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Es ist gar nicht so lange her, dass PeTA lautstark das Ende der Pelztierfarmen in Deutschland verkündete.

Nun gab es ein Grundsatzurteil, was insbesondere für Tierrechtler ein derber Rückschlag sein dürfte, da dieses Urteil, insbesondere die Wirtschaftlichkeit höher als das Tierschutzgesetz bewertet.

Weiterhin äußerte sich das Gericht dahingehend, dass Einschränkungen in der Berufsausübung, nur durch das Parlament erfolgen können. Dieses ist bisher nicht geschehen.

Welche Auswirkungen kann dieses Urteil haben?

Vor kurzem gab ein Gericht in erster Instanz den Kommunen Recht, die Zirkussen mit Wildtieren auf Kommunalen Flächen verboten. Ein Verbot kommt einer Einschränkung in der Berufsausübung sehr nahe. Auch hier hat das Parlament noch keine Entscheidung getroffen.

Auf eine kleine Anfrage der Grünen, wurde sogar von einem Nichtverbot gesprochen.

Wie man weiß, sind verfahren sehr teuer. Ob ein Zirkus den weg zu weiteren Instanzen wagt ist fraglich.

Warten wir einfach mal die Entwicklung ab.

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