Biber-Verordnung Niederösterreich: WWF warnt vor neuen Eingriffen

Bis zu 600 geschützte Biber könnten in Niederösterreich künftig jährlich getötet werden. Diese Zahl wird im Zusammenhang mit dem Entwurf für eine verschärfte Biber-Verordnung genannt. Der WWF kritisiert die geplanten Änderungen scharf und warnt vor zu weitreichenden Eingriffsmöglichkeiten. Das Land verteidigt dagegen die vorgesehenen Regeln und verweist auf Situationen, in denen Gemeinden oder Grundeigentümer bei akuten Gefahren schnell reagieren müssen.

Neue Regeln sollen Eingriffe erleichtern

Nach dem Verordnungsentwurf soll schneller gegen Biber beziehungsweise deren Bauten vorgegangen werden können, wenn eine konkrete Gefahr für verbaute Gebiete oder öffentliche Infrastruktur besteht. Bislang muss vor entsprechenden Eingriffen grundsätzlich ein Sachverständiger des Landes hinzugezogen werden. Künftig könnten Betroffene bei „Gefahr im Verzug“ zunächst selbst Maßnahmen veranlassen und diese anschließend behördlich überprüfen lassen.

Davon betroffen wären insbesondere Gemeinden, Grundeigentümer und Betreiber gefährdeter Anlagen. Sie müssten in einer akuten Situation nicht mehr zwingend auf eine vorherige Begutachtung durch das Land warten. Gleichzeitig bedeutet die nachträgliche Kontrolle nicht, dass sämtliche Maßnahmen automatisch zulässig wären. Wer eingreift, müsste die konkrete Gefahr und das eigene Vorgehen entsprechend dokumentieren.

Genau hier liegt einer der zentralen Streitpunkte. Für Betroffene kann eine schnellere Reaktionsmöglichkeit entscheidend sein, wenn beispielsweise Straßen, Gebäude, Hochwasserschutzanlagen oder andere Infrastruktur gefährdet sind. Gleichzeitig verschiebt sich ein Teil der Verantwortung von der vorherigen behördlichen Prüfung hin zur Entscheidung vor Ort. Ob diese Balance in der endgültigen Verordnung ausreichend klar geregelt wird, dürfte deshalb entscheidend sein.

Die geplante Obergrenze von bis zu 600 getöteten Bibern pro Jahr läge nach veröffentlichten Angaben rund 50 Prozent über der bisher vorgesehenen Zahl. Gleichzeitig wird der Biberbestand in Niederösterreich auf ungefähr 9.000 Tiere geschätzt. Eine höhere mögliche Entnahme bedeutet damit nicht automatisch, dass diese Zahl tatsächlich jedes Jahr ausgeschöpft wird. Für den WWF ist allerdings bereits die deutliche Ausweitung des möglichen Eingriffs ein falsches Signal.

WWF spricht von zu großem Handlungsspielraum

Der WWF lehnt den Entwurf in seiner derzeit bekannten Form ab. Artenschutzexpertin Sarah Stöger kritisiert insbesondere, dass Eingriffe künftig teilweise erst nachträglich kontrolliert werden könnten. Nach Auffassung des Verbandes müsse weiterhin zuerst geprüft werden, ob Konflikte mit Präventionsmaßnahmen, fachkundiger Beratung oder anderen naturverträglichen Lösungen entschärft werden können.

Damit richtet sich die Kritik nicht allein gegen die mögliche Zahl getöteter Biber. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, wer in einer akuten Situation entscheiden darf und wie eng diese Entscheidung anschließend kontrolliert wird. Der WWF befürchtet, dass ein zu großer Spielraum dazu führen könnte, dass schneller zu Eingriffen in den Bestand gegriffen wird.

Auf der anderen Seite sind Konflikte mit Bibern keineswegs nur theoretischer Natur. Die Tiere verändern durch Dämme und ihre Bautätigkeit Gewässer und Landschaften erheblich. Das kann ökologisch positive Auswirkungen haben, etwa weil Wasser länger in der Landschaft gehalten wird. In bebauten Gebieten, an Straßen, landwirtschaftlich genutzten Flächen oder technischen Anlagen können daraus jedoch gleichzeitig erhebliche Probleme entstehen.

Rosenkranz verteidigt geplante Biber-Verordnung

Niederösterreichs Naturschutz-Landesrätin Susanne Rosenkranz weist die Kritik des WWF zurück. Der Schutzstatus des Bibers solle durch die neue Regelung nicht aufgehoben werden. Eine Tötung sei weiterhin nur als letztes Mittel vorgesehen.

Rosenkranz argumentiert zugleich, dass bei unmittelbaren Gefahren praktikable und schnelle Lösungen notwendig seien. Gemeinden und andere Betroffene könnten nicht in jeder Situation auf langwierige Verfahren verwiesen werden, wenn Infrastruktur oder verbaute Gebiete akut gefährdet seien. Die geplante Regelung soll deshalb offenbar einen schnelleren Handlungsspielraum schaffen, ohne den grundsätzlichen Schutz des Bibers aufzuheben.

Unterstützung für einen größeren Handlungsspielraum kam zuvor auch aus der ÖVP-Bauernschaft. Gerade in landwirtschaftlich genutzten Gebieten führen Biberdämme, überflutete Flächen oder untergrabene Ufer immer wieder zu Konflikten. Die politische Diskussion dreht sich deshalb nicht darum, ob es solche Konflikte gibt, sondern darum, wie weit Eingriffe gehen dürfen und wer darüber entscheidet.

Entscheidend sind klare Grenzen

Die Begutachtungsfrist für die geplante Verordnung endete am 24. August. Zu diesem Zeitpunkt war noch keine endgültige Neuregelung in Kraft. Änderungen am Entwurf bleiben damit grundsätzlich möglich.

Für eine funktionierende Regelung wird entscheidend sein, dass der Begriff „Gefahr im Verzug“ nicht zu einem beliebig auslegbaren Instrument wird. Gemeinden und Grundeigentümer brauchen klare Kriterien, wann ein Eingriff zulässig ist. Gleichzeitig muss nachvollziehbar bleiben, weshalb Maßnahmen gegen Biberbauten oder im äußersten Fall gegen die Tiere selbst notwendig waren.

Der Konflikt zeigt ein grundsätzliches Problem im Umgang mit streng geschützten Arten. Schutz funktioniert langfristig nur dann, wenn konkrete Konflikte vor Ort ebenfalls berücksichtigt werden. Ein pauschales Verbot jeder Maßnahme hilft Betroffenen genauso wenig wie ein nahezu unbegrenzter Handlungsspielraum. Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob Niederösterreich künftig bis zu 600 Biber entnehmen darf, sondern unter welchen klar definierten Voraussetzungen tatsächlich eingegriffen werden kann.

Quellen

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