Radikaler Tierrechtler Peter Hübner hat Angst vor dem Gefängnis

Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm

Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm

Die CDU/CSU plant in der neuen Legislaturperiode eine Gesetzesverschärfung für Straftaten, wie Stalleinbrüche, Beschädigung bzw. Zerstörung Eigentum Dritter oder für jene die kritische Infrastruktur angreifen!

Peter Hübner, der als einer der größten Lügner der Tierrechtsszene gilt und immer wieder behauptet er sei ehemaliger Metzger, obwohl er niemals diesen Beruf erlernt bzw. ausgeübt hat! Jener Peter Hübner bekommt nun auf einmal Angst, da er sich bereits im Gefängnis sieht. Ich glaube jeder stimmt zu, dass jene die vorsätzlich geltende Gesetze mit Füßen treten, auch hier zur Verantwortung gezogen werden müssen.

Wer bei einem illegalen Autorennen auf öffentlichen Straßen einen Menschen tötet, ist ein Mörder, so die erst kürzliche durchgesetzte Gesetzesänderung der Bundesregierung. Wer in Ställe einbricht, vorsätzlich Sachbeschädigungen durchführt, oder systemrelevante Infrastrukturen besetzt und Abläufe verhindert, muss bestraft werden. Die lasche Justiz insbesondere gegen Friedrich Mülln, der seine Straftaten die Einbrüche sind, selbst als ziviler ungehorsam bezeichnet, müssen mit harten Mitteln bestraft werden.

Straftaten als Wirtschaftszweig

Straftaten der Tierrechtsszene werden mittlerweile auf Grundlagen von finanziellen Gewinnen durchgeführt. So bettelt Peter Hübner um Spenden, damit er weitere Straftaten begehen kann. Natürlich sieht er sich hier benachteiligt, denkt er doch selbst, er tut nur gutes. Letztendlich lügt er und stellt falsche Tatsachenbehauptungen auf, für die er sich jetzt bereits mehrfach vor Gerichten verantworten musste. Seine anfänglich gespielte Dialogbereitschaft stellte er ein, als er mitbekam, dass ihm gänzlich alle Argumente fehlen, um seine eigene erfundenen ethische Ideologien, vor Experten und Fachleute verteidigen zu können! 

So sperrt er User von seinen sozialen Seiten aus, nur weil diese ihm Fragen oder Argumente liefern, auf die Peter Hübner keine Antwort mehr weiß. Gleichzeitig beginnt er dann eine Hetze gegen dieser Personen ohne Beweise für seine wilden Behauptungen liefern zu können. Wird dann auf anderen Seiten Kritik über seine Person veröffentlicht, meldet er diese gleichzeitig als Hetze, obwohl diese nachweislich sich nur kritisch mit seiner Person auseinandersetzten.

Mittlerweile bezeichnet er sich selbst als veganen Messias

Dabei gibt er sich immer weiter der Lächerlichkeit preis und wird selbst in der Tierrechtsszene zur Witzfigur degradiert! So gibt er sich, als Experte ohne Grundkenntnisse zu besitzen, aus. Dabei verstrickt er sich selbst in Lügen, die immer wieder so offensichtlich sind, dass er versucht diese zu verharmlosen! Siehe seinen angeblichen Job, als ehemaliger Metzger. Peter Hübner hat diesen Beruf zu keiner Zeit ausgeübt bzw. gelernt. Ihm fehlen anatomische Grundkenntnisse von Schlachttieren. Mittlerweile besteht der Verein Metzger gegen Tiermord nur noch aus zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein ist also gesetzlich als Verein nicht mehr geschäftsfähig. Er selbst sammelt privat Spenden für den Tierschutz, die er weder den Verein noch irgendeiner Organisation übergibt, sondern in Privatnutzung überführt. Hier sollte das Finanzamt einmal genauer hinschauen!

GERATI begrüßt den Vorstoß der CDU/CSU im Bereich, Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen aus dem Umfeld von Tierrechtlern und Ökoterroristen!

Es kann und darf nicht sein, das ein paar Vollidioten aus der Tierrechtsszene und des Ökoterrorismus denken, sie dürfen alles. Wer Straftaten begeht, andere Personen nötigt, weil man sich z. B. an einer Autobahn abseilt, oder Menschen in Gefahr bringt, wie Greenpeace, der sollte sich nicht vor der Justiz hinter einem Verein verstecken dürfen.

Es geht auch nicht darum die Arbeit dieser Vereine zu unterbinden, sondern diese an die rechtsstaatliche Ordnung zu binden. Wer Kenntnis von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz feststellt, hat diese sofort zu melden, oder macht sich wegen Unterlassung strafbar. Wer Rechte einfordert, sollte auch Rechte Dritter achten!


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