Der Aufschrei bei den Olympischen Spielen beim Modernen Fünfkampf war groß, als das zugeloste Pferd von Annika Schleu scheute und den Parcour verweigerte. Die Tränen, für die verlorene Goldmedaille der Sportlerin, gingen um die Welt.
Inhalt dieses Artikels:
- Gilt das deutsche Tierschutzgesetz in einem Drittland?
- Zuständige Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Zahlung von 500 € an ein Tierheim ein
- Rechtlich fragwürdiges Vorgehen von Tierrechtsorganisationen wie Deutscher Tierschutzbund und PETA
- Deutscher Tierschutzbund machte sich selbst strafbar mit seiner haltlosen Strafanzeige
- Persönliches Fazit:
Der Deutsche Tierschutzbund hatte nach dem Eklat Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das deutsche Tierschutzgesetz gestellt. Behauptet wurde von dieser Tierrechtsorganisation, dass die Reiterin Annika Schleu das ihr zugeloste Tier quälte. Als das Pferd den Parcour verwehrte, schlug die Trainerin Kim Raisner von der Bande aus mit der Faust in die Flanke des Pferdes.
Das sich bei dieser Sportart was ändern musste war bei den Olympischen Spielen in Tokyo klar. Mehrere zugeloste Pferde verwehrten den Parcour. Die Sportler hatten nur 10 Minuten Zeit eine Verbindung zwischen Pferd und Reiter herzustellen. Viel zu kurz um ein Vertrauen aufzubauen. Die Trainerin Kim Raisner wurde sofort nach dem Vorfall von den Olympischen Spielen zeitlich ausgeschlossen.
Gilt das deutsche Tierschutzgesetz in einem Drittland?
Deutschland besitzt eines der schärfsten Tierschutzgesetze der Welt. Ob es aber auch in Deutschland zu einem Verfahren gekommen wäre, wenn dieser Vorfall in Deutschland passiert wäre ist fraglich. Erst kürzlich wurde Dressurreiter Edward Gal in einer Klage, angestrebt von PETA freigesprochen!
Anders als bei Edward Gal fand der angebliche Verstoß bei den Olympischen Spielen in Tokyo statt! Demnach gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes und vor allem die Vorgaben des Olympischen Komitees. Ich möchte hier einmal ein paar rechtliche Beispiele anführen, die mich bzw. meinen Wohnsitz in Indonesien betreffen!
In Indonesien gilt Linksverkehr. Nach den deutschen Straßenverkehrsgesetzen begehe ich also jedes Mal ein Verstoß, wenn ich mit meinem Auto in Indonesien unterwegs bin! In Indonesien ist das Schächten gesetzliche Grundvoraussetzung für die Halal-Produktion von Nahrungsmitteln. Dieses ist in Deutschland nur mit Ausnahmegenehmigungen möglich. Ich mache mich jedoch nicht strafbar nach deutschen Gesetz, wenn ich ein Stück Halalfleisch esse, was nicht nach deutschem Gesetz durch eine Ausnahmegenehmigung geschächtet wurde!
Ausnahmen liegen bei Mord- oder Pädophilie vor. Diese sind aber in der Regel generell auch in dem Land wo sie passieren strafbar. Anders sieht es nur bei Terrorismus oder der Teilnahme eines Deutschen als Kriegskämpfer aus, insbesondere wenn die Kriegspartei als Terrororganisation eingestuft wurde. Wobei diese Straftaten auch gegen das Menschenrecht verstoßen würden!
Es ist also fraglich, ob überhaupt ein deutsches Gericht für den Fall der Olympischen Spiele zuständig sei. Das Olympische Komitee hat reagiert und wird ab den übernächsten Olympischen Spielen im Modernen Fünfkampf die Disziplin Springreiten ersetzen. Dressurreiten bleibt aber weiterhin olympisch!
Zuständige Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Zahlung von 500 € an ein Tierheim ein
Damit zählen beide nach dem Gesetz als unschuldig. Natürlich wäre es schön ein Grundsatzurteil zu erlangen, aber sich auf einen jahrelangen Rechtsstreit anzulassen wäre wohl bei dem fairen Angebot der Staatsanwaltschaft von 500 € an ein Tierheim, falsch. Nicht nur, dass aufgrund von Tierrechtsorganisationen, die ihre Spenden massiv in Werbung stecken, um neue Spenden zu generieren, den Tierheimen das Geld in Deutschland fehlt.
Rechtlich fragwürdiges Vorgehen von Tierrechtsorganisationen wie Deutscher Tierschutzbund und PETA
PETA wird wohl sehr traurig sein keiner Erwähnung in diesem Verfahren gefunden zu haben. Aber wie immer reagiert PETA immer zu spät. Wie auch bei PETA üblich, räumte der Deutsche Tierschutz ein, die Strafanzeige wohl wissentlich gestellt zu haben, dass überhaupt kein gesetzlicher Verstoß vorlag! So teilte man in einem Interview gegen über der Deutschen Welle (DW) folgendes mit …
Es sei aber in erster Linie darum gegangen, „eine gesellschaftliche Diskussion über den Umgang mit Pferden im Wettkampfsport anzustoßen. Das ist uns zweifellos gelungen, wie die angekündigten Änderungen im Modus des Modernen Fünfkampfs belegen.“
Man hat also diese Strafanzeige genutzt, um sich polemisch zu positionieren und einen gesellschaftlichen Diskurs anzustoßen. In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung bis ein Richter die Schuld feststellt. Und dennoch behauptete der deutsche Tierschutzbund wie auch andere Tierrechtsorganisationen, es handle sich bei diesem Vorfall um einen Verstoß gegen das Deutsche Tierschutzgesetz. Die beiden angezeigten Frauen wurden mit jedem Medienbericht vorverurteilt.
Deutscher Tierschutzbund machte sich selbst strafbar mit seiner haltlosen Strafanzeige
Im § 164 StGB heißt es …
§ 164 – Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.(3) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes zu erlangen. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Die beiden in der Schmutzkampagne durch den Deutschen Tierschutzbund verletzten Sportlerinnen hätten somit die Möglichkeit gegen den Deutsche-Tierschutzbund Strafanzeige wegen vorsätzlicher falscher Verdächtigung gegenüber Ermittlungsbehörden zu stellen.
Persönliches Fazit:
Ich bin nicht gegen Tierschutz, was mir aus der Tierrechtsszene ja immer wieder vorgeworfen wird. Ich fordere genauso die Einhaltung des Tierschutzes im Rahmen der geltenden Gesetze ein. Dass aus dem Umfeld radikaler Tierrechtsorganisationen wie hier in diesem Fall der Deutsche Tierschutzbund aber Kampagne dazu genutzt werden, um Menschen zu diffamieren, prangere ich an. Warum wohl hat der Deutsche Tierschutzbund nicht das Ermittlungsergebnis abgewartet, was eine Schuldfrage geklärt hat? Nein, man stellte die Sportlerinnen öffentlich an den Pranger und vorverurteilte diese. Die Strafanzeige, wohl wissentlich, dass dieses haltlos sei, wurde nur gestellt, um neue Spenden zu generieren. Letztendlich zahlt diese Kampagne der Steuerzahler, der die Kosten des Ermittlungsverfahrens trägt. Spendengenerieren durch Straftaten ein Mittel, was nur radikale Tierrechtsorganisationen wie der Deutsche Tierschutzbund PETA und andere kennen!
Quelle:
- st-georg.de – Nach Freispruch in Aachen: Edward Gal erwägt Klage gegen PETA – https://www.st-georg.de/news/dressur/nach-freispruch-in-aachen-edward-gal-erwaegt-klage-gegen-peta/
- DW.com – Moderner Fünfkampf: Verfahren gegen Annika Schleu und Kim Raisner eingestellt – https://www.dw.com/de/moderner-fuenfkampf-verfahren-gegen-schleu-und-raisner-eingestellt/a-60390016
- dejure.org – § 164 Falsche Verdächtigung – https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html