicht getötet werden darf. Nach Auffassung der Richter sei ein Abschuss derzeit unverhältnismäßig. Das Gericht verwies insbesondere auf den Herdenschutz und stellte fest, dass bei einem Großteil der dokumentierten Wolfsrisse keine ausreichenden Schutzmaßnahmen vorhanden gewesen seien.

    Nach Ansicht des Gerichts könne ein verbesserter Herdenschutz zukünftige Schäden erheblich reduzieren. Deshalb dürfe ein Abschuss derzeit nicht als notwendige Maßnahme angesehen werden.

    Kreis Olpe geht in die nächste Instanz

    Mit dieser Einschätzung will sich der Kreis Olpe jedoch nicht zufriedengeben. Am Dienstag legte die Kreisverwaltung Beschwerde gegen den Beschluss aus Arnsberg ein. Nun muss das Oberverwaltungsgericht Münster prüfen, ob die Voraussetzungen für die Entnahme des Wolfs doch vorliegen.

    Die ursprüngliche Abschussgenehmigung war vom Kreis Olpe auf Grundlage des neuen Landesjagdgesetzes erteilt worden. Hintergrund sind zahlreiche Übergriffe auf Nutztiere, die dem Rüden GW1896m genetisch zugeordnet wurden.

    Bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bleibt die Abschussgenehmigung allerdings weiterhin ausgesetzt.

    Sorge bei Weidetierhaltern wächst

    Bei den Weidetierhaltern in Südwestfalen stößt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiterhin auf Unverständnis. Vertreter des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes warnen davor, dass insbesondere Nebenerwerbslandwirte durch die zunehmenden Belastungen an ihre Grenzen gelangen könnten.

    Viele Tierhalter sehen sich neben den wirtschaftlichen Schäden auch mit zusätzlichem Arbeitsaufwand und psychischen Belastungen konfrontiert. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass traditionelle Weidehaltung unter den heutigen Bedingungen zunehmend schwieriger werde.

    Naturschutzverbände begrüßen den Stopp

    Naturschutzorganisationen hingegen begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Sie verweisen darauf, dass der Wolf weiterhin streng geschützt sei und Herdenschutzmaßnahmen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wirksam seien. Außerdem wird die Gefahr angeführt, dass bei einem Abschuss Elterntiere getötet werden könnten, was möglicherweise zum Verhungern von Welpen führen würde.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Die nächste Entscheidung liegt nun beim Oberverwaltungsgericht Münster. Einen Termin gibt es bislang nicht. Das Gericht wird prüfen, ob die Beschwerde des Kreises Olpe Erfolg hat und ob die Abschussgenehmigung wieder in Kraft gesetzt werden kann.

    Sollte das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung aus Arnsberg bestätigen, bliebe der Abschuss des Wolfs vorerst untersagt. Gibt das Gericht hingegen der Beschwerde statt, könnte die bereits erteilte Genehmigung wieder wirksam werden und eine Entnahme des Wolfs ermöglicht werden.

    Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zeigt der Fall GW1896m erneut, wie schwierig der Spagat zwischen dem Schutz einer streng geschützten Art und dem Erhalt einer traditionellen Weidetierhaltung geworden ist. Die Entscheidung aus Münster dürfte daher weit über den Kreis Olpe hinaus Signalwirkung für den zukünftigen Umgang mit Problemwölfen in Deutschland haben.

  • Gericht stoppt Wolfsabschuss bei Olpe – Verband warnt vor verhungernden Welpen

    Gericht stoppt Wolfsabschuss bei Olpe – Verband warnt vor verhungernden Welpen

    Olpe. Der geplante Abschuss eines Wolfs im Kreis Olpe ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen erteilte Ausnahmegenehmigung zunächst außer Vollzug gesetzt. Hintergrund ist ein Eilantrag der Naturschutzinitiative, die vor möglichen Folgen für einen möglichen Nachwuchs des Wolfs warnt.

    Zahlreiche Nutztierrisse führten zur Ausnahmegenehmigung

    Der Wolfsrüde mit der Kennung GW1896m wird für zahlreiche Nutztierrisse im Kreis Olpe verantwortlich gemacht. Nach Angaben der zuständigen Behörden wurden dem Tier bereits mehrere Übergriffe auf Weidetiere zugeordnet. Allein im April sollen 35 Schafe und Lämmer getötet worden sein.

    Die zunehmenden Schäden hatten in der Region zu Forderungen nach einem Eingreifen geführt. Vor allem Weidetierhalter beklagen seit längerem, dass sich die Situation verschärft habe und weitere Verluste drohten. Die Landesbehörden sahen schließlich die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung als erfüllt an.

    Mit der Genehmigung sollte verhindert werden, dass es zu weiteren Angriffen auf Nutztiere kommt. Nordrhein-Westfalen hätte damit erstmals von den neuen bundesrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht, um gegen einen als problematisch eingestuften Wolf vorzugehen.

    Naturschutzinitiative zieht vor Gericht

    Gegen die Entscheidung des Landes wandte sich die Naturschutzinitiative mit einem Eilantrag. Der Verband hält die Voraussetzungen für einen Abschuss nicht für gegeben und sieht zudem mögliche Verstöße gegen europäische Artenschutzbestimmungen. Nach Ansicht der Organisation müsse zunächst geklärt werden, ob sich im Gebiet Welpen befinden.

    Der Verband warnt davor, dass ein Abschuss des Tieres schwerwiegende Folgen für den Nachwuchs haben könnte. Sollten Jungtiere vorhanden sein, könnten diese unter Umständen nicht mehr ausreichend versorgt werden. Die Naturschutzinitiative sieht deshalb die Gefahr, dass Welpen verhungern könnten.

    Zudem verweist die Organisation auf die weiterhin geltenden Schutzvorschriften für den Wolf. Diese seien auch bei Ausnahmegenehmigungen zu berücksichtigen. Entsprechend sei eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung notwendig gewesen.

    Gericht setzt Genehmigung vorläufig außer Vollzug

    Das Verwaltungsgericht Arnsberg entschied daraufhin, die Abschussgenehmigung zunächst auszusetzen. Damit soll verhindert werden, dass vor Abschluss des Eilverfahrens unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden. Die Richter werden nun die rechtlichen Voraussetzungen der Genehmigung näher prüfen.

    Eine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Abschusses ist damit noch nicht gefallen. Das Verfahren befindet sich weiterhin in der gerichtlichen Prüfung. Bis zu einer Entscheidung bleibt die Ausnahmegenehmigung außer Vollzug.

    Das Gericht hat sich mit der vorläufigen Entscheidung noch nicht zur grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Abschusses geäußert. Vielmehr soll zunächst sichergestellt werden, dass bis zur Klärung des Sachverhalts keine irreversiblen Folgen eintreten.

    Konflikt zwischen Wolfsschutz und Weidetierhaltung bleibt bestehen

    Die Entscheidung dürfte die Diskussion um den Umgang mit problematischen Wölfen erneut anheizen. In vielen Regionen wird seit Jahren über die Vereinbarkeit von Wolfsschutz und Weidetierhaltung diskutiert. Während Naturschutzverbände auf den strengen Schutzstatus des Wolfs verweisen, fordern betroffene Tierhalter schnellere Eingriffsmöglichkeiten.

    Insbesondere nach wiederholten Nutztierrissen sehen viele Weidetierhalter ihre Existenz bedroht. Sie verweisen darauf, dass Entschädigungen den Verlust von Tieren und den zusätzlichen Arbeitsaufwand nicht vollständig ausgleichen können. Gleichzeitig wird die Forderung nach praktikablen Lösungen lauter.

    Wie das Verfahren im Fall des Wolfs GW1896m letztlich ausgehen wird, ist derzeit noch offen. Fest steht jedoch, dass der Konflikt zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung auch weiterhin eines der umstrittensten Themen im Umgang mit dem Wolf in Deutschland bleiben dürfte.