Langenau: Veterinäramt stellt erhebliche Mängel bei Tiertransport aus Bulgarien fest

Bei einer Kontrolle eines Kleintiertransports aus Bulgarien hat das Veterinäramt im Alb-Donau-Kreis erhebliche tierschutzrechtliche Mängel festgestellt. In dem Fahrzeug befanden sich Hunde und Katzen, die offenbar an mehrere Käufer in Deutschland übergeben werden sollten. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Ulm wirkten einzelne Tiere verängstigt oder apathisch, zudem stand ihnen teilweise nicht ausreichend Wasser zur Verfügung. Die Kontrolle endete damit, dass der Transport zunächst zu einem Tierheim gebracht und ein Hund beschlagnahmt wurde.

Hunde und Katzen sollten nahe der Autobahn übergeben werden

Der Transport wurde in Langenau kontrolliert, einer Stadt im Alb-Donau-Kreis unweit wichtiger überregionaler Verkehrsverbindungen. Nach Angaben der Polizei sollten die mitgeführten Hunde und Katzen in der Nähe einer Autobahn an mehrere Kunden übergeben werden. Die Tiere waren zuvor aus Bulgarien nach Deutschland transportiert worden, womit sie bereits eine erhebliche Strecke hinter sich hatten. Gerade bei längeren Transporten kommt dem Zustand der Tiere und ihrer Versorgung während der Fahrt eine besondere Bedeutung zu.

Während der Kontrolle stellten die Mitarbeiter des Veterinäramts nach Behördenangaben mehrere tierschutzrechtlich relevante Auffälligkeiten fest. Einige der Tiere seien verängstigt gewesen, andere hätten einen apathischen Eindruck gemacht. Zudem sei nicht ausreichend Wasser vorhanden gewesen beziehungsweise die Versorgung mit Wasser habe nicht den Anforderungen entsprochen. Die Feststellungen waren offenbar so schwerwiegend, dass der Transport nicht einfach wie geplant fortgesetzt werden konnte.

Veterinäramt bringt Transport zunächst in ein Tierheim

Nach der Kontrolle wurde das Fahrzeug mit den Tieren zu einem Tierheim gebracht. Dort konnten die Hunde und Katzen genauer begutachtet und die weitere Vorgehensweise mit dem Veterinäramt abgestimmt werden. Ein Hund wurde von den Behörden als nicht mehr transportfähig eingestuft und beschlagnahmt. Das zeigt, dass die Kontrolle nicht lediglich zu kleineren Beanstandungen führte, sondern zumindest bei einem Tier ein Zustand festgestellt wurde, der eine weitere Beförderung ausschloss.

Für die übrigen Tiere wurde anschließend geprüft, ob sie an ihre vorgesehenen neuen Besitzer übergeben werden konnten. Nach Abschluss der veterinärrechtlichen Kontrolle durften acht Katzen und drei Hunde an die jeweiligen Halter weitergegeben werden. Damit konnten nicht sämtliche Tiere unmittelbar ihren ursprünglich vorgesehenen Weg fortsetzen. Der beschlagnahmte Hund blieb dagegen unter behördlicher Kontrolle und wurde nicht an einen Käufer übergeben.

Anzeigen gegen Fahrerin und Fahrer angekündigt

Das zuständige Veterinäramt kündigte nach Angaben der Polizei an, sowohl gegen die Fahrerin als auch gegen den Fahrer des Transports Anzeige zu erstatten. Welche konkreten Tatbestände oder Ordnungswidrigkeiten den beiden vorgeworfen werden, geht aus der Polizeimeldung bislang nicht im Detail hervor. Die Behörde prüft darüber hinaus, ob neben den bereits festgestellten Mängeln weitere Verstöße vorliegen. Das Verfahren dürfte daher mit der Kontrolle in Langenau noch nicht abgeschlossen sein.

Entscheidend wird sein, welche Dokumentation für den Transport vorlag und unter welchen Bedingungen die Tiere tatsächlich von Bulgarien nach Deutschland gebracht wurden. Ebenso dürfte geprüft werden, ob sämtliche tierschutz- und transportrechtlichen Anforderungen eingehalten wurden. Die bislang veröffentlichten Angaben lassen jedenfalls erkennen, dass das Veterinäramt erheblichen Anlass für weitere Maßnahmen sah. Eine endgültige rechtliche Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht öffentlich bekannt.

Tiertransporte aus dem Ausland bleiben kontrollbedürftig

Der Fall zeigt erneut, wie wichtig Kontrollen grenzüberschreitender Tiertransporte sind. Gerade bei Hunden und Katzen, die über weite Entfernungen zu neuen Besitzern gebracht werden, müssen Versorgung, Gesundheitszustand und Transportfähigkeit durchgehend gewährleistet sein. Auffälligkeiten wie Apathie, erhebliche Angst oder eine unzureichende Wasserversorgung können Hinweise darauf sein, dass die Belastung während des Transports zu groß war. Ob dies im konkreten Fall auf organisatorische Fehler, unzureichende Versorgung oder andere Ursachen zurückzuführen ist, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.

Gleichzeitig sollte bei solchen Fällen sauber zwischen bestätigten Feststellungen und noch ungeklärten Fragen unterschieden werden. Fest steht nach Angaben der Polizei, dass das Veterinäramt Mängel beanstandete, ein Hund beschlagnahmt wurde und Anzeigen gegen die beiden Verantwortlichen angekündigt wurden. Noch offen ist dagegen, welche weiteren Verstöße die Behörde möglicherweise feststellen wird und welche Konsequenzen daraus folgen. GERATI wird den Fall weiter beobachten, sofern die Behörden zusätzliche Informationen veröffentlichen.

Quellen

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