Nach einer Strafanzeige von Peta gegen einen Betreiber einer Geflügelzuchtanlage in Kreba-Neudorf bei Görlitz erstattet GERATI Strafanzeige gegen den Strafanzeigensteller Peta.
Gegen die Mitarbeiter
Ingrid Newkirk, als 1. Vorsitzende
Harald Ullmann, als 2. Vorsitzende
Krishna Singh, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung
Ra. Christian Arleth, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung
Dr. Edmund Haferbeck, als Leiter der Rechtsabteilung
Lisa Kienzle, als Mittarbeiter der Presseabteilung
liegt der begründete Verdacht vor folgende Straftaten begangen zu haben.
GERATI hat heute bei der Staatsanwaltschaft Görlitz Strafanzeige gegen diese Peta-Mitarbeiter gestellt, wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB.
Gerade die Staatsanwaltschaft Görlitz sollte doch für Peta in eindrucksvoller Form in Erinnerung geblieben sein. Nicht nur das immer noch in diverse Strafanzeigen gegen Peta Mitarbeiter durch diese Staatsanwaltschaft ermittelt wird. So wurden auch 25 Strafanzeigen die Peta gegen den Betreiber von GERATI stellte, von dieser Staatsanwaltschaft abgewiesen und eingestellt. Peta hatte auf korrupter Art und Weise anscheinend einen direkten Kontakt zu einem Staatsanwalt in der Staatsanwaltschaft Augsburg. Diese versuchte den Betreiber von GERATI bei der Einreise in München kommend aus Abu Dhabi vorübergehend festzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg ließ selbst das Recht auf Gehör, was man als Beschuldigter hat, nicht zu. Nach massiven Beschwerden und infrage Stellen der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Augsburg, für die Strafanzeigen von Peta, wurden diese an die Staatsanwaltschaft Görlitz abgegeben.
Peta Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck räumte bereits mehrfach ein, private Telefonnummern von Staatsanwälten zu besitzen. Ob eine Gegenleistung von Peta für diesen direkten Kontakt geleistet wurde, kann nicht nachgewiesen werden.
Erstaunlich ist jedoch, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz alle Ermittlungsverfahren, nachdem mir mein Recht auf Gehör als Beschuldigter gewährt wurde, eingestellt hat. Die Staatsanwaltschaft Augsburg war in manchen Strafanzeigen die 4 Jahre alt waren und direkt von Haferbeck stammten, jahrelang dazu nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen. Ob man die Dummheit von Haferbeck in seinen Anzeigen erkannte?
Peta gibt immer wieder falsche Tatsachenbehauptungen gegen über von Staatsanwälten ab und macht sich der Üblen Nachrede Strafbar.
GERATI hat deshalb beschlossen, ab sofort bei jeder Strafanzeige, eine Gegenstrafanzeige gegen Peta zu stellen, da dieses Nachweislich keinerlei Beweise für eine Straftat besitzen und Peta selbst angibt, dass sie die Strafanzeigen nur aus folgenden Grund stelle.
Um diesen Missstand mehr in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit zu rücken, hat PETA nun bei der Staatsanwaltschaft Görlitz Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet.
Peta Pressemitteilung
Es gibt also gar keine Straftat und Peta stellt nur die Strafanzeige, da sie mit den geltenden Gesetzen nicht zufrieden ist. Wenn das mal keine falsche Verdächtigung ist …
Strafanzeige gegen Peta im Wortlaut …
Strafanzeige gegen
Ingrid Newkirk, als 1. Vorsitzende
Harald Ullmann, als 2. Vorsitzende
Krishna Singh, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung
Ra. Christian Arleth, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung
Dr. Edmund Haferbeck, als Leiter der Rechtsabteilung
Lisa Kienzle, als Mittarbeiter der Presseabteilung
wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen die Vereinsführung des Vereins PeTA Deutschland e.V. und den Mitarbeitern des Vereins Peta Deutschland Ingrid Newkirk, Harald Ullmann, Krishna Singh, Ra. Christian Arleth, Dr. Edmund Haferbeck und Lisa Kienzle, alle Vorladbar unter der Adresse: Friolzheimer Str. 3, 70499 Stuttgart, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der radikale Tierrechtsverein Peta Deutschland e.V. hat nach eigenen Angaben, Strafanzeige gegen den Betreiber der Geflügelzuchtanlage in Kreba-Neudorf bei der Staatsanwaltschaft Görlitz gestellt.
Dieses gibt Peta in einer Pressemitteilung vom 07.05.2020 bekannt. Abzurufen unter https://www.peta.de/1000-kueken-sterben-durch-stallbrand-in-kreba-neudorf-peta-erstattet
Peta räumt in dieser Pressemitteilung selbst ein, keinerlei Kenntnisse zu besitzen, die auf eine Straftat hinweisen.
Peta Deutschland begründet die Strafanzeige wie folgt …
Zitat:
Um diesen Missstand mehr in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit zu rücken, hat PETA nun bei der Staatsanwaltschaft Görlitz Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet.
Diese Aussage wird auch bei Google in den Fokus gestellt!
Peta selbst erstattet nach eigenen Angaben mehrere hunderte Strafanzeigen bei Staatsanwaltschaften in Deutschland. Insbesondere bei Bränden wo Tiere getötet oder verletzt wurden, kann Peta weder eine Straftat noch einen Vorsatz belegen.
Peta reagiert ehern auf Pressemitteilungen, ohne grundsätzliche Beweise zu besitzen, die eine Strafanzeige begründen würden.
Der Vorfall ereignete sich bereits am 18.04.2020 und erst jetzt erstattete Peta Nach dem man eine Pressemitteilung von Süddeutsche.de Kenntnis erlangte. Abzurufen unter: https://www.sueddeutsche.de/panorama/braende-kreba-neudorf-1000-tiere-sterben-bei-brand-in-gefluegelzuchtanlage-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200418-99-746139
Kein einziger Mitarbeiter von Peta war wären des Brandes, davor oder danach Vorort.
Obwohl alle Strafanzeigen die Peta stellt von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden, erstattet Peta fleißig weitere Strafanzeigen und diffamiert das Brandopfer in einer Pressemitteilung, wie im Fall des Brandes Kreba-Neundorf!
Obwohl Peta mehrere ausgebildete Juristen besitzt, können diese den jeweiligen Straftatbestand nicht juristisch belegen.
Es hat ehern den Anschein, dass die Strafanzeigen den Sinn einer reinen kostenlosem Werbe bzw. PR-Aktion von Peta haben, die letztendlich vom Steuerzahler getragen wird.
Zwar hat jeder das Recht Strafanzeigen zu stellen, jedoch nimmt dieses bei Peta einen perfiden Sachverhalt an. Insbesondere wenn Peta diese Strafanzeigen als Vorwand nimmt, geltende Gesetze infrage zu stellen.
Allein daraus erkenn man, dass Peta weiß das im Fall der gestellten Strafanzeige, weder ein Vorwand noch gesetzlicher Verstoß vorliege.
Wenn Peta dieses weiß, kann man davon ausgehen, dass man die Strafanzeigen vorsätzlich mit falschen Tatsachenbehauptungen stellt.
Da Peta diese Strafanzeigen als einzige Tierschutzarbeit ausgibt, kann man weiterhin von Betrug und Veruntreuung von Spendengelder ausgehen. Spender geben ihr Geld für den Tierschutz und nicht für Straftaten wie falsche Verdächtigungen und Üble Nachrede aus!
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!
Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos