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Schluss mit den Berufsverbotsforderungen von Kommunen!

Aufgestachelt von Tierrechtsorganisationen wie PeTA und Co, versuchen immer wieder einige Kommunen das geltende deutsche Grundgesetz zu umgehen. Diese erteilen widerrechtlich ein Berufsverbot gegen Tierhalter.

27.04.2018 Schluss mit den Berufsverbotsforderungen von Kommunen! von Silvio Harnos

So gab erst in diesem Monat ein Gericht einer Klage eines Ponyreitbetreibers recht, der gegen ein kommunales Berufsverbot vor Gericht klagte! Die Stadt Krefeld wollte verhindern, dass auf der Kirmes Ponyreiten angeboten wird. Die Kommune hatte die Nichtzulassung damit begründet, dass die zulässigen Auswahlkriterien wie „bekannt und bewährt“ und „neu und attraktiv“ nicht durch das Ponyreiten erfüllt werden.

Wer nicht klagt, hat schon verloren!

[amazon_link asins=’B00NUML234′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’c3251a03-49ef-11e8-ae55-ed56ecd7236f‘]Der Ponyreitbetreiber klagte bei Gericht und Gewann. Dem Gericht war die Nichtzulassung insofern doppelt unverständlich, da die beklagte Kommune nicht erläutern konnte, inwieweit der Schausteller mit seiner Ponyreitbahn diesen Auswahlkriterien nicht erfülle. Weiterhin habe die Stadt dem Schausteller „Kaiser´s Zirkuswelt“ als „veterinärmedizinisch und tierschützerisch“ unbedenklich eingestuft.

Die im Gerichtsverfahren eingebrachten neuen Ablehnungsgründe, wie „Nachfrageorientierung“, „Vermeidung mittelbarer negativer Auswirkungen auf den Kirmesbetrieb“ und „Sicherheit der Besucher“ könnten den Ausschluss ebenfalls nicht begründen. Da diese Ablehnungsgründe während, beziehungsweise nach dem Auswahlverfahren ergänzt wurden, sind diese unzulässig. Abgesehen davon lieferte die Stadt Krefeld für diese neuen Kriterien auch keine Begründung, warum das Ponykarussell diese nicht erfüllen sollte.

Ein Polizeibericht, der bei Gericht zugezogen wurde, der auf Grundlage zweier Demonstrationen (von Tierrechtlern gegen den Reitbahnbetrieb und von Schaustellern in einer Solidaritätsaktion), belegt das bei beiden Aktionen das Ponykarussell auch während des Einsatzes gut besucht war. Auch die anderen beiden Punkte (negativer Einfluss auf die Kirmes und Gefahr von Besuchern der Kirmes) wies das Gericht als unbegründet zurück.

Gegen den Beschluss Aktenzeichen 3 L 1047/18 ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Hier erkennt man erstens, dass die Rechtslage eindeutig beim Tierhalter und nicht bei den von PeTA und Co aufgestachelten Kommunen liegt! Es ist erschreckend, das man als Unternehmer sein Recht auf freie Berufsausübung rechtlich gegen Kommunen erstreiten muss, nur weil die von Tierrechtlern manipuliert werden.

Radikale Tierrechtler und Unterstützer treffen bei Demonstrationen aufeinander!

Schluss mit den Berufsverbotsforderungen von Kommunen!

Ob die Stadt Krefeld, die Gefährdung auf der Kirmes, durch die Zulassung zwei gleichzeitig stattfindenden Demonstrationen, aufzeigen möchte, bleibt fraglich. Jedenfalls erteilte das Ordnungsamt  und die Polizei bisher die Erlaubnis, dass beide Gruppen sich an derselben Stelle versammeln dürfen. Nun man darf hoffen, dass die Unterstützung für die Ponyreitbahn so groß ist, dass der lächerliche Haufen radikaler Tierrechtler von der Masse sichtlich erschlagen wirkt!

Die Demos sollen am 29. April, sowie dem 5. und den 6. Mai direkt vor dem Schaustellergeschäft stattfinden. Ich hoffe, dass auch wie im letzten Jahr GERATI Plakate zu sehen sind.

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