3 Tage Totenstille auf Facebook – Was ist passiert?
3 Tage Totenstille auf Facebook – Was ist passiert?

GERATI is back! Das sollen auch unsere persönlichen radikalen Tierrechtsfreunde wissen. Bisher hat GERATI wohl einige Randgruppen aus der radikalen Tierrechtsszene nicht die Aufmerksamkeit gewährt, die sie sich erhofften. Das wird sich nun ändern!

01.04.2017  Tage Totenstille auf Facebook – Was ist passiert?

Ein radikaler Tierrechtler aus dem Umfeld des “Aktionsbündnis – Tiere gehören nicht zum Circus” stellte gegenüber Facebook die Behauptung auf, er sei der Creator des Videos “Guten Morgen PeTA #8”. Dieses YouTube Video habe ich per Link auf Facebook gepostet. Diese Behauptung ist falsch und kann durch GERATI einfach nachgewiesen werden. Aufgrund dieser Meldung wurde ich auf Facebook für 3 Tage suspendiert.

Auf Einsprüche und Verweise reagiert Facebook überhaupt nicht.

Radikale Tierrechtler haben Angst vor GERATI

3 Tage Totenstille auf Facebook – Was ist passiert?
3 Tage Totenstille auf Facebook – Was ist passiert?

Nun anders als bei den letzten Meldungen aus dem Umfeld von PeTA Deutschland und des Dr. Edmund Haferbeck wurde in diesem Fall eine Kontaktmöglichkeit mit dem Urheberrechtsmelder übermittelt. Da ich eigentlich der Meinung bin, solche Probleme lassen sich am besten in einem persönlichen Telefongespräch klären, wartete ich bis es in Deutschland 9 Uhr an und rief in der Firma des radikalen Tierrechtlers an. (Er ist selbstständig) Nur ging er trotz mehrmaliger Anrufe nicht ans Telefon. Hier einmal die Antwort auf die von mir gesendete E-Mail.

Hallo Herr Hanos,

da ich kein Interesse habe mit Ihnen in telefonischen Kontakt zu treten, hier eine kurze Erklärung zur Anzeige der Urheberrechtserklärung.
Ich habe bei Facebook nicht angegeben, dass das Video von mir sei, sondern dass darin, ohne meine Genehmigung, 2 von mir angefertigte Illustrationen verwendet wurden.

Vielen Dank für den Hinweis, dass Youtube das Video noch nicht gelöscht hat. Dort werde ich es zeitnah noch melden.

MfG,

per Email zugestellt

Diese sehe ich anders, die Meldung von Facebook lautete:

Facebook ist nicht in der Lage, Streitfälle zwischen Dritten zu entscheiden. Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Inhalt nicht von Facebook hätte entfernt werden sollen, so können Sie sich direkt an die beschwerdeführende Partei wenden, um Ihr Problem zu lösen:

 

Mitteilungsnummer.: 1156101697834823

Kontaktinformationen

Rechteinhaber: O*** H***

E-Mail: o*@o***h***d***.de

Copyrighted Work: Artwork I created

Email Facebook

Man sieht bisher gibt es weder von Facebook noch von dem Urheberrechtsbeansprucher einen konkreten Hinweis in welcher Form und vor allem bei welcher Zeitmarke das Urheberrecht verletzt worden sein soll.

Habe ich das Urheberrecht verletzt?

Anzumerken wäre, dass ich im Hintergrund meines Videos das Video von Pietro Bento “Meinungsfreiheit 2.0” im Zeitraffer laufen lies. Dieses lies ich aber vorab durch ein Netzwerk auf YouTube prüfen, ob dieses Video mit der sogenannten “Fair Use Lizenz” an die sich YouTube hält, übereinstimmt. Die Prüfung ergab, es handele sich um eine Fair Use Nutzung.

Hier einmal die Bestimmungen von YouTube, zur Fair use Lizenz: https://www.youtube.com/yt/copyright/de/fair-use.html

Fair use ist mit dem Deutschen Zitatrecht §51 UrhG vergleichbar

Dort heist es…

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
https://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html

Auf Pietro Bento´s Video würde dieses alles zutreffen. Der Urheberrechtsanspruch sollte nach eigenen Aussagen des radikalen Tierrechtlers auch auf YouTube gemeldet werden. Hier wurden aber dem kleinen radikalen Tierrechtler, gleich die Schranken des Fair use aufgezeigt. Die erste Maßnahme, die YouTube bei fragwürdigen Inhalten tätigt, ist die Monetarisierung auf dem Video zu deaktivieren. In der Regel erhält man dann eine kleine Mitteilung über diese Deaktivierung. Demnach ist mein Video ein neues eigenständiges Werk, was zwei Karikaturen zur Erläuterung des Hasses gegenüber Zirkusmitarbeitern aufzeigt.

Interesse, oder Angst wurde beim Tierrechtler geweckt

Am Anfang teilte er mir noch mit das er kein Interesse hätte mit mir in Kontakt zutreten. Dann konnte er es gar nicht mehr erwarten und schickte mir Mail über Mail Unteranderem mit Links über das Urheberrecht. Rechtlich scheint dieser, genau so viel Rechtsverständnis zu besitzen, wie der Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck von PeTA. Ich machte ihm deutlich, dass es sich bei diesem Video um ein neues geschaffenes Werk handelt und die Karikaturen im Sinne des Zitatrechts genutzt und benötigt werden, um den Zuseher aufzuzeigen, wie ähnlich die Karikaturen der Judenverfolgung im 3. Reich mit den Karikaturen von radikalen Tierrechtlern von heute sind. Dieses ist Pietro Bento, der mir natürlich die Nutzungsrechte für sein Video einräumte, in eindrucksvoller Form gelungen.

So schreib unser kleiner radikaler Tierrechtler folgenden Satz per Email an mich:

Wenn Sie mich weiterhin belästigen und bedrohen

per E-Mail

Ich habe ihn weder bedroht noch belästigt. Von einer angedrohten Abmahnung nahm er wohl nach eigener Prüfung und Zweifeln Abstand. Anzumerken sei noch, dass die Karikaturen vom oben genannten Aktionsbündnis stammen und dieses auch gekennzeichnet wurde. Insgesamt war er so kommunikativ, dass er dann insgesamt 10 E-Mails an mich sendete. Und das, obwohl ich ihm folgenden Satz schrieb: “Und nun Schluss mit dem Gesülze….”

Ich hingegen schaltete den Rechtsweg ein

So wendete ich mich an das zuständige Amtsgericht und stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Leider dauert die Bearbeitung auch hier ein paar Tage, sodass er das Schreiben wohl erst Anfang nächster Woche vom Amtsgericht zugestellt bekommen wird.

Gleichzeitig wird unser kleiner radikaler Tierrechtler im Laufe der nächsten Tage noch einen Schadenersatzanspruch von mir erhalten. Denn wenn Facebook sperrt, sperrt sie alles. Und viele Kundenkontakte in Indonesien Laufen nun einmal über Facebook oder anderen sozialen Netzwerken ab.

Fazit wie sehe ich persönlich die Rechtslage

Ich bin kein Anwalt, informiere mich aber gern über Rechtsproblemthemen.

Ich sehe das Zitatrecht für dieses Video gegeben und werde dieses auch wenn notwendig von einem deutschen Gericht prüfen lassen. Weiterhin hat der radikale Tierrechtler noch ein gewaltiges Problem. Er müsste seinen angeblichen Urheberrechtsanspruch in Indonesien gelten machen. Ein deutsches Gericht würde wohl hier gesetzliche Zuständigkeitsprobleme sehen. Immerhin geht es nicht um eine Straftat, sondern um ein internationales Wettbewerbsrecht. Der Facebook Account und auch der YouTube Account laufen aufgrund meines Wohnsitzes, als indonesische Konten. Somit ist wohl auch indonesisches Recht anwendbar. Fair use bzw. das Zitatrecht wird hier in fair Dealing zusammengefasst und ist an den internationalen Fair use Standard angelehnt. Ich hingegen werde natürlich mein Recht als deutscher Staatsbürger bei einem deutschen Gericht einfordern.

Ich halte euch in jedem Fall auf dem laufenden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert