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Schlagwort: THKG 2027

  • Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Koalition streitet über Start der alten Fassung

    Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Koalition streitet über Start der alten Fassung

    Die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes gerät erneut unter politischen und rechtlichen Druck. Nach Einwänden der EU-Kommission müssen Union und SPD den bisherigen Entwurf überarbeiten. Brisant ist dabei vor allem der Zeitplan: Gelingt bis Ende 2026 keine neue Regelung, könnte ab dem 1. Januar 2027 ausgerechnet die ältere Fassung des Gesetzes maßgeblich werden. Genau darüber herrscht innerhalb der Koalition inzwischen Uneinigkeit.

    EU-Einwand trifft einen zentralen Punkt der Reform

    Im Mittelpunkt der europäischen Einwände steht insbesondere die geplante verpflichtende Einbeziehung ausländischer Ware in das deutsche Kennzeichnungssystem. Damit betrifft die Kritik keinen nebensächlichen Detailpunkt, sondern einen wesentlichen Bestandteil der geplanten Reform. Wie die Regelung angepasst werden muss, damit sie mit den unionsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist, ist derzeit Gegenstand weiterer Beratungen. Eine unveränderte Umsetzung des bisherigen Entwurfs erscheint deshalb weder politisch noch rechtlich abgesichert.

    Das Problem wird durch den bestehenden Zeitplan zusätzlich verschärft. Nach derzeitiger Rechtslage sollen zum 1. Januar 2027 weitere Vorgaben der älteren Fassung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes aus dem Jahr 2023 wirksam werden. Einzelne Regelungen gelten bereits, andere Teile des damaligen Gesetzes sind bislang noch nicht vollständig aktiviert. Wird vorher keine neue Regelung beschlossen, könnten deshalb genau jene Vorgaben greifen, die die Bundesregierung eigentlich reformieren möchte.

    Für landwirtschaftliche Betriebe, Schlachthöfe, Verarbeiter und den Handel ist das mehr als eine theoretische Rechtsfrage. Sie müssen wissen, welche Produkte unter die Kennzeichnung fallen, welche Haltungsformen dokumentiert werden müssen und welche Nachweise gegenüber Handel und Behörden erforderlich sind. Änderungen am Gesetz wirken sich unmittelbar auf Warenströme, Dokumentationspflichten und betriebliche Abläufe aus. Je später Klarheit geschaffen wird, desto schwieriger wird eine verlässliche Vorbereitung.

    Besonders problematisch könnte eine unterschiedliche Behandlung deutscher und ausländischer Anbieter werden. Vertreter der Agrar- und Fleischwirtschaft warnen davor, deutschen Betrieben zusätzliche Pflichten aufzuerlegen, während vergleichbare Ware aus anderen EU-Mitgliedstaaten geringeren Anforderungen unterliegt. Genau hier kollidiert das politische Ziel einer möglichst umfassenden Kennzeichnung mit den Regeln des europäischen Binnenmarktes. Eine Lösung muss deshalb sowohl rechtssicher als auch praktisch umsetzbar sein.

    Union will automatischen Start der alten Fassung verhindern

    Christoph Frauenpreiß, zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion, lehnt ein automatisches Inkrafttreten der älteren Fassung ab. Das Gesetz müsse aus seiner Sicht zunächst praxistauglich überarbeitet werden. Deutsche Landwirte und verarbeitende Betriebe dürften durch nationale Vorgaben keinen Wettbewerbsnachteil innerhalb der Europäischen Union erhalten. Die Union stellt damit nicht die Haltungskennzeichnung grundsätzlich infrage, sondern den möglichen Start eines Gesetzes, das nach ihrer Auffassung ohnehin überarbeitet werden muss.

    Gleichzeitig wirbt Frauenpreiß für einen stärker europäischen Ansatz. Vergleichbare Haltungsbedingungen innerhalb der EU könnten nach dieser Vorstellung gegenseitig anerkannt werden, anstatt für Waren aus jedem Mitgliedstaat unterschiedliche nationale Verfahren aufzubauen. Ob sich damit tatsächlich Bürokratie und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden lassen, hängt allerdings von der konkreten rechtlichen Umsetzung ab. Eine europäische Lösung setzt zudem voraus, dass sich die Mitgliedstaaten auf gemeinsame oder zumindest vergleichbare Standards verständigen.

    Für die Koalition entsteht damit erheblicher Zeitdruck. Einerseits soll das politische Ziel einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung erhalten bleiben, andererseits müssen die Bedenken aus Brüssel berücksichtigt werden. Gleichzeitig rückt der 1. Januar 2027 näher. Ohne rechtzeitige Einigung könnte die Rechtslage entstehen, die zumindest Teile der Union gerade verhindern wollen.

    SPD will an verpflichtender Kennzeichnung festhalten

    Auch die SPD sieht Änderungsbedarf, will das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz jedoch keinesfalls abschaffen. Jens Behrens machte deutlich, dass die Sozialdemokraten weiterhin an einer verbindlichen Kennzeichnung festhalten wollen. Der bestehende Entwurf soll verbessert und an die Hinweise der EU-Kommission sowie einzelner Mitgliedstaaten angepasst werden. Einigkeit zwischen Union und SPD besteht damit über die Notwendigkeit einer Überarbeitung – nicht jedoch über den Umgang mit der bisherigen Fassung.

    Als möglichen Lösungsweg nennt Behrens eine unkomplizierte Anerkennung gleichwertiger Haltungsformen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Das könnte helfen, ausländische Ware in das Kennzeichnungssystem einzubeziehen, ohne für jeden Mitgliedstaat eigene zusätzliche Anforderungen zu schaffen. Voraussetzung wäre allerdings, dass klar definiert wird, welche Haltungsformen tatsächlich als gleichwertig gelten. Ebenso müsste geregelt werden, welche Nachweise akzeptiert werden und wie deren Kontrolle in der Praxis funktioniert.

    Nach Angaben von Behrens hat auch der Rechtswissenschaftler José Martinez mögliche Lösungswege für die europarechtlichen Probleme aufgezeigt. Entscheidend bleibt jedoch die politische Umsetzung. Ein rechtliches Modell allein löst weder die praktische Dokumentation noch die Frage, wie schnell Betriebe ihre Systeme an neue Vorgaben anpassen können. Je später der endgültige Gesetzestext feststeht, desto größer wird der organisatorische Aufwand für die betroffenen Unternehmen.

    Behrens geht dennoch davon aus, dass der vorgesehene Zeitplan formal weiterhin eingehalten werden kann. Dafür müssten sich die Koalitionsfraktionen allerdings rechtzeitig auf eine Lösung verständigen, die sowohl den europäischen Einwänden als auch dem politischen Ziel der Kennzeichnung Rechnung trägt. Genau daran wird sich zeigen, ob die Reform tatsächlich noch vor dem Jahreswechsel abgeschlossen werden kann.

    Am Ende entscheidet der Zeitplan

    Der eigentliche Streit dreht sich damit nicht mehr um die Frage, ob es eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung geben soll. Union und SPD wollen grundsätzlich an einer gesetzlichen Kennzeichnung festhalten. Strittig ist vielmehr, welche Regelung gilt, wenn die geplante Reform bis zum 1. Januar 2027 nicht rechtzeitig verabschiedet wird.

    Für Verbraucher mag die Debatte zunächst wie ein Streit um Etiketten wirken. Für Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel geht es jedoch um konkrete Dokumentationspflichten, Kontrollen und Warenströme. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass deutsche Betriebe strengeren Anforderungen unterliegen als vergleichbare Anbieter aus anderen EU-Staaten.

    Die Koalition steht deshalb vor einer Aufgabe, die politisch deutlich komplizierter ist als die Einführung eines neuen Labels. Sie muss eine Regelung schaffen, die europarechtlich Bestand hat, für Betriebe praktikabel bleibt und rechtzeitig beschlossen wird. Gelingt das nicht, könnte zum Jahresbeginn 2027 eine ältere Gesetzesfassung zum entscheidenden Maßstab werden – obwohl genau diese Regelung politisch bereits wieder zur Disposition steht.

    Quellen