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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

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Schlagwort: schadenstiftende Wölfe

  • Brandenburg will Problemwölfe entnehmen – doch die entscheidenden Regeln fehlen noch

    Brandenburg will Problemwölfe entnehmen – doch die entscheidenden Regeln fehlen noch

    Brandenburg arbeitet an einem neuen Wolfsmanagementplan, der nach bisherigen Ankündigungen im Oktober 2026 vorgestellt werden soll. Agrar- und Umweltministerin Hanka Mittelstädt kündigte an, sogenannte schadenstiftende Wölfe künftig gezielter und unbürokratischer entnehmen zu lassen. Eine pauschale landesweite Abschussquote lehnt sie dagegen ab, weil die Belastung durch Wolfsübergriffe regional sehr unterschiedlich ausfällt. Entscheidend wird deshalb nicht die politische Ankündigung sein, sondern ob der neue Plan tatsächlich rechtssichere und praktisch nutzbare Verfahren schafft.

    Mittelstädts Aussage, dass sie in einer konkreten Gefahrensituation selbst einen Wolf abschießen würde, hat der Debatte zusätzliche Aufmerksamkeit verschafft. Für betroffene Weidetierhalter und Teile der Jägerschaft ist jedoch weniger die persönliche Haltung der Ministerin entscheidend als die Frage, ob nachgewiesene Problemtiere künftig schnell identifiziert und entnommen werden können. Naturschutzverbände warnen dagegen vor einer Ausweitung der Abschussmöglichkeiten. Damit treffen erneut sehr unterschiedliche Interessen aufeinander, während die konkreten Regelungen weiterhin fehlen.

    Unterschiedliche Forderungen und stark abweichende Bestandszahlen

    Der Landesbauernverband und Teile des Landesjagdverbandes fordern seit Längerem klarere und schnellere Eingriffsmöglichkeiten. Besonders nach wiederholten Nutztierrissen soll nicht erst ein langwieriges Verwaltungsverfahren abgewartet werden müssen, bevor gegen einen auffälligen Wolf vorgegangen werden kann. Einige Verbandsvertreter sprechen darüber hinaus offen von einer regionalen Begrenzung der Wolfspopulation. Der Landesjagdverband nennt Schätzungen von bis zu 1.500 Wölfen in Brandenburg und diskutiert Zielgrößen von etwa 300 bis 400 Tieren.

    Diesen Angaben stehen die amtlichen Daten des Landesamtes für Umwelt und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf gegenüber. Für das Monitoringjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 wurden in Brandenburg 58 Wolfsrudel dokumentiert. Für das Jahr 2023 wurden außerdem 358 Übergriffe mit insgesamt 1.465 getöteten oder verletzten Nutztieren erfasst. Diese Zahlen bieten eine nachvollziehbare Grundlage zu bestätigten Territorien und gemeldeten Schäden, ergeben jedoch keine jederzeit exakte Gesamtzahl aller Wölfe im Land.

    Die Schätzung des Jagdverbandes ist deshalb weder automatisch falsch noch mit den amtlichen Rudeldaten direkt vergleichbar. Problematisch bleibt vielmehr, dass die methodische Grundlage der Zahl von 1.500 Tieren öffentlich bislang nicht ausreichend nachvollziehbar ist. Umgekehrt dürfen bestätigte Rudelzahlen nicht so dargestellt werden, als ließe sich daraus ohne weitere Berechnung eine vollständige Bestandszahl ableiten. Der neue Wolfsmanagementplan muss daher klar benennen, auf welcher Datengrundlage politische und jagdrechtliche Entscheidungen getroffen werden sollen.

    Rechtliche Öffnung bedeutet noch keinen funktionierenden Vollzug

    Auf Bundesebene wurden die rechtlichen Voraussetzungen für ein verändertes Wolfsmanagement erweitert. Länder sollen in Gebieten mit günstigem Erhaltungszustand des Wolfs stärker jagdrechtlich handeln können. Solche Änderungen helfen den betroffenen Tierhaltern allerdings nur dann, wenn die Länder eindeutige Zuständigkeiten, Nachweiskriterien und schnelle Verfahrenswege schaffen. Eine theoretische Entnahmemöglichkeit, die in der Praxis an Gutachten, Zuständigkeitsfragen oder langen Genehmigungswegen scheitert, löst das Problem nicht.

    Der geplante Brandenburger Wolfsmanagementplan soll deshalb Kriterien für schadenstiftendes Verhalten, räumliche Grenzen möglicher Entnahmen und Abläufe für kurzfristige Genehmigungen festlegen. Noch ist jedoch offen, wie eindeutig ein verursachender Wolf identifiziert werden muss und welche Nachweise Behörden im Einzelfall verlangen werden. Auch die Frage, wie mit wiederholten Übergriffen in einem Gebiet umgegangen wird, wenn kein einzelnes Tier zweifelsfrei zugeordnet werden kann, ist bislang nicht beantwortet. Genau an solchen Punkten sind frühere Entnahmeverfahren häufig ins Stocken geraten.

    Mittelstädt lehnt starre landesweite Quoten ab und setzt stattdessen auf regionale Eingriffe gegen auffällige Tiere. Dieser Ansatz kann sinnvoll sein, wenn die Entnahmen tatsächlich zeitnah nach einem Schadensereignis erfolgen. Vergehen dagegen Wochen oder Monate, steigt das Risiko, dass ein anderes Tier als der tatsächliche Verursacher getroffen wird oder die Genehmigung praktisch ins Leere läuft. Rechtssicherheit darf deshalb nicht nur den Schutzstatus des Wolfs berücksichtigen, sondern muss auch den betroffenen Tierhaltern ein wirksames und vorhersehbares Verfahren bieten.

    Herdenschutz kann Risiken senken, aber nicht jedes Problem lösen

    Naturschutzverbände wie der BUND fordern, vor weitergehenden Entnahmen zunächst den Herdenschutz stärker auszubauen. Der Verband kritisiert, viele Weidetiere seien weiterhin nicht ausreichend vor Wolfsübergriffen geschützt. Solche Forderungen müssen jedoch differenziert betrachtet werden, weil ein vollständig wolfssicherer Schutz in der Praxis kaum garantiert werden kann. Zäune und Herdenschutzhunde können das Risiko senken, verhindern aber nicht unter allen Bedingungen jeden Angriff.

    Als positives Beispiel wird Schäfermeister Felix Körner aus der Region Jüterbog genannt. Er berichtet, über längere Zeit keine Risse verzeichnet zu haben, obwohl mehrere Wolfsrudel in der Umgebung leben. Sein Schutzkonzept besteht aus leistungsfähigen Elektrozäunen, mehreren Herdenschutzhunden und regelmäßigen Kontrollen. Das zeigt, dass umfangreicher Herdenschutz unter bestimmten betrieblichen und landschaftlichen Bedingungen erfolgreich sein kann.

    Aus einem solchen Einzelbeispiel lässt sich jedoch keine problemlos übertragbare Standardlösung für sämtliche Weidetierhalter ableiten. Mehrere Herdenschutzhunde verursachen dauerhaft Kosten für Anschaffung, Ausbildung, Futter, Tierarzt und Versicherung. Hinzu kommen mögliche Konflikte mit Spaziergängern, Radfahrern, Anwohnern und freilaufenden Hunden. Auch Elektrozäune müssen regelmäßig kontrolliert, freigeschnitten, versetzt und mit ausreichender Spannung betrieben werden, was insbesondere bei großen oder wechselnden Weideflächen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand verursacht.

    Brandenburg gibt nach eigenen Angaben jährlich rund zwei Millionen Euro für Herdenschutzmaßnahmen aus. Offen bleibt jedoch, welche Betriebe und Regionen davon konkret profitieren, in welchem Umfang laufende Kosten übernommen werden und ob die Förderung dem tatsächlichen Aufwand entspricht. Förderprogramme dürfen nicht nur die Anschaffung einzelner Maßnahmen berücksichtigen, sondern müssen auch Wartung, Ersatzbeschaffung und dauerhafte Betriebskosten realistisch einbeziehen. Andernfalls wird Herdenschutz politisch gefordert, während ein erheblicher Teil der praktischen und finanziellen Verantwortung bei den Tierhaltern verbleibt.

    Der Begriff „schadenstiftender Wolf“ muss klar definiert werden

    Eine der wichtigsten Aufgaben des neuen Managementplans wird die rechtssichere Definition eines schadenstiftenden Wolfs sein. Es reicht nicht, den Begriff politisch zu verwenden, ohne festzulegen, nach welchen Kriterien ein Tier als auffällig gilt. Zu klären ist unter anderem, wie viele Übergriffe vorliegen müssen, welcher Herdenschutz zuvor vorhanden gewesen sein muss und wie sicher die genetische oder räumliche Zuordnung erfolgen soll. Ohne eindeutige Regeln drohen erneut langwierige Auseinandersetzungen vor den Verwaltungsgerichten.

    Auch die Rolle veterinärmedizinischer und genetischer Untersuchungen muss nachvollziehbar geregelt werden. Nach einem Riss sollte schnell festgestellt werden, ob tatsächlich ein Wolf beteiligt war und ob sich Hinweise auf ein bestimmtes Tier ergeben. Gleichzeitig darf ein Verfahren nicht so hohe Beweisanforderungen stellen, dass eine Entnahme faktisch unmöglich wird. Die Behörden benötigen daher ein abgestuftes System, das sowohl gesicherte DNA-Nachweise als auch wiederkehrende Schadensereignisse in einem räumlich begrenzten Gebiet berücksichtigt.

    Der Landesjagdverband fordert einen rechtssicheren Vollzug, während Naturschutzorganisationen vor zu weit gefassten Entnahmemöglichkeiten warnen. Beide Seiten benennen damit einen realen Konflikt, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte. Für Weidetierhalter ist entscheidend, dass die Regelungen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern nach einem bestätigten Übergriff tatsächlich angewendet werden können. Für den Artenschutz wiederum muss erkennbar bleiben, dass gezielt gegen auffällige Tiere und nicht wahllos gegen den gesamten Bestand vorgegangen wird.

    Was der Wolfsmanagementplan konkret liefern muss

    Der angekündigte Wolfsmanagementplan kann nur überzeugen, wenn er mehr enthält als politische Absichtserklärungen. Er benötigt zunächst eine nachvollziehbare Datengrundlage, die amtliche Monitoringdaten, Schadensstatistiken und transparent belegte Bestandsschätzungen voneinander trennt. Bestätigte Rudel, einzelne territoriale Tiere und geschätzte Gesamtbestände dürfen nicht vermischt werden. Nur so lässt sich verhindern, dass jede Seite mit den Zahlen arbeitet, die am besten zur eigenen politischen Forderung passen.

    Zweitens müssen die Kriterien für schadenstiftendes Verhalten eindeutig und öffentlich nachvollziehbar sein. Tierhalter müssen vor einem Schadensfall wissen, welche Schutzmaßnahmen von ihnen erwartet werden und welche Folgen wiederholte Übergriffe haben. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass nicht jede Weidefläche mit denselben Mitteln geschützt werden kann. Eine realistische Regelung darf deshalb nicht von theoretisch optimalen Bedingungen ausgehen, sondern muss unterschiedliche Betriebsformen und Landschaften einbeziehen.

    Drittens braucht Brandenburg einen verfahrenssicheren und schnellen Ablauf für Entnahmen. Zuständigkeiten, Fristen, Nachweise und räumliche Grenzen müssen bereits vor dem nächsten Schadensfall geklärt sein. Wenn nach jedem Übergriff erneut grundsätzlich über die Rechtslage gestritten wird, bleibt die angekündigte Entnahme von Problemwölfen wirkungslos. Der Plan wird sich deshalb daran messen lassen müssen, ob er innerhalb kurzer Zeit zu einer tatsächlich umsetzbaren Entscheidung führt.

    Für Weidetierhalter ist eine Kombination aus angemessen finanzierter Prävention, unbürokratischer Entschädigung und gezielter Entnahme wiederholt auffälliger Tiere notwendig. Herdenschutz allein kann Übergriffe reduzieren, aber nicht vollständig ausschließen. Entnahmen allein ersetzen wiederum keine Prävention und keine belastbaren Daten. Ein funktionierendes Wolfsmanagement muss alle drei Bereiche verbinden, statt die Verantwortung einseitig auf Tierhalter, Jäger oder Naturschutzverbände zu verschieben.

    Ob Brandenburg diesen Ausgleich schafft, wird sich erst im Oktober zeigen. Bislang hat Mittelstädt eine politische Richtung angekündigt, aber noch keine konkreten Regeln vorgelegt. Bleiben Definitionen, Zuständigkeiten und Fristen unklar, sind weitere Klagen und ein wachsender Vertrauensverlust absehbar. Für die Betroffenen zählt am Ende nicht die Schlagzeile über einen möglichen Abschuss, sondern ob das Land bei einem tatsächlichen Problemfall schnell, nachvollziehbar und rechtssicher handelt.

    Quellen

  • Wolfsmanagement Brandenburg: Viel angekündigt, entscheidende Regeln fehlen noch

    Wolfsmanagement Brandenburg: Viel angekündigt, entscheidende Regeln fehlen noch

    Brandenburg will sein künftiges Wolfsmanagement eng am novellierten Bundesjagdgesetz ausrichten und auf eine eigenständige landesrechtliche Jagdzeit verzichten. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums soll für den Wolf grundsätzlich eine Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober gelten, sobald ein entsprechender Wolfsmanagementplan vorliegt. Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt kündigte an, diesen Plan bis Oktober vorzulegen. Für Weidetierhalter ist jedoch weniger entscheidend, was politisch angekündigt wird, sondern wann Behörden im konkreten Schadensfall tatsächlich handeln dürfen.

    Die Landesregierung stellt die neue Linie als pragmatischen Weg dar. Brandenburg übernimmt damit den bundesrechtlichen Rahmen und behält sich zugleich regionale Sonderregelungen vor. Dazu gehören mögliche Weidegebiete und die Entnahme sogenannter schadenstiftender Wölfe auch außerhalb der regulären Jagdzeit. Noch fehlen allerdings die konkreten Kriterien, nach denen diese Instrumente angewendet werden sollen.

    Bundesjagdgesetz statt eigener Brandenburger Jagdzeit

    Aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Gunnar Lehmann geht hervor, dass Brandenburg keine zusätzliche eigene Jagdzeit schaffen will. Stattdessen soll die Jagdzeit des Bundesjagdgesetzes gelten, sofern ein Wolfsmanagementplan vorhanden ist. Der Wolf wäre damit zwar formal jagdbares Wild, doch daraus folgt nicht automatisch, dass Jäger jederzeit oder flächendeckend eingreifen dürfen. Entscheidend bleiben Schutzstatus, Managementvorgaben und die behördliche Freigabe konkreter Maßnahmen.

    Auch außerhalb der regulären Jagdzeit sollen einzelne Wölfe entnommen werden können, wenn sie wiederholt Schäden verursachen oder eine konkrete Gefahr darstellen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich bereits heute unter engen Voraussetzungen. Für Tierhalter kommt es deshalb darauf an, wie Brandenburg Begriffe wie „schadenstiftend“ künftig definiert und welche Nachweise vor einer Entnahme verlangt werden. Ohne klare Verfahrensregeln drohen trotz neuer Gesetzeslage weiterhin lange Prüfungen und unklare Zuständigkeiten.

    Weidegebiete sollen besondere Eingriffe ermöglichen

    Das Ministerium prüft die Ausweisung sogenannter Weidegebiete nach dem Bundesjagdgesetz. In solchen Regionen könnten besondere Anforderungen an den Herdenschutz gelten und weitergehende Eingriffe in den Wolfsbestand möglich werden. Bislang ist jedoch weder bekannt, welche Regionen dafür infrage kommen, noch nach welchen objektiven Kriterien sie ausgewählt werden sollen. Unklar bleibt auch, ob die Zahl der Nutztiere, die Wolfsdichte, wiederholte Rissereignisse oder die praktische Umsetzbarkeit von Schutzmaßnahmen entscheidend sein werden.

    Gerade für Schäfer sowie Rinder- und Ziegenhalter wäre eine klare Gebietseinteilung von großer Bedeutung. Herdenschutz ist nicht überall in gleicher Weise möglich und kann je nach Gelände, Betriebsgröße und Tierart erhebliche Kosten und zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen. Ein fehlender Herdenschutznachweis darf deshalb nicht automatisch als Versäumnis des Tierhalters ausgelegt werden. Entscheidend ist, ob der geforderte Schutz im konkreten Betrieb technisch möglich, finanziell zumutbar und gegen den betreffenden Angriff überhaupt wirksam gewesen wäre.

    Sinkende Risszahlen beantworten nicht alle Fragen

    Brandenburg nennt für das Jahr 2024 insgesamt 60 Wolfsrudel, elf Paare und zwei Einzeltiere. Für 2025 werden vorläufig 54 Rudel und sechs Paare angegeben, hinzu kommen 14 noch nicht abschließend erfasste Territorien. Gleichzeitig seien die dokumentierten Wolfsrisse von 377 Fällen im Jahr 2021 auf 279 im Jahr 2024 und 178 im Jahr 2025 zurückgegangen. Diese Entwicklung klingt zunächst positiv, erklärt aber noch nicht, wodurch der Rückgang tatsächlich verursacht wurde.

    Offizielle Risszahlen hängen unter anderem davon ab, welche Fälle gemeldet, untersucht und als Wolfsriss anerkannt werden. Auch Veränderungen bei Tierbeständen, Schutzmaßnahmen und regionalen Wolfsbewegungen können eine Rolle spielen. Ohne eine detaillierte Auswertung lässt sich aus der reinen Zahl nicht ableiten, dass die bisherigen Maßnahmen dauerhaft erfolgreich waren. Ebenso wenig beweist ein fehlender Herdenschutznachweis automatisch, dass ein Angriff mit vertretbarem Aufwand hätte verhindert werden können.

    Die meisten toten Wölfe in Brandenburg werden weiterhin dem Straßenverkehr zugerechnet. Dieser Umstand zeigt, dass die tatsächliche Bestandsentwicklung nicht allein von Jagd und Entnahmen abhängt. Für das Wolfsmanagement ist deshalb eine regionale Betrachtung wichtiger als pauschale Landeszahlen. Ein Landkreis mit wenigen gemeldeten Rissen kann eine völlig andere Situation aufweisen als eine Region mit wiederkehrenden Angriffen auf Weidetiere.

    Keine feste Abschussquote geplant

    Brandenburg lehnt eine starre Abschussquote für Wölfe ab. Das Ministerium begründet dies damit, dass pauschale Vorgaben lokale Probleme nicht zuverlässig lösen und möglicherweise lediglich verlagern würden. Dieser Einwand ist nachvollziehbar, denn eine landesweite Quote sagt wenig darüber aus, ob tatsächlich die Tiere entnommen werden, die wiederholt geschützte Weiden aufsuchen. Für betroffene Tierhalter ist eine schnelle und gezielte Reaktion wichtiger als eine politisch festgelegte Gesamtzahl.

    Allerdings bleibt offen, wie eine solche gezielte Steuerung praktisch funktionieren soll. Behörden müssen schnell erkennen, welchem Wolf ein Angriff zuzuordnen ist, und anschließend rechtssicher handeln können. Wenn DNA-Auswertungen, Zuständigkeitsfragen und Genehmigungen zu lange dauern, hilft auch eine grundsätzlich erleichterte Rechtslage kaum weiter. Der Wolfsmanagementplan muss deshalb nicht nur politische Ziele nennen, sondern klare Fristen und Abläufe festlegen.

    Herdenschutz darf nicht zur alleinigen Verantwortung der Tierhalter werden

    In der politischen Debatte wird häufig darauf verwiesen, dass bei einem Teil der Rissereignisse kein ausreichender Herdenschutz nachgewiesen worden sei. Diese Feststellung allein greift jedoch zu kurz. Nicht jede Weide lässt sich mit denselben Zäunen sichern, und nicht jeder Betrieb kann Herdenschutzhunde einsetzen. Hinzu kommen laufende Kosten, zusätzlicher Arbeitsaufwand und die Frage, ob Förderprogramme tatsächlich sämtliche notwendigen Maßnahmen abdecken.

    Die neue Regelung darf deshalb nicht dazu führen, dass Tierhalter zunächst immer höhere Schutzanforderungen erfüllen müssen, während Behörden Eingriffe weiter hinauszögern. Herdenschutz ist wichtig, kann aber keine absolute Sicherheit bieten. Wenn Wölfe wiederholt Schutzmaßnahmen überwinden oder sich gezielt auf Nutztiere spezialisieren, muss eine schnelle Entnahme möglich sein. Genau an diesem Punkt wird sich zeigen, ob Brandenburg tatsächlich eine Entlastung schafft oder lediglich neue Prüfverfahren einführt.

    Auch bei Entschädigungen fehlen bislang klare Aussagen. Es ist noch nicht erkennbar, welche Nachweise künftig verlangt werden und ob fehlende oder unvollständige Schutzmaßnahmen automatisch zu Kürzungen führen können. Für landwirtschaftliche Betriebe ist Planungssicherheit jedoch entscheidend. Entschädigungen müssen transparent, zügig und nachvollziehbar geregelt werden.

    Politische Ankündigung und praktische Wirkung sind nicht dasselbe

    Belegt ist, dass Brandenburg den Wolf in das Landesjagdrecht aufgenommen hat und sich bei der weiteren Ausgestaltung am Bundesjagdgesetz orientieren will. Ebenfalls dokumentiert sind die angekündigte Erstellung eines Wolfsmanagementplans und die Prüfung besonderer Weidegebiete. Noch nicht festgelegt sind jedoch die räumlichen Grenzen, die Eingriffsvoraussetzungen und die konkreten Folgen für Tierhalter und Jagdausübungsberechtigte. Der entscheidende Teil der Neuregelung liegt damit weiterhin in der Zukunft.

    Die Landesregierung vermittelt den Eindruck, dass mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht bereits ein grundlegender Kurswechsel vollzogen sei. Tatsächlich entscheidet erst die praktische Umsetzung darüber, ob sich für betroffene Betriebe etwas verbessert. Ein jagdrechtlicher Status ohne klare Freigabeverfahren, Zuständigkeiten und Fristen kann weitgehend symbolisch bleiben. Für Weidetierhalter wäre damit wenig gewonnen.

    Der Managementplan muss konkrete Antworten liefern

    Bis Oktober soll der neue Wolfsmanagementplan vorliegen. Darin muss Brandenburg erklären, wann ein Wolf als schadenstiftend gilt, welche Behörde entscheidet und wie schnell nach einem bestätigten Riss gehandelt werden kann. Ebenso wichtig sind klare Regeln für Weidegebiete, Herdenschutzanforderungen und Entschädigungen. Bleiben diese Punkte unbestimmt, wird der Streit lediglich von der politischen auf die Verwaltungsebene verlagert.

    Auch die Rolle der Jäger muss eindeutig geregelt werden. Sie benötigen rechtssichere Aufträge, klar abgegrenzte Gebiete und belastbare Informationen über das betreffende Tier. Unklare oder widersprüchliche Vorgaben erhöhen das Risiko, dass notwendige Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Ein funktionierendes Wolfsmanagement braucht deshalb mehr als politische Schlagworte und neue Paragrafen.

    GERATI-Einordnung

    Brandenburg bewegt sich mit der Orientierung am Bundesjagdgesetz grundsätzlich in eine Richtung, die gezieltere Eingriffe ermöglichen kann. Positiv ist, dass das Land starre Abschussquoten ablehnt und regionale Lösungen prüfen will. Der Nutzen für Weidetierhalter hängt jedoch vollständig davon ab, wie schnell, transparent und praktikabel die neuen Regeln angewendet werden. Bisher liegt dafür noch kein belastbares Gesamtkonzept vor.

    Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob der Wolf künftig offiziell zum Jagdrecht gehört. Entscheidend ist, ob nach wiederholten Angriffen tatsächlich zeitnah gehandelt wird und ob Tierhalter bei Schutzmaßnahmen, Schäden und Entschädigungen verlässliche Rahmenbedingungen erhalten. Der angekündigte Wolfsmanagementplan muss diese Fragen konkret beantworten. Andernfalls bleibt von der angekündigten Entlastung vor allem eine politische Absichtserklärung.

    Quellen: