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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: Silvio

  • 🐇✈️ Nach Osterhasen-Vorfall: Reagiert PETA bald mit Klage gegen Boeing?

    🐇✈️ Nach Osterhasen-Vorfall: Reagiert PETA bald mit Klage gegen Boeing?

    Kaninchen im Triebwerk? United Airlines muss notlanden? Da stellt sich uns bei GERATI nur eine Frage: Wo bleibt die empörte PETA-Pressemitteilung?!

    Zugegeben – bislang hat sich PETA noch nicht öffentlich geäußert. Keine Strafanzeige, kein medial inszeniertes Protestfoto mit Plüschhasen und Tragödie im Hintergrund. Aber wir kennen unsere Tierschutz-Helden doch: Wenn irgendwo auf der Welt ein Tier in die Turbine kommt, ist die nächste Anzeige meist schon auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft, bevor der Rauch sich verzogen hat.

    🛬 United Airlines im Visier des moralischen Zeigefingers?

    Der Vorfall klingt fast zu sehr nach einem PETA-Trigger, um nicht ausgeschlachtet zu werden: Eine Boeing 737-800 hebt ab, ein Kaninchen hüpft unbedarft auf die Rollbahn, und zack – Feuer im Triebwerk, Notlandung, empörte Flugpassagiere. Und vermutlich bald: Empörte PETAzisten, die in Tränen ausbrechen, während sie mit erhobenem Finger fordern, dass die nächste Flugzeuggeneration ausschließlich mit Karottensaft betrieben werden darf. Vielleicht sogar mit einem Kaninchensegen durch eine zertifizierte Wildtierseelsorgerin.

    Bei GERATI rechnen wir fest mit einer baldigen Reaktion. Vielleicht in dieser Form:

    „Dieses Kaninchen starb einen qualvollen Tod für die Gier der Luftfahrtindustrie. Wir fordern ein sofortiges Flugverbot für Boeing-Maschinen und Kompensationszahlungen an alle Wildtiere, die künftig in der Nähe von Flughäfen wohnen.“ – könnte PETA gesagt haben. Hat sie aber (noch) nicht.

    🧑‍⚖️ GERATI spekuliert: Kommt jetzt die Anzeige wegen fahrlässiger Tiertötung?

    Wir wären jedenfalls nicht überrascht, wenn PETA demnächst Anzeige erstattet – vielleicht sogar gegen alle Beteiligten, inklusive des Flughafenpersonals, der Triebwerksingenieure, der Rasenmäherfahrer und des Wetterdienstes. Schließlich ist irgendwo ja immer jemand „schuld“, wenn ein Tier zu Schaden kommt. Und sei es nur der Osterhase persönlich, der das Kaninchen zu früh losgeschickt hat.

    Eine besonders kreative Abteilung bei PETA könnte sogar einen neuen Hashtag ins Leben rufen: #JusticeForFluffy. Unterstützt von einer Change.org-Petition, einem veganen Hasen-Merch-Shop und einer Influencer-Kampagne, bei der sich Aktivisten als Jet-Turbinen verkleiden und sich vor Flughafenterminals anketten.

    🐰 Flughasenrechte jetzt! – Ein Fall für den Bundestierbeauftragten?

    Es ist nur eine Frage der Zeit, bis irgendjemand fordert, dass Flughäfen hoppeltiersicher werden müssen. Vielleicht mit Warnschildern: „Achtung, Hase quert Rollfeld!“ Oder mit Tunnelanlagen für Wildtiere – finanziert aus der CO₂-Abgabe, versteht sich. Und da wir in Deutschland sind, fehlt nur noch der Vorschlag für ein neues Gesetz: Das „Flughasenschutzgesetz“ – mit verpflichtender Kuscheltier-Ausgleichsabgabe für Airlines, die besonders viele Wildtiere „beeinträchtigen“.

    Vielleicht wird auch ein neuer Bundestierbeauftragter eingesetzt, der bei jedem tierischen Zwischenfall eine Betroffenheits-Pressekonferenz gibt, während er symbolisch ein Kaninchen auf dem Arm hält und in die Kamera haucht: „Wir dürfen Kevin nicht vergessen.“

    Dazu könnte man verpflichtende Naturhörbücher im Cockpit fordern, um Piloten für das Leiden der Tierwelt zu sensibilisieren. Oder eine Art Bunny-Cam, um Tiere am Rollfeld rechtzeitig zu erkennen. Tierische Frühwarnsysteme, direkt ins Cockpit geschaltet – powered by PETA.

    🧠 Ironie des Schicksals: PETA kämpft gegen Tiertransporte – außer wenn sie fliegen?

    Man muss sich auch mal die Ironie auf der Zunge zergehen lassen: Dieselbe Organisation, die sonst lautstark gegen jede Form von Tiertransport wettert, könnte sich nun bald für ein Kaninchen starkmachen, das offenbar freiwillig zur Auswanderung aufbrach – ohne Visum und ohne Ahnung von Triebwerksphysik. Vielleicht wollte es einfach nach Kanada auswandern.

    Aber keine Sorge: PETA wird das Kaninchen sicher posthum zum „Opfer des Systems“ erklären. Vielleicht gibt’s sogar bald eine Mahnwache auf dem Flughafen mit Kerzen, Plakaten und der Forderung nach einem eigenen Denkmal – am besten direkt am Gate. Oder in Form eines riesigen Karottenmonuments aus recyceltem Protestmaterial.

    💸 Und natürlich: Der unvermeidliche Spendenaufruf?

    Sollte es tatsächlich zu einer PETA-Pressemitteilung kommen, darf eins garantiert nicht fehlen: der Button mit „Spenden Sie jetzt für Gerechtigkeit für Flughäschen“. Ob damit dann Anwälte finanziert werden – oder neue Anti-Turbinen-Aufkleber für Aktivistenrucksäcke – bleibt wie immer ein gut gehütetes Geheimnis.

    Dazu passend wird sicherlich bald ein Mahnvideo produziert: in Zeitlupe fliegt das Kaninchen in animierter Form auf die Turbine zu, während traurige Musik spielt und ein Sprecher flüstert: „Dieser Flug hätte verhindert werden können … „– Direkt danach: Spendenlink. Und natürlich: ‚Jeder Euro zählt – für Gerechtigkeit und gegen Turbinen!‘“

    📝 Fazit: Viel Wind um ein Häschen

    Wetten, der nächste PETA-Aktionstag heißt dann „Fly Bunny Fly – nie wieder Triebwerkstragödien“?

    Am Ende bleibt die Erkenntnis: Wenn ein Tier im Kontext von Technik und Menschen zu Schaden kommt, ist das zwar tragisch – aber nicht immer justiziabel. Außer natürlich, man fragt PETA. Dort wird aus jedem Zwischenfall ein Skandal, aus jeder Turbine ein Mordwerkzeug und aus jedem Häschen ein Märtyrer.

    Und damit entlasse ich euch in die Feiertage: 🐣 Frohe Ostern – passt auf eure Kaninchen auf, besonders an Startbahnen! Wir beobachten, kommentieren – und schmunzeln. Denn so vorhersehbar wie der nächste Spendenaufruf von PETA ist nur noch eines: der nächste empörte Social-Media-Post mit Plüschhasen-Emoji und Ausrufezeichenflut. Und wer weiß – vielleicht bekommt das Flughäschen bald ein eigenes Gedenkflugfeld.

    Quellen:

  • Informationsfreiheit und PETA Gemeinnützigkeit

    Informationsfreiheit und PETA Gemeinnützigkeit

    Der Artikel „PETA: Wenn die Berliner Senatsverwaltung mauert“ von Zoos.Media hat bei mir auf ganzer Linie ins Schwarze getroffen. Klug recherchiert, präzise formuliert und mit genau den Fragen, die sich viele seit Jahren stellen: Wie kann eine Organisation wie PETA weiterhin den Status der Gemeinnützigkeit genießen – trotz zahlreicher Kontroversen, juristischer Zweifel und einer intransparenten Struktur? Und warum weigert sich die Berliner Senatsverwaltung, dazu öffentlich Stellung zu nehmen? Genau diese Impulse haben mich dazu veranlasst, tiefer in die Materie einzutauchen. In diesem Bericht werfe ich daher einen fundierten Blick auf die rechtlichen, steuerlichen und politischen Rahmenbedingungen rund um PETAs Gemeinnützigkeit – und auf das fragwürdige Schweigen der Verwaltung. Ziel ist es, nicht nur juristisch sauber zu analysieren, sondern auch politisch und gesellschaftlich einzuordnen, was hier eigentlich vor sich geht – und was geschehen müsste, um Licht ins Dunkel zu bringen.

    Juristische Bewertung des Senatsverhaltens bei der Informationsanfrage

    Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) hat auf eine Informationsanfrage zu PETA Deutschland e.V. – konkret zu dessen Gemeinnützigkeitsstatus – mit weitgehender Auskunftsverweigerung reagiert. Im genannten Artikel von Zoos.Media wird beschrieben, dass die SenFin sämtliche Fragen mit einem Pauschalverweis auf rechtliche Schranken unbeantwortet ließ [1]. Ein Sprecher der Behörde erklärte: „Ich bitte um Verständnis dafür, dass sich die Finanzverwaltung zu Einzelfällen grundsätzlich nicht äußern darf“ [1]. Als Begründung wurde das Steuergeheimnis im Sinne des § 30 Abgabenordnung (AO) angeführt [1]. Die zentrale Frage ist, ob dieses Vorgehen juristisch legitim ist und ob es sich politisch nachvollziehen lässt – insbesondere vor dem Hintergrund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und des Transparenzgebots im Verwaltungshandeln.

    Rechtliche Grundlagen (IFG und Steuergeheimnis): Grundsätzlich gewährt das (Bundes-)Informationsfreiheitsgesetz jeder Person einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Allerdings kennt das IFG Ausnahmen, etwa zum Schutz öffentlicher oder privater Interessen. Insbesondere besteht kein Auskunftsanspruch, „sofern zum Beispiel das […] Steuergeheimnis berührt wird“ [2]. Das Steuergeheimnis gemäß § 30 AO verpflichtet Finanzbehörden, „dienstlich bekannt gewordene Verhältnisse eines anderen“ vertraulich zu behandeln [3]. Verstöße dagegen sind sogar strafbewehrt (§ 355 StGB) [3]. Die von Zoos.Media an SenFin gerichteten Fragen zielten offensichtlich auf steuerliche Verhältnisse von PETA (etwa Prüfungen der Gemeinnützigkeit, Verwendung von Mitteln, etc.) [1]. Solche Informationen gelten als steuerliche Einzelfälle und unterliegen dem Schutz des Steuergeheimnisses. Juristisch ist die Senatsverwaltung daher berechtigt, die Auskunft zu verweigern, da eine Herausgabe dieser Daten an Dritte (hier: Journalisten/Öffentlichkeit) unzulässig wäre. Dies entspricht dem in FOI-Gesetzen verankerten Vorrang von Geheimhaltungsvorschriften: Das Berliner IFG wird durch spezielle Bundes- oder Landesgesetze verdrängt, die Geheimhaltung gebieten – in diesem Fall § 30 AO [2]. Folglich konnte SenFin die Anfrage legal ablehnen, ohne gegen das Transparenzgebot zu verstoßen. Selbst eine parlamentarische Kleine Anfrage im Bundestag wurde in diesem Punkt nicht direkt beantwortet, sondern an die Landesfinanzbehörden verwiesen, weil die Prüfung der Gemeinnützigkeit Vereinen verfassungsgemäß den Ländern obliegt [1]. Die Berliner Behörde hat diese Fragen wiederum nicht substanziell beantwortet, was formaljuristisch mit Hinweis auf das Steuergeheimnis gedeckt ist.

    Allerdings gibt es Ausnahmetatbestände im Steuergeheimnis selbst. § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO ermöglicht eine Datenoffenbarung, „wenn für sie ein zwingendes öffentliches Interesse besteht“. Ein solches liegt z.B. vor, „wenn die Offenbarung erforderlich ist zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern“ [4]. Die Zoos.Media-Recherche argumentiert, genau dies sei hier der Fall: Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage nämlich erklärt, sie sehe „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass die geförderten NGOs (wie PETA) eine „Schattenstruktur“ bildeten [1]. Sollte diese Behauptung unwahr sein, wäre die Verwaltung berechtigt, durch Offenlegung geschützter Daten richtigzustellen [1]. In der Praxis machte die Senatsverwaltung hiervon keinen Gebrauch. Zu beachten ist, dass eine solche Ausnahme eine Ermessensentscheidung der obersten Finanzbehörde erfordert [4]. Die Hürde liegt absichtlich hoch – typisch sind Fälle, in denen schwere Gefahren für Allgemeinwohl oder Sicherheit abgewendet werden müssen oder gravierende Falschinformationen über Behörden korrigiert werden sollen [4]. Im Kontext der PETA-Anfrage mag die Verwaltung das öffentliche Interesse an Transparenz zwar sehen, aber als nicht „zwingend“ genug bewerten, um das Steuergeheimnis zu durchbrechen. Rein rechtlich bleibt festzuhalten: Die Berufung auf § 30 AO zur Ablehnung der PETA-Auskunft war legitim, da das Informationsfreiheitsrecht solche Geheimhaltungsgebote ausdrücklich respektiert [2].

    Politische Nachvollziehbarkeit und Transparenz: Politisch wird die Zurückhaltung der Senatsverwaltung unterschiedlich bewertet. Einerseits lässt sich das Verhalten nachvollziehen, denn die Finanzbehörde wahrt die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen – auch Vereine wie PETA – und vermeidet einen Präzedenzfall, sensible steuerliche Details auf politischen Druck hin offenzulegen. Das Steuergeheimnis dient dem Vertrauen der Bürger, dass persönliche finanzielle Angelegenheiten nicht öffentlich breitgetreten werden [3]. Gerade weil PETA kontrovers diskutiert wird, könnte jede einseitige Stellungnahme der Behörde als politisch motiviert ausgelegt werden. Zudem war die Berliner SenFin zum Zeitpunkt der Anfrage von einem CDU-Politiker (Finanzsenator Stefan Evers) geführt [5]. Dass seine Verwaltung eine Anfrage blockiert, die ursprünglich von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion initiiert wurde, mag verwundern [5]. Doch dies unterstreicht, dass hier Verwaltungsroutine (Amtsverschwiegenheit wahren) über parteipolitischem Kalkül stand. Aus Verwaltungssicht ist das „Mauern“ konsequent, um keine rechtlichen Risiken einzugehen und die Neutralität der Steuerverwaltung zu bewahren.

    Andererseits gibt es Kritik, dass dieses Vorgehen dem Transparenzgebot im öffentlichen Verwaltungshandeln widerspricht. PETA genießt als gemeinnütziger Verein erhebliche Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit (Steuerbefreiung, Spendenabzugsfähigkeit). Die Öffentlichkeit hat daher ein legitimes Interesse zu erfahren, ob PETA die Voraussetzungen dafür erfüllt und wie die Behörden dies überwachen. Indem sich die Verwaltung kategorisch weigert auch nur allgemein zu bewerten, ob PETA ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, entsteht der Eindruck von Intransparenz. Zoos.Media spricht gar davon, das Steuergeheimnis werde hier „zum Verschleiern genutzt“ [1]. Politisch steht der Senat insofern in der Kritik, als er keine aktive Aufklärungsbereitschaft zeigt. Die Verweigerung aller Antworten – selbst abstrakter Einschätzungen – lässt vermuten, dass unangenehme Befunde vermieden werden sollen. Immerhin hätte man z.B. anonymisierte oder verallgemeinerte Informationen geben können, ohne einzelne Steuerdaten preiszugeben. Die Rundum-Abblockhaltung („kollektiv auf alle Fragen“ keine Antwort [1] wirkt wenig bürgerfreundlich. Vertreter der Opposition und zivilgesellschaftliche Akteure fordern seit Jahren mehr Transparenz bei der Förderung von Vereinen und Offenlegung von Gemeinnützigkeitskriterien, um das Vertrauen in Verwaltung und Politik zu stärken. Berlin plant zwar ein neues Transparenzgesetz, doch im konkreten Fall zeigte sich die Verwaltung wenig auskunftsfreudig [1].

    Fazit zu diesem Abschnitt: Aus juristischer Perspektive handelt die Senatsfinanzverwaltung gedeckt durch geltendes Recht – insbesondere das Informationsfreiheits- und Steuerrecht –, wenn sie Auskünfte zu PETA verweigert. Politisch ist dies ein zweischneidiges Schwert: Einerseits wird die Integrität des Steuergeheimnisses gewahrt, andererseits geht Offenheit und demokratische Kontrolle verloren. Die Entscheidung mag formal richtig sein, stößt aber auf Unverständnis bei denen, die in PETA’s Gemeinnützigkeit eine Frage von öffentlichem Interesse sehen. Ein Kommentator bezeichnete das Schweigen der Behörde als „keine vertrauensfördernde Maßnahme in Bezug auf die Verwaltung“ [1]. Insofern ist das Verhalten juristisch legitim, aber politisch nur bedingt nachvollziehbar – es wirkt defensiv und wenig transparent, was die öffentliche Debatte eher befeuert als beruhigt.

    Gemeinnützigkeit von PETA: rechtliche, politische und gesellschaftliche Bewertung

    Im zweiten Schritt gilt es zu prüfen, ob PETA Deutschland e.V. mit seiner aktuellen Struktur, Strategie und seinen Aktivitäten überhaupt als gemeinnützig gelten kann. Diese Frage bewegt sich im Spannungsfeld von Steuerrecht (insbesondere § 52 AO, der die gemeinnützigen Zwecke definiert) und der politisch-gesellschaftlichen Debatte der letzten Jahre. Relevant sind zudem Gerichtsurteile, vor allem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Verbandsklageberechtigung von PETA in Baden-Württemberg, das Rückschlüsse auf die Einschätzung von PETAs Organisationsform zulässt [6].

    Rechtliche Grundlagen der Gemeinnützigkeit (§ 52 AO): Das deutsche Steuerrecht (Abgabenordnung) listet in § 52 Abs. 2 zahlreiche „gemeinnützige Zwecke“ auf, deren Förderung als förderungswürdig für die Allgemeinheit anerkannt ist. Darunter findet sich an 14. Stelle ausdrücklich „die Förderung des Tierschutzes“ [7]. Ein Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn seine Tätigkeit „darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit […] selbstlos zu fördern“ (§ 52 Abs. 1 AO) [7]. Wichtig ist: Die Tätigkeit muss ausschließlich und unmittelbar diesen gemeinnützigen Zweck fördern, und zwar selbstlos (ohne Eigeninteresse) [7]. Zudem darf der geförderte Personenkreis nicht von vornherein eng begrenzt sein (also kein Privatinteresse, keine geschlossene Mitgliedergruppe) [7]. PETA Deutschland e.V. ist von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt und damit von der Körperschaftsteuer befreit [8]. Auf dem Papier erfüllt PETA den Zweck „Förderung des Tierschutzes“, da die Organisation angibt, sich für das Wohl von Tieren einzusetzen.

    Allerdings gibt es Kontroversen, ob PETA tatsächlich „Tierschutz“ im klassischen Sinne betreibt. PETA selbst versteht sich als Tierrechtsorganisation, die das langfristige Ziel verfolgt, „die Nutzung von Tieren durch den Menschen zu beenden“. Die deutsche Wikipedia beschreibt, PETA kämpfe gegen Massentierhaltung, Pelztierhaltung, Tierversuche, Fleischkonsum, Haustierhaltung, Tiere in Zirkus/Zoo sowie Jagd und Angeln [8]. Im Gegensatz dazu leisten traditionelle Tierschutzvereine (Tierheime, Naturschutzorganisationen etc.) oft direkte Hilfe für Tiere, ohne das grundsätzliche Mensch-Tier-Verhältnis in Frage zu stellen. Kritiker betonen: „Tierschutz ist nicht Tierrecht.“ [7] PETA habe sogar klar erklärt: „Wir machen gar keinen Tierschutz“ [7], sondern konzentriere sich auf Tierrechtsaktivismus. Damit stellt PETA seine Arbeit selbst außerhalb des konventionellen Tierschutz-Begriffs. Juristisch gesehen ist der Begriff Tierschutz in § 52 AO weit gefasst – er umfasst z.B. auch das Verhindern von Tierquälerei und das Fördern eines besseren Tierwohls. Man kann argumentieren, dass PETAs Aufklärungskampagnen gegen Pelz oder Fleischindustrie durchaus dem Allgemeinwohl dienen, indem sie Leid von Tieren verringern wollen. Die Finanzbehörden haben PETA bislang unter dieser weiten Auslegung subsumiert: Das zuständige Finanzamt erteilt PETA die Gemeinnützigkeit auf Basis des Tierschutzes, obwohl PETA primär Kampagnen und Lobbyarbeit macht [7].

    Dennoch zweifeln manche Experten, ob Tierrechtsorganisationen nach geltendem Recht gemeinnützig sein sollten. In einer Anhörung im Bundestag (Februar 2019) wurde ausgeführt, der Katalog des § 52 AO „gebe es schon jetzt nicht her, dass Tierrechtsorganisationen in den Genuss von Gemeinnützigkeit kommen sollten“ [7]. Dieser Standpunkt meint: Die AO privilegiert klassisch Tierschutz (also Schutz des einzelnen Tieres vor Leid), nicht aber die Tierrechts-Ideologie, die eine gesellschaftliche Umwälzung anstrebt. PETA’s Ziele – etwa ein komplettes Ende der Tierhaltung – gehen über das hinaus, was der Gesetzgeber mit „Förderung des Tierschutzes“ vermutlich meinte. Rein rechtlich ist diese Unterscheidung jedoch schwierig durchzusetzen, solange PETA seine Tätigkeit als Beitrag zum Tierschutz deklariert. Die Abgabenordnung kennt keine Kategorie „Tierrechte“ – es gilt entweder Tierschutz oder nichts. Da PETA unbestritten Missstände für Tiere anprangert (Massentierhaltung, Pelz etc.), lässt sich eine Gemeinnützigkeit formal begründen.

    Der Gesetzgeber hat aber zusätzliche Grenzen eingezogen: Gemeinnützige Organisationen dürfen nicht überwiegend politisch-parteipolitisch tätig sein. Sie dürfen zwar im Rahmen ihres Zwecks politisch wirken (z.B. Gesetzesänderungen im Tierschutz fordern), müssen aber parteipolitische Neutralität bewahren und generell das Steuerprivileg nicht zur allgemeinen politischen Agitation nutzen. Dieses Spannungsfeld wurde in den letzten Jahren intensiv diskutiert. Ein prominenter Fall ist Attac, dem das Finanzamt und letztinstanzlich der Bundesfinanzhof 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannte, weil Attac sich sehr allgemeinpolitisch (globalisierungskritisch) betätigte, ohne auf einen der katalogisierten Zwecke begrenzt zu sein [9]. Bei PETA ist der Zweck prinzipiell anerkannt (Tierschutz), doch die Methoden – provokante Kampagnen, Druck auf Unternehmen, öffentliche PR-Aktionen – ähneln oft eher politischem Aktivismus als klassischer Wohlfahrtspflege. So warf die FDP PETA vor, der Verein relativiere mit Kampagnen wie „Holocaust auf Ihrem Teller“ das Menschheitsverbrechen des Holocaust und „legitimiere Gesetzesbrüche, etwa Einbrüche in Ställe“ [9]. Solche Vorwürfe zielen darauf ab, PETA als extrem oder kriminell darzustellen, was mit Gemeinnützigkeit unvereinbar wäre. Strafbare Handlungen schließen die Gemeinnützigkeit tatsächlich aus – sollte ein Verein Straftaten fördern oder begehen, würde das Finanzamt einschreiten. PETA betont jedoch, selbst gewaltfrei und legal zu agieren; die veröffentlichten Undercover-Videos stammen teils von Aktivisten-Netzwerken, nicht direkt von PETA-Angestellten. Die Grenzen sind fließend: Kritiker sehen in PETAs wohlwollender Darstellung militanter Tierbefreier (z.B. Animal Liberation Front) ein Überschreiten der Gemeinnützigkeitslinie [8], während Befürworter argumentieren, das Aufdecken von Missständen dürfe einem gemeinnützigen Verein nicht zum Nachteil gereichen, selbst wenn dafür ziviler Ungehorsam Dritter genutzt wird.

    Struktur von PETA und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Ein wichtiger Aspekt ist PETAs vereinsrechtliche Struktur. PETA Deutschland e.V. hat nur eine sehr kleine Zahl ordentlicher Mitglieder (mit Stimmrecht). Laut Gerichtsfeststellungen waren es 2018 lediglich 7 stimmberechtigte Mitglieder [8] – bei über 20.000 Fördermitgliedern (Spendern). Die interne Willensbildung liegt also in den Händen weniger Personen. Dieses Modell – bei PETA offenbar bewusst gewählt – wurde PETA in Baden-Württemberg zum Verhängnis. Nach dem dortigen Tierschutzverbandsklagegesetz können Vereine bestimmte Klagerechte erhalten, wenn sie gewisse Anforderungen erfüllen. PETA scheiterte: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim urteilte, PETA biete wegen seiner geringen Mitgliedschaft „nicht die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung“ [6]. Mit anderen Worten: Ein Verein, der demokratische Mitbestimmung seiner breiten Basis vereinsrechtlich ausschließt, sei nicht geeignet, im Namen des Allgemeinwohls besondere Rechte (wie Verbandsklagen) auszuüben. Das BVerwG hat im November 2021 diese Entscheidung bestätigt, PETAs Beschwerde zurückgewiesen und damit endgültig klargestellt, dass PETA keinen Anspruch auf Anerkennung als klagebefugte Tierschutzorganisation in Baden-Württemberg hat [6]. Begründet wurde dies damit, dass PETA mit nur 7 ordentlichen Mitgliedern eine Satzung mit undemokratischen Hürden hat, so dass die satzungsmäßigen Zwecke nicht durch eine legitime Mitgliederbasis kontrolliert und getragen werden [6]. Das Ministerium kommentierte, man werde Vereine, „die sich gegen eine vereinsrechtlich abgesicherte Mitbestimmung ihrer Mitglieder sperren“, nicht als Tierschutzverbände anerkennen [6].

    Was bedeutet das für die Gemeinnützigkeit? Zunächst ist festzuhalten, dass Vereinsrecht und Steuerrecht unterschiedliche Ebenen sind. Ein undemokratischer Vereinsaufbau ist steuerlich nicht ausdrücklich verboten – viele gemeinnützige Stiftungen oder Vereine arbeiten mit Selbstergänzung im Vorstand und ohne große Mitgliedermitbestimmung. Die Abgabenordnung fordert lediglich, dass kein „fest abgeschlossener Personenkreis“ begünstigt wird [7]. PETA’s Arbeit kommt nicht den Vereinsvorständen persönlich zugute, sondern soll Tieren bzw. der Allgemeinheit zugutekommen. Insofern verstößt die interne Struktur nicht direkt gegen Gemeinnützigkeitsrecht. Allerdings hat die Diskussion um PETA gezeigt, dass politisch die Frage gestellt wird, ob hier eine „Schattenstruktur“ vorliegt – ein kleiner elitärer Kreis steuert einen Verein mit enormer Außenwirkung und öffentlichen Vorteilen [1]. Die Bundesregierung verneinte in ihrer Antwort das Vorliegen einer solchen Schattenstruktur bei den geprüften NGOs [1], doch die hartnäckige Geheimhaltungspraxis (siehe Teil 1) hat Skeptiker nicht überzeugt. Das BVerwG-Urteil liefert jedenfalls Munition für Kritiker, die PETA mangelnde Transparenz und fehlende innere Demokratie vorwerfen. Ein gemeinnütziger Verein sollte idealerweise gemeinwohlorientiert und intern legitimiert sein. Politisch könnte daher der Ruf laut werden, die Kriterien für Gemeinnützigkeit zu verschärfen, etwa eine Mindestmitgliederanzahl oder demokratische Strukturen zu fordern, um Extremfälle wie PETA auszuschließen. Bislang gibt es solche Anforderungen im Steuerrecht nicht – ein Punkt, der in der gesellschaftlichen Debatte immer wieder auftaucht.

    Vergleich mit klassischen gemeinnützigen Organisationen: Die Anfrage an die Senatsverwaltung fragte explizit nach Unterschieden zwischen PETA und traditionellen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln [1]. Hier lassen sich einige aufführen:

    • Tätigkeitsfeld: Rotes Kreuz, Tafeln etc. leisten unmittelbare Hilfe am Menschen (Rettungsdienste, Lebensmittelverteilung) und erbringen dabei meist hoheitliche oder karitative Aufgaben, die staatlich anerkannt sind. PETA hingegen agiert im advokatorischen Bereich – sie retten nicht primär Tiere in Not in großem Maßstab, sondern wollen durch Kampagnen das Verhalten der Gesellschaft ändern. Zwar unterhält PETA auch ein kleines Programm zur Vermittlung von Tieren und fördert Kastrationen [8], doch das steht nicht im Zentrum ihrer Arbeit. Das Hauptaugenmerk liegt auf Öffentlichkeitsarbeit, Lobbyismus und juristischen Interventionen (Anzeige von Tierhaltern, Klagen für ein Feuerwerksverbot zu Silvester wegen Tierschutz usw.).

    • Struktur und Mitgliedschaft: Große Wohlfahrtsverbände haben oft hunderttausende Mitglieder oder Ehrenamtliche und föderierte Strukturen. Entscheidungen werden durch Gremien mit Mitgliederbeteiligung getroffen. PETA dagegen hat, wie erwähnt, nur einen kleinen Mitgliederkern; die breite Masse sind Spender ohne Stimmrecht. Dies wirkt nach außen weniger als breit getragene Bürgerbewegung, sondern als kampagnenorientierte NGO.

    • Finanzierung und Verwendung der Mittel: Während klassische gemeinnützige Organisationen einen Großteil ihrer Mittel direkt in Hilfsprojekte investieren (beim Roten Kreuz z.B. in Blutspendedienste, Katastrophenschutz usw.), gibt PETA einen erheblichen Teil für Aufklärungskampagnen, Werbung, Rechtskosten und Personal aus, um ihre Tierrechtsziele voranzutreiben. Die Mittelverwendung ist natürlich dem Zweck angepasst – aber Kritiker monieren, dass von Spenden wenig in „direkte Tierhilfe“ fließe. PETA argumentiert, dass Bildungsarbeit und Kampagnen ebenso wichtig für das Tierwohl sind, da sie Leid an der Wurzel verhindern sollen.

    • Neutralität und Zusammenarbeit: Organisationen wie das Rote Kreuz arbeiten oft eng mit staatlichen Stellen zusammen und vermeiden polarisierende Positionen; sie genießen dafür allgemeines Ansehen. PETA dagegen wählt konfrontative Ansätze, legt sich mit ganzen Branchen (Landwirtschaft, Zoos, Mode) an und scheut nicht vor provokativen Vergleichen. Damit polarisiert PETA stark – was für einen gemeinnützigen Verein ungewöhnlich ist, da Gemeinnützigkeit auf gesellschaftlichen Konsens über einen Wert basiert (niemand bestreitet etwa den Wert von Blutspende oder Tafeln). Beim Tierschutz/Tierrecht ist die Gesellschaft aber gespalten, was die angemessene Behandlung von Tieren angeht.

    Politische und gesellschaftliche Debatte (2010–heute): In den letzten 10–15 Jahren ist PETAs Gemeinnützigkeit mehrfach Gegenstand politischer Debatten gewesen. 2013 gelangte PETAs Holocaust-Vergleichskampagne bis vors Bundesverfassungsgericht, welches ein von PETA angestrengtes Verfahren gegen deren Verbot nicht zur Entscheidung annahm – faktisch blieb das Verbot der Kampagne in Deutschland bestehen (sie verletze die Menschenwürde der Holocaust-Opfer). Dieser Vorfall brachte PETA in negative Schlagzeilen und ließ Politiker sowie Öffentlichkeit fragen, ob derart geschmacklose Aktionen noch im Rahmen eines gemeinnützigen Bildungsauftrags liegen [9]. 2015–2018 rückten militantere Tierrechtsaktionen ins Licht: Stalleinbrüche durch Aktivisten, „Befreiung“ von Nerzen aus Pelzfarmen usw. PETA wurde zwar nicht juristisch dafür belangt, aber es entstand die Erzählung, PETA toleriere oder unterstütze solche illegalen Methoden. 2018/19 – im Kontext der Attac-Entscheidung – schalteten sich Parteien in die Debatte ein: Die FDP-Bundestagsfraktion forderte in einem Antrag, klarzustellen, dass Gemeinnützigkeit und die Billigung von Straftaten sich ausschließen [9]. Gero Hocker (FDP) nannte explizit PETA als Beispiel für einen Verein, der Gesetzesbrüche „legitimiert“ [9]. Auch Vertreter der Union (CDU/CSU) zweifelten öffentlich an der Gemeinnützigkeit von PETA und ähnlich agierenden NGOs. Im Bundestag wurden hierzu Anhörungen durchgeführt: Während konservative und liberale Experten striktere Regeln forderten (ggf. Streichung der Gemeinnützigkeit, wenn Vereine politisch „zu weit“ gehen), warnten andere (etwa vom grünen Lager) vor einer politischen Instrumentalisierung des Steuerrechts [9]. Ulf Buermeyer, als Sachverständiger der Grünen benannt, sprach von der „Keule der Gemeinnützigkeit“, die nicht missbraucht werden dürfe, um unliebsame zivilgesellschaftliche Organisationen zu bestrafen [9].

    In der gesellschaftlichen Debatte seit 2010 sieht man zwei Lager: PETA-Gegner – dazu zählen oft Vertreter der Landwirtschaft, der Zoo-/Zirkusbranche, aber auch manche Politiker – werfen PETA vor, kein echtes Gemeinwohl zu fördern. Sie argumentieren, PETA verhindere eher konstruktiven Tierschutz, indem radikale Forderungen gestellt werden (z.B. komplette Haustierabschaffung) und seriöse Einrichtungen diffamiert werden. Außerdem schade PETA dem Bild gemeinnütziger Vereine, wenn Spendengelder in reißerische Medienkampagnen flössen[10]. Einige fordern daher, PETA die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, damit der Verein steuerlich wie eine Lobbyorganisation behandelt wird. So schrieb ein Kommentator pointiert: „PETA sollte man allein dafür alles aberkennen, was aberkannt werden kann“ [9]. In diese Richtung zielten auch immer wieder parlamentarische Anfragen – etwa die erwähnten 551 Fragen der CDU/CSU-Fraktion 2023, die prüfen ließen, ob PETA & Co. gegen das „parteipolitische Neutralitätsgebot“ verstoßen und ob Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit erhoben wurde [1]. Diese Initiative der Union suggerierte, dass manche staatlich geförderte NGOs ideologisch einseitig agierten. Im Fall PETA lautete eine Frage: „Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der PETA Deutschland e.V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?“ [1] – was impliziert, dass hier ein Risiko gesehen wurde.

    Demgegenüber stehen PETA-Befürworter und allgemein Verteidiger der Zivilgesellschaft, die argumentieren: Gemeinnützigkeit darf auch kritische politische Arbeit einschließen, solange sie dem anerkannten Zweck dient. Umwelt- und Tierschutz seien nunmal Themen, die politische Maßnahmen erfordern; würde man Vereine bestrafen, weil sie Missstände anprangern oder Gesetzesänderungen fordern, würde man das Gemeinwohlengagement strangulieren. In der Tat hat der Gesetzgeber auf die Debatte reagiert: 2020 wurde der Katalog des § 52 AO um Zwecke wie Klimaschutz, Hilfe für Verfolgte und Förderung der Ortsverschönerung erweitert – ein Signal, dass politisch erwünschte Betätigungen ausdrücklich abgesichert werden. Über eine Anerkennung von „Förderung der demokratischen Gesellschaft“ als gemeinnützig wird weiterhin diskutiert. Bezogen auf PETA betonen Befürworter, die Organisation habe viel für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit erreicht: Heute sprechen breite Bevölkerungsschichten über Massentierhaltung, Tierversuche oder vegane Ernährung, woran PETA mit provokativen Aktionen Anteil hat. Auch viele junge Menschen engagieren sich ehrenamtlich im Tierschutz/Tierrecht, inspiriert durch PETA-Kampagnen. Politisch wäre ein Entzug der Gemeinnützigkeit ein starkes Signal, das die Regierung sorgfältig abwägen muss – es könnte als Angriff auf alle missliebigen NGOs verstanden werden. Nicht ohne Grund urteilten einige Abgeordnete, die Angriffe auf PETA (und z.B. die Deutsche Umwelthilfe) seien „unmäßig“ und rein ideologisch motiviert [9]. Bislang hat keine Finanzbehörde PETA die Gemeinnützigkeit entzogen; PETA erfüllt formal die Berichts- und Satzungspflichten. Die Debatte bleibt jedoch lebendig, befeuert durch jeden neuen Skandal (wie etwa höhere Tiertötungszahlen in PETAs US-Tierheim – ein Thema, das PETA-Kritiker in Deutschland gerne aufgreifen, um moralische Doppelmessung zu unterstellen).

    Fazit zu diesem Abschnitt: PETA kann derzeit rechtlich als gemeinnützig gelten, da der Vereinszweck unter „Tierschutz“ fällt und kein formaler Gesetzesverstoß festgestellt ist. Rechtlich ist die Gemeinnützigkeit also (noch) gegeben – bestätigt durch die Steuerbehörden, die PETA weiterhin als gemeinnützig anerkennen [8]). Doch politisch und gesellschaftlich wird diese Einordnung intensiv hinterfragt. Die Struktur (minimaler Mitgliederkreis) und Strategie (oft konfrontative Tierrechtsagenda) von PETA weichen vom Idealbild eines „klassischen“ gemeinnützigen Vereins ab. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem speziellen Kontext PETAs Organisationsform gerügt und ihr gewisse Rechte versagt [6]. Diese Argumente könnten langfristig auch den Steuerrechtler und Gesetzgeber beschäftigen, wenn es um die Glaubwürdigkeit des Gemeinnützigkeitsrechts geht. Einige fordern bereits, Tierrechtsgruppen strenger zu prüfen oder aus dem Gemeinnützigkeitsstatus zu entlassen, solange sie nicht tatsächlich im Sinne der Allgemeinheit handeln [7]. Andere halten dagegen, dass Gemeinnützigkeit pluralistisch sein müsse und auch unbequeme Mahner wie PETA einschließen soll, da Tierleid zu vermindern eindeutig im öffentlichen Interesse liegt.

    Insgesamt zeigt die Betrachtung von 2010 bis heute: Die Bewertung von PETAs Gemeinnützigkeit hängt davon ab, wie weit man den Begriff des Gemeinwohls fasst. Juristisch gilt PETA als gemeinnützig, solange es formell die Vorgaben erfüllt; politisch allerdings bleibt es umstritten, ob ein Verein, der „keinen Tierschutz macht“ sondern gesellschaftliche Konfrontation sucht [7], auf Dauer das Gütesiegel der Gemeinnützigkeit tragen sollte. Die Debatte spiegelt den Wandel gesellschaftlicher Werte wider – Tierschutz ist in der Mitte der Gesellschaft anerkannt, bei Tierrechten hingegen scheiden sich die Geister. Die Behörden und Gerichte werden auch künftig jeden Fall genau prüfen müssen, um der Doppelfunktion gerecht zu werden: Missbrauch der Gemeinnützigkeit verhindern, ohne dabei politisch missliebige Meinungen zu unterdrücken. PETA bleibt hier ein Prüfstein, an dem sich zeigt, wie dehnbar die Prinzipien von Gemeinnützigkeit und Transparenz im öffentlichen Verwaltungshandeln sein dürfen.

    Natürlich – hier eine abschließende Übersicht, was konkret unternommen werden müsste, um PETA die Gemeinnützigkeit zu entziehen, aufgegliedert in juristische, steuerrechtliche und politische Handlungsebenen:

    Was nötig wäre, um PETA die Gemeinnützigkeit zu entziehen – rechtlich, steuerlich und politisch

    Steuerrechtlich: Verfahren durch das zuständige Finanzamt

    Das Fundament für den Entzug der Gemeinnützigkeit liegt im Steuerrecht, konkret in der Abgabenordnung (AO). Zuständig ist ausschließlich das jeweilige Finanzamt, bei dem PETA seinen Sitz hat.

    Voraussetzungen (§ 52–§ 63 AO):

    Das Finanzamt müsste feststellen, dass PETA gegen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen für Gemeinnützigkeit verstößt:

    • ❌ Zweckverfehlung: PETA verfolgt in Wahrheit keinen gemeinnützigen Zweck im Sinne von § 52 AO (z. B. weil es keine Tierschutzarbeit, sondern primär politischen Aktivismus betreibt).
    • ❌ Nicht-Selbstlosigkeit: PETA agiert nicht selbstlos (§ 55 AO), z. B. durch übermäßige Vergütungen, Vetternwirtschaft oder bevorzugte Verwendung von Mitteln für interne Zwecke.
    • ❌ Unmittelbarkeit: Die Tätigkeiten dienen nicht unmittelbar dem Gemeinwohl (§ 57 AO), z. B. durch zu viele Weiterleitungen an andere Organisationen ohne eigene Leistungen.
    • ❌ Ausschließlichkeit: PETA verwendet Mittel für andere, nicht begünstigte Zwecke (§ 56 AO), z. B. allgemeine politische Agitation oder Unterstützung nicht gemeinnütziger Gruppen.
    • ❌ Fehlverhalten: PETA unterstützt gesetzeswidrige Handlungen (z. B. Einbrüche in Ställe) zumindest ideell, was dem Gemeinwohl widersprechen kann.

    Mögliche Schritte:

    1. Anlassbezogene Prüfung einleiten, etwa nach öffentlichen Beschwerden oder Medienberichten.
    2. Anforderung von Tätigkeits- und Finanzberichten durch das Finanzamt.
    3. Auswertung von Satzung, Kampagnen und tatsächlicher Geschäftsführung.
    4. Feststellung eines Verstoßes gegen AO, verbunden mit:
      • Rückwirkendem Entzug der Gemeinnützigkeit
      • Steuernachforderungen (z. B. Körperschaftssteuer)
      • Verlust der Spendenabzugsfähigkeit (§ 10b EStG)

    ⚠️ Wichtig: Das Finanzamt kann nicht nach politischer Meinungslage handeln, sondern muss eine sachlich belegbare Zweckverfehlung nachweisen. Die Hürden sind also hoch und verlangen intensive Prüfung.

    Juristisch: Rechtliche Prüfung und ggf. gerichtliche Auseinandersetzung

    Wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit entzieht, kann PETA dagegen Rechtsmittel einlegen:

    Ablauf:

    • Einspruch gegen Bescheid beim Finanzamt (§ 347 AO)
    • Falls abgelehnt: Klage beim Finanzgericht
    • Danach ggf. Revision zum Bundesfinanzhof (BFH)

    Die Rechtsprechung des BFH und BVerwG zeigt:

    • Politische Arbeit ist nicht per se schädlich, wenn sie im Rahmen eines gemeinnützigen Zwecks erfolgt.
    • Gemeinnützigkeit endet, wenn ein Verein sich hauptsächlich politisch betätigt, ohne konkreten Zweckbezug (vgl. Attac-Urteil 2019).
    • Auch die Struktur des Vereins kann relevant sein: Das BVerwG lehnte PETA 2021 das Verbandsklagerecht ab, weil es keine demokratische Legitimierung durch Mitglieder gab – dies kann mittelbar in eine steuerrechtliche Debatte einfließen.

    Fazit: Der Weg zum Entzug führt juristisch nur über einen konkreten Nachweis der Zweckverfehlung – bloße politische Unbeliebtheit reicht nicht.

    Politisch: Einflussnahme durch Gesetzgeber & öffentliche Debatte

    Gesetzgeberische Hebel:

    • Änderung des § 52 AO: Der Bundestag könnte die Definition „Tierschutz“ im Gemeinnützigkeitsrecht präzisieren oder einschränken – z. B. auf klassischen Tierschutz, nicht Tierrechte.
    • Einführung weiterer Positiv- oder Negativkriterien, z. B.:
      • Demokratische Vereinsstruktur
      • Ausschluss politischer Agitation
      • Keine Förderung illegaler Mittel oder militanter Gruppen
      • Festlegung von Berichtspflichten, z. B. zu Spendenverwendung [10], personellen Verflechtungen oder Einflussnahmen.

    Solche Reformen wurden bereits diskutiert, z. B. nach dem Attac-Urteil oder bei den Bundestagsanträgen der FDP und CDU/CSU (2019–2023).

    Öffentlicher Druck:

    • Journalistische Recherchen, parlamentarische Anfragen oder Kampagnen können öffentlichen Druck auf das zuständige Finanzamt erzeugen.
    • Dies könnte dazu führen, dass eine Prüfung überhaupt angestoßen wird – ohne politische Aufmerksamkeit bleibt die Behörde oft untätig.

    Zusammenfassung: Was müsste konkret passieren?

    HandlungsebeneMaßnahme
    Steuerrechtlich– Prüfung durch Finanzamt Berlin auf AO-Verstöße
    – Feststellung von Zweckverfehlung oder Mittelmissbrauch
    Juristisch– Rechtssichere Dokumentation von Satzungsverstößen
    – Bei Streit: Verfahren vor Finanzgericht / BFH
    Politisch– Änderung oder Präzisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
    – Öffentliche/politische Debatte und Druck
    Strukturell bei PETA– Undemokratische Struktur, Kampagnenstil, Nähe zu Gesetzesverstößen als Prüfungsanlässe nutzen

    Quellen:

  • Radikale vegane Sekte Zizians: Gerichtssaal eskaliert – Mitglied verliert Kontrolle

    Radikale vegane Sekte Zizians: Gerichtssaal eskaliert – Mitglied verliert Kontrolle

    Die radikale vegane Sekte Zizians steht im Zentrum eines eskalierenden Konflikts mit dem Rechtsstaat. Ein aufsehenerregender Zwischenfall erschütterte kürzlich einen Gerichtssaal während eines laufenden Prozesses gegen mehrere Mitglieder der radikalen veganen Sekte „Zizians“, in dem es unter anderem um versuchten Mord, Körperverletzung und Störung der öffentlichen Ordnung ging in einem laufenden Verfahren gegen mehrere Mitglieder der radikalen veganen Sekte „Zizians“.

    Im Mittelpunkt: Alexander Leatham, ein prominentes Mitglied der Bewegung. Während der Anhörung verlor Leatham völlig die Kontrolle. Unter lautem Protest rief er wiederholt: „Wenn ich in Polizeigewahrsam getötet werde, war es Mord!“ Der Zwischenruf sorgte für Unruhe im gesamten Saal und wurde selbst im anschließenden Isolationsraum noch deutlich vernommen. Bewaffnete Sicherheitskräfte griffen ein und entfernten Leatham unter erheblichem Widerstand aus dem Gerichtssaal.

    Der Vorfall lenkt die öffentliche Aufmerksamkeit erneut auf die zunehmend radikalen Tendenzen und das eskalierende Verhalten innerhalb der radikalen veganen Sekte. Er unterstreicht die wachsenden Spannungen zwischen dieser ideologischen Gruppierung und den grundlegenden Prinzipien unserer Gesellschafts- und Rechtsordnung.

    Eskalation im Gerichtssaal – Der Zwischenfall mit Alexander Leatham

    Was als routinierter Gerichtstermin begann, entwickelte sich schnell zu einem dramatischen Eklat: Alexander Leatham, wegen versuchten Mordes angeklagt, unterbrach wiederholt die Verhandlung mit lautstarken, aggressiven Zwischenrufen. Sein Verhalten war so aufrührerisch, dass das Verfahren für mehrere Minuten unterbrochen werden musste. Der Richter forderte mehrfach zur Ordnung auf, blieb aber letztlich ruhig und ließ Leatham entfernen, nachdem sich dessen Verhalten weiter zuspitzte.

    Der Ausbruch machte deutlich, wie instabil die Lage rund um die Zizians geworden ist. Prozessbeobachter berichten von einer angespannten Atmosphäre, in der die Grenze zwischen Gerichtssaal und ideologischer Bühne zunehmend verschwimmt. Für viele zeigt Leathams Verhalten exemplarisch die aggressive Grundhaltung, mit der die radikale vegane Sekte öffentlichen Institutionen begegnet.

    Wer sind die Zizians? Eine radikale vegane Sekte mit gefährlichen Überzeugungen

    Die Bewegung der Zizians wurde 2016 ins Leben gerufen. Ursprünglich als idealistische Gemeinschaft von Technik- und Staatskritikern gestartet, entwickelte sich daraus eine sektenartige Struktur mit klar radikaler Ausrichtung. Ihre Ideologie basiert auf einer explosiven Mischung aus radikalem Veganismus, technologiefeindlichem Rationalismus, Anarchismus und einer konsequenten Ablehnung künstlicher Intelligenz.

    Zentraler Glaubenssatz der Zizians ist die Überzeugung, dass moderne Technologie die Menschheit korrumpiert und vom Pfad der „wahren Rationalität“ abbringt. Auf ihrer offiziellen Plattform schreiben sie: „Maschinen denken nicht – sie spiegeln nur die Verzerrung ihrer Schöpfer wider.“ KI wird als Bedrohung für geistige Unabhängigkeit betrachtet. die Menschheit korrumpiert und vom Pfad der „wahren Rationalität“ abbringt. KI wird als Bedrohung für geistige Unabhängigkeit betrachtet. Diese Sichtweise wird verbunden mit einer fast dogmatischen Interpretation veganer Ethik, bei der selbst minimale Abweichungen als Verrat gelten. Wer sich widersetzt, gilt als Feind.

    Diese extreme Haltung führte dazu, dass sich die Gruppe zunehmend isolierte und gleichzeitig radikalisierte. Beobachter sprechen mittlerweile von einer Parallelgesellschaft, deren ideologischer Fanatismus die Schwelle zur Gewalt längst überschritten hat.

    Gewalt, Anarchie und Extremismus: Wachsende Spannungen mit dem Staat

    Seit 2019 ist die Geschichte der Zizians zunehmend geprägt von zahlreichen Vorfällen, bei denen es zu Auseinandersetzungen mit staatlichen Institutionen kam. Besonders aufsehenerregend war ein Vorfall im Jahr 2025, als US-Grenzschützer einen Forscher mit Verbindung zur Gruppe erschossen, sowie die Festnahme von Jack LaSota, dem mutmaßlichen Anführer der Zizians, der in mehreren Mordfällen als Hauptverdächtiger gilt. Die Gruppe wurde damit in Verbindung gebracht, mindestens vier Menschen getötet zu haben. Die Gruppe lehnt nicht nur Technologie ab, sondern auch alle Formen staatlicher Kontrolle – von Polizei bis Justiz. Dies zeigt sich nicht nur in Worten, sondern auch in Taten.

    Immer wieder kam es zu Angriffen auf Einsatzkräfte, Protestaktionen mit Sachbeschädigung sowie zu gezielten Einschüchterungen von Kritikern. Besonders beunruhigend sind Ermittlungen wegen mehrerer versuchter Morde, die mutmaßlich im direkten Zusammenhang mit der Sektenideologie stehen.

    Die Sicherheitsbehörden schlagen Alarm. Sie sehen in den Zizians keine harmlose Gruppe idealistischer Veganer, sondern eine strukturierte Bewegung mit revolutionärem Potenzial. Ihre anti-etatistische Haltung gepaart mit dogmatischer Moralvorstellung stellt für viele eine gefährliche Kombination dar – ein Nährboden für Extremismus.

    Rechtliche Ermittlungen gegen die Zizians – eine radikale vegane Sekte unter Druck

    Aktuell laufen bundesweit Ermittlungen gegen mehrere Mitglieder der Zizians. Allein seit 2022 sollen mindestens sechs Mordversuche im Zusammenhang mit der Gruppe stehen. Der aktuelle Prozess gegen Alexander Leatham ist einer von vielen, die juristische Konsequenzen für das radikale Umfeld der Sekte zur Folge haben könnten.

    Ermittler beklagen, dass sich die Gruppe abschottet, eigene Kommunikationssysteme nutzt und interne Hierarchien aufgebaut hat, die einer klassischen Organisation ähneln. Aussagen von Aussteigern deuten auf eine starke ideologische Kontrolle und teilweise psychischen Druck innerhalb der Gemeinschaft hin. Die Justiz sieht sich vor der Herausforderung, Sektenstrukturen aufzulösen, ohne das Recht auf religiöse und weltanschauliche Freiheit zu verletzen.

    Immer wieder wird der Gerichtssaal zur Bühne. So etwa im Fall eines weiteren Zizians-Mitglieds im Frühjahr 2024, das während der Verhandlung minutenlang schweigend mit einem Tierschädel in der Hand aufstand – eine inszenierte Geste, die später in den sozialen Medien der Sekte als symbolischer Widerstand gefeiert wurde. Mitglieder nutzen öffentliche Verfahren, um ihre Ideen zu propagieren. Dabei werden oft gezielt provozierende Aussagen gemacht, um die mediale Aufmerksamkeit zu steigern. Das Verhalten von Alexander Leatham ist nur das jüngste Beispiel für diese Strategie.

    Öffentliche Angst und mediale Aufmerksamkeit nehmen zu

    Inzwischen berichten zahlreiche Medien regelmäßig über die Aktivitäten der Zizians. Die Öffentlichkeit reagiert zunehmend besorgt. Die Kombination aus ideologischem Fanatismus, technikfeindlichem Weltbild und ausgeprägter Gewaltbereitschaft wirkt auf viele Menschen bedrohlich. Die Frage, wie weit Sekten in einer offenen Gesellschaft gehen dürfen, rückt in den Mittelpunkt.

    Besonders im Fokus: die Auswirkungen auf junge Menschen, die sich in Online-Foren der Sekte anschließen und schrittweise radikalisiert werden. Viele dieser Foren sind öffentlich nicht zugänglich und bieten keine Möglichkeit zur Gegenrede. Die Sekte kontrolliert ihre Informationskanäle und verbreitet dort systematisch Verschwörungstheorien und Feindbilder.

    Die steigende mediale Aufmerksamkeit sorgt auf der einen Seite für mehr Transparenz, auf der anderen Seite aber auch für eine Eskalation der Rhetorik innerhalb der Gruppe. Je stärker sie sich beobachtet fühlt, desto aggressiver wird der Tonfall – gegenüber Behörden, Medien und der Gesellschaft insgesamt.

    Fazit: Eine radikale vegane Sekte auf Konfrontationskurs mit der Gesellschaft

    Der Vorfall im Gerichtssaal mit Alexander Leatham ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom. Die radikale vegane Sekte Zizians befindet sich in offenem Konflikt mit demokratischen Institutionen und gesellschaftlichen Werten. Ihr ideologischer Rigorismus erlaubt keinen Kompromiss – weder mit dem Staat noch mit abweichenden Meinungen.

    Die Justiz steht vor der Herausforderung, auf Provokationen wie die von Leatham mit rechtsstaatlicher Klarheit, aber ohne unnötige Eskalation zu reagieren. Neben juristischer Konsequenz könnten spezialisierte Aussteigerprogramme, verstärkte Beobachtung durch Verfassungsschutzbehörden sowie gesellschaftliche Aufklärungsinitiativen dazu beitragen, die Wirkung solcher Gruppen einzudämmen und potenzielle Radikalisierung frühzeitig zu erkennen und mit rechtsstaatlicher Stärke zu reagieren, ohne den Extremisten die Bühne zu überlassen. Gleichzeitig muss die Gesellschaft insgesamt sensibel bleiben: Aufklärung, Prävention und konsequentes Handeln sind notwendig, um den Einfluss extremistischer Bewegungen zu begrenzen.

    Eines ist klar: Die radikale vegane Sekte ist längst mehr als nur eine ideologische Randerscheinung. Sie ist ein Spiegel dafür, wie gefährlich es werden kann, wenn Weltanschauung und Fanatismus unkontrolliert verschmelzen.

    Quellen:

  • Stall-Einbrüche durch Tierrechtsaktivisten: Zwischen Tierschutz und Straftat

    Stall-Einbrüche durch Tierrechtsaktivisten: Zwischen Tierschutz und Straftat

    Stall-Einbrüche durch Tierrechtsaktivisten: Zwischen Tierschutz und Straftat Seit Jahren geraten Tierrechtsaktivisten und Landwirte in einen zunehmend eskalierenden Konflikt. Immer wieder dringen selbsternannte „Tierschützer“ nachts in Ställe ein, filmen dort vermeintliche Missstände und verbreiten das Material in sozialen Medien oder an TV-Sender. Doch was von vielen Aktivisten als moralisch motivierter Protest verstanden wird, bewegt sich aus rechtlicher Sicht in vielen Fällen im Bereich des Hausfriedensbruchs. Gleichzeitig werfen die Aktivisten der Agrarindustrie systematische Tierquälerei vor und sehen sich selbst als letzte Instanz im Kampf für das Tierwohl. Die daraus entstehenden Spannungen werfen grundlegende Fragen zur Balance zwischen Tierrecht, Eigentumsrecht und öffentlichem Interesse auf.

    Dieser Artikel beleuchtet die rechtliche Lage, dokumentiert relevante Gerichtsurteile seit 2015, zeigt Gefahren für die Tiere auf, stellt Schutzmaßnahmen für Landwirte vor und analysiert mediale sowie ethische Dimensionen des Themas.

    Rechtslage Stall-Einbrüche durch Tierrechtsaktivisten: Wenn Tierliebe zur Straftat wird

    Das unbefugte Betreten von Ställen erfüllt in Deutschland den Tatbestand des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB. In vielen Fällen kommen weitere Delikte wie Sachbeschädigung, schwerer Diebstahl oder gar Gefährdung durch Krankheitseinschleppung hinzu. Die strafrechtliche Bewertung hängt stark vom Einzelfall ab. Zwar berufen sich Aktivisten häufig auf den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB), doch die Gerichte urteilen unterschiedlich. Während einige Verurteilungen aussprechen, erkennen andere das Tierwohl als höheres Rechtsgut an und sehen ein Handeln im Notstand gegeben.

    Beispielhafte Urteile:

    • 2017 / LG Heilbronn: Verurteilung eines Aktivisten zu 7 Monaten Bewährung wegen Hausfriedensbruchs (Putenstall). Das Gericht sah keinen rechtfertigenden Notstand.
    • 2018 / OLG Naumburg: Freispruch von drei Tierrechtlern wegen rechtfertigenden Notstands (Hühnerställe). Die Richter werteten das dokumentierte Tierleid als akute Gefahr.
    • 2018 / BGH: Sender dürfen heimlich aufgenommenes Material ausnahmsweise verwenden, obwohl es rechtswidrig beschafft wurde, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt.

    Der Gesetzgeber hat bisher keine speziellen Straftatbestände für Stall-Einbrüche geschaffen, was unter anderem daran liegt, dass bestehende Vorschriften wie der Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) grundsätzlich als ausreichend angesehen werden. Zudem besteht politisch Uneinigkeit darüber, ob zusätzliche Strafnormen notwendig oder verhältnismäßig wären. Kritiker befürchten, dass neue Straftatbestände missbraucht werden könnten, um legitime Formen des zivilgesellschaftlichen Engagements einzuschränken.

    Einige Tierrechtsorganisationen in Deutschland setzen wiederholt auf kriminelle Methoden, wie beispielsweise dokumentierte nächtliche Stall-Einbrüche, um auf Missstände in der Tierhaltung aufmerksam zu machen. Laut Medienberichten und Polizeiprotokollen wurden Mitglieder von Gruppen wie „Animal Rights Watch“ (z. B. Fall Neuruppin, 2016) und „Soko Tierschutz“ (u. a. Fall Bad Grönenbach, 2019) mehrfach wegen Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung angeklagt oder verurteilt. Beide Gruppen rechtfertigen ihre Aktionen mit dem moralischen Auftrag, Tierleid aufzudecken, obwohl sie sich dabei regelmäßig über geltendes Recht hinwegsetzen. Die Grenzen zwischen zivilem Ungehorsam und gezielten Gesetzesverstößen werden dabei bewusst ignoriert – was nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich hoch umstritten ist.

    Tierwohl: Die unerwünschten Folgen für die Tiere

    So paradox es klingt: Die Aktionen der Aktivisten fügen den Tieren oft selbst Schaden zu. Stressreaktionen, Verletzungen durch Panik oder das Ersticken bei gestörter Belüftung sind dokumentierte Folgen. Tiere reagieren besonders empfindlich auf plötzliche Reize, ungewohnte Geräusche oder fremde Personen im Stall – insbesondere nachts. Panik kann dazu führen, dass sich Tiere gegenseitig verletzen oder in engen Stallbereichen erdrücken.

    Besonders kritisch ist die Gefahr der Einschleppung von Krankheitserregern: Ohne Schutzkleidung und Desinfektion können Aktivisten Seuchen wie die Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest oder andere hochansteckende Erkrankungen in die Ställe bringen. Gerade moderne Betriebe mit hoher Tierdichte sind auf Biosicherheitsmaßnahmen angewiesen.

    In einem Fall 2018 im niedersächsischen Emsland starben etwa 900 Schweine durch Sabotage an der Lüftungsanlage. Auch wenn solche Extremfälle selten sind, warnen Tierärzte eindringlich vor unkontrollierten Eingriffen in hochsensible Tierhaltungsbereiche. Solche Vorfälle können nicht nur einzelne Tiere, sondern ganze Bestände gefährden – mit potenziellen wirtschaftlichen und tierschutzrelevanten Folgen.

    Was Landwirte konkret tun können

    Landwirte können sich auf verschiedenen Ebenen schützen:

    • Rechtlich: Sofortige Anzeige bei der Polizei, Antragstellung zur Strafverfolgung, Beweissicherung, ggf. zivilrechtliche Unterlassungsklagen. Auch Schadensersatzansprüche können geprüft werden.
    • Technisch: Einfriedungen, Kameraüberwachung, Alarmanlagen, elektronische Schlösser, Bewegungsmelder. Immer mehr Betriebe setzen auf digitale Sicherheitssysteme.
    • Organisatorisch: Zutrittskontrollen, Besuchsmanagement, Hygieneschleusen, Transparenz durch Teilnahme an Qualitätsprogrammen oder Audits durch neutrale Prüfer.

    Berufsverbände unterstützen ihre Mitglieder mit Musteranzeigen, juristischer Beratung und Kommunikationsstrategien. Zudem werden Schulungen angeboten, um Landwirte auf mediale Krisensituationen vorzubereiten. Wichtig ist auch der offene Dialog mit der Öffentlichkeit, um radikalen Aktivisten den moralischen Alleinvertretungsanspruch zu nehmen. Betriebe, die Transparenz leben, stärken ihre Glaubwürdigkeit und schaffen Vertrauen bei Verbrauchern.

    Die Rolle der Medien: Zwischen Aufklärung und Empörung

    Medien spielen eine zentrale Rolle bei der öffentlichen Wahrnehmung von Tierhaltung und Tierschutz. Aufnahmen aus Stalleinbrüchen werden häufig von TV-Magazinen, Onlineportalen oder Zeitungen aufgegriffen – oft mit emotionalen Schlagzeilen. Ein prägnantes Beispiel ist die ARD-Sendung „Panorama“ aus dem Jahr 2016, die durch die Ausstrahlung von Undercover-Aufnahmen massive öffentliche Reaktionen und politische Debatten auslöste.

    Kritiker bemängeln, dass viele Beiträge ein verzerrtes Bild der Landwirtschaft zeichnen und kaum Raum für Gegenstimmen lassen. Bildmaterial wird häufig aus dem Kontext gerissen, und es fehlt an Einordnung durch Fachleute. Andererseits sorgen gerade solche Berichte dafür, dass gesellschaftliche Debatten über Tierschutz überhaupt geführt werden – und in manchen Fällen auch politische Reformen anstoßen.

    Der Grat zwischen notwendiger Transparenz und einseitiger Empörung ist dabei schmal – und Medien tragen eine hohe Verantwortung für ausgewogene Berichterstattung. Redaktionen sollten sich ihrer Rolle bewusst sein und sowohl die Missstände als auch die Perspektive der betroffenen Betriebe darstellen.

    Tierschutz kontra Privatsphäre: Wer darf wie weit gehen?

    Hinter der juristischen Auseinandersetzung um Stall-Einbrüche verbirgt sich ein tiefer liegender ethischer Konflikt: Wie viel ist der Schutz von Tieren wert – und darf dafür in Grundrechte anderer eingegriffen werden?

    Während Tierrechtsorganisationen argumentieren, dass Tiere ebenfalls ein Recht auf Leben ohne Leiden haben, pochen Landwirte auf ihre Privatsphäre, das Eigentumsrecht und die unternehmerische Freiheit. Diese Spannungen spiegeln sich in einer zunehmend polarisierten Debatte wider, bei der nicht selten mit moralischem Absolutismus argumentiert wird. Die Frage, wann ziviler Ungehorsam gerechtfertigt sein kann, bleibt offen.

    Ein gesellschaftlicher Konsens darüber, wie weit der Tierschutz gehen darf und muss, steht bislang aus – obwohl das Thema in politischen und gesellschaftlichen Debatten präsent ist. So wurden in den letzten Jahren verschiedene Gesetzesentwürfe eingebracht, unter anderem zur Verschärfung der Tierschutzgesetze oder zur Einführung eines besonderen Tatbestands für Stall-Einbrüche. Gleichzeitig rufen auch Bürgerinitiativen, Tierschutzorganisationen und Agrarverbände immer wieder zu öffentlichen Diskussionsveranstaltungen, Kampagnen oder Petitionen auf. Diese Aktivitäten zeigen, wie stark das Thema polarisiert – und wie notwendig ein breiter gesellschaftlicher Dialog wäre, um tragfähige Lösungen zu entwickeln. Nur durch Dialog, Empathie für beide Seiten und transparente Prozesse kann eine Lösung gefunden werden, die sowohl den Schutz von Tieren als auch die Rechte von Tierhaltern achtet.

    Fazit

    Stall-Einbrüche sind in den meisten Fällen kein legitimes Mittel des Tierschutzes. Sie sind strafbar, fügen den Tieren Schaden zu und gefährden das Vertrauen in den gesellschaftlichen Dialog über Nutztierhaltung. Gleichzeitig muss die Landwirtschaft Missstände ernst nehmen und sich öffnen. Der rechtsstaatliche Weg ist mühsamer, aber langfristig der bessere.

    Nur Transparenz, Kontrolle und Zusammenarbeit können echte Verbesserungen für Tier und Mensch schaffen. Entscheidend ist, dass Tierschutz nicht als Einbahnstraße verstanden wird – weder aus Sicht der Aktivisten noch der Landwirte. Ein respektvoller und faktenbasierter Diskurs ist die Grundlage für nachhaltigen Fortschritt – im Sinne der Tiere, der Betriebe und der Gesellschaft insgesamt.

    Quellen:

  • Kritik an PETA: Missverständnisse und Fehlinformationen über Zoos

    Kritik an PETA: Missverständnisse und Fehlinformationen über Zoos

    Die Haltung von Tieren in Zoos ist ein kontrovers diskutiertes Thema, das regelmäßig zu Debatten zwischen Tierschutzorganisationen und Befürwortern zoologischer Einrichtungen führt. Besonders die Tierrechtsorganisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) steht hierbei oft im Mittelpunkt der Kritik. Was passiert eigentlich hinter den Kulissen eines modernen Zoos – und ist PETA mit ihrer Kritik wirklich immer im Recht? In diesem Artikel beleuchten wir die Vorwürfe gegen PETA und analysieren, in welchen Punkten die Organisation möglicherweise Fehlinformationen über Zoos verbreitet.

    Elisabeth Lanz: Eine prominente Stimme für Zoos

    Elisabeth Lanz, bekannt durch ihre Rolle in der Fernsehserie „Tierärztin Dr. Mertens“, hat sich öffentlich zur Bedeutung von Zoos geäußert und dabei den Standpunkt von PETA hinterfragt. In einem Interview betonte sie, dass Zoos insbesondere für Kinder eine wichtige Rolle spielen, um Tiere aus nächster Nähe zu erleben und dadurch ein Bewusstsein für den Tierschutz zu entwickeln. Lanz hebt hervor, dass nicht jeder die Möglichkeit hat, wilde Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum zu beobachten, und Zoos daher eine wertvolle Bildungsfunktion erfüllen.

    Des Weiteren lobt sie die Arbeit moderner Zoos und deren Mitarbeiter. Sie hebt hervor, dass Pfleger mit großem Engagement für das Wohl der Tiere sorgen und sich intensiv um deren Bedürfnisse kümmern. Diese Aussagen stehen im Gegensatz zu den pauschalen Vorwürfen von PETA, die auf ihrer Website etwa schreiben: „Zoos dienen nicht dem Schutz von Tieren, sondern der Unterhaltung von Menschen“ (Quelle: peta.de), die Zoos generell als Einrichtungen der Tierquälerei darstellen.

    Kritik an PETA: Fehlerhafte Annahmen von PETA über Zoos

    PETA vertritt die Ansicht, dass Zoos den Bedürfnissen der Tiere nicht gerecht werden und deren Haltung in Gefangenschaft grundsätzlich abzulehnen ist. Diese pauschale Kritik berücksichtigt jedoch nicht die vielfältigen positiven Aspekte moderner Zoos.

    Artenschutz und Zuchtprogramme

    Viele Zoos engagieren sich aktiv in internationalen Zuchtprogrammen, um bedrohte Tierarten vor dem Aussterben zu bewahren. Beispielsweise konnten durch solche Programme der Wisent und das Goldene Löwenäffchen erfolgreich wieder in ihren natürlichen Lebensräumen angesiedelt werden. Diese Erfolge wären ohne die Unterstützung und Expertise von Zoos kaum realisierbar gewesen.

    PETA hingegen behauptet, dass die meisten in Zoos gehaltenen Tiere nicht bedroht seien und somit kein echter Beitrag zum Artenschutz geleistet werde. Diese Sichtweise berücksichtigt jedoch nicht ausreichend die Tatsache, dass Zoos durch ihre Zuchtprogramme und Auswilderungsprojekte maßgeblich zum Erhalt bedrohter Arten beitragen.

    Bildungsauftrag und Sensibilisierung

    Zoos bieten Besuchern die Möglichkeit, Tiere aus nächster Nähe zu erleben und mehr über deren Lebensweise und Bedürfnisse zu erfahren. Diese direkte Erfahrung kann das Bewusstsein für den Tierschutz stärken und Menschen dazu motivieren, sich für den Erhalt von Lebensräumen und den Schutz von Wildtieren einzusetzen. PETA stellt den Bildungswert von Zoos infrage und argumentiert, dass die Zurschaustellung von Tieren in Gefangenschaft kein echtes Verständnis für deren natürliche Verhaltensweisen vermittelt.

    Allerdings zeigen Studien, dass der direkte Kontakt mit Tieren in Zoos bei vielen Menschen ein erhöhtes Interesse am Naturschutz weckt und sie dazu inspiriert, sich aktiv für den Schutz von Tieren und deren Lebensräumen einzusetzen. Diese positiven Effekte werden von PETA oft nicht anerkannt – obwohl Studien wie die der World Association of Zoos and Aquariums (WAZA) zeigen, dass Zoos einen erheblichen Einfluss auf das Umweltbewusstsein ihrer Besucher haben.

    Lebensqualität und Lebenserwartung

    Ein weiterer Kritikpunkt von PETA ist, dass Tiere in Zoos aufgrund der Haltungsbedingungen häufig Verhaltensstörungen entwickeln und eine verkürzte Lebenserwartung haben. Dem entgegen stehen Studien, die zeigen, dass über 80 Prozent der in Zoos gehaltenen Tierarten eine höhere Lebenserwartung haben als ihre Artgenossen in freier Wildbahn. Dies deutet darauf hin, dass viele Zoos in der Lage sind, Bedingungen zu schaffen, die den Tieren ein längeres und oft auch gesünderes Leben ermöglichen.

    Zudem investieren moderne Zoos zunehmend in die Gestaltung artgerechter Gehege und die Bereitstellung von Beschäftigungsmöglichkeiten, um das Wohlbefinden der Tiere zu fördern. Diese Bemühungen werden von PETA häufig nicht ausreichend gewürdigt.

    Differenzierte Betrachtung statt Pauschalkritik

    Es ist unbestreitbar, dass es Zoos gibt, in denen die Haltungsbedingungen nicht den erforderlichen Standards entsprechen. Solche Missstände sollten aufgedeckt und behoben werden. Allerdings ist es ebenso wichtig, die positiven Beiträge vieler moderner Zoos zum Artenschutz, zur Bildung und zur Forschung anzuerkennen. Eine pauschale Verurteilung aller Zoos wird der komplexen Realität nicht gerecht und kann den Fortschritt im Tierschutz sogar behindern.

    Anstatt alle Zoos über einen Kamm zu scheren, wäre es sinnvoller, individuelle Einrichtungen zu bewerten und diejenigen zu unterstützen, die sich nachweislich für das Wohl der Tiere und den Artenschutz einsetzen. Nur durch eine differenzierte Betrachtung kann eine konstruktive Diskussion geführt werden, etwa am Beispiel des Tierparks Hellabrunn in München, der international für seine naturnahen Gehegegestaltung und Artenschutzprojekte gelobt wird, die letztendlich dem Tierschutz zugutekommt.

    Fazit

    Während PETA wichtige Anliegen im Tierschutz anspricht, ist es entscheidend, die Argumente und Positionen kritisch zu hinterfragen und sich ein umfassendes Bild zu machen. Zoos spielen in vielen Bereichen eine bedeutende Rolle und tragen aktiv zum Schutz und Erhalt zahlreicher Tierarten bei. Eine differenzierte Betrachtung und konstruktive Kritik sind notwendig, um sowohl das Wohl der Tiere als auch die Bildungs- und Artenschutzziele bestmöglich zu fördern.

    Quellen:

  • Wenn das Tier nicht will – und der Landwirt tritt: Der Fall aus Leer und die PETA Strafanzeigen

    Wenn das Tier nicht will – und der Landwirt tritt: Der Fall aus Leer und die PETA Strafanzeigen

    In einem ostfriesischen Dorf kam es 2023 zu einem Vorfall, der so oder so ähnlich auf jedem Bauernhof schon einmal passiert ist – mit dem feinen Unterschied, dass diesmal jemand mitfilmen konnte. Ein Landwirt versuchte, eine störrische Kuh auf einen Anhänger zu verladen. Die Kuh allerdings zeigte sich wenig kooperativ. Also griff der Bauer zu der Methode, die offenbar als traditionell gilt: Schubsen, Ziehen, Treten. Eine Mischung aus rustikaler Verzweiflung und mangelnder Tierpsychologie.

    Der Transport der Kuh sollte laut späteren Angaben wegen eines Tierarztbesuchs erfolgen – ein an sich legitimer Anlass. Doch die Ausführung geriet zum Stolperstein. Das Video, das diesen Moment festhielt, landete bald darauf bei der Tierrechtsorganisation PETA – und damit war das Drama perfekt. Die Empörungsmaschinerie lief an.

    Die Tierrechtsorganisation reichte Anzeige wegen Tierquälerei ein. Schlagzeilen folgten, Empörung kochte hoch, und das Dorf Leer stand plötzlich im Fokus der bundesweiten Tierschutzdebatte. PETA sah einen klaren Fall von Tiermisshandlung – die Staatsanwaltschaft sah: nichts. Jedenfalls nichts Strafwürdiges. Kein Vorsatz, keine nachhaltigen Leiden, keine Grundlage für ein Verfahren.

    PETA auf Kriegszug – mit Anzeigen als Waffe

    PETA hat sich auf die Fahne geschrieben, für jedes Tier einzustehen, das nicht miauen, bellen oder muhen kann, wenn ihm Unrecht widerfährt. Das ist in der Theorie ein nobler Ansatz – in der Praxis gleicht es oft einem rechtlichen Blindflug durch den Paragrafendschungel. Wie üblich reichte PETA Anzeige ein – dieses Mal gegen den Landwirt aus Leer.

    Man kennt das inzwischen: Videoaufnahme, Pressemitteilung, moralische Empörung, juristischer Paukenschlag – und dann… meistens das große Plopp! der fallenden Aktenmappe. Auch diesmal kam es so. Die Staatsanwaltschaft Aurich stellte das Verfahren ein. Die Begründung: Kein Vorsatz, keine erhebliche Leidensverlängerung, kein Interesse an einem Schauprozess gegen einen Mann in Gummistiefeln.

    PETA zog weiter zur Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg. Dort fand man das Video offenbar auch nicht Oscar-würdig genug. Das Verfahren blieb eingestellt. Und mit ihm das mediale Interesse – zumindest bis zur nächsten Videosequenz.

    Die hohe Kunst des Verlierens – PETA und der Kampf gegen die Realität

    PETA hat eine beachtlich große Rechtsabteilung. Ihre Aufgabe: Strafanzeigen zu formulieren, Öffentlichkeit zu erzeugen und – im besten Fall – Tierquälerei zu sanktionieren. In der Realität jedoch hat sich ein gewisser Trend eingestellt: Nahezu jede zweite, ach was, jede nennenswerte Anzeige von PETA wird eingestellt oder abgeschmettert.

    Besonders pikant: Selbst bei Fällen, die vermeintlich klar wirken, bei denen Videoaufnahmen als Beweismaterial vorliegen, versandet die Strafverfolgung. Da stellt sich dem Beobachter schon fast philosophisch-ironisch die Frage: Ist es Dummheit, Naivität oder einfach nur ein sehr kostspieliges Hobby, das da unter dem Deckmantel des Tierschutzes betrieben wird? Oder anders gefragt: Ist die millionenschwere PETA-Rechtsabteilung wirklich so unfassbar unfähig, dass sie es nicht schafft, auch nur EINEN Kuhtritt erfolgreich vor Gericht zu bringen?

    Ein Zyniker würde sagen: Es ist schon eine Kunst, so konsequent zu scheitern. Ein Jurist hingegen könnte sagen: Vielleicht kennt man bei PETA das deutsche Strafrecht nur vom Hörensagen. Was bleibt, ist das Schauspiel: Eine Organisation, die mit moralischem Schaum vor dem Mund durch Stallgassen stürmt, und Richter, die milde lächelnd den Staub von den Akten pusten, bevor sie sie ins Regal stellen – unter „E“ wie eingestellt.

    Was darf der Mensch – und was nicht? Eine juristische Gratwanderung

    Nun ist die Frage durchaus berechtigt: Darf man eine Kuh schlagen oder treten, wenn sie partout nicht in den Anhänger will? Das Tierschutzgesetz (§1 TierSchG) ist hier eigentlich eindeutig: Kein Tier darf ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zugefügt bekommen.

    Doch was ist ein „vernünftiger Grund“? Eine fluchende Kuh in Zeitnot kann durchaus einer sein – jedenfalls, wenn man das Gericht fragt. Die Staatsanwaltschaft bewertete den Vorfall als nicht strafrelevant, weil der Landwirt weder aus „Rohheit“ noch aus Lust an der Gewalt handelte. Vielmehr aus Frust, Notwendigkeit oder eben landwirtschaftlicher Routine. In der Landwirtschaft ist der Umgang mit widerspenstigen Tieren Alltag – und nicht jeder Landwirt ist ausgebildeter Tierpsychologe mit Meditationsausbildung.

    Das bedeutet nicht, dass solche Methoden gutzuheißen sind – aber sie liegen im rechtlich geduldeten Graubereich. Ein Tritt ist eben kein Faustschlag, und eine Kuh ist kein Schoßhund. Es ist kompliziert. Und genau dieses „kompliziert“ ist der Raum, in dem Gerichte regelmäßig PETA den Weg zur Verurteilung versperren.

    Zwischen Moral und Medienwirksamkeit – PETA als PR-Phänomen

    Was PETA aber beherrscht wie kaum eine andere Organisation, ist das Spiel mit der Öffentlichkeit. Sobald ein Video auftaucht, wird es nicht nur juristisch, sondern auch medial ausgeschlachtet. Die Schlagzeilen, die Empörung, die Kommentare – das alles folgt einem bekannten Muster. Was am Ende juristisch passiert, ist da fast schon nebensächlich. Hauptsache, der moralische Zeigefinger wurde erhoben.

    Diese Strategie ist medienwirksam, zweifelsohne. Doch sie nutzt sich ab. Die ständige Wiederholung gleicher Muster ohne konkrete juristische Erfolge führt zu einem Glaubwürdigkeitsverlust – nicht nur bei Behörden, sondern auch bei Teilen der Bevölkerung. Wer immer wieder mit großem Getöse vorprescht, muss irgendwann auch liefern. Andernfalls wird aus Empörung schnell Erheiterung.

    Der Vorschlag zur Güte: Die PETA-Challenge im Abendprogramm

    An dieser Stelle ein Vorschlag – durchaus ernst gemeint, natürlich mit einem Augenzwinkern: Wie wäre es, wenn PETA einfach mal selbst demonstriert, wie man eine widerspenstige Kuh sanft und legal auf einen Anhänger befördert? Am besten live im Fernsehen. „PETA packt an – Die sanfte Seite der Stallarbeit“. Das Ganze moderiert von einem veganen Yogalehrer, untermalt von meditativem Kuhglockengebimmel und mit Live-Schaltung zur nächsten Staatsanwaltschaft.

    Einschaltquoten garantiert. Vielleicht sogar ein Grimme-Preis. Die Realität ist nämlich: Wer Tiere transportiert, gerät früher oder später an den Punkt, an dem das Tier einfach nicht will. Dann ist guter Rat teuer – oder eben ein Pressesprecher von PETA in der Nähe.

    Das Publikum würde toben. Die Kuh vielleicht auch. Aber wenigstens bekäme man endlich die Chance, zu zeigen, wie es richtig geht – ohne Schlagen, ohne Treten, ohne Anzeigen, ohne juristisches Erdbeben. Vielleicht könnte man auch Prominente einladen: „Stars im Stall – heute mit Influencer XY und einer besonders eigensinnigen Milchkuh“.

    Und wer weiß – vielleicht entdeckt PETA auf diese Weise ganz neue Talente im Reality-TV. Tierliebe, Tragikomik und Tierschutz vereint in einem Format. Besser lässt sich die Kluft zwischen Ideal und Wirklichkeit wohl kaum inszenieren.

    Fazit: Der Kuhtritt als Symbol der gescheiterten Empörung

    Der Fall in Leer steht exemplarisch für das, was bei PETA seit Jahren schiefläuft: Ein Maximum an Empörung bei einem Minimum an juristischem Erfolg. Zwischen Pressemitteilungen und Pathos bleibt die Rechtslage oft auf der Strecke. Statt nachhaltiger Veränderungen gibt es Showeffekte – und zwar solche, die regelmäßig im Nichts verpuffen.

    Vielleicht sollte man bei PETA endlich einsehen: Wer nur mit dem Finger zeigt, gewinnt noch keinen Prozess. Und wer Kuhtritte filmen lässt, sollte vorher wissen, ob das Strafgesetzbuch auf seiner Seite ist. Moralische Überlegenheit ersetzt keine juristische Kompetenz.

    Bis dahin bleibt nur zu hoffen, dass die nächste Anzeige etwas solider ist – oder wenigstens unterhaltsamer. Im Zweifelsfall: Kamera läuft, Kuh rennt, PETA weint. Und irgendwo in Ostfriesland schüttelt ein Landwirt den Kopf – und steigt zurück in seinen Traktor.

    Quellen:

  • Mallorca: Ersetzen Elektrokutschen wirklich das Erlebnis der Pferdekutschen?

    Mallorca: Ersetzen Elektrokutschen wirklich das Erlebnis der Pferdekutschen?

    Auf Mallorca bahnt sich eine kleine Revolution im Stadtbild an, die vor allem bei Touristen, Tierschützern und Traditionsliebhabern für Gesprächsstoff sorgt: Die beliebten Pferdekutschen, die jahrzehntelang das charmante, fast nostalgische Bild vieler mallorquinischer Orte geprägt haben, sollen zunehmend durch moderne Elektrokutschen ersetzt werden.

    Warum sollte man etwas ändern, das seit Jahrzehnten scheinbar funktioniert? Die Gründe sind auf den ersten Blick nachvollziehbar: Tierschutz, Nachhaltigkeit und ein modernes Tourismuskonzept. So fordern Tierschutzorganisationen seit Jahren ein Verbot der tiergezogenen Kutschen, da Pferde unter hohen Temperaturen und langen Arbeitszeiten leiden.

    Studien zeigen, dass Pferde in mediterranen Klimazonen bei Temperaturen über 30 Grad Celsius starkem Stress ausgesetzt sind. Zudem verursachen die traditionellen Kutschen durch den Kot der Tiere und den erhöhten Pflegeaufwand höhere Umweltbelastungen im Stadtbild. Die Umstellung auf Elektrofahrzeuge verspricht hier eine deutliche Verbesserung sowohl im Hinblick auf das Tierwohl als auch auf die ökologische Bilanz. Doch diese Veränderung wirft eine zentrale Frage auf: Kann ein elektrisch betriebenes Fahrzeug wirklich das authentische und emotionale Erlebnis einer Fahrt mit Pferdekutsche ersetzen?

    Alcúdia als Vorreiter der Umstellung

    ​Besonders weit vorangeschritten ist dieser Wandel in der Gemeinde Alcúdia im Norden der Insel. Dort wurden im März 2025 die ersten Elektrokutschen eingeführt, die äußerlich an die traditionellen Pferdekutschen erinnern. Die aus Valencia stammenden Fahrzeuge wurden eigens für diesen Zweck konzipiert und anschließend nach Alcúdia transportiert, wo sie seit März 2025 erstmals zum Einsatz kommen. Sie bieten Platz für bis zu fünf Passagiere und erreichen eine Geschwindigkeit von rund 25 km/h. Die Einführung dieser Elektrokutschen macht Alcúdia zur ersten Gemeinde Spaniens, die solche Fahrzeuge im touristischen Angebot einsetzt.

    Die neuen Fahrzeuge sind nicht nur emissionsfrei und leise, sondern auch wartungsärmer als ihre tierischen Vorgänger. Besonders Tierschützer sehen die Entwicklung positiv. Immer wieder wurde in der Vergangenheit Kritik an den Haltungs- und Arbeitsbedingungen der Pferde laut – gerade während der heißen Sommermonate, wenn die Tiere stundenlang in der Sonne stehen und Touristen durch enge Gassen ziehen mussten.

    Doch so ehrenwert das Vorhaben ist: Für viele Einheimische und Besucher bleibt ein fahler Beigeschmack. Der Umstieg auf moderne Technik mag aus praktischen und ethischen Gründen sinnvoll sein, doch ist der emotionale und kulturelle Verlust damit zu rechtfertigen?

    Das Erlebnis: Mehr als nur eine Fortbewegung

    Die Kutschfahrt mit einem echten Pferd ist für viele Touristen mehr als eine simple Rundfahrt durch die Stadt. Es ist ein Erlebnis, das mit Kindheitserinnerungen, Märchenromantik und einem Hauch von Geschichte aufgeladen ist. Das gleichmäßige Klappern der Hufe auf dem Kopfsteinpflaster, der direkte Kontakt zum Kutscher und seinem Tier, das langsame Dahingleiten – all das erzeugt ein Gefühl der Entschleunigung, das in unserer hektischen Zeit selten geworden ist.

    Einige Kutscher berichten bereits, dass Gäste zögern, auf Elektrokutschen umzusteigen. Viele empfinden das Erlebnis als „zu künstlich“ oder schlichtweg langweilig im Vergleich zur Fahrt mit einem lebenden Tier. Die Begegnung mit dem Pferd, seine Bewegungen, seine Persönlichkeit – all das macht für viele den Reiz aus.

    Es ist also nicht nur die Frage nach dem „Was“, sondern auch nach dem „Wie“. Elektrokutschen mögen bequem, effizient und modern sein, doch fehlt ihnen häufig die Seele, die viele mit der ursprünglichen Kutschfahrt verbinden.

    Fortschritt kontra Tradition – ein schwieriger Spagat

    Zweifellos bringen Elektrokutschen zahlreiche Vorteile mit sich: Sie reduzieren den ökologischen Fußabdruck, vermeiden Tierleid und können sich problemlos in moderne Stadtverkehrskonzepte integrieren. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein eine immer größere Rolle spielen, ist der Schritt verständlich und sinnvoll.

    Doch Tradition ist ein starkes kulturelles Bindeglied. Man denke nur an ältere Urlauber, die jedes Jahr nach Mallorca zurückkehren und fest zur Kutschfahrt mit „ihrem“ Kutscher gehören – inklusive Foto, das stolz im Wohnzimmerrahmen hängt. Für viele ist das kein austauschbares Touristenprogramm, sondern gelebte Erinnerung. Der Verlust der Pferdekutschen könnte eine Lücke hinterlassen – nicht nur im Stadtbild, sondern auch im Herzen vieler Urlauber. Es geht hier um mehr als nur eine touristische Dienstleistung. Es geht um Identität, um das Gefühl, an einem besonderen Ort zu sein, an dem Geschichte und Gegenwart verschmelzen.

    Ein möglicher Ausweg könnte in der Koexistenz beider Systeme liegen. Elektrokutschen könnten an besonders heißen Tagen oder auf stark frequentierten Routen eingesetzt werden. Gleichzeitig könnten Pferdekutschen als exklusive, buchbare Erlebnisse erhalten bleiben – etwa für Hochzeiten, Jubiläen oder romantische Abendrundfahrten. Diese gezielten Einsätze könnten sich an Touristen richten, die bewusst ein traditionelles Erlebnis suchen und bereit sind, dafür mehr zu bezahlen – mit strengen Auflagen zum Tierschutz, aber ohne den kulturellen Charme zu verlieren.

    Fazit: Eine Frage des Gefühls

    Der Wechsel von Pferdekutschen zu Elektrokutschen ist ein Paradebeispiel für den Konflikt zwischen Fortschritt und Tradition. Während die technischen, ökologischen und ethischen Argumente klar auf der Seite der Elektrokutschen liegen, bleibt die emotionale Frage offen: Kann Technik ein Gefühl ersetzen?

    Es bleibt abzuwarten, ob die neuen Fahrzeuge von den Touristen langfristig angenommen werden oder ob die Nachfrage nach dem „echten“ Erlebnis bestehen bleibt. Sicher ist: Die Debatte ist längst nicht abgeschlossen. Mallorca steht an einem Scheideweg, der weit über die reine Mobilitätsfrage hinausgeht.

    Wie stehst du zu dem Thema? Bist du bereit für eine Zukunft mit elektrischen Kutschen – oder willst du lieber weiter dem Klang der Hufe lauschen? Teile deine Meinung in den Kommentaren, diskutiere mit anderen oder leite diesen Artikel an jemanden weiter, der Mallorca genauso liebt wie du.

    Quellen:

  • Wenn Affen klagen – Eine sarkastische Replik auf die dramatischen Facebook-Auswürfe des Great Ape Project

    Wenn Affen klagen – Eine sarkastische Replik auf die dramatischen Facebook-Auswürfe des Great Ape Project

    Einleitung: Willkommen im Primaten-Theater

    Am 3. März 2025 wurde es offiziell: Das Great Ape Project (GAP) geht juristisch gegen mich, Silvio Harnos, Betreiber der journalistischen Webseite GERATI.de, vor. In einem dramatisch inszenierten Facebook-Beitrag werde ich als „Antitierrechtsdauerhetzer“ verunglimpft – begleitet von einer absurden Sammlung an Vorwürfen, Halbwahrheiten und juristisch fragwürdigen Interpretationen.

    Zwischen Boulevard, Schmähschrift und unfreiwilliger Satire offenbart der Post weniger juristische Substanz als vielmehr persönliche Abrechnung und ein erstaunlich hohes Maß an Realitätsverzerrung. Grund genug, in aller Ruhe – und mit einer ordentlichen Prise Sarkasmus – auf dieses Affentheater zu reagieren.


    Screenshot Facebook Great Ape Project Gesichtet: 04.04.2025
    Screenshot Facebook Great Ape Project Gesichtet: 04.04.2025

    Klagewut oder Schmierentheater des GAP

    Es ist schon fast putzig, wenn das Great Ape Project (GAP) stolz behauptet, man habe unzählige Kritiker verklagt. Immer wieder tauchen Namen wie Klaus Mierswa, Volker Zielke, Philipp Kroiß und natürlich meine Wenigkeit – Silvio Harnos – auf, die angeblich im Namen des GAP juristisch verfolgt wurden. Bemerkenswert dabei: Von all diesen Personen hat einzig und allein Silvio Harnos jemals eine tatsächliche Klageschrift erhalten.

    Noch absurder wird es, wenn man bedenkt, dass sich das GAP offenbar mit seiner einstigen Mentorstiftung, der Giordano-Bruno-Stiftung (GBS), überworfen hat. Diese wurde kurzerhand und kommentarlos aus dem Impressum entfernt – selbstverständlich ohne auch nur einen der treuen, anonym auftretenden Unterstützer darüber aufzuklären. Transparenz? Fehlanzeige.

    Juristisch betrachtet ist das GAP weder ein eingetragener Verein noch eine rechtsfähige Organisation. Das bedeutet: Das GAP ist überhaupt nicht klagebefugt. Die einzige Institution, die rechtlich dazu in der Lage gewesen wäre, wäre die GBS gewesen. Aber wie es scheint, ist die Verbindung inzwischen krachend zerbrochen – und das aus gutem Grund, wie man vermuten darf.

    Und ja, neben mir, dem Journalisten und Tierrechtsexperten, wurde auch ein Verlag von Colin Goldner – dem literarischen Rampenlichtsucher des GAP – verklagt. Großspurig kündigte Steffi Arendt vom GAP im August 2024 an, dass im September 2024 ein Verfahren gegen den Verlag stattfinden werde. Was dann folgte? Nichts. Nada. Pustekuchen. Kein Verfahren, kein Urteil, keine Erklärung. Und der Maulwurfshügelverband rund um Herrn Goldner hielt es offenbar auch nicht für nötig, seine Unterstützer über das Ausbleiben des Verfahrens zu informieren – geschweige denn über ein Ergebnis. Transparenz? Immer noch: Fehlanzeige.

    Also: alles weiterer Rede nicht wert, was da von Tierausbeutern und/oder solchen, die Tierausbeutung zu rechtfertigen wissen, auf ein paar völlig unbedeutenden FB-Seiten zusammengestammelt wird. Stimmt, wir kümmern uns insofern nur noch um strafrechtlich relevante Fälle und nicht mehr um jeden billigen Ankackversuch von irgendwelchen Legasthenikern und/oder sonstigen Dumpfbeutel:innen. Gegen zwei der Schmäh- und Hetztiradenverbreiter laufen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren, gegen einen davon ist sogar schon LG-Termin Anfang Sept. 2024 anberaumt. Und selbstredend wurde Anzeige gegen „unbekannt“ wegen des o.b. Hackings erstattet, das uns nicht nur Nerven, sondern trotz Rechtschutzversicherung auch eine Menge Geld gekostet hat

    Facebook Great Ape Project / Abgerufen am: 04.04.2025

    https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=pfbid0cnRTzzZ6HDK2UKsFtDjyNtcsdctsr9V9HQFFvGuE2dYM5yam8dyZrWVrbDdx9Bsyl&id=100064323506357

    GERATI macht das Landgericht auf die juristische Fragwürdigkeit aufmerksam

    Zugegeben – nach der Vielzahl an Klagen, Abmahnungen und Drohgebärden aus der radikalen Tierrechtsszene habe ich inzwischen eine gewisse juristische Grundausbildung durch Praxis erhalten. Zumindest reicht es, um gewisse Zusammenhänge besser zu durchschauen als manche selbst ernannte Aktivisten mit Pseudojuradiplom.

    Nachdem das GAP seine angebliche Klage mit großem Tamtam auf Facebook publik gemacht hatte, sah ich mich gezwungen, das Landgericht Landshut auf einige rechtliche Unklarheiten aufmerksam zu machen. Schließlich ist es doch etwas befremdlich, wenn eine Organisation ohne eigene Rechtsfähigkeit plötzlich mit Klageandrohungen um sich wirft, als wäre sie eine Mischung aus Anwaltskanzlei und PR-Abteilung.

    Also verfasste ich ein Schreiben – selbstverständlich sachlich, aber nicht ohne eine Prise Ironie – in dem ich das Gericht über die tatsächlichen Verhältnisse hinter dem medienwirksamen Getöse informierte. Das Dokument, welches ich mit diesem Hinweis übermittelte, bleibt aus Datenschutzgründen an dieser Stelle geschwärzt – liegt dem Gericht jedoch vollständig vor.

    <<<— Antrag auf Nebenintervention —>>>

    Mir – und auch den befreundeten Rechtsexperten, mit denen ich mich regelmäßig austausche – ist bewusst, dass vor dem Landgericht Landshut Anwaltszwang herrscht. Dennoch sah ich es als notwendig an, dem Gericht auf diesem Weg sachlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen. Eine Antwort erhielt ich trotz Erinnerung zwar nicht – aber wie es scheint, blieb das Schreiben nicht ohne Wirkung: Bis heute fand das Verfahren offenbar nicht statt.

    Ob Colin Goldner damit erneut eine juristische Bauchlandung hingelegt hat (was bei ihm fast schon Tradition hat), oder ob das Verfahren einfach auf unbestimmte Zeit vertagt wurde – das bleibt offen. Was jedoch sicher ist: Ich werde der Sache erneut nachgehen. Da ich als Urheber des Artikels ein berechtigtes Interesse habe, ist eine Akteneinsicht nicht nur denkbar, sondern zwingend geboten. Parallel dazu werde ich auch juristische Schritte zur Nebenintervention und Antragstellung auf Prozesskostenhilfe (PKH) einleiten.

    Steffi (GAP) Arendt – Die rhetorische Notbeleuchtung des Projekts

    Dass Steffi Arendt nicht gerade das hellste Licht im GAP-Kerzenständer ist, demonstriert sie zuverlässig bei nahezu jedem Facebook-Post. Besonders wenn es um mich oder GERATI geht, scheint sie in eine Art Wiederholungsschleife gefallen zu sein. Vermutlich hat sie sich längst eine Textbaustein-Vorlage gespeichert, die mit den Worten beginnt:

    IN EIGENER SACHE – Es interessiert vermutlich wirklich NIEMANDEN, …

    Steffi (GAP) Arendt

    Tatsächlich interessiert es wirklich niemanden – und trotzdem beginnt gefühlt jeder zweite Beitrag von ihr genau damit. Wer darauf hofft, dass in diesen Monologen irgendwann ein Argument oder gar ein belastbarer Fakt auftaucht, wird bitter enttäuscht. Auszüge meiner 5-seitigen Erfolgsaussichtseinschätzung? Fehlanzeige. Stattdessen gibt’s Behauptungen, Beleidigungen und Fantasie – aber keine inhaltliche Auseinandersetzung.

    Diese Strategie – keine Argumente, aber jede Menge persönliche Angriffe – mag vielleicht beim Kaffeekränzchen im Aktivistenkreis Eindruck schinden, vor Gericht jedoch hat sie ungefähr die Schlagkraft eines nassen Waschlappens. Besonders kurios: Die Klägerin scheint ernsthaft zu glauben, dass ein Gericht keinen Widerspruch duldet – schon gar nicht, wenn dieser auch noch sarkastisch und ironisch verpackt ist. Willkommen in der Realität!

    Schauen wir uns jetzt mal den ersten Absatz des GAP-Posts an

    […] aber dennoch ein paar Worte zu den beiden Klagen aus dem Umfeld des Great Ape Project gegen den in Indonesien ansässigen Antitierrechtsdauerhetzer S. Harnos und seinen seit Jahren (!) endlose Hass- und Hetztiraden verbreitenden Blog ‚gerati.de‘ (bzw. früher: ‚Peta-Nein.danke.de‘), die ihm nun nach ebenso endlosem Hin-und-Her bzw. endlosen Verzögerungsfinten seitens des Harnos rechtsgültig, sprich: über die deutsche Botschaft in Jakarta, am 3.3.2025 zugestellt werden konnten: Tja: jetzt dreht er, wie’s den Anschein hat, komplett am Rad […]

    Steffi (GAP) Arendt Facebook Great Ape Project

    https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=pfbid0cnRTzzZ6HDK2UKsFtDjyNtcsdctsr9V9HQFFvGuE2dYM5yam8dyZrWVrbDdx9Bsyl&id=100064323506357

    Da behauptet doch tatsächlich die dunkelste Kerze im GAP-Leuchter, ich hätte früher die Webseite „Peta-Nein.danke.de“ betrieben! Interessant, dass es diese ominöse Webseite laut intensiver Internet- und Archivrecherche gar nicht gibt. Vermutlich war’s mal wieder zu schummrig beim GAP-Kerzenschein, sodass Steffi die damalige Facebook-Seite mit einer angeblichen Webseite verwechselt hat.

    Zur Klarstellung für alle Leser: Ich betreibe die journalistische Webseite www.gerati.de. Daneben hatte ich zwei Facebook-Seiten: „GERATI“ sowie „PETA Nein Danke“. Letztere trug früher den Namen „PETA – Spam nein danke“, in direktem Bezug auf die berüchtigte Mailbombing-Aktion von PETA, der ich ausgesetzt war. Später habe ich diese beiden Facebook-Seiten zu einer zusammengeführt – deshalb verlinken alte Beiträge unter dem Namen „PETA Nein Danke“ heute auf die GERATI-Seite.

    Dass Kritik in der Tierrechtsszene selten willkommen ist und stattdessen mit Diffamierungen wie „Hetzer“ oder anderen Kampfbegriffen begegnet wird, ist ja nichts Neues. Offenbar gehört es dort zum guten Ton, kritische Stimmen reflexartig als Feinde zu brandmarken. Dass ich es dabei immerhin zum „Antitierrechtsdauerhetzer“ geschafft habe, werte ich als unfreiwilliges Gütesiegel für meine Expertise.

    Aber es kommt noch besser: Steffi mokiert sich in ihrer gewohnt faktenfernen Art auch darüber, dass ich fristgerecht – man stelle sich das vor – auf die Klage reagiert habe. Ja, tatsächlich: Der angeblich in Indonesien untergetauchte S. Harnos, der sich angeblich der deutschen Justiz entzieht, antwortet pünktlich und ausführlich auf eine zugestellte Klage. Skandalös!

    Natürlich darf dann auch nicht fehlen, dass die flackernde Kerze mir die Schuld an angeblichen Verzögerungen zuschiebt. Interessant nur, dass genau dieses Narrativ vom Landgericht Landshut selbst bereits widerlegt wurde. Eine klassische falsche Tatsachenbehauptung, die im weiteren Verlauf des Verfahrens vielleicht sogar eine Widerklage nach sich ziehen könnte.

    Und dass ich – Frevel über Frevel – es mir erlaube, dem Gericht direkt zu schreiben, wird als „am Rad drehen“ interpretiert. Das offenbart nicht nur ein fragwürdiges Rechtsverständnis, sondern auch eine beeindruckende Ignoranz gegenüber dem Recht auf Verteidigung. Aber was will man erwarten, wenn die juristische Leuchtkraft einer Kerze nicht mal für ein Teelicht reicht?

    <<<— Hier mal das Schreiben vom 10.03.2025 —>>>

    Erstaunlich ist natürlich auch, dass die glimmende Kerze des GAP nicht einmal auf Punkt 5 meiner Einlassung eingeht – ein Punkt, der ihr eigentlich Tränen in die Augen treiben müsste. Und wenn diese Tränen dann endlich fließen würden, könnte es passieren, dass ihre letzte Flamme auch noch endgültig erlischt.

    Fakt ist: Das Gericht hat nun offiziell Kenntnis von meiner Verteidigungsbereitschaft. Sollte es dennoch – aufgrund des Anwaltszwangs – zu einem Versäumnisurteil kommen, stünde mir weiterhin die Möglichkeit der Gehörsrüge offen. Ein Grundrecht, das übrigens auch in schlecht beleuchteten GAP-Zentralen gilt.

    Man muss ihr das kurze Aufflackern ihrer juristischen Erleuchtung gönnen – immerhin hat sie richtig festgestellt, dass das Gericht meinen Antrag auf Fristverlängerung abgelehnt hat. Was sie dabei jedoch völlig vergisst: Dieser Beschluss ist nun Teil der Akten. Und damit wird auch ihr Versuch, mich als Prozessverweigerer darzustellen, aktenkundig widerlegt.

    <<<— Beschluss vom 20.03.2025 Wortlaut identisch im Verfahren 75 O 1270/23 —>>>

    Weiter zum zweiten Absatz des GAP-Beitrags

    […] Ein in D entsprechend zugelassener Anwalt, den er zu beauftragen suchte, fand sich offenbar ohnehin nicht bereit, ihn zu vertreten, da Harnos vorab zu bezahlende Kosten in Höhe von 634 Euro (pro Klageverfahren) zu begleichen nicht bereit bzw. nicht .in der Lage war. Ergo hat er dem Gericht per FAX einen 5-seitigen Schriftsatz übermittelt

    Steffi (GAP) Arendt Facebook Great Ape Project

    Und wieder wird der Kerzenschein schwächer. Die Aussage, ich hätte keinen Anwalt gefunden, ist schlichtweg falsch. Ich habe sehr wohl einen fachkundigen Rechtsanwalt aus einer bekannten Medienrechtskanzlei aus München gefunden, der bereit ist, mich im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) zu vertreten. Und nein, es ging nicht um 634 Euro pro Klageverfahren, wie die glimmende Kerze es behauptet – sondern um genau diesen Betrag für beide Verfahren zusammen. Aber gut, wer das juristische Einmaleins nicht beherrscht, verwechselt eben auch gern mal die Grundlagen.

    Dass man zur Beantragung von PKH eine schriftliche Einschätzung der Erfolgsaussichten beifügen muss, ist gängige juristische Praxis – aber offensichtlich für GAP ein Buch mit sieben Siegeln. Und apropos Seitenanzahl: Es waren nicht etwa „ein 5-seitiger Schriftsatz“, sondern pro Verfahren fünf Seiten, also insgesamt zehn Seiten fundierter Argumentation. Was davon aufgegriffen oder entkräftet wurde? Natürlich nichts. Stattdessen: Schweigen im Kerzenwald.

    Was besonders bemerkenswert ist: Die glimmende Kerze erklärt allen Ernstes, meine Einlassung sei irrelevant, weil vor dem Landgericht Anwaltszwang herrsche. Dass ein Gericht trotzdem meine Stellungnahme zur Kenntnis nimmt – gerade weil es um die Frage der Bewilligung von PKH geht – wird großzügig ausgeblendet. Ein juristischer Blackout, der fast schon systematisch wirkt.

    Um ein wenig Transparenz in dieses Dunkel zu bringen, werde ich meine jeweiligen Einlassungen aus dem PKH-Verfahren hier offenlegen – damit jeder selbst beurteilen kann, ob es sich um „Geschmarre“ oder um eine begründete Verteidigung handelt. Spoiler: Tränen könnten fließen – aber nicht aus Rührung.

    <<<— 41 O 1121/22 —>>>

    Colin Goldner

    <<<— 45 O 1270/23 —>>>

    Adrinne Kneis

    Man darf gespannt sein, ob die glimmende Kerze nun auf die tatsächlichen Inhalte meiner Argumentation eingehen wird – oder ob sie weiter im eigenen Wachsnebel verharrt.

    Dass ich meine Einlassung nicht direkt im PKH-Antrag selbst beigelegt habe, hatte einen guten Grund. Im Punkt 4 meines Anschreibens zur Antragstellung habe ich ausdrücklich Folgendes beantragt:

    4. Datenschutz und Schutz persönlicher Daten

    Ich bitte das Gericht ausdrücklich, meine persönlichen Daten, insbesondere die im PKH-Antrag enthaltenen Informationen, nicht an den Kläger oder Dritte weiterzugeben. In einem früheren Verfahren mit PETA Deutschland wurden persönliche Daten aus meinem damaligen PKH-Antrag beim Landgericht Berlin durch die jetzige Klägerpartei öffentlich gemacht, was zu wiederholten Datenschutzverletzungen führte. Um meine Privatsphäre zu schützen, untersage ich daher die Weitergabe meiner Daten an den Kläger.

    Auszug PKH Antrag Silvio Harnos

    Und siehe da: Am 21.03.2025 erließ das Landgericht Landshut in beiden Verfahren eine Verfügung, wonach die Klägerpartei keinerlei Einsicht in Inhalte über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erhält. Ein kleiner Sieg der Vernunft – und ein weiterer Beleg dafür, dass nicht alles, was in Kerzenflackern geschrieben wird, juristisch Bestand hat.

    <<<— Verfügung vom 21.03.2025 identisch zu verfahren 41 O 1121/22 —>>>

    Ups, wie denn, was denn – jetzt kann der Beklagte plötzlich doch Anträge beim Gericht einreichen? Ohne Anwalt? Ganz genau! Denn auch wenn der Anwaltszwang vor dem Landgericht grundsätzlich gilt, so gilt eben auch: Bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe und zur Wahrung rechtlichen Gehörs dürfen und müssen Parteien direkt mit dem Gericht kommunizieren dürfen. Aber lassen wir das juristische jetzt einmal beiseite und widmen uns wieder dem, was hier wirklich Spaß macht – dem sarkastischen Grundton. Denn wenn schon die Argumente fehlen, sollte wenigstens die Ironie sitzen.

    Hass, Hetze und andere Lieblingsvokabeln

    Seit Jahren, so heißt es, verbreite ich auf meinem Blog „gerati.de“ nichts als Hass und Hetze. Eine beeindruckende Behauptung – insbesondere, wenn man bedenkt, dass sich meine Beiträge in der Regel auf Gerichtsdokumente, Presseartikel und offizielle Quellen stützen. Alles sauber recherchiert, öffentlich zugänglich und in einem journalistischen Kontext aufbereitet. Und doch wird daraus in der Welt von GAP eine „endlose Hetztirade“.

    Was ich tatsächlich tue? Ich stelle Fragen. Kritische Fragen. Ich decke Widersprüche auf, dokumentiere Skandale und halte Tierrechtsorganisationen den Spiegel vor. Wenn das bereits als Hetze gilt, dann muss man wohl demnächst auch Wikipedia, investigative Journalisten und jeden Hobbyjuristen mit Internetzugang auf die Anklagebank setzen. Willkommen in der postfaktischen Parallelwelt des GAP – wo Kritik gleich Ketzerei und Aufklärung gleich Angstmache ist.

    Zustellungsdrama in Jakarta

    Mit fast filmischer Dramatik berichtet GAP davon, wie die Klage nach „endlosen Verzögerungsfinten“ (nettes Wort) endlich über die Deutsche Botschaft in Jakarta zugestellt wurde. Ich warte ehrlich gesagt immer noch auf die Oscar-Nominierung für das Drehbuch. Vielleicht in der Kategorie „Bestes Affentheater“? Alternativ wäre auch „Beste visuelle Effekte für dramatische Wortwahl“ angebracht – inklusive einer musikalischen Untermalung aus „Mission Impossible“.

    Dabei hätte ein einfacher Blick in die Zustellungsrichtlinien des Auswärtigen Amtes gereicht, um zu verstehen, dass solche Verfahren schlichtweg dauern können – Bürokratie funktioniert eben nicht nach GAPs Facebook-Zeitrechnung. Aber warum auf Fakten setzen, wenn man auch mit Pathos glänzen kann? Im GAP-Universum wird aus einem simplen Verwaltungsakt ein diplomatischer Thriller mit internationaler Tragweite. Hollywood reibt sich vermutlich bereits die Hände.

    Der gescheiterte Anwalt – oder: 634 Euro, die die Welt bedeuten

    Dann folgt die herzzerreißende Geschichte meiner angeblich dramatisch gescheiterten Suche nach einem Anwalt. Ein deutscher Anwalt soll sich geweigert haben, mich zu vertreten – angeblich, weil ich nicht bereit oder in der Lage gewesen sei, 634 Euro zu zahlen. GAP sieht mich da schon in Lumpen auf der Straße knien, bettelnd um Prozesskostenhilfe. Eine herrliche Szene – leider komplett an der Realität vorbei.

    Die Wahrheit ist deutlich weniger dramatisch, aber dafür umso solider: Ich hatte einen Anwalt – einen erfahrenen Medienrechtler sogar – der bereit war, mich auf Basis von Prozesskostenhilfe zu vertreten. Die besagten 634 Euro bezogen sich auf die Anfertigung der PKH-Anträge und wurden eben nicht „pro Verfahren“ veranschlagt, wie GAP es genüsslich falsch darstellt. Aber wenn man schon keine Argumente hat, muss man eben kreativ werden – notfalls auch auf Kosten der Wahrheit.

    Die fünf Seiten des Schreckens – per Fax!

    Ich habe also einen Schriftsatz per Fax (!) eingereicht. GAP hat offenbar erwartet, dass ich meinen Schriftsatz per Brieftaube oder Rauchzeichen sende. Die darin enthaltenen Argumente – übrigens juristisch völlig legitim – werden als „Geschmarre“ abgetan. Offenbar ist bei GAP nicht der Inhalt entscheidend, sondern das Medium. Digitaler Snobismus vom Feinsten.

    Dabei sollte man meinen, dass gerade bei einem Verfahren vor dem Landgericht die Inhalte zählen – nicht das Übertragungsformat. Aber wer mit Argumenten auf Kriegsfuß steht, hält sich eben lieber an Faxgerätewitze und semantische Nebelkerzen. Dass meine Schriftsätze zentrale rechtliche Punkte enthielten, die bis heute unbeantwortet geblieben sind, wird elegant ignoriert – vermutlich, weil man dann inhaltlich Stellung nehmen müsste. Und das wäre ja nun wirklich zu viel verlangt.

    Mundgeruch und Lese-Rechtschreibschwäche – jetzt wird’s persönlich


    Screenshot Bearbeitungsverlauf des Facebook Beitrages
    Screenshot Bearbeitungsverlauf des Facebook Beitrages

    Nun wird’s grotesk: Mir wird vorgeworfen, es würden mir seit Jahren Eigenschaften wie „Mundgeruch“ und eine „Lese-Rechtschreibschwäche“ unterstellt. Ich überlege ernsthaft, ob ich demnächst meine Texte mit Zahnpasta signieren sollte. Und was die Rechtschreibung angeht – ich schreibe immerhin ohne Gendersternchen. Das allein sollte doch als intellektuelle Leistung zählen.

    Gleichzeitig gelingt es Steffi (GAP) Arendt offenbar nicht einmal, einen einzigen Facebook-Beitrag auf Anhieb fehlerfrei zu veröffentlichen. Für den besagten Hetzpost brauchte es immerhin zwei Anläufe – was in ihrer Welt schon als beachtlicher Fortschritt gilt. Normalerweise korrigiert sie ihre Ergüsse fünf- bis achtmal, bevor sie ansatzweise lesbar sind. Aber ja, Hauptsache, man wirft mit Vorwürfen um sich, während man selbst nicht einmal mit den Basics der deutschen Sprache klarkommt.

    Die rechte Szene: Willkommen in der Schublade

    In bester McCarthy-Manier wird mir auch gleich eine Verbindung zur „ostdeutschen Rechtsaußenszene“ unterstellt. Beweise? Fehlanzeige. Aber warum auch? Heute reicht ja schon ein falscher Gedanke zum falschen Zeitpunkt, um öffentlich zum Rechten erklärt zu werden. Vielleicht kommt demnächst noch der Verdacht auf, ich hätte heimlich Fleisch gegessen. Skandalös!

    Diese Art von Einordnung sagt weit mehr über die Absenderin aus als über mich. Wer Kritik nicht aushält, versucht den Kritiker zu stigmatisieren – am besten gleich mit der Nazikeule oder einer düsteren Szene-Zugehörigkeit. Damit hat man dann keine Argumente mehr nötig. Denn in der Welt des GAP genügt es offenbar, wenn man laut genug „Rechts!“ ruft – dann wird schon irgendetwas hängenbleiben. Willkommen im postfaktischen Aktivismus.

    Fazit: Wenn der Affenzirkus ruft

    Was bleibt, ist ein wütender Facebook-Post voller Unterstellungen, Halbwahrheiten und einer ordentlichen Portion Selbstgerechtigkeit. GAP sollte überlegen, ob man nicht statt Klageschriften künftig lieber Kabarett schreibt. Da ist man mit der Dramaturgie zumindest näher an der Realität.

    Ich bleibe gespannt auf die nächste Folge dieses absurden Theaterstücks. Arbeitstitel: „Planet der Affen – Die Rache des Faxgeräts“.

  • Pferdemisshandlung im Reitsport – Wenn sportlicher Ehrgeiz Tierwohl übertrifft

    Pferdemisshandlung im Reitsport – Wenn sportlicher Ehrgeiz Tierwohl übertrifft

    Die jüngsten Berichte über Pferdemisshandlung durch einen Bereiter aus Nordrhein-Westfalen haben deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Laut Aussagen ehemaliger Kolleginnen soll er jahrelang Pferde gequält haben, um sie zu sportlichen Spitzenleistungen zu zwingen. Die angeblich eingesetzten Methoden reichen vom Fixieren an Kopf und Schweif über das Hochbinden der Zunge bis hin zur Manipulation von Ausrüstung. Dieser Fall ist kein Einzelfall – immer häufiger geraten Tierqual und dubiose Trainingspraktiken im Pferdesport in die Schlagzeilen.

    Ein Bereiter unter Verdacht: Was wirklich geschah

    Ein Bereiter aus Nordrhein-Westfalen steht im Zentrum erschütternder Vorwürfe, die tiefgreifende Fragen zum ethischen Umgang mit Pferden aufwerfen. Über einen langen Zeitraum hinweg soll er in seinem Trainingsstall systematisch Tiere gequält haben. Zeugenaussagen zufolge wurden Pferde fixiert, ihre Zungen hochgebunden und sie durch intensive sowie unnachgiebige Einheiten körperlich und psychisch überlastet. Die Motivation dahinter: ein kompromissloser Drang nach Gehorsam und sportlichem Erfolg.

    Besonders alarmierend sind die Schilderungen über das Verhalten der Tiere nach dem Training. Mehrfach sei beobachtet worden, wie Pferde apathisch, verängstigt oder völlig erschöpft in ihre Boxen zurückkehrten. Diese Hinweise deuten auf langfristige psychische Belastung und körperliches Leid hin. Der Fall verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig eine konsequente Kontrolle in professionellen Reitställen ist und dass Tierwohl nicht dem Ehrgeiz Einzelner geopfert werden darf.

    Tierquälerei im Namen des Erfolgs

    Immer wieder erschüttern Fälle von Tierquälerei den Pferdesport und werfen ein beunruhigendes Licht auf die Schattenseiten einer Disziplin, die in der Öffentlichkeit oft mit Eleganz und Harmonie assoziiert wird. Doch hinter den Kulissen dominieren nicht selten Druck, Kontrolle und rigide Trainingspläne, die das Wohl der Tiere in den Hintergrund rücken. Der Wunsch nach sportlichen Höchstleistungen verführt manche Reiterinnen und Reiter dazu, Grenzen zu überschreiten – mit gravierenden Folgen für die Gesundheit und das Verhalten der Pferde.

    Besonders aufsehenerregend war eine TV-Dokumentation über den dänischen Dressurreiter Andreas Helgstrand, die im November 2023 ausgestrahlt wurde. Die Aufnahmen zeigten schockierende Trainingsszenen, in denen Pferde unter ständiger Anspannung standen. Auch gegen den bekannten deutschen Springreiter Ludger Beerbaum wurden bereits 2022 Ermittlungen wegen Tiermisshandlung eingeleitet. Diese prominenten Beispiele belegen, dass Tierleid keineswegs auf Einzelfälle beschränkt ist, sondern ein systemisches Problem darstellen könnte. Solche Vorfälle verdeutlichen, dass der Schutz der Tiere allzu oft den Leistungserwartungen geopfert wird.

    Der Preis des Erfolgs: Trainingsmethoden auf dem Prüfstand

    Ein zentrales Thema im aktuellen Skandal sind die zweifelhaften Trainingsmethoden, die den Pferden nicht nur körperlich, sondern auch seelisch erheblich zusetzen. Besonders Praktiken wie die sogenannte „Rollkur“, bei der der Hals des Pferdes stark überstreckt wird, sind trotz offizieller Verbote weiterhin in vielen Reitställen verbreitet. Ziel dieser Methode soll eine verbesserte Haltung und Form sein, doch in Wahrheit verursacht sie oftmals Schmerzen, Atemnot und psychischen Stress. Experten kritisieren diese Technik seit Jahren als tierschutzwidrig.

    Der Fall des NRW-Bereiters macht deutlich, wie leicht diese Methoden auch heute noch angewandt werden können – selbst in professionellen Trainingsumgebungen. Häufig bleibt das Leid der Tiere im Verborgenen, da Kontrollen selten stattfinden oder sich auf offensichtliche Missstände beschränken. Diese Grauzonen zeigen auf alarmierende Weise, wie dringend eine konsequente Überwachung sowie eine klare und praxisnahe Definition von tiergerechtem Training nötig sind.

    Die Verantwortung des Pferdesports

    Der gesamte Pferdesport steht nun unter zunehmender öffentlicher Beobachtung. Der Druck wächst, endlich umfassende Reformen einzuleiten, die das Wohl der Pferde tatsächlich in den Mittelpunkt stellen. Viele Stimmen aus der Tierschutzszene, aber auch aus der breiten Öffentlichkeit, fordern ein Umdenken in der Branche. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung bestehender Regeln, sondern um eine grundsätzliche ethische Neuausrichtung. Immer mehr Menschen erkennen, dass sportlicher Ehrgeiz und verantwortungsvoller Umgang mit Tieren nicht zwangsläufig im Widerspruch stehen müssen – wenn klare Grenzen gesetzt und durchgesetzt werden.

    Tierschutzorganisationen wie PETA fordern daher nicht nur Verbesserungen, sondern zum Teil ein vollständiges Verbot des kommerziellen Pferdesports. Offizielle Verbände wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung verweisen dagegen auf umfangreiche Richtlinien zur Pferdehaltung, zum Training und zur Zucht. Doch wie glaubwürdig sind solche Standards, wenn Missstände über Jahre hinweg unbemerkt oder bewusst ignoriert bleiben? Es bedarf transparenter Mechanismen, unabhängiger Kontrollen und vor allem einer Kultur des Hinschauens – nicht erst, wenn es zu spät ist.

    Wiederkehrende Skandale und was sie über das System verraten

    Die Vielzahl an Skandalen der letzten Jahre legt offen, dass der Pferdesport ein tief verankertes strukturelles Problem aufweist. Immer wieder geraten prominente Reiterinnen und Reiter sowie Trainer in die Schlagzeilen – doch ebenso häufig verschwinden die Fälle nach kurzer medialer Aufmerksamkeit wieder von der Bildfläche. Es entsteht der Eindruck, dass viele Missstände eher toleriert als konsequent verfolgt werden. Die Leidtragenden sind dabei stets die Pferde, deren Schutz oft dem sportlichen oder wirtschaftlichen Interesse untergeordnet wird.

    Zwar existieren Richtlinien und Kontrollmechanismen, doch greifen diese in der Realität häufig zu spät oder zu oberflächlich. Viele Vergehen bleiben ungesühnt, weil entweder Beweise fehlen oder schlichtweg weggeschaut wird. Der aktuelle Fall aus Nordrhein-Westfalen verdeutlicht einmal mehr, wie dringend tiefgreifende Reformen notwendig sind. Nur durch unabhängige Kontrollinstanzen, strengere Strafen und eine gelebte Verantwortungskultur kann verhindert werden, dass sich diese Vorfälle immer wiederholen. Es geht nicht um Einzelfälle, sondern um ein System, das sich grundlegend ändern muss, um Pferden ein Leben frei von Angst, Schmerz und Ausbeutung zu ermöglichen.

    Fazit: Ein Appell an Reiter, Verbände und Zuschauer

    Die Enthüllungen um den Bereiter aus NRW machen deutlich, wie verbreitet Pferdemisshandlung auch in professionellen Kreisen ist. Es reicht nicht, Einzelfälle zu skandalisieren – es braucht systematische Veränderungen. Der Fokus muss auf Transparenz, strengere Kontrollen und echte Verantwortung gelegt werden. Nur so kann das Vertrauen in den Reitsport wiederhergestellt und das Wohl der Tiere gesichert werden.

    Wenn dir das Thema am Herzen liegt, lies auch unsere weiteren Artikel zum Tierschutz oder informiere dich darüber, wie du selbst aktiv werden kannst.

    Quellen:

  • 🐒 Impressum Great Ape Project: Rauswurf mit Stil?

    🐒 Impressum Great Ape Project: Rauswurf mit Stil?

    Es war einmal… eine Stiftung mit einem Hang zur Menschenaffenliebe – oder zumindest zur repräsentativen Projektpflege: Das „Great Ape Project“, viele Jahre lang als Teil der Giordano Bruno Stiftung geführt, glänzte mit moralischem Anspruch, Schimpansenfotos und der noblen Mission, den Affen endlich Menschenrechte zu verleihen.
    Und nun? Funkstille aus Oberwesel.

    Wer sich heute auf der Website des Great Ape Project verirrt, reibt sich verwundert die Augen: Wo früher im Impressum noch Dr. Michael Schmidt-Salomon und die Giordano Bruno Stiftung als offizielle Anlaufstelle aufgeführt waren, prangt nun ein einsames Namensschild: Dr. Colin Goldner, „Haus am Pappelwald“, Landau a.d. Isar. Das war’s. Keine Stiftung, keine Struktur – und das Wort „gemeinnützig“ scheint im Impressum gleich mit ausgezogen zu sein.

    📜 Wie alles begann: Affenliebe auf Stiftungsebene

    Einst war das Great Ape Project (GAP) das moralisch-evolutionäre Aushängeschild der Giordano Bruno Stiftung (gbs). Menschenrechte für Menschenaffen – das klang nach Fortschritt, nach Empathie, nach Kant mit Bananen. Die gbs schmückte sich gern mit diesem Projekt. Schließlich punktet kaum etwas so sehr im weltanschaulichen Marketing wie leidende Orang-Utans mit philosophischem Unterbau.

    Doch während auf der Website humanistische Idealbilder herumturnten, wuchsen im Schatten des Projekts womöglich auch juristische Sorgenfalten.

    🤷 Was ist passiert?

    Offiziell? Nichts. Inoffiziell? Vermutlich alles.

    Die gbs, bekannt für ihre strategisch geschliffene Öffentlichkeitsarbeit und juristische Vorsicht, hat offenbar kalte Füße bekommen. Die Frage, wer eigentlich für das Great Ape Project rechtlich, steuerlich und menschlich den Kopf hinhält, scheint in Oberwesel niemand mehr beantworten zu wollen.

    War es die unstete Rechtsform? Die problematische Zustellbarkeit? Die unklaren Finanzflüsse? Oder vielleicht doch die Angewohnheit einzelner Projektakteure, Gegner mit anwaltlichen Rundumschlägen zu überziehen?

    📝 Eine Impressum Great Ape Project-Geschichte in zwei Akten

    Wer dem Impressum des GAP früher seine Aufmerksamkeit schenkte, las dort schwarz auf weiß:
    Dr. Michael Schmidt-Salomon, die Giordano Bruno Stiftung, Oberwesel – das sogenannte Haus Weitblick. Eine klare Botschaft: Das Projekt war Teil der Stiftung.

    Dann, leise und ohne viel Tamtam, wurde diese Verbindung aus dem Impressum entfernt. Kein Hinweis auf die Stiftung, kein Verweis auf Verantwortliche aus Oberwesel – stattdessen tauchte plötzlich Dr. Colin Goldner als alleiniger Impressumsinhaber auf. Haus am Pappelwald statt Haus Weitblick. Klingt gemütlich, ist aber rechtlich ein Umzug ins Niemandsland.


    Altes Impressum Great Ape Project
    Altes Impressum Great Ape Project

    Neues Impressum Great Ape Project
    Neues Impressum Great Ape Project

    Dass dieser Bruch genau in eine Phase fällt, in der das Projekt zunehmend juristisch auffällig wurde, ist sicher nur Zufall. Oder karmische Evolution.

    📬 Spenden? Aber bitte nicht bei uns.

    Kurios: Obwohl sich das GAP jetzt tapfer als „eigenständiges“ Projekt inszeniert, läuft der Spendenverkehr weiter – über die Giordano Bruno Stiftung. Ganz offiziell heißt es auf der Seite:

    Das Great Ape Project sammelt keine Spenden. Sie können die Arbeit des GAP aber mit einer Spende an die Giordano Bruno-Stiftung unterstützen, die als gemeinnützig anerkannt ist. Spenden können insofern von der Steuer abgesetzt werden. (Ab einer Jahresspende von 100 Euro stellt die gbs Ihnen automatisch eine Spendenquittung aus. Bei geringeren Spenden reicht dem Finanzamt ein Kontobeleg).

    www.greatapeproject.de/unterstützung/

    Aha. Also doch nicht ganz getrennt? Oder doch? Oder ist das sowas wie eine postmoderne Scheinehe mit getrennten Bankkonten?

    Eines ist klar: Wer über eine Stiftung Spenden einsammelt, dabei aber im Impressum jede Verbindung leugnet, betreibt mindestens kreative Buchhaltung – und möglicherweise auch eine Einladung zur steuerrechtlichen Interpretation durch das zuständige Finanzamt.

    Denn laut Gemeinnützigkeitsrecht darf eine Stiftung nur Spenden für eigene satzungsgemäße Zwecke annehmen. Wenn das Great Ape Project offiziell gar kein Projekt der Stiftung mehr ist – warum fließt dann Geld mit dem Verwendungszweck „GAP“ auf das gbs-Konto?

    Man könnte auch sagen: Wenn die Stiftung schon keinen Platz mehr im Impressum hat, sollte sie vielleicht auch keine Spendenquittungen mehr ausstellen.

    ⚖️ Rechtlich fragwürdig, kommunikativ bizarr

    Wenn eine Klägerin – wie kürzlich geschehen – in einem Gerichtsverfahren als Adresse lediglich „c/o Great Ape Project“ angibt, stellt sich eine zentrale Frage: An wen wird hier eigentlich zugestellt?
    An das Projekt, das gar keine Rechtsform hat?
    An eine Stiftung, die sich laut Website nicht mehr zuständig fühlt?
    Oder an den Affen auf dem Logo?

    Zustellversuche an die angegebene Adresse scheitern, die Anwälte winken ab, das Projekt selbst schweigt – und das Impressum schweigt mit.
    Man nennt das wohl: Transparenz nach Schimpansenart.

    Juristisch brisant wird es, wenn eine Klage formal unzulässig wird, weil die Klägerseite schlicht nicht erreichbar ist. Ein Projekt ohne ladungsfähige 


    Adrienne Kneis wohnt angeblich bei Colin Goldner
    Adrienne Kneis wohnt angeblich bei Colin Goldner

    Adresse, ohne rechtliche Struktur und ohne klar erkennbare Vertretung – das ist der feuchte Albtraum jedes Zivilprozessrechts.

    🧠 Die Stiftung schweigt – ein taktischer Rückzug?

    Dass sich die Giordano Bruno Stiftung aus dem Impressum stillschweigend verabschiedet hat, spricht Bände. Es ist ein klassischer Fall von kontrollierter Distanz: Man lässt das Projekt formal los, bleibt aber hinter den Kulissen irgendwie verbunden. Der Begriff „Schattenprojekt“ drängt sich auf.

    War der öffentliche Image-Schaden durch das rechtlich ausfransende Projekt am Ende zu hoch? Wollte man verhindern, dass Prozesse, Abmahnungen und Zustellprobleme plötzlich auf dem eigenen juristischen Schreibtisch landen?

    Die Antwort liegt vermutlich irgendwo zwischen „strategischer Schadensbegrenzung“ und „Bitte-nicht-mehr-mit-uns“.

    🧹 Fazit: Endstation Baumhaus?

    Das Great Ape Project steht derzeit wie ein Orang-Utan auf wackeligem Ast: Öffentlich präsent, rechtlich unsichtbar, strukturell nebulös.
    Und die Giordano Bruno Stiftung? Sie scheint sich mit einem stillen Rausschmiss elegant aus der Affenaffäre gezogen zu haben.

    Was bleibt, ist ein Projekt mit unklarem Status, zweifelhaften Zustellmöglichkeiten und einem moralischen Anspruch, der juristisch immer schwerer zu greifen ist. Vielleicht wäre es jetzt an der Zeit für ein neues Projekt:„Recht auf Rechtsform für Menschenaffen-Initiativen“. Spendenquittungen gibt’s dann beim Affenhaus – nur gegen Bananenstempel.

    Quellen: