Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Wilhelma eingestellt. Nach einer im Januar 2025 von PETA erstatteten Strafanzeige sah die Behörde keinen Anfangsverdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz. Anlass der Anzeige waren Beobachtungen, die PETA bei Besuchen im Juli und Oktober 2024 dokumentiert hatte. Ein separates Verfahren zum Flügelstutzen von Flamingos in dem Stuttgarter Zoo ist nach Angaben der Organisation weiterhin nicht abgeschlossen.
Staatsanwaltschaft folgt Einschätzung der Amtstierärztin
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft stützt sich laut PETA auf die Einschätzung der zuständigen Amtstierärztin. Damit wurde das Verfahren beendet, ohne dass es zu einer strafrechtlichen Anklage oder einer gerichtlichen Klärung der Vorwürfe kam. Die Einstellung bedeutet, dass die Ermittlungsbehörde keinen ausreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat festgestellt hat. Eine gerichtliche Sachentscheidung über die von PETA beschriebenen Beobachtungen liegt darin jedoch nicht; die konkreten Erwägungen der Staatsanwaltschaft sind anhand der vorliegenden PETA-Mitteilung nicht nachvollziehbar.
PETA beanstandet insbesondere, dass kein unabhängiger externer Sachverständiger hinzugezogen wurde. Dr. Yvonne Würz, bei PETA als Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche tätig, bezeichnete die Einstellung als problematisch und verwies auf aus ihrer Sicht länger anhaltende Verhaltensauffälligkeiten. Ihre Bewertung ist als Position der Tierrechtsorganisation einzuordnen und ersetzt weder eine tiermedizinische Diagnose noch eine strafrechtliche Feststellung. PETA fordert deshalb eine unabhängige verhaltensbiologische oder tiermedizinische Begutachtung.
Unterschiedliche Beobachtungen, aber keine strafrechtliche Bewertung
Bei den Besuchen will PETA unter anderem Elefanten beim sogenannten Weben beobachtet haben. Außerdem berichtet die Organisation von wiederholtem Laufen von Reptilien gegen Glasscheiben sowie von Menschenaffen, die sich Haare ausgerissen und eigenen Kot verzehrt haben sollen. PETA wertet diese Beobachtungen als Hinweise auf erhebliche, durch die Haltung verursachte Leiden. Aus der Mitteilung geht jedoch nicht hervor, ob die Staatsanwaltschaft jede einzelne Beobachtung unabhängig bestätigt oder wie sie deren tiermedizinische Bedeutung bewertet hat.
Für die strafrechtliche Einordnung war maßgeblich, ob sich aus den geschilderten Beobachtungen ein tragfähiger Anfangsverdacht nach dem Tierschutzgesetz ableiten ließ. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verneinte dies unter Einbeziehung der zuständigen Amtstierärztin. Eine weitergehende unabhängige Bewertung durch externe Sachverständige ist in den vorliegenden Quellen nicht belegt.
Flamingos bleiben Gegenstand eines eigenen Verfahrens
Nicht erledigt ist nach Angaben von PETA das Verfahren zum Flügelstutzen bei Flamingos. Die vorliegenden Informationen belegen lediglich, dass hierzu ein separates Verfahren weiterhin andauert; wann und durch wen die Vorwürfe diesem Verfahren zugeordnet wurden, ist daraus nicht ersichtlich. Eine abschließende Bewertung, ob das Vorgehen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstößt, liegt damit bislang nicht vor. Die weitere Prüfung ist daher von einer bestätigten Rechtsverletzung zu unterscheiden.
Der Fall steht im Zusammenhang mit einer breiteren Kampagne von PETA gegen Zoos und Tierparks. Die Organisation lehnt die Haltung von Tieren in Zoos grundsätzlich ab und fordert die Öffentlichkeit auf, solche Einrichtungen nicht zu besuchen. Über die Wilhelma hinaus verwies Würz gegenüber den Stuttgarter Nachrichten auf weitere Anzeigen gegen Zoos in Baden-Württemberg, darunter den Leintalzoo in Schwaigern, dessen Verfahren nach ihrer Darstellung ebenfalls eingestellt wurde. Dieser Rahmen ordnet die PETA-Kritik ein, ersetzt aber keine eigenständige Bewertung des noch offenen Flamingo-Verfahrens.
Für die Wilhelma ist damit zwischen zwei Verfahrensständen zu unterscheiden: Das Verfahren zu den von PETA beschriebenen Verhaltensauffälligkeiten wurde mangels Anfangsverdachts eingestellt, während die Prüfung des Flügelstutzens nach Angaben der Organisation fortdauert. Für PETA bestätigt die Einstellung nach eigener Darstellung die Kritik am fehlenden externen Gutachten und an der Haltung von Tieren in Zoos. Ob das Flamingo-Verfahren zu einer anderen rechtlichen Bewertung führt, bleibt offen.
Quellen
- presseportal.peta.de – Trotz dokumentierter Verhaltensauffälligkeiten: PETA kritisiert Einstellung der Ermittlungen … – https://presseportal.peta.de/trotz-dokumentierter-verhaltensauffaelligkeiten-peta-kritisiert-einstellung-der-ermittlungen-gegen-wilhelma
- stuttgarter-nachrichten.de – Anzeige gegen Wilhelma: Peta hat auch andere Zoos in Baden-Württemberg im Visier – Stuttgart – https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.anzeige-gegen-wilhelma-peta-hat-auch-andere-zoos-in-baden-wuerttemberg-im-visier.2ea9ca95-d63a-4484-b74e-645478d64898.html
