Krishna Singh nimmt für PeTA Stellung zum Naruto Urteil

Der bei PeTA arbeitende Justiziar Krishna Singh und direkter Unterstellter von Dr. Edmund Haferbeck, hat gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) in einem Interview Stellung zu dem Naruto Urteil für PeTA bezogen.

25.04.2018 Krishna Singh nimmt für PeTA Stellung zum Naruto Urteil von Silvio Harnos

Das Urteil zu dem von PeTA angestrebten Gerichtsverfahren, die das Urheberrecht für einen Affen einklagen wollten, schlug ein wie eine Bombe ein. Naruto, wie der Affe getauft wurde, sollte nach PeTA Meinung das Urheberrecht für die von ihm selbst geschossenen Fotos erhalten. Die Verwaltung dieses Urheberrechts sollte NATÜRLICH PeTA übertragen werden.

Wer diesen Prozess von Anfang an verfolgt hatte, muss eigentlich nur zu dem einen Endschluss kommen, dass PeTA seine Kompetenz gänzlich verloren hatte.

PeTA klagte immer weiter, obwohl bereits in der ersten Instanz des von PeTA angestrebten Verfahrens die Rechtslage eindeutig klar war. Dennoch kündigte der Diplomlose Peter Höffken in einem Interview an, das PeTA weiter ohne Rücksicht auf Verluste klagen wird.

Peta will weiter kämpfen

In einem Gespräch in der Freitagsausgabe der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kündigte Peta-Sprecher Peter Höffken an, man wolle weiterhin für die Rechte von Naruto kämpfen. Auch wenn das Gericht in San Francisco gegen das Anliegen von Peta USA entschieden habe, sehe die Tierschutzorganisation den Fall als weiteren Meilenstein für ihr  Bestreben an, dass Tieren bestimmte Grundrechte eingeräumt werden. Sie seien nicht „Etwas“, sondern ein „Jemand“, betonte Höffken.

focus.de/panorama/welt/tierische-peta-klage-us-gericht-spricht-affen-urheberrecht-an-selfie-ab_id_5195651.html

Seitdem PeTA das Verfahren angestrebt hatte, wurde die Affenfamilie von Naruto von PeTA weder finanziell noch anderweitig unterstützt. Gleichzeitig forderte PeTA die Überschreibung der Verwaltung des Urheberrechtes für Naruto, in ihrer Klage ein. Man kann sich vorstellen, wie viel der Einnahmen dann tatsächlich von PeTA in den indonesischen Urwald weitergeleitet worden wären.

Wenn es brenzlich wird, zieht PeTA den Schwanz ein!

Nachdem die Biologin Dr. Antje Engelhardt, sich als direkter Vertreter von Naruto zurückgezogen hatte, zeigte PeTA sein wahres Gesicht und lies Frau Engelhardt verhaften. In den USA kann auch naher Freund, eine Klage erheben. Mit dem Ausstieg von Frau Engelhardt verlor PeTA also die Klagebefugnis für Naruto.

Mit dem Verlust der Klagebefugnis, versuchte sich nun PeTA gänzlich aus der selbst eingebrockten Misere hinaus zuwinden. Man schloss mit dem Fotografen David Slater einen Vergleich und versuchte diesen als Erfolg für PeTA zu verkaufen. In diesem Vergleich wurde festgelegt, dass Herr David Slater sich verpflichtet 25% der zukünftigen Einnahmen aus den Selfi Fotos von Naruto, nach Indonesien zuspendet.

Zu diesem Zeitpunkt war Slater, durch die Klagewut von PeTA bereits in die Insolvenz getrieben worden.

Dem Fotografen David Slater gehörte, das Urheberrecht zu den Naruto-Bildern nicht mehr. Er hatte den selbst angestrebten Urheberrechtsstreit gegen Wikipedia verloren. Weiterhin war er insolvent. Die Einnahmen wären also allesamt den Gläubigern (Anwaltskosten) zugutegekommen.

Demnach hätte Slater keinen einzigen Cent spenden können.

Richter deckte Mogelpackung von PeTA auf!

Der zuständige Richter lehnte den geschlossenen Vergleich zwischen PeTA und David Slater ab. Dieser Vergleich ist also nichtig! Der Richter argumentierte, dass bei diesem Vergleich Naruto überhaupt nicht anwesend bzw. berücksichtigt wurde. So musste kommen, was kommen musste. PeTA verlor das Verfahren. Weiterhin verurteilte der Richter PeTA dazu, dass diese die Anwaltskosten von Slater übernehmen müssen. Eine für amerikanische Verhältnisse unübliche Entscheidung. Üblicherweise trägt bei Gerichtsverfahren in den USA, jeder seine eigenen Anwaltskosten.

Selbstverständlich werden diese von PeTA aus den Spendengeldern, die für den Tierschutz geleistet wurden, bezahlt!

Nun meldete sich Krishna Singh im Namen von PeTA in einem Interview zu Wort.

Krishna Singh nimmt für PeTA Stellung zum Naruto Urteil
Krishna Singh nimmt für PeTA Stellung zum Naruto Urteil

Krishna Singh ist Justiziar bei PeTA und untersteht somit direkt Herrn Dr. Edmund Haferbeck in der Rechtsabteilung von PeTA. Krishna Singh äußerte sich gegenüber der NOZ wie folgt.

Diskriminierung

Im Gespräch mit unserer Redaktion kritisierte der Justiziar des deutschen Ablegers von Peta Krishna Singh das Urteil. Es verdeutliche, was Peta USA in dem Verfahren von Beginn an dargelegt habe: „Dass Naruto wegen der Tatsache, dass er nicht Mensch, sondern ein nicht menschliches Tier ist, diskriminiert wird.“ Er warf den Richtern vor, außer Acht gelassen zu haben, dass der Makake Naruto die Fotos unstreitig selbst gemacht habe.

„Peta wird sich weiter dafür einsetzen, dass die letzten Barrieren fallen und Grundrechte für Tiere gesetzlich anerkannt werden, inklusive ihrer Urheberrechte“, betonte Singh. Die Einigung zwischen Peta USA und dem Fotografen Slater, mit dessen Kamera der Affe die Selfies gemacht hatte, bleibe von dem Urteil unberührt. 25 Prozent der Bruttoeinnahmen durch die Fotos, die Naruto gemacht habe, würden genutzt, um den Affen und seine Gemeinschaft zu unterstützen. Erstmalig erhalte damit ein Tier einen direkten finanziellen Vorteil durch etwas, das er oder sie geschaffen habe, so Singh.

noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/1197861/us-bundesgericht-affe-naruto-hat-kein-recht-an-seinem-selfie

Dumme Ideologie gepaart mit fehlendem Fachwissen!

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Aber Herr Krishna Singh glänzte noch mit weiterem rechtlichen Fachwissen.

So wirft er dem Richter vor, den Sachverhalt außer Acht gelassen zu haben, das Naruto die Fotos selbst gemacht hat. Damit gibt er den PeTA Anwälten in den USA eine sehr schlechte Expertise, wenn die dazu nicht in der Lage waren, dieses dem Richter vorzutragen.

Wenn man sich dann mal die ganze rechtliche Lage aus Sicht eines Tierrechtlers anschaut, könnte eigentlich David Slater, PeTA als Vertreter von Naruto auf Diebstahl oder versuchten Diebstahl und widerrechtliche Nutzung von fremdem Eigentum verklagen. Man merkt schon, die Rechtsabteilung der menschlichen Tiere, die sich um PeTA und Co versammeln, haben es nicht leicht, geltende Gesetze auf ihre Bedürfnisse umzusetzen.

Natürlich muss auch die Leier, aller Peter Höffken weiter gehen!

PeTA wird natürlich weiter für das Urheberrecht von Tieren einsetzen. Dieses dürfte jedenfalls mit diesem Urteil schwer werden.

Was für mich persönlich auch eine fragwürdige Aussage ist –

Die Einigung zwischen Peta USA und dem Fotografen Slater, mit dessen Kamera der Affe die Selfies gemacht hatte, bleibe von dem Urteil unberührt. 25 Prozent der Bruttoeinnahmen durch die Fotos, die Naruto gemacht habe, würden genutzt, um den Affen und seine Gemeinschaft zu unterstützen. Erstmalig erhalte damit ein Tier einen direkten finanziellen Vorteil durch etwas, das er oder sie geschaffen habe, so Singh.

Der geschlossene Vergleich wurde von einem Richter für nichtig erklärt, wie kann dann ein Mann, der in einer Rechtsabteilung arbeitet und Jura studiert haben soll, die Behauptung aufstellen dieser Vergleich hat weiterhin bestand. Nun vielleicht habe ich bald die Möglichkeit diese Frage Herrn Krishna Singh einmal persönlich zu stellen.

Kein Cent von PeTA für Naruto!

nstatt, das PeTA hier einmal Farbe bekennt und selbst den Affen und deren Helfer finanziell unterstützt, kommt hier von PeTA wiedereinmal kein Cent! Dafür verprasst PeTA lieber Geld in fragwürdige Gerichtsverfahren, die nicht zu gewinnen sind. Wie viel Hilfe hätte man wohl mit diesem Geld leisten können. Gewinner in diesem Verfahren sind auf jeden Fall die Anwälte, denn diese bekommen jetzt zu 100% ihreRechnungen aus Spendengeldern, die für den Tierschutz bestimmt waren, bezahlt.

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