Gerichtsurteil und unmittelbare Folgen
Das höchste niederländische Verwaltungsgericht hat mit Mitteilung vom 21. Juli 2026 entschieden, dass die bislang in den Niederlanden geltende Ausnahme beim Fangen von Hühnern an den Beinen unzulässig ist. Nach der Entscheidung dürfen Fangunternehmen Hühner nicht mehr an beiden Beinen hochheben, selbst wenn sie beide Beine gleichzeitig greifen und weitere Auflagen einhalten. Der Landwirtschaftsstaatssekretär wurde angewiesen, das Verbot ohne diese Ausnahme durchzusetzen; betroffene Betriebe müssen ihre Fang- und Verladeverfahren bis zum 1. Januar 2027 anpassen. Das Urteil stützt sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport, wonach das Hochheben an Körperteilen, darunter die Beine, nicht zulässig ist.
Die Vollstreckungsanordnung folgte auf einen Antrag der niederländischen Tierschutzorganisation Wakker Dier. Nach Angaben von Eyes on Animals hatte die zuständige Kontrollbehörde NVWA den Antrag zuvor nicht bearbeitet, woraufhin Wakker Dier gerichtliche Schritte einleitete. Das Gericht bezieht sich in seiner Entscheidung konkret auf die EU-Transportverordnung und sieht die nationale Ausnahmeregelung als mit dem unmittelbar geltenden EU-Recht unvereinbar an.
Sanktionen und rechtliche Begründung
Das Gericht begründete seine Entscheidung nicht nur mit der materiellen Rechtslage, sondern auch mit der Frage der Durchsetzbarkeit. Nach Auffassung des Gerichts reichten die bisherigen Sanktionsmittel nicht aus: Die zuvor vorgesehene maximale Zwangsgeldhöhe von 15.000 Euro beurteilte es als nicht abschreckend genug. Daher wurde die Obergrenze auf bis zu 60.000 Euro erhöht. Außerdem strich das Gericht die zeitliche Befristung für Anordnungen, um deren Wirksamkeit nicht zu schwächen.
Kern der rechtlichen Begründung ist, dass die EU-Transportverordnung unmittelbar anwendbares Unionsrecht darstellt, das nationale Ausnahmeregelungen in dieser Hinsicht nicht zulässt. Das Gericht argumentiert, dass die niederländische Ausnahmeregel die in der Verordnung niedergelegten Verbote unterläuft und deshalb nicht Bestand haben kann.
Reaktionen aus der Branche
Der niederländische Geflügelverband AVINED bewertete das Urteil als belastend für die Branche und sprach von einem möglichen „nationalen Alleingang“ innerhalb Europas. AVINED kündigte an, die Entscheidung gemeinsam mit Branchenpartnern zu prüfen und hofft auf eine Neufassung der EU-Transportvorschrift, die in den kommenden Diskussionen thematisiert werden soll. Branchenvertreter betonen, dass das Hochheben an den Beinen in den Niederlanden verbreitet und in der täglichen Logistik etabliert gewesen sei; die Umstellung erfordere betriebliche Anpassungen sowie Investitionen in Personal und Technik.
Die Quellen dokumentieren die Verbandskritik und die gerichtlichen Anordnungen; unklar bleibt jedoch, ob und in welchem Umfang andere Mitgliedstaaten ähnliche Ausnahmen praktizieren oder bereits vergleichbare Sanktionen anwenden.
Praktische Konsequenzen für Betriebe
Geflügelhalter, Fangunternehmen und Logistiker in den Niederlanden müssen ihre Abläufe so ändern, dass Hühner nicht mehr an den Beinen gehoben werden. Das kann Umstellungen auf Fangmethoden bedeuten, bei denen Tiere am Rumpf erfasst werden, den vermehrten Einsatz automatisierter Systeme, längere Verladezeiten sowie gezielte Schulungen für Beschäftigte. Betriebe, die die gerichtliche Anordnung nicht umsetzen, riskieren empfindliche Zwangsgelder.
In den vorliegenden Quellen finden sich keine verlässlichen Angaben zu staatlichen Förderprogrammen oder Übergangshilfen zur Unterstützung der Betriebe, sodass Fragen zur finanziellen und praktischen Umsetzbarkeit derzeit offen bleiben.
Was die Quellenlage belastbar sagt — und was offen bleibt
Die Quellen benennen Gerichte, EU-Rechtsnormen und Branchenverbände eindeutig: Das Urteil des Verwaltungsgerichts, die Bezugnahme auf die EU-Transportverordnung, die Frist bis 1. Januar 2027 und die Erhöhung der möglichen Zwangsgelder sind dokumentierte Inhalte. Vorgängerentscheidungen in den Niederlanden hatten das Anheben von Geflügel an den Beinen bereits kritisch gesehen; die aktuelle Entscheidung setzt diese Linie fort. Zudem ist belegt, dass Wakker Dier einen Vollstreckungsantrag stellte und die NVWA diesen Antrag zunächst nicht bearbeitete.
Nicht belastbar belegt sind in den vorliegenden Quellen veterinärmedizinische Gutachten, die den Umfang von Verletzungen durch das Hochheben an den Beinen quantifizieren würden. Ebenfalls nicht belegt ist, in welchem Ausmaß andere EU-Mitgliedstaaten die betreffende Passage der Verordnung derzeit anders auslegen oder aussetzen; das Gericht bemängelte zwar das Fehlen konkreter Hinweise auf eine systematische Nichtumsetzung, aber belastbare Belege dazu liegen nicht vor.
Quellen:
– Niederlande: Gericht kippt Ausnahme beim Hühnerfangen – top agrar – https://www.topagrar.com/gefluegel/niederlande-gericht-kippt-ausnahme-beim-fangen-von-huhnern-20027459.html – Recherchierte Quelle – https://www.agrarwelt.com/niederlande-verbieten-ab-2027-huehnerfang-an-den-beinen-komplett/ – Niederlande: Weiter Diskussionen um das Fangen von Geflügel (Gefluegelnews) – https://www.gefluegelnews.de/article/niederlande-weiter-diskussionen-um-das-fangen-von-geflugel – Gericht Hühner kopfüber Verletzungen Beinen fangen gesetzeswidrig (Eyes on Animals) – https://www.eyesonanimals.com/de/the-court-rules-catching-hens-upside-down-by-their-legs-is-against-the-law/ – 62017CJ0221 (EUR-Lex) – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=ecli%3AECLI%3AEU%3AC%3A2019%3A189 – Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten | Europäisches Justizportal (e-Justice) – https://e-justice.europa.eu/topics/taking-legal-action/legal-systems-eu-and-national/national-justice-systems/nl_de – GERATI: Tierquälerei Trendelburg: Schwer verletzte Henne in Gottsbüren – https://gerati.de/2026/07/08/tierquaelerei-trendelburg-henne-gottsbueren/
