Brandenburg will sein künftiges Wolfsmanagement eng am novellierten Bundesjagdgesetz ausrichten und auf eine eigenständige landesrechtliche Jagdzeit verzichten. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums soll für den Wolf grundsätzlich eine Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober gelten, sobald ein entsprechender Wolfsmanagementplan vorliegt. Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt kündigte an, diesen Plan bis Oktober vorzulegen. Für Weidetierhalter ist jedoch weniger entscheidend, was politisch angekündigt wird, sondern wann Behörden im konkreten Schadensfall tatsächlich handeln dürfen.
Die Landesregierung stellt die neue Linie als pragmatischen Weg dar. Brandenburg übernimmt damit den bundesrechtlichen Rahmen und behält sich zugleich regionale Sonderregelungen vor. Dazu gehören mögliche Weidegebiete und die Entnahme sogenannter schadenstiftender Wölfe auch außerhalb der regulären Jagdzeit. Noch fehlen allerdings die konkreten Kriterien, nach denen diese Instrumente angewendet werden sollen.
Bundesjagdgesetz statt eigener Brandenburger Jagdzeit
Aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Gunnar Lehmann geht hervor, dass Brandenburg keine zusätzliche eigene Jagdzeit schaffen will. Stattdessen soll die Jagdzeit des Bundesjagdgesetzes gelten, sofern ein Wolfsmanagementplan vorhanden ist. Der Wolf wäre damit zwar formal jagdbares Wild, doch daraus folgt nicht automatisch, dass Jäger jederzeit oder flächendeckend eingreifen dürfen. Entscheidend bleiben Schutzstatus, Managementvorgaben und die behördliche Freigabe konkreter Maßnahmen.
Auch außerhalb der regulären Jagdzeit sollen einzelne Wölfe entnommen werden können, wenn sie wiederholt Schäden verursachen oder eine konkrete Gefahr darstellen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich bereits heute unter engen Voraussetzungen. Für Tierhalter kommt es deshalb darauf an, wie Brandenburg Begriffe wie „schadenstiftend“ künftig definiert und welche Nachweise vor einer Entnahme verlangt werden. Ohne klare Verfahrensregeln drohen trotz neuer Gesetzeslage weiterhin lange Prüfungen und unklare Zuständigkeiten.
Weidegebiete sollen besondere Eingriffe ermöglichen
Das Ministerium prüft die Ausweisung sogenannter Weidegebiete nach dem Bundesjagdgesetz. In solchen Regionen könnten besondere Anforderungen an den Herdenschutz gelten und weitergehende Eingriffe in den Wolfsbestand möglich werden. Bislang ist jedoch weder bekannt, welche Regionen dafür infrage kommen, noch nach welchen objektiven Kriterien sie ausgewählt werden sollen. Unklar bleibt auch, ob die Zahl der Nutztiere, die Wolfsdichte, wiederholte Rissereignisse oder die praktische Umsetzbarkeit von Schutzmaßnahmen entscheidend sein werden.
Gerade für Schäfer sowie Rinder- und Ziegenhalter wäre eine klare Gebietseinteilung von großer Bedeutung. Herdenschutz ist nicht überall in gleicher Weise möglich und kann je nach Gelände, Betriebsgröße und Tierart erhebliche Kosten und zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen. Ein fehlender Herdenschutznachweis darf deshalb nicht automatisch als Versäumnis des Tierhalters ausgelegt werden. Entscheidend ist, ob der geforderte Schutz im konkreten Betrieb technisch möglich, finanziell zumutbar und gegen den betreffenden Angriff überhaupt wirksam gewesen wäre.
Sinkende Risszahlen beantworten nicht alle Fragen
Brandenburg nennt für das Jahr 2024 insgesamt 60 Wolfsrudel, elf Paare und zwei Einzeltiere. Für 2025 werden vorläufig 54 Rudel und sechs Paare angegeben, hinzu kommen 14 noch nicht abschließend erfasste Territorien. Gleichzeitig seien die dokumentierten Wolfsrisse von 377 Fällen im Jahr 2021 auf 279 im Jahr 2024 und 178 im Jahr 2025 zurückgegangen. Diese Entwicklung klingt zunächst positiv, erklärt aber noch nicht, wodurch der Rückgang tatsächlich verursacht wurde.
Offizielle Risszahlen hängen unter anderem davon ab, welche Fälle gemeldet, untersucht und als Wolfsriss anerkannt werden. Auch Veränderungen bei Tierbeständen, Schutzmaßnahmen und regionalen Wolfsbewegungen können eine Rolle spielen. Ohne eine detaillierte Auswertung lässt sich aus der reinen Zahl nicht ableiten, dass die bisherigen Maßnahmen dauerhaft erfolgreich waren. Ebenso wenig beweist ein fehlender Herdenschutznachweis automatisch, dass ein Angriff mit vertretbarem Aufwand hätte verhindert werden können.
Die meisten toten Wölfe in Brandenburg werden weiterhin dem Straßenverkehr zugerechnet. Dieser Umstand zeigt, dass die tatsächliche Bestandsentwicklung nicht allein von Jagd und Entnahmen abhängt. Für das Wolfsmanagement ist deshalb eine regionale Betrachtung wichtiger als pauschale Landeszahlen. Ein Landkreis mit wenigen gemeldeten Rissen kann eine völlig andere Situation aufweisen als eine Region mit wiederkehrenden Angriffen auf Weidetiere.
Keine feste Abschussquote geplant
Brandenburg lehnt eine starre Abschussquote für Wölfe ab. Das Ministerium begründet dies damit, dass pauschale Vorgaben lokale Probleme nicht zuverlässig lösen und möglicherweise lediglich verlagern würden. Dieser Einwand ist nachvollziehbar, denn eine landesweite Quote sagt wenig darüber aus, ob tatsächlich die Tiere entnommen werden, die wiederholt geschützte Weiden aufsuchen. Für betroffene Tierhalter ist eine schnelle und gezielte Reaktion wichtiger als eine politisch festgelegte Gesamtzahl.
Allerdings bleibt offen, wie eine solche gezielte Steuerung praktisch funktionieren soll. Behörden müssen schnell erkennen, welchem Wolf ein Angriff zuzuordnen ist, und anschließend rechtssicher handeln können. Wenn DNA-Auswertungen, Zuständigkeitsfragen und Genehmigungen zu lange dauern, hilft auch eine grundsätzlich erleichterte Rechtslage kaum weiter. Der Wolfsmanagementplan muss deshalb nicht nur politische Ziele nennen, sondern klare Fristen und Abläufe festlegen.
Herdenschutz darf nicht zur alleinigen Verantwortung der Tierhalter werden
In der politischen Debatte wird häufig darauf verwiesen, dass bei einem Teil der Rissereignisse kein ausreichender Herdenschutz nachgewiesen worden sei. Diese Feststellung allein greift jedoch zu kurz. Nicht jede Weide lässt sich mit denselben Zäunen sichern, und nicht jeder Betrieb kann Herdenschutzhunde einsetzen. Hinzu kommen laufende Kosten, zusätzlicher Arbeitsaufwand und die Frage, ob Förderprogramme tatsächlich sämtliche notwendigen Maßnahmen abdecken.
Die neue Regelung darf deshalb nicht dazu führen, dass Tierhalter zunächst immer höhere Schutzanforderungen erfüllen müssen, während Behörden Eingriffe weiter hinauszögern. Herdenschutz ist wichtig, kann aber keine absolute Sicherheit bieten. Wenn Wölfe wiederholt Schutzmaßnahmen überwinden oder sich gezielt auf Nutztiere spezialisieren, muss eine schnelle Entnahme möglich sein. Genau an diesem Punkt wird sich zeigen, ob Brandenburg tatsächlich eine Entlastung schafft oder lediglich neue Prüfverfahren einführt.
Auch bei Entschädigungen fehlen bislang klare Aussagen. Es ist noch nicht erkennbar, welche Nachweise künftig verlangt werden und ob fehlende oder unvollständige Schutzmaßnahmen automatisch zu Kürzungen führen können. Für landwirtschaftliche Betriebe ist Planungssicherheit jedoch entscheidend. Entschädigungen müssen transparent, zügig und nachvollziehbar geregelt werden.
Politische Ankündigung und praktische Wirkung sind nicht dasselbe
Belegt ist, dass Brandenburg den Wolf in das Landesjagdrecht aufgenommen hat und sich bei der weiteren Ausgestaltung am Bundesjagdgesetz orientieren will. Ebenfalls dokumentiert sind die angekündigte Erstellung eines Wolfsmanagementplans und die Prüfung besonderer Weidegebiete. Noch nicht festgelegt sind jedoch die räumlichen Grenzen, die Eingriffsvoraussetzungen und die konkreten Folgen für Tierhalter und Jagdausübungsberechtigte. Der entscheidende Teil der Neuregelung liegt damit weiterhin in der Zukunft.
Die Landesregierung vermittelt den Eindruck, dass mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht bereits ein grundlegender Kurswechsel vollzogen sei. Tatsächlich entscheidet erst die praktische Umsetzung darüber, ob sich für betroffene Betriebe etwas verbessert. Ein jagdrechtlicher Status ohne klare Freigabeverfahren, Zuständigkeiten und Fristen kann weitgehend symbolisch bleiben. Für Weidetierhalter wäre damit wenig gewonnen.
Der Managementplan muss konkrete Antworten liefern
Bis Oktober soll der neue Wolfsmanagementplan vorliegen. Darin muss Brandenburg erklären, wann ein Wolf als schadenstiftend gilt, welche Behörde entscheidet und wie schnell nach einem bestätigten Riss gehandelt werden kann. Ebenso wichtig sind klare Regeln für Weidegebiete, Herdenschutzanforderungen und Entschädigungen. Bleiben diese Punkte unbestimmt, wird der Streit lediglich von der politischen auf die Verwaltungsebene verlagert.
Auch die Rolle der Jäger muss eindeutig geregelt werden. Sie benötigen rechtssichere Aufträge, klar abgegrenzte Gebiete und belastbare Informationen über das betreffende Tier. Unklare oder widersprüchliche Vorgaben erhöhen das Risiko, dass notwendige Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Ein funktionierendes Wolfsmanagement braucht deshalb mehr als politische Schlagworte und neue Paragrafen.
GERATI-Einordnung
Brandenburg bewegt sich mit der Orientierung am Bundesjagdgesetz grundsätzlich in eine Richtung, die gezieltere Eingriffe ermöglichen kann. Positiv ist, dass das Land starre Abschussquoten ablehnt und regionale Lösungen prüfen will. Der Nutzen für Weidetierhalter hängt jedoch vollständig davon ab, wie schnell, transparent und praktikabel die neuen Regeln angewendet werden. Bisher liegt dafür noch kein belastbares Gesamtkonzept vor.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob der Wolf künftig offiziell zum Jagdrecht gehört. Entscheidend ist, ob nach wiederholten Angriffen tatsächlich zeitnah gehandelt wird und ob Tierhalter bei Schutzmaßnahmen, Schäden und Entschädigungen verlässliche Rahmenbedingungen erhalten. Der angekündigte Wolfsmanagementplan muss diese Fragen konkret beantworten. Andernfalls bleibt von der angekündigten Entlastung vor allem eine politische Absichtserklärung.
Quellen:
- Wie Brandenburg nun mit den Wölfen umgehen will – Nordkurier – https://www.nordkurier.de/regional/brandenburg/wie-brandenburg-nun-mit-den-woelfen-umgehen-will-4720870
- Neues Gesetz zur Jagd auf den Wolf – Jörg Vogelsänger (Joergvogelsaenger) – https://www.joergvogelsaenger.de/meldungen/neues-gesetz-zur-jagd-auf-den-wolf/
- Brandenburg: Umweltministerin Hanka Mittelstädt würde einen Wolf abschießen – DER SPIEGEL – https://www.spiegel.de/politik/deutschland/brandenburg-umweltministerin-hanka-mittelstaedt-wuerde-einen-wolf-abschiessen-a-66b64df8-3537-42da-9258-475c6e86a5c8
- Sonderregelungen: Wolf im Brandenburger Jagdrecht – Abschuss leichter möglich | DIE ZEIT – https://www.zeit.de/news/2026-03/18/wolf-im-brandenburger-jagdrecht-abschuss-leichter-moeglich
- Hanka Mittelstädt: „Ich will jedem die Hand reichen“ (Nordkurier) – https://www.nordkurier.de/regional/brandenburg/hanka-mittelstaedt-ich-will-jedem-die-hand-reichen-3229865
- Bekommt der Wolf jetzt Ärger? – https://gerati.de/2023/09/06/bekommt-der-wolf-jetzt-aerger/
