Wolfsjagd in Schweden: Gerichtsurteil zwingt Regierung zu höherem Referenzbestand

Schweden muss seine Pläne zur Wolfsjagd nach einem Urteil des Berufungsgerichts in Sundsvall und anhaltender Kritik aus Brüssel anpassen. Statt des bislang gemeldeten Referenzwerts von 170 Wölfen gilt künftig ein nationaler Wert von 220 Tieren für einen günstigen Erhaltungszustand. Ob der für 2026 geplante Abschuss von 48 Wölfen in dieser Form umgesetzt werden kann, hängt nun vom tatsächlichen Bestand, seiner regionalen Verteilung und der rechtlichen Begründung des Plans ab.

Gericht stoppt Wolfsjagd und stellt Bestandswert infrage

Auslöser der Korrektur war eine Entscheidung des Berufungsgerichts in Sundsvall. Das Gericht bestätigte den Stopp der Wolfsjagd, gegen den sich mehrere Provinzialverwaltungen mit Einsprüchen gewehrt hatten. Naturschutzverbände hatten zuvor beanstandet, dass die schwedische Regierung den Referenzwert ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage auf 170 Tiere festgelegt habe. Zuvor hatte ein höherer Referenzwert gegolten; die nun gemeldete Anhebung auf 220 Tiere unterscheidet sich damit sowohl von diesem früheren Wert als auch von der späteren Meldung von 170 Tieren.

Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit den Schutzpflichten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Der Wolf ist dort als streng geschützte Art eingestuft; nach Artikel 12 der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein strenges Schutzsystem einzurichten. Für Ausnahmen von den Schutzvorgaben gelten nach Artikel 16 besondere Voraussetzungen. Auf dieser Grundlage prüft sich auch, ob eine geplante Entnahme rechtlich gerechtfertigt ist. Das Berufungsgericht stoppte die Wolfsjagd nach den vorliegenden Angaben im Zusammenhang mit der angefochtenen Planung; eine eigenständige gerichtliche Feststellung zur wissenschaftlichen Richtigkeit des Referenzwerts ist daraus nicht abzuleiten.

Auch die EU-Kommission äußerte Bedenken gegen den niedrigen Wert. Ein Kommissionsbeamter bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Agra Europe den Eingang der neuen schwedischen Meldung, ließ aber offen, ob der Wert von 220 Tieren die früheren Einwände vollständig ausräumt. Nach Angaben aus Brüssel liegt die Verantwortung für die Festlegung nationaler Referenzwerte grundsätzlich bei den Mitgliedstaaten. Maßgeblich seien dabei wissenschaftliche Erkenntnisse und die gemeinsam vereinbarte Methodik im Rahmen der FFH-Richtlinie.

Die Entscheidung stellt die bisherige Jagdplanung zunächst infrage. Ein Abschussplan muss sich an einem Bestand orientieren, der den günstigen Erhaltungszustand nicht gefährdet. Welche unmittelbare jagdrechtliche Wirkung der Referenzwert von 220 Tieren entfaltet, hängt von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung des Plans ab.

Neue Mindestbestände sollen künftige Jagdpläne bestimmen

Die schwedische Regierung hat die Umweltschutzbehörde zusätzlich beauftragt, neue regionale Mindestbestände für die drei Managementgebiete des Landes zu entwickeln. Diese Zahlen sollen bis spätestens 1. Oktober vorliegen und gemeinsam mit den zuständigen Provinzialverwaltungen erarbeitet werden. Für jedes Gebiet soll damit festgelegt werden, wie viele Wölfe auch nach einer Jagd mindestens verbleiben müssen. Die regionalen Werte sollen die Grundlage für künftige Lizenzjagden bilden.

Der Wert von 220 Tieren ist dabei als nationaler Referenzwert für die Meldung eines günstigen Erhaltungszustands einzuordnen. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich nicht, dass er selbst unmittelbar die jagdrechtliche Mindestgrenze für jedes einzelne Managementgebiet festlegt. Die regionalen Vorgaben müssen vielmehr mit diesem nationalen Referenzwert korrespondieren. Erst auf dieser Grundlage lässt sich bestimmen, wie viele Wölfe in einer künftigen Lizenzjagd entnommen werden dürfen.

Die politischen Zielvorstellungen gehen teilweise über die behördliche Bestandsbewertung hinaus. Landwirtschaftsminister Peter Kullgren hält nach den vorliegenden Angaben an dem Ziel fest, die Wolfspopulation zu verkleinern. Für den schwedischen Anteil der grenzüberschreitenden Population nennt er als politische Zielvorstellung einen Bestand von 100 Tieren als kleinste überlebensfähige Population. Daraus lässt sich eine Position des Ministers zur Verringerung des Bestands ableiten, nicht jedoch, dass sämtliche staatlichen Maßnahmen einheitlich auf dieses Ziel ausgerichtet sind.

Streit über die Fennoskandien-Population

Schweden will das Wolfsmanagement künftig enger mit Norwegen und Finnland abstimmen. Hintergrund ist, dass die Wolfspopulation in Fennoskandien grenzüberschreitend betrachtet werden soll. Ein gemeinsamer Ansatz könnte verhindern, dass jedes Land seine Abschussplanung isoliert am eigenen Hoheitsgebiet ausrichtet, obwohl sich Tiere über die Grenzen hinweg bewegen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Kooperation ist in den vorliegenden Angaben noch nicht festgelegt.

Politisch ist dieser Weg jedoch nicht konfliktfrei. Der kleinere schwedische Jägerverband JRF kritisierte den höheren Referenzwert von 220 Tieren. Der größte schwedische Jagdverband SJF äußerte sich dazu nach den vorliegenden Angaben nicht. Damit stehen sich weiterhin unterschiedliche Bewertungen gegenüber: Während Naturschutzverbände die frühere Zahl von 170 Wölfen als wissenschaftlich unzureichend bewerteten, halten Vertreter der Jägerschaft den nun angehobenen Wert für zu hoch.

Schluss

Maßgeblich ist als Nächstes die Entscheidung über die von der Umweltschutzbehörde zu erarbeitenden regionalen Mindestbestände und ihre rechtliche Einbindung in künftige Lizenzjagden. Erst wenn diese Vorgaben vorliegen, lässt sich verbindlich beurteilen, ob und in welchem Umfang der für 2026 geplante Abschuss von 48 Wölfen umgesetzt werden kann. Das Urteil hat damit vor allem die bisherige Planung gestoppt und eine neue behördliche sowie rechtliche Prüfung erforderlich gemacht.

Quellen

Schreibe einen Kommentar