Auf Facebook habe ich bereits mitgeteilt, dass mein YouTube-Kanal „GERATI TV“ einen Strike erhalten hatte und ein Shortvideo wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung gelöscht wurde.
Es handelt sich dabei um Beweise für massive Tierquälerei, die Robert Marc Lehmann in seinem Video begangen hat. Leider kann er in Deutschland nicht zur Verantwortung gezogen werden, da diese Straftaten gemäß deutschem Gesetz auf Bali, Indonesien, stattgefunden haben.
Interessanterweise wurde das Video nicht von Robert Marc Lehmann selbst gesperrt, sondern von einem gewissen Johannes Schmidbauer von der Firma Leonine Studios. Im Pflichtimpressum, das von Robert Marc Lehmann hinterlegt wurde, ist keine Verbindung zu dieser ominösen Firma ersichtlich. Als
Verwalter des YouTube-Kanals von Robert Marc Lehmann ist die Firma MyMerch eingetragen.
Es bestehen somit erhebliche Zweifel, ob die Person Johannes Schmidbauer und die Firma Leonine Studios überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf das Urheberrecht des Materials besitzen.
Daher habe ich bei YouTube eine ausführliche Beschwerde eingereicht und diese eingehend begründet.
Hier mein Einspruch auf die Löschung des Kritischen Videos gegen Robert Marc Lehmann
Sehr geehrtes YouTube-Team,
ich lege hiermit formell Einspruch gegen den Urheberrechtsanspruch im Zusammenhang mit meinem Video veröffentlicht auf GERATI TV ein.
Meine Argumentation lautet wie folgt:
Fehlender Urheberrechtsanspruch des Antragstellers:
Es wird angezweifelt, dass die Firma Leonine Studios einen legitimen Urheberrechtsanspruch geltend machen kann. Im Impressum des Videos und auf allen relevanten Webseiten ist die Firma MyMerch GBR als Inhaber eingetragen. Ein klarer vertraglicher Zusammenhang zwischen Leonine Studios und dem Ersteller des Videos, Robert Marc Lehmann, ist nicht ersichtlich.
Berichterstattung über ein politisches Ereignis:
Das besagte Video enthält eine Berichterstattung über angebliche Tierschutzverstöße in Indonesien, die von Robert Marc Lehmann aufgezeigt werden. Paradoxerweise begeht Herr Lehmann in seinem Video selbst nachweislich Tierschutzverstöße, indem er aktiv dazu auffordert, Fische für ein Foto mehrere Sekunden lang in die Kamera zu halten. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz dar, welches Herr Lehmann fordert einzuhalten, jedoch selbst zu missachten scheint.
Kritik und Meinungsfreiheit:
Mein erstelltes Shortvideo übt legitime Kritik an dem Vorgehen von Herrn Lehmann aus und ist gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) durch die Meinungsfreiheit geschützt. Es ist wichtig zu betonen, dass die geäußerte Kritik im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und daher nicht als Verletzung von Urheberrechten betrachtet werden kann.
Berufung auf Fair Use und Urheberrechtsgesetze:
Zusätzlich berufe ich mich auf die Fair-Use-Bestimmungen sowie die Paragraphen 50, 51, 52 und 60c des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG), die das Recht auf Zitieren, Berichterstattung und Meinungsfreiheit schützen.
Selbstregulierung und Gleichbehandlung:
Es ist grundlegend, dass Kritik nicht nur geäußert, sondern auch empfangen werden kann. Das Shortvideo, in dem Tierschutzverstöße als Beiwerk aus Herrn Lehmanns Video dokumentiert wurden, hat letztendlich keinen Urheberrechtsverstoß begangen, da es sich um eine rechtmäßige Nutzung im Kontext von Kritik und Berichterstattung handelt.
Ich bitte um sorgfältige Prüfung meines Einspruchs und um die Aufhebung des Urheberrechtsanspruchs für das besagte Video. Ich stehe zur Verfügung, um eventuelle weitere Informationen oder Klärungen bereitzustellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Silvio Harnos GERATI TV
Einspruch wurde von YouTube angenommen
Nach erfolgreicher Einreichung des Einspruchs wurde dieser angenommen und umgehend an den Anspruchsteller weitergeleitet. Im nächsten Schritt ist es nun erforderlich, dass der Anspruchsteller den folgenden Nachweis erbringt:
Selbstverständlich habe ich Herrn Johannes Schmidbauer von den Leonine Studios in einer E-Mail kontaktiert, um weitere Informationen zu erhalten...
Sehr geehrter Herr Johannes Schmidbauer,
ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie wohlauf. Ich wende mich an Sie in Bezug auf den von Ihnen erhobenen Urheberrechtsanspruch auf mein Shortvideo auf YouTube. In diesem Video wird nachweislich Videomaterial von Robert Marc Lehmann verwendet, um darauf hinzuweisen, dass Tierquälerei begangen wurde.
Es bereitet mir Verwunderung, dass Sie einen Urheberrechtsanspruch geltend machen, insbesondere da das verwendete Videomaterial eindeutig von Robert Marc Lehmann stammt, wie im Impressum entsprechend vermerkt ist. Ihr Name oder die Firma Leonine Studios werden dort nicht als Urheber genannt.
Sofern Sie keinen direkten Urheberrechtsanspruch auf das im Rahmen meines Shortvideos verwendete Material geltend machen können – Material, das zweifelsfrei unter die Bestimmungen von Fair Use und Artikel 5 des Grundgesetzes fällt –, wäre dies rechtlich als Betrug zu werten. Insbesondere da ein nicht gerechtfertigter Urheberrechtsanspruch nachweislich zu meiner Schädigung führt.
Ich fordere Sie daher auf, unverzüglich einen klaren Nachweis zu erbringen, auf welcher Grundlage Sie bzw. die Firma Leonine Studios einen Urheberrechtsanspruch geltend machen. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, erwarte ich eine sofortige Rücknahme des Urheberrechtsanspruchs.
Es sei darauf hingewiesen, dass bei ausbleibender zeitnaher Rückmeldung eine Strafanzeige gegen Sie und das Unternehmen Leonine Studios eingeleitet wird. Falls Sie jedoch nachweisen können, einen rechtmäßigen Urheberrechtsanspruch zu besitzen, lege ich hiermit meinen Einspruch vor. Selbstverständlich behalte ich mir das Recht vor, diesen Einspruch gegebenenfalls in Form einer Feststellungsklage vor einem deutschen Gericht weiter zu verfolgen.
Ich erwarte Ihre zügige Klärung dieses Sachverhalts und stehe zur Verfügung, um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen oder weitere Informationen bereitzustellen.
Hier mein Einspruch gesendet an YouTube.
[Einspruch an YouTube siehe oben im Artikel]
Mit freundlichen Grüßen,
Silvio Harnos GERATI TV
Daraufhin erhielt ich folgende Antwort...
Sehr geehrter Herr Silvio Harnos,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
LEONINE Studios betreibt unter dem Label „Home of Talents“ ein führendes YouTube-Netzwerk. Robert Marc Lehmann ist einer unserer Vertragspartner. Unter den Umfang dieser Partnerschaft fällt auch die Überwachung und Geltendmachung seiner Urheberrechte auf der Plattform YouTube. Die Sperrung des Videos, die von der Plattform YouTube geprüft und bestätigt wurde, haben wir in seinem Auftrag beantragt. Wir sehen keinen Grund eine Rücknahme der Sperrung zu beantragen.
Sofern Sie den Sachverhalt gerichtlich weiterverfolgen möchten, bitten wir Sie sich direkt an den Urheber zu wenden.
Besten Dank & viele Grüße aus Berlin,
Johannes Schmidbauer
Wie sehe ich das persönlich?
Es ist meine persönliche Meinung, dass ein solches Vertragsverhältnis offiziell im Pflichtimpressum erwähnt werden sollte, insbesondere wenn das Unternehmen für die Überwachung von Urheberrechtsverletzungen zuständig ist.
Es scheint, dass Herr Johannes Schmidbauer vom Urheberrecht in Verbindung mit YouTube nicht ausreichend informiert ist. Denn nicht der Antragsgegner ist dazu verpflichtet, den Verstoß zu beweisen, sondern die Antragssteller, in diesem Fall also Herr Johannes Schmidbauer von der Firma Leonine Studios.
Die Tatsache, dass Herr Schmidbauer in seinem letzten Satz seiner E-Mail darauf hinweist, dass ich mich direkt an den Autor oder Urheber wenden solle, erweckt den Eindruck, dass dieser, in diesem Fall Robert Marc Lehmann, überhaupt keine Kenntnis von den Aktivitäten der vermeintlich beauftragten Firma hat.
Also antwortet ich wie folgt auf seine E-Mail...
Sehr geehrter Herr Johannes Schmidbauer,
ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie wohl auf. Gemäß der Mitteilung von YouTube wurde mein Widerspruch an Sie weitergeleitet, und Sie haben nun 10 Tage Zeit, rechtliche Schritte darzulegen.
Selbstverständlich betrachte ich einer möglichen Klage Ihrerseits gelassen entgegen.
Nebenbei möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Frage stellt, wie Zürich Deutschland reagieren wird, wenn sie Kenntnis davon erhalten, dass ihr Werbepartner nachweislich und belegbar in Tierquälerei involviert ist. Diese Information ist kein Drohung, sondern lediglich ein sachlicher Hinweis. Es ist evident, dass solche Angelegenheiten für Werbepartner von erheblichem Interesse sind, wie bereits bei meiner eigenen Erfahrung mit der bedeutenden Tierrechtsorganisation PETA ersichtlich wird.
Ich stehe zur Verfügung, um eventuelle Unklarheiten zu klären oder weitere Informationen bereitzustellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Silvio Harnos GERATI TV
Es bleibt abzuwarten, ob Robert Marc Lehmann eine Klage wegen Urheberrechtsverstoß einreichen wird. Dieser möglichen Klage sehe ich, wie bereits in meiner Stellungnahme an YouTube dargelegt, gelassen entgegen. Es ist fraglich, ob Robert Marc Lehmann überhaupt klageberechtigt gegenüber YouTube wäre, da der Anspruch von Johannes Schmidbauer von der Firma Leonine Studios geltend gemacht wurde. Folglich müsste Robert Marc Lehmann persönlich den Urheberrechtsanspruch anmelden oder zumindest den Nachweis erbringen, dass er die Firma Leonine Studios beauftragt hat, dies in seinem Namen durchzuführen. Dies hätte jedoch auch gegenüber YouTube als Vertragspartner angezeigt werden müssen. So zumindest mein Verständnis des Rechts.
Abschließend sei festgehalten: Sollten innerhalb von 10 Werktagen keine weiteren Klageschritte bei YouTube eingereicht werden, wird das Video wieder freigeschaltet. In diesem Fall behalte ich mir vor, rechtliche Schritte gegen Herrn Johannes Schmidbauer und die Firma Leonine Studios zu prüfen. Wie gewohnt halte ich euch transparent auf dem Laufenden.