Die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes steht nach Einwänden der EU-Kommission vor einer neuen politischen Runde. Union und SPD wollen den Entwurf zwar nachbessern, verfolgen aber unterschiedliche Linien für den Fall, dass die Änderungen nicht rechtzeitig beschlossen werden. Im Zentrum steht die Frage, welche Regelung ab dem 1. Januar 2027 gelten soll.
EU-Einwand trifft den Kern der geplanten Reform
Nach einer ausführlichen Stellungnahme der EU-Kommission ist insbesondere die geplante verpflichtende Einbeziehung ausländischer Ware unionsrechtlich problematisch. Der Einwand betrifft damit einen zentralen Bestandteil des Reformplans. Aus der Stellungnahme folgt eine rechtliche Prüf- und Änderungsnotwendigkeit; ob und in welcher Form der Entwurf angepasst werden muss, ist Gegenstand der weiteren Abstimmung. Eine unveränderte Umsetzung des bisherigen Entwurfs erscheint deshalb politisch und rechtlich nicht abgesichert.
Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung soll am 1. Januar 2027 die ältere Fassung des THKG aus dem Jahr 2023 wirksam werden. Einzelne Regelungen gelten bereits, während weitere Bestimmungen der älteren Fassung bislang nicht vollständig aktiviert sind. Sollte bis dahin keine neue Regelung beschlossen werden, könnten die dann geltenden Vorgaben dieser Fassung maßgeblich werden. Für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe wäre entscheidend, welche Produkte erfasst sind, welche Haltungsformen dokumentiert werden müssen und welche Nachweise gegenüber Kontrolle und Handel erforderlich sind.
Die Folgen reichen damit über ein neues Etikett im Supermarkt hinaus. Schlacht-, Verarbeitungs- und Handelsbetriebe müssten ihre Warenströme, Dokumentation und Kennzeichnung an die jeweils geltenden Vorgaben anpassen; auch landwirtschaftliche Betriebe wären betroffen, soweit ihre Produkte in das System einbezogen werden. Eine unterschiedliche Behandlung deutscher und ausländischer Anbieter könnte nach Einschätzung von Vertretern der Agrar- und Fleischwirtschaft Wettbewerbsfragen aufwerfen. Genau deshalb ist offen, wie eine Einbeziehung ausländischer Ware mit den unionsrechtlichen Anforderungen praktisch umgesetzt werden kann.
Union lehnt automatischen Start ab
Christoph Frauenpreiß, zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion, erklärte, ein Inkrafttreten der alten Fassung komme für ihn nicht infrage. Das Gesetz müsse praxistauglich überarbeitet werden und dürfe deutsche Landwirte sowie verarbeitende Betriebe im Wettbewerb innerhalb der EU nicht benachteiligen. Die Union signalisiert zugleich Bereitschaft, den bestehenden Entwurf weiterzuentwickeln. Sie lehnt damit nicht jede Haltungskennzeichnung ab, sondern den automatischen Start der älteren Fassung.
Frauenpreiß sprach sich außerdem für einen gemeinsamen europäischen Weg aus. Ein solcher Ansatz könnte nach seiner politischen Zielsetzung die Anerkennung vergleichbarer Haltungsbedingungen erleichtern. Ob dadurch tatsächlich unterschiedliche nationale Anforderungen verringert werden, hängt jedoch von der konkreten europarechtlichen Ausgestaltung und einer Einigung der Mitgliedstaaten ab. Die Gespräche innerhalb der Koalition müssen daher klären, wie der Reformanspruch mit den Einwänden der EU-Kommission vereinbart werden kann.
SPD will Kennzeichnung erhalten
Jens Behrens machte für die SPD deutlich, dass eine Abschaffung des THKG nicht infrage komme. Ziel sei weiterhin, das bestehende Gesetz zu verbessern. Auch die Sozialdemokraten befürworten daher eine Überarbeitung des Entwurfs und wollen die Hinweise der EU-Kommission sowie einzelner Mitgliedstaaten berücksichtigen. Einigkeit besteht über weiteren Änderungsbedarf, nicht aber über den Umgang mit der älteren Fassung.
Als möglichen Baustein nannte Behrens die unkomplizierte Anerkennung gleichwertiger Haltungsformen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Dies ist ein politischer Vorschlag, der den Zielkonflikt zwischen der Einbeziehung ausländischer Ware und dem unionsrechtlichen Einwand entschärfen soll. Dafür müsste feststehen, nach welchen Kriterien Haltungsformen als gleichwertig gelten und wie ihre Nachweise kontrolliert werden. Zugleich soll verhindert werden, dass deutsche Betriebe durch zusätzliche Anforderungen gegenüber Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten benachteiligt werden. Der Rechtswissenschaftler José Martinez habe zudem mögliche Lösungswege aufgezeigt, erklärte Behrens.
Für Verbraucher und Betriebe hängt damit viel von der konkreten Ausgestaltung ab. Kennzeichnung, Nachweise, Kontrollen und Warenströme lassen sich erst verlässlich planen, wenn der Anwendungsbereich und der Zeitplan feststehen. Nach Einschätzung von Behrens kann der vorgesehene Zeitplan formal weiterhin eingehalten werden. Die Koalitionsfraktionen müssen dafür eine Regelung finden, die den EU-Einwand berücksichtigt, ohne das politische Ziel einer verbindlichen Haltungskennzeichnung aufzugeben.
Die offene Kernfrage ist somit nicht die Existenz des THKG, sondern die rechtssichere Einbeziehung von Waren aus anderen EU-Staaten. Union und SPD wollen das Gesetz erhalten und überarbeiten, bewerten den möglichen Start der älteren Fassung aber unterschiedlich. Entscheidend wird sein, ob sie rechtzeitig eine tragfähige Regelung beschließen, die sowohl europarechtlich Bestand haben kann als auch für Betriebe praktikable Nachweise und klare Warenströme ermöglicht.
Quellen
- fleischwirtschaft.de – Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Koalition drängt auf THKG-Entwurf – https://www.fleischwirtschaft.de/news/recht/tierhaltungskennzeichnungsgesetz-koalition-draengt-auf-thkg-entwurf-65174
- bundestag.de – Deutscher Bundestag – Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes beschlossen – https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-de-tierhaltung-1084794
- tierrechte.de – 1 Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Dritten Gesetzes zur – https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2026/05/Stellungnahme-zur-Aenderung-des-THKG_RefE-3-26-Mft.-BMT-BVT.pdf
- hessischerbauernverband.de – Zukunft der Tierhaltung: Konzept zur grundlegenden Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgelegt | Hessischer Bauernverband – https://www.hessischerbauernverband.de/unsere-themen/tierhaltung-tierwohl/zukunft-der-tierhaltung-konzept-zur-grundlegenden-ueberarbeitung
- schweine.net – schweine.net – Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums liegt vor – https://www.schweine.net/news/thkg-referentenentwurf-des-bmleh-liegt-vor.html
