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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Grüne

  • Tierschutz: Grüne pochen auf Videoüberwachung in Schlachthöfen

    Das Thema Tierschutz in Schlachthöfen hat aufgrund der Aufdeckung von Tierschutzskandalen in zwei Schlachthöfen in Aschaffenburg und Hobbach erhebliche Aufmerksamkeit erlangt. Als Reaktion darauf fordert Bayerns Grüne leidenschaftlich die Einführung von Videoüberwachung in bayerischen Schlachthöfen, um das Wohlergehen der Tiere zu schützen. Diese Forderung steht im Einklang mit dem Engagement des Ministeriums für Verbraucherschutz für zuverlässige Kontrollen und transparente Verfahren. Die Grünen sind fest davon überzeugt, dass Videoüberwachung ein wirksames Instrument sein kann, um Tierquälerei zu verhindern, Transparenz zu fördern und die Standards für den Tierschutz zu erhöhen.

    Die Bedeutung der Videoüberwachung

    Die Implementierung der Videoüberwachung in Schlachthöfen ist von höchster Bedeutung, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten. Ethische Überlegungen verlangen, dass wir die Rechte und das Wohlbefinden der Tiere während des gesamten Schlachtprozesses schützen. Durch eine genaue Überwachung der Aktivitäten in diesen Einrichtungen können wir jegliche Fälle von Tierquälerei oder Misshandlung identifizieren und verhindern. Diese praktische Umsetzung der Videoüberwachung wird nicht nur dazu beitragen, die allgemeinen Standards des Tierschutzes zu verbessern, sondern auch Transparenz in den Betriebsabläufen von Schlachthöfen schaffen.

    Die öffentliche Wahrnehmung der Fleischindustrie wird stark von der Behandlung der Tiere in Schlachthöfen beeinflusst. Daher ist es unerlässlich, auf etwaige Bedenken einzugehen und sicherzustellen, dass die Praktiken der Branche ethischen Standards entsprechen. Videoüberwachung kann als ein mächtiges Instrument dienen, um Schlachthöfe zur Rechenschaft zu ziehen und das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederherzustellen.

    Darüber hinaus darf der Einfluss der Videoüberwachung auf die Praktiken der Branche nicht unterschätzt werden. Durch kontinuierliche Überwachung und Kontrolle dieser Einrichtungen können wir Bereiche zur Verbesserung identifizieren und notwendige Änderungen zur Sicherstellung einer humanen Behandlung der Tiere umsetzen. Dies wird letztendlich eine ethischere und nachhaltigere Fleischindustrie schaffen.

    Allerdings müssen auch die potenziellen rechtlichen Auswirkungen der Videoüberwachung in Schlachthöfen berücksichtigt werden. Es müssen angemessene Vorschriften und Richtlinien etabliert werden, um sowohl die Rechte der Tiere als auch die Privatsphäre der Arbeiter zu schützen. Es ist entscheidend, ein Gleichgewicht zu finden, das den Tierschutz wahrt und gleichzeitig die Rechte aller beteiligten Parteien respektiert.

    Aktuelle Herausforderungen im Tierschutz

    Die Hervorhebung der anhaltenden Probleme im Tierschutz hat die Implementierung von Videoüberwachung in Schlachthöfen zu einer dringenden Angelegenheit gemacht. Diese Frage wirft wichtige ethische Implikationen auf, die nicht ignoriert werden können. Tiere verdienen es, während ihres gesamten Lebens mit Würde und Respekt behandelt zu werden, einschließlich des Schlachtprozesses. Videoüberwachung kann eine entscheidende Rolle dabei spielen, die Branche für jegliche Misshandlungen oder Grausamkeiten gegenüber Tieren zur Rechenschaft zu ziehen.

    Dank der Bemühungen von Tierschutzorganisationen und investigativen Journalisten wächst das öffentliche Bewusstsein für die Zustände in Schlachthöfen. Dieses gesteigerte Bewusstsein setzt die Behörden unter Druck, Maßnahmen zu ergreifen und sicherzustellen, dass die Tierschutzstandards eingehalten werden. Ohne ein angemessenes rechtliches Rahmenwerk ist es jedoch herausfordernd, diese Standards effektiv durchzusetzen.

    Technologische Fortschritte haben uns die Werkzeuge zur genauen Überwachung und Aufzeichnung von Aktivitäten in Schlachthöfen zur Verfügung gestellt. Videoüberwachung kann wertvolle Beweise in Fällen von Tiermisshandlung liefern und dabei helfen, Bereiche zu identifizieren, in denen Verbesserungen erforderlich sind. Durch die Implementierung von Videoüberwachung in Schlachthöfen können wir ein transparentes System schaffen, das Rechenschaftspflicht fördert und die Branche dazu anregt, den Tierschutz zu priorisieren.

    Um den aktuellen Herausforderungen im Tierschutz zu begegnen, ist es entscheidend, ein robustes rechtliches Rahmenwerk einzuführen, das den Einsatz von Videoüberwachung in Schlachthöfen vorschreibt. Darüber hinaus sollten eine kontinuierliche Überwachung und Prüfung dieser Einrichtungen durchgeführt werden, um die Einhaltung der Tierschutzstandards sicherzustellen. Durch gemeinsame Anstrengungen von Branchenvertretern, Behörden und der Öffentlichkeit können wir uns für eine mitfühlendere und humanere Behandlung von Tieren in Schlachthöfen einsetzen.

    Der Vorschlag der Grünen Partei für Veränderung

    Die Grüne Partei setzt sich dafür ein, Videoüberwachung in Schlachthöfen einzuführen, um die Standards für den Tierschutz zu verbessern. Sie glauben, dass die Videoüberwachung helfen kann, Tierquälerei und Misshandlungen zu verhindern, Transparenz in den Abläufen in Schlachthöfen zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit aufzubauen. Der Vorschlag der Grünen Partei für Veränderungen erfolgt als Reaktion auf kürzliche Fälle von Verstößen gegen den Tierschutz, die von Organisationen wie SOKO Tierschutz dokumentiert wurden.

    Allerdings gibt es Bedenken hinsichtlich der Verlagerung von tierärztlichen Kontrollen zum Landwirtschaftsministerium, da dies zu Chaos und potenziellen Interessenkonflikten führen könnte. Die Zuständigkeiten für Kontrollen zwischen den Behörden müssen besser reguliert und geklärt werden, um eine effektive Aufsicht sicherzustellen.

    Darüber hinaus besteht ein Bedarf an verbesserter Kontrolle und Regulierung in Schlachthöfen. Die Grüne Partei betont die Bedeutung der Klärung der Kontrollverantwortung zwischen den veterinärmedizinischen Ämtern, den amtlichen Tierärzten und dem KBLV. Das Verbraucherschutzministerium muss sein Versprechen einlösen, ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen, um konsistente und zuverlässige Inspektionen sicherzustellen. Darüber hinaus müssen die Spannungen in der Personalbesetzung der für Kontrollen zuständigen veterinärmedizinischen Ämter angegangen werden.

    Potenzielle Vorteile der Videoüberwachung

    Die Videoüberwachung in Schlachthöfen bietet erhebliche Vorteile zur Verbesserung der Standards für das Tierwohl und zur Gewährleistung von Transparenz in den Betriebsabläufen. Die ethischen Implikationen von Tierquälerei in Schlachthöfen dürfen nicht ignoriert werden, und es ist unsere Verantwortung, zu handeln und diese unschuldigen Lebewesen zu schützen. Durch die Implementierung von Videoüberwachung können wir die Behandlung der Tiere genau überwachen, Missbrauch oder schlechte Behandlung feststellen und die Verantwortlichen für ihr Handeln zur Rechenschaft ziehen.

    Es können Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes im Zusammenhang mit der Videoüberwachung aufkommen, aber das Wohl der Tiere sollte immer Vorrang haben. Es können angemessene Protokolle eingeführt werden, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die Aufnahmen haben und dass die Privatsphäre respektiert wird. Darüber hinaus ergibt die Kosten-Nutzen-Analyse der Videoüberwachung, dass die langfristigen Vorteile jegliche anfänglichen Investitionen bei weitem überwiegen. Durch die Verhinderung von Tierquälerei und die Verringerung des Risikos von Verstößen können Schlachthöfe teure rechtliche Konsequenzen und Schäden an ihrem Ruf vermeiden.

    Darüber hinaus kann die Videoüberwachung positive Auswirkungen auf die Effizienz von Schlachthöfen haben. Sie ermöglicht die Echtzeitüberwachung, sofortiges Eingreifen im Notfall und die Möglichkeit, Bereiche für Verbesserungen in den Betriebsabläufen zu identifizieren. Im Vergleich zu anderen Maßnahmen zum Tierwohl, wie Vor-Ort-Inspektionen oder Selbstberichterstattung, bietet die Videoüberwachung eine objektivere und genauere Darstellung der Bedingungen in Schlachthöfen.

    Wie nützlich ist die Videoüberwachung, sind die Argumente „Wer sollte sie überwachen“ und „Was ist mit der Videoüberwachung gemäß der DSGVO?“

    Eine wichtige Überlegung bezüglich der Nützlichkeit der Videoüberwachung in Schlachthöfen besteht darin, die verantwortliche Stelle für die Überwachung und Behandlung von Bedenken sowie die Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu bestimmen. Befürworter der Videoüberwachung in Schlachthöfen argumentieren, dass es entscheidend ist, eine bestimmte Einrichtung, wie beispielsweise eine unabhängige Regulierungsbehörde, zu haben, die für die Überwachung der Aufnahmen und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen bei Verstößen gegen die Tierschutzstandards verantwortlich ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die Überwachung wirksam ist, um Tierquälerei zu verhindern und zu bekämpfen.

    Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der Implikationen der DSGVO und der Datenschutzüberlegungen bei der Implementierung von Videoüberwachung in Schlachthöfen. Die DSGVO zielt darauf ab, die Privatsphäre der Personen zu schützen und die Verarbeitung personenbezogener Daten zu regulieren. Videoüberwachungssysteme erfassen Bilder von Personen, einschließlich Arbeitnehmern und Besuchern, was Fragen zur Erfassung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aufwirft.

    Um diese Bedenken anzugehen, ist es wichtig, einen rechtlichen Rahmen festzulegen, der den Zweck, den Umfang und die Grenzen der Videoüberwachung in Schlachthöfen klar definiert. Dieser Rahmen sollte Schutzmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre von Personen umfassen, wie beispielsweise die Anonymisierung der Aufnahmen und strenge Zugangskontrollen. Darüber hinaus müssen klare Richtlinien festgelegt werden, wie lange die Aufnahmen aufbewahrt werden dürfen und wer darauf zugreifen darf.

    Auch ethische Überlegungen sollten bei der Implementierung von Videoüberwachung in Schlachthöfen berücksichtigt werden. Es ist entscheidend, einen Ausgleich zwischen der Gewährleistung des Tierschutzes und der Wahrung der Privatsphäre und Würde der Arbeitnehmer zu finden. Den Mitarbeitern in Schlachthöfen sollten angemessene Schulungen und Fortbildungen angeboten werden, um sicherzustellen, dass sie den Zweck der Überwachung und ihre Rechte gemäß der DSGVO verstehen.

    Schlussfolgerung

    Insgesamt ist die Einführung der Videoüberwachung in bayerischen Schlachthöfen ein entscheidender Schritt, um den Schutz und das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten. Die jüngsten Skandale im Bereich des Tierschutzes haben den Bedarf an strengeren Kontrollen und Vorschriften in diesen Einrichtungen aufgezeigt. Durch eine verbesserte Transparenz und Verantwortlichkeit kann die Videoüberwachung dazu beitragen, Tierquälerei und Misshandlungen zu verhindern. Es ist jedoch wichtig, Bedenken hinsichtlich der Verlegung tierärztlicher Kontrollen anzusprechen und sicherzustellen, dass die Implementierung der Videoüberwachung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht. Der Vorschlag der Grünen Partei für Veränderungen spiegelt die Dringlichkeit und Bedeutung der Verbesserung der Tierschutzstandards in Schlachthöfen wider.

  • Tierrechtler sehen sich in NRW von Grünen verraten – kein Verbandsklagerecht

    Der Aufschrei der radikalen Tierrechtler ist groß, als bekannt wurde, dass im NRW Koalitionsvertrag, kein Wort über die Wiedereinsetzung des Tierschutz-Verbandsklagerechts, steht. Man sehe sich von den Grünen in NRW betrogen, so ARIWA und die Albert Schweitzer Stiftung!

    In NRW war bis 2018, das Tierschutz-Verbandsklagerecht auf Probe eingeführt worden! Da man keine nennenswerten Klagen in der Legislaturperiode von klagebefugten Tierschutz- und Tierrechtsvereinen erkannte, verlängerte man das Verbandsklagerecht nicht. Die Grünen, die dieses mit der SPD gemeinsam das Verbandsklagerecht in NRW einführten, waren 2018 nicht mehr in der Landesregierung vertreten! Aus der Opposition beschwerten sie sich damals über das Auslaufen des Verbandsklagerechts durch die Landesregierung!


    Wahlergebnis NRW 2022
    Wahlergebnis NRW 2022

    Bei der Landtagswahl in NRW 2022 erreichten wurden die Grünen drittstärkste Partei und wollen jetzt mit der CDU koalieren! Die CDU hat fast doppelt so viele Stimmern bei der Wahl erhalten als die Grünen! Weiterhin spricht sich die CDU generell gegen ein Verbandsklagerecht für radikale Tierrechtsvereine aus! Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratisches Land. Dieses begreifen Tierrechtler sehr selten! Ich glaube nicht, dass die Grünen die Regierung platzen lassen würden, in dem sie sich einer Regierungsbildung in NRW verweigern!

    Grüne bekannt dafür Versprechen nicht zu halten

    Im Jahr 2011 erlangten die Grünen ihren ersten großen Wahlerfolg, in dem sie sich gegen den Bau von Stuttgart 21 aussprachen! Als sie dann an der Macht waren, setzte die Bahn vorübergehend den Weiterbau von März bis Mai aus! Letztendlich wurde der Bau von Stuttgart 21 durch die Grünen weiter beschlossen!

    Albert Schweitzer Stiftung startet eigene Petition gegen die Grünen

    Die Albert Schweitzer Stiftung spricht davon, dass die Grünen das Verbandsklagerecht verhökern und fordern das Verbandsklagerecht in den Koalitionsvertrag aufzunehmen! Auf Twitter verlinkte ARIWA diesen Petitionsaufruf! Bisher haben 9.171 Personen diese Petition gezeichnet. Anders als PETA wird hier das Opt-in / Opt-out Verfahren genutzt, wobei sicherlich es fragwürdig ist, ob Stimmen aus anderen Bundesländern bzw. dem Ausland bei einer Landesentscheidung in NRW Bestand haben. Immerhin sind nur Personen wahlberechtigt, die 18 Jahre alt sind und in NRW ihren Wohnsitz haben! Ja, eine Altersabfrage wird nicht durchgeführt. Letztendlich glaube ich nicht, dass sich die Grünen, die sich doch jetzt in Richtung Volkspartei bewegen wollen, sich auf so eine Forderung in einer Petition einlassen!

    Quellen

  • Die Grünen fordern Tierschutz ins Strafrecht

    Die Grünen stellen ja immer wieder Forderungen auf, bei dem ein normaler Bürger nur mit dem Kopf schütteln kann!

    Insbesondere Renate Künast wirft den aktiven Landwirtschaftsministern immer wieder Versagen im Bereich Tierschutz vor. Als sie selbst Landwirtschaftsministerin war, waren keine Vorstöße in den Bereich Tierschutz zu erkennen. Zwar setzte sie den Verbraucherschutz in den Landwirtschaftsbereich mit fest, jedoch stand zur damaligen Zeit, der Tierschutz nicht auf ihrer Agenda.

    Mir persönlich kommen die Grünen wie Wendehälse vor, die sich je nach Trendwindlage anpassen wollen. Dabei fehlt es diesen Politikern selbst, eigene Erkenntnisse und Expertisen vorzuweisen. Als ein grüner Landesverband, eine Demonstration gegen einen Zirkus plante, wendete ich mich auch an die grüne Bundestagsfraktion. Diese Antworteten mir auf meine Anfrage mit dieser Erkenntnis … 

    Kein Tiger springt freiwillig durch einen brennenden Reifen, kein Bär fährt von sich aus Motorrad.

    Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

    Die ganze Antwort können sie hier lesen

    Die Grünen – keine Ahnung vom wahren Leben

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    In Deutschland gibt es keinen Zirkus, wo noch ein Tiger durch einen brennenden Reifen springen muss. Weiterhin wird in keinem deutschen Zirkus mehr, ein Bär gehalten. Man sollte schon von Politikern erwarten das diese sich umfangreich informieren, bevor sie Bürger mit Beteiligung an veganen radikalen Tierrechtsdemonstrationen, öffentlich an den Pranger stellen.

    Natürlich muss man nicht immer einer Meinung sein, aber besonders die Grünen sind spitze im politischen in den Wind drehen. Stuttgart 21 brachten die Grünen weiter an die Macht. Doch schnell drehten sich die Meinungen und war man vor der Wahl noch gegen den Bau von Stuttgart 21, änderte sich die 

    politische Meinung nach dem Wahlsieg schnell. Natürlich ist die Arbeit als Opposition anders, als wenn man wahre Politik machen muss.

    Die Bürger hingegen fühlen sich letztendlich verarscht, da Wahlversprechen kaum bzw. niemals umsetzbar werden. So kann man verstehen, dass viele Bürger der Meinung sind, das man gar nicht erst wählen müssen, da sich letztendlich sowieso nichts ändert.

    Die Grünen und die Forderung „Tierschutz ins Strafrecht“

    Insbesondere Renate Künast, ist bei wilden politischen Forderungen wohl einmalig. Hand in Hand geht man mit radikalen Tierrechtlern einher und fordert mehr Tierschutz ein. Lösungsansätze sieht man dann jedoch meistens keine. Sei es um ein Verbot den Kükenschreddern, oder um die notwendige Kastenstand-Sauenhaltung. Es würde mich nicht verwundern, wenn Frau Künast nicht einmal wüste wieso Schweine in Kastenständen gehalten werden.

    Schaut man sich in der Bevölkerung um, kann man tatsächlich davon ausgehen, das Schweine generell in Kastenstände gehalten werden. Dass diese Vorrichtungen aber nur bei weiblichen Tieren eingesetzt wird, die Jungtiere säugen, wissen die wenigsten. Zum Säugen schmeißen sich die Säue einfach hin. Dabei kann es passieren, dass das ein oder andere Ferkel, durch die eigene Mutter zerquetscht wird. Hier würde ich Frau Künast gern die Frage stellen, ob ein Ferkel nicht auch ein Anrecht hat, auf ein unbeschwertes Leben und wie sie solche Todesfälle letztendlich verhindern will. 

    Tierquälerei ist schrecklich und muss auch geahndet werden

    Jedoch diese Forderungen der radikalen Tierrechtler, die vor Straftaten wie Einbruch, Hausfriedensbruch und Brandstiftung nicht zurückschrecken, zu unterstützen, halte ich persönlich für falsch. So werden Landwirte, Tierhalter und Menschen die Berufe mit Tieren ausüben, auf das übelste beschimpft, obwohl diese nichts mit Tierquälerei zu tun haben. So reicht es bereits, wenn man ein Produkt verkauft, was angeblich aus Tierquälerischer Produktion stammen soll. Sofort wird man an einen öffentlichen Pranger gestellt und als Tierquäler bezeichnet. Morddrohungen und Hetze, die selbst bei Kindern der Landwirte, nicht aufhört, sind die Folge.

    Ist ein Metzger ein Mörder? Wie will man strafrechtlich hier eine Erklärung finden, wann ein Tier getötet werden darf? In der Regel besitzt nur der Staat die Ausnahmeregelung gegen Gesetze zu verstoßen. Ein Beispiel ist hier die Haft von Straftätern. Trotzdem im Grundgesetz die Unversehrtheit und Freie Entwicklung eines Menschen festgehalten ist, kann der Staat in Form der Justiz dies Einschränken.

    Wie wollen die Grünen, letztendlich den Tierschutz so abgrenzen, dass ein Metzger oder ein Tierhalter nicht in Konflikt mit dem Gesetz gerät, wenn er seinen Beruf ordnungsgemäß durchführt. Letztendlich ist das Tierschutzgesetz ein Mittel, um Tierquälerei entgegenzuwirken. Warum wohl fordert Frau Künast nicht mehr Geld für Veterinärämter, damit diese ordnungsgemäß in der Lage sind ihre Aufgaben zu erfüllen.

    Solange Veterinärämter durch Kommunen bezahlt werden müssen, wird sich hier nichts ändern. Der Tierschutz muss in Bundeshand, damit die Kontrollen überregional organisiert werden können. Veterinäre sind in die Pflicht zu nehmen, das beste für die Tiere zu wollen. Zwangs vorsorgliche Medikamentenversorgung (Antibiotika) darf nicht Grundlage der Tierhaltung sein. Aber auch hier müssen Tierhalter, deren Bestände erkranken finanziell abgesichert werden. Warum fördern die Grünen nicht die Förderung von kleinen landwirtschaftlichen Betrieben, die sich von der Massentierhaltung abgrenzen. Auch hier sind finanzielle Unterstützungen notwendig.

    Aber alles, was dem Staat Geld kostet, dafür scheinen die Grünen kein Gehör zu besitzen. Es ist so leicht eine Berufsgruppe (sei es Metzger, Landwirte oder Zirkusbetreiber) politisch zu kriminalisieren. Kriminelle Subjekte aus der Tierrechtsszene, werden dann schon einmal bejubelt, von den Grünen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Grünen gegen den Antrag der FDP waren, als diese forderten „Straftaten und Gemeinnützigkeit sind nicht vereinbar!“

  • Ex-Landwirtschaftsministerin Renate Künast von den Grünen will Artikel 12 und 14 des Grundgesetzes abschaffen

    In einem Interview bei RP-Online.de äußerte sich Renate Künast dahingehend, dass der Artikel 12 und 13 des Grundgesetzes gegen den aktiven Tierschutz sich aussprechen.

    Man darf sich wirklich Fragen, ob die Grünen auf so eine polemische Aussage die Frau Künast als ehemalige Landwirtschaftsministerin, gegenüber der RP-Online.de von sich gibt, angewiesen ist. So sagte sie …

    Künast sagte, das Ferkel sei wie ein Dackel ein Tier, für das der 2002 im Grundgesetz verankerte Tierschutz gelte. Das Problem sei, dass die Artikel 12 und 14 im Grundgesetz zu Berufsfreiheit und Eigentum gerade bei Schlachttieren immer höher gewichtet würden als der Tierschutz. Das dürfe nicht sein. „Das bedeutet nämlich die faktische Abschaffung des Tierschutzes“, sagte Künast.

    rp-online.de

    Alle Artikel des deutschen Grundgesetzes Verweisen auf den Zusatz, das Bestimmungen des Grundgesetzes durch Gesetze in Schranken verwiesen werden können. Dieses gilt auch für den Artikel 12 Freie Berufsausübung und Artikel 14 Eigentumsrecht. Gerade diese beiden Artikel sind für Frau Renate Künast ein Dorn im Auge und sie fordert jetzt öffentlich die Abschaffung dieser beiden im deutschen Grundgesetz verankerten Artikel!

    Künast spricht sich gegen eine Narkose von Ferkeln durch einen Landwirt aus

    Nach der Verordnung des Landwirtschaftsministeriums durch Frau Julia Klöckner (CDU), sollen zukünftig Landwirte beim Kastrieren von Ferkeln selbst das Narkosemittel Isofluran verabreichen dürfen. Ein vernünftiger Schritt, damit die betäubungslose Kastration, endlich ein Ende hat. Bisher dürfen nur Tierärzte dieses Narkosemittel Tieren verabreichen!

    Man darf sich schon Fragen, warum sich die Grünen hier Sträuben diese Möglichkeit das der Landwirt nach einer Ausbildung die Ferkel selbst Narkotisieren darf. Ein Rettungssanitäter darf auch alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, obwohl dieser keine ärztliche Ausbildung genossen hat. Dennoch rettet er Leben, bis der Notarzt eingetroffen ist. Bei Künast klingt der Dackel-Vergleich wie, als ob jeder mit dem Narkosemittel sofort Handtieren darf. Dieses ist jedoch nicht der Fall.

    Will Künast nun mehr Tierschutz oder soll doch alles beim alten Bleiben! Dieser Vorstoß von Frau Klöckner sorgt dafür, dass Ferkel nicht mehr angeblich bei der Kastration leiden müssen.

    Schaut man sich die polemischen Äußerungen von Frau Renate Künast in der letzten Vergangenheit einmal an, darf man sich schon Fragen auf welcher Seite des Tierschutzes sie steht. Will sie so schnell wie möglich schmerzen verhindern oder soll es wie beim Kükenschreddern noch weiter gehen, bis man eine wissenschaftliche Methode entwickelt hat, die ein Landwirt ohne Tierarzt durchführen kann?

    Von der Oppositionsseite lässt es sich schnell meckern. An glanzvolle Taten als Landwirtschaftsministerin, die Frau Künast einmal war, kann sich keiner erinnern. Was hat sie überhaupt während ihrer Amtszeit geleistet?

  • Renate Künast sagt, Agrarkriminalität ist Alltagskriminalität

    Die ehemalige grüne Landwirtschaftsministerin Renate Künast, in der Schröder Regierung sagt in einem Video das die Agrarkriminalität, Alltagskriminalität sei!

    Mit dieser Aussage behauptet Frau Renate Künast als Spitzenkandidat der Partei Bündnis 90 / Die Grünen, das jeder Landwirt ein Krimineller sei. Gleichzeitig stellt sich Frau Künast auf die Seite radikaler Tierrechtler, die dank gemeinnütziger Steuerförderung mit staatlichen Geldern, letztendlich Straftaten wie Einbrüche begehen.

    Erst kürzlich lobte der notorische Straftäter Friedrich Mülln von Soko Tierschutz 5.000 € für die Diffamierung, von unschuldigen Landwirten aus.

    Einzelfälle, die aufgrund Versagens staatlicher Kontrollbehörden, mitzuverschulden sind, dürfen nicht alle Landwirte belasten. Es gibt unzählige Landwirte die ihre Tiere nach allen gesetzlichen Vorschriften halten und die Tiere pflegen und lieben. Das dann Frau Renate Künast von Alltagskriminalität in der Landwirtschaft spricht, ist wohl ehern wieder einmal eine polemische dumme Aussage von Ihr.

    https://www.facebook.com/renate.kuenast/videos/vb.90022819050/940280146321849/?type=2&theater

    Renate Künast war in den 80’er Jahren, für eine Straffreiheit sexueller Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen (Pädophile)

    So warf sie in einer Debatte am 29. Mai 1986 als ein CDU-Abgeordneter in seiner Rede den Grünen pädophilen freundliche Beschlüsse vorwarf, folgende Weiterführung ein!

    „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“  (Renate Künast)

    welt.de

    Aber auch in Ihrer Amtszeit als Landwirtschaftsministerin glänzte sie nicht gerade mit Taten, die dem Tierschutz zu gut kamen. Nicht nur das sie in Ihrer Legislatur das Hofsterben in der Landwirtschaft nicht aufhalten konnte, so verschlimmerte es sich sogar.

    (38) Im Jahr 2001 gab es in Deutschland rd. 410 000 landwirtschaftliche Betriebe ab 2 ha LF. Davon befanden sich 28 400 Betriebe in den neuen Ländern und 381 600 im früheren Bundesgebiet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit trotz der Gründung zusätzlicher Betriebe in den neuen Ländern (+ 2,8 %) die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe ab 2 ha LF insgesamt um 2,6 % verringert

    Agrarbericht 2002

    Im Jahr 2005 gab es in Deutschland rd. 366 600 landwirtschaftliche Betriebe ab 2 ha LF. Die Zahl der Betriebe ging seit 2003 um 2,8 Prozent jährlich zurück. Im früheren Bundesgebiet lag die Abnahmerate bei 3,0 Prozent und damit in der Höhe des langjährigen Mittelwerts.

    Agrarbericht 2006

    Es starben also mehr kleinere landwirtschaftliche Höfe in ihrer Amtszeit aus, als im ganzen langfristigen Durchschnitt. Genau dort beginnt die Umsetzung der Massentierhaltung.

    Das freie Gewähren von Großeinkäufern wie von Aldi und Co, die den Bauern die Einkaufspreise diktierten, ohne Rücksicht auf die Herstellungskosten zu nehmen. Dem Landwirt bleibt letztendlich nichts anderes übrig, als entweder seinen Betrieb auf Massentierhaltung umzustellen, oder anderweitig die Kosten zu senken.

    Regierung scheint froh zu sein, das Aldi und Co für billige Lebensmittel sorgen

    Anders lässt es sich nicht erklären, dass die Regierung seit Jahren nicht auf die Monopolstellung von Aldi und Co einwirkt und diese zwingt die Herstellungskosten in ihre Preisstruktur einzukalkulieren. Letztendlich machen insbesondere die Grünen den Verbraucher für diese Preispolitik haftbar. Was so nicht ganz stimmt. Hohe Lebensmittelpreise würden das finanzielle Gefüge im deutschen Sozialstaat ins Wanken bringen. Sozialsätze wie Harz IV müssten massiv aufgestockt werden, was wiederum den Haushalt belasten würde.

    Niedrige Lebensmittelpreise sorgen für ein ruhiges Volk. Und dieses ist letztendlich das Ziel einer Regierung. Dass der Staat selbst für die Misere verantwortlich ist, beweist auch ein Blick auf den deutschen Lieblingsbesitz, das Auto!

    Der Staat verdient dank prozentualer Besteuerung natürlich an den hohen Preisen mit. Seit Jahren wird insbesondere zur Ferienzeit mit dem Finger auf die Mineralölkonzerne gezeigt und jedes Mal hört man aus der Politik, man werde da was unternehmen. Komisch ist es schon, wenn zum Ferienbeginn die Benzinpreise Jahr um Jahr zu klettern beginnen.

    Ich lebe in Indonesien und hier kostet 1 Liter Super bei BP und Shell derzeit 10.250 Rp, was ca. 0,66 € entspricht. Und da ist der Gewinn der Mineralölkonzerne bereits enthalten. Den Rest steckt sich also der deutsche Staat in Form von Steuern ein. Steigt der Benzinpreis zum Ferienbeginn, steigen demnach auch die Steuereinnahmen. Und Vater Staat ist Geldgeil. Zwar wird immer wieder mit dem Finger auf die Unternehmen gezeigt, jedoch ist insbesondere der amtierende Finanzminister hocherfreut über jeden Cent, Preiserhöhung zur Ferienzeit.

    Grüne haben die Realität verloren

    Anstatt sich einmal in einen Dialog mit den Bauern zu begeben, liebäugelt man lieber mit der radikalen Tierrechtsszene, die selbst vor Straftaten auf Landwirte nicht zurückschreckt. Gleichzeitig offenbart man bei den Grünen die gänzliche Unwissenheit zu bestimmten Themen.

    So schrieb ich unter anderem an die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen und stellte Fragen, nachdem ein Landesverband eine Demonstration vor einem Zirkus angekündigt hatte. So schrieb ich Folgendes …

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf der Facebook „AK Tierschutz Bündnis 90/Die Grünen Kreis Neuwied“ fand ich einen Aufruf zu einer Demo in Koblenz gegen den Circus Krone.

    Insbesondere da immer wieder von seitens der Partei Bündnis 90/Die Grünen an Demonstrationen gegen Zirkusse teilgenommen, oder wie in diesem Fall dazu sogar aufgerufen wird, stellen sich mir persönlich mehrere Fragen.

    Kurz zu meiner Person. Mein Name ist Silvio Harnos und ich bin im Dezember 2008 nach Indonesien ausgewandert. Seit 2013 beschäftige ich mich intensiv mit der Radikalisierung des Tierschutzes, in Form der Tierrechtsbewegung! Dazu betreibe ich die Webseite gerati.de. GERATI steht für „Gegen radikalen Tierschutz“!

    In meinen persönlichen Recherchen musste ich immer wieder feststellen, dass Demonstranten und Gegner der Wildtierhaltung, sich die Tierhaltung in den betroffenen Zirkus, vor dem man demonstriert, nicht anschaut. In der Regel wird immer wieder auf Videomaterial von Peta verwiesen. Natürlich beschäftige ich mich auch intensiv mit Peta
    und musste feststellen, dass jenes Material von dem die Demonstranten auf Peta verweisen, entweder aus dem Ausland stammt, oder aus dem letzten Jahrhundert.

    Weiterhin führt Peta eine sogenannte öffentliche Prangerliste, wo man unteranderem folgende Auflistungen finden kann!

    Juni 2015
    Das Straßen- und Grünflächenamt übersendet dem Zirkus eine Untersagungsverfügung und setzt eine Frist zur Entfernung von Werbematerial im öffentlichen Raum, das nach dem Gastspiel im Oktober 2014 nicht vom Zirkus entfernt wurde. Zudem wird der Vorgang an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens weitergeleitet.

    Mai 2014
    Ein Mitarbeiter des Circus Krone wurde im Mai 2014 zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte verschiedene Gastspielstationen in Neuburg und Würzburg für Einbrüche in insgesamt 14 Schrebergärten genutzt, wo er Elektrogeräte und Werkzeug im Wert von fast 3.000 Euro entwendete. Die Diebestouren, die zudem einen Sachschaden von 2.500 Euro verursachten, ereigneten sich im September 2012.


    April 2014
    Am Münchner Flughafen hat die Bundespolizei eine Gruppe von zwölf chinesischen Staatsangehörigen ohne gültige Reisedokumente aufgegriffen, die in Deutschland für den Circus Krone arbeiteten. Die Reisenden wiesen sich zwar mit gültigen chinesischen Reisepässen aus, die Gültigkeit ihrer deutschen Visa hatten sie allerdings um 43 Tage überzogen. Daher müssen sich die Zirkusartisten jetzt wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts verantworten.

    Abzurufen unter https://www.peta.de/kronechronik

    Was haben diese von Peta in ihrer öffentlichen Prangerliste aufgelisteten Punkte, mit Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu tun?

    Das Peta sogar vor falschen Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Circus Krone nicht zurückschreckt, beweist ein Artikel in der SHZ. Dort heißt es, als man Belege für die von Peta vorgebrachten Anschuldigungen forderte …

    Der OHA bat Peta, entsprechende Belege zu schicken. Peter Höffken
    kam dieser Bitte nach. Und die Lektüre ergab: Einen Beleg über ein „Zwangsgeld“ nach einer Kontrolle des Winterquartiers 2012 wurde dem OHA nicht vorgelegt. In einem Brief der Staatsanwaltschaft ist die Rede davon, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. „Einen Tatnachweis für Verstöße gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes haben die durchgeführten Ermittlungen nicht ergeben.“

    Für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach einem Gastspiel in Gießen erhielt der OHA keinen Beleg. Und 2010 schrieb ein Münchner Staatsanwalt, „… dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen …“. Im selben Bescheid wird aber ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Tierquälerei eingestellt, „…weil kein zur Anklageerhebung hinreichender Verdacht besteht.“

    Ich selbst wendete mich mit einer Presseanfrage an Lüneburger Veterinäramt, als die Partei Die Linken ein Wildtierverbot forderten und folgende Behauptung aufstellten!

    Tierschutzrechtliche Verstöße bei jeder zweiten Zirkuskontrolle
    Bei nahezu jeder zweiten Kontrolle von Zirkusbetrieben durch das Veterinäramt im Landkreis Lüneburg werdentierschutzrechtliche Verstöße festgestellt. Dies ist das Ergebnis einer Anfrage, welche die Linke Kreistagsfraktion gestellt hat. „Wir wollten wissen, wie viele Kontrollen im Zeitraum der letzten 5 Jahre stattfanden. Der Landkreis ist dabei bemüht, jeden Zirkusbetrieb mindestens einmal pro Gastspiel zu kontrollieren. Insgesamt fanden von 2012 bis Juni 2017 laut Angaben des Kreises in 14 verschiedenen Zirkussen insgesamt 49 Tierschutzkontrollen statt. Davon wurden in 23 Fällen Verstöße festgestellt, das ist fast bei jeder zweiten Kontrolle. Dieses Ergebnis ist erschreckend. Es zeigt, dass Tiere im Zirkus leiden und gerade Wildtiere dort nicht hingehören“, so der linke Kreistagsabgeordnete und Umweltaktivist Christoph Podstawa.
    „Für die Stadt Lüneburg versuchen wir gemeinsam mit anderen Fraktionen im Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr ein rechtsicheres Wildtierverbot zu erarbeiten“ erklärt David Amri von der Linken Stadtratsfraktion. „Leider ist Tierschutz allein juristisch gesehen kein ausreichender Grund für eine Kommune, ein Wildtierverbot für Zirkusse zu erlassen. Das haben verschiedene Urteile gezeigt. Die aktuellen Zahlen aus dem Landkreis zeigen aber, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Gerade kündigt auch schon wieder der nächste Zirkusbetrieb sein Gastspiel für Lüneburg mit zahlreichen wildlebenden Tierarten an. Dem wollen wir ein Ende setzen und hoffen auf konstruktive Mitarbeit der Verwaltung und der anderen Fraktionen, um ein rechtssicheres Verbot zu formulieren. Es gibt zahlreiche Zirkusse mit tollen akrobatischen und artistischen Vorführen, die ganz ohne Tiere auskommen, sodass niemand auf Zirkusshows verzichten muss“, so Amri weiter.
    Ein Termin für die nächste Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr, in dem der Antrag der Linken weiterbearbeitet wird, steht noch nicht fest.

    https://www.dielinke-lueneburg.de/index.phpid=57860&no_cache=1&tx_news_pi1[news]=18735&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1

    Daraufhin schrieb ich das zuständige Veterinäramt wie folgt an …

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mein Name ist Silvio Harnos und ich recherchiere derzeit im Bereich Zirkuskontrollen durch Veterinärämter in Deutschland.
    Die Linke – Kreisverband Lüneburg, schrieb in einer Pressemitteilung vom 04.07.2017 das im Zuständigkeitsbereich ihres Veterinäramtes in den Jahren 2012 bis Juni 2017, 49 Tierschutzkontrollen bei Zirkussen durchgeführt worden sind. In 23 Fällen wurden angeblich Mängel festgestellt.
    Pressmitteilung Die Linke–Kreisverband Lüneburg: https://www.dielinke-lueneburg.de/index.php?id=57860&no_cache=1&tx_news_pi1[news]=187035&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail
    Nun meine Fragen:
    Leider lässt sich aus der Pressmitteilung der Linken nicht herausschließen, um welche Grad sich die Verstöße handelten und ob und in welcher Form und Weise das Veterinäramt Forderungen an die an die kontrollierten Zirkusse stellte.
    1. Gab es schwerwiegende Verstöße in diesem Zeitraum, die mit einem Auftrittsverbot von Tieren verbunden waren.
    2. Gab es Zirkusse, die in diesem Zeitraum ohne Verstöße kontrolliert wurden, wenn ja welche?
    3. Wurde die Mangelbeseitigung überprüft?
    Ich würde mich über eine kurzfristige Antwort auf meine drei Fragen freuen.

    Erstaunlicherweise bekam ich vom zuständigen Veterinäramt ganz andere Zahlen präsentiert, als wie Die Linken in ihrer Forderung präsentierten. In der Antwort heißt es …

    Sehr geehrter Herr Harnos,
    Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt, obwohl für mich nicht erkennbar ist, welches Pressemedium Sie vertreten.
    zu 1: nein
    In dem Zeitraum mussten lediglich 3 Bußgeldverfahren eingeleitet werden, weil der Zirkusbetrieb sich entgegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes nicht vor seinem Gastspiel im Veterinäramt angemeldet hatte.
    zu 2: ja
    Aus Datenschutzgründen kann ich Ihnen die Namen nicht nennen.
    zu 3:
    Mängel werden ins Bestandsbuch eingetragen und spätestens vom nächsten kontrollierenden Veterinäramt überprüft.
    Die Linke-Kreistagsfraktion bezieht sich auf eine öffentliche Anfrage im letzten Kreistag am 19.06.2017, die Sie hier finden:
    https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Politik-und-Verwaltung/Kreistag/Sitzungskalender.aspx
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Also wie man sieht, wurde kein einziges Bußgeldverfahren wegen Tierquälerei erlassen, sondern da Meldepflichten nicht eingehalten wurden.

    Dennoch behauptet auch ihre Partei, dass insbesondere der Circus Krone, Tiere quält.

    Hier frage ich mich wiederum welche Politiker der Bündnis 90/Die Grünen, sich die Tierhaltung im Circus Krone selbst angeschaut haben, oder beruft man sich auch auf Aussagen von Peta und anderen Tierrechtsorganisationen?

    Sollte man sich nicht erst ein eigenes Bild machen bevor man, als Partei das Grundgesetz aushebeln möchte?

    Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit man sich bei ihrer Partei sicher ist, dass die im Plakat gewählten Bilder aus dem Circus Krone stammen? Oder ist man auch bei der Partei Bündnis 90/Die Grünen bereits da angelangt, dass man einfach Bildmaterial völlig aus dem Zusammenhang gerissen präsentiert nur, um ein Unternehmen wirtschaftlich zu schädigen?

    12062019 gr%C3%BCnen
    AK Tierschutz Bündnis 90/Die Grünen Kreis Neuwied‎Demo 15.06.2019 Koblenz „Kein Applaus für Tierquälerei“

    Um zum Abschluss zu kommen, möchte ich ihre Partei auf kommunal und Bundesebene bitten mir als wahlberechtigter Bürger, einmal folgende Fragen zu beantworten.

    Hat jemals ein führendes Parteimitglied sich die Tierhaltung beim Circus Krone vor der Ankündigung der Demonstration sich angeschaut und wenn ja was hat dieser festgestellt.

    Hat ihre Partei andere Erkenntnisse, als Veterinärämter die Zirkusse regelmäßig an jedem Standort kontrollieren?

    Bezweifeln sie die Arbeit der Veterinärämter bei ihren Kontrollen?

    Wo stammen die Fotos auf dem von den Grünen veröffentlichten Demo-Plakat her. Sollte man nicht wenigstens ein Urheberrecht kennzeichnen?

    Wie steht das Bündnis 90/Die Grünen zum Artikel 12 des deutschen Grundgesetzes und wie will ihre Partei eine Enteignung von Tierlehrern finanzieren und welche Entschädigung schwebt ihrer Partei da vor?

    Wie steht ihre Partei zu den Vorfällen in Kiel, wo eine Staatsanwältin gegen das Gesetz handelte und Tiere von verschiedenen Tierhaltern wiederrechtlich, wie sich bereits durch Urteile belegen lässt, beschlagnahmt und dieses Zwangsveräußert. Wie möchte ihre Partei, Bürger vor einer solchen Justiz schützen

    Über die kurzfristige Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen und verbleibe,

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Offener Brief an die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen

    Als Antwort erhielt ich dann folgende Aussage …

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    Haben Sie herzlichen Dank für ihre Zuschrift an uns Grüne im Bundestag.

    Auch wir als grüne Bundestagsfraktion lehnen Wildtiere in Zirkussen entschieden ab.

    Kein Tiger springt freiwillig durch einen brennenden Reifen, kein Bär fährt von sich aus Motorrad. Für die betroffenen Tiere ist das Zirkusleben alles andere als ein Vergnügen. Manege und Käfig sind kein artgerechter Lebensraum für Wildtiere. Außerdem werden immer wieder grausame Dressurmethoden und inakzeptable Haltungsbedingungen aufgedeckt. Wildtiere stellen hohe Anforderungen an ihre Unterbringung und Beschäftigung, an den Bewegungsraum und den Transport. Fahrende Unternehmen können das in der Regel nicht gewährleisten.

    Wir fordern, die Haltungsvorschriften für Zirkusse, Zoos und Tierschauen am wissenschaftlichen Erkenntnisstand von Biologie, Tiermedizin und Ethik auszurichten und eine Positivliste für die Tiere aufzustellen, die im Zirkus artgerecht gehalten werden können.

    In unserem Antrag „Tierschutz ernst nehmen – Tierleid verhindern“ haben wir unter anderem gefordert:

    „-die Tierhaltung im Zirkus zu verbessern. Zirkusunternehmen sollen nur noch die Tiere halten dürfen, die dort art- und bedürfnisangemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden können. Diese müssen per Positivliste benannt werden. Wildtiere wie Elefanten, Giraffen oder Nilpferde haben im Zirkus nichts zu suchen“

    Den ganzen Antrag können Sie hier lesen:

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/026/1802616.pdf

    Mit freundlichen Grüßen

    Info-Service der Bundestagsfraktion

    Bündnis 90/Die Grünen

    im Deutschen Bundestag

    E-Mail Antwort der Grünen auf meinen offenen Brief

    Die Frage in welchen deutschen Zirkus ein Tiger durch einen brennenden Reifen spring und in welchen deutschen Zirkus ein Bär auf einem Motorrad fährt, unterließ ich. Es war klar, dass die Grünen keine Ahnung haben, wie es in einem deutschen Zirkus aussieht.

    Dass man sich dann als Politiker, auf Aussagen von radikalen Tierrechtlern verlässt und deren Demonstrationen öffentlich mit trägt, zeigt das politische Verantwortungsbewusstsein der Grünen. Wichtig scheint bei Frau Renate Künast und den Grünen nur wichtig, polemisch auf sich aufmerksam zu machen. Zu diesem Ergebnis kam auch der FDP Bundestagsabgeordnete Gero Hocker in einem Facebook Beitrag. Er schreibt zu dem verlinkten Beitrag von Renate Künast folgendes …

    Gero Hocker — verärgert.

    20. Juli um 13:00 · 

    Populismus in seiner reinsten Form: ausgerechnet die ehemalige Landwirtschaftsministerin Renate Künast, (2001-2005) die eine volle Legislaturperiode Mitglied der Exekutive gewesen ist, behauptet, dass “Agrarkriminalität Alltagskriminalität” sei. Damit unterstellt sie den hunderttausenden landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland, die sich tagtäglich an sämtliche umfängliche Auflagen in der Nutztierhaltung halten, dass die fürchterlichen Zustände in Betrieben wie dem im Allgäu nicht die Ausnahme, sondern die Regel seien. Irgend einen Beleg hierfür liefert sie nicht.

    Frau Künasts Aussage hat in etwa die Qualität von Zitaten wie „Vergewaltigungen sind bei Asylbewerbern Alltag“, „Korruption in der Politik ist Alltag“ oder „Pädophilie ist bei Grünen Alltag“ – keine dieser Aussagen ist korrekt oder durch irgend etwas belegbar, aber Populisten neigen zur Verallgemeinerung und werfen mit Schmutz, in der Hoffnung, dass etwas davon an denen hängen bleibt, die sie treffen wollen. Frau Künast will die Landwirtschaft treffen und in uninformierten Kreisen gelingt ihr dies auch.

    Die Zustände in dem und Bilder aus dem Stall sind fürchterlich. Kein Tier sollte unter diesen Bedingungen gehalten werden. Versagt haben staatliche Kontrollbehörden und es muss geprüft werden, wie dies passieren konnte. Wenn Behörden hierfür mit mehr Mitteln ausgestattet werden und Kontrollen effizienter durchgeführt werden müssen – ein Antrag, der hierfür insgesamt 140 Millionen Euro vorsieht, ist von mir in den Bundestag eingebracht worden. Trittbrettfahrer wie die ehemalige Ministerin Künast allerdings, die aus diesen Einzelfällen politisches Kapital schlagen wollen, und es weder während ihrer Amtszeit geschafft haben, solche Einzelfälle vollständig zu verhindern, noch heute erklären können, wie dies geschehen sollte, täten gut daran, dem Versuch der Verallgemeinerung und der Generalisierung zu widerstehen – denn genau dies sind die Instrumente finstersten Populismus!

    Facebook Gero Hocker https://www.facebook.com/hockergero/posts/1868313036601522