Niederlande: Gerichtsentscheidung widerspricht generelles Wildtierverbot für Zirkusse

Niederlande: Gerichtsentscheidung widerspricht generelles Wildtierverbot für Zirkusse

Niederlande: Gerichtsentscheidung widerspricht generelles Wildtierverbot für Zirkusse

Das Gerichtsverfahren dauerte in den Niederlande über 6 Jahre bis es jetzt eine Entscheidung gab. Ein generelles Verbot ohne Ausnahmegenehmigungen ist mit diesem Gerichtsentscheid nicht zulässig.

Am 15. September 2015 wurde in der Niederlande das neue Gesetz rechtskräftig, was ein generelles Wildtierverbot für Zirkusse mit sich brachte. Die Tierrechtsbewegung insbesondere PETA jubelten. Dass durch diese Entscheidungen aber viele Tiere aus niederländischen Zirkussen verstarben, unterschlägt man in der Tierrechtsbewegung!

Viele Zirkustiere, die nach dieser gesetzlichen Fehlentscheidung, in Auffangstationen verbracht wurden, litten nachweislich. So verweigerten sie die Nahrungsaufnahme, wobei ein Zebra starb. Tiere sind fühlende Wesen, das bestätigen auch Tierrechtler immer wieder. Wer fühlt, kann auch eine emotionale und familiäre Bindung eingehen. Er fühlt Trauer und Schmerzen, wenn er dieser Bindung durch ein Gesetz entrissen wird!

Durch das in den Niederlanden erlassende Wildtierverbot wurden aber nicht nur Tiere als Lebewesen geschädigt. Die Zirkuswelt wurde in den Niederlanden durch dieses Gesetz fast gänzlich ausgerottet!

Beschwerde gegen das erlassene Gesetz nicht aus dem Umfeld von Zirkusse

Beschwerde hatten fünf niederländische Unternehmen eingereicht, mit der Begründung das für den Transport und die Haltung von Tieren, insbesondere für Säugetiere keine Ausnahmeregelungen möglich sind. 

Beschwerdeführer waren:

1. VOF Wijnand Hazeleger in Voorthuizen,

2. Stichting Ezelpark Stalhouderij Poelman), in Marum,

3. RF Ruwaard, firmierend unter dem Namen Roel’s Beestenboel, in Ingen,

4. Berts Tierverleih VOF in Appeltern und

5. Pflegefarm De Mettemaat BV in Hengelo, Beschwerdeführer

Nach über sechs Jahren urteilte jetzt das Gericht, dass der Gesetzesgeber Ausnahmereglungen schaffen muss, insbesondere wenn die Haltung und Pflege der Tiere in einem guten Zustand gewährleistet werden kann. Inwieweit sich dieses Urteil in den Niederlanden auf Zirkusse ausweiten lässt, wird die Zukunft zeigen. Die Rechtsprechung in diesem Urteil spricht jedoch für Zirkusse, um einen ausgewählten Tierbestand mitführen zu dürfen!

GERATI´s Fazit:

Tiere sind fühlende Lebewesen, die eine emotionale und familiäre Bindung zu ihren Haltern aufbauen. Vorausgesetzt ist natürlich eine optimale Haltung und Pflege der Tiere. Hier muss der Gesetzgeber grundsätzliche Haltungsvorschriften schaffen, die er auch überprüfen muss. In Deutschland funktioniert das. Hier sind Zirkusse die meist geprüften Unternehmen in der Tierhaltung. An jedem neuen Standort werden Zirkusse durch zuständige Veterinärämter überprüft und Mangel schriftlich in einem Haltungsbuch festgehalten.

Wildfang ist natürlich zu verbieten, genauso das Auslaufen der Tierhaltungsgenehmigungen, von schwer zu haltenden Tieren, wie Nashörner, Giraffen und Elefanten. Hier ist der Weg in Deutschland bereits gesetzlich geregelt. Die Elefantenhaltung wird aufgrund der fehlenden Nachzucht am auslaufen. Haltung von Elefantenbullen ist aufgrund ihrer Aggressivität, wären der Brunstzeit unmöglich. Die Nachzucht ist nicht offiziell verboten, wird aber in Deutschland durch Zirkusse nicht durchgeführt. Zoo, die Elefantennachzuchten an Zirkusse verkaufen könnten, verweigern dieses. Somit läuft die Elefantenhaltung in deutschen Zirkusse automatisch aus.

Dem Gesetzgeber sei in jedem Land der Erde der Rat erteilt, mit allen Gruppen, ob Befürworter oder Gegner eines Gesetzes, vorab zu diskutieren, wie sinnvoll ein Gesetz ist und welche Alternativen man von außen vorschlägt. Was das sechsjährige Verfahren in den Niederlanden für Kosten für den Steuerzahler verursacht hat, lässt sich nur erahnen! 

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