Gestern habe ich eine E-Mail vom Alibri Verlag erhalten. Vor Kurzem hatte ich den Verlag wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt, nachdem Frau Dr. Alexander Dornath ein Urteil gegen den Verlag erwirkt hatte. Als ich die E-Mail las, konnte ich nicht anders als mehrmals mit dem Kopf zu schütteln.
Hier die E-Mail:
Sehr geehrter Herr Harnos,
vielen Dank für Ihr Schreiben (eMail-Anhang vom 3.10.2023). Da der von Ihnen angesprochene Titel von uns am 1. September 2023 ausgelistet wurde, sehen wir es als gegenstandslos an. Auf eine inhaltliche Bewertung ihrer Ausführungen verzichten wir deshalb.freundliche Grüße
E-Mail vom 13.10.2023
Gunnar S.
Räumt der Verlag hier nicht selbst den Verstoß ein? Der Geschäftsführer scheint nicht besonders juristisch versiert zu sein. Es verwundert mich auch, warum er seinen Rechtsanwalt nicht kontaktiert hat, der ihm sicherlich eine juristische Beratung dazu gegeben hätte.
Meine Antwort auf die E-Mail lautete wie folgt…
BSD-City, 14.10.2023
Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 oder E-Mail: [email protected] da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!
Ihre E-Mail vom 13.10.2023 in Bezug auf die Abmahnung und den Unterlassungsanspruch
Sehr geehrter Herr Gunnar S.,
ich habe Ihre E-Mail vom 13.10.2023 erhalten und muss mit Verwunderung darauf reagieren. Es wäre möglicherweise ratsam gewesen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
- In Ihrer E-Mail räumen sie den Verstoß ein.
Mit Ihrer Aussage, „Da der von Ihnen angesprochene Titel von uns am 1. September 2023 ausgelistet wurde, sehen wir es als gegenstandslos an.“, geben Sie zu, sich der Verletzung bewusst zu sein. Gleichzeitig wird das Buch „Robby der letzte Zirkusschimpanse“ weiterhin über Amazon, auch als Neuware, verkauft. (Beweis Screenshot 1 Anlage 1) Gemäß dem Urteil des Gerichts in Bremen sind Sie dazu verpflichtet, den Verkauf des Buches zu unterbinden. Im Notfall sind Sie sogar dazu verpflichtet, Bücher zurückzunehmen und insbesondere Wiederverkäufer zu entschädigen.
- Sie sind verpflichtet, eine Unterlassungserklärung zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr abzugeben.
Ihre lapidare Feststellung, dass das Buch nicht mehr über den Verlag verlegt wird, ist in diesem Zusammenhang nicht ausreichend. Insbesondere bei einer Urheberrechtsverletzung sind Sie dazu verpflichtet, eine Unterlassungserklärung aufgrund der bestehenden Wiederholungsgefahr abzugeben. Darüber hinaus sind Sie schadenersatzpflichtig, und 250 € dürften dabei noch eine geringe Summe sein. Dies gilt insbesondere, da aus dem Buch wiederholt zitiert wird und ich persönlich, insbesondere auf der Facebook-Seite des Great Ape Project, fälschlicherweise in die rechtsradikale Ecke gestellt werde, was nachweislich nicht der Wahrheit entspricht und somit eine falsche Tatsachenbehauptung im Buch darstellt.
- Urheberrechtsverstöße verjähren erst nach 10 Jahren!
Dies ergibt sich aus § 102 UrhG, gefolgt von § 852 BGB. Sie können auch nicht dem Ordnungsamt mitteilen, was ihnen ein Bußgeldbescheid wegen Falschparken ausgestellt hat, sie zahlen diesen nicht, weil sie ja jetzt immer richtig parken.
Fazit: Ich bestehe auf der Zahlung der angebotenen Schadensersatzforderung in Höhe von 250,00 € und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Falls dies nicht bis spätestens 18.10.2023 erfolgt, wie in der Abmahnung festgehalten, werde ich rechtliche Schritte einleiten und die Forderungen im Zusammenhang mit den falschen Tatsachenbehauptungen ausweiten. Dabei werde ich eine Schadensersatzforderung geltend machen, die sich auf vier- bis fünfstellige Beträge belaufen wird. Der Verlag und der Autor Colin Goldner werden in diesem Kontext als Gesamtschuldner verklagt.
Ich erwarte die fristgerechte Zahlung und die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung bis spätestens 18.10.2023.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos