Salzburg beim Tierschutzbudget Schlusslicht: Kritik an Kontrolle und Ausstattung

Ein Bundesländervergleich setzt Salzburg beim Tierschutzbudget deutlich unter Druck. Nach den von der SPÖ herangezogenen Zahlen stehen dem Land dafür 550.000 Euro einschließlich der Förderungen für Tierheime und Vereine zur Verfügung. Oberösterreich kommt demnach auf mehr als zwei Millionen Euro, die Steiermark auf 4,66 Millionen Euro und das Burgenland inklusive Heimtier- und Nutztiernotdienst ebenfalls auf mehr als zwei Millionen Euro. Die Zahlen belegen einen erheblichen Abstand bei den ausgewiesenen Mitteln, sagen für sich allein aber noch nichts über die konkrete Qualität einzelner Kontrollen oder Einrichtungen aus.

Große Unterschiede bei den ausgewiesenen Mitteln

Karin Dollinger, Tierschutzsprecherin der SPÖ, sieht in dem Vergleich ein strukturelles Problem für Salzburg. Sie kritisiert nicht nur die Höhe des Budgets, sondern auch die personelle Ausstattung der Tierschutzombudsstelle. Nach ihrer Darstellung arbeitet dort lediglich eine Teilzeitkraft, während andere Bundesländer mindestens eine Vollzeitstelle vorsehen; in der Steiermark seien sieben Personen mit entsprechenden Aufgaben betraut. Unterstützung aus der Veterinärdirektion oder der Agrarabteilung könne die knappe Grundausstattung zwar ergänzen, ersetze nach Dollingers Einschätzung jedoch keine dauerhaft eigenständige personelle Struktur.

Dollinger will die Ausstattung deshalb im Salzburger Landtag näher prüfen lassen. Im Mittelpunkt steht dabei auch die Frage, wie die gesetzlich vorgesehene Weisungsfreiheit der Ombudsstelle praktisch abgesichert ist. Eine Ombudsstelle soll Interessen des Tierschutzes gegenüber Behörden und Politik vertreten können, ohne von den Stellen abhängig zu sein, deren Arbeit sie gegebenenfalls kritisch begleiten muss. Ob daraus im Salzburger Fall konkrete rechtliche Probleme entstehen, ist durch die vorliegenden Angaben allerdings nicht belegt.

Kritik reicht von Behördenwegen bis zur Katzenkastration

Nach dem Bericht gibt es außerdem Beschwerden über schwierige Behördenwege, Mängel bei der Fundtierverwahrung und eine eingeschränkte Erreichbarkeit der Ombudsstelle. Hinzu kommen Hinweise auf Personalengpässe bei den Kontrollstellen der Amtstierärzte. Solche Angaben beschreiben Kritik und Beschwerden, stellen aber keinen amtlich festgestellten Verstoß dar. Für die praktische Versorgung ausgesetzter oder aufgefundener Tiere ist die Ausstattung dennoch relevant, weil Verzögerungen bei Zuständigkeiten und Unterbringung die kommunalen und privaten Einrichtungen zusätzlich belasten können.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Kontrolle der Kastrationspflicht für Katzen. Dollinger fordert, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben konsequenter zu überwachen, um die Zahl ungewollter Katzenwürfe zu reduzieren. Die Forderung betrifft damit nicht nur die Halter, sondern auch Tierheime und Vereine, die Fundtiere aufnehmen und vermitteln. Aus dem vorliegenden Bericht geht jedoch nicht hervor, wie viele Kontrollen Salzburg tatsächlich durchführt, wie häufig Verstöße festgestellt werden oder welche Sanktionen bislang verhängt wurden.

Tierheime als zusätzlicher Prüfstein

Die Debatte erreicht auch das Tierheim Pinzgau. Tierschützer äußerten öffentlich Bedenken, wonach die Abläufe dort nicht dem Tierwohl entsprechen würden; die Leitung weist diese Vorwürfe zurück. Eine behördliche oder gerichtliche Feststellung, dass die Einrichtung gegen Tierschutzvorschriften verstoßen habe, wird in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Für eine belastbare Bewertung wären daher konkrete Prüfberichte, veterinärmedizinische Befunde oder nachvollziehbare Angaben zu den beanstandeten Abläufen erforderlich.

Der Fall zeigt dennoch, warum die Finanzierung nicht allein an der Summe im Landesbudget gemessen werden kann. Entscheidend ist, ob ausreichend Personal für Kontrollen, Fundtierverwahrung, Beratung und die Arbeit der Ombudsstelle vorhanden ist und ob Tierheime verlässlich unterstützt werden. Gerade bei Katzen kann eine lückenhafte Umsetzung der Kastrationspflicht Folgekosten erzeugen, die später bei Gemeinden, Vereinen und Tierheimen anfallen. Auch die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen sind daher Teil der öffentlichen Debatte.

Aigner verweist auf Budgetplus

Landesrat Maximilien Aigner verteidigt die Salzburger Linie mit dem Hinweis, dass das Tierschutzbudget in den vergangenen zwei Jahren um 28 Prozent erhöht worden sei. Für ihn komme es darauf an, dass Tiere gut versorgt würden, Kontrollen wirksam funktionierten und Tierschutzeinrichtungen angemessene Rahmenbedingungen hätten. Diese Position stellt die Entwicklung innerhalb Salzburgs heraus, beantwortet aber nicht den Abstand zu den in anderen Bundesländern ausgewiesenen Beträgen. Aigner ist laut Land-Salzburg- und Abgeordnetenprofil als Salzburger Landesrat unter anderem für den Bereich Veterinärwesen beziehungsweise Tierschutz zuständig.

Für die politische Bewertung sind deshalb zwei Maßstäbe auseinanderzuhalten: Salzburg hat seine Mittel nach Aigners Angaben erhöht, bleibt im Vergleich der Gesamtbeträge aber deutlich zurück. Offen bleibt, ob die zusätzlichen 28 Prozent den tatsächlichen Personal- und Betreuungsbedarf decken oder lediglich einen Teil des wachsenden Aufwands auffangen. Genau daran wird sich messen lassen, ob die angekündigten wirksamen Kontrollen und die Unterstützung der Einrichtungen im Alltag tatsächlich ankommen.

Quellen

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