In einem Interview bei RP-Online.de äußerte sich Renate Künast dahingehend, dass der Artikel 12 und 13 des Grundgesetzes gegen den aktiven Tierschutz sich aussprechen.
Man darf sich wirklich Fragen, ob die Grünen auf so eine polemische Aussage die Frau Künast als ehemalige Landwirtschaftsministerin, gegenüber der RP-Online.de von sich gibt, angewiesen ist. So sagte sie …
Künast sagte, das Ferkel sei wie ein Dackel ein Tier, für das der 2002 im Grundgesetz verankerte Tierschutz gelte. Das Problem sei, dass die Artikel 12 und 14 im Grundgesetz zu Berufsfreiheit und Eigentum gerade bei Schlachttieren immer höher gewichtet würden als der Tierschutz. Das dürfe nicht sein. „Das bedeutet nämlich die faktische Abschaffung des Tierschutzes“, sagte Künast.
Alle Artikel des deutschen Grundgesetzes Verweisen auf den Zusatz, das Bestimmungen des Grundgesetzes durch Gesetze in Schranken verwiesen werden können. Dieses gilt auch für den Artikel 12 Freie Berufsausübung und Artikel 14 Eigentumsrecht. Gerade diese beiden Artikel sind für Frau Renate Künast ein Dorn im Auge und sie fordert jetzt öffentlich die Abschaffung dieser beiden im deutschen Grundgesetz verankerten Artikel!
Künast spricht sich gegen eine Narkose von Ferkeln durch einen Landwirt aus
Nach der Verordnung des Landwirtschaftsministeriums durch Frau Julia Klöckner (CDU), sollen zukünftig Landwirte beim Kastrieren von Ferkeln selbst das Narkosemittel Isofluran verabreichen dürfen. Ein vernünftiger Schritt, damit die betäubungslose Kastration, endlich ein Ende hat. Bisher dürfen nur Tierärzte dieses Narkosemittel Tieren verabreichen!
Man darf sich schon Fragen, warum sich die Grünen hier Sträuben diese Möglichkeit das der Landwirt nach einer Ausbildung die Ferkel selbst Narkotisieren darf. Ein Rettungssanitäter darf auch alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, obwohl dieser keine ärztliche Ausbildung genossen hat. Dennoch rettet er Leben, bis der Notarzt eingetroffen ist. Bei Künast klingt der Dackel-Vergleich wie, als ob jeder mit dem Narkosemittel sofort Handtieren darf. Dieses ist jedoch nicht der Fall.
Will Künast nun mehr Tierschutz oder soll doch alles beim alten Bleiben! Dieser Vorstoß von Frau Klöckner sorgt dafür, dass Ferkel nicht mehr angeblich bei der Kastration leiden müssen.
Schaut man sich die polemischen Äußerungen von Frau Renate Künast in der letzten Vergangenheit einmal an, darf man sich schon Fragen auf welcher Seite des Tierschutzes sie steht. Will sie so schnell wie möglich schmerzen verhindern oder soll es wie beim Kükenschreddern noch weiter gehen, bis man eine wissenschaftliche Methode entwickelt hat, die ein Landwirt ohne Tierarzt durchführen kann?
Von der Oppositionsseite lässt es sich schnell meckern. An glanzvolle Taten als Landwirtschaftsministerin, die Frau Künast einmal war, kann sich keiner erinnern. Was hat sie überhaupt während ihrer Amtszeit geleistet?
2 Kommentare
„Ein Rettungssanitäter darf auch alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, obwohl dieser keine ärztliche Ausbildung genossen hat.“
Abgesehen davon dass der in drei Jahren zu erlernde Beruf Notfallsanitäter heißt (Rettungssanitäter ist eine dreimonatige Ausbildung), darf der noch immer nicht wesentlich mehr als der ehemalige Rettungsassistent, weil die ärztlichen Leiter der Rettungsdienste (ÄLRD) das aktiv verhindern.
BTW: Ich kann nicht herauslesen dass Künast Artikel 12 und 14 abschaffen will, das geht auch aufgrund der Ewigkeitsgarantie der Grundrechte nicht. Sie will lediglich dass die Güterabägung anders ausfällt.
Das ist so nicht richtig. Der Rettungsassistent bedarf eine 2 jährige in manchen Fällen sogar 3 jährige Ausbildung. Der Rettungssanitäter benötigt eine nachgewiesene Ausbildung von 560 Stunden! Beide dürfen meineserachtens Lebenserhaltene Maßnahmen durchführen.