In Deutschland bestehen Ausnahmen für das betäubungslose Schlachten von Tieren im Rahmen religiöser Riten für Muslime und Juden. Die AfD fordert nun ein generelles Verbot dieser Praktik, das von Kritikern als Angriff auf die Religionsfreiheit betrachtet wird. Der Deutsche Tierschutzbund fordert ein allgemeines und religionsabhängiges Verbot des betäubungslosen Schlachtens, während die AfD den Tierschutz als Vorwand für politische Agitation gegen religiöse Gemeinschaften ansieht.
In Deutschland bestehen für Muslime und Juden Ausnahmen für die praktizierte betäubungslose Schlachtung von Tieren im Rahmen ihrer religiösen Riten. Die AfD strebt nun ein generelles Verbot dieser Praktik an, was von Kritikern als Angriff auf die Religionsfreiheit betrachtet wird.
Das Verbot des betäubungslosen Schlachtens gilt in Deutschland nur für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften, die es im Rahmen ihrer religiösen Speisevorschriften, wie im Islam und Judentum, vorsehen. Die Methode zielt darauf ab, das Tier so zu töten, dass möglichst keine Spuren von Blut zurückbleiben, da dessen Verzehr in diesen Religionen tabuisiert ist. Die AfD-Fraktion im Bundestag fordert nun die Streichung des entsprechenden Paragrafen im Tierschutzgesetz und damit ein Verbot des Schächtens ohne Ausnahme.
In dem Bundestagsantrag der AfD wird das betäubungslose Schlachten als eine der grausamsten Methoden der Tierhaltung bezeichnet. Es wird darauf hingewiesen, dass es laut wissenschaftlicher Studien zu erheblichen Leiden und Schmerzen beim Tier führt, wenn es bei einer solchen Methode unbetäubt ausblutet. Beim Schächten wird dem Tier mit einem Messer der Hals durchtrennt. Die AfD begründet ihren Antrag unter dem Aspekt des Tierschutzes, das als staatliches Ziel in der Bundesrepublik im Grundgesetz verankert ist.
Stephan Protschka, der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, äußerte sich gegenüber WELT: ‘Wenn das Schächten erlaubt bleibt, ist die Tierschutzpolitik der Bundesregierung nur Augenwischerei’. Als man ihn darauf ansprach, dass das religiöse Schächten nur einen kleinen Anteil der geschlachteten Tiere ausmacht, brachte er einen umstrittenen Vergleich: ‘Es ist auch nicht akzeptabel, Mörder frei herumlaufen zu lassen, nur weil sie in der Minderheit sind.’
Der Landwirtschaftspolitiker verbindet seine Forderung zudem mit einer Kritik an den islamischen und jüdischen Vorschriften. ‘Rituale müssen modernisiert werden, genauso wie die christliche Kirche es getan hat. Im mitteleuropäischen Raum sollte das Wohl des Tieres im Vordergrund stehen.’
Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, hatte sich vor der Bundestagswahl 2021 im Interview mit dem Fachmagazin „top agrar“ gegen eine Ausrichtung der Landwirtschaft auf mehr Tierschutz ausgesprochen. „Es gibt kein Land auf der Welt, das mehr Tierschutz und mehr Umweltschutz hat als wir. Was soll man denn noch machen?“, sagte Protschka damals.
Der Deutsche Tierschutzbund, eine führende Dachorganisation für Tierschutz in Deutschland, mit über 740 Mitgliedsvereinen, fordert ein „allgemeines und religionsabhängiges Verbot des betäubungslosen Schlachtens“. Ein Sprecher des Bundes äußerte gegenüber WELT Kritik an der AfD: „Die Partei missbraucht den Tierschutz, um politische Agitation gegen religiöse Gemeinschaften und ihre Mitglieder zu betreiben.“
Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, äußerte sich zur aktuellen Debatte um das betäubungslose Schlachten aus religiösen Gründen. Schröder betonte, dass Tiere in der Landwirtschaft aufgrund vieler systemimmanenter Missstände leiden müssten. Er kritisierte, dass die einzige angeblich positive Initiative in Bezug auf den Tierschutz auf die selten angewandte Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten aus religiösen Gründen zielte und argumentierte, dass damit die Absicht hinter der Debatte eindeutig sei.
Religionsfreiheit vs. Tierschutz: Wo liegt die Grenze politischer Eingriffe?
Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat bereits scharfe Kritik an dem Antrag der AfD geübt. Er bezeichnete den Antrag als „fundamentalen Angriff auf das jüdische Leben in Deutschland“ in einer Aussage gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Klein fügte hinzu, dass das letzte Verbot des Schächtens in Deutschland im April 1933 durch die nationalsozialistische Gesetzgebung erfolgte.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Frank Schwabe, hat ebenfalls scharfe Kritik geübt. In einer Stellungnahme sagte er: „Ein Verbot des Schächtens würde das jüdische und muslimische Leben in Deutschland unzumutbar erschweren und wäre somit ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit.“ Schwabe befürwortet Debatten darüber, wie man mehr Tierschutz erreichen kann, ohne die Freiheit der Religionsausübung zu beeinträchtigen. „Die AfD hingegen blockiert diesen konstruktiven Diskurs und will stattdessen Spaltung und Diskriminierung verursachen.“
Persönliches Fazit:
Das Thema Schächten hat in den letzten Jahren viel Diskussion ausgelöst und auch unser Autor hat sich bereits mehrere Male dazu geäußert. Als Einwohner von Indonesien, dem größten muslimischen Land der Welt, sieht er das Schächten und die damit verbundene Religion als Unterstützung für arme und mittellose Menschen. Zum Beispiel erhalten viele Familien zum Opferfest durch das Schächten das einzige Mal im Jahr genug Fleisch.
Allerdings scheint in Deutschland nicht bewusst zu sein, dass das Betäuben von Tieren bei der Schlachtung durch ein Bolzenschussgerät ebenfalls ein brutaler Vorgang ist. Eine Studie aus den 70er Jahren hat gezeigt, dass bei einem korrekt ausgeführten Schächt-Schnitt keine Gehirnempfindungen beim Tier gemessen werden können. Im Gegensatz dazu zeigten die Ergebnisse deutliche Gehirnreaktionen bei betäubten Tieren, die durch ein Bolzenschussgerät ruhig gestellt wurden.
Es ist erschreckend, dass die AfD, als rechtsradikale und demokratisch gewählte Partei, solche Anträge im Bundestag einbringen kann. Wenn andere Parteien sie ignorieren oder bestrafen, wird dies sicherlich keine neuen Wähler für die demokratischen Parteien gewinnen. Stattdessen sollten die demokratischen Parteien sich fragen, warum so viele Menschen die AfD wählen und sich um die Rückgewinnung dieser Wähler bemühen. Leider befassen sie sich lieber mit politischen Reden, anstatt sich mit wichtigen politischen Themen und den Problemen der Menschen in der Bundesrepublik auseinanderzusetzen. Durch ihre polemischen Aussagen nutzt die AfD diese politische Verwundbarkeit aus, um ihr rechtsradikales Gedankengut öffentlich zu kommunizieren, was für die Demokratie in Deutschland sehr besorgniserregend ist.
- Welt.de – „AfD missbraucht Tierschutz, um gegen Religionen zu agitieren“ – https://www.welt.de/politik/deutschland/article243643795/Schaechten-AfD-missbraucht-Tierschutz-um-gegen-Religionen-zu-agitieren.html
- Tierschutzgesetz § 4a – https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4a.html
- Bundestagsantrag der AfD – https://dserver.bundestag.de/btd/20/053/2005365.pdf
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 20a – https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html
- top agrar – AfD: “Kein Land auf der Welt hat mehr Tier- und Umweltschutz als wir” – https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/afd-kein-land-macht-mehr-tierschutz-als-deutschland-12640493.html
- Studie Schächten/Betäuben – http://www.dzemat-mainz.de/texte/eine-interessante-veroeffentlichung.html