Wieder einmal kann nachgewiesen werden, das PeTA falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt, und diese sogar öffentlich verbreitet und somit unschuldige von PeTA ausgesuchte Opfer, verleumdet!
Es geht um die Strafanzeige gegen einen Köckelwicker Landwirt. PeTA ist wie immer ohne Beweise zu besitzen, oder gar selbst vor Ort gewesen zu sein mit einer Strafanzeige gegen diesen Landwirt vorgeprescht. Dieses ist ein übliches Verfahren von PeTA und dient nur dazu um Aufmerksamkeit zu erlangen, da PeTA selbst im aktiven Tierschutz nicht aktiv ist!
GERATI hatte über diese stupide PeTA-Strafanzeige ausführlich berichtet.
Nun musste der Hobbyjurist und Leiter der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck einräumen, dass die von PeTA gestellte Strafanzeige falsch gewesen sei.
„Da waren wir vielleicht ein bisschen zu schnell“
Zitierte die Münster-Landzeitung diesen Hobbyjuristen! Mit diesem Artikel kündigte PeTA an, die Strafanzeige gegen den KöckelwickerLandwirt zurückzuziehen. Gleichzeitig verschwand auf der Webseite von PeTA die Pressemitteilung über die Ankündigung der Strafanzeige. Da scheint sich Dr. Edmund Haferbeck wohl wieder einmal in die Hosen zu machen (Achtung! SATIRE!!!), denn ansonsten bleiben diese Pressemitteilungen als Prangerliste stehen, auch wenn die Unschuld des Betroffenen durch ein Ermittlungsverfahren festgestellt wurde.
Man darf wohl hier die Vermutung äußern, dass die Anwälte des Landwirtes hier PeTA einmal gehörig auf die Finger gehauen haben. Leider wird auch dieser Schmerz viel zu schnell verschwinden und die vermutlichen Geldbußen werden locker flockig von PeTA aus den Spendengeldern bedient.
Wer jetzt denkt das PeTA sich öffentlich entschuldigt wird wie immer schwer enttäuscht!
Offiziell findet man auf den von PeTA betriebenen Webseiten und in den sozialen Netzwerken, die von PeTA betrieben werden, keine Entschuldigung, oder Bedauern für das Leid, was man diesem unschuldigen Landwirt angetan hat, der Opfer eines perfiden Brandanschlag wurde. Verwunderlich ist auch das PeTA, jetzt nachdem Bekannt wurde, dass es um einen Brandanschlag sich handelt, keine Strafanzeige gegen den Brandstifter stellte.
Haben Tierrechtler den Hof in Band gesteckt?
Dieses scheint vermutlich PeTA nun einzuräumen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass PeTA keine Strafanzeige gegen den Brandstifter der für den Tod von Tieren zuständig ist, stellt. Aber PeTA stellt generell keine Anzeigen, auch wenn dabei Tiere getötet oder verletzt werden, wen der Verdacht besteht, dass es sich bei diesem feigen Anschlag um eine Aktion von Tierrechtfanatikern handeln könne. Siehe oben verlinkten Artikel.
So urteilt PeTA, also mit zweierlei Maß. Sterben Tiere auf einen Bauernhof, wird der Bauer verklagt, obwohl es keinen einzigen Anhaltspunkt für PeTA gibt, dass ein Fehlverhalten des Landwirts vorliegt. Schlimmer noch, PeTA urteilt aus Medienberichten oder irgendwelchen Meldungen von sogenannten Whistleblowern. Geprüft auf den Wahrheitsgehalt werden diese Meldungen von PeTA nicht. Uns so stürmt PeTA immer wieder ohne nachzudenken vor und wundert sich dann, dass ihnen Strafzahlungen ins Haus flattern. Diese werden dann als juristische Tierrechtsarbeit und Beratungskosten im Wirtschaftsjahresbericht verschleiert. Im Jahr 2017 waren es 75.088,01 €, wie PeTA selbst angibt! Das sind immerhin 1,14 % der gesamten Spendeneinnahmen von PeTA. Kaum zu glauben, was ein Tierheim mit 75.000 € alles für Tiere tun könne.
Würde sich PeTA aber einmal richtig über den Fall informieren, so hätte man längst der Erkenntnis erlangen müssen, dass in dieser Region ein Feuerteufel unterwegs ist, der es nicht nur auf landwirtschaftliche Betriebe abgesehen hat. Natürlich kann es auch sein, dass PeTA hier noch tiefere Erkenntnisse besitzt. Denn wie behauptet Dr. Edmund Haferbeck immer wieder. PeTA wird rundum fassend von allen Seiten informiert und erhält immer wieder auch anonyme Berichte.
Vielleicht kennt PeTA sogar den Täter, der für den Tod von 7 Rindern verantwortlich ist, und deckt diesen nur, weil er aus der Tierrechtsszene stammt! Wie stand es bei PeTA zum Thema Alf auf deren Webseite (nachzulesen unter Archive.org)!
Die Alf (Animal Lieberations Front) ist ein legitimes Mittel der Tierrechtsbewegung!
Unsere Artikel sollen so vielen Menschen wie möglich zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung streben wir nach bestmöglichem investigativem Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergrundinformationen stellen wir kostenlos zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade diese Informationen müssen für alle frei zugänglich sein. Werde jetzt Teil unserer Community und unterstütze uns! [wpedon id=19508] oder per Überweisung:
Kontoinhaber: Silvio Harnos
BIC: TRWIBEB1XXX
IBAN: BE29 9670 2674 3064