Amstetten: 400 tote Schweine entdeckt – rund 1.000 weitere Tiere fehlen

In einem Schweinemastbetrieb im Bezirk Amstetten sind Ende Juli rund 400 tote Schweine entdeckt worden. 88 weitere Tiere konnten lebend geborgen und auf umliegende Betriebe verteilt werden. Die Auswertung von An- und Verkaufslisten ergab außerdem einen Fehlbestand von rund 1.000 Schweinen. Nach Angaben der Polizei kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es unter den Tieren zu Kannibalismus kam. Welche Ursachen tatsächlich hinter dem Fehlbestand stehen, ist jedoch weiterhin ungeklärt und Gegenstand der Ermittlungen.

Gegen den allein wirtschaftenden Landwirt wurde wegen des Verdachts der Tierquälerei Anzeige erstattet. Der Betrieb ist behördlich geschlossen. Besonders brisant ist, dass bereits im Vorjahr auf demselben Anwesen rund 150 Schweine nach einem Ausfall der Lüftung verendet waren. Damit stellt sich nicht nur die Frage nach der Verantwortung für den aktuellen Fall, sondern auch danach, welche Konsequenzen aus dem früheren Vorfall gezogen wurden und ob damalige Maßnahmen ausreichten.

Behörden ermitteln nach Fund Ende Juli

Auf den Fall aufmerksam wurden Nachbarn durch starken Verwesungsgeruch. Bei einer Kontrolle durch Polizei und Amtsärztin wurden schließlich die Kadaver entdeckt, von denen sich ein Teil bereits in fortgeschrittenem Verwesungszustand befand. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten führt die Ermittlungen weiter. Der Landwirt gilt nach den bislang vorliegenden Angaben derzeit als nicht vernehmungsfähig.

Damit sind sowohl der genaue zeitliche Ablauf als auch die rechtliche Verantwortung weiterhin offen. Unklar ist insbesondere, wie lange die Tiere bereits unversorgt oder tot in den Stallungen lagen und welche Ursachen dazu führten, dass eine derart große Zahl von Schweinen verendete. Auch beim Fehlbestand von rund 1.000 Tieren ist bislang nicht abschließend geklärt, ob dieser auf nicht dokumentierte Tierbewegungen, weitere Todesfälle, fehlende Bestandsmeldungen oder andere Ursachen zurückzuführen ist.

Niederösterreichs Landesveterinärdirektorin Christina Riedl bestätigte zudem, dass bereits im Vorjahr rund 150 Schweine auf demselben Anwesen nach einem Ausfall der Lüftung verendet waren. Ein technischer Defekt könne grundsätzlich auch in einem ordnungsgemäß geführten Betrieb auftreten, erklärte Riedl. Entscheidend seien in einem solchen Fall jedoch eine unverzügliche Meldung an die zuständige Behörde sowie wirksame Gegenmaßnahmen.

Welche konkreten behördlichen oder betrieblichen Konsequenzen damals aus dem Vorfall gezogen wurden, ist nach den bislang veröffentlichten Angaben nicht vollständig nachvollziehbar. Gerade dieser Punkt ist für die Bewertung des aktuellen Geschehens von besonderer Bedeutung. Denn wenn bereits ein Jahr zuvor eine erhebliche Zahl von Tieren auf demselben Betrieb verendet ist, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob anschließend ausreichend kontrolliert und nachgebessert wurde.

Kritik an Kontrollen und fehlenden Eingriffsmöglichkeiten

Der erneute Todesfall hat eine politische und fachliche Debatte über die Kontrolle landwirtschaftlicher Betriebe ausgelöst. Tierschutz-Landesrätin Susanne Rosenkranz fordert eine Gesetzesänderung, damit bei gravierenden Verdachtsfällen ein sofortiges Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden kann, ohne zunächst ein Gerichtsverfahren abwarten zu müssen. Der Grüne Tierschutzsprecher Dominic Hörlezeder verlangt zusätzlich ein engmaschigeres Frühwarnsystem und leichter erreichbare Hilfsangebote für Landwirte in psychischen Krisen.

Die Pfotenhilfe Lochen kritisiert über ihren Sprecher Jürgen Stadler nicht nur die konkrete Tierhaltung, sondern auch die behördliche Kontrolldichte. Nach Darstellung der Organisation erlaubt das österreichische Bundestierschutzgesetz den Behörden bei einem Verdacht auf Tierquälerei, einen Betrieb auch ohne richterlichen Beschluss zu betreten. Die Pfotenhilfe bemängelt, dass diese Möglichkeit zu selten genutzt werde, und fordert eine grundlegende Neuordnung des Haltungs- und Kontrollsystems.

Dabei muss allerdings zwischen dem konkreten Fall in Amstetten und weitergehenden Aussagen über die gesamte österreichische Tierhaltung unterschieden werden. Das Geschehen auf einem einzelnen Betrieb kann erhebliche Mängel und möglicherweise auch Versäumnisse aufzeigen, belegt für sich genommen jedoch noch nicht, dass vergleichbare Zustände flächendeckend bestehen. Entscheidend ist daher, welche konkreten Kontrollen auf diesem Betrieb stattfanden und ob bekannte Auffälligkeiten ausreichend berücksichtigt wurden.

Kontrolldichte wird zum politischen Streitpunkt

Ein Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2024 wird von der Pfotenhilfe als weiterer Beleg für strukturelle Defizite angeführt. Demnach werde die vorgeschriebene Kontrollquote von zwei Prozent der Betriebe nicht erreicht. Die daraus abgeleitete rechnerische Kontrollspanne von durchschnittlich etwa 63 Jahren beschreibt allerdings lediglich einen statistischen Durchschnitt. Sie bedeutet nicht, dass jeder einzelne landwirtschaftliche Betrieb tatsächlich nur einmal innerhalb dieses Zeitraums kontrolliert wird.

Nach Angaben der Landesveterinärdirektion finden in Niederösterreich jährlich rund 6.000 Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe statt. Größere oder bereits auffällig gewordene Betriebe sollen dabei häufiger überprüft werden. Gerade deshalb richtet sich der Blick im Fall Amstetten besonders auf die Frage, welche Nachkontrollen nach dem Tiersterben im Vorjahr vorgenommen wurden.

Sollte sich herausstellen, dass bekannte Risiken oder frühere Auffälligkeiten nicht ausreichend verfolgt wurden, wäre dies für die Bewertung des Kontrollsystems von erheblicher Bedeutung. Liegen dagegen regelmäßige Kontrollen und konkrete Maßnahmen vor, müsste geklärt werden, weshalb diese den aktuellen Vorfall dennoch nicht verhindern konnten. Eine abschließende behördliche oder gerichtliche Bewertung dazu liegt bislang nicht vor.

VGT kündigt Mahnwache in Amstetten an

Der Verein gegen Tierfabriken bezeichnet das Ausmaß des Geschehens als nicht entschuldbar und fordert eine konsequente strafrechtliche Aufarbeitung. Für den 13. August kündigte der VGT eine Mahnwache mit anschließender Demonstration vor der Bezirkshauptmannschaft Amstetten an. Die Veranstaltung ist Teil der öffentlichen und politischen Reaktion auf den Fall, ersetzt jedoch keine Feststellungen im laufenden Ermittlungsverfahren.

Ob gegen den Landwirt dauerhaft ein Tierhalteverbot verhängt wird und ob der Gesetzgeber die von Politik und Tierschutzorganisationen verlangten Änderungen umsetzt, ist derzeit offen. Fest steht bislang, dass rund 400 Schweine verendeten, 88 Tiere gerettet wurden und der Verbleib von etwa 1.000 weiteren Tieren geklärt werden muss. Ebenso offen ist, welche konkreten Konsequenzen nach dem Vorfall des vergangenen Jahres gezogen wurden.

Damit geht es bei der weiteren Aufarbeitung nicht nur um die mögliche strafrechtliche Verantwortung des Landwirts. Ebenso entscheidend ist die Frage, ob frühere Warnsignale erkannt und ausreichend berücksichtigt wurden und weshalb es trotz des bereits bekannten Tiersterbens im Vorjahr zu einem noch größeren Vorfall kommen konnte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft St. Pölten müssen nun sowohl die Ursachen als auch den zeitlichen Ablauf und mögliche Verantwortlichkeiten klären.

Quellen

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