Ponyreiten Kaiserslauterer Kerwe: Erneut Streit um ein mögliches Verbot

Das Ponyreiten auf der Kaiserslauterer Kerwe steht erneut in der Kritik. Nach mehreren Auseinandersetzungen in den vergangenen Jahren gibt es offenbar einen neuen Vorstoß, das Angebot dauerhaft von der Kerwe zu verbannen. Am 4. Juni machten Aktivisten bei einer Protestaktion vor dem sogenannten „Reitpalast“ deutlich, dass sie das Ponyreiten grundsätzlich ablehnen. Konkrete veterinärmedizinische Beanstandungen oder behördlich festgestellte Verstöße gegen Tierschutzvorgaben werden in der vorliegenden Berichterstattung jedoch nicht genannt.

Der „Reitpalast“ befindet sich mitten im klassischen Kerwebetrieb zwischen Essensständen und weiteren Fahr- und Unterhaltungsgeschäften. Im normalen Veranstaltungsbetrieb scheint das Ponyreiten nach der vorliegenden Darstellung wenig Aufsehen zu erregen. Größere Auseinandersetzungen oder Zwischenfälle werden nicht beschrieben. Erst durch die Protestaktion rückte der Betrieb erneut öffentlich in den Mittelpunkt.

Neue Verbotsforderung in einer alten Debatte

Die aktuelle Diskussion ist keineswegs neu. Bereits in den vergangenen Jahren gab es in Kaiserslautern Forderungen, das Ponyreiten auf der Kerwe zu untersagen. Proteste und politische Vorstöße haben das Thema mehrfach auf die Tagesordnung gebracht. Trotzdem konnte das Angebot bislang weitergeführt werden.

GERATI berichtete bereits 2020 im Beitrag „Tierrechtler erleiden Niederlage – Ponyreiten bleibt erlaubt“ über eine frühere Auseinandersetzung. Damals setzte sich die Forderung nach einem Ende des Ponyreitens nicht durch. Damit zeigt sich, dass die aktuelle Debatte Teil eines bereits seit Jahren bestehenden Konflikts ist. Neu ist vor allem, dass nun erneut versucht wird, politischen oder öffentlichen Druck auf das Angebot auszuüben.

Unklar bleibt allerdings, wer den aktuellen Vorstoß konkret eingebracht hat und welches Gremium oder welche Behörde darüber entscheiden soll. Auch ein konkreter Antragstext oder ein verbindlicher Zeitplan für eine Entscheidung werden in der vorliegenden Berichterstattung nicht genannt. Damit lässt sich derzeit nicht beurteilen, wie weit das Verfahren tatsächlich fortgeschritten ist. Von einem bereits beschlossenen Verbot kann jedenfalls keine Rede sein.

Protest ersetzt keinen Nachweis eines Tierschutzverstoßes

Die Protestaktion vom 4. Juni machte die Position der beteiligten Aktivisten sichtbar. Sie lehnen den Einsatz von Ponys im Rahmen der Kerwe ab und fordern offenbar eine Beendigung des Angebots. Eine solche politische oder gesellschaftliche Forderung ist legitim, sie ersetzt jedoch nicht die Frage, ob tatsächlich Verstöße gegen geltende Tierschutzvorschriften vorliegen. Genau hierzu liefert die vorliegende Berichterstattung keine konkreten Feststellungen.

Weder veterinärmedizinische Gutachten noch behördliche Beanstandungen oder dokumentierte Verstöße werden genannt. Damit fehlt bislang ein konkreter Hinweis darauf, dass der Betreiber gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen hätte. Auch aus einer Demonstration vor dem Betrieb lässt sich ein solcher Verstoß selbstverständlich nicht ableiten. Entscheidend wäre vielmehr, was zuständige Veterinärbehörden bei Kontrollen tatsächlich feststellen.

Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Soll ein Angebot verboten werden, weil Aktivisten diese Form der Tiernutzung grundsätzlich ablehnen, oder weil nachweisbare Missstände bestehen? Für eine sachliche Entscheidung müsste genau zwischen diesen beiden Ebenen unterschieden werden. Politischer Druck allein kann eine fachliche Bewertung der Tierhaltung nicht ersetzen. Maßstab sollten überprüfbare Tatsachen und die geltenden gesetzlichen Vorgaben sein.

Politischer Druck statt konkreter Beanstandungen?

Für die Betreiber bedeutet die erneute Diskussion dennoch zusätzliche Unsicherheit. Selbst wenn bislang keine konkreten Tierschutzverstöße genannt werden, kann eine dauerhaft geführte Verbotsdebatte Auswirkungen auf Veranstalter und politische Entscheidungsträger haben. Gerade bei kontrovers diskutierten Tierangeboten entsteht schnell öffentlicher Druck, selbst wenn die zuständigen Behörden keine Verstöße festgestellt haben. Ob dies auch in Kaiserslautern letztlich Einfluss auf die Entscheidung haben wird, ist derzeit offen.

Bemerkenswert ist dabei, dass sich die Debatte erneut stark um die grundsätzliche Existenz des Ponyreitens dreht. Eine konkrete Diskussion über festgestellte Missstände, verletzte Tiere oder behördliche Auflagen findet in den bislang bekannten Informationen kaum statt. Stattdessen steht erneut die Forderung nach einem vollständigen Ende des Angebots im Mittelpunkt. Das spricht zumindest dafür, dass es hier nicht ausschließlich um einzelne Haltungsbedingungen geht, sondern um eine grundsätzlichere Auseinandersetzung über die Nutzung von Tieren auf Volksfesten.

Einen weiteren Überblick über die Entwicklung bietet der GERATI-Bericht zum Ponyreiten in Kaiserslautern. Auch dort wird deutlich, dass die Diskussion um das Ponyreiten in Kaiserslautern bereits länger geführt wird. Der aktuelle Vorstoß reiht sich damit in eine wiederkehrende Auseinandersetzung ein. Ob daraus diesmal tatsächlich ein Verbot entsteht, bleibt abzuwarten.

Fazit

Wer ein Verbot des Ponyreitens fordert, sollte dafür mehr vorlegen können als eine grundsätzliche Ablehnung dieser Form der Tiernutzung. Entscheidend müssen konkrete Zustände vor Ort, behördliche Kontrollen und nachweisbare Verstöße gegen Tierschutzvorgaben sein. Solche konkreten Beanstandungen werden in der derzeit bekannten Berichterstattung jedoch nicht genannt. Solange dies so bleibt, ist die aktuelle Verbotsforderung vor allem eine politische beziehungsweise aktivistische Forderung und noch kein Beleg dafür, dass das Ponyreiten auf der Kaiserslauterer Kerwe tierschutzrechtlich unzulässig wäre.

Quellen

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