Peta zeigt erneut Angler an

Wieder erstattet Peta eine Strafanzeige, gegen Angler aus Ernsgaden, bei einer Staatsanwaltschaft. Grund für die Strafanzeige die Bezeichnung „Königsfischen!“

Kein einziger Peta Mitarbeiter war beim Königsfischen in Ernsgaden anwesend. Auch gab es keine einzige Mitteilung eines von Peta immer wieder aufgeführten Whistleblower! Wie üblich erlangte Peta Kenntnis, von diesem Königsfischen in Ernsgaden, nur durch einen Artikel in einer Zeitung. Aus diesem Zeitungsartikel und dem Namen „Königsfischen“ behauptet Peta, das Angler gegen Gesetze verstoßen.

Peta erstattet also diese Strafanzeige nur aus reiner Vermutung, dass aus dem Namen „Königsfischen“ eine strafbare Handlung abzuleiten ist. Da Peta generell Strafanzeige nur auf die Namensgebung einer Veranstaltung zieht, kann man hier bereits eine Straftat von Peta ableiten.

Begeht Peta vorsätzliche Straftaten?

Das Gesetz ist hier eindeutig. Im § 164 StGB lautet es …

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

gesetze-im-internet.de

Und tatsächlich finden gerade umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen Peta durch die Staatsanwaltschaft Görlitz statt. Nach einer Strafanzeige von Silvio Harnos dem Betreiber von GERATI wurden die Ermittlungsmaßnahmen gegen 6 Mitarbeiter von Peta verstärkt.

Auch in diesem Fall hat Peta auf Grundlage eines Presseartikels gegen einen Landwirt, dem sein Gehöft abgebrannt war, eine verleumderische Strafanzeige gestellt. Alle von Peta erstatteten Strafanzeigen werden in der Regel von den ermittelnden Staatsanwaltschaften eingestellt. Peta behauptet ja immer wieder das die Justiz Lobbyarbeit leistet. Nur wie soll die Polizei und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen durchführen, wenn selbst Peta keine Beweise ihrer Behauptung präsentieren kann! Die Begründung man müsse nur auf Grundlage eines haltlosen Verdachtes ermitteln, schränkt nicht nur die Ermittlungsbehörden ein, die richtige Straftaten wie Mord, Totschlag und Vergewaltigung ermitteln müssen.

Warum wohl ist keiner der unzähligen Peta Mitarbeiter bei solchen Veranstaltungen Vorort?

Wenn es Peta um den Tierschutz gehen würde, dann würde doch aus rein menschlichen Verstand, Peta doch bei solchen Veranstaltungen Vorort sein, um die Einhaltung des Tierschutzes beizuwohnen. Das Peta sich hier verweigert, kann nur damit begründet werden, das Peta weiß, dass es keine Verstöße, bei diesen Veranstaltungen gibt. 

Auch das von Peta die unfähigste Mitarbeiterin Tanja Breinig vorgeschoben wird, um die im Bereich Wasserlebewesen angeblichen Gesetzesverstöße zu begründen, ist wohl mehr als Lächerlich! Tanja Breinig ist nicht einmal in der Lage, lebendige Fische in einem Aquarium, von Plastikfischen zu unterscheiden. Auch hier erstattete Peta Strafanzeige bei einem Veterinäramt. Diese machten sich aus der 60 Kilometer entfernten Behörde auf den Weg, um diese Plastikfische zu retten. Unfähiger geht es wohl kaum, liebe Frau Tanja Breining!

Angler wehrt euch!

Es wäre schön, wenn sich betroffene Angler hier rechtlich Tätig würden. Betroffene können selbst Klage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung einreichen. Auch Strafanzeigen die jede Polizei und Staatsanwaltschaft formlos annimmt, sind hier möglich. Der DAFV steht hier beratend zu Seite!

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