Landgericht Berlin verwehrt mir generelle Teilnahme am Prozess als Beklagter

Landgericht Berlin verwehrt mir generelle Teilnahme am Prozess als Beklagter

Landgericht Berlin verwehrt mir generelle Teilnahme am Prozess als Beklagter

Das Klageverfahren beim Landgericht Berlin 27 O 519/19 Edmund Haferbeck / PETA./. Silvio Harnos / GERATI nimmt immer groteskere Formen an! Die persönliche Teilnahme des Beklagten wird durch das Gericht selbst verhindert!

Aktueller Stand:

Nachdem Dr. Edmund Haferbeck, mit über 25 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg scheiterte, reichte dieser, mit anderen Vorwürfen der angeblichen Verleumdung, Klage beim Landgericht Berlin ein!

Auch die Vorwürfe, die Edmund Haferbeck vor dem Landgericht mit einem Streitwert von 20.000 € vorbringt, scheinen mehr als haltlos zu sein. GERATI Betreiber Silvio Harnos wehrt sich gegen diese haltlosen Vorwürfe, mit allen Mitteln. Dabei stößt er beim Landgericht Berlin immer wieder auf skurrile Formen, die einer Rechtsbeugung nahekommen!

Derzeit sind 3 Klagen aus dem Umfeld von PETA dem Beklagten bekannt. Eine vierte ist unterwegs und kann seit Monaten nicht rechtssicher zugestellt werden! In den anderen Verfahren insbesondere 27 O 400/20 verwehrt das Landgericht die Bearbeitung des PKH Antrages! Trotz mehrmalige Anfrage über den Bearbeitungsstand erließ das Landgericht Berlin ein Versäumnisurteil.

Gerichtstermin bereits zwei Mal verschoben

Im Verfahren 27 O 519/19 wurden die Gerichtstermine zur mündlichen Verhandlung bereits zwei Mal verschoben. Bei dem ersten Termin lag die Begründung im Beschwerdeverfahren gegen die nicht Zulassung der PKH Bewilligung. Diese wurde dann durch das Kammergericht Berlin bewilligt.

Der zweite Termin wurde nach einem Befangenheitsantrag gegen die Richter aufgehoben. Hauptgrund des Befangenheitsantrages war die nicht Bewilligung der Teilnahme als Beschuldigter am eigenen Verfahren per Videokonferenz nach § 128a ZPO!

Gegen die Verweigerung der Teilnahme am eigenen Prozess per Videokonferenz habe ich mittlerweile Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Meine Beschwerde wurde zu rechtlichen Entscheidung angenommen!

Landgericht legt trotz Annahme der Bundesverfassungsbeschwerde neuen Gerichtstermin fest

Nach dem ich dem Landgericht Berlin die Annahme meine Beschwerde zur höchstrichterlichen Entscheidung mitteilte, erhielt ich auf einmal einen neuen Gerichtstermin für den 15.02.2022! Das Landgericht Berlin will also die höchstrichterliche Entscheidung durch die Verfasssungsrichter nicht abwarten und ein Urteil fällen.

Sollte das Bundesverfassungsgericht meiner Beschwerde Folge leisten, wäre das Urteil hinfällig und müsste dann erneut verhandelt werden. Um das Gerichtsverfahren, was am 15.02.2022 geurteilt werden soll rechtssicher zu machen, stellte ich einen Antrag auf Vorabübernahme der Reisekosten, zum eigenen Gerichtsverfahren! Dieses wurde mit dem jetzigen Beschluss, auch abgelehnt. Somit wird mir vom Landgericht Berlin sämtliche Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am eigenen Prozess verwehrt. Insbesondere da ich bis heute keinen direkten persönlichen Kontakt mit meinem Rechtsanwalt hatte. Mit diesem habe ich gerade einmal 15 Minuten telefoniert. Der Rest erfolgte immer per E-Mail. Der Kläger selbst kommt bereits in seinen Schreiben immer wieder zu neuen Vorwürfen, auf die mein Rechtsanwalt dann keine Argumente zu meiner Verteidigung aufzeigen könnte. Dieses kann nur ich persönlich und keine dritte Person!

Beschluss vom 30.11.2021 Ablehnung Reisekostenübernahme

Quellen:


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