In Augsburg-Lechhausen läuft ein neues Strafverfahren gegen eine 46-jährige Katzenhalterin wegen zweier mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Es geht um zwei Katzen mit schmerzhafter Bindehautentzündung, die im Juli 2025 festgestellt worden sein sollen; dieser Komplex ist von früheren Kontrollen, Beschlagnahmungen, dem ausgesprochenen Tierhalte- und Betreuungsverbot und den im April 2025 rechtskräftig gewordenen Strafbefehlen zu unterscheiden. Weil die Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum angesetzten Termin vor dem Amtsgericht Augsburg erschien, erließ Richter Johannes Pausch auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl zur Sicherung des Verfahrens; die Polizei sucht nach der Frau, damit sie dem Gericht vorgeführt werden kann.
Kontrollen in Lechhausen dokumentierten wiederholt schlechte Zustände
Der Fall begann nach Angaben der Augsburger Allgemeinen im Mai 2023 mit einer Kontrolle des Grundstücks der Frau. Dabei fanden Mitarbeiter des Veterinäramts Augsburg 20 Freigängerkatzen und acht tote Welpen. Die Behörde ordnete anschließend unter anderem an, Tiere kastrieren und chippen zu lassen. Schon diese Maßnahmen zeigen, dass es nicht um einen einmaligen Fund ging, sondern um eine über längere Zeit behördlich beobachtete Haltungssituation.
Bei einer weiteren Kontrolle im Mai 2024 trafen die Amtstierärzte auf acht Kaninchen und fünf Katzen, die sich teilweise in deutlich schlechtem Zustand befanden. Das Kaninchen „Kiki“ musste wegen Erkrankungen eingeschläfert werden. Die Tiere wurden beschlagnahmt und in Obhut genommen, während das Veterinäramt ein absolutes Tierhalte- und Betreuungsverbot aussprach. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich nicht, ob dieses Verbot bestandskräftig wurde.
Neue Beschlagnahmungen trotz Verbots und frühere Geldstrafe
Das Verbot verhinderte die weitere Tierhaltung offenbar nicht. Rund fünf Monate nach der Beschlagnahmung lebten auf dem Grundstück erneut 31 Katzen und acht Kaninchen. Eine Katze hatte mehrere ältere Knochenbrüche und war von Flöhen befallen; zur Rettung musste ein Teil eines Hinterbeins amputiert werden. Ein stark abgemagerter Kater litt zudem unter Flohbefall und einer Zahnfleischentzündung.
Gegen die Halterin und ihren Partner wurden daraufhin Strafbefehle wegen Tierquälerei erlassen. In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Augsburg im April 2025 nahmen beide ihre Einsprüche zurück. Damit wurden Geldstrafen von jeweils 11.200 Euro rechtskräftig, die sich aus 160 Tagessätzen zu 70 Euro zusammensetzten. Diese Verfahren bezogen sich auf den früheren Tatkomplex und sind von dem späteren Verfahren wegen der im Juli 2025 festgestellten Katzen zu unterscheiden.
Neuer Tatkomplex und Haftbefehl wegen Nichterscheinens
Bei mehreren Kontrollen bis Oktober 2025 wurden nach Darstellung der Zeitung erneut 23 Katzen beschlagnahmt. Zehn Tiere waren erkrankt. Die beiden Katzen mit Bindehautentzündung, die im Juli 2025 vorgefunden wurden, bilden nach den vorliegenden Angaben den Gegenstand des neuen Strafverfahrens. Wann genau die neuen Vorwürfe erhoben wurden und auf welchem konkreten Verfahrensstand der aktuelle Prozess beruht, ist aus der belegten Berichterstattung nicht ersichtlich.
Zum angesetzten Gerichtstermin erschien die Angeklagte nicht. Richter Pausch wartete etwa 30 Minuten und erließ anschließend auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl zur Sicherung des Verfahrens. Dieser soll ermöglichen, die Angeklagte dem Gericht vorzuführen und den ordnungsgemäßen Ablauf des neuen Verfahrens zu sichern. Eine Festnahme allein bedeutet keine Verurteilung wegen der neuen Vorwürfe.
Der Fall wirft vor allem eine Vollzugsfrage auf
Die erneuten Funde werfen die Frage auf, wie das ausgesprochene Tierhalte- und Betreuungsverbot praktisch überwacht und durchgesetzt werden kann. Die vorliegenden Angaben nennen zwar wiederholte Kontrollen und Beschlagnahmungen durch das Veterinäramt, belegen aber keine darüber hinausgehende konkrete dauerhafte Maßnahme oder eine andere zuständige Stelle. Ob und wie das Verbot künftig umgesetzt wird, bleibt daher offen.
Über die neuen Tatvorwürfe muss das Amtsgericht noch entscheiden. Wird die Frau festgenommen, wird sie dem Gericht vorgeführt; welche konkrete richterliche Entscheidung anschließend über das weitere Vorgehen und den weiteren Vollzug des Haftbefehls getroffen wird, ist aus den vorliegenden Quellen nicht näher belegt. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gilt auch in diesem Verfahren die Unschuldsvermutung.
Quellen
- augsburger-allgemeine.de – Gericht in Augsburg verurteilt Katzenhalterin wegen Tierquälerei – https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/gericht-in-augsburg-veurteilt-katzenhalterin-wegen-tierquaelerei-109130581
- augsburger-allgemeine.de – Prozess in Augsburg: Haftbefehl gegen Katzenhalterin – https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/prozess-in-augsburg-haftbefehl-gegen-katzenhalterin-115037580
