Grund für die hirnrissige Klage von PeTA, war ein Affe der sich 2011 eine Kamera schnappte und dabei sich selbst fotografierte. Ich hatte in meinem Indonesischen Blog Bayi.de darüber berichtet.
Das PeTA bei seiner Klagewut, zu Deutsch „nicht alle Tassen im Schrank hat“, zeigt auch immer wieder der Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck (Rechtsberater bei PeTA), mit Klagen in Deutschland, die allesamt abgewiesen werden.
Ist PeTA überhaupt Aktivlegimitiert?
PeTA reicht also im Namen des Affen, eine Klage bei einem Gericht ein. Nun stellen sich mir persönlich folgende Fragen.
Wie und in welcher Form hat der Affe, PeTA beauftragt sein angebliches Urheberecht zu vertreten?
Wer erhält bei Anspruch des Urheberrechtes des Affen, die Lizenzgebühren?
Kann man jetzt PeTA wegen Diebstahl verklagen, da ihr Mandant die Kamera ja vorher gestohlen hat.
Man sieht schon, dass PeTA sich hier auf sehr dünnen Eis fortbewegt und mit Sicherheit auch einbrechen wird.
Die Fakten des Falls
Die Kamera war Eigentum des Fotografen, der die Bilder veröffentlicht hat!
Der Affe hat die Kamera gestohlen und widerrechtlich benutzt
Es darf auch zu bezweifeln werden, dass der Affe mit dem Fotografen einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hatte
Weiterhin lebt der Affe in Indonesien, ob hier ein Affe einen Anspruch auf Urheberrecht erlangen kann, ist zu bezweifeln
Es zeigt sich hier wieder einmal, dass PeTA auf einer geistig umnachteten Schiene fährt und wohl eher in eine geschlossene Anstalt gehört, als in einen Gerichtssaal.
Denn solchen geistigen Dünnpfiff, kann kein Mensch mit klarem Verstand, von sich geben.
19.12.2015 Domain neu registriert
18.11.2015 Denic sperrt Domain animalliberationfront.de und und gibt den Domaininhaber eine Frist von 30 Tagen
25.09.2015 Deutsche Alf-Seite wieder erreichbar aber immer noch mit Fehlern
21.09.2015 Mitlerweile haben sich alle Angeschriebenen gemeldet
19.09.2015 Domain animalliberationfront.de nicht mehr erreichbar
17.09.2015 Email an Hoster
17.09.2015 Schreiben an Domainverwalter
16.09.2015 Mitteilung an DENIC (Verschleierung der Domaindaten)
15.09.2015 .com Webseite auch wieder erreichbar, war man wohl zu Arm seine Rechnungen zu bezahlen
14.09.2015 Schreiben an Landesanstalt für Medien NRW (LfM) am Ende des Artikels
Heute Morgen staunte ich nicht schlecht, als mir mein Linkchecker die Meldung brachte, dass die Webseiten von ALF nicht erreichbar seien.
Der erste Check ergab, dass „animalliberationfront.com“ überhaupt nicht erreichbar war, also die Domain verweist auf keinen Server. Die deutschsprachige Webseite „animalliberationfront.de“ hat in der letzten Nacht, den Server gewechselt.
Bei der DE-Domain ist der DNS noch nicht bis nach Indonesien geupdatet worden. Über einen holländischen Proxy kann ich diese Seite aber aufrufen.
Die DE-Domain wird jetzt bei Uberspace gehostet, wobei die Domain weiterhin von „domaindiscount24.net“ verwaltet wird.
Eigentümer der Domain „animalliberationfront.de“ ist der Verein Die Tierbefreier e.V., die auch die Domain „Tierbefreier.de“ betreiben.
Die Impressums Angaben und auch die Registrierungsdaten der Domain bei DENIC, sind rechtswidrig.
So ist bei DENIC überhaupt keine korrekte Adresse angegeben. Bbei den Domainen „animalliberationfront.de“ und „Tierbefreier.de“ wird zwar ein Postschließfach angegeben, jedoch ist es nach deutschen Recht notwendig eine korrekte vorladbare Adresse anzugeben, da an Postschließfächern keine Einschreibesendungen zugestellt werden können.
So wird Gerati.de einmal in den nächsten Stunden an den Verwalter, Hoster und an DENIC eine Email verfassen und auf die rechtsbedenklichen Angaben hinweisen.
Die Emails werde ich dann als Update, am Ende des Artikels einfügen.
Was ist los bei ALF?
Die com-Domain ist per DNS gar nicht abrufbar. Demnach fehlen rechtsgültige Verweise zu einem Server. Nun kann es sein, das der Server defekt ist, jedoch sollte dann immer noch die Domain aufgelöst werden können.
Einfach in einem CMD-DOS-Fenster einmal den Befehl Ping „Domainname“ eingeben, dann müsste die IP Adresse aufgelöst werden. Mit dem Befehl Tracert Tracert „Domainname“, kann man den Server herausbekommen wo die Domain gehostet wird.
Auflösung der Deutschen ALF Webseite
Die Domain „animalliberationfront.de“ löst die IP-Adresse 95.143.172.251 auf und gehört der Firma Uberspace, siehe letzter Hop.
Auf einer IP Adresse können mehrere Domains verweisen. Man muss sich das wie ein PC vorstellen.
Laufwerk C hat z.B. 500 MB und besteht aus mehreren Ordnern. Bei einem Webserver sind die Ordner dann die Domains.
Die Domain „animalliberationfront.com“ ist bei GoDaddy einem Billig Hoster gehostet. Laut Whois Abfrage ist die Domain bis 2021 registriert.
Whois Abfrage der COM-ALF Webseite
Die DE- und die englischsprachige COM-Domain, dienen als Plattform für Terroristische Aktionen von Tierrechtlern.
Zwar distanziert sich angeblich der Betreiber der Deutschen Webseite von terroristischen Anschlägen, veröffentlicht aber gleichzeitig Verhaltensregeln für neue ALF Terroristen.
Zitat: „animalliberationfront.de“
Die vier Grundsätze der TBF sind:
Die Befreiung von Tieren aus den Stätten, in denen sie gequält werden, z.B. Laboratorien, Tierfabriken, Pelzfarmen etc. Die Tiere müssen in ein gutes Zuhause übergeben werden, wo sie frei von Leiden bis zu ihrem natürlichen Ende leben dürfen .
Das Zufügen ökonomischer Schäden für all jene, die von der Not und der Ausbeutung der Tiere profitieren.
Das Aufzeigen des Horrors und der Gräueltaten, denen Tiere hinter verschlossen Türen ausgesetzt sind, mit Hilfe von gewaltfreien, direkten Aktionen und Befreiungen.
Das Ergreifen aller notwendigen Vorsichtsmaßnahmen, damit weder Mensch noch nichtmenschliches Tier während der Aktionen Schaden nehmen.
Solidarische Notwehr
Autonome Tierrechtlerinnen und Tierrechtler gehen ein hohes persönliches Risiko ein. Nicht selten werden sie kriminalisiert und sogar wie Terrorist_innen von den Behörden gejagt.
Natürlich üben sie Gewalt aus (sofern man Gewalt gegen Sachen als Gewalt ansieht), wenn sie Schlachterwerkzeug unbrauchbar machen oder Hochsitze umsägen, von denen aus JägerInnen hinterhältig auf wehrlose Tiere schießen.
“Seit wann stehen Werkzeuge, die Tod und Zerstörung bringen, außerhalb der Reichweite legitimer Angriffe?” (Dr. Steven Best, amerik. Philosoph).
Wäre es Terrorismus gewesen, im 19. Jahrhundert die Sklavenschiffe zu zerstören, auf denen Menschen zu Abertausenden aus ihrer afrikanischen Heimat verschleppt und nach Amerika transportiert wurden?
Nein.
Autonome Aktivistinnen und Aktivisten wenden Gewalt nicht um der Gewalt willen an, sondern ausschließlich, um Leiden zu verhindern. In Notwehr-Situationen kann Gewaltanwendung ein legitimes Mittel sein. Tiere können sich nicht selbst wehren. Sie sind der Willkür des Menschen oft schutzlos ausgeliefert.
Somit sind Aktionen der Tierbefreiungsfront als Akte solidarischer Notwehr zu verstehen.
„animalliberationfront.de“
und
Hinweise an (neue) Aktivist_innen
Es sollte deutlich sein, dass fahrlässige Aktionen im Zweifelsfall zum Problem der gesamten Tierrechtsbewegung werden können. Mit dem Durchführen von Aktionen geht nicht nur eine hohe Verantwortung für die befreiten Tiere und die eigene Sicherheit einher!
„animalliberationfront.de“
und
ALF – Sicherheitsregeln
Keine Prahlerei mit tatsächlichen oder angeblichen Aktionen. Behaltet eure Stories für euch, Bekenner_innenschreiben sind ausreichend.
Keine öffentlichen Gesuche, wie, wann und wo man in der ALF aktiv werden kann. Ihr gefährdet auch die, die ihr fragt, da diese plötzlich als potenzielle ALF-Aktive dastehen.
Keine Spekulationen, wer ALF-Aktivist_in sein könnte und wer nicht.
Verhaltet euch verantwortlich im Internet. Facebook & Co. sind für Polizei und Justiz einsehbar, achtet daher darauf, was ihr schreibt.
Schluss mit dem ALF-’Kult’! Wenn ihr die ALF unterstützen wollt, unterstützt die entsprechenden Solidaritätsstrukturen und richtet euch an diejenigen Organisationen, die seit Jahren Unterstützungsarbeit leisten. Nicht jede Facebook-Seite, die sich “ALF” oder “ALF SUPPORT” nennt, ist ein geeigneter Ansprechpartner. “DIE” ALF hat ohnehin keine Facebook-Seite und wird auch nie eine haben.
Mehr Infos bei tierrechtsbewegung.info
„animalliberationfront.de“
und
ALF – Unterstützen
Spende regelmäßig an Unterstützungsgruppen! In Deutschland ist dies das Rechtshilfekonto der tierbefreier e.V.
Schreibe Gefangenen. Hier ein paar Hinweise, wenn ihr Briefe schreiben wollt.
Unterstütze die Solidaritätsstrukturen für angeklagte AktivistInnen und versuche, sofern von den Betroffenen gewünscht, Öffentlichkeit für ihre Fälle herzustellen. Mehr Infos finden sich hier.
Keine öffentliche Distanzierung von der ALF und ihren Aktionen.
Mehr Infos bei tierrechtsbewegung.info
„animalliberationfront.de“
Insbesondere der letzte Punkt verweist auf PeTA, wo sich doch der Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck erst letztens für eine Unterstützung öffentlich im TV ausgesprochen hat.
Es ist anzunehmen, das PeTA selbst terroristische Anschläge im Namen von ALF verübt, dieses zeigt unteranderem auch ein aufgetauchtes Urteil gegen den Rechtsberater und Nichtjuristen Dr. Edmund Haferbeck, gegen den eine Bannmeile ausgesprochen wurde, da er einen Menschen bedroht habe.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal auf dir fragwürdige Rechtssicherheit der Impressum-Angaben von der Deutschen ALF Seite und deren dahinterstehenden Verein „Die Tierbefreier e.V.“ eingehen.
Nach deutscher Rechtsprechung und den geltenden AGB´s von DENIC (deutscher Registrar für DE-Domain) muss eine korrekte vorladbare Anschrift beim Registrar und im Impressum angegeben werden.
Dieser Verein gibt bei DENIC eine Fake-Anschrift an und im Impressum ein Postschließfach.
Bein DENIC hinterlegte Domaindaten für die Domain „animalliberationfront.de“.
Ausschnitt Screenshoot von DENIC 14.09.2015
Diese Domain sollte einem Steffen der im Mohr wohnt gehören.
Impressumangabe auf der Domain ist folgendes zu lesen.
Screenshot animalliberationfront.de, vom 14.09.2015
„Animalliberationfront.de“ verweist auf den Verein „Die Tierbefreier e.V.“ und dort findet man folgende Angaben für die Domain tierbefreier.de.
Auszug des Screenshot DENIC vom 14.09.2015
Und im Impressum werden folgende Angaben gemacht.
Screenshot 14.09.2015 Impressum Tierbefreier.de
Die zuständigen Behörden und Firmen, werden von Gerati.de über den Rechtsverstoß informiert.
Update1: 14.09.2015 18:12 Uhr (WiZ) Schreiben an Landesanstalt für Medien NRW
Am Freitag postete ich auf Facebook einen Zeitungsartikel von einem Tiertransporter, der nach einem Reifenplatzer auf der Autobahn in Brand geriet. Durch das Feuer kamen mehrere Schweine ums Leben.
Ich fragte auf Facebook noch. Wann stellt PeTA eine Strafanzeige?
Und Stunden später, teilte PeTA in einer Pressemitteilung mit. Man habe gegen die Verantwortliche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, wegen des Verdachtes der Verletzung des Tierschutzgesetzes gestellt.
Als Begründung der Strafanzeige gibt PeTA folgendes an!
„Schonende Tiertransporte gibt es nicht. Bei Unfällen sterben Schweine, Rinder oder Hühner qualvoll und langsam. Körperteile werden eingequetscht oder brechen. Die empfindsamen Tiere geraten in Panik, erleiden Kreislaufzusammenbrüche oder Herzinfarkte“, so Lisa Wittmann, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA Deutschland e.V. „Jeder Verbraucher, der Fleisch isst, trägt Mitschuld. Nur eine pflanzliche Ernährung ist tierleidfrei.“
Zitat: Pressmitteilung PeTA
Wenn dieses der tatsächlich Wortlaut der Strafanzeige ist, dürfte auch diese Strafanzeige wie tausend andere die von PeTA in den letzten Jahren gestellt wurden, in den Archiven der Staatsanwaltschaften verschwinden.
So verdächtigt PeTA jeden Fleischesser einer Mitschuld an diesen Verkehrsunfall.
Auch dieser Lisa Wittmann, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA Deutschland e.V., scheinen die ersten Mangelernährungserscheinungen bereits in den Kopf gestiegen zu sein.
Man kann keine Strafanzeige so stellen, dass die Fleischesser als Verbraucher angeklagt werden. Der Verbraucher haftet zu keinem Zeitpunkt für eventuelle Unfälle, die durch das Produkt in der Herstellung entstehen.
PeTA scheint dieses aber anders zu sehen.
Aber was will man von einem Verein verlangen, deren 2. Vorsitzende wegen Volksverhetzung sich vor einem deutschen Gericht verantworten und eine Summe von 10.000 € bezahlen musste. Oder nehmen wir den Nichtjuristen und Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck, der bei einem Interview „Dumm aus der Wäsche“ schaute, als eine Reporterin ein Urteil von Ihm präsentierte. In diesem wurde gegen jenen Dr. Edmund Haferbeck eine Bannmeile von 200m ausgesprochen. Anscheinend sah ein Richter eine akute Bedrohung des Lebens eines Menschen, durch Herrn Dr. Edmund Haferbeck in Gefahr.
Herr Dr. Edmund Haferbeck äußerte sich darauf hin. Dieses sei Peanuts, Verbrecher sind jene, die Tiere zum Essen töten.
So scheint auch dieser Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck ein eigenes Gesetzbuch zu besitzen, in dem Straftaten nach Gut und Böse sortiert seien. Dieses hat aber nichts, mit dem in Deutschland geltenden Gesetze zu tun.
Ausschnitt aus Sendung Zoom+ in der Dr Edmund Haferbecks Vergangenheit und deren rechtsgültiges Urteil zu Sprache kamen.
Warum nun aber die Strafanzeigen von PeTA gegen unschuldige Menschen
Strafanzeigen von PeTA die in Zusammenhang mit Unfällen (Brand- und Verkehrsunfälle) gestellt wurden, sind alle eingestellt worden. Dennoch stellt PeTA immer weitere Strafanzeigen, obwohl sie die Kenntnis haben, dass diese eingestellt werden.
Dazu muss man auch erst einmal ausholen.
PeTA erfährt, wie jeder von uns, von solchen Tragödien aus den Medien (Presse, Funk und Fernsehen).
Sobald es nur den Anschein hat das ein Tier beteiligt ist, stellt PeTA eine Strafanzeige. PeTA hat weder Beweise, noch kennen sie den Sachverhalt, oder den Ermittlungsstatus der Behörden.
Also handelt es sich hierbei, rein um eine Verdachtsklage.
Anzumerken ist noch, dass Tiere PeTA hierbei zu Deutsch „Scheiß egal“ sind. Kein Mitarbeiter von PeTA erkundigt sich wie es den Tieren die überlebt haben, nach dem Unfall oder Brand geht. Auch finanziele Hilfe ist von PeTA nicht zu erwarten.
Warum also dann diese Klagewut?
Die Antwort findet man, jeweils am Ende einer Pressemitteilung einer solchen Strafanzeige.
PETA vertritt die Ansicht, dass Tiere nicht dazu da sind, gegessen zu werden. Veganer führen nicht nur ein gesünderes Leben, jeder Einzelne bewahrt auch bis zu 50 Tiere pro Jahr vor dem Tod in Tierfabriken, Schlachthöfen oder auf Fischerbooten. Mit dem kostenlosen Veganstart-Programm von PETA gelingt der Umstieg auf eine rein pflanzliche Ernährung spielend leicht.
Zitat: Pressmitteilung PeTA
Also geht es bei der Klage um Anbringung einer Werbebotschaft, die dann wiederum durch den Steuerzahler bezahlt werden muss.
Jede Strafanzeige muss bearbeitet werden. Die Kosten für diese Bearbeitung, werden vom Staat aus Steuergeldern bezahlt.
Gleichzeitig erstattet PeTA keine Strafanzeige, wenn Tiere durch eine Aktion von Tierschützern ums Leben kommen.
PeTA misst also mit zweierlei Maß. Tierschützer dürfen Tiere töten und denen Leid zufügen, andere Menschen, die sich dazu noch strickt an das rechtsgültige Tierschutzgesetz halten, wird dieses Recht von PeTA abgesprochen.
Das PeTA selbst in den USA liebend gern tausende von Haustieren aus Gewinnsucht tötet, sei hier nur am Rande erwähnt.
Die Strafanzeigen dienen also nur der reinen Werbebotschaft, für vegane Produkte.
Werbung durch Strafanazeigen, ist das eigentlich Gemeinnützig?
PeTA ist in Deutschland noch ein Gemeinnütziger Verein. Wie der Begriff es schon sagt soll ein Gemeinnütziger Verein, der Gesellschaft nützlich sein.
Bei PeTA wird der Gemeinnützige Grund „Tierschutz“, als Mittel zum Werben eine ideologischen Lebensweise missbraucht.
Was hat eine Strafanzeige gegen einen Tiertransporter, der einen Unfall hatte, mit Tierschutz zu tun, wenn PeTA selbst keine Erkenntnisse vorliegen, dass der Transport gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat.
Strafanzeigen stellen, mit dem Ziel das eventuell was gefunden wird, dürfte wohl den Straftatbestandteil der Verleumdung wiedergeben. Insbesondere, da PeTA dieses ja öffentlich tut. Also die Strafanzeigen werden mit Pauken und Trompeten von PeTA verkündet und somit werden unschuldige Menschen durch PeTA denunziert.
Soll dieses tatsächlich gemeinnützig und der Gesellschaft förderlich sein?
Update 21.10.2015: Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft
Das es PeTA mit den Berufsbezeichnungen nicht so ernst nimmt dürfte so manchen Leser bereits klar geworden sein.
So erstattete Gerati.de im vergangenen Jahr eine ähnliche Strafanzeige gegen Peter Höffken und PeTA, da Peter Höffken immer wieder als Diplom-Zoologe und Wildtierexperte tituliert wurde.
Zwei Tage nachdem die die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Stuttgart eingegangen war, wurde Herr Peter Höffken von PeTA degradiert und darf sich seit dem nur noch Fachreferent nennen.
Seine Unfähigkeit bewies Herr Peter Höffken in den haltlosen Anschuldigungen, die er bei Fernsehauftritten nach dem tragischen Tod eines Mannes durch einen Elefanten von sich gab. Herr Peter Höffken schob die Schuld damals, ohne die Polizeiermittlungen abzuwarten dem Zirkus zu.
Mittlerweile steht fest, dass der Elefant befreit wurde. Die Vermutung liegt nahe das es Tierrechtler waren, die von PeTA Deutschland unterstützt werden.
Aussage Dr. Edmund Haferbeck zu Straftaten von Tierrechtlern und die Unterstützung durch PeTA.
Gestern titelte PeTA Deutschland in seinem PeTA50plus Blog, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck ein Anwalt sei.
Wer sich mit diesem Doktor bereits intensiv beschäftigt hat, weiß das Herr Dr. Edmund Haferbeck promovierter Agrarwissenschaftler ist und keinen juristische Abschluss besitzt.
Seine Juristischen Fähigkeiten zeigte Herr Dr. Edmund Haferbeck, in seinen beiden Juristischen Büchern.
[sc:haferbeck_b5 ] [sc:haferbeck_b6 ]
Fakt ist
Dr. Edmund Haferbeck ist genauso wenig ein Anwalt, wie ich einer bin. Anwalt ist eine geschützte Berufsbezeichnung.
Die richtige Titulierung für Herrn Dr. Edmund Haferbeck wäre Rechtsberater.
Aber bei PeTA mag das alles etwas locker gesehen werden. Man kann nur hoffen, dass dieses die Staatsanwaltschaft nicht so sieht.
Wobei, wie schrieb Peta50plus:
PS: Die Redaktion von PETA50Plus hat ihn schon dabei beobachtet, wie er morgens auf dem Weg ins Büro Weinbergschnecken zurück in das Gras setzt, die sich auf den betonierten Fussweg verirrt haben und nicht vorwärts kommen.
Der Retter der Weinbergschnecken. Bloß was ich mich Frage woher will Herr Dr. Edmund Haferbeck eigentlich wissen, dass die Schnecken nicht gerade auf dem richtigen weg waren. So hat er sie vorsätzlich, wieder mehrere Stundenmärsche zurück gesetzt und sie müssen diesen Weg wieder erneut in Angriff nehmen.
Man kann nur hoffen das bis dahin nicht Herr Dr. Edmund Haferbeck, der Retter der Weinbergschnecken schon wieder auf den Rückweg ist. Dann wäre wohl die Kraftanstrengung wieder erneut umsonst gewesen.
Wie immer zum Schluss hier die Strafanzeige als PDF!
Die Ereignisse überschlugen sich gestern, als auf einmal die Petition bei OpenPetition durch den Anbieter gesperrt wurde. Grund war in dem Petitionstext enthaltenen Aussagen „PeTA würde Volksverhetzung begehen und Verfassungswidrig sein“.
Menschen die von PeTA denunziert, die Opfer von Straftaten die durch PeTA und im Namen des Tierschutzes begangen wurden, wissen was diese beiden Vorwürfe bedeuten, da sie es am eigenen Leib gespürt haben.
Es fehlten die wichtigen Quellenangaben, die diese Behauptungen stützen.
Dennoch war diese Petition ein voller Erfolg
Innerhalb von 24 Stunden unterschrieben 1.076 Menschen diese Petition. Und das wo die Verbreitung erst begonnen hatte.
Stand nach 24h
Wir wollen eine neue Petition aufsetzen. Diese soll aber dann auch mit allen Belegen und Verweisen behaftet sein.
Helfer gesucht
Wer traut sich zu einen Petitionstext zu verfassen, oder einen vorgegebenen Petitionstext so zu kürzen, dass dieser dennoch aussagekräftig und bestimmt bleibt.
Wer Interesse hat bitte per Email info@gerati.de, oder telefonisch unter 03581 7921521 melden.
Wir suchen weitere Links und Beweise, die eine Petition gegen PeTA unterstreichen können.
Ein Verein, der selbst öffentlich Straftaten gegen Deutsche Bundesbürger gutheißt, die im Namen des angeblichen Tierschutzes begangen werden, stellt eine Bedrohung des öffentlichen Lebens dar.
Dr. Edmund Haferbeck, Rechtsberater von PeTA Deutschland e.V. hält in diesem Videoausschnitt von Zoom+, Straftaten von Tierschützern als gerechtfertigt.
Leider trifft es zu 99% immer die falschen und unschuldigen Menschen!
Die Petition wurde nach 24h zurückgezogen, weitere Infos hier
Wer sich intensiver mit dem in Deutschland „NOCH“ als Gemeinnützig anerkannten Tierrechtsverein beschäftigt, wird schnell auf strafrelevante Fakten gegen PeTA stoßen.
Bereits ein Gericht urteilte gegen PeTA und bezeugte damit die Aussage „PeTA Mitarbeiter begehen Straftaten“. (Urteil 324 O 355/11)
Mittlerweile liegen weitere Strafanzeigen unteranderem, wegen Volksverhetzung gegen PeTA vor.
Aus diesem Grund hat der Verein FJD nun Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den Verein PETA e.V. und weitere involvierte Personen gestellt. Lautend auf Volksverhetzung, Vortäuschen einer Straftat, Jagdwilderei, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und sämtlicher anderer in Betracht kommender Tatbestände liegt es nun bei dieser, dem Handeln einer fragwürdigen Organisation klare Grenzen aufzuzeigen.
PeTA selbst hat sich in den letzten Jahren, eher auf das Verletzen der Grundrechte von Nicht Veganer spezialisiert, als etwas für den Tierschutz zu tun.
Wer wissentlich falsche Behauptungen aufstellt, um damit Spendengelder einzusammeln ist ein Betrüger.
Deswegen unterstütze ich diese neue Petition, die ein Verbot von PeTA als Verein fordert.
Ich möchte deswegen meine Leser bitten, diese Petition mitzuzeichnen und diese durch Teilen auf Sozialen Netzwerken Populär zu machen.
120.000 Unterschriften werden benötigt, damit diese Petition der Bundesregierung zur Prüfung vorgelegt wird.
Pro und Contra PeTA
Die Unterstützer von PeTA geben an, PeTA macht viel für den Tierschutz.
Ich sehe PeTA nicht als Gemeinnützig an, sondern eher als veganen Lobbyisten, die durch Straftaten zu ihrem eigenen Nutzen, selbst vor Tierquälerei nicht zurückschrecken.
PeTA fordert immer, gibt aber nie etwas zurück.
Beispiel Rumänien und das Töten von Straßenhunden. Anstatt PeTA hier einmal aktiv wird und alternativen aufzeigt, fordert PeTA nur. Gleichzeitig tötet PeTA in den USA unschuldige Hunde- und Katzenbabys mit der Giftspritze, nur weil PeTA trotz einem Etat von über 38 Millionen USD an Spendengeldern, lieber das Geld in sinnfreie Kampagnen steckt.
In Deutschland selbst, verletzt PeTA die Grundrechte eines Deutschen und anderer Menschen
So denunziert PeTA Berufsgruppen und fordert ein Ausübungsverbot jener Berufsgruppen. Dieses ist Nachweislich Volksverhetzung.
PeTA selbst bezeichnet Fleischesser, gern einmal als Mörder, wobei Vegane Trendkost gerade Energieintensiv und Umweltschädlich hergestellt werden muss.
Der Wasserverbrauch eines Stückes Fleisch ist nicht höher als eines veganen Hähnchenschnitzel. Denn Regen ist immer notwendig, besonders bei Pflanzen.
PeTA will Aufmerksamkeit um jeden Preis, auch wenn dieses durch Herrn Dr. Edmund Haferbeck, selbst vorbestrafter Straftäter, geleugnet wird.
Wer die Aussage trifft, für die vegane Sache sei alles erlaubt (inklusive Straftaten), verstoße schon mit dieser Aussage, gegen die Grundrechte.
Ich persönlich sehe bei PeTA Deutschland e.V. keine Gemeinnützigkeit, sondern eher eine Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
Dr. Edmund Haferbeck Rechtsberater von PeTA bei Zoom+
Wenn man sich diese öffentliche Aussage des Dr. Edmund Haferbeck auf der Zunge zergehen lässt, bedeutet das, dass man im Namen des Tierrechtes sehr wohl Tiere töten darf. Gleichzeitig untersagt aber PeTA einen Bauern seine Kuh zu schlachten oder zu melken.
Für PeTA sind Tiere nur so lange interessant, wie man mit Ihnen Geld verdienen kann. Demnach nutzt PeTA, Tiere sichtlich aus.
Ein Beispiel wäre die Kampagne Nein zu Katzentötung auf Borkum im Jahr 2013.
Die Insel Borkum hatte ein großes Katzenproblem. Tausende von Katzen bedrohte die heimische Wild Flora. Vom Aussterben bedroht Singvögel seien durch die Katzen in Gefahr.
Die Behörden erwägten deshalb eine Abschussgenehmigung, für wilde Hauskatzen, um die Gefahr einzudämmen.
Tierschutzorganisationen schlugen Alarm und auch PeTA sprang nach den ersten Pressemitteilungen auf diesen PR Zug auf. So wurde die übliche PR Kampagne ins Rollen gebracht und auf die armen Katzen verwiesen. Dass diese Katzen andere Tiere gefährden, wurde natürlich von PeTA gänzlich verschwiegen.
PeTA titelte wie üblich, das wilde Jägerhorden auf Borkum arme Katzen erschießen möchten.
Andere Tierschutzvereine setzten sich mit den zuständigen Behörden an einem Tisch und versuchten eine Möglichkeit zu finden die allen Seiten gerecht wird. PeTA selbst hielt sich bei diesen Verhandlungen fern.
Als dann die Einigung erfolgte, dass die Tierschutzvereine, die Katzen einfangen, kastrieren und in Auffanglager betreuen, war PeTA auf einmal weg vom Fenster. Die Kampagne wurde über Nacht eingestellt und dieses hatte auch einen Grund.
Die Tierschutzvereine baten um finanzielle Mittel, um die Aufgabe durchzusetzen.
PeTA, hätte hier einmal tatsächlich was für den Tierschutz tun können, aber die Vereins-Brieftaschen blieben geschlossen.
Für PeTA zählen nur Einnahmen
Dieses zeigt sich auch bei PeTA USA, wo jedes Jahr tausende Tiere durch PeTA getötet werden, obwohl sie sehr wohl, früher oder später vermittelbar wären.
PeTA gibt diesen Tieren nicht einmal die Chance vermittelt zu werden, da sie die Tiere bereits innerhalb der ersten 24h mit einer Giftspritze tötet. Darunter auch viele Babyhunde und Babykatzen. Die Gründerin von PeTA Ingrid Newkirk, sagte zu diesem Vorwurf einmal folgendes.
„Wir könnten direkt ein Tierheim ohne Einschläferungen werden, allerdings könnten wir dann weniger von unseren vielen anderen Tätigkeiten ausüben.“
Zitat: Ingrid Newkirk Vorsitzende PeTA Deutschland e.V.
Welche anderen Tätigkeiten Frau Ingrid Newkirk meint dürfte klar sein, wenn man sich die nackten Tatsachen der Möchtegern VIPs, die sich vor der PeTA Führungsriege in Ektase rekeln, anschaut.
Lieber 10.000 € ausgeben für nackte Haut, als mit diesem Geld Tausend Tiere retten.
Gerati.de hat deswegen eine Petition ins Leben gerufen.
Vordern sie gemeinsam mit vielen anderen Menschen, PeTA Deutschland auf, ihren Einfluss zu nutzen und PeTA USA aufzufordern das Töten von Lebensfähigen Tieren einzustellen und diese bis zu einer Vermittlung zu pflegen.
[emailpetition id=“1″]
Die Aussage „Wir lieben alle Tiere“, erinnert mich sehr stark ein eine Person, die einem Verein angehört hatte, der PeTA immer ähnlicher wird.
Dieses Mal schein unser Diplomloser Peter Höffken sich wohl zu weit aus dem Fenster gelehnt zu haben.
Vor kurzem heulte Peter Höffken, der nach einer Strafanzeige von Gerati.de, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches, bei PeTA vom Diplom-Zoologen und Wildtierexperten, zum Fachreferenten degradiert wurde, in einem Kommentar bei einer Online-Zeitung herum, dass diese nicht auch PeTA zum Thema Wildtierverbot in Zirkussen interviewt hatte.
Damals publizierte eine Zeitung die Meinung von Zirkussen, ohne sich eine Erlaubnis von PeTA einzuholen.
PeTA Lügt und Betrügt
Auch Gerati.de konnte PeTA schon mehrere Lügen nachweisen. In der Regel ist es schwierig Behauptungen von PeTA und anderen radikalen Tierrechtsorganisationen zu prüfen, da diese sich weigern, die angeblichen Beweise offen darzulegen.
So deutet PeTA immer wieder an, das man z.B. gegen den Circus Krone Beweise hätte, dass diese in den letzten Jahren mehrfach wegen Tierquälereien verurteilt wurden.
Gerati.de griff dieses Thema bereits am 20.08.2015 im Artikel „Der Diplomlose Peter Höffken spinnt sich wieder einen“ auf und wiederlegte, einige Behauptungen von Peter Höffken mit Tatsachenberichten die auf Wikipedia zu finden waren.
Dieses Mal schien die Presse hartnäckig zu sein und wollte die Beweises auf dem Tisch liegen haben.
Zähneknirschend übermittelte nun Peter Höffken, die Angeblich von PeTA aufgelisteten Beweise an die SHZ, die daraus dann folgenden Artikel machte.
Wie schon in dem von Gerati.de veröffentlichten Artikel bewiesen, verweigert PeTA eine nachweisbare Beweisführung ihrer Anschuldigungen.
Als Beispiel möchte ich nur den aus dem Zusammenhang gerissenen Urteilsspruch 233 OWi 1489 Js 22971/07 aufzeigen.
Von PeTA veröffentlichter Urteilsauszug
So sollte zum Beispiel bei PeTA dieser zurechtgeschnittene Scan eines Urteils als Beweis herhalten, dass Circus Krone wegen Tierquälerei verurteilt wurde.
Im Urteil findet aber eine ganz andere Verkündung statt!
Der Circus Krone legte gegen einen von PeTA inszenierten Bußgeldbescheid Einspruch ein. Dadurch kam es zu einer Gerichtsverhandlung die dann zu Gunsten des Circus Krone verlief. So stellte das Gericht zwar ZWEI Mängel in der Tierhaltung fest, dieses waren aber entweder bereits behoben, oder durch Ausnahmegenehmigungen bis zu diesem Zeitpunkt erlaubt. Alle durch insbesondere PeTA aufgeführten angeblichen Tierquälereien, wurden vom Gericht abgewiesen.
Das Urteil lautet 1.000 € Geldbuße, was immerhin 1.500 € weniger waren, als die Behörden festgelegt hatten. Demnach hat Krone in tierrechlerischer Rechtsauffassung, siehe Urteil Friedrich Mülln von SOKO Tierschutz, das Verfahren gewonnen.
Den genauen Urteilsspruch verweigert PeTA der Öffentlichkeit und gibt insbesondere dieses Urteil immer wieder als Nachweis für die angeblich stattfindende Tierquälerei im Circus Krone an.
Selbst bei Kommunen, an die Beschwerdeschreiben von PeTA gehen, da diesen Zirkussen ein Gastspielrecht einräumen, findet dieses Urteil, in nichtwahrheitsgemäßer Aussage Verwendung.
Was schreibt die SHZ über diese Beweise und ihre Aussagekraft?
Wo der Circus Krone gastiert, begleitet ihn Protest. Tierrechtler fordern ein Verbot von Wildtieren oder Tieren generell in Zirkusunternehmen. Und die Tierrechtsorganisation Peta – die Abkürzung steht für „People for the Ethical Treatment of Animals“ – begleitet die Touren des größten europäischen Zirkusunternehmens generalstabsmäßig mit Briefen und Pressemitteilungen. Zugleich gibt es auffällig viele kritische Kommentare in sozialen Netzwerken.
Das insbesondere PeTA, ein Verein der selbst jedes Jahr tausende Haustiere in den USA tötet, nur weil die Unterbringung Geld kostet, was dann nicht in PR und VIP Kampangen gesteckt werden kann, wirft schon die Fragwürdigkeit dieses in Deutschland noch als Gemeinnützig anerkannten Vereins auf.
Bitte unterstützen sie unsere Petition, gegen das Töten von gesunden Haustieren durch PeTA USA!
[emailpetition id=“1″]
Bei dem Vorgehen von PeTA und dem Wissen, dass diese angeblich aufgeführten Beweise alle manipuliert, bzw. durch PeTA frei erfunden wurden, stellt sich natürlich die Frage warum PeTA Ihren Kampf für angebliche Tierrechte auf Lügen aufbaut.
Peta und Anhänger behaupten dabei, dass „mehrere Veterinärbehörden und Staatsanwaltschaften wiederholt gravierende Missstände bei der Tierhaltung feststellten“. Dieser Behauptung entgegen steht die Feststellung des Unternehmens: „Beim Circus Krone gibt es nachweislich keine Beanstandungen.“
Woher erhält PeTA diese angeblichen Informationen, wenn es doch der Tatsache entspricht, dass dem Circus Krone keine Beanstandungen nachzuweisen sind?
Man könnte zu der Meinung kommen, dass PeTA extra festangestellte Mitarbeiter beschäftigt, die dieses Lügengerüst aufbauen und durch Pressemitteilungen verbreiten.
Wer in die Diskussion eintaucht, wird schnell feststellen: Da werden Fakten aufgezählt, bei denen sich eine Überprüfung lohnt. Und es gibt vermeintliche Tierrechtler, die anderen Menschen das Recht auf Widerspruch nicht zubilligen, sondern zu fragwürdigen, teilweise strafwürdigen Formulierungen greifen.
Wer wie ich, regelmäßig auf den Sozialen-Seiten von PeTA und Co unterwegs ist, wird schnell feststellen, dass Tierrechtler sich sehr schnell im Ton vergreifen und zum Schluss behaupten, man würde gerade sie beleidigen.
Immer wieder werden auch strafrelevante Kommentare auf diesen Seiten von Tierrechtlern gepostet. Zutreffende Argumente von betroffenen Opfern werden von PeTA auf deren Seiten nicht geduldet.
So lässt PeTA strafrelevante Kommentare lieber stehe und löscht, oder sperrt User, die tatsächlich mit Argumenten kommen, die Aussagen und Tätigkeiten von PeTA in Frage stellen.
PeTA behauptet dann aber immer wieder, diese Leute würden sich nicht an die Netiquette von PeTA halten.
Aber auch diese Netiquette scheint von PeTA gelogen zu sein. Denn warum werden User gesperrt, die im normalen Umgangston Argumente aufzeigen, und hingegen andere die Beleidigen, nicht einmal von PeTA zum Anstand aufgefordert.
Die Begründung findet man in einer Äußerung des Dr. Edmund Haferbeck.
Auszugsszene Aufnahme Aussage von Dr. Edmund Haferbeck, bei Zoom+, ZDF 13.08.2015
Aus dieser Aussage kann man wohl nur eins ableiten:
Straftaten die im Namen des angeblichen Tierrechts begangen werden sind laut PeTA in ihren Augen keine Straftaten! Demnach kann jeder Unterstützer von PeTA, auf den von PeTA betriebenen Sozialen Netzwerken, zu Straftaten aufrufen oder diese planen.
Auch dieses Verhalten zeigt warum Herr Dr. Edmund Haferbeck, nicht unsere Anfrage beantwortete, warum PeTA keine Strafanzeige gegen die Tierrechtler stellte, die für den Tod von 250 Puten und einem schwerverletzten Landwirt zuständig waren.
Weil er in einem Leserbrief die Tierhaltung des Circus Krone verteidigt hatte, erntete ein Leser des Ostholsteiner Anzeigers (OHA) einen „Shitstorm“ auf Facebook – „was mich allerdings bei diesen selbsternannten ,Tierschützern‘ nicht wundert. Einerseits behaupten diese, die Tierlehrer und Zirkusleute seien Verbrecher und Tierquäler, andererseits beleidigen sie Zirkusbesucher, zerstören Plakate, beschmieren Zelte und Wagen und starten Shitstorms“, schrieb er dem OHA. Und es habe vor dem Gastspiel in Eutin bei Facebook offene Gewaltandrohungen gegen die Zirkusbesucher gegeben („allen in den Kopf schießen“.)
Bei solchen Feststellungen und Androhungen frage ich mich persönlich der sich seit mehreren Jahren nun mit PeTA auseinandersetzt, wo ist das Ende der Fahnenstange für den Nichtjuristen Dr. Edmund Haferbeck und des Vereins PeTA erreicht.
Zu Buchen und der Tötung eines Menschen durch einen freigelassenen Elefanten, kommt von PeTA gar nichts mehr. Wo doch gerade PeTA so hervor preschte und den Schuldigen schon vor der Polizei zu wissen schien und einen Shitstorm auf diesen Zirkus versuchte aufzubauen.
Meiner Meinung nach trägt PeTA eine Hauptschuld bei allen Verbrechen, die im Namen des Tierrechtes begangen werden.
Und dann viel das Lügengerüst von PeTA zusammen!
Der OHA bat Peta, entsprechende Belege zu schicken. Peter Höffken kam dieser Bitte nach. Und die Lektüre ergab: Einen Beleg über ein „Zwangsgeld“ nach einer Kontrolle des Winterquartiers 2012 wurde dem OHA nicht vorgelegt. In einem Brief der Staatsanwaltschaft ist die Rede davon, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. „Einen Tatnachweis für Verstöße gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes haben die durchgeführten Ermittlungen nicht ergeben.“
Für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach einem Gastspiel in Gießen erhielt der OHA keinen Beleg. Und 2010 schrieb ein Münchner Staatsanwalt, „…dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen…“. Im selben Bescheid wird aber ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Tierquälerei eingestellt, „…weil kein zur Anklageerhebung hinreichender Verdacht besteht.“
Der Kampf von Peta gegen Circus Krone hat juristische Aktenberge produziert. „Unsere Rechtsabteilung hat mittlerweile etwa zehn Ordner zu Circus Krone“, schreibt Peter Höffken. „Wir beschäftigen mittlerweile ein ganzes Anwaltsbüro, um uns gegen die ungerechtfertigten Angriffe zu wehren“, sagt Markus Strobl aus der PR-Abteilung des Zirkusunternehmens.
PeTA konnte also keine Beweise für ihre Behauptungen vorlegen. In diese Sinne veröffentlicht PeTA wissentlich falsche Behauptungen um eine Gruppe der Bevölkerung zu diffamieren (hier die Zirkusse).
Im Deutschen Gesetzbuch findet man hier auch einen Paragraphen.
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
https://dejure.org
Mit diesem Paragraphen §130 hat PeTA ja schon einschlägige Erfahrungen sammeln dürfen, als der zweite Vorsitzende von PeTA Deutschland e.V. Harald Ullmann, sich wegen des Verdachtes der Volksverhetzung vor einem deutschen Gericht verantworten musste und erstinstanzlich verurteilt wurde. In der Zweiten Instanz wurde das Verfahren gegen Auflage einer Strafzahlung von 10.000 € eingestellt.
Ob die 10.000 € aus Spendengeldern beglichen wurden, oder Herr Harald Ullmann diese aus Privaten finanziellen Mitteln bestritt, ist bis heute offen.
Der Beitrag zeigte eindeutig, dass für radikale Tierrechtler in Deutschland, bei weitem die Rechtsstaatlichkeit abhanden gekommen ist.
Fenstereinschlagen, Türschlösserverkleben, Erpressung, Brandanschläge, Morddrohungen und Stalking sind in den Augen dieser, rechtsstaatlicher Ungehorsam.
Diese begreifen gar nicht mehr, dass sie mit Ihren Taten Straftaten begehen.
Im Namen der Tiere ist alles erlaubt!
So schreckte man in England selbst, vor einer Leichenschändung und Störung der Totenruhe nicht zurück, um das Opfer, einen Züchter für Labortiere zu erpressen.
Der Bogen ist bereits überspannt und es geht hier bereits nicht mehr um Straftaten sondern um puren Terrorismus.
Terrorismus ist das Verbreiten von Furcht und Schrecken
Siehe Definition von Wikipedia.
Das ist Terror in Deutschland:
Zirkusse sind die Angst haben müssen das Nachts Tiere befreit werden, um wie in Buchen geschehen, dann Menschen angreifen und diese töten
Zirkusse deren Webung beschädigt und zerstört wird
Ein Bauer der einen neuen Stall aufbauen möchte, hat Angst das dieser abgebrannt wird
Ein Pelzhändler dem seine Schaufensterscheiben eingeschlagen werden
Einem Lederhändler dem sein Türschloss verklebt wird
Einem Laborchef dem man zu Hause auflauert und ihn zu stalken
Ein Fleischhändler dem seine LKW angezündet werden
Dem Jäger der sein Hochsitz zerstört wird
Dem Angler dem gedroht wird, weil er einen Fisch gefangen hatte
usw. Diese Liste ließe sich wohl unendlich lang vervollständigen.
Und was sagen Tierrechtler zu diesen Straftaten?
Es sei legentlich staatlicher Ungehorsam! So werden aus angeblichen Tierliebhabern, berufslose Hobbyterroristen.
Auch Herr Dr. Edmund Haferbeck, kam in einem Interview persönlich zu Wort und wurde sichtlich Nervös, als seine Vorstrafe angesprochen wurde.
Das Bild ist wirklich für die Götter.
Haferbeck im Interview / Screenshot ZDF Mediathek
Jener wissenschaftlicher Rechtsberater, der als Nichtjurist, die Rechtsabteilung von PeTA Deutschland leitet und selbst immer wieder in der Vergangenheit behauptete, dass kein einziger PeTA Mitarbeiter rechtsgültig wegen einer Straftat verurteilt wurde, ist selbst Verurteilter Straftäter und wurde sogar mit einer Bannmeile belegt.
So darf sich jener Dr. Edmund Haferbeck, nicht mehr als 200 m einem Tierlaborchef nähern.
Eine Bannmeile wird ausgesprochen, wenn von dem Straftäter eine akute Gefahr für Leib und Leben ausgeht!
Bekannt ist diese auch bei Stalking Prozessen.
Zurück zukommen auf die Behauptung von Dr. Edmund Haferbeck, PeTA Mitarbeiter wurden noch nie wegen einer Straftat verurteilt, sei nur anzumerken, dass ein Richter selbst per Urteil erklärte, PeTA Mitarbeiter scheuen Straftaten nicht.
Wenn das Eisen für PeTA dann zu heiß wird, trennt man sich einfach, wie 2014 geschehen von seinem Ermittlerteam um Steffan Bröckling.
Im weiteren Interview bekräftigte Herr Dr. Edmund Haferbeck, dass PeTA weiterhin Straftäter und auch Straftaten unterstützen wird, wenn diese im Zwecke des angeblichen Tierwohles getätigt werden.
Ein Aufruf von PeTA zum Begehen von Straftaten?????
Offen blieb in diesem Interview, wie diese Unterstützung aussieht.
Fragen wie, finanziert PeTA die Vorbereitung und deren Durchführung einer Straftat und das aus Spendengeldern?
Wie sieht es da mit § 111 StGB aus?
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
Soja zählt als eines der wichtigsten Ernährungsgrundlagen eines Veganers. So werden mittlerweile viele veganische Produkte durch Soja nachgeahmt.
Sojatrink, Tempeh und Sojaöl zählen zu den wichtigsten Sojaprodukten eines Veganers.
PeTA behauptet immer wieder, dass 90% der Soja Produktion für Viehfutter genutzt wird.
Screenshot PeTA Facebook-Seite 26.07.2015
Genau dieses ist gelogen!
Bei der Herstellung von Sojaöl und Sojadrink(1) werden die Sojabohnen verarbeitet und ausgepresst. Dabei bleibt immer der sogenannte Sojabrei, oder Sojakuchen übrig.
(1)(In der Europäischen Union darf Sojamilch im Handel nur unter anderen Bezeichnungen, wie Sojadrink, verkauft werden. So steht in der europäischen „Verordnung (EWG) Nr. 1898/87 des Rates über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung“ in Artikel 2 (1), dass „die Bezeichnung ‚Milch‘ ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalten“ ist. In den USA ist die Bezeichnung „soy milk“ jedoch zulässig.)
Genau dieses Abfallprodukt wird zu 98% für die Herstellung von Tierfutter verwendet. Demnach handelt es sich um eine Ökologische Restverwertung, genauso wie bei einem Rind, wo 99% verwertet wird. (Fleisch, Gelatine, Leder, Knochenleim)
Aus Soja wird mittlerweile Biosprit und Bioheizöl hergestellt, und als Öko-Lüge auch in Deutschland verkauft. Dazu werden Unmengen an Sojabohnen benötigt. Beim Pressen der Sojabohnen wird das Sojaöl filtriert und der Sojabrei für die Futterindustrie verwendet.
Futter- und Lebensmittel
In der Anbausaison 2008/09 wurden 91 % der Sojaernte in Ölmühlen gepresst. Produkte der Pressung sind zu etwa 90 % Sojamehl und zu 10 % Sojaöl.[29] Das Öl wird in erster Linie im Lebensmittelbereich als Salat- und Kochöl, sowie Brat- und Backfett benutzt.[30]Das Mehl wird vor allem als Futterzusatz(Ergänzungsfutter) für Geflügel (ca. 46 %) eingesetzt. Auch Rinder (ca. 20 %) und Schweine (ca. 25 %) werden mit Sojamehl gefüttert. Zu einem geringen Anteil (ca. 3 %) wird es beispielsweise als texturiertes Soja vor allem in der vegetarischen bzw. veganen Ernährung als proteinreiches Lebensmittel verwendet. Weitere verbreitete Produkte sind: Tofu, Sojasauce, Sojamilch und Sojajoghurt. In fermentierter Form sind besonders verbreitet: Miso, Tempeh, Natto oder Yuba und dessen Variante Bambus (engl.: bamboo). Die Verdaulichkeit von Sojabohnen ist durch den relativ hohen Gehalt an Stachyose und Raffinose erschwert. Stachyose ist ein Mehrfachzucker, der vom Menschen nicht verdaut wird, vielmehr wird die Stachyose im Dickdarm durch Bakterien abgebaut, wobei Gase entstehen (Flatulenz). Es wird daher versucht, den Gehalt an Stachyose und Raffinose durch Genveränderungen zu vermindern. Allerdings gibt es auch natürliche Sojasorten mit geringerem Stachyosegehalt.[31] Die frischen, grünen Hülsen(„Schoten“) dienen außerdem direkt der menschlichen Ernährung (siehe Edamame).[32]
Nun frage ich mich, ob die PeTA Mitarbeiter zu dumm zum recherchieren sind, oder ob PeTA hier vorsätzlich falsche Tatsachen behauptet!
Ich habe mich deswegen per Email, wieder einmal an Herrn Dr. Edmund Haferbeck und PeTA gewendet, da er ja behauptete die Gegenseite von PeTA sei nicht bereit, in eine Argumentation zu treten.
Hier die gesendete Email:
Sehr geehrter Herr Dr. Edmund Haferbeck, Sehr geehrtes PeTA-Team,
wie sie ja wissen verfolge ich mit Achtsamkeit die Aussagen und Behauptungen von PeTA, auf diversen Webseiten und in den sozialen Netzwerken.
Nun ist mir wieder eine Aussage von Ihnen aufgefallen, die nicht der Wahrheit entspricht.
So behaupten Sie auf der Facebook-Seite PeTA Deutschland in einem Kommentar folgendes.
PETA Deutschland Wir haben geschrieben: Grausamkeiten IN der Landwirtschaft. Und dass es diese Grausamkeiten gibt, ist bekannt. Ist Dir bewusst, dass 90% der Soja-Ernte im Trog landet, als Futtermittel für sogenannte Nutztiere? Wir starten keine Hetze, sondern informieren und klären auf: www.PETA.de/Milch www.PETA.de/Eier
Screenshot PeTA Facebook-Seite 26.07.2015
So begann ich einmal genauer zu recherchieren und fand die Antwort auf Wikipedia!
Futter- und Lebensmittel
In der Anbausaison 2008/09 wurden 91 % der Sojaernte in Ölmühlen gepresst. Produkte der Pressung sind zu etwa 90 % Sojamehl und zu 10 % Sojaöl.[29] Das Öl wird in erster Linie im Lebensmittelbereich als Salat- und Kochöl, sowie Brat- und Backfett benutzt.[30]Das Mehl wird vor allem als Futterzusatz (Ergänzungsfutter) für Geflügel (ca. 46 %) eingesetzt. Auch Rinder (ca. 20 %) und Schweine (ca. 25 %) werden mit Sojamehl gefüttert. Zu einem geringen Anteil (ca. 3 %) wird es beispielsweise als texturiertes Soja vor allem in der vegetarischen bzw. veganen Ernährung als proteinreiches Lebensmittel verwendet. Weitere verbreitete Produkte sind: Tofu, Sojasauce, Sojamilch und Sojajoghurt. In fermentierter Form sind besonders verbreitet: Miso, Tempeh, Natto oder Yuba und dessen Variante Bambus (engl.: bamboo). Die Verdaulichkeit von Sojabohnen ist durch den relativ hohen Gehalt an Stachyose und Raffinose erschwert. Stachyose ist ein Mehrfachzucker, der vom Menschen nicht verdaut wird, vielmehr wird die Stachyose im Dickdarm durch Bakterien abgebaut, wobei Gase entstehen (Flatulenz). Es wird daher versucht, den Gehalt an Stachyose und Raffinose durch Genveränderungen zu vermindern. Allerdings gibt es auch natürliche Sojasorten mit geringerem Stachyosegehalt.[31] Die frischen, grünen Hülsen(„Schoten“) dienen außerdem direkt der menschlichen Ernährung (siehe Edamame).[32]
Wenn ich das richtig sehe, handelt es sich bei dem Sojamehl, um ein Abfallprodukt der Herstellung von Sojaöl, was in der Lebensmittel und Technischen Industrie verwendet wird.
Demnach ist ihre Behauptung, dass 90% der Sojaernte für Futtermittel verwendet werden, falsch.
Sollten sie andere Nachweise haben, die belegen das 90% der Sojaernte direkt in die Futtermittelindustrie gelangen, ohne als Abfallprodukt deklariert zu sein, würde ich es wünschenswert ansehen, wenn sie diese Recherche Ergebnisse mir zur Verfügung stellen könnten.
Sollte ihnen ein Fehler unterlaufen sein, wäre es im Sinne der Aufklärung schön, wenn PeTA Deutschland, dieses Missverständnis von sich aus, öffentlich aufklärt.
Für eine freundlich kurzfristige auf meine Anfrage würde ich mich selbstverständlich freuen.
BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien
So nun warten wir einmal ab, ob PeTA oder sogar Herr Dr. Edmund Haferbeck auf den gewünschten Dialog eingeht. Immerhin hat er ja gegenüber der TAZ behauptet, das die Gegnerische Partei nicht für eine Kommunikation bereit sei!