PETA Feuerwerksverbot bei den Kölner Lichtern – Forderung ohne konkreten Schadensnachweis?

Die Tierrechtsorganisation PETA fordert, das traditionelle Feuerwerk bei den Kölner Lichtern künftig vollständig abzuschaffen. Begründet wird der Vorstoß mit möglichen Belastungen für Wildtiere, der sommerlichen Aufzuchtzeit und einer erhöhten Brandgefahr infolge anhaltender Trockenheit. Konkrete Belege dafür, dass das Feuerwerk der Kölner Lichter in der Vergangenheit nachweislich zu erheblichen Wildtierschäden geführt hat, legt die Organisation jedoch nicht vor.

Damit folgt die aktuelle Forderung einem bekannten Muster: Aus grundsätzlich denkbaren Risiken wird ein pauschaler Verbotsanspruch abgeleitet. Ob die konkrete Veranstaltung unter den vorhandenen Sicherheitsauflagen tatsächlich eine unvertretbare Gefahr darstellt, müssten jedoch zunächst die zuständigen Behörden und nicht eine Tierrechtsorganisation anhand belastbarer Fakten bewerten.

PETA fordert vollständigen Verzicht auf Pyrotechnik

Nach Angaben von PETA wandte sich die Organisation bereits im März 2026 schriftlich an die Geschäftsführung der Kölner Lichter Event GmbH. Gefordert wurde, das Feuerwerk beim Rheinspektakel künftig nicht mehr durchzuführen. Eine Antwort des Veranstalters habe PETA bis Ende Juli nach eigener Darstellung nicht erhalten.

Zusätzlich soll die Organisation die zuständige Kölner Naturschutzbehörde aufgefordert haben, das Feuerwerk zu untersagen. Eine öffentlich dokumentierte Stellungnahme der Behörde, eine formelle Untersagung oder eine offizielle naturschutzfachliche Risikobewertung sind bislang jedoch nicht bekannt.

PETA argumentiert, laute Explosionen und Lichtblitze könnten Vögel und andere Wildtiere während der Aufzuchtzeit erschrecken. Möglich seien Panikreaktionen, das Verlassen von Nestern, Kollisionen oder Verletzungen. Hinzu komme die Gefahr, dass Funkenflug bei trockener Vegetation Brände auslösen könne.

Plausible Risiken ersetzen keine konkrete Gefahrenbewertung

Dass Feuerwerk Tiere aufschrecken kann, ist grundsätzlich unbestritten. Ebenso kann Pyrotechnik bei ungünstigen Wetterbedingungen eine erhöhte Brandgefahr darstellen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jede größere Feuerwerksveranstaltung unabhängig von Ort, Dauer, Sicherheitskonzept und behördlichen Auflagen verboten werden muss.

Entscheidend wäre vielmehr, wie die konkrete Situation in Köln fachlich bewertet wird. Dazu gehören unter anderem der genaue Veranstaltungsort, vorhandene Brutgebiete, Wetter- und Trockenheitsdaten, Windverhältnisse, Löschkonzepte sowie die eingesetzte Pyrotechnik. Öffentlich zugängliche Gutachten, amtliche Wildtierbefunde oder dokumentierte Schadensanalysen speziell zu den Kölner Lichtern werden von PETA in der bisherigen Argumentation nicht vorgelegt.

Auch konkrete Nachweise darüber, dass bei früheren Veranstaltungen in Köln in relevantem Umfang Nester aufgegeben, Wildtiere verletzt oder Bestände nachhaltig beeinträchtigt wurden, sind in den vorliegenden Quellen nicht dokumentiert. Die Forderung stützt sich daher vor allem auf ein allgemeines Gefährdungsszenario und nicht auf nachgewiesene Schäden durch diese konkrete Veranstaltung.

Kölner Lichter als Teil einer bundesweiten Verbotskampagne

Die Kritik an den Kölner Lichtern ist kein isolierter Vorstoß. PETA betreibt seit Jahren Kampagnen gegen Feuerwerk und wirbt mit Petitionen für weitreichende oder vollständige Verbote. Die Kölner Veranstaltung wird damit in eine übergeordnete politische Strategie eingeordnet, die langfristig nicht nur einzelne Großveranstaltungen, sondern Pyrotechnik grundsätzlich zurückdrängen soll.

Das ist für die Bewertung der Forderung relevant. PETA tritt nicht als neutrale Gutachterin auf, die ergebnisoffen eine bestimmte Veranstaltung untersucht. Die Organisation verfolgt bereits vor der Prüfung des konkreten Einzelfalls das feststehende Ziel, Feuerwerk möglichst vollständig abzuschaffen.

Entsprechend wird die Risikodarstellung fast ausschließlich in eine Richtung geführt. Sicherheitsauflagen, begrenzte Veranstaltungsdauer, professionelle Durchführung, mögliche Schutzmaßnahmen oder die Ergebnisse behördlicher Genehmigungsverfahren spielen in der öffentlichen Argumentation der Organisation kaum eine Rolle.

Können Behörden das Feuerwerk einfach verbieten?

Ob ein Großfeuerwerk genehmigt, mit zusätzlichen Auflagen versehen oder untersagt wird, entscheidet sich nicht allein anhand öffentlicher Proteste. Maßgeblich sind unter anderem das Sprengstoffrecht, das Veranstaltungsrecht, Brandschutzvorgaben sowie gegebenenfalls naturschutzrechtliche Bestimmungen.

Die zuständigen Stellen können Auflagen anordnen, Sicherheitsabstände vergrößern, die Durchführung von Wetterbedingungen abhängig machen oder eine Veranstaltung bei konkreter Gefahr untersagen. Dafür müssen jedoch nachvollziehbare rechtliche und tatsächliche Gründe vorliegen.

Ein allgemeiner Hinweis auf Trockenheit oder die Aufzuchtzeit dürfte für sich allein nicht in jedem Fall ausreichen. Andernfalls könnten nahezu sämtliche sommerlichen Freiluftveranstaltungen mit Feuerwerk pauschal infrage gestellt werden. Notwendig wäre eine konkrete Bewertung der örtlichen Bedingungen zum Veranstaltungszeitpunkt.

Bislang ist weder eine offizielle Untersagung noch eine öffentlich dokumentierte behördliche Feststellung bekannt, wonach die Kölner Lichter 2026 aus Natur- oder Brandschutzgründen nicht durchgeführt werden dürften.

Drohnenshows ergänzen das Feuerwerk bereits

Bei den Kölner Lichtern sollen 2026 erstmals auch Drohnen in die Inszenierung eingebunden werden. Sie ergänzen die Pyrotechnik, ersetzen das traditionelle Feuerwerk jedoch nicht. PETA stellt Drohnenshows und reine Lichtinstallationen als vermeintlich tierfreundlichere Alternative dar.

Auch andere Veranstaltungen prüfen entsprechende Konzepte. Für „Rhein in Flammen“ in Bonn ist eine schrittweise Umstellung angekündigt, die jedoch erst ab 2028 greifen soll. Allein dieser Zeitrahmen zeigt, dass ein Austausch der Pyrotechnik nicht lediglich darin besteht, Feuerwerkskörper wegzulassen und kurzfristig einige Drohnen starten zu lassen.

Drohneninszenierungen benötigen eigene Genehmigungen, Flugzonen, technische Infrastruktur, Sicherheitskonzepte und erhebliche finanzielle Mittel. Hinzu kommen Wetterabhängigkeit, Sichtbedingungen und Einschränkungen durch den Luftverkehr. Ob eine reine Drohnenshow dieselbe Reichweite und Wirkung erzielt wie ein Feuerwerk, ist außerdem keine naturwissenschaftliche, sondern auch eine kulturelle und veranstalterische Frage.

Prävention oder pauschaler Verbotsanspruch?

PETA formuliert seine Forderung als vorbeugende Schutzmaßnahme. Vorsorge kann sinnvoll sein, insbesondere bei außergewöhnlicher Trockenheit oder konkret festgestellten Risiken für geschützte Tierarten. Prävention bedeutet jedoch nicht, dass jede theoretisch denkbare Gefahr zwangsläufig ein vollständiges Verbot rechtfertigt.

Eine seriöse Abwägung müsste sowohl mögliche Belastungen für Tiere und Umwelt als auch bestehende Sicherheitsmaßnahmen, behördliche Einschätzungen und die tatsächliche Schadenslage berücksichtigen. Diese umfassende Abwägung findet in der PETA-Kommunikation kaum statt.

Stattdessen entsteht der Eindruck, das gewünschte Ergebnis stehe bereits fest: Das Feuerwerk soll verschwinden, während die konkrete Veranstaltung lediglich als aktueller Anlass für eine seit Jahren laufende Kampagne dient.

Fazit: Forderung klar, Beleglage lückenhaft

PETA benennt Risiken, die grundsätzlich nicht von der Hand zu weisen sind. Feuerwerk kann Tiere erschrecken, Lärm verursachen und unter ungünstigen Bedingungen Brände begünstigen. Daraus ergibt sich jedoch noch kein Beweis dafür, dass die Kölner Lichter 2026 eine konkrete und nicht beherrschbare Gefahr darstellen.

Öffentlich bekannte Gutachten zu akuten Wildtierschäden, dokumentierte Verluste durch frühere Veranstaltungen oder eine formelle Gefahrenbewertung der Kölner Behörden fehlen bislang. Die Organisation fordert somit ein präventives Verbot auf Grundlage allgemeiner Risiken, nicht aufgrund konkret nachgewiesener Schäden bei den Kölner Lichtern.

Ob zusätzliche Auflagen notwendig sind, muss von den zuständigen Fachbehörden anhand der tatsächlichen Wetterlage, der örtlichen Naturverhältnisse und des Sicherheitskonzepts entschieden werden. Eine Kampagnenorganisation kann Hinweise geben und politische Forderungen stellen. Sie ersetzt jedoch weder eine behördliche Prüfung noch einen belastbaren Schadensnachweis.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Feuerwerk theoretisch Risiken verursacht. Entscheidend ist, ob diese Risiken bei der konkreten Veranstaltung so erheblich und so wenig kontrollierbar sind, dass ein vollständiges Verbot verhältnismäßig wäre. Genau dafür fehlen bislang öffentlich nachvollziehbare Belege.

Quellen

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