PETA blockiert die Pressefreiheit – Warum ich jetzt klage

Nach Jahren juristischer Auseinandersetzungen zwischen PETA und GERATI stehe ich erneut vor einem wichtigen Schritt: Ich habe selbst Klage gegen PETA eingereicht. Der Anlass ist eine gezielte digitale Sperrung meiner journalistischen Arbeit – ein Versuch, kritische Berichterstattung zu unterbinden. In diesem Artikel erkläre ich, wie es zu dieser Entscheidung kam, welche Hintergründe die Klage hat und warum dieser Schritt nicht nur persönlich, sondern ein Einsatz für die Pressefreiheit ist.

Der lange Konflikt zwischen PETA und GERATI

Wer mich kennt, weiß, dass PETA und GERATI seit vielen Jahren auf juristischer Ebene im Streit liegen. Es handelt sich um eine Auseinandersetzung, die weit über Meinungsverschiedenheiten hinausgeht. PETA versuchte in der Vergangenheit mehrfach, mich durch sogenannte SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) mundtot zu machen. Solche Verfahren zielen weniger auf Gerechtigkeit ab als darauf, Kritiker einzuschüchtern und finanziell zu zermürben.

Doch diese Zeiten sind vorbei. Ich habe gelernt, juristische Einschüchterungsversuche zu überstehen – und offenbar hat auch PETA eingesehen, dass GERATI sich durch Druck nicht zum Schweigen bringen lässt. Ich hoffte, dass damit endlich journalistische Normalität einkehren würde. Doch stattdessen fand PETA neue Wege, um meine Arbeit gezielt zu behindern.

GEO-Blocking: Digitale Zensur statt Transparenz

Um die technische Sperre nachzuweisen, führte ich mehrere Tests durch. Bei Zugriffen über indonesische IP-Adressen erhielt ich Fehlermeldungen wie „Access Denied“ oder „Geo Restricted“. Über eine deutsche VPN-Verbindung war die Seite hingegen problemlos erreichbar. Auch andere Nutzer in Indonesien bestätigten diese Einschränkungen, während Zugriffe aus Europa und Nordamerika uneingeschränkt möglich waren. Diese Beobachtungen belegen deutlich, dass PETA gezielt die Region Indonesien blockiert.

Als Journalist in Indonesien betrifft mich diese Sperre unmittelbar. PETA veröffentlicht regelmäßig Pressemitteilungen – Inhalte, die ausdrücklich für Medien und die Öffentlichkeit bestimmt sind. Dass ich als Journalist keinen Zugriff darauf habe, stellt einen massiven Eingriff in meine berufliche Tätigkeit dar. Zwar kann ich mithilfe eines VPN die Sperre umgehen, doch das ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Vor allem aber geht es ums Prinzip: Eine Organisation, die Transparenz predigt, sollte nicht diejenigen aussperren, die kritisch nachfragen.

Eine höfliche Anfrage – und das große Schweigen

Ich versuchte zunächst, den Dialog zu suchen. In einer sachlichen E-Mail schilderte ich PETA die Situation und fragte, ob mir ein virtuelles Hausverbot erteilt worden sei. Gleichzeitig bot ich an, meine statische IP-Adresse freizuschalten, falls Sicherheitsgründe die Ursache seien – eine faire Lösung, die niemandem schadet.

Doch PETA schwieg. Keine Eingangsbestätigung, keine Antwort. Nachdem ich keine Reaktion erhielt, mahnte ich PETA formell ab und forderte eine Entschädigung in Höhe von 500 Euro für die durch das GEO-Blocking entstandenen Mehraufwände. Diese Abmahnung übermittelte ich sowohl per Fax als auch per E-Mail. Beide Sendungen wurden bestätigt – doch wieder blieb jede Reaktion aus. Dieses beharrliche Schweigen spricht Bände: Wenn es um Verantwortung geht, zieht PETA es vor, zu schweigen statt zu handeln.

Die nächste Klage – drei Jahre später

Anfang März 2025 erhielt ich über die deutsche Botschaft in Jakarta überraschend eine Klageschrift von PETA, die bereits 2022 eingereicht worden war. Drei Jahre lag sie unbeachtet im System, bevor sie mir endlich zugestellt wurde. Ich reagierte umgehend, informierte das Landgericht Berlin über den Eingang und bat um die Formulare zur Prozesskostenhilfe (PKH). Doch auch hier – keine Antwort. Weder Fax noch Schreiben.

Nach inzwischen acht PETA-Klagen, die alle teils absurde Argumentationen enthielten und regelmäßig scheiterten, scheint die Geduld der Justiz erschöpft. Und ehrlich gesagt – meine ebenfalls. Dennoch bleibt es bezeichnend, dass PETA immer wieder versucht, Kritik juristisch zu bekämpfen, anstatt sich ihr zu stellen.

Vom Mahnbescheid zur Klage

Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Mittel, um eine Forderung schnell und kostengünstig geltend zu machen. Er informiert die Gegenseite über den Anspruch und bietet ihr die Möglichkeit, zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Üblicherweise nutzen Unternehmen oder Privatpersonen dieses Verfahren bei offenen Rechnungen – gegen eine große Organisation wie PETA ist es daher ein ungewöhnlicher Schritt.

Nachdem die Frist meiner Abmahnung ergebnislos verstrichen war, beantragte ich beim Amtsgericht Berlin/Potsdam einen Mahnbescheid. Der Vorgang zog sich über Wochen, da ich die Formalitäten aus Indonesien erledigen musste. Schließlich wurde der Antrag bestätigt, und ich konnte die Gebühren begleichen. Interessanterweise wurde der Bescheid bereits vor Zahlungseingang an PETA verschickt – offenbar wollte das Gericht die Sache beschleunigen.

Wie erwartet, legte PETA Widerspruch ein. Damit wird das Verfahren in ein reguläres Gerichtsverfahren überführt. Dieses Mal aber steht die Rollenverteilung fest: GERATI ./. PETA. Ich verklage PETA auf Zahlung der geforderten Summe und auf Aufhebung aller virtuellen Sperren, die meine journalistische Arbeit behindern.

Es geht um mehr als Geld

Hier geht es nicht um 500 Euro – es geht um das Prinzip. Pressefreiheit darf nicht von IP-Adressen abhängen. Wenn eine Organisation wie PETA gezielt kritische Berichterstattung erschwert, ist das ein Angriff auf die Informationsfreiheit. Journalistische Arbeit lebt vom Zugang zu Quellen, und dieser darf nicht willkürlich verweigert werden.

Ich habe in den letzten Jahren immer wieder auf Missstände in PETAs Strukturen hingewiesen: auf fehlende Transparenz, Widersprüche in Kampagnen und auf die Diskrepanz zwischen Ideal und Realität. Dass man mich nun digital aussperren will, passt ins Bild – Kritik ist offenbar unerwünscht.

Wie es weitergeht

Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Auf GERATI.de werde ich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten. Diese Auseinandersetzung betrifft nicht nur mich, sondern ein Grundprinzip unserer Gesellschaft: Darf eine NGO, die sich der Wahrheit verschrieben hat, gezielt Journalisten ausschließen, die kritisch berichten?

Wenn wir zulassen, dass Organisationen wie PETA technisch kontrollieren, wer ihre Inhalte lesen darf, dann verabschieden wir uns von einem zentralen Wert der Demokratie – der freien und unabhängigen Presse.

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Fazit: Pressefreiheit im digitalen Zeitalter

Die Auseinandersetzung mit PETA ist mehr als ein weiterer Rechtsstreit. Sie steht exemplarisch für den Konflikt zwischen mächtigen Organisationen und der Freiheit unabhängiger Berichterstattung. In einer Zeit, in der Informationen zunehmend digital kontrolliert werden, ist es wichtiger denn je, dass Journalisten sich nicht einschüchtern lassen – weder durch Klagen noch durch technische Barrieren.

PETA zeigt mit ihrem Verhalten erneut, dass sie Kritik nicht erträgt. Statt auf Dialog und Transparenz setzt man auf Schweigen, Blockieren und juristische Winkelzüge. Doch wer glaubt, mich so zum Schweigen zu bringen, irrt gewaltig. Ich lasse mich weder durch Drohungen noch durch digitale Mauern aufhalten. Wahrheit findet ihren Weg – auch durch ein GEO-Blocking hindurch.

Transparenz: Verfahrenskosten

38,00 € – Erlass des Mahnbescheids
82,00 € – Restbetrag Prozessgebühr
120,00 € – Gesamtkosten

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