Stefan Klippstein kauft Affen und macht sich dabei strafbar

Stefan Klippstein kauft Affen und macht sich dabei strafbar

Whistleblower berichten GERATI über Straftaten und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz von dem radikalen Tierrechtler Stefan Klippstein! Dieser kaufte einen Affen, ohne dass dieser einen Befähigungsnachweis besaß, denn er besitzen musste. Als ihm dieses auffiel, erwarb er einen zweiten Affen widerrechtlich und begann dabei mehrere Straftaten!

Stefan Klippstein mutierte in den letzten Monaten und Jahren zu einem mediengeilen Tierrechtler, der immer wieder falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet. Medien wie SAT.1 und PRO7 veröffentlichen seine Lügen ungeprüft und machen sich der Verbreitung von Fakenews schuldig!

Ungeprüft werden von den Medien Behauptungen verbreitet es handle sich um illegalen Welpenhandel, oder wie in diesem Fall um illegalen Affenverkauf! Anstatt richtig zu recherchieren, übernehmen die Sender einfach die haltlosen Behauptungen von Stefan Klippstein, wobei bereits der logische Sachverstand die Behauptungen widerlegen könnte!

Es gibt keinen illegalen Welpenhandel innerhalb der Europäischen Union!

Tiere gelten in der Europäischen Union rechtlich als Sache. Wobei hier als erweiterte rechtliche Vorschrift, das Tierschutzgesetz Anwendung findet! Ein Produkt, was in der Europäischen Union produziert bzw. offiziell in ein EU-Land rechtlich eingeführt wurde, darf von keinem Mitgliedstaat verboten werden. Das bedeutet, dass man jedes Produkt bzw. Sache in jedem Land der EU verkaufen darf. Als anschauliches Beispiel wäre hier Foie gras (Stopfleber) zu nennen. Die Produktion ist in Deutschland verboten. Der Verkauf, da es in einem EU-Land produziert wird, kann aber von Deutschland rechtlich nicht verboten werden!

Jeder EU-Bürger kann also in der EU auch privat Sachen und auch Welpen verkaufen, was demnach nicht illegal ist. Dennoch behauptet der radikale Tierrechtler Stefan Klippstein dieses sei illegal!

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz!

Tierrechtler behaupten immer wieder, dass Welpen zu früh von den Elterntieren weggenommen werden. Bei Welpen sagt man, dass man ab dem zwei Monate nach der Geburt einen Welpen von der Mutter entfernen darf. In allen mir bekannten und recherchierten Kampagnen von Tierrechtlern gegen den Welpenhandel konnte kein Veterinär bei der Beschlagnahmung der Tiere das Alter genau bestimmen! Also gibt es keinen einzigen Beweis, dass der Welpe zu jung sei! Die Haltung und die Zuchtmaßnahmen kann man kritisieren, sind aber immer noch vom EU-Recht (Verkaufsrecht) erlaubt! 

Durch die strafbaren Kampagnen von radikalen Tierrechtlern wie Stefan Klippstein, werden alle Züchter, egal wie sie ihre Tiere halten diffamiert! Das viele die eine Polizeiaktion erlebt haben ihre Tiere nicht zurückfordern ist verständlich. Immerhin wurde ihnen widerrechtlich ihr Eigentum von der Polizei und Veterinärämtern beschlagnahmt. Wenn sich die Polizei auf Aussagen von Tierrechtlern verlässt, sollte man schon einmal intensiver den Zustand der Tiere prüfen. Stellt ein Veterinär einen schlechten Zustand fest, ist die Beschlagnahmung selbst verständlich gerechtfertigt. Jedoch nicht, weil jemand einen Welpen zum Verkauf anbietet und ein Herr Stefan Klippstein behaupte, es handele sich hier um „ILLEGALEN WELPENHANDEL“!

Auslandstierschutz und Tierheime tragen Mitschuld am ausländischen Welpenhandel

Die erste Idee hunderte von Welpen nach Deutschland zu karen kam vom Tierschutz selbst. Diese zeigten auf wie man mit dem Import von Tieren Geld verdienen kann. Der Auslandstierschutz verlangt trotz Spenden einesogenannte Schutzgebühr. Ja die Hunde sind dann geimpft und gechipt, doch was soll das wenn die Tierheime in Deutschland überfüllt sind. Sollte man nicht erst  einmal hier eine Vermittlung anstreben bevor man unzählige Tiere nach Deutschland karrt. 

Diese Schutzgebühr liegt zwischen 400 und 800 € und kann sogar über 1.000 € betragen. Kein Wunder, dass dann windige Geschäftemacher auf die gleichen Ideen kommen. Gleichzeitig verweigern aber Tierheime immer wieder die Adoption von Tieren aus skurrilen Gründen. Ein arbeitender Mensch hat keine Möglichkeit ein Hund aus dem Tierheim zu adoptieren, obwohl er nachweisen kann, dass der Hund während der Arbeitszeit durch die Mutter betreut würde. Genau diese sind es die es den windigen Geschäftemachern leicht machen und da einen Welpen dann kaufen! 

Stefan Klippstein kauft illegal Affen und begeht Straftaten

Stefan Klippstein scheint ein paranoider Typ zu sein, der um Aufmerksamkeit buhlt. Gern lichtet er sich mit offiziell gekauften Welpen ab und behauptet, er hätte diese von der „WELPENMAFIA“ gerettet. Aufgrund seiner paranoiden Dummheit scheint er insbesondere für die Fernsehsender SAT.1 und PRO7 für den Trash-TV ein gefundenes Fressen zu sein! Jedenfalls strahlen diese die angeblichen Rettungsmissionen von Stefan Klippstein regelmäßig aus! Dabei wird selbst auf die grundlegendste journalistische Sorgfaltspflicht verzichtet. Hauptsachen Stefan Klippstein treibt seine ausgesuchten Opfer so weit, dass diese vor den Kameras ausfällig und schlagkräftig werden. Wie es dann dazu kam, wird natürlich von den Fernsehsendern immer wieder verschwiegen.

Im neuesten Fall kann man jetzt aber Stefan Klippstein seine kriminelle Energie und Lügen, die er verbreitet, eindeutig nachweisen! Obwohl er keine Haltungsgenehmigung für Affen besitzt, kaufte er jetzt zwei Weißbüscheläffchen. Stefan Klippstein informierte sich natürlich wie vorgeschrieben nicht, welche Grundlagen er erfüllen muss, um kleine Weißbüscheläffchen zu halten! So sah er sich genötigt diese Käufe unverzüglich in ein Tierheim abzugeben, da er gänzlich überfordert war.

Stefan Klippstein behauptet, er hätte die Äffchen aus dem „ILLEGALEN“ Tierhandel gerettet!

Der Kauf und die Zucht von insbesondere Weißbüscheläffchen sind aber gesetzlich nicht verboten! Wie Stefan Klippstein dann auf die paranoide Aussage kommen, er hätte sie aus dem illegalen Tierhandel gerettet, lässt sich nicht ergründen! Als Käufer hätte er sich vor dem Kauf informieren müssen, welche Voraussetzungen er für die Haltung der Affen benötigt. 

Auf dummer weise, versucht Stefan Klippstein in seinen Aussagen, dem Verkäufer, die Käuferpflichten aufzubürden! Um es diesem dummen Menschen einmal deutlich zu machen! Als volljährige Person kann man auch mündlich zum Beispiel ein Fahrzeug kaufen und besitzen. Das bedeutet jedoch nicht, dass man es fahren darf! Setzt sich der führerscheinlose Käufer hinter das Lenkrad und fährt, ist nicht der Verkäufer schuld, sondern er selbst. Denn er muss sich vor dem Kauf informieren, was er benötigt.

Das erste Weißbüscheläffchen erwarb er von einem hochbetagten älteren Ehepaar, die aufgrund des Alters ihre Äffchen abgeben müssen! Stefan Klippstein kaufte völlig legal ein Äffchen für 400 €. Dieser Affe war günstiger als die anderen, da er seit Geburt einen verkürzten Schwanz besaß.

Dann rannte Stefan Klippstein zur Presse und behauptete, diesen Affen tatsächlich aus dem illegalen Tierhandel befreit zu haben! Es stellt sich natürlich die Frage, warum er diesen dann sofort an eine nicht vorbereitete Auffangstation! Diese nahm den Affen illegal auf, obwohl man hier wissen müsste, dass diese Äffchen nur in Gruppen und mit Außengehege gehalten werden dürfen! Also musste ein zweites Tier her!

Hat die Wildtierauffangstation Rastede e. V. Stefan Klippstein angestachelt, einen zweiten Affen zu besorgen?

Tatsächlich kaufte Stefan Klippstein in Sachsen offiziell und legal einen zweites Weißbüscheläffchen, und das, obwohl er nachweislich keinerlei Haltungsbefugnisse besitzt! Demnach machte sich Stefan Klippstein bereits mit dem Kauf des Äffchens im Bundesland Berlin strafbar, da er hier einen Haltungsnachweis benötigt! Und nein nicht, der Verkäufer ist verantwortlich sich um die Vorschriften zu kümmern, sondern das obliegt allein dem Käufer! 

Hier tauchte er sogar mit einem Produktionsteam von Taff Pro7 auf, die rabiat auf die zum Teil überrumpelten Verkäufer einwirkte! Stefan Klippstein hatte eine versteckte Kamera bei sich und filmte den privaten Persönlichkeitsbereich des Verkäufers. Eine weitere Straftat! Ob hier das Produktionsteam von Pro7 diesen angestachelt hat, wird derzeit in einem Ermittlungsverfahren gegen Stefan Klippstein und dem Fernsehsender geprüft! 

Stefan Klippstein wendete sich aus paranoider Dummheit an das Veterinäramt und die Polizei

Als das Werkuferehepaar Stefan Klippstein vom Grundstück schmiss und die Polizei rief, nahm er, mit dem Team von Pro7, die Beine in die Hand und flüchtete. Ein paar Tage später wendete er sich an das zuständige Veterinäramt und die Polizei, die gegenüber dem Whistleblower von GERATI ihr Unverständnis offenbarten. Die Haltung sei professionell und es sei nichts einzuwenden! Auch gegen den Verkauf gäbe es keine rechtlichen Bedenken. Und trotzdem behauptet Stefan Klippstein weiter, er habe das Äffchen aus dem Internet gerettet!

Screenshot Instagram Stefen Klippstein

Äffchenhalter sind im Tierschutz aktiv

Neben der Äffchenhaltung rettet dieses Ehepaar jedes Jahr unzählige Igel und betreiben hier eine Auffangstation! Bevor ein so dummer radikaler Tierrechtler wie Stefan Klippstein hier Tierquälerei behauptet, sollte er vorher sich mit diesen Haltern erst einmal befassen!

Um zum Fazit zu kommen. Die Behauptungen, die Stefan Klippstein öffentlich in den Raum stellt, sind haltlos und entbehren jeder Rechtsgrundlage! Man kann mit recht sagen, dass dieser Typ nur Lügen verbreitet. Weder der Verkauf noch die private Haltung dieser Äffchen ist verboten. Dazu genügt ein Blick in die gesetzlichen Vorschriften für die Haltung dieser Affen. Letztendlich zeigt es doch, was Stefan Klippstein für einen Hass auf Tiere hat, oder warum verfrachtet er dann die Tiere unverzüglich in eine Auffangstation, anstatt sich selbst um diese zu kümmern, wie er sich vertragsrechtlich, mit dem Kauf verpflichtet hat!


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