Einleitung: Willkommen im Primaten-Theater
Am 3. März 2025 wurde es offiziell: Das Great Ape Project (GAP) geht juristisch gegen mich, Silvio Harnos, Betreiber der journalistischen Webseite GERATI.de, vor. In einem dramatisch inszenierten Facebook-Beitrag werde ich als „Antitierrechtsdauerhetzer“ verunglimpft – begleitet von einer absurden Sammlung an Vorwürfen, Halbwahrheiten und juristisch fragwürdigen Interpretationen.
Zwischen Boulevard, Schmähschrift und unfreiwilliger Satire offenbart der Post weniger juristische Substanz als vielmehr persönliche Abrechnung und ein erstaunlich hohes Maß an Realitätsverzerrung. Grund genug, in aller Ruhe – und mit einer ordentlichen Prise Sarkasmus – auf dieses Affentheater zu reagieren.
Klagewut oder Schmierentheater des GAP
Es ist schon fast putzig, wenn das Great Ape Project (GAP) stolz behauptet, man habe unzählige Kritiker verklagt. Immer wieder tauchen Namen wie Klaus Mierswa, Volker Zielke, Philipp Kroiß und natürlich meine Wenigkeit – Silvio Harnos – auf, die angeblich im Namen des GAP juristisch verfolgt wurden. Bemerkenswert dabei: Von all diesen Personen hat einzig und allein Silvio Harnos jemals eine tatsächliche Klageschrift erhalten.
Noch absurder wird es, wenn man bedenkt, dass sich das GAP offenbar mit seiner einstigen Mentorstiftung, der Giordano-Bruno-Stiftung (GBS), überworfen hat. Diese wurde kurzerhand und kommentarlos aus dem Impressum entfernt – selbstverständlich ohne auch nur einen der treuen, anonym auftretenden Unterstützer darüber aufzuklären. Transparenz? Fehlanzeige.
Juristisch betrachtet ist das GAP weder ein eingetragener Verein noch eine rechtsfähige Organisation. Das bedeutet: Das GAP ist überhaupt nicht klagebefugt. Die einzige Institution, die rechtlich dazu in der Lage gewesen wäre, wäre die GBS gewesen. Aber wie es scheint, ist die Verbindung inzwischen krachend zerbrochen – und das aus gutem Grund, wie man vermuten darf.
Und ja, neben mir, dem Journalisten und Tierrechtsexperten, wurde auch ein Verlag von Colin Goldner – dem literarischen Rampenlichtsucher des GAP – verklagt. Großspurig kündigte Steffi Arendt vom GAP im August 2024 an, dass im September 2024 ein Verfahren gegen den Verlag stattfinden werde. Was dann folgte? Nichts. Nada. Pustekuchen. Kein Verfahren, kein Urteil, keine Erklärung. Und der Maulwurfshügelverband rund um Herrn Goldner hielt es offenbar auch nicht für nötig, seine Unterstützer über das Ausbleiben des Verfahrens zu informieren – geschweige denn über ein Ergebnis. Transparenz? Immer noch: Fehlanzeige.
Also: alles weiterer Rede nicht wert, was da von Tierausbeutern und/oder solchen, die Tierausbeutung zu rechtfertigen wissen, auf ein paar völlig unbedeutenden FB-Seiten zusammengestammelt wird. Stimmt, wir kümmern uns insofern nur noch um strafrechtlich relevante Fälle und nicht mehr um jeden billigen Ankackversuch von irgendwelchen Legasthenikern und/oder sonstigen Dumpfbeutel:innen. Gegen zwei der Schmäh- und Hetztiradenverbreiter laufen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren, gegen einen davon ist sogar schon LG-Termin Anfang Sept. 2024 anberaumt. Und selbstredend wurde Anzeige gegen „unbekannt“ wegen des o.b. Hackings erstattet, das uns nicht nur Nerven, sondern trotz Rechtschutzversicherung auch eine Menge Geld gekostet hat
Facebook Great Ape Project / Abgerufen am: 04.04.2025
GERATI macht das Landgericht auf die juristische Fragwürdigkeit aufmerksam
Zugegeben – nach der Vielzahl an Klagen, Abmahnungen und Drohgebärden aus der radikalen Tierrechtsszene habe ich inzwischen eine gewisse juristische Grundausbildung durch Praxis erhalten. Zumindest reicht es, um gewisse Zusammenhänge besser zu durchschauen als manche selbst ernannte Aktivisten mit Pseudojuradiplom.
Nachdem das GAP seine angebliche Klage mit großem Tamtam auf Facebook publik gemacht hatte, sah ich mich gezwungen, das Landgericht Landshut auf einige rechtliche Unklarheiten aufmerksam zu machen. Schließlich ist es doch etwas befremdlich, wenn eine Organisation ohne eigene Rechtsfähigkeit plötzlich mit Klageandrohungen um sich wirft, als wäre sie eine Mischung aus Anwaltskanzlei und PR-Abteilung.
Also verfasste ich ein Schreiben – selbstverständlich sachlich, aber nicht ohne eine Prise Ironie – in dem ich das Gericht über die tatsächlichen Verhältnisse hinter dem medienwirksamen Getöse informierte. Das Dokument, welches ich mit diesem Hinweis übermittelte, bleibt aus Datenschutzgründen an dieser Stelle geschwärzt – liegt dem Gericht jedoch vollständig vor.
<<<— Antrag auf Nebenintervention —>>>
Mir – und auch den befreundeten Rechtsexperten, mit denen ich mich regelmäßig austausche – ist bewusst, dass vor dem Landgericht Landshut Anwaltszwang herrscht. Dennoch sah ich es als notwendig an, dem Gericht auf diesem Weg sachlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen. Eine Antwort erhielt ich trotz Erinnerung zwar nicht – aber wie es scheint, blieb das Schreiben nicht ohne Wirkung: Bis heute fand das Verfahren offenbar nicht statt.
Ob Colin Goldner damit erneut eine juristische Bauchlandung hingelegt hat (was bei ihm fast schon Tradition hat), oder ob das Verfahren einfach auf unbestimmte Zeit vertagt wurde – das bleibt offen. Was jedoch sicher ist: Ich werde der Sache erneut nachgehen. Da ich als Urheber des Artikels ein berechtigtes Interesse habe, ist eine Akteneinsicht nicht nur denkbar, sondern zwingend geboten. Parallel dazu werde ich auch juristische Schritte zur Nebenintervention und Antragstellung auf Prozesskostenhilfe (PKH) einleiten.
Steffi (GAP) Arendt – Die rhetorische Notbeleuchtung des Projekts
Dass Steffi Arendt nicht gerade das hellste Licht im GAP-Kerzenständer ist, demonstriert sie zuverlässig bei nahezu jedem Facebook-Post. Besonders wenn es um mich oder GERATI geht, scheint sie in eine Art Wiederholungsschleife gefallen zu sein. Vermutlich hat sie sich längst eine Textbaustein-Vorlage gespeichert, die mit den Worten beginnt:
IN EIGENER SACHE – Es interessiert vermutlich wirklich NIEMANDEN, ...
Steffi (GAP) Arendt
Tatsächlich interessiert es wirklich niemanden – und trotzdem beginnt gefühlt jeder zweite Beitrag von ihr genau damit. Wer darauf hofft, dass in diesen Monologen irgendwann ein Argument oder gar ein belastbarer Fakt auftaucht, wird bitter enttäuscht. Auszüge meiner 5-seitigen Erfolgsaussichtseinschätzung? Fehlanzeige. Stattdessen gibt’s Behauptungen, Beleidigungen und Fantasie – aber keine inhaltliche Auseinandersetzung.
Diese Strategie – keine Argumente, aber jede Menge persönliche Angriffe – mag vielleicht beim Kaffeekränzchen im Aktivistenkreis Eindruck schinden, vor Gericht jedoch hat sie ungefähr die Schlagkraft eines nassen Waschlappens. Besonders kurios: Die Klägerin scheint ernsthaft zu glauben, dass ein Gericht keinen Widerspruch duldet – schon gar nicht, wenn dieser auch noch sarkastisch und ironisch verpackt ist. Willkommen in der Realität!
Und dann wäre da noch Adrienne Kneis – die sich offenbar persönlich beleidigt fühlt, wenn man sie als Mätresse von Colin Goldner bezeichnet. Wenn jemand von GAP selbst, dieser Formulierung automatisch eine Gleichsetzung mit einer Prostituierten herleitet, sagt das mehr über die eigene Interpretation aus als über meine Wortwahl. Öffentlich auftretend Seite an Seite mit Goldner – ob vor dem Zoo in Krefeld oder auf anderen Veranstaltungen – war sie allemal. Und während Steffi irgendwo alleine vor sich hin postet, hält die GAP-Zentrale offenbar weiterhin Winterschlaf bei gedimmtem Licht.
Schauen wir uns jetzt mal den ersten Absatz des GAP-Posts an
[...] aber dennoch ein paar Worte zu den beiden Klagen aus dem Umfeld des Great Ape Project gegen den in Indonesien ansässigen Antitierrechtsdauerhetzer S. Harnos und seinen seit Jahren (!) endlose Hass- und Hetztiraden verbreitenden Blog ‚gerati.de‘ (bzw. früher: ‚Peta-Nein.danke.de‘), die ihm nun nach ebenso endlosem Hin-und-Her bzw. endlosen Verzögerungsfinten seitens des Harnos rechtsgültig, sprich: über die deutsche Botschaft in Jakarta, am 3.3.2025 zugestellt werden konnten: Tja: jetzt dreht er, wie’s den Anschein hat, komplett am Rad [...]
Steffi (GAP) Arendt Facebook Great Ape Project
Da behauptet doch tatsächlich die dunkelste Kerze im GAP-Leuchter, ich hätte früher die Webseite „Peta-Nein.danke.de“ betrieben! Interessant, dass es diese ominöse Webseite laut intensiver Internet- und Archivrecherche gar nicht gibt. Vermutlich war’s mal wieder zu schummrig beim GAP-Kerzenschein, sodass Steffi die damalige Facebook-Seite mit einer angeblichen Webseite verwechselt hat.
Zur Klarstellung für alle Leser: Ich betreibe die journalistische Webseite www.gerati.de. Daneben hatte ich zwei Facebook-Seiten: „GERATI“ sowie „PETA Nein Danke“. Letztere trug früher den Namen „PETA – Spam nein danke“, in direktem Bezug auf die berüchtigte Mailbombing-Aktion von PETA, der ich ausgesetzt war. Später habe ich diese beiden Facebook-Seiten zu einer zusammengeführt – deshalb verlinken alte Beiträge unter dem Namen „PETA Nein Danke“ heute auf die GERATI-Seite.
Dass Kritik in der Tierrechtsszene selten willkommen ist und stattdessen mit Diffamierungen wie „Hetzer“ oder anderen Kampfbegriffen begegnet wird, ist ja nichts Neues. Offenbar gehört es dort zum guten Ton, kritische Stimmen reflexartig als Feinde zu brandmarken. Dass ich es dabei immerhin zum „Antitierrechtsdauerhetzer“ geschafft habe, werte ich als unfreiwilliges Gütesiegel für meine Expertise.
Aber es kommt noch besser: Steffi mokiert sich in ihrer gewohnt faktenfernen Art auch darüber, dass ich fristgerecht – man stelle sich das vor – auf die Klage reagiert habe. Ja, tatsächlich: Der angeblich in Indonesien untergetauchte S. Harnos, der sich angeblich der deutschen Justiz entzieht, antwortet pünktlich und ausführlich auf eine zugestellte Klage. Skandalös!
Natürlich darf dann auch nicht fehlen, dass die flackernde Kerze mir die Schuld an angeblichen Verzögerungen zuschiebt. Interessant nur, dass genau dieses Narrativ vom Landgericht Landshut selbst bereits widerlegt wurde. Eine klassische falsche Tatsachenbehauptung, die im weiteren Verlauf des Verfahrens vielleicht sogar eine Widerklage nach sich ziehen könnte.
Und dass ich – Frevel über Frevel – es mir erlaube, dem Gericht direkt zu schreiben, wird als „am Rad drehen“ interpretiert. Das offenbart nicht nur ein fragwürdiges Rechtsverständnis, sondern auch eine beeindruckende Ignoranz gegenüber dem Recht auf Verteidigung. Aber was will man erwarten, wenn die juristische Leuchtkraft einer Kerze nicht mal für ein Teelicht reicht?
<<<— Hier mal das Schreiben vom 10.03.2025 —>>>
Erstaunlich ist natürlich auch, dass die glimmende Kerze des GAP nicht einmal auf Punkt 5 meiner Einlassung eingeht – ein Punkt, der ihr eigentlich Tränen in die Augen treiben müsste. Und wenn diese Tränen dann endlich fließen würden, könnte es passieren, dass ihre letzte Flamme auch noch endgültig erlischt.
Fakt ist: Das Gericht hat nun offiziell Kenntnis von meiner Verteidigungsbereitschaft. Sollte es dennoch – aufgrund des Anwaltszwangs – zu einem Versäumnisurteil kommen, stünde mir weiterhin die Möglichkeit der Gehörsrüge offen. Ein Grundrecht, das übrigens auch in schlecht beleuchteten GAP-Zentralen gilt.
Man muss ihr das kurze Aufflackern ihrer juristischen Erleuchtung gönnen – immerhin hat sie richtig festgestellt, dass das Gericht meinen Antrag auf Fristverlängerung abgelehnt hat. Was sie dabei jedoch völlig vergisst: Dieser Beschluss ist nun Teil der Akten. Und damit wird auch ihr Versuch, mich als Prozessverweigerer darzustellen, aktenkundig widerlegt.
Weiter zum zweiten Absatz des GAP-Beitrags
[...] Ein in D entsprechend zugelassener Anwalt, den er zu beauftragen suchte, fand sich offenbar ohnehin nicht bereit, ihn zu vertreten, da Harnos vorab zu bezahlende Kosten in Höhe von 634 Euro (pro Klageverfahren) zu begleichen nicht bereit bzw. nicht .in der Lage war. Ergo hat er dem Gericht per FAX einen 5-seitigen Schriftsatz übermittelt
Steffi (GAP) Arendt Facebook Great Ape Project
Und wieder wird der Kerzenschein schwächer. Die Aussage, ich hätte keinen Anwalt gefunden, ist schlichtweg falsch. Ich habe sehr wohl einen fachkundigen Rechtsanwalt aus einer bekannten Medienrechtskanzlei aus München gefunden, der bereit ist, mich im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) zu vertreten. Und nein, es ging nicht um 634 Euro pro Klageverfahren, wie die glimmende Kerze es behauptet – sondern um genau diesen Betrag für beide Verfahren zusammen. Aber gut, wer das juristische Einmaleins nicht beherrscht, verwechselt eben auch gern mal die Grundlagen.
Dass man zur Beantragung von PKH eine schriftliche Einschätzung der Erfolgsaussichten beifügen muss, ist gängige juristische Praxis – aber offensichtlich für GAP ein Buch mit sieben Siegeln. Und apropos Seitenanzahl: Es waren nicht etwa „ein 5-seitiger Schriftsatz“, sondern pro Verfahren fünf Seiten, also insgesamt zehn Seiten fundierter Argumentation. Was davon aufgegriffen oder entkräftet wurde? Natürlich nichts. Stattdessen: Schweigen im Kerzenwald.
Was besonders bemerkenswert ist: Die glimmende Kerze erklärt allen Ernstes, meine Einlassung sei irrelevant, weil vor dem Landgericht Anwaltszwang herrsche. Dass ein Gericht trotzdem meine Stellungnahme zur Kenntnis nimmt – gerade weil es um die Frage der Bewilligung von PKH geht – wird großzügig ausgeblendet. Ein juristischer Blackout, der fast schon systematisch wirkt.
Um ein wenig Transparenz in dieses Dunkel zu bringen, werde ich meine jeweiligen Einlassungen aus dem PKH-Verfahren hier offenlegen – damit jeder selbst beurteilen kann, ob es sich um „Geschmarre“ oder um eine begründete Verteidigung handelt. Spoiler: Tränen könnten fließen – aber nicht aus Rührung.
<<<— 41 O 1121/22 —>>>
Colin Goldner
<<<— 45 O 1270/23 —>>>
Adrinne Kneis
Man darf gespannt sein, ob die glimmende Kerze nun auf die tatsächlichen Inhalte meiner Argumentation eingehen wird – oder ob sie weiter im eigenen Wachsnebel verharrt.
Dass ich meine Einlassung nicht direkt im PKH-Antrag selbst beigelegt habe, hatte einen guten Grund. Im Punkt 4 meines Anschreibens zur Antragstellung habe ich ausdrücklich Folgendes beantragt:
4. Datenschutz und Schutz persönlicher Daten
Ich bitte das Gericht ausdrücklich, meine persönlichen Daten, insbesondere die im PKH-Antrag enthaltenen Informationen, nicht an den Kläger oder Dritte weiterzugeben. In einem früheren Verfahren mit PETA Deutschland wurden persönliche Daten aus meinem damaligen PKH-Antrag beim Landgericht Berlin durch die jetzige Klägerpartei öffentlich gemacht, was zu wiederholten Datenschutzverletzungen führte. Um meine Privatsphäre zu schützen, untersage ich daher die Weitergabe meiner Daten an den Kläger.Auszug PKH Antrag Silvio Harnos
Und siehe da: Am 21.03.2025 erließ das Landgericht Landshut in beiden Verfahren eine Verfügung, wonach die Klägerpartei keinerlei Einsicht in Inhalte über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erhält. Ein kleiner Sieg der Vernunft – und ein weiterer Beleg dafür, dass nicht alles, was in Kerzenflackern geschrieben wird, juristisch Bestand hat.
Ups, wie denn, was denn – jetzt kann der Beklagte plötzlich doch Anträge beim Gericht einreichen? Ohne Anwalt? Ganz genau! Denn auch wenn der Anwaltszwang vor dem Landgericht grundsätzlich gilt, so gilt eben auch: Bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe und zur Wahrung rechtlichen Gehörs dürfen und müssen Parteien direkt mit dem Gericht kommunizieren dürfen. Aber lassen wir das juristische jetzt einmal beiseite und widmen uns wieder dem, was hier wirklich Spaß macht – dem sarkastischen Grundton. Denn wenn schon die Argumente fehlen, sollte wenigstens die Ironie sitzen.
Hass, Hetze und andere Lieblingsvokabeln
Seit Jahren, so heißt es, verbreite ich auf meinem Blog „gerati.de“ nichts als Hass und Hetze. Eine beeindruckende Behauptung – insbesondere, wenn man bedenkt, dass sich meine Beiträge in der Regel auf Gerichtsdokumente, Presseartikel und offizielle Quellen stützen. Alles sauber recherchiert, öffentlich zugänglich und in einem journalistischen Kontext aufbereitet. Und doch wird daraus in der Welt von GAP eine „endlose Hetztirade“.
Was ich tatsächlich tue? Ich stelle Fragen. Kritische Fragen. Ich decke Widersprüche auf, dokumentiere Skandale und halte Tierrechtsorganisationen den Spiegel vor. Wenn das bereits als Hetze gilt, dann muss man wohl demnächst auch Wikipedia, investigative Journalisten und jeden Hobbyjuristen mit Internetzugang auf die Anklagebank setzen. Willkommen in der postfaktischen Parallelwelt des GAP – wo Kritik gleich Ketzerei und Aufklärung gleich Angstmache ist.
Zustellungsdrama in Jakarta
Mit fast filmischer Dramatik berichtet GAP davon, wie die Klage nach „endlosen Verzögerungsfinten“ (nettes Wort) endlich über die Deutsche Botschaft in Jakarta zugestellt wurde. Ich warte ehrlich gesagt immer noch auf die Oscar-Nominierung für das Drehbuch. Vielleicht in der Kategorie „Bestes Affentheater“? Alternativ wäre auch „Beste visuelle Effekte für dramatische Wortwahl“ angebracht – inklusive einer musikalischen Untermalung aus „Mission Impossible“.
Dabei hätte ein einfacher Blick in die Zustellungsrichtlinien des Auswärtigen Amtes gereicht, um zu verstehen, dass solche Verfahren schlichtweg dauern können – Bürokratie funktioniert eben nicht nach GAPs Facebook-Zeitrechnung. Aber warum auf Fakten setzen, wenn man auch mit Pathos glänzen kann? Im GAP-Universum wird aus einem simplen Verwaltungsakt ein diplomatischer Thriller mit internationaler Tragweite. Hollywood reibt sich vermutlich bereits die Hände.
Der gescheiterte Anwalt – oder: 634 Euro, die die Welt bedeuten
Dann folgt die herzzerreißende Geschichte meiner angeblich dramatisch gescheiterten Suche nach einem Anwalt. Ein deutscher Anwalt soll sich geweigert haben, mich zu vertreten – angeblich, weil ich nicht bereit oder in der Lage gewesen sei, 634 Euro zu zahlen. GAP sieht mich da schon in Lumpen auf der Straße knien, bettelnd um Prozesskostenhilfe. Eine herrliche Szene – leider komplett an der Realität vorbei.
Die Wahrheit ist deutlich weniger dramatisch, aber dafür umso solider: Ich hatte einen Anwalt – einen erfahrenen Medienrechtler sogar – der bereit war, mich auf Basis von Prozesskostenhilfe zu vertreten. Die besagten 634 Euro bezogen sich auf die Anfertigung der PKH-Anträge und wurden eben nicht „pro Verfahren“ veranschlagt, wie GAP es genüsslich falsch darstellt. Aber wenn man schon keine Argumente hat, muss man eben kreativ werden – notfalls auch auf Kosten der Wahrheit.
Die fünf Seiten des Schreckens – per Fax!
Ich habe also einen Schriftsatz per Fax (!) eingereicht. GAP hat offenbar erwartet, dass ich meinen Schriftsatz per Brieftaube oder Rauchzeichen sende. Die darin enthaltenen Argumente – übrigens juristisch völlig legitim – werden als „Geschmarre“ abgetan. Offenbar ist bei GAP nicht der Inhalt entscheidend, sondern das Medium. Digitaler Snobismus vom Feinsten.
Dabei sollte man meinen, dass gerade bei einem Verfahren vor dem Landgericht die Inhalte zählen – nicht das Übertragungsformat. Aber wer mit Argumenten auf Kriegsfuß steht, hält sich eben lieber an Faxgerätewitze und semantische Nebelkerzen. Dass meine Schriftsätze zentrale rechtliche Punkte enthielten, die bis heute unbeantwortet geblieben sind, wird elegant ignoriert – vermutlich, weil man dann inhaltlich Stellung nehmen müsste. Und das wäre ja nun wirklich zu viel verlangt.
Mundgeruch und Lese-Rechtschreibschwäche – jetzt wird's persönlich
Nun wird’s grotesk: Mir wird vorgeworfen, es würden mir seit Jahren Eigenschaften wie „Mundgeruch“ und eine „Lese-Rechtschreibschwäche“ unterstellt. Ich überlege ernsthaft, ob ich demnächst meine Texte mit Zahnpasta signieren sollte. Und was die Rechtschreibung angeht – ich schreibe immerhin ohne Gendersternchen. Das allein sollte doch als intellektuelle Leistung zählen.
Gleichzeitig gelingt es Steffi (GAP) Arendt offenbar nicht einmal, einen einzigen Facebook-Beitrag auf Anhieb fehlerfrei zu veröffentlichen. Für den besagten Hetzpost brauchte es immerhin zwei Anläufe – was in ihrer Welt schon als beachtlicher Fortschritt gilt. Normalerweise korrigiert sie ihre Ergüsse fünf- bis achtmal, bevor sie ansatzweise lesbar sind. Aber ja, Hauptsache, man wirft mit Vorwürfen um sich, während man selbst nicht einmal mit den Basics der deutschen Sprache klarkommt.
Die rechte Szene: Willkommen in der Schublade
In bester McCarthy-Manier wird mir auch gleich eine Verbindung zur „ostdeutschen Rechtsaußenszene“ unterstellt. Beweise? Fehlanzeige. Aber warum auch? Heute reicht ja schon ein falscher Gedanke zum falschen Zeitpunkt, um öffentlich zum Rechten erklärt zu werden. Vielleicht kommt demnächst noch der Verdacht auf, ich hätte heimlich Fleisch gegessen. Skandalös!
Diese Art von Einordnung sagt weit mehr über die Absenderin aus als über mich. Wer Kritik nicht aushält, versucht den Kritiker zu stigmatisieren – am besten gleich mit der Nazikeule oder einer düsteren Szene-Zugehörigkeit. Damit hat man dann keine Argumente mehr nötig. Denn in der Welt des GAP genügt es offenbar, wenn man laut genug „Rechts!“ ruft – dann wird schon irgendetwas hängenbleiben. Willkommen im postfaktischen Aktivismus.
Fazit: Wenn der Affenzirkus ruft
Was bleibt, ist ein wütender Facebook-Post voller Unterstellungen, Halbwahrheiten und einer ordentlichen Portion Selbstgerechtigkeit. GAP sollte überlegen, ob man nicht statt Klageschriften künftig lieber Kabarett schreibt. Da ist man mit der Dramaturgie zumindest näher an der Realität.
Ich bleibe gespannt auf die nächste Folge dieses absurden Theaterstücks. Arbeitstitel: „Planet der Affen – Die Rache des Faxgeräts“.